Rechtliche Herausforderung durch Social Media
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- Andreas Rothbauer
- vor 8 Jahren
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1 Rechtliche Herausforderung durch Social Media RA Dr. Robert G. Briner, Zurich Creative Commons Licence, BY NC SA, 2011, R. G. Briner
2 Social Media in the Media... Slide 2 / 16
3 Einordnung des Phänomens der Mensch kommuniziert und publiziert der Mensch will "öffentliche Anerkennung" Aufwertung des "ich", Lob als Urbedürfnis das erklärte Ziel vor Jahren: "in der Zeitung stehen" heute: Internet von der passiven Website... zur interaktiven Website zum Blog zu Social Media bloggen oder twittern als unverhinderbare und kostenlose Möglichkeit, "in der Zeitung zu stehen" und als Möglichkeit zum "angeben" mit Likes, Friends, etcetera und als Möglichkeit für noch ganz viel mehr! Slide 3 / 16
4 was ist anders? 1 die Vielfalt Intranet (auch schon bald Schnee von gestern) Facebook Youtube LinkedIn/Xing Twitter, Blogs die Spontaneität keine "peer review" keine Lektoren keine Zensur technology at your fingertips: immer "da"; Smartphone, PC,... die Belanglosigkeit (nicht immer, aber immer öfter...) wen interessiert das eigentlich alles? wer liest das eigentlich alles? Slide 4 / 16
5 was ist anders? 2 die Verdrängung konventioneller Medien (Intranet statt Mitarbeiterzeitung und Schwarzem Brett) Online-Zeitung statt Zeitung Blogs und Twitter statt Online-Zeitung Facebook und Twitter statt Radio/TV (arabische Welt!) das niemals vergessende Internet die (un-)heimliche Macht von Social Media die merkwürdige Diskrepanz zwischen Faszination bei der jüngeren Generation, und Verständnislosigkeit der älteren Generation, und Nutzung durch Unternehmen die Unsicherheit, ob man das rechtlich in den Griff bekommt Slide 5 / 16
6 was ist anders? 3 die Möglichkeiten, die sich eröffnen alte Freunde wieder finden (LinkedIn/Xing) interaktive Modelle; zum Beispiel die "community" die Online-Help schreiben lassen leider auch Kriminalität, identity theft etcetera Unsicherheit über Nutzen oder Schaden Schadenspotential, Ausplaudern von Geheimnissen (Angriffsplan und -zeit, Israel), Reputationsschäden, Defamierung, verlorene Arbeitszeit, belegte Bandbreite (Stadt Zürich August Mio Zugriffe auf Facebook jeden Monat; Credit Suisse; SBB) kollaborative Arbeit, Teambuilding, "exploring the new possibilities", Globalisierung "taken to the extreme" (IBM seit 2005; Politik zb Barack Obama, Moritz Leuenberger) die Unsicherheit ist nicht neu; die Social Media sind neu Slide 6 / 16
7 gibt es Parallelen? Herausforderung von Mensch und Recht durch Technologie ist nichts Neues auch die Faszination ist nicht neu ("Kaninchen vor der Schlange") Telephon, Kopierer, PC am Arbeitsplatz menschlich heute schlichter Bestandteil der Realität rechtlich haben wir das in den Griff bekommen relativ regionale Kommunikation Radio + Fernsehen für Nachrichtenvermittlung Telephon für Nachrichtenaustausch globale Kommunikation Nachrichtenvermittlung durch Internet: "passive" Websites Nachrichtenaustausch durch interaktive Websites, Chats, Youtube, Facebook, LinkedIn/Xing, Twitter, Blogs etcetera es müsste zu schaffen sein, das in den Griff zu bekommen -? Slide 7 / 16
8 Grundwerte 1 Grundwert: Meinungsfreiheit Art. 16 BV nicht deren Wahrung ist die Herausforderung sondern die Wahrung der Schranken ("neminem laedere")... Beispiele: Verurteilung wegen Beschimpfung auf Facebook ("truurige Mensch", "Seckel"), Einzelrichter St. Gallen, Cybermobbing: zb heimlich gedrehter Film auf Youtube... Selbstmord via Facebook angekündigt, Grundwert: Schutz der Privatsphäre, Art. 13 BV Achtung von Privat- und Familienleben, der Wohnung, sowie Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis Datenschutz Slide 8 / 16
9 Grundwerte 2 Grundwert: Vereinigungsfreiheit Art. 23 BV (?) "Facebook verbieten" wäre jedenfalls wohl verfassungswidrig Grundwert: Wirtschaftsfreiheit Art. 27 BV Businessmodelle von Google, Facebook et al sind zulässig Grundwert: Medienfreiheit Art. 17 BV "... sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen...; Zensur ist verboten; das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet" Schutz der Medienfreiheit (Quelle eines Bloggers) Art. 17 BV, Art. 28a StGB, Schutz der Medienfreiheit Bundesgericht, 1B_44/2010, cf NZZ Online publiziert als BGE 136 IV also ein Leitentscheid Slide 9 / 16
10 Privatsphäre das Internet vergisst nicht zb NZZ Online 22. Mai 2011 ("Die megalomanische Merkmaschine") wenig beachtetes "Internet Archiv" viel beachtetes Facebook bei Personalabteilungen "googeln" von irgendwelchen Personen "wenn man den nicht findet, ist er ein nobody" erschreckende Verknüpfungsmöglichkeiten Persönlichkeitsprofile "at your fingertips" und das alles noch ohne Social Media! das sog. Recht auf Vergessen bei Google implementiert - im übrigen klarer Nachholbedarf Slide 10 / 16
11 welches Recht ist anwendbar? vertragliche Aspekte: freie Rechtswahl offen: Anwendbarkeit von Konsumentenschutz-Bestimmungen? Urheberrecht: zweifelsfrei Schutzlandprinzip entgegenstehende "Vereinbarungen" sind nicht durchsetzbar unerlaubte Handlungen im weitesten Sinne: Auswirkungsprinzip zb für Lauterkeitsrecht, Art. 136 IPRG weitgehende Wahlmöglichkeiten des Verletzten Art. 129 IPRG, Art. 130 Abs.3 IPRG (Datenschutz) Art. 139 IPRG Persönlichkeitsverletzung durch Medien Art. 133 IPRG für das anwendbare Recht nur für die Juristen: das LugUe nicht vergessen, insb Art.5 Ziff.3 zb "Störerhaftung" von Youtube, LG Hamburg Slide 11 / 16
12 Vermischung Privat - Beruf: eine Herausforderung Ubiquität des Internets Internet verbieten / sperren: dann halt via Smartphone... USB-Sticks verbieten: dann halt via WiFi... Informatik der Unternehmen Bandbreitenfresser, Sicherheitsrisiken Supportbedarf (ob man will oder nicht) datenschutz- und arbeitsrechtliche rechtliche Aspekte (RA von Kaenel) kann man das verbieten? cf Analogien Telefon, Mail, Kopiergerät neue Weisungen als "Änderungskündigung"? noch (zu) wenig beachtet auch der Arbeitgeber vermischt: immer erreichbare Arbeitnehmer was verliert der Arbeitgeber, wenn er Social Media verbietet?... zum Beispiel den "Gratis-Support" durch andere Mitarbeiter! Slide 12 / 16
13 was ist eine "Plattform"? man sucht Analogien Zeitung? schwarzes Brett, insb. innerbetrieblich? ein "Vereinsblatt"? eine Sammlung von "Inseraten"? ein gemeinschaftliches Werk, Art. 7 URG??? aber muss man wirklich eine Analogie haben? das technik-neutrale ZGB und OR bewährt sich bis heute Art. 4 Abs.2 OR: "Wenn die Vertragschliessenden... sich persönlich des Telephons bedienen, so gilt der Vertrag als unter Anwesenden abgeschlossen". Art. 14 Abs.2bis OR: "Der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist die qualifizierte elektronische Signatur..." Keep It Simple, Stupid - Grundwerte sind unverändert Slide 13 / 16
14 die (Mit-)Verantwortung der Plattformbetreiber (Mit-)Verantwortung ist ein altes/bewährtes Konzept cf Art. 50 OR Konflikt mit Medienfreiheit Art. 28/28a StGB als Regelung eines Sonderfalls Kern der Social-Media ist (noch nicht?) Medienfreiheit Mitverantwortung Störerhaftung, sog. Garantenpflicht; wesentlich ist: wer kann faktisch einen Missstand beheben E-Commerce-Richtlinie der EU bewährte Unterscheidung traffic/hosting/editing bewährte Verpflichtung, bekannte Missstände zu beheben in der Schweiz nicht umgesetzt, weder strafrechtlich noch zivilrechtlich erhebliche Rechtsunsicherheit Slide 14 / 16
15 Rechtliche Herausforderungen es gibt sie - aber sie sind zu bewältigen einfach das nächste Beispiel in "today's digital age" der Anfang einer Entwicklung! more to come! erstaunliche Widerstandskraft der zentralen Werte des geltenden Rechts individuelle Freiheit... aber auch Verantwortung... neminem laedere Schutz der Persönlichkeit Lauterkeitsrecht Medienrecht Slide 15 / 16
16 Gelassenheit! zweifellos verändert das Internet die Welt genauer gesagt: die Gesellschaft -... uns alle! tempora mutantur, et nos mutamur in illis aber das haben wir alles schon mal gehabt die Juristen haben auch wegen Y2K ein Theater gemacht es gibt historische Beispiele: eppur si muove! Dr. Robert G. Briner CMS von Erlach Henrici AG 7, Dreikönigstrasse, 8002 Zurich Tel Fax Slide 16 / 16
17 Dr. Robert G. Briner CMS von Erlach Henrici AG 7, Dreikönigstrasse, 8002 Zurich Tel Fax Slide 17 / 16
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