Herr OBM M e r g e l s e t z t den Punkt vor Eintritt in die Tagesordnung a b

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18. Dezember Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Bürgermeisterin Christner Stadtwerke Heilbronn GmbH, Stadtsiedlung Heilbronn GmbH: Änderung von Gewinnabführungsverträgen -Absetzung des Tagesordnungspunkts- (Drucks. 340) Herr OBM M e r g e l s e t z t den Punkt vor Eintritt in die Tagesordnung a b Tageseinrichtungen für Kinder -Anpassung der Betreuungsentgelte für Kinder unter drei Jahren sowie Fortführung der Entgeltbefreiung für Kinder ab dem dritten Lebensjahr- (Drucks. 316, 316 a) Beschluss (Ziffern 1-3: 12 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen Ziffer 4: 9 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung): 1. Die Betreuungsentgelte für Kinder unter drei Jahren in den Tageseinrichtungen für Kinder werden ab 1. März 2015 entsprechend Anlage 1 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 316 beschlossen und entsprechend den Fortschreibungen der Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbänden angepasst. 2. Die Entgelttabelle in Anlage 1 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 316 findet ab dem 1. Februar 2015 auch für die Betreuung auswärtiger Kindergartenkinder Anwendung. 3. Die in Ziffer 1 und 2 beschlossenen Betreuungsentgelte werden - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stiftungsrat der Becker-Franck-Stiftung - auch in den Becker-Franck-Kindergärten angewendet. 4. Die Stadt Heilbronn verzichtet unbefristet auf die Erhebung von Kindergartengebühren für Kinder ab dem dritten Lebensjahr

2 Verabschiedung Doppelhaushalt 2015/2016 -Allgemeine Aussprache Doppelhaushalt 2015/2016 -Verabschiedung des Wirtschaftsplans des Theaters- (Drucks. 295, 295 a) 1. Der in der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 295 a dargestellte und aufgrund der ersten Änderungsliste angepasste Wirtschaftsplan 2015/2016 des Theaters Heilbronn wird beschlossen (Feststellungsbeschluss). 2. Der Finanzplanung wird zugestimmt Doppelhaushalt 2015/2016 -Verabschiedung des Wirtschaftsplans der Entsorgungsbetriebe- (Drucks. 274) 1. Der in der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 274 dargestellte Wirtschaftsplan 2015/2016 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn wird beschlossen (Feststellungsbeschluss). 2. Der Finanzplanung wird zugestimmt. Die Entsorgungsbetriebe werden ermächtigt, diese unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse anzupassen Doppelhaushalt 2015/2016 -Verabschiedung der Haushaltssatzung einschließlich der Finanzplanung 2014 bis (Drucks. 293, 293 a) Beschluss (1 Gegenstimme): 1. Die Fortschreibungen zum Haushaltsplanentwurf 2015/2016 inklusive Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2014 bis 2019 vom 14. Oktober 2014 durch die 1. und 2. Änderungsliste werden zur Kenntnis genommen

3 2. Die Haushaltssatzung der Stadt Heilbronn mit Haushaltsplan für die Jahre 2015 und 2016 inklusive der Finanzplanung mit Investitionsprogramm wird in der sich aus der Anlage der Gemeinderatsdrucksache Nr. 293 a ergebenden Fassung beschlossen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die internen Leistungsverrechnungen (Verrechnungsmodell) nach den Ergebnissen der Haushaltsplanberatungen sowie den seit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs eingetretenen Änderungen (1. und 2. Änderungsliste) zu ändern und fortzuschreiben Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Heilbronn -Umsetzung des Handlungskonzepts sowie überplanmäßige Mittelbereitstellung- (Drucks. 328) Zur Erfüllung der Aufgaben der Stadt Heilbronn, Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg aufzunehmen und zu betreuen, wird die Verwaltung beauftragt, folgende Planungen umzusetzen und entsprechende Beschlüsse zur Anmietung und Bau von Gebäuden herbeizuführen: 1.0 Die Verwaltung schafft in der sogenannten vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen bis 31. Dezember 2015 mit nachfolgenden Maßnahmen insgesamt Unterbringungsmöglichkeiten für 800 Personen (zusätzlich 500 Personen). 1.1 Neubau eines Wohnheims für Flüchtlinge mit einer Kapazität von 120 Personen am Standort Böllinger Straße durch die Stadtsiedlung Heilbronn und Anmietung des Gebäudes durch die Stadt Heilbronn für die Dauer von 20 Jahren. 1.2 Neubau eines Wohnheims für Flüchtlinge mit einer Kapazität von 120 Personen am Standort Salzgrund durch die Stadtsiedlung Heilbronn und Anmietung des Gebäudes durch die Stadt Heilbronn für die Dauer von 20 Jahren, vorbehaltlich des Vorliegens der baurechtlichen Voraussetzungen. Alternativ soll die Stadtsiedlung beauftragt werden, das Wohnheim an einem anderen, geeigneten Standort zu bauen. 1.3 Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen für die Unterbringung von Flüchtlingen durch die Umsetzung einer Containerlösung für circa 70 Personen auf dem Gelände der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in der Austraße 176. Die Planungen werden insoweit vorbereitet, bis eine Genehmigung nach Gesetzesänderung möglich ist. Die Realisierung am Standort Austraße 176 kann erfolgen, nachdem eine Gesetzesänderung vorgenommen wurde. Alternativstandorte: Parkplatz ehemaliges Umspannwerk ZEAG in der Römerstraße, Parkplatzfläche neben dem ehemaligen Versorgungsamt in der Bahnhofstraße

4 1.4 Die Verwaltung strebt die Abdeckung des weiteren Bedarfs durch eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet an und wird hierzu auf den vorhandenen Leerstand in städtischen Gebäuden bzw. auf die Anmietung von Wohnungen zurückgreifen. 1.5 Im Teilhaushalt 75 (Gebäude) bei der laufenden Nr.13 (Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen) werden für die Ertüchtigung von städtischen Gebäuden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von EUR genehmigt Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge im Teilhaushalt 50 (Soziales) beim Profitcenter (Hilfen für Flüchtlinge) unter der laufenden Nr. 2 (Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionsaufwendungen und -beiträge) beim Sachkonto (Erstattungen vom Land) und dem Produkt (Hilfen für Flüchtlinge) in Höhe von EUR. 2. Die Verwaltung deckt den Bedarf in der Anschlussunterbringung für bis zu 500 Personen im Zeitraum 2015 bis 2016 durch Anmietung und Vermittlung von Wohnungen. 3. Es werden zunächst neun zusätzliche Stellen (eine Stelle Gebäudemanagement, drei Stellen Sachbearbeitung, fünf Stellen Sozialarbeit) für die anfallenden Aufgaben eingerichtet. 4. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den in der Anlage der Gemeinderatsdrucksache Nr. 328 dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung einer guten Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen in Heilbronn Benennung eines Mitglieds des Sozialausschusses (Drucks. 330) Auf Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt wird Frau Severin Blasmann als sachkundige Einwohnerin des Sozialausschusses widerruflich bestellt Erweiterung des Begrüßungspakets für Studierende -Verlosung von Stadtfahrrädern- (Drucks. 313) Beschluss (11 Gegenstimmen): Der Gemeinderat beschließt die jährliche Verlosung von Stadtfahrrädern

5 Kommunales Bildungsmanagement der Stadt -3. Bildungsbericht- (Drucks. 324) Die Angelegenheit wird v e r t a g t. Die Entscheidung soll in der Sitzung des Gemeinderats am 22. Januar 2015 erfolgen Jahresabschluss und Lagebericht 2013/2014 der Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbh (Drucks. 366) Der Vertreter der Stadtwerke Heilbronn GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbh oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Vom Jahresabschluss zum 30. November 2014 für das Geschäftsjahr 2013/2014 und dem Lagebericht samt Anhang der Geschäftsführung und dem Bericht des Aufsichtsrats wird Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss zum 30. November 2014 wird festgestellt in der Bilanzsumme mit ,32 EUR in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von ,08 EUR 3. Der Jahresüberschuss in Höhe von ,08 EUR und der Gewinnvortrag in Höhe von ,26 EUR werden wie folgt verwendet: - Ausschüttung einer Dividende von EUR. Die Ausschüttung an den Gesellschafter erfolgt am 22. Dezember Der Restbetrag von ,34 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Lagebericht 2013/2014 vom 1. Dezember 2014 wird genehmigt. 5. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung erteilt

6 6. Die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 gewählt

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