Förderprogramm für erneuerbare Energie

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1 Förderprogramm für erneuerbare Energie der EW WALD AG Reglement über Förderansätze und Bedingungen EW WALD AG Werkstrasse Wald Tel Fax Mail ew-wald.zh.ch Stand: / Vers.-05

2 1. Einleitung 1.1 Fördermassnahmen für erneuerbare Energie der EW WALD AG Im Zusammenhang mit der Einführung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) wurden die Kleinwasserkraftwerke Tiefenhof, Neutal und Chüeweid in die Oekostrom Wald GmbH ausgelagert. Somit konnte der Weiterbetrieb der örtlichen Wasserkraftwerke sicher gestellt werden. Der Erlös wird zweckgebunden zur Förderung folgender wieder erneuerbarer Energie verwendet. Heizungssanierungen mit Erdsonden- oder Luft/Wasserwärmepumpen, Thermische Solaranlagen und ausgewählte Projekte. Dabei wird vor allem darauf geachtet, dass die Fördergelder möglichst effizient eingesetzt werden. Für dieses Förderprogramm stellt die EW WALD AG deshalb in den nächsten Jahren gesamthaft CHF 650'000 bereit, davon allein CHF 350'000.- zur Förderung von Wärmepumpen und thermischen Solaranlagen. Diese finanziellen Mittel kommen in Form von Förderbeiträgen und Beratungsleistungen Privaten, Unternehmen und Organisationen der öffentlichen Hand im Versorgungsgebiet der EW WALD AG zu Gute. Die Förderbeiträge der EW WALD AG sollen dort eingesetzt werden wo keine anderweitigen Beiträge durch Bund und/oder Kanton ausgerichtet werden. Aktuelle Förderprogramme des Bundes und des Kantons Zürich: (Stand: Juni 2010, nicht abschliessend) Bund: Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Förderung von erneuerbarer Energie aus Stromproduktionsanlagen wie: Photovoltaik, Wasserkraft, Windenergie, Biomassenenergie und Geothermie Kanton: Förderprogramm Energie Nebst verschiedenen Energie-Fördermassnahmen werden zur Zeit auch Förderbeitrage ausbezahlt für: Thermische Solaranlagen >3m 2 -Kollektorfäche, Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen durch Erdsonden-Wärmepumpen. 2. Das Förderprogramm 2.1 Ziele Die EW WALD AG setzt mit dem Förderprogramm für erneuerbare Energie folgende Schwerpunkte: Steigern der Energieeffizienz im Bereich Raumwärme, insbesondere im Sanierungsbereich Steigern der Energieeffizienz im Bereich Warmwasseraufbereitung Unser Ziel ist es, unsere Kunden zum Handeln motivieren und mit Beratung bei der Umsetzung ihrer Energieprojekte zu unterstützen. Durch diese Förderung können Technologien genutzt und Anlagen erstellt werden, welche heute noch kaum kostendeckend sind aber grossen Umweltnutzen aufweisen. Förderprogramm für erneuerbare Energie der EW WALD AG Seite 2 von 7

3 2.2 Gegenstand der Förderung Heizungssanierungen mit Wärmepumpen Thermische Solaranlagen Die Förderung durch die EW WALD AG erfolgt in Form einer Unterstützung über Förderbeiträge sowie einer persönlichen Beratung bei der Vorabklärung zur Machbarkeit der Anlagen. 2.3 Förderberechtigte Es werden nur Förderbeiträge zu Gunsten Anlagen ausgerichtet, welche sich im Versorgungsgebiet (Netzgebiet) der EW WALD AG befinden. Er werden ausschliesslich Projekte gefördert, welche noch nicht durch Förderprogramme anderer Institutionen unterstützt werden. Ausgenommen sind allfällige Förderprogramme der Gemeinde Wald und/oder vergünstigte Hypotheken für klimafreundliche Renovationsprojekte (z.b. ZKB Renovationsbonus). Beitragsberechtigt sind nur Anlagen, deren Gesuch vor Installationsbeginn eingereicht und bewilligt wurde. Die Förderung eines Projektes, welches gleichzeitig eine Heizungssanierung mit einer Wärmepumpe und den Einbau einer thermischen Solaranlage umfasst, ist im Rahmen dieses Förderprogramms möglich. 3. Heizungssanierung mit Wärmepumpen 3.1 Gegenstand der Förderung Unterstützt werden Heizungssanierungen (keine Neubauten, kein Ersatz von bestehenden Wärmepumpen) mit Erdsonden bis zu einer Heizleistung von max. 40 KW. Luft-/Wasserwärmepumpen werden unterstützt, wenn damit ganzjährig die Warmwasseraufbereitung erfolgt. Bivalente Anlagen für fossile Brennstoffe werden nicht gefördert. 3.2 Beitragssätze Wärmepumpen mit Erdsonden Der Förderbeitrag ist abhängig von der Leistungszahl der Wärmepumpe (COP) und der installierten Heizleistung. Beim Anschluss des Brauchwassererwärmers an die neue Wärmepumpenanlage wird ein höherer Beitrag ausbezahlt. Grundbeitrag: Erdsonden WP: (COP bei S0/W35) x (Heizleistung in KW) x (CHF 120.-) Der Förderbeitrag ist auf max. CHF 12'000.- pro Anlage begrenzt. Bonus Brauchwarmwasser Einfamilienhaus CHF Mehrfamilienhaus CHF (Zusätzlich pro Wohnung) CHF Bonus maximal pro Anlage CHF 3'000.- (Nicht kumulierbar mit max. Förderbeitrag pro Anlage) Förderprogramm für erneuerbare Energie der EW WALD AG Seite 3 von 7

4 3.3 Beitragssätze für Luft-/Wasserwärmepumpen Ein Förderbeitrag wird ausgerichtet, wenn die Wärmepumpe zu Heizzwecken für die gesamte Liegenschaft sowie für die ganzjährige Warmwasseraufbereitung für alle Wohnungen genutzt wird und die Heizleistung der Anlage entsprechend ausgelegt ist. Die Kumulation mit Förderbeitragen von Thermischen Solaranlagen ist möglich. Grundbeitrag: Pauschaler Grundbeitrag CHF pro Anlage Individueller Beitrag Einfamilienhaus CHF Mehrfamilienhaus CHF (Zusätzlich pro Wohnung) CHF Bonus maximal pro Anlage CHF 3' Bedingungen Es werden nur Wärmepumpen gefördert, welche die Prüfung des WPZ-Buchs tragen oder ein gleichwertiges Qualitätslabel tragen. Der Ersatz von bestehenden Wärmepumpen wird nicht gefördert. 4. Thermische Solaranlagen 4.1 Gegenstand der Förderung Unterstützt werden thermische Solaranlagen bis zu einer Grösse von 35m 2 Kollektorfläche. 4.2 Beitragssätze Thermische Solaranlagen bis 35m 2 Kollektorfläche (Aperturfläche). Pauschaler Grundbeitrag CHF pro Anlage Zusätzlicher Flächenbeitrag CHF pro m 2 Kollektorfläche 4.3 Bedingungen Die Mindestgrösse der Anlage (Kollektorfläche) beträgt 3 m 2. Von der Förderung ausgeschlossen sind Luftkollektoren, Heutrocknungs- und nichtselektive, unverglaste Kollektoren für Schwimmbadheizungen. Für den Betrieb der Zusatz- bzw. Ergänzungsheizung sind keine fossilen Energieträger erlaubt. 5. Beschränkung der Fördermassnahmen Die unter den Pos. 3 und 4 aufgeführten Fördermassnahmen beschränken sich auf einen Zeitraum vom 01. Juli 2010 bis längstens oder bis zu einem Gesamtförderbetrag von CHF 350'000.- (Wärmepumpen- und Therm. Solaranlagen). Massgebend ist das Eingangsdatum des Fördergesuchs. Förderprogramm für erneuerbare Energie der EW WALD AG Seite 4 von 7

5 6. Energieberatung 6.1 Telefonische Kurzberatung Die Energieberatung umfasst eine telefonische Beratung über die sinnvolle Vorgehensweise bei der Planung und Realisierung einer Heizungssanierung mit Wärmepumpen oder der Installation einer thermischen Solaranlage. Die Energieberatung ist fakultativ. 6.2 Energieberatung vor Ort Wünscht der Kunde eine persönliche Beratung und Abklärung der Machbarkeit vor Ort, so hat er die Möglichkeit diese bei der EW WALD AG zu beantragen. Eine solche Beratung ist kostenpflichtig. Wird die Anlage installiert, so werden dem Kunden diese Kosten bei der Schlussabrechnung zur Hälfte zurück erstattet. Beratung Wärmepumpe: CHF / Beratung Solaranlage CHF (Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss an die Beratung). 7. Projektablauf 7.1 Anfrage Fördergesuche müssen mindestens einen Monat vor Installationsbeginn eingereicht werden. Die Formulare <Fördergesuch Wärmepumpe> und <Fördergesuch Thermische Anlagen> können unter: abgerufen, bei der EW WALD AG bestellt oder abgeholt werden. Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und inkl. den nötigen Beilagen eingereicht werden. Zustelladresse: EW WALD AG, Energieförderprogramm, Werkstrasse 16, 8636 Wald Der Installationsbeginn darf erst nach dem Erhalt der schriftlichen Beitragszusicherung der EW WALD AG erfolgen. In begründeten Fällen kann die EW WALD AG den vorzeitigen Installationsbeginn bewilligen. Eine solche Bewilligung stellt aber keine Beitragszusicherung dar. Neben dem Fördergesuch ist der EW WALD AG (Netzbetrieb) auch das Formular <Anmeldung für elektrische Wärme (Raumheizung und Wassererwärmung)> einzureichen. 7.2 Freigabe Die EW WALD AG entscheidet über das Fördergesuch auf Basis des vorliegenden Reglements und teilen dem Gesuchsteller den Entscheid (Zusage / Ablehnung) schriftlich mit. Die EW WALD AG behandeln und beantworten die Gesuche in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen. Die von der EW WALD AG geförderten Anlagen sind innerhalb von 12 Monaten ab Zusicherung der Förderbeiträge zu realisieren. Anschliessend verfällt die Beitragszusicherung. Eine Verlängerung dieser Frist muss bei der EW WALD AG schriftlich beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Förderprogramm für erneuerbare Energie der EW WALD AG Seite 5 von 7

6 7.3 Abnahme Die Fertigstellung der Anlage ist der EW WALD AG schriftlich anzuzeigen. Nach Erhalt der Fertigstellungsmeldung vereinbart die EW WALD AG mit dem Eigentümer der Anlage einen Termin für deren Abnahme. Aus Gründen der Qualitätssicherung werden die Anlagen in der Regel durch die EW WALD AG geprüft und abgenommen. 7.4 Auszahlung Nach der Abnahme der Installation wird der Förderbeitrag an den Anlageeigentümer überwiesen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Monaten. Dabei wird stichprobenweise überprüft, ob keine Doppelförderung vorliegt. 8. Allgemeine Bestimmungen 8.1 Zuständigkeiten Die EW WALD AG unterstützen Eigentümer bei der Abklärung der Machbarkeit und führen die Auswertung der Fördergesuche und Inbetriebnahmeentscheide, die Berechnung und Auszahlung der Förderbeiträge, sowie die Qualitätssicherung mit der Abnahme der Installation durch. 8.2 Fördergesuche Eine Veränderung oder Unvollständigkeit des Formulars durch den Antragsteller führt zur Ablehnung des Gesuchs. Relevante Projektänderungen, die nach Einreichen des Gesuchs bekannt werden, müssen der EW WALD AG unaufgefordert mit einem entsprechend aktualisierten Gesuch angezeigt werden. 8.3 Fristen Der Installationsbeginn darf erst nach dem Erhalt der schriftlichen Beitragszusicherung erfolgen. In begründeten Fällen kann die EW WALD AG den vorzeitigen Installationsbeginn bewilligen. Eine solche Bewilligung stellt aber keine Beitragszusicherung dar. Die von der EW WALD AG unterstützten Installationen sind innerhalb von 12 Monaten ab Zusicherung der Förderbeiträge zu realisieren. Anschliessend verfällt die Beitragszusicherung. Eine allfällige Verlängerung dieser Frist muss bei der EW WALD AG schriftlich beantragt werden. 8.4 Kontrolle und Nachweise Aus Qualitätsgründen werden nur Anlagen gefördert, die von einem Fachmann installiert wurden, welcher mit der Leistungsgarantie von Energie Schweiz für die einwandfreie Qualität der Installation bürgt. Dem Inbetriebnahme-Bescheid ist die entsprechende Leistungsgarantie beizulegen. CO 2 Reduktionsleistungen von Anlagen, welche Fördermittel der EW WALD AG erhalten, werden an die EW WALD AG über die technische Nutzungsdauer abgetreten. Förderprogramm für erneuerbare Energie der EW WALD AG Seite 6 von 7

7 Der Eigentümer der Anlage erklärt sich damit einverstanden, dass die EW WALD AG die eingereichten Fördergesuche an andere Fördergremien zur Bearbeitung weiter leiten darf. Eine Weitergabe der Fördergesuche zu reinen Marketingzwecken ist ausgeschlossen. Der Eigentümer der Anlage akzeptiert und gewährleistet eine umfassende Einsichtnahme in sämtliche, mit dem Bauprojekt in Verbindung stehende Dokumente (Baugesuch, Berechnungen, Pläne und dergl.) durch einen Beauftragten der EW WALD AG. 8.5 Inkrafttreten und Gültigkeit Das revidierte Reglement zum Förderprogramm der EW WALD AG tritt am 01. Juli 2010 in Kraft und gilt bis längstens 31. Dezember 2011 oder bis zu einem Gesamtförderbetrag von CHF 350'000.- (Wärmepumpen- und Therm. Solaranlagen). Beschluss des Verwaltungsrats der EW WALD AG vom Förderprogramm für erneuerbare Energie der EW WALD AG Seite 7 von 7

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