Referat Anlässlich des Unternehmerfrühstück s
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- Jonas Hofmann
- vor 8 Jahren
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1 Treuhand Wirtschaftsprüfung Gemeindeberatung Unternehmensberatung Steuer- und Rechtsberatung Informatik - Gesamtlösungen Referat Anlässlich des Unternehmerfrühstück s vom 10. Januar 2012
2 Referent Roman Bosetti Mandatsleiter, Treuhand Rapperswil dipl. Treuhandexperte Teamleiter OBT AG Fischmarktplatz Rapperswil Telefon roman.bosetti@obt.ch Seite 2
3 Einleitung Im 2012 werden auf Bundesebene mehrere hundert und auf kantonaler Ebene dreissig neue oder revidierte Gesetze eingeführt Änderungen, die uns als Privatpersonen vor allem treffen (Wegfall Velovignette) Rückblick auf Erfahrung aus den Vorjahren => Unternehmenssteuerreform Zum Schmunzeln. Seite 3
4 Agenda Neuerungen im Kanton St. Gallen Neuerungen auf Bundesebene Änderungen beim Revisionsrecht Erbschaftssteuerinitiative Neues Rechnungslegungsgesetz (nrlg) Stand Revision Mehrwertsteuer Blick voraus Seite 4
5 Neuerungen im Kanton St. Gallen Volksabstimmung über die Abschaffung der Aufwandbesteuerung/Pauschalbesteuerung Abstimmung am 27. November 2011: Gegenvorschlag angenommen! Abgeschafft im Kanton Zürich und Schaffhausen Voraussetzungen für die Aufwandbesteuerung keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz Erstmals steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz oder nach mind. zehnjähriger Landesabwesenheit Heutige Besteuerung: Steuerbare Einkommen: Lebenshaltungskosten, aber mind. das fünffache des Mietzinses oder Eigenmietwertes Steuerbare Vermögen: Kapitalisierung des steuerbaren Einkommen mit 5 Prozent Seite 5
6 Neuerungen im Kanton St. Gallen Gegenvorschlag: Einkommen: Erhöhung auf das siebenfache des Mietzins oder Eigenmietwert, mind. CHF Vermögen: das zwanzigfache des Einkommens, mind. CHF 12 Mio. Inkrafttreten: 1. Januar 2012 Seite 6
7 Neuerungen im Kanton St. Gallen Drohende Steuerfusserhöhung gemäss Voranschlag Trotz Sparanstrengungen wird höchstwahrscheinlich der Steuerfuss um 10 Prozentpunkte für das Jahr 2012 erhöht. Muss noch durch Kantonsrat genehmigt werden. Erste Erhöhung nach zwei Steuersenkungen Seite 7
8 Agenda Neuerungen im Kanton St. Gallen Neuerungen auf Bundesebene Änderungen beim Revisionsrecht Erbschaftssteuerinitiative Neues Rechnungslegungsgesetz (nrlg) Stand Revision MWST Blick voraus Seite 8
9 Neuerungen auf Bundesebene Anpassung des BVG Mindestzinssatzes Der Mindestzinssatz wurde von bisher 2.0 % auf 1.5 % gesenkt. Der BVG-Mindestzinssatz legt die Verzinsung der Vorsorgeguthaben fest. Je tiefer der Zinssatz, desto weniger stark wachsen die Vorsorgeguthaben. Bauhandwerkerpfandrecht Neu sind auch durch Mieter oder Pächter angeordnete Arbeiten, sofern der Grundeigentümer dafür zugestimmt hat, eingeschlossen. Die Eintragungsfrist beträgt ab dem 1. Januar 2012 vier Monate, bisher drei Monate. Seite 9
10 Neuerungen auf Bundesebene Anpassung diverser Abzüge Zweiverdienerabzug neu max. CHF (bisher: CHF ) Kinderabzug neu CHF (bisher: CHF 6 400) Kinderdrittbetreuungsabzug neu CHF (bisher: CHF ) Seite 10
11 Neuerungen auf Bundesebene Befreiung Feuerwehrsold Sold wird steuerfrei Bundesrat bestimmt Inkrafttreten Begrenzung auf CHF Nur Entschädigung für die Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr Aber einkommenssteuerpflichtig bleibt: Pauschalzulagen für Kader, sonstige Entschädigungen für freiwillig erbrachte Leistungen Anpassung der kantonalen Gesetze innert 2 Jahre nach Inkrafttreten Seite 11
12 Agenda Neuerungen im Kanton St. Gallen Neuerungen auf Bundesebene Änderungen beim Revisionsrecht Erbschaftssteuerinitiative Neues Rechnungslegungsgesetz (nrlg) Stand Revision MWST Blick voraus Seite 12
13 Änderungen beim Revisionsrecht Erhöhung der Schwellenwerte für die ordentliche Revision Bilanzsumme CHF 20 Mio. (bisher 10 Mio.) Umsatz CHF 40 Mio. (bisher 20 Mio.) Mitarbeiter 250 (bisher 50) Anwendbar: auf alle Abschlüsse, die nach beginnen Massgebende Zahlen für Beurteilung: Geschäftsjahre 2012 und 2011 Seite 13
14 Agenda Neuerungen im Kanton St. Gallen Neuerungen auf Bundesebene Änderungen beim Revisionsrecht Erbschaftssteuerinitiative Neues Rechnungslegungsgesetz (nrlg) Stand Revision MWST Blick voraus Seite 14
15 Erbschaftssteuerinitiative (1) Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV sog. Erbschaftsteuerinitiative am 16. August 2011 Beginn der Unterschriftensammlung Was wird besteuert? Steuer von 20% auf Erbschaften und Schenkungen Steuerfrei sind einzig: Einmaliger Freibetrag von CHF 2 Mio. auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen Zuwendungen an den Ehegatten bzw. registrierten Partner Zuwendungen an steuerbefreite juristische Personen Geschenke bis CHF pro Jahr und Empfänger Seite 15
16 Erbschaftssteuerinitiative (2) Beispiel: Nachlass von CHF 3 Mio. zwei Erben, die zu je 50% erbberechtigt sind beide Erben erhielten bereits eine Schenkung von je CHF 1 Mio. Steuerberechnung: Höhe des Nachlasses: CHF 5 Mio. (Aufrechnung der beiden Schenkungen) davon Abzug des Freibetrages von CHF 2 Mio. steuerbare Zuwendung pro Erbe: CHF 1.5 Mio. darauf Steuer von 20%: CHF 0.3 Mio. pro Erbe Seite 16
17 Erbschaftssteuerinitiative (3) Ab wann würde die neue Steuer gelten? Voraussetzung: Zustandekommen der Initiative und Annahme der Initiative durch das Volk Tritt am 1. Januar des zweiten Jahres nach ihrer Annahme in Kraft (frühestens ). Ersetzt die kantonalen Erbschafts- u. Schenkungssteuern Besteuerung Schenkungen: grundsätzlich erst ab Inkrafttreten Aber: beim Nachlass Aufrechnung aller Schenkung ab dem 1. Januar 2012, sogenannte Rückwirkungsklausel. Alleine im KT ZH wurden Vermögen von 10 Mia. CHF bis und transferiert, ganze Schweiz ca. 50 Mia. CHF! Seite 17
18 Das neue Rechnungslegungsgesetz (1) Was lange währt, ist endlich entschieden! Das neue Rechnungslegungsgesetz ist Wirklichkeit. Das Parlament hat die letzten Differenzen am 23. Dezember 2011 bereinigt, so dass das neue Rechnungslegungsgesetz (frühestens ab ) in Kraft treten kann. Sämtliche Unternehmen müssen ihre Buchhaltung anpassen. Seite 18
19 Das neue Rechnungslegungsgesetz (2) Schaffung eines leicht verständlichen, mit wenig Aufwand zu bewältigenden Buchführungs- und Rechnungslegungskonzeptes Grundlegende Überarbeitung des veralteten Rechnungslegungsrechtes (aus Jahr 1936)!!! Erlangung von Ordnung in die verschiedenen Vorschriften im Privatrecht Erhöhung Transparenz / Verbesserung Minderheitenschutz Zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage Seite 19
20 Das neue Rechnungslegungsgesetz (3) Hauptziel: zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage Rechtsformunabhängiges Konzept Differenzierung der Rechnungslegung nach Unternehmensgrösse Wir werden Sie auf dem Laufenden halten! Seite 20
21 Agenda Neuerungen im Kanton St. Gallen Neuerungen auf Bundesebene Änderungen beim Revisionsrecht Erbschaftssteuerinitiative Stand Revision Mehrwertsteuer Blick voraus Seite 21
22 Stand Revision Mehrwertsteuer Seit 1. Januar 2010 ist das neue MWSTG in Kraft (1. Teil einer umfassenden Reform) 2. Teil der Reform: Einführung eines Einheitssatzes und Aufhebung von Steuerausnahmen Ziel: Vereinfachung der MWST und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Zur Zeit: Parlamentarische Beratung Nationalrat wies Vorlage an Bundesrat zurück, mit Auftrag ein 2-Satz-Modell mit Ausnahmen auszuarbeiten Ständerat lehnte in Frühjahrssession den Rückweisungsantrag des Nationalrat ab Geschäft liegt nun wieder beim Nationalrat. Seite 22
23 Agenda Neuerungen im Kanton St. Gallen Neuerungen auf Bundesebene Änderungen beim Revisionsrecht Erbschaftssteuerinitiative Stand Revision Mehrwertsteuer Blick voraus Seite 23
24 Blick voraus (1) Neuer Anlauf zur Beseitigung der Heiratsstrafe Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage bis Sommer 2012 BVG-Umwandlungssatz Liegt aktuell bei 6.8 %. Die demographische Alterung macht jedoch eine Senkung notwendig. Anpassung ist absehbar! Abzocker-Initiative Bonussteuer als Alternative? Beratung im Parlament seit mehr als drei Jahren! Gegenvorschlag Bonussteuer liegt vor. Bisher keine Einigung zwischen National- und Ständerat. Seite 24
25 Blick voraus (2) Bausparinitiative und Initiative Sicheres Wohnen im Alter Bausparinitiative: Einführung eines zusätzlichen Abzuges für das Ansparen von Kapital für Wohneigentum Sicheres Wohnen im Alter : Abschaffung des Eigenmietwerts für Rentner und auch des Schuldzinsenabzugs, begrenzter Unterhaltskostenabzug Steuerabzüge bei Aus- u. Weiterbildungskosten Diskussion: Aufhebung der Unterscheidung und Einführung eines Pauschalabzuges Seite 25
26 Blick voraus (3) Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und Grossbritannien Einmalabgabe für Vergangenheit Für zukünftige Erträge eine Abgeltungssteuer von 26,375% Anpassung Rechtshilfe in Steuersachen Seite 26
27 Treuhand Wirtschaftsprüfung Gemeindeberatung Unternehmensberatung Steuer- und Rechtsberatung Informatik - Gesamtlösungen Haben Sie noch Fragen? Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Berikon Brugg Heerbrugg Lachen SZ Oberwangen BE Rapperswil SG Reinach BL Schaffhausen Schwyz St.Gallen Weinfelden Zürich
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