Leistungskatalog Emmentalbahn

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1 Leistungskatalog Emmentalbahn Herausgeber:.. ETBGmbH. Emmentalbahn GmbH Walkestrasse 55 CH 4950 Huttwil Tel: Gültig: Ab

2 Änderungsverzeichnis Version Änderung Nr. Datum Neu (Ziffer, Inhalt) Erstfassung gesamtes Dokument Einarbeitung Konsultationsphase Publikation Erstausgabe Verlängerung Gültigkeitsdauer Inbetriebnahme Fahrleitung Sumiswald-Grünen - Huttwil Bemerkungen ETB GmbH, Leistungskatalog Seite 1

3 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG GENERELLE INFORMATIONEN STANDARDWERTE GRUNDLEISTUNGEN BASISPREIS PREISELEMENTE BASISPREIS STORNIERUNGSENTGELT DECKUNGSBEITRAG ENERGIEPREIS ENERGIEBEZUG NETZLASTFAKTOR ENERGIE ZUSATZLEISTUNGEN EINSTELLEN VON RANGIERUNGEN ABSTELLEN VON FAHRZEUGEN NUTZUNGSGEBÜHR AUSSERHALB DER STRECKENÖFFNUNGSZEITEN BEZUG VON WASSER SONDERAUFWENDUNGEN MAHNGEBÜHR SERVICELEISTUNGEN ETB GmbH, Leistungskatalog Seite 2

4 Abkürzungsverzeichnis Angkm Axkm BAV Btkm ETB EVU ISB NZV Trkm Angebotskilometer Achskilometer Bundesamt für Verkehr Bruttotonnenkilometer Emmentalbahn GmbH Eisenbahnverkehrsunternehmung Infrastrukturbetreiberin Netzzugangsverordnung des BAV Trassenkilometer ETB GmbH, Leistungskatalog Seite 3

5 1 Einleitung 1.1 Generelle Informationen Im Leistungskatalog publiziert die ETB die Grund- und Zusatzleistungen gemäss NZV. Die aufgeführten Preise sind Nettopreise in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer. Der Leistungskatalog ist gültig für Trassenbestellungen ab Standardwerte Die EVU ist verpflichtet der in der Netzbeschreibung publizierte Datenumfang der ETB für die Verrechnung zur Verfügung stellen. Bei nicht rechtzeitiger Zustellung bzw. bei fehlenden Angaben verrechnet die ETB die Leistungen mit den Standardwerten. Zuggattung Bruttotonnen Sitzplätze Personenzug Güterzug 140 Lokzug 100 Leermaterialzug 180 ETB GmbH, Leistungskatalog Seite 4

6 2 Grundleistungen Die Preise der Grundleistungen, sowie deren Leistungsumfang richten sich nach NZV Art und der dazugehörenden Verordnung des BAV. Die Grundleistungen setzen sich zusammen aus dem Basispreis, dem Deckungsbeitrag und dem Energiepreis. 2.1 Basispreis Preiselemente Basispreis Basispreis Trasse, Kategorie C 1.05 Trkm Nachfragefaktor Faktor Trassenqualität Kategorie C (Trassen des nicht konzessionierten Verkehrs) 0.7 Kategorie D (für Trassen mit Wartezeiten von mindestens 15 Minuten, sowie für Verkehre mit Zwischenstationen) Haltezuschlag Kein Nachfragefaktor bei Kategorie C. 0.6 Kein Haltezuschlag auf der Infrastruktur der ETB. Basispreis Gewicht Btkm Verschleissfaktor Zuschlag thermische Traktion auf elektrifizierten Strecken (exkl. Versuchsfahrten und historische Fahrten) Die Einführung ist auf einen späteren Zeitpunkt geplant Btkm Gefahrengutzuschlag 0.02 Axkm Stornierungsentgelt Abbestellfristen Preis in CHF Einheit 61 und mehr Tage vor dem Verkehrstag 0.10 Trkm 60 bis 31 Tage vor dem Verkehrstag 0.50 Trkm 30 Tage bis 17 Uhr des Vortages vor dem Verkehrstag 0.80 Trkm Nach 17 Uhr des Vortages 1.20 Trkm Trassen der Kategorie D im Verkehr mit Zwischenstationen 0.10 Trkm 2.2 Deckungsbeitrag Im nicht konzessionierten Personenverkehr beträgt der Deckungsbeitrag CHF pro Angkm. Im Güterverkehr gibt es keinen Deckungsbeitrag. ETB GmbH, Leistungskatalog Seite 5

7 2.3 Energiepreis Energiebezug Zuggattung Preis in CHF rekuperierend Preis in CHF Nicht rekuperierend Einheit Personenzug Btkm Güterzug Btkm Lokzug Btkm Leermaterialzug Btkm Netzlastfaktor Energie Netzlastfaktor Faktor Normaltarif 1.0 Hauptverkehrszeit Anwendung: Montag Freitag 06:00 08:59 und 16:00 18:59 Nachttarif Anwendung: Montag Sonntag 22:00 05:59 Es wird jeweils für die ganze Fahrt derjenige Faktor angewendet, welcher zum Zeitpunkt des fahrplanmässigen Eintritts auf die Infrastruktur der ETB bzw. die fahrplanmässige Abfahrt auf einem Bahnhof der ETB gilt. Grundlage bildet die zugeteilte Trasse ETB GmbH, Leistungskatalog Seite 6

8 3 Zusatzleistungen Die ETB bietet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Infrastruktur die nachstehenden Zusatzleistungen an. Die Preisbildung und der Leistungsumfang richten sich nach NZV Art Einstellen von Rangierungen Der Rangierbetrieb in den Bahnhöfen erfolgt durch die EVU. Der Preis umfasst die Absprache über den Ablauf, die Stellwerkbedienung, die Fahrerlaubnis, die Benützung der Anlagen sowie allenfalls den Bezug von Energie ab Fahrdraht. Als Rangierung gilt: - Eine Fahrt vom Start zum Ziel ohne freiwillige Unterbrechung - Umfahren des Zuges ohne Formationsveränderung - Zustellungen und Abholungen werden getrennt berechnet Für Fahrten zu den Anschlussgleisen Huttwilwald und Ruwa sind die Grundleistungen geschuldet. Mit thermischer Traktion 6.00 Rangierung Mit elektrischer Traktion zurzeit nicht möglich 7.00 Rangierung Anzahl Rangierungen x Preisansatz gemäss Traktion 3.2 Abstellen von Fahrzeugen Der Preis umfasst die Planung, Absprache und die Nutzung von Gleisen der ETB zum Abstellen von Eisenbahnfahrzeugen. Die Gebühr wird bei Abstellungen die länger als 2 Stunden dauern erhoben. Die Versicherung der abgestellten Fahrzeuge ist Sache der EVU. Gefahrengüter (inkl. leere Gefahrengutwagen) dürfen auf der ETB nicht abgestellt werden. Die Preise verstehen sich pro Kalendertag (00h - 24h), d.h. für Abstellungen über Mitternacht werden zwei Tagesansätze verrechnet. Abstellgebühr pro Tag 2.00 Meter Abstellgebühr pro Monat Meter Abstellgebühr pro Jahr Meter Gesamtlänge über Puffer aller Fahrzeuge in Meter x Preisansatz ETB GmbH, Leistungskatalog Seite 7

9 3.3 Nutzungsgebühr ausserhalb der Streckenöffnungszeiten Für Fahrten ausserhalb der Öffnungszeiten wird für jedes zu besetzende Stellwerk eine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird pro zu besetzendem Stellwerk und pro angefangene Stunde verrechnet. Die Gebühr entfällt, wenn die Fahrt im automatischen Betrieb stattfinden kann. Für Halte auf der Strecke welche die Bedienung eines Stellwerks erfordern (z.b. infolge zu früher Einschaltung der Barrieren im automatischen Betrieb) wird die Gebühr ebenfalls erhoben. Die Gebühr wird pro zu besetzendem Stellwerk und pro angefangene Stunde verrechnet. Nutzungsgebühr ausserhalb Streckenöffnungszeiten Stunde Anzahl zu besetzende Stellwerke x Bedienzeit in Stunden x Preisansatz. 3.4 Bezug von Wasser Der Preis für den Wasserbezug richtet sich nach den Kosten des örtlichen Versorgungsunternehmen, welche dem EVU weiter verrechnet werden. Für die Weiterverrechnung erhebt die ISB eine Gebühr. Gebühr für Wasserbezug (zuzüglich zum effektiven Bezug gemäss Versorgungsunternehmen) Anzahl Bezüge von Wasser x Preisansatz zusätzlich Kosten des Versorgungsunternehmens Bezug 3.5 Sonderaufwendungen Übrige administrative Arbeiten wie kurzfristige Bearbeitung von Sicherheitsbescheinigungen und Lizenzen, aussergewöhnliche Sendungen, aufwändige Fahrplanstudien, etc. werden nach dem tatsächlichen Aufwand bepreist. Die Verrechnung erfolgt pro angebrochene Viertelstunde. Sonderaufwendungen Stunde Anzahl Stunden x Preisansatz. ETB GmbH, Leistungskatalog Seite 8

10 3.7 Mahngebühr Bei einem Zahlungsverzug wird ab der zweiten Mahnung eine Gebühr erhoben. Mahngebühr Mahnung Anzahl Mahnungen x Preisansatz. ETB GmbH, Leistungskatalog Seite 9

11 4 Serviceleistungen Serviceleistungen gehören gemäss NZV Art. 23 nicht zum Netzzugang und können von den EVU bei anderen Unternehmen als der ISB zu frei aushandelbaren Preisen eingekauft werden. Die ETB bietet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Ressourcen Serviceleistungen an. Die Preise werden auf Grund der Machbarkeit mit dem bestellenden EVU ausgehandelt. Anfragen für Serviceleistungen sind zu richten an: Telefon: ETB GmbH, Leistungskatalog Seite 10

Netzbeschreibung Emmentalbahn GmbH

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