Sportkurse im Verein. I. Planung, Organisation und Durchführung
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- Sylvia Hertz
- vor 8 Jahren
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1 I. Planung, Organisation und Durchführung Was verstehen wir unter Sportkurs im Verein? z. B.. zusätzliches und ergänzendes Angebot zum laufenden Sportbetrieb zusätzliche Kursgebühren auch für Nicht-Mitglieder offen zeitlich begrenzt und überschaubar begrenzte Teilnehmerzahl spezielle Inhalte und spezielle Zielgruppe Kurssystem bzw. freies überwachtes Üben und Sport treiben 1
2 I. Planung, Organisation und Durchführung Was ist bei der Planung zu beachten? Kursdauer befristet und überschaubar zusätzliches Angebot => zusätzliche Qualifikation der ÜL/in Kursgebühren für Nicht-Mitglieder / für Mitglieder Versicherungshinweis für Nicht-Mitglieder Definition und Abgrenzung der Zielgruppe Anforderungsprofil genau definieren Ansprechpartner und Kontaktdaten Kooperation mit Partnern 2
3 I. Planung, Organisation und Durchführung Hinweise zur Durchführung abgeschlossenes Kursprogramm Quereinsteiger möglich? Kursinhalte und Anforderungsniveau laufend überwachen Neuauflage und Fortsetzung rechtzeitig planen Unterschiedliche Entwicklung des Leistungsniveaus => Auswirkung auf Gruppendynamik beachten 3
4 I. Planung, Organisation und Durchführung Marketing und Werbung nicht vergessen! vereinsintern, Presse, Anzeigenblätter Zielgruppen bezogene Werbung, z.b. Altersheim, Schule, Betrieb Mitgliedergewinnung und bindung Flexible Reaktion auf sich ändernde Sport- und Bewegungsbedürfnisse, Trend austesten Image und Bekanntheit steigern 4
5 II. Versicherung Wie ist der Verein abgesichert? Veranstaltung für und mit Nicht-Mitgliedern (Kurs- und Einzelveranstaltung) für die Förderung von Sport, Bewegung und Spiel mit dem Zweck der Mitgliederwerbung nicht Hauptzweck und überwiegende Einnahmequelle des Vereines, keine gewerblichen Unternehmen im Rahmen und Umfang der Sportversicherung des BLSV haftpflichtversichert 5
6 II. Versicherung Wie können Nicht-Mitglieder versichert werden? Kurskarten-Versicherung Haftpflichtversicherung Unfallversicherung Wegerisiko ausgeschlossen nur für eindeutige Sportkurse, nicht für Ganzjahresprogramme 6
7 II. Versicherung Wie können Nicht-Mitglieder versichert werden? Kurskarten-Versicherung für einen Kurs (mehrmalige Teilnahme) im 10er Block erhältlich Kosten: 2,75 pro Einzelkarte gültig 6 Monate ab Kursbeginn = Ausgabedatum 7
8 II. Versicherung Wie können Nicht-Mitglieder versichert werden? Kurskarten-Versicherung für Einzelveranstaltung im 10er Block erhältlich Kosten: 0,60 pro Einzelkarte gültig nur am Ausgabetag 8
9 II. Versicherung Wie können Nicht-Mitglieder versichert werden? Kurskarten-Versicherung Nicht ausgegebene Karten verfallen nicht. Im Schadenfall mit Unfallmeldung an das Versicherungsbüro der ARAG Wo können die Karten bezogen werden? Zuständig: BLSV - Bezirksgeschäftsstellen => BLSV => Bezirksgeschäftsstellen 9
10 III. Steuern Mitgliedsbeiträge => ideeller Bereich (kein Leistungsaustausch) Gesonderte bzw. zusätzliche Kursgebühren für Sportkurse als Zusatzangebot im Verein => Ausoder Fortbildung in sportlichen Fertigkeiten i.w.s. => sportliche Veranstaltung => Zweckbetrieb Kursgebühren sind von der Umsatzsteuer befreit ( 4 Nr. 22 a und b UStG), wenn die Einnahmen überwiegend (mehr als 50%) zur Deckung der Kosten verwendet werden. soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. 10
11 IV. Haftungsausschluss Ausschreibung Aerobic-Kurs für Anfänger auch für Nichtmitglieder Der Verein übernimmt keine Haftung.. 11
12 IV. Haftungsausschluss Dieser Hinweis alleine reicht noch nicht. aber möglich... individuell vereinbarte Haftungsbeschränkung Haftungsbeschränkung im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 12
13 IV. Haftungsausschluss individuell vereinbarte Haftungsbeschränkung Fall bezogene, konkrete Einzelfallregelung zwischen Verein und Mitglied/Sportler/Besucher weitgehend zulässig auch Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit möglich Kein Haftungsausschluss für vorsätzlich begangene Pflichtverletzung ( 276 Abs. 3 BGB) Mögliche Haftungsausschlussklausel: Der Verein haftet nicht für fahrlässig begangene Pflichtverletzung. 13
14 IV. Haftungsausschluss Haftungsbeschränkung im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Verwendung bestimmter Regelungen bei einer Mehrzahl von Verträgen (ab 3) mit gleichartigem Vertragsgegenstand Haftungsbeschränkungen sehr eingeschränkt ( 305 ff. BGB) bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit kein Haftungsausschluss möglich ( 309 Ziff. 7 b BGB) bei sonstigen Schäden (Sachschäden) Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit möglich 14
15 IV. Haftung Begriff: Fahrlässigkeit Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (BGB 276 Abs. 2) 15
16 IV. Haftung Begriff: grobe Fahrlässigkeit Grob fahrlässig handelt nach der Rechtsprechung, wer im Verkehr mit Mitmenschen die allereinfachsten und selbstverständlich erscheinenden Sorgfaltspflichten außer Acht lässt. 16
17 IV. Haftung Begriff: Vorsatz Direkter Vorsatz Wissen und Wollen der Tatumstände, d.h. die Verursachenden wissen, was passieren wird und wollen das auch so. Bedingter Vorsatz Die Verursachenden wissen, was passieren wird und wollen das zwar nicht, nehmen es aber billigend in Kauf (... na wenn schon, es dient einem höheren Ziel ). 17
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