MODUL 9 Die EU und die Welt
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- Adolf Winkler
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1 MODUL 9 Die EU und die Welt Gemeinsame Handelspolitik und Außenbeziehungen (seit 1957) Zuständig in den EU-Organen Europäisches Parlament Rat Kommission Ausschuss Auswärtige Angelegenheiten Ausschuss Internationaler Handel Rat Auswärtige Angelegenheiten und Rat Allgemeine Angelegenheiten Kommissar Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik Kommissar Handel Rechtsgrundlagen: Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln Art. 21 und 22 EUV Handelspolitik Art. 206 und 207 AEUV; Zusammenarbeit mit Staaten, die keine Entwicklungsländer sind Art. 212 und 213 Gemeinsame Handelspolitik Für die gemeinsame Handelspolitik ist ausschließlich die EU zuständig. Die Handelspolitik soll dazu beitragen, dass sich der Welthandel harmonisch entwickelt und Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und für ausländische Direktinvestitionen abgebaut werden (Art. 206 AEUV). Die EU ist dabei an die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbarten Regeln gebunden, z. B. in Bezug auf Dumping oder Subventionen. Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam Verordnungen, um Zollsätze für Importe in den Binnenmarkt zu ändern, zur Vereinheitlichung der Liberalisierung oder für Maßnahmen der Ausfuhrpolitik allgemein. Eine gemeinsame Ausfuhrregelung ist festgelegt in der Verordnung 1061/2009 (Amtsblatt L 291/2009), eine
2 2 gemeinsame Einfuhrregelung in der Verordnung 260/2009 (Amtsblatt L 84 / 2009) hat die Kommission neue handelspolitische Leitlinien vorgestellt; danach ist die Handelspolitik ein Kernbestandteil der Strategie Europa Zu den wichtigsten Aufgaben zählt der Abschluss der Doha-Verhandlungsrunde der WTO, damit die Entwicklungsländer vor allem in den Bereichen Dienstleistungen und Landwirtschaft freien Zugang zum europäischen Markt erhalten. Ferner sollen laufende Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Drittstaaten abgeschlossen werden. Export und Import 2010 Die EU hat 2010 Waren im Wert von Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von Milliarden Euro importiert. Größter Abnehmer sind die USA. Der größte Anteil der Importe kam aus China. Im Warenverkehr nach außen gilt ein gemeinsamer Außenzoll. Rechtsgrundlage des heutigen einheitlichen Zolltarifs TARIC ist die Verordnung 2658/87 (erneuert 254/2000). In einem umfangreichen Anhang sind sämtliche Importwaren mit ihrem Zollsatz und seiner Geltungsdauer aufgeführt. Dieser Anhang wird mehrmals im Jahr geändert.
3 3 Handelsbeziehungen mit Nordamerika Wichtigster außereuropäischer Handelspartner der Union, aber auch größter Konkurrent auf dem Weltmarkt, sind die USA. Rund 18 Prozent des Exports der EU fließen in die USA (2010: 242 Mrd. Euro). Zwischen beiden Regionen entstehen gelegentlich Konflikte. Streit gab es vor allem um den Export von Agrarprodukten ( Hähnchenkrieg, Hormonfleisch ). Einige Bereiche des Außenhandels zwischen der EU und Nordamerika sind durch Einzelabkommen geregelt. Seit 1990 findet jedes Jahr ein EU-US-Gipfel statt, abwechselnd in Europa und in den USA haben EU und USA beschlossen, ihre Wirtschaftsbeziehungen weiter zu verstärken und bei der Beseitigung von Handelshemmnissen zusammenzuarbeiten. Diese Bemühungen steuert der Transatlantische Wirtschaftsrat. Handelsbeziehungen mit Asien Grundlage für das Handelsverhältnis zwischen der EU und Japan ist eine politische Erklärung aus dem Jahre Die Beziehungen sind seither auf politische und kulturelle Zusammenarbeit erweitert worden. Im Warenaustausch zwischen beiden herrscht nach wie vor ein Ungleichgewicht: Japan exportiert erheblich mehr Waren in die Staaten der EU, als von hier nach Japan gehen (2010: Export nach Japan 43,7 Mrd. Euro, Import von Japan 64,9 Mrd. Euro). Die EU hat verschiedentlich versucht, dieses Ungleichgewicht durch freiwillige Selbstbeschränkungsabkommen Japans zu verringern, z. B. für Autoimporte. Mit Südkorea hat die EU im Oktober 2009 ein Freihandelsabkommen paraphiert, das in Kraft tritt, wenn es von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist. Der Handel mit der größten Wirtschaftsmacht Asiens, China, ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Die meisten Importe der EU-Staaten kommen aus China (2010: 282,0 Mrd. ). Bei den Exporten der EU liegt China an zweiter Stelle der Empfängerländer (2010: 113,1 Mrd. ). Außenbeziehungen der EU Die Abkommen der EU Abkommen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen wie der WTO werden von der Kommission ausgehandelt. Sie legt dem Rat zunächst eine Empfehlung dafür vor. Der Rat ermächtigt daraufhin per Beschluss die Kommission, die Verhandlungen zu führen. Er kann ihr dafür Richtlinien erteilen und einen Sonderausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten zur Seite stellen (Art. 207 AEUV). Der Rat entscheidet endgültig über den Abschluss der Abkommen, je nach Inhalt mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig. Einstimmigkeit ist beispielsweise vorgeschrieben für Handelsaspekte des geistigen Eigentums oder den Han-
4 4 del mit Kulturgütern und kulturellen Dienstleistungen, ferner für Assoziierungs- und Beitrittsabkommen. Die wichtigsten Formen von Abkommen betreffen den Handel mit Waren und Dienstleistungen (Handelsabkommen), die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Kooperationsabkommen, Partnerschaftsabkommen, Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) und die Assoziierung von Staaten (Assoziierungsabkommen). Kooperationsabkommen gehen weiter als Handelsabkommen, sie schließen zum Beispiel eine entwicklungspolitische Zusammenarbeit ein. Dafür können gemeinsame Organe der EU und der Drittstaaten geschaffen werden, die regelmäßig zusammenkommen. Kooperationsabkommen bestehen mit allen Nachfolgestaaten der Sowjetunion (GUS). Die EU unterstützt diese Reformstaaten auf ihrem Weg zu Marktwirtschaft und Demokratie. Noch weiter gehen Assoziierungsabkommen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, die zu einer engen Bindung an die EU führen. Für Verhandlungen darüber gilt ein spezielles Verfahren (Art. 218 AEUV). Assoziierungsabkommen treten nur nach Zustimmung des Europäischen Parlaments in Kraft, ebenso Übereinkünfte mit erheblichen finanziellen Folgen für die Union oder solche, für die ein institutioneller Rahmen geschaffen wird. Für Balkanländer, die der EU beitreten wollen, aber noch nicht Beitrittskandidaten sind, werden Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen, so beispielsweise mit Albanien und Serbien. Mit der Türkei, Kroatien, Mazedonien (Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) und Montenegro bestehen Assoziierungsabkommen mit der Aussicht auf Beitritt zur EU ( Europa-Abkommen ). EFTA-Länder Besonders eng sind die Beziehungen der EU zu den Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA): Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island (Island wird bald der EU beitreten). EU und EFTA-Länder (mit Ausnahme der Schweiz) bilden seit 1994 eine integrierte Wirtschaftszone mit Freihandel, den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Diese EFTA- Länder haben ihre gesetzlichen Regelungen (Steuern, Normen usw.) denen der EU angeglichen, um an den Vorteilen des Binnenmarktes teilhaben zu können. Europäische Nachbarschaftspolitik Mit 16 Staaten an den Außengrenzen der EU, von Weißrussland über die Ukraine und den Kaukasus bis Nordafrika, baut die EU die bestehenden Beziehungen durch Kooperations-
5 5 und Assoziierungsabkommen weiter aus. Diese Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) soll dazu beitragen, dass in den Staaten, die an die EU grenzen, die Demokratie stabilisiert wird und die Marktwirtschaft sich entwickeln kann. Auch Aspekte der Sicherheitspolitik werden einbezogen, z. B. Abrüstung und Nichtverbreitung von Atomwaffen. Mit sechs dieser Staaten (drei in Osteuropa, drei im Kaukasus) hat die EU im Mai 2009 die Östliche Partnerschaft gegründet (siehe auch Zusatzthema Die östliche Partnerschaft ). Die Zusammenarbeit soll die politischen und wirtschaftlichen Reformen in diesen Staaten verstärkt fördern. Mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien und der Ukraine wird die EU eine Freihandelszone schaffen und ihre Zusammenarbeit im Energiebereich (Stichwort: Durchleitung von Erdgas aus Russland und dem Kaspischen Raum) stärken. Zur Umsetzung der ENP-Aktionspläne wurde 2007 das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) geschaffen. Für die Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftspolitik stehen 2007 bis 2013 Fördermittel in Höhe von 11,2 Milliarden Euro zur Verfügung (Verordnung 1638/2006). Im Sommer 2010 wurde ein Konsultationsverfahren zur Neuausrichtung der ENP eingeleitet. Eine Reform der ENP wurde insbesondere auch durch die politischen Umwälzungen in der arabischen Region seit Anfang 2011 notwendig. Im Mai 2011 veröffentlichte die EU ihre Mit-
6 6 teilung Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel. Darin heißt es: Der neue Ansatz muss sich auf gegenseitige Rechenschaftspflicht und eine gemeinsame Verpflichtung zur Achtung universeller Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stützen. Ziel des neuen Ansatzes ist es, die Partner verstärkt beim Aufbau einer vertieften Demokratie zu unterstützen, eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und grenzüberschreitende Verbindungen zu fördern. Dabei soll eine verstärkte Unterstützung künftig stärker an Bedingungen geknüpft sein. Je umfassender ein Land bei seinen internen Reformen vorankommt, desto mehr Unterstützung soll es erhalten ( more for more ). Bei Ländern, in denen es keine Reformen gegeben hat, wird die EU die Finanzierung überprüfen oder verringern. (Siehe auch Zusatzthema Die Europäische Nachbarschaftspolitik ) Mittelmeerländer 1995 hat die EU in Barcelona mit elf Anrainerstaaten des Mittelmeers eine Europa- Mittelmeerpartnerschaft begründet. Sie soll den Frieden und die Sicherheit in dieser Region stabilisieren, Konflikte beilegen bzw. verhüten und den Wohlstand vergrößern (Barcelona- Prozess). Zwischen der EU und der Mittelmeerregion besteht eine Freihandelszone. Aufbauend auf dem Barcelona-Prozess wurde im März 2008 mit 14 Staaten rund ums Mittelmeer sowie Mauretanien und Jordanien die Union für das Mittelmeer gegründet, die vor allem Einzelprojekte verfolgen soll wie: das Mittelmeer von Umweltverschmutzung säubern, Häfen sanieren und transnationale Schifffahrtsstraßen einrichten, einen gemeinsamen Katastrophenschutz aufbauen, die Solarenergie nutzen. Darüber hinaus sollen die Bereiche Bildung und Mittelstandsförderung in die Zusammenarbeit eingefügt werden. Mit den Staaten am Süd- und am Ostrand des Mittelmeers wurden enge Beziehungen durch Assoziierungs- und Kooperationsabkommen geknüpft wurde auch mit der Palästinensischen Autonomiebehörde ein vorläufiges Assoziierungsabkommen geschlossen. Diese Beziehungen sollen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik weiter vertieft werden. Mit den Ländern am südlichen Mittelmeer, die seit 2011 politische und wirtschaftliche Reformen eingeleitet haben, wird die EU eine Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand einrichten. Sie soll den Demokratisierungsprozess und den Aufbau von Institutionen fördern,
7 7 die Zivilgesellschaft unterstützen, die wirtschaftliche Entwicklung fördern, vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen und die Entwicklung der ärmeren Regionen.
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