Ihre Rechte der sozialen Sicherheit. in den Niederlanden
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1 Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in den Niederlanden
2 Die Informationen in diesem Leitfaden wurden in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Ansprechpartnern des Gegenseitigen Informationssystems für soziale Sicherheit (MISSOC) erstellt und aktualisiert. Nähere Informationen über das MISSOC- Netzwerk finden Sie unter: Der vorliegende Leitfaden enthält eine allgemeine Beschreibung der geltenden nationalen Regelungen zur sozialen Sicherheit. Nähere Informationen finden Sie in den verschiedenen MISSOC Veröffentlichungen unter dem oben aufgeführten Link zur MISSOC-Internetseite. Sie können auch die im Anhang aufgeführten kompetenten Behörden und Einrichtungen kontaktieren. Weder die Europäische Kommission noch Personen, die in ihrem Namen handeln, sind für die Verwendung der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen verantwortlich. Europäische Union, 2013 Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Juli
3 Inhaltsverzeichnis Kapitel I: Allgemeines, Organisation und Finanzierung... 4 Allgemeines... 4 Organisation der sozialen Sicherheit... 5 Finanzierung... 6 Kapitel II: Sachleistungen bei Krankheit... 7 Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit... 7 Abgedeckte Leistungen... 7 Bezug von Sachleistungen bei Krankheit... 9 Kapitel III: Geldleistungen bei Krankheit...10 Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit...10 Abgedeckte Leistungen...10 Bezug von Geldleistungen bei Krankheit...10 Kapitel IV: Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft...12 Anspruch auf Leistungen bei Mutterschaft oder Vaterschaft...12 Abgedeckte Leistungen...12 Bezug von Leistungen bei Mutterschaft oder Vaterschaft...13 Kapitel V: Leistungen bei Invalidität...14 Anspruch auf Leistungen bei Invalidität...14 Abgedeckte Leistungen...14 Bezug von Leistungen bei Invalidität...15 Kapitel VI: Renten und Leistungen im Alter...16 Anspruch auf Altersrente...16 Abgedeckte Leistungen...16 Bezug von Altersrenten...16 Kapitel VII: Hinterbliebenenleistungen...18 Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen...18 Abgedeckte Leistungen...19 Bezug von Hinterbliebenenleistungen...19 Kapitel VIII: Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten...21 Anspruch auf Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten...21 Abgedeckte Leistungen...21 Bezug von Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten...21 Kapitel IX: Familienleistungen...22 Anspruch auf Familienleistungen...22 Abgedeckte Leistungen...22 Bezug von Familienleistungen...22 Kapitel X: Leistungen bei Arbeitslosigkeit...23 Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit...23 Abgedeckte Leistungen...24 Bezug von Leistungen bei Arbeitslosigkeit...24 Kapitel XI: Mindestsicherung...25 Anspruch auf Leistungen zur Mindestsicherung...25 Abgedeckte Leistungen...26 Bezug von Leistungen zur Mindestsicherung...27 Kapitel XII: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit...28 Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit...28 Abgedeckte Leistungen...28 Bezug von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit...29 Anhang: Nützliche Kontaktdaten und Internetadressen...31 Juli
4 Kapitel I: Allgemeines, Organisation und Finanzierung Allgemeines Das niederländische System der sozialen Sicherheit umfasst die folgenden Zweige: Kranken- und Mutterschaftsversicherung Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Es besteht keine eigene Versicherung gegen die Risiken Arbeitsunfall und Berufskrankheit; Altersrente; Leistungen für Hinterbliebene; Arbeitslosenversicherung; Kindergeld. Versicherte Personen Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer und Selbständigen versichert. Selbständige sind allerdings nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und erhalten kein Krankengeld oder Invaliditätsleitungen. Anmeldung bei der Sozialversicherung Sobald sie in den Niederlanden für einen Arbeitgeber arbeiten, werden Sie allen vorstehend aufgeführten Versicherungen angeschlossen, ohne dass Sie hierfür tätig werden müssten. Einzige Ausnahme: Nach dem Krankenversicherungsgesetz (Zorgverzekeringswet) sind alle Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden und alle Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen, aber im Land arbeiten und für ihr Arbeitseinkommen steuerpflichtig sind, verpflichtet, sich einer Krankenversicherung anzuschließen. Die Versicherung greift nicht wie im Falle des Allgemeinen Gesetzes über außergewöhnliche Krankheitskosten automatisch durch die reine Erfüllung der Kriterien. Dies liegt darin begründet, dass eine Person einen Versicherer auswählen und mit diesem einen Vertrag abschließen muss. Die Versicherer sind ihrerseits verpflichtet, jeden Antragsteller anzunehmen. Wenn Sie selbständig sind und Ihr Unternehmen in den Niederlanden seinen Sitz hat oder Sie im Land eine Erwerbstätigkeit ausüben, sind Sie automatisch von den meisten Zweigen der staatlichen Versicherung erfasst. Sie sind jedoch nicht in der Arbeitslosenversicherung versichert. Weitere Schritte Für Arbeitnehmer ist das Durchführungsinstitut für Arbeitnehmerversicherungen (Uitvoeringsinstituut werknemersverzekeringen, UWV) zuständig, wenn sie arbeitsunfähig oder arbeitslos sind. Das UVW ist auch für die Aktivitäten der Arbeitssuche zuständig. Ein anderer für Sie wichtiger Träger ist die Sozialversicherungsanstalt (Sociale Verzekeringsbank), an die Sie sich wenden müssen, wenn Sie Kindergeld oder bei Erreichen der Regelaltersgrenze Altersrente beziehen möchten. Juli
5 Bei Ihrem Tod müssen Ihre Hinterbliebenen den Rentenantrag ebenfalls bei der Sozialversicherungsanstalt stellen. Entrichtung der Beiträge Wenn Sie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind, zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungszweigen. Der von Ihnen zu entrichtende Teil des Beitrags wird von Ihrem Entgelt einbehalten. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen den einkommensabhängigen Beitrag, den Sie zur Krankenversicherung gezahlt haben, zu erstatten. Erhalten Sie Geldleistungen der Sozialversicherung, muss der betreffende Träger in bestimmten Fällen von diesen Leistungen Versicherungsbeiträge einbehalten. Selbständige erhalten eine Beitragsveranlagung, in der auch die Höhe des einkommensabhängigen Beitrags zur Krankenversicherung vermerkt ist, der nach dem Krankenversicherungsgesetz zu entrichten ist. Der nominale Krankenversicherungsbeitrag wird vom Krankenversicherungsunternehmen (Versicherer), bei der Sie Mitglied sind, unmittelbar eingezogen. Weitere Auskünfte zu den für Sie geltenden Beitragssätzen erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen Durchführungseinrichtung. Wenn Sie mit einer Entscheidung eines Versicherungsträgers nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Sie müssen den Widerspruch binnen einer bestimmten Frist bei dem Träger einlegen, der den Bescheid erlassen hat. Der Träger ist dann verpflichtet, den Bescheid zu prüfen und einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Den Widerspruchsbescheid können Sie wiederum binnen einer bestimmten Frist bei der Abteilung für Verwaltungsrecht des im Widerspruchsbescheid angegebenen Landgerichts (Arrondissementsrechtbank) anfechten. Das Datum, bis zu dem ein Widerspruch eingereicht werden muss, ist ebenfalls dem Bescheid zu entnehmen. Der Rechtsbehelf wird bei dem Landgericht durch Einreichen einer Rechtsbehelfsschrift eingelegt, aus der hervorgehen muss, dass Sie mit dem Bescheid des Versicherungsträgers nicht einverstanden sind und dass Sie eine neue Entscheidung beantragen. Der Rechtsbehelfsschrift ist eine Kopie des angefochtenen Bescheids beizufügen. Erlässt das Landgericht ein Urteil, mit dem Sie auch nicht einverstanden sind, so können Sie in den meisten Fällen binnen sechs Wochen nach Zustellung des Urteils Berufung bei dem Oberlandesgericht (Centrale Raad van Beroep), Vrouwe Justitiaplein 1, Postbus 16002, 3500 DA Utrecht, einlegen. Organisation der sozialen Sicherheit In den Niederlanden sind das Ministerium für Soziales und Arbeit (Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid) sowie das Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport (Ministerie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport) gemeinsam für die Organisation der Sozialversicherung verantwortlich. Man unterscheidet zwischen Volksversicherung, der die gesamte Bevölkerung angehört, einerseits und Arbeitnehmerversicherung, die nur für Arbeitnehmer zuständig ist, andererseits. Die Volksversicherungssysteme umfassen folgende Bereiche: Juli
6 Altersversicherung Hinterbliebenenversorgung ärztliche Betreuung Versicherung für außergewöhnliche Krankheitskosten und Familienleistungen. Die Versicherungssysteme für Arbeitnehmer umfassen folgende Bereiche: Krankengeldversicherung Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Arbeitslosenversicherung Es gibt ein Erwerbsunfähigkeitssystem für behinderte junge Menschen. Für den Bereich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gibt es keine spezielle Versicherung; diese Risiken sind durch andere Versicherungssysteme gedeckt. Zusätzlich zu den genannten Systemen unterhält der Staat ein Sozialhilfesystem, das von den Gemeinden verwaltet wird. Dieses System wird als Sicherheitsnetz bezeichnet, denn es soll jenen Menschen ein Mindesteinkommen garantieren, die nicht oder nicht mehr über ausreichende Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Mit Ausnahme der Versicherung für außergewöhnliche Krankheitskosten und der Krankenversicherung werden die Volksversicherungssysteme von der Sozialversicherungsanstalt (Sociale Verzekeringsbank) ausgeführt. Das Durchführungsinstitut für Arbeitnehmerversicherungen (UWV) ist für die Verwaltung der Sicherungssysteme für Arbeitnehmer zuständig. Die öffentlichen Arbeitsdienste werden auch von dem UWV geleitet. Die Aufsichtsbehörde für Soziale Angelegenheiten und Arbeit (Inspectie SZW) ist dafür zuständig, die UWV und SVB zu überprüfen. Die Krankenversicherung (Sachleistungen) erfolgt durch private Krankenversicherungsgesellschaften, die der Kontrolle der Aufsichtsbehörde für das Gesundheitswesen (Nederlandse Zorgautoriteit) unterliegen. Die allgemeine Versicherung für außergewöhnliche Krankheitskosten erfolgt durch private Krankenversicherungsgesellschaften. Die Kontrolle erfolgt ebenfalls durch die Aufsichtsbehörde für das Gesundheitswesen (Nederlandse Zorgautoriteit). Siehe ebenfalls Abschnitt über zuständige Einrichtungen. Finanzierung Das System der sozialen Sicherheit in den Niederlanden wird sowohl aus Beiträgen (von Personen mit Wohnsitz als auch dort arbeitende Personen ohne Wohnsitz in den Niederlanden, Arbeitnehmern, Selbstständigen und Arbeitgebern) als auch aus Steuern finanziert. Manches wird auch aus nicht zweckgebundenen Steuermitteln finanziert, beispielsweise Altersrenten. Juli
7 Kapitel II: Sachleistungen bei Krankheit Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit Die Gesundheitsversorgung wird durch zwei getrennte, einander ergänzende Versicherungen sichergestellt: die Krankenversicherung und die Versicherung für außergewöhnliche Krankheitskosten, deren Rechtsgrundlage das Allgemeine Gesetz über besondere Krankheitskosten (Algemene Wet Bijzondere Ziektekosten, AWBZ) ist. Nach dem Gesetz für besondere medizinische Kosten sind alle Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden und alle Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen, aber im Land arbeiten und für ihr Arbeitseinkommen steuerpflichtig sind, verpflichtet, sich einer Krankenversicherung entsprechend des Krankenversicherungsgesetzes (Zorgverzekeringswet) anzuschließen. Ausgenommen von dieser Regelung sind zwei Personengruppen: Aktive Angehörige der Streitkräfte sind über das Gesetz für besondere medizinische Kosten versichert und müssen sich nicht über das Krankenversicherungsgesetz versichern. Sie können medizinische Sachleistungen der Streitkräfte in Anspruch nehmen. Ebenfalls ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Verweigerer aus Gewissensgründen. Wer Versicherungen prinzipiell verweigert, zahlt weder Beiträge gemäß Gesetz für besondere medizinische Kosten noch müssen Krankenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Es müssen jedoch einkommensbezogene Beiträge in Form einer Ersatzsteuer abgeführt werden. Als Mitglied einer Krankenversicherung entsprechend des Krankenversicherungsgesetzes haben Sie Anspruch auf medizinische Leistungen. Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungspolicen: zum einen für medizinische Sachleistungen und zum anderen für die Erstattung von Behandlungskosten. Von Ihrem Krankenversicherungsträger erhalten Sie einen Mitgliedsausweis, mit dem Sie bei Inanspruchnahme medizinischer Leistungen Ihren Versichertenstatus nachweisen können. Wenn Sie eine Krankenversicherung bei einem Krankenversicherungsträger abgeschlossen haben, sind Sie automatisch auch durch die AWBZ-Versicherung geschützt. Abgedeckte Leistungen Leistungsumfang Ihr Krankenversicherungsträger kann Ihnen im Einzelnen darlegen, auf welche Leistungen Sie nach dem Krankenversicherungsgesetz und dem Allgemeinen Gesetz über besondere Krankheitskosten (AWBZ) Anspruch haben. Im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes können Versicherte insbesondere folgende Leistungen beanspruchen: Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung umfasst unter anderem Leistungen, die von Allgemeinmedizinern, Fachärzten, Psychologen und Gynäkologen erbracht werden. Dies bedeutet nicht, dass die genannten Leistungen von diesen Personen erbracht Juli
8 werden müssen. Sofern es sich nicht um bestimmten Leistungen handelt, deren Erbringung Berufen vorbehalten ist, deren Bezeichnung auf Grund des Gesetzes über die Gesundheitsberufe eingetragen und geschützt ist, können die betreffenden Leistungen auch von anderen Personen erbracht werden. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem Laboruntersuchungen und Krankenpflege. Sie umfassen darüber hinaus Gentests, außerklinische Hämodialysen, Leistungen für Patienten mit chronisch rezidivierenden Atemwegserkrankungen und Thrombosevorbeugung. Die für die außerklinische Hämodialyse und künstliche Beatmung von Patienten mit chronisch rezidivierenden Atemwegserkrankungen erforderlichen Geräte gehören zu den medizinischen Hilfsmitteln. Bestimmte Arten von fachärztlichen Leistungen können aus dem Umfang der zu erstattenden Leistungen ausgenommen werden. Der Höchstbetrag der Zuzahlung der Patienten ist in Durchführungsverordnungen geregelt. Die Kosten für die Betreuung psychisch Erkrankter (auch allgemeine psychologische Betreuung) sind nach dem Krankenversicherungsgesetz gedeckt. Versorgung mit Arzneimitteln Die Versorgung mit Arzneimitteln umfasst Medikamente und aus medizinischen Gründen erforderliche Nahrungsmittel. Grundsätzlich sind die zugelassenen Arzneimittel, die therapeutisch gleichwertige Inhaltsstoffe enthalten, in Gruppen eingeteilt. Die für eine Arzneimittelgruppe geltende Erstattungsgrenze wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Preises der Arzneimittel dieser Gruppe festgelegt. Wählt die versicherte Person ein teureres Arzneimittel aus, so muss sie die Differenz zwischen der Erstattungsgrenze und dem Preis dieses Medikaments selbst tragen. Auf zugelassene Arzneimittel, für die es keine gleichwertigen Arzneimittel gibt, gilt keine Erstattungsgrenze. Diese Regelung wird Arzneimittelerstattungssystem (Geneesmiddelenvergoedingensysteem, GVS) genannt. Angesichts der ihnen zugewiesenen Regiefunktion können die Krankenversicherungen die Erstattung von Arzneimitteln auf ein Arzneimittel je Wirkstoffgruppe beschränken. Es sei darauf verwiesen, dass die Krankenversicherer (innerhalb bestimmter Grenzen) bestimmen, welche Arzneimittel sie erstatten. Krankentransport Der Krankentransport wird in einem Krankenwagen, Taxi oder privaten Fahrzeug durchgeführt, sofern eine Genehmigung und eine ärztliche Verordnung vorliegen. Der behandelnde Arzt muss zu diesem Zweck eine Bescheinigung ausstellen. Diese Leistungen umfassen ferner die Kosten für die Beförderung mit dem billigsten öffentlichen Verkehrsmittel bis zu einer Einrichtung der Gesundheitsversorgung und zurück. In bestimmten Fällen kann der Krankenversicherungsträger die Nutzung besonderer Transportmittel (z. B. von Hubschraubern) genehmigen. Unabhängig davon, ob die Transporte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Taxi oder einem privatem Fahrzeug durchgeführt werden, zahlt die versicherte Person während zwölf Monaten zunächst selbst einen bestimmten Betrag. Die Kosten des Transports in einem privaten Fahrzeug werden zu einem Kilometertarif erstattet. Anspruch auf Krankentransport in sitzender Position besteht nur in vier Fällen: bei Nierendialysepatienten, bei Chemo- bzw. Strahlentherapiepatienten, bei sehbehinderten Personen, die sich nicht unbegleitet fortbewegen können, sowie bei Rollstuhlpatienten. Die Fahrtstrecke ist auf 200 km (einfache Fahrt) begrenzt. Juli
9 Patienten, die eine vorherige Genehmigung der Krankenversicherung zur Inanspruchnahme von Leistungen in einer weiter entfernten stationären Einrichtung erhalten haben und die Leistungen der Krankenversicherung (sowohl in den Niederlanden als auch im Ausland) erhalten, haben Anspruch auf Erstattung der Transportkosten über weitere Strecken. Es gibt jedoch eine Härteklausel, nach der in bestimmten Fällen auch Versicherte, die nicht den vorstehend genannten Gruppen angehören, Anspruch auf Erstattung haben. Dies kann der Fall sein, wenn die versicherte Person einen Krankentransport zur Behandlung einer langwierigen Erkrankung benötigt. Zahnärztliche Leistungen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten zahnärztliche Leistungen in folgendem Umfang: Präventivmaßnahmen, Fluoridbehandlung bis zu zweimal jährlich ab dem sechsten Lebensjahr, Versiegelung, Parodontalbehandlung und chirurgische Behandlung. Bei Erwachsenen sind Zahnersatz und chirurgische Spezialbehandlung versichert. Heil- und Hilfsmittel Für diese Ausgaben ist die vorherige Zustimmung des Versicherers einzuholen. Für orthopädische Schuhe und Hörhilfen ist unter bestimmten Voraussetzungen keine Kostenbeteiligung erforderlich. Stationäre Behandlung Die AWBZ-Versicherung übernimmt eine länger als ein Jahr dauernde Behandlung in Krankenhäusern, soweit es sich dabei nicht um psychiatrische Krankenhäuser oder psychiatrische Abteilungen von allgemeinen oder Universitätskrankenhäusern handelt. Bezug von Sachleistungen bei Krankheit Von Ihrem Krankenversicherungsträger erhalten Sie einen Mitgliedsausweis, mit dem Sie bei Inanspruchnahme medizinischer Leistungen Ihren Versichertenstatus nachweisen können. Es besteht freie Arztwahl. Für die Konsultation von Fachärzten ist eine Überweisung durch den Allgemeinarzt erforderlich. Für Krankenhausbehandlungen besteht freie Wahl des Krankenhauses oder der Einrichtung, sofern diese vom Gesundheitsministerium anerkannt sind. Für die Abwicklung der Zahlungen ist das private Krankenversicherungsunternehmen zuständig. Bei der Mehrzahl der Behandlungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben Versicherte über 18 Jahren sich an den Kosten zu beteiligen. Chronisch Kranke erhalten jedoch eine Ausgleichszahlung. Für den Erhalt von Arzneimitteln müssen Versicherte sich bei einer Apotheke ihrer Wahl registrieren. Juli
10 Kapitel III: Geldleistungen bei Krankheit Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld während der Versicherungszeit Nach bürgerlichem Recht ist der Arbeitgeber während der ersten zwei Krankheitsjahre zur Entgeltfortzahlung an seine erkrankten Beschäftigten in Höhe von mindestens 70% ihres Entgelts verpflichtet. Das Krankenversicherungsgesetz soll lediglich Sicherheit für Personen bieten, die keinen Arbeitgeber (mehr) haben. Nach zwei Jahren besteht die Möglichkeit eines Anspruchs auf eine WIA Leistung. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Beschäftigte) haben Anspruch auf Krankengeld, wenn das Arbeitsverhältnis am ersten Krankheitstag oder innerhalb der Zeitspanne endet, in der der Lohn fortgezahlt werden muss. Ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nach Ablauf von zwei Karenztagen Krankengeld gezahlt. Zwei verschiedene Situationen sind möglich: eine Person mit einem Arbeitgeber ist durch ihren/seinen Arbeitgeber, der den Lohn für bis zu zwei Jahre zahlt, abgesichert. Für Personen mit befristeten Arbeitsverträgen, Zeitarbeitnehmer oder Arbeitslosengeldempfänger, die krank werden, übernimmt das UWV die Rolle des Arbeitgebers und die Person erhält Krankengeld. Die Krankengeldzahlung endet in jedem Fall am ersten Tag des Monats, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen oder kein Krankheitszustand vorhanden ist. Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der Versicherungszeit Für Krankheiten, die binnen eines Monats nach Ablauf der Versicherungszeit eintreten, besteht unter bestimmten Voraussetzungen noch Anspruch auf Krankengeld. Abgedeckte Leistungen Der Arbeitnehmer erhält (mindestens) 70% seines Lohns bzw. Gehalts während der ersten zwei Krankheitsjahre. Diese Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung besteht somit bis zum Ende der 104. Krankheitswoche, jedoch höchstens bis zum Ende des Arbeitsvertrags. Die Höchstgrenze für das Tagesentgelt beträgt 195,96. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ministers kann sie von den Branchenausschüssen in Tarifverträgen zwischen Arbeitgebern und Abreitnehmern erhöht werden. Liegen 70% des Tageslohns unter dem Existenzminimum, kann nach dem Gesetz über Ergänzungsleistungen (Toeslagenwet, TW) ein Zuschlag bewilligt werden (Einkommensprüfung). Bezug von Geldleistungen bei Krankheit Beschäftigte, die Anspruch auf Krankengeld haben, müssen sich so schnell wie möglich (spätestens am zweiten Krankheitstag) krankmelden (lassen), wenn sie wegen Juli
11 Krankheit die Arbeit abbrechen müssen oder nicht zur Arbeit kommen können. Der Arbeitgeber teilt seinen Beschäftigten mit, wie die Krankmeldung erfolgen muss. Die Beschäftigten müssen Kontrollen ermöglichen. Zu den in den Kontrollvorschriften angegebenen Zeiten müssen sie grundsätzlich zu Hause sein. Beschäftigte, die Krankengeld beanspruchen und deren Arbeitsunfähigkeit von einem Krankenversicherungsträger zu kontrollieren ist, müssen sich an die Vorschriften des Durchführungsinstituts für Arbeitnehmerversicherungen (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen, UWV) halten. Juli
12 Kapitel IV: Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft Anspruch auf Leistungen bei Mutterschaft oder Vaterschaft Siehe Abschnitt über Sachleistungen bei Krankheit. Im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes können Versicherte insbesondere Mutterschutz beanspruchen. AWBZ-Versicherte haben insbesondere Anspruch auf Versorgung von Mutter und Kind. Sind Sie als Arbeitnehmerin in den Niederlanden versichert, haben Sie bei Schwangerschaft Anspruch auf Schwangerschaftsgeld (Zwangerschapsuitkering oder WAZO, Wet Arbeid en Zorg). Abgedeckte Leistungen Versicherte gemäß dem Krankenversicherungsgesetz haben Anspruch auf medizinische Versorgung von Mutter und Kind nach der Entbindung über einen Zeitraum von maximal zehn Tagen. AWBZ-Versicherte haben Anspruch auf Begleitungs-, Aufklärungs- und sonstige Leistungen während der Schwangerschaft und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen des Kindes in den ersten Lebensjahren. Grundsätzlich übernimmt die AWBZ- Versicherung die Kosten für Behandlung, Krankenpflege und Pflege bei langwieriger Erkrankung oder schweren Gebrechen. Mutterschaftsurlaub wird für einen Zeitraum von 16 Wochen gewährt. Vor der Niederkunft müssen zwischen sechs und vier Wochen in Anspruch genommen werden, danach verbleiben zehn bis zwölf weitere Wochen Mutterschaftsurlaub. Bei einer Frühgeburt werden die Tage, die das Kind zu früh gekommen ist, zum Mutterschaftsurlaub nach der Entbindung addiert. Wird das Kind nach dem errechneten Termin geboren, werden die Verspätungstage zum gesamten Mutterschaftsurlaub hinzugefügt. In diesem Fall wird der Mutterschaftsurlaub länger als 16 Wochen dauern. Während der Schwangerschaft erhalten Sie Mutterschaftsleistungen in Höhe Ihres Tagesentgelts. Während des 16-wöchigen Mutterschaftsurlaubs besteht Anspruch auf eine von der Durchführungseinrichtung des Arbeitgebers gezahlte Leistung in Höhe von 100% des Arbeitsentgelts. Die Höchstgrenze für das Tagesentgelt beträgt 195,96. Falls Sie infolge der Schwangerschaft oder Entbindung im Anschluss an diesen Leistungsbezug noch arbeitsunfähig sind, wird die Leistung in gleicher Höhe (100% des täglichen Entgelts) noch während höchstens 104 Wochen weitergewährt. Erkranken Sie schwangerschaftsbedingt vor Beginn Ihres Mutterschaftsurlaubs, erhalten Sie ein Krankengeld, das sich ebenfalls auf 100% des täglichen Entgelts beläuft. Juli
13 Ferner haben Sie Anspruch auf kostenlose Geburtshilfe und Erstattung der Kosten für die Betreuung nach der Geburt durch den Krankenversicherungsträger, sofern Sie in der niederländischen Krankenversicherung (Zorgverzekeringswet) versichert sind. Geburtshilfliche Leistungen erhalten Sie normalerweise von einer Hebamme, erforderlichenfalls aber auch von einem Allgemeinarzt oder Facharzt in einer Klinik oder in einem Krankenhaus, wenn keine Hebamme zur Verfügung steht oder wenn medizinische Gründe dies ratsam erscheinen lassen. Bezug von Leistungen bei Mutterschaft oder Vaterschaft Um Leistungen bei Mutterschaft zu erhalten, müssen Sie beim Arbeitgeber vorher eine sogenannte Schwangerschaftsbescheinigung (zwangerschapsverklaring) einreichen. Dieser bekommt die Kosten für den Schwangerschaftsurlaub von der UWV zurückerstattet. Als Selbstständiger kann man das UWV direkt anschreiben für den Erhalt von Leistungen bei Mutterschaft. Weitere Informationen zu kostenloser Geburtshilfe und Erstattung der Kosten für die Betreuung nach der Geburt erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsträger. Falls Sie die Leistungen eines Wöchnerinnenhilfswerks (kraamcentrum) in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich spätestens fünf Monate vor der voraussichtlichen Entbindung an eine Fürsorgeorganisation (kruisvereniging). Juli
14 Kapitel V: Leistungen bei Invalidität Anspruch auf Leistungen bei Invalidität Arbeitnehmer Das Gesetz über Arbeit und Einkommen entsprechend der Arbeitsfähigkeit (Wet Werk en Inkomen naar Arbeidsvermogen, WIA) sichert alle Arbeitnehmer ab, die entweder ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind. Als ganz oder teilweise arbeitsunfähig gelten Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht das Arbeitsentgelt erzielen können, das gesunde Arbeitnehmer mit ähnlicher Ausbildung und ähnlichen Fähigkeiten am betreffenden Arbeitsort oder in dessen Nähe normalerweise erhalten würden. Der Grund der Arbeitsunfähigkeit (Invalidität oder Arbeitsunfall) ist nicht entscheidend. Für einen Leistungsanspruch muss die Arbeitsunfähigkeit mindestens 35% betragen. Bei teilweise behinderten Personen liegt das Augenmerk nicht auf dem Schutz des Einkommens, sondern auf den Rehabilitationsmöglichkeiten. Die Vorschriften über die Arbeitswiederaufnahme teilweise erwerbsgeminderter Personen (Regeling werkhervatting gedeeltelijk arbeidsongeschikten, WGA) sollen sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer Anreize zur Rehabilitation des Arbeitnehmers geben. Mit den Vorschriften über die Einkommensversorgung für voll erwerbsgeminderte Personen (Inkomensvooziening volledig arbeidsongeschikten, IVA) wird Personen ohne oder mit nur geringer Chance auf Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ein Einkommen im Falle einer vollständigen und bleibenden Invalidität garantiert. Die IVA und die WGA sind Teil des WIA. Selbstständige Invalid gewordene Selbstständige haben keinen Anspruch auf eine WAZ-Leistung und müssen eine eigene Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen haben. Abgedeckte Leistungen Das Gesetz über Arbeit und Einkommen entsprechend der Arbeitsfähigkeit (Wet Werk en Inkomen naar Arbeidsvermogen, WIA) besteht aus zwei Teilen: Vorschriften über die Arbeitswiederaufnahme teilweise erwerbsgeminderter Personen Die Vorschriften über die Arbeitswiederaufnahme teilweise erwerbsgeminderter Personen (Regeling werkhervatting gedeeltelijk arbeidsongeschikten, WGA) sehen eine entgeltbezogene Leistung vor, die drei bis 38 Monate lang gezahlt wird. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Erwerbsfähigkeit, dem letzten Arbeitsentgelt sowie dem Entgelt während der teilweisen Erwerbsminderung. Sind Sie nicht erwerbstätig, erhalten Sie in den ersten beiden Monaten 75% und danach 70% Ihres letzten Arbeitsentgelts. Wenn Sie als Arbeitnehmer teilweise behindert sind, erhalten Sie in den ersten zwei Monaten 75% des Differenzbetrages zwischen dem letzten Arbeitsentgelt und dem Entgelt, das Sie als Lohnzusatzleistung erhalten haben. Juli
15 Lohnzusatzleistungen / Nachfolgeleistungen werden bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt. Beläuft sich der Verdienst auf mindestens 50% der verbleibenden Erwerbsfähigkeit, wird Ihr Arbeitsentgelt um 70% des Unterschiedsbetrages zwischem dem letzten Arbeitsentgelt und der verbleibenden Erwerbsfähigkeit gezahlt. Personen, die nach Ablauf des Bezugszeitraums für die entgeltbezogene Leistung keine Beschäftigung haben oder deren Verdienst unter 50% der verbleibenden Erwerbsfähigkeit liegt, erhalten eine Rente, die einem bestimmten Prozentsatz des Mindestlohns entspricht. Vorschriften über die Einkommensversorgung für voll erwerbsgeminderte Personen Gemäß den Regelungen zur Einkommenssicherung für vollständig erwerbsunfähige Menschen (Regeling inkomensvoorziening volledig en duurzaam arbeidsongeschikten, IVA) wird ein Einkommen in Höhe von 75% Ihres letzten Arbeitsentgelts gewährt. Bezug von Leistungen bei Invalidität Das UWV beurteilt, ob und in welchem Umfang eine Erwerbsminderung vorliegt. Spätestens 20 Monate nach Eintreten der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Informationen über das Antragsprozedere für den Bezug von Leistungen. Der Antrag sollte spätestens nach 21 Monaten eingereicht werden. Juli
16 Kapitel VI: Renten und Leistungen im Alter Anspruch auf Altersrente In den Niederlanden wohnende oder arbeitende Personen sind nach dem Allgemeinen Altersversicherungsgesetz (Algemene Ouderdomswet, AOW) versichert. Anspruch auf Altersrente haben im Allgemeinen alle Männer und Frauen bei Erreichen der Regelaltersgrenze von 65. Jahren und einem Monat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich auch bei Wohnsitz außerhalb der Niederlande nach dem Allgemeinen Altersversicherungsgesetz (AOW) freiwillig zu versichern. Zusatzrente Wenn Sie in den Niederlanden eine Beschäftigung ausüben, fallen Sie gegebenenfalls auch unter ein Zusatzversorgungssystem. In den Niederlanden gibt es für zahlreiche Wirtschaftszweige obligatorische Zusatzversorgungssysteme. Dies gilt vor allem für die Metallindustrie, das Baugewerbe, das Malerhandwerk, die Landwirtschaft, das Druckereigewerbe, das Hotel- und Gaststättengewerbe, den gewerblichen Gütertransport, die Handelsschifffahrt, die Seefischerei, die Textilindustrie und die Gesundheitsberufe. Möglich ist auch, dass Ihr Arbeitgeber über ein Zusatzversorgungssystem verfügt, das ausschließlich auf seinen Betrieb beschränkt ist oder für das er einen besonderen Versicherungsvertrag Abgedeckte Leistungen Die Rentenbeträge sind Pauschalbeträge, die zweimal jährlich an die Lohnentwicklung angepasst werden. Die Rente wird monatlich gezahlt. Ferner wird im Mai jeden Jahres ein Urlaubsgeld gewährt. Der feste Rentenbetrag (AOW) erfährt eine Kürzung von 2% für jedes Jahr, in dem Sie nicht versichert waren. Für jedes volle Jahr, in dem Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, erwerben Sie Anspruch auf 2% der Vollrente. Bezug von Altersrenten Altersrenten Einige Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten Sie, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt in den Niederlanden wohnen, einen speziellen Antragsvordruck, mit dem Sie bei der Sozialversicherungsanstalt (Sociale Verzekeringsbank) eine Altersrente beantragen können. Die niederländische Altersrente läuft vom ersten Tag des Monats an, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Im Fall einer freiwilligen Rentenversicherung erteilt Ihnen die Sozialversicherungsanstalt alle notwendigen Informationen. Eine Voraussetzung für die freiwillige Versicherung ist die rechtzeitige Antragstellung, die binnen eines Jahres nach dem Wohnsitzwechsel in das Ausland oder der Wohnsitznahme bzw. Aufnahme Juli
17 einer Tätigkeit in den Niederlanden erfolgen muss. Die im Wohnland verbleibenden Ehegatten/Partner sind allerdings nicht versichert. Zusatzrente Näheres können Sie bei Ihrem Arbeitgeber erfragen, der Ihnen Auskunft über Ihre etwaigen Ansprüche aus dieser Regelung geben kann. Diese Zusatzrentensysteme werden von der Niederländischen Bank AG (Nederlandsche Bank) beaufsichtigt. Leistungen aus Zusatzversorgungssystemen müssen bei der Rentenkasse des entsprechenden Berufszweigs oder des betreffenden Unternehmens oder bei der Lebensversicherungsgesellschaft, die das System verwaltet, beantragt werden. Für Streitsachen hinsichtlich der Durchführung der Zusatzversorgungssysteme sind die Zivilgerichte zuständig. Juli
18 Kapitel VII: Hinterbliebenenleistungen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen Solange Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, sind Sie in der allgemeinen Hinterbliebenenversicherung versichert. Wohnen oder arbeiten Sie nicht mehr in den Niederlanden, können Sie sich freiwillig in der Hinterbliebenenversicherung weiterversichern. Die Hinterbliebenenversicherung, die im Allgemeinen Hinterbliebenenleistungsgesetz (Algemene Nabestaandenwet, ANW) geregelt ist, umfasst unter anderem folgende Leistungen: Hinterbliebenenrente, Halbwaisenrente, Waisenrente und Pflegegeld. Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben Hinterbliebene (Partner) von Versicherten, wenn sie beim Tod der versicherten Person ein unverheiratetes Kind im Alter von unter 18 Jahren haben, schwanger oder erwerbsunfähig sind (d. h. nicht in der Lage sind, durch eine angemessene Tätigkeit 45% eines üblichen Entgelts zu erzielen) oder vor dem 1. Januar 1950 geboren wurden. Als Kinder der Hinterbliebenen im Alter von unter 18 Jahren gelten außer den eigenen Kindern auch Adoptivkinder, d. h. Kinder, die wie eigene Kinder versorgt bzw. erzogen werden. Die Hinterbliebenenrente endet, wenn die Hinterbliebenen kein unverheiratetes Kind mehr haben oder nicht mehr erwerbsunfähig sind. Der Anspruch auf Rente erlischt in jedem Fall mit Beginn des Monats, in dem der hinterbliebene Partner die Regelaltersgrenze erreicht. In der Regel setzt dann der Anspruch auf Altersrente ein. Bei Wiederverheiratung, eingetragener Partnerschaft oder Zusammenleben erlischt der Anspruch auf Hinterbliebenenrente ebenfalls. Der Elternteil oder Erziehungsberechtigte, der eine unverheiratete Halbwaise von unter 18 Jahren in seinem Haushalt versorgt, hat Anspruch auf Halbwaisenrente. Halbwaise ist ein Kind, dessen Vater oder Mutter verstorben ist. Der Anspruch auf Halbwaisenrente erlischt, wenn das jüngste Kind 18 Jahre alt wird, im Haushalt einer anderen Person lebt oder wenn der Elternteil oder Erziehende eine Rente für Alleinerziehende nach dem AOW bezieht. Die Zahlung des Halbwaisenrente wird auch dann eingestellt, wenn das Kind vom (neuen) Ehegatten des überlebenden Elternteils adoptiert wird. Anspruch auf Waisenrente besteht grundsätzlich nur für Vollwaisen, deren Vater und Mutter verstorben sind. Die Waisen müssen jünger als 16 Jahre sein; Waisen von 16 bis 21 Jahren, die noch in Schulausbildung stehen oder mehr als 19 Stunden pro Woche einen Haushalt versorgen, dem mindestens eine weitere Waise angehört, und Waisen von 16 bis 17 Jahren, die erwerbsunfähig sind, sind ihnen gleichgestellt. Die Leistungen sind unmittelbar an den Mindestlohn gekoppelt und richten sich nach dem Alter der Waise. Es gibt drei Altersgruppen: Kinder unter 10 Jahren, Kinder von 10 bis 16 Jahren und Kinder von 16 bis 21 Jahren. Juli
19 Abgedeckte Leistungen Die Hinterbliebenenrente beläuft sich auf höchstens 70% des Mindestlohns und richtet sich nach dem Einkommen der Hinterbliebenen. Die Halbwaisenrente beläuft sich auf 20% des Mindestlohns und ist nicht einkommensabhängig. Hinterbliebene mit einem Kind unter 18 Jahren können somit insgesamt einen Betrag von höchstens 90% des Mindestlohns erhalten. Waisenrenten sind unmittelbar an den Mindestlohn gekoppelt und richten sich nach dem Alter der Waise. Es gibt drei Altersgruppen: Kinder unter 10 Jahren, Kinder von 10 bis 16 Jahren und Kinder von 16 bis 21 Jahren. Die Waisenrente wird ungeachtet des sonstigen Einkommens der Waise gezahlt. Die Höhe der Leistungen wird jährlich zweimal an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst. Die Zahlung erfolgt monatlich. Im Mai jeden Jahres wird Urlaubsgeld gewährt. Im Falle des Todes nach Ende der Versicherungszeit richtet sich die Höhe der Rente nach internationalen Abkommen sowie nach den Versicherungszeiten, die die verstorbene Person in den Niederlanden zurückgelegt hatte. Sterbegeld Beim Tod von Beschäftigten erhalten ihre Hinterbliebenen eine Leistung, beginnend mit dem Todestag. Dieses Sterbegeld beträgt 100% des Monatslohns zum Zeitpunkt des Todes. War der Verstorbene Leistungsberechtigter (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Arbeitsunfähigkeitsgeld gemäß WIA oder WAZ, Einkommenssicherung für ältere Arbeitslose, Ergänzungsleistungen oder Arbeitsunfähigkeitsgeld für junge Behinderte), wird ebenfalls ein Sterbegeld gezahlt. Dessen Höhe entspricht einem Monatsbetrag. Bezug von Hinterbliebenenleistungen In diesem Fall müssen Sie binnen eines Jahres nach dem Umzug ins Ausland einen Antrag auf freiwillige Versicherung einreichen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie ebenfalls von der Sozialversicherungsanstalt (Sociale Verzekeringsbank). Beim Tod einer versicherten Person müssen ihre in den Niederlanden wohnenden Hinterbliebenen so rasch wie möglich bei der Sozialversicherungsanstalt Hinterbliebenenrente bzw. Waisenrente oder Halbwaisenrente beantragen. Wird ein Antrag später als ein Jahr nach dem Tod der versicherten Person eingereicht, kann dies zu finanziellen Einbußen führen. Wird Hinterbliebenenrente gewährt, so kann daneben Anspruch auf Kindergeld bestehen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie ebenfalls von der Sozialversicherungsanstalt. Im Falle des Todes nach Ablauf der Versicherungszeit müssen Hinterbliebene ihren Antrag bei dem Rentenversicherungsträger ihres Wohnlandes stellen, der ihn an die Sozialversicherungsanstalt weiterleitet. Wird der Antrag später als ein Jahr nach dem Tod der versicherten Person eingereicht, kann dies zu finanziellen Einbußen führen. Juli
20 Die Sozialversicherungsanstalt prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und ob Anspruch auf Kindergeld besteht. Juli
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