UNFALLTARIF UNFALLVORSORGE PREMIUM

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1 UNFALLTARIF UNFALLVORSORGE PREMIUM

2 INHALTSVERZEICHNIS PRODUKTÜBERSICHT... 3 ALLGEMEINES GLIEDERTAXE UND GLIEDERTAXE XXL GEFAHRENEINTEILUNG ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Altersgrenzen, -umstellung Wertanpassung (Klausel 20X) Unterjährige Prämienzahlung Versicherungssteuer und Mindestprämie Laufzeitnachlass Regionaltarif BESCHREIBUNG DER VERSICHERUNGSLEISTUNGEN Dauernde Invalidität Dauernde Invalidität mit Progression 400% Dauernde Invalidität mit Progression 500% Dauernde Invalidität mit Progression 600% TOP-Zuschuss Sparvariante Invaliditäts-Vollschutz Lebenslange Rente mit Garantiezahlungszeitraum Todesfall Waisenrente Witwenrente Taggeld für den Versicherungsnehmer Spitalgeld Unfallkosten (Heil-, Berge- und Rückholkosten) Ersatz der Aufenthaltskosten in Privatspitäler (Klausel 2U8) Sonderklasse nach einem Unfall (Klausel 5U1) Knochenbruch (Klausel 2U1) Sofortunterstützung (Klausel 2U6) Fixkosten Life Style Urlaub (Klausel 9U0) Life Style Freizeit (Klausel 9U2) Unfallassistance (Klausel 9U1) WEITERE PRÄMIENFREIE MITVERSICHERTE ZUSATZLEISTUNGEN Prämienfreier Einschluss eines Neugeborenen in der Einzel- und Partnerunfallvers Prämienerlass im Krankheitsfall bei Krankheit oder Unfall GÜLTIGE KLAUSELN UND BEDINGUNGEN ZIELGRUPPEN PRÄMIENTABELLEN Unfallschutz für Kinder und Jugendliche Unfallschutz für Erwachsene Unfallschutz für Partner Unfallschutz für Alleinerzieher mit Kind(er) 100/ Unfallschutz für Familien 100/100/ PROGRESSIONSTABELLE VERSICHERUNG VON BESONDEREN SPORT-/FREIZEITRISKEN...27 Seite 2 von 27

3 PRODUKTÜBERSICHT ALLGEMEINES Unfallvorsorge Premium Unfallbegriff Erfrierungen, Ertrinken Verbrennungen, Verbrühungen Blitzschlag Unfälle bei der Rettung von Menschenleben und Sachen Folgen einer Nahrungsmittelvergiftung Keine Zuschläge bei Vorgebrechen Folgen von Impfschäden Bewusstseinsstörung 50% Übernahme der Gutachterkosten Zerrungen und Zerreißungen durch ungewohnte Kraftanstrengung Plötzliche Zerrungen, Zerreißungen von Bändern, Meniskus Unfälle infolge Herzinfarkt oder Schlaganfall Kinderlähmung VS Folgen von Zeckenbiss und Borreliose VS Vergiftung durch Einatmen von Gasen und Dämpfen Folgen von Schlangenbiss, Skorpione, Spinnen Infektionskrankheiten übertragen durch Insektenstiche oder andere Tiere Verschlucken von Gegenständen Prämienerlass im Krankheitsfall Prämienfreie Mitversicherung von Neugeborenen (in den ersten 6 Monaten) Deckungsbausteine Unfallinvalidität Progression in %: wahlweise: 400%, 500% oder 600% Top-Zuschuss ab 35%iger Invalidität 10% Gliedertaxe XXL x Sparvariante x Invaliditäts-Vollschutz x lebenslange Unfallrente ab 50%iger Invalidität x ab 35%iger Invalidität x 25%ige Mehrleistung ab Pflegestufe V Unfalltod Waisenrente x Witwenrente x Seite 3 von 27

4 Unfallkosten Heilkosten Bergekosten Rückholkosten Begleitkosten (Kinder) erweitert Hubschrauberbergungskosten bis Nottransportkosten aus dem Ausland unbegrenzt Reisekostenersatz bis Rehabilitationsbeihilfe Kosten kosmetischer Operationen bis Schulausfallgeld für Kinder und Jugendliche bei 14- tägigem Spitalsaufenthalt nach einem Unfall 750 Ersatz der Aufenthaltskosten in Privatspitälern Life Style Urlaub Life Style Freizeit Sonderklasse nach einem Unfall Spitalgeld Taggeld x x x x + 100% i. Ausland x Knochenbruch bis 500 Sofortunterstützung 3.500/5.000 Fixkosten monatlich, max. 6 Monate lang bis 1.500,- Assistancepaket (Versorgung im Haushalt, Pflege etc.)... prämienfrei inkludiert x... wählbar Seite 4 von 27

5 1. GLIEDERTAXE und GLIEDERTAXE XXL Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die folgenden Invaliditätsgrade bei den Bausteinen Invalidität mit Progression 400%, 500% und 600%: Gliedertaxe eines Armes % einer Hand % eines Daumens % eines Zeigefingers % eines anderen Fingers... 5 % eines Beines % eines Fußes % einer großen Zehe... 5 % einer anderen Zehe... 2 % der Sehkraft beider Augen % der Sehkraft eines Auges % sofern die Sehkraft des anderen Auges vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits verloren war % des Gehörs beider Ohren % des Gehörs eines Ohres % sofern jedoch das Gehör des anderen Ohres vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits verloren war % des Geruchsinnes % des Geschmacksinnes % der Stimme % der Milz % einer Niere % wenn bereits die zweite Niere vor dem Unfall oder als Unfallfolge beeinträchtigt ist, ist Art. 7 Abs. 3 anzuwenden. Erweiterungen/Erhöhungen für die Variante Gliedertaxe XXL (Klausel 9U3): eines Armes % eines Beines % der Sehkraft eines Auges % des Gehörs eines Ohres % einer Niere % beider Nieren % Alle anderen Bestimmungen gelten unvermindert. Für diese erweiterte Variante wird ein Zuschlag von 15% auf die Invaliditätsprämie verrechnet. Bei Verträgen mit Gliedertaxe XXL gibt es außer den tariflichen Nachlässen keine weitere Rabattiermöglichkeit. Diese höheren Gliedertaxwerte gelten nur dann, wenn die Folge des Unfalles eine zumindest 50%-ige Funktionsbeeinträchtigung ist. 2. GEFAHRENEINTEILUNG Gefahrenklasse 1: Ohne Prämienzuschlag können nicht manuell und manuell tätige Personen, wie z.b.: Angestellte mit Bürotätigkeit, Verkäufer, Beamte, Freiberufler, Tischler, Automechaniker, Fliesenleger, Installateure etc. versichert werden. Seite 5 von 27

6 Gefahrenklasse 2: Personen, die im Baubereich tätig sind (Zimmermann, Bauspengler, Bauarbeiter, Dachdecker, Monteur im Anlagenbau, Sägewerksarbeiter, Forstarbeiter u.ä.) sowie Bergführer. Es ist ein Berufszuschlag von 33% in der Einzelversicherung und 20% auf die Familienvarianten zu berücksichtigen. Gefahrenklasse 3: Berufssportler; Personen, die eine Sportart entgeltlich oder vertraglich ausüben (Ligasport); Sprengmeister; Personen, die eine besonders unfallgefährdete Sportart ausüben (z.b.: Freeclimben, Freeriding, Extrembergsteigen, Motorsportarten, etc.), Sondereinheiten der Exekutive, Bodyguard, Pyrotechniker, u.ä. Personen, die in die Gefahrenklasse 3 fallen, sind zu diesem Tarif nicht versicherbar. Personen, die eine der in der Beilage genannten Amateursportarten ausüben, können nur zu diesen Möglichkeiten versichert werden. 3. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3.1. Altersgrenzen, -umstellung Kinder/Jugend Die Kinder- und Jugendunfall kann von 0 17 Jahren abgeschlossen werden. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des versicherten Jugendlichen wird automatisch auf den Tarif für Erwachsene umgestellt. Die Umstellung erfolgt mit der auf den Geburtstag folgenden nächsten Hauptfälligkeit. Erwachsene Versicherungsschutz für Erwachsene kann von Jahren beantragt werden. Ab dem 70. Lebensjahr der versicherten Person reduzieren sich während der Laufzeit des Versicherungsvertrages die Versicherungssummen bei gleichbleibender Prämie um 50%. Die Umstellung erfolgt mit der auf den Geburtstag folgenden nächsten Hauptfälligkeit. Ab dem 65. Lebensjahr können keine tariflichen Nachlässe (Treuebonus und Kundennachlass) gewährt werden. Die Altersberechnung im Sinne des Tarifes wird folgendermaßen vorgenommen: Kalenderjahr minus Geburtsjahr! 3.2. Wertanpassung (Klausel 20X) Die Wertanpassung ist bei allen Tarifen vereinbart. Die Wertanpassung erfolgt jährlich zur Hauptfälligkeit, wobei die Versicherungssummen und die Prämie nach dem Index der Verbraucherpreise, mindestens jedoch um 4% erhöht werden. Wird eine prämienrelevante Vertragsänderung vorgenommen, dann unterbleibt die Wertanpassung (6 Monatsfrist). Diese Anpassung wird aber bei der nächsten Wertanpassung berücksichtigt Unterjährige Prämienzahlung Die Prämien der Tarife sind Jahresprämien. Werden die Prämien über Bankabbuchung bezahlt, dann wird kein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet. Monatliche Prämienzahlung ist nur über Lastschriftverfahren oder VISA-Zahlung möglich. Seite 6 von 27

7 Der Unterjährigkeitszuschlag beträgt (neben allfälliger Gebühren für die Zahlung) pro Jahr bei halbjährlicher Zahlung EUR 6,-- vierteljährlicher Zahlung EUR 12, Versicherungssteuer und Mindestprämie Die Versicherungssteuer von derzeit 4% ist bei sämtlichen Prämien und Prämiensätzen berücksichtigt. Die Mindestprämie pro Polizze beträgt EUR 45, Laufzeitnachlass In den Prämien ist der 20%iger Laufzeitnachlass bereits berücksichtigt. Die entsprechende Klausel LZ1 ist Vertragsgrundlage. Bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrages wird der in der LZ1 vorgesehene Prozentsatz der Prämie fällig Regionaltarif Abhängig vom Wohnort des Versicherungsnehmers (siehe nachstehende Aufstellung) können folgende Rabatte gewährt werden: Ein Treuebonus von 10% kann bei 9- bzw. 10-jähriger Vertragslaufzeit gewährt werden Ein Kundennachlass von 5% kann gewährt werden, wenn zumindest ein weiterer Vertrag bei der uns besteht. Regelung: In Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten können sowohl Treuebonus und Kundennachlass gewährt werden. In Oberösterreich und Salzburg kann nur der Kundennachlass gewährt werden. In allen anderen Bundesländern (Tirol und Vorarlberg) ist kein Rabatt zulässig. Anmerkung: Folgende relevanten Ausnahmen im PLZ-Verzeichnis in Österreich gibt es: PLZ 3334 und 3335 zählen zu OÖ PLZ 4300, 4303, 4392, 4431, 4432, 4441 und 4482 zählen zu NÖ Regelung Bundesland PLZ Kundennachlass: ja Oberösterreich 4x ohne (4300, 4303, 4392, 4431, 4432, Treuebonus: nein Salzburg 4441, 4482) aber mit 3334 und x Kundennachlass: nein Tirol 6x Treuebonus: nein Vorarlberg x Sonderrabatt: nein Oberösterreich 4x ohne (4300, 4303, 4392, 4431, 4432, Salzburg 4441, 4482) aber mit 3334 und 3335 Tirol 5x Vorarlberg 6x x Seite 7 von 27

8 4. BESCHREIBUNG DER VERSICHERUNGSLEISTUNGEN 4.1. Dauernde Invalidität Es kann zwischen folgenden Progressionen gewählt werden, wobei je Polizze nur eine Variante vereinbart werden kann: Dauernde Invalidität mit Progression 400% Die maximale Versicherungssumme beträgt ,-. Die Versicherungsleistung wird bereits ab 1% erbracht und ab 25%iger Invalidität progressiv steigend bezahlt, d.h. der 25% übersteigende und 50% nicht übersteigende Invaliditätsgrad wird verdreifacht, der 50% übersteigende und 75% nicht übersteigende Invaliditätsgrad verfünffacht und der 75% übersteigende Invaliditätsgrad versiebenfacht. Ab 90%iger dauernder Invalidität bezahlen wir bereits die volle Leistung von 400%. Beispiel siehe Progressionstabelle Seite Dauernde Invalidität mit Progression 500% Die maximale Versicherungssumme beträgt ,-. Die Versicherungsleistung wird bereits ab 1% erbracht und ab 25%iger Invalidität progressiv steigend bezahlt, d.h. der 25% übersteigende und 50% nicht übersteigende Invaliditätsgrad wird verdreifacht, der 50% übersteigende und 75% nicht übersteigende Invaliditätsgrad verfünffacht und der 75% übersteigende Invaliditätsgrad versiebenfacht. Ab 90%iger dauernder Invalidität bezahlen wir bereits die volle Leistung von 500%. Beispiel siehe Progressionstabelle Seite Dauernde Invalidität mit Progression 600% Die maximale Versicherungssumme beträgt ,-. Die Versicherungsleistung wird bereits ab 1% erbracht und ab 25%iger Invalidität progressiv steigend bezahlt, d.h. der 25% übersteigende und 50% nicht übersteigende Invaliditätsgrad wird vervierfacht, der 50% übersteigende und 75% nicht übersteigende Invaliditätsgrad versechsfacht und der 75% übersteigende Invaliditätsgrad verachtfacht. Ab 90%iger dauernder Invalidität bezahlen wir bereits die volle Leistung von 600%. Beispiel siehe Progressionstabelle Seite TOP-Zuschuss Der TOP-Zuschuss wird bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von zumindest 35% zusätzlich zur Invaliditätsleistung bei den Bausteinen Invalidität mit Progression 400%, 500% oder 600% erbracht. Der TOP-Zuschuss beträgt bei der Variante mit Progression - 400% 10% der Versicherungssumme, maximal jedoch EUR , % 10% der Versicherungssumme, maximal jedoch EUR , % 10% der Versicherungssumme, maximal jedoch EUR ,-. Seite 8 von 27

9 Sparvariante (Klausel 9U4) Für Invaliditätsfälle bis zu 20%-iger Invalidität wird nur von der halben Versicherungssumme geleistet. Für diese Sparvariante wird ein Nachlass von 15% auf die Invaliditätsprämie gewährt Invaliditäts-Vollschutz Bei Erreichen eines unfallkausalen Invaliditätsgrades von mindestens 50% (alle Vorgebrechen werden angerechnet) wird die vereinbarte Versicherungssumme in voller Höhe ausbezahlt. Unter 50%-iger Invalidität erfolgt aus dieser Versicherungssumme keine Leistung. Für diesen Deckungsbaustein gilt die Gliedertaxe gemäß Artikel 7, die Gliedertaxe XXL findet keine Anwendung Lebenslange Rente mit Garantiezahlungszeitraum Bei der lebenslangen Rente gibt es produktabhängig folgende Ausprägungen: Rente ab 50%iger dauernder Invalidität: Rente ab 35%iger dauernder Invalidität: wobei bis 49%iger Invalidität die halbe vereinbarte Versicherungssumme geleistet wird, ab einem Invaliditätsgrad von 50% die volle Monatsrente erbracht wird. Für alle Varianten gilt: Diese Versicherungsleistung wird an die versicherte Person monatlich und lebenslang ausbezahlt. Stirbt die versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente innerhalb von 20 Jahren, wird die Rentenzahlung jedenfalls für den auf die Dauer von 20 Jahren fehlenden Zeitraum an die bezugsberechtigte Person fortgesetzt. Diese Vereinbarung gilt nicht in der Kinder- und Jugend- Unfallversicherung. Für diesen Deckungsbaustein gilt die Gliedertaxe gemäß Artikel 7, die Gliedertaxe XXL findet keine Anwendung. Die Unfallrente ist während des Rentenbezuges gewinnbeteiligt. Die Höhe der beantragten Versicherungssumme soll dem Einkommen der versicherten Person entsprechen. Wenn die Versicherungssumme 2.000,- übersteigen soll, dann ist eine separate Anfrage an die Fachabteilung erforderlich. NEU: Mehrleistung von 25% bei einer unfallbedingt verursachten Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe V). Bei Wegfall der Voraussetzung - auch nach der 4-Jahresfrist - erlischt der Anspruch aus dieser Zusatzleistung. Bei Veränderung der gesetzlichen Pflegestufen gilt, dass der durch den Unfall verursachte und anerkannte Pflegeaufwand zumindest 180 Stunden/Monat betragen muss Todesfall Die maximale Versicherungssumme zu diesem Tarif ist ohne besondere Vereinbarung ,-. Die Versicherungssumme für den Todesfall soll zur Versorgung der Hinterbliebenen ausreichend gewählt werden (z.b.: Kreditverpflichtungen, Lebensunterhalt, etc.). Seite 9 von 27

10 Für Personen bis zum 15. Lebensjahr können nur die angemessenen Begräbniskosten versichert werden. Zusätzlich zur Todesfallsumme werden die Rückführungs- und Bestattungskosten bis zu 5% der vereinbarten Versicherungssumme, maximal jedoch bis 7.000,-, ersetzt Waisenrente Bei den Zielgruppen Alleinerzieher- und Familienunfall - ist ab einer Versicherungssumme von ,- auch eine Waisenrente mitversichert. Die Waisenrente von monatlich 200,- wird zusätzlich zur vereinbarten Kapitalleistung für jedes leibliche und adoptierte Kind geleistet, wenn einer der versicherten und berufstätigen Eltern durch einen versicherten Unfall verstirbt. Der Anspruch auf Waisenrente erlischt, wenn - das bezugsberechtigte Kind verstirbt - spätestens jedoch mit dem Monat, indem das bezugsberechtigte Kind den 18. Geburtstag hat Witwenrente Bei den Zielgruppen Partner und Familie - zusätzlich zur Todesfallsumme und zur Waisenrente (bei der Familienvariante) auch eine Witwenrente von 200,- monatlich auf 5 Jahre ab einer Versicherungssumme von EUR ,- erbracht Taggeld für den Versicherungsnehmer kann nur in Verbindung mit einer Versicherungssumme für dauernde Invalidität und/oder Todesfall versichert werden. Die maximale Versicherungssumme ist ¼ Promille der Summe dieser beiden Versicherungssummen und ist mit 150,- begrenzt. Für Personen ohne dauerhafter und geregelter Beschäftigung bzw. Beruf ist kein Taggeld möglich. Bei Vereinbarung einer Karenzfrist reduziert sich die Taggeldprämie bei 14-tägiger Karenz um 25% bei 21-tägiger Karenz um 45% bei 28-tägiger Karenz um 50% bei 42-tägiger Karenz um 60%. Soll keine Karenzfrist vereinbart werden, so ist ein 30%iger Zuschlag auf die Prämie (mit 7 Tagen Karenz) zu berücksichtigen Spitalgeld kann nur in Verbindung mit einer Versicherungssumme für dauernde Invalidität und/oder Todesfall versichert werden. Die maximale Versicherungssumme ist ½ Promille der Summe dieser beiden Versicherungssummen und ist mit 150,- begrenzt. Erhöhter Auslandsschutz Wir bezahlen bei versicherten Unfällen im Ausland, die zu einem sofortigen Spitalaufenthalt vor Ort führen ein 100% höheres Spitalgeld. Seite 10 von 27

11 4.8. Unfallkosten (Heil-, Berge- und Rückholkosten) können nur in Verbindung mit einer Versicherungssumme für dauernde Invalidität und/oder Todesfall versichert werden und dürfen 10% dieser beiden Versicherungssummen nicht übersteigen. Die maximale Versicherungssumme im Rahmen dieses Tarifes ist ohne besondere Vereinbarung bis ,- möglich, die Mindestversicherungssumme beträgt 1.500,-. Zusätzlich zu den Heilkosten-, Berge- und Rückholkosten sind mitversichert: Begleitkosten Bei Krankenhausaufenthalten aufgrund des versicherten Unfalles eines Kinderes bis zum vollendeten 15.Lebensjahr ersetzen wir auch die Verpflegskosten für eine Begleitperson. Dieser Kostenersatz gilt nur für Kinder bis zum vollendeten 15.Lebensjahr und insoweit diese Kosten nicht bereits in einem anderen Versicherungsvertrag versichert und zu ersetzen sind, beziehungsweise von einem sonstigen Leistungsträger ersetzt werden. Die entsprechenden Originalrechnungen sind uns zu überlassen. Hubschrauberbergungskosten Zusätzlich zu den Bergungskosten werden die notwendigen Kosten einer Bergung mittels Rettungshubschrauber bis zu einem Betrag von EUR ,- ersetzt. Kein Versicherungsschutz besteht in diesem Zusammenhang für Unfälle bei einer entgeltlich oder beruflich ausgeübten sportlichen Betätigung. Nottransportkosten Wir bezahlen auch die Kosten eines Nottransportes aus dem Ausland. Das sind die Kosten des ärztlich angeordneten Rücktransportes der im Ausland verunfallten oder akut erkrankten versicherten Personen nach Österreich durch eine von uns bezeichnete Organisation. Die Organisation des Rücktransportes läuft über die Servicenummer aus dem Ausland +43/ Diese Organisation entscheidet in Bezug auf die Notwendigkeit der Durchführung eines Nottransportes und führt diesen durch. Der Versicherungsschutz ist nicht gegeben, wenn die versicherte Person die Kosten des Nottransportes anderweitig ersetzt erhält oder wenn eine andere als die von uns bezeichnete Organisation für den Nottransport beauftragt wird. Rehabilitations-Beihilfe Zusätzlich zu den versicherten Unfallkosten zahlen wir nach einem Unfall eine Beihilfe von EUR 5.000,- wenn sich die versicherte Person innerhalb von 2 Jahren vom Unfalltag an gerechnet, wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung einer stationären Heilbehandlung in einem Rehabilitationszentrum unterzogen hat. Seite 11 von 27

12 Reisekosten Wir bezahlen die Reisekosten der Familienangehörigen (Ehepartner bzw. Lebensgefährte oder der Eltern) zur versicherten Person bis EUR 5.000,- wenn die versicherte Person im Ausland verunfallt ist und dort mindestens 7 Tage in einem Krankenhaus stationär aufgenommen wird. Kosmetische Operationen Mitversichert sind die Kosten kosmetischer Operationen bis EUR ,-, die zur Behebung von unfallbedingten Entstellungen aufgewendet werden. Schulausfallgeld In der Kinder-/Jugendunfall-, der Alleinerzieher- und in der Familienunfallversicherung bezahlen wir im Falle eines 14-tägigen ununterbrochenen Spitalaufenthaltes des versicherten Kindes (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) infolge eines Unfalles maximal einmal pro Jahr das Schulausfallgeld in Höhe von EUR 750,-. Voraussetzung ist, dass das versicherte Kind sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles in Schulausbildung befindet Ersatz der Aufenthaltskosten in Privatspitälern (Klausel 2U8) Als Zusatz zu den Unfallkosten kann vereinbart werden: Abweichend von Art. 13, Pkt. 1 der AUVB werden auch die durch einen Unfall notwendigen Kosten der Sonderklasse in Spitälern, Krankenanstalten, privaten Sanatorien im Rahmen der für Unfallkosten vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Hier sind nur die tariflichen Nachlässe zulässig Sonderklasse nach einem Unfall (Klausel 5U1) Bei Vereinbarung dieses Deckungsbausteines werden die Heilkosten um folgende Leistung ergänzt: Nach einem versicherten Unfall übernehmen wir die Aufzahlungskosten der Sonderklasse Zweibettzimmer bzw. die Aufzahlungskosten in öffentlichen Krankenhäusern weltweit. Wird nach einem versicherten Unfall nicht der Aufenthalt in der Sonderklasse sondern in der allgemeinen Verpflegsklasse gewählt, dann bezahlen wir ein Ersatztaggeld in der Höhe von 100,- für Erwachsene und 50,- für Kinder (bis zur Vollendung des 18. LJ) je Aufenthaltstag. Dieser Baustein darf nur in Verbindung mit den Unfallkosten und nur bei Bestehen einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden und gilt längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Kosten ambulanter Behandlungen werden im Rahmen der Unfallkosten (Heilkosten) bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt (siehe Pkt 3.8.). Seite 12 von 27

13 4.10. Knochenbruch (Klausel 2U1) Sofern die versicherte Person aufgrund eines Unfalles im Sinne der AUVB einen Knochenbruch erleidet, zahlen wir unabhängig von der Anzahl der gebrochenen Knochen einmalig einen Betrag in der Höhe von - EUR 100,- für Brüche im Bereich der Finger und Zehen - EUR 500,- für Becken- und Wirbelbrüche und - EUR 250,- für alle anderen Knochenbrüche. Diese Leistungen unterliegen keiner Wertanpassung Sofortunterstützung (Klausel 2U6) Wir bezahlen nach einem versicherten Unfall, der einen sofortigen, ununterbrochenen stationären Spitalsaufenthalt von mindestens 14 Tagen medizinisch bedingt, die Sofortunterstützung in Höhe von EUR 3.500,-. Beträgt der ununterbrochene Spitalsaufenthalt mehr als 21 Tage leisten wir EUR 5.000,- Sofortunterstützung. Weiters wird bei unfallbedingtem und medizinisch notwendigem Aufenthalt in einem Rehabilitationszentrum innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfalltag ein Zehntel des als Sofortunterstützung vereinbarten Betrages gezahlt. Haben Krankheiten oder Gebrechen, die bereits vor dem Unfall bestanden haben, die Unfallfolgen beeinflusst, ist diese Sofortleistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens zu kürzen, sofern dieser Anteil mindestens 25% beträgt. Diese Leistung wird unabhängig von einer Leistung für dauernde Invalidität erbracht. Stirbt die versicherte Person unfallbedingt, dann erfolgt keine Leistung aus dieser Zusatzvereinbarung Fixkosten Im Falle eines Unfalles werden ab dem 43. Tag der vollständigen 100 %igen Arbeitsunfähigkeit die Fixkosten des Versicherungsnehmers (wenn dieser auch mitversicherte Person ist) und des versicherten Partners für - Miete, Alimente, Kreditzahlungen für Wohnraumschaffung; - Versicherungsprämien für private Sachversicherungsverträge (d.s. Kfz-, Haftpflicht- und Kasko-, Eigenheim-, Haushalt- und Rechtsschutzverträge) bei der Wiener Städtischen. bis zu einer Dauer von 6 Monaten übernommen. Ersetzt werden die nachgewiesenen Kosten pro Monat bis EUR 1.500,-. Diese Zusatzleistung kann nur von Personen mit beruflicher Tätigkeit abgeschlossen werden (siehe AUVB). Seite 13 von 27

14 4.14. Life Style Urlaub (Klausel 9U0) Versicherungsschutz besteht im Rahmen dieser Vereinbarung für die Kosten eines durch einen versicherten Unfall notwendigen stationären Spitalsaufenthaltes bis zu EUR ,-. Dieser Kostenersatz gilt ausschließlich im Urlaub außerhalb Österreichs. Der Kostenersatz erfolgt bis zur Höhe dieses Betrages, wenn nicht ein anderer Kostenträger welcher Art auch immer (gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, sonstige private Kranken-, Unfall- oder Reiseversicherungen u. dgl.) zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist oder herangezogen werden kann. Weitere zusätzliche Dienstleistungen: - Benennung von Ärzten und Kliniken im Ausland - Allgemeine Beratung und Informationsweiterleitung bei einem Notfall im Ausland (keine Organisation) - Benennung von Rechtsanwälten im In- und Ausland zur Aufklärung über die rechtlichen Auswirkungen eines versicherten Unfalles bis zu EUR 2.500,- aufgrund eines Unfalles. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist die Organisation bzw. Abwicklung über die vom Versicherer bestimmte Organisation. Die Verständigung muss über die Hotline-Nummer, die sich auf der zur Verfügung gestellten Servicekarte befindet, erfolgen. Mitversichert sind auch Unfälle, die den versicherten Personen im Urlaub außerhalb des ständigen Wohnortes auch bei der nachstehenden nicht beruflich und nicht entgeltlichen Ausübung zustoßen sollten: - Tauchen bis 20m (auch ohne Tauchberechtigung) - Tandem-Fallschirmsprung (nicht Paragleiten!) - Parasailing Life Style Freizeit (Klausel 9U2) Versicherungsschutz besteht im Rahmen dieser Vereinbarung für Unfälle, die den versicherten Personen bei der nachstehend bezeichneten Ausübung der genannten Freizeitaktivitäten und Sportarten zustoßen: - Klettern: gesichertes alpines Klettern bis Stufe VII UIAA (ausgenommen Eisklettern) - Klettersteige: ohne Beschränkung - Fussballspielen: vereinsmäßiges Spielen in der Landesliga (4. Spielklasse) - American Football: vereinsmäßige nicht berufliche Ausübung - Wasserkiten Teilnahme an Wettbewerben und Training (ausgenommen Snow- und Landkiten) - Wasserschifahren: Teilnahme an Wettbewerben und Training - Canyoning: die Teilnahme an Wettbewerben und Training - Wakeboarden: Teilnahme an Wettbewerben und Training - Reiten und Springreiten: die Teilnahme an Wettbewerben und Training (ausgenommen Vielseitigkeitsreiten bzw. Military Reiten) - Rockboarding - Sandboarden Seite 14 von 27

15 - Slackline: die Teilnahme an Wettbewerben bis 1m Höhe über Grund - Le Parkour: die Teilnahme an Wettkämpfen jeglicher Art ist ausgeschlossen - Kampfsportarten ausgenommen Full-Kontakt und Wettkämpfe jeglicher Art - Mountainbiken Downhill (kein Freeriding), die Teilnahme an Wettbewerben und dem dazugehörigen Training bleibt jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen; - Teilnahme an Bezirks- und Landesschirennen (ausgenommen davon sind Personen, die im ÖSV- Kader aufgenommen sind); - Flugsport: nicht beruflich, unter Ausschluss von Wettkämpfen jeglicher Art: In teilweiser Abänderung der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 4 (Fluggastrisiko) sowie der jeweiligen Ausschlussbestimmung der diesem Vertrag zugrunde liegenden AUVB gilt der Versicherungsschutz für dauernde Invalidität und Unfalltod auch für Unfälle, die der versicherten Person als Benützer eines der nachstehend genannten zivilen Luftfahrzeuges/ Luftfahrgerätes, zustoßen sollten: Fallschirm ausgenommen Paragleiten, Ultralight, Ballon, Segel- und Motorflugzeug. Die Versicherungssummen für dauernde Invalidität und Unfalltod sind im Rahmen der vertraglich vereinbarten Summen für diese Erweiterung mit jeweils EUR ,- begrenzt. Alle anderen mitversicherten Leistungen (z.b.: Unfallrente, Taggeld, Spitalgeld, Unfallkosten, und weitere) sind von dieser Erweiterung nicht umfasst. Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist eine aufrechte Flugberechtigung (Fluglizenz) im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für das benützte Fluggerät und die medizinische Eignung. - Tauchen: nicht berufliches Tauchen bis 40m (Versicherungsschutz siehe nachstehende Darstellung) In Erweiterung der Bestimmungen der AUVB gilt der Versicherungsschutz auch für Unfälle, die dem Versicherten bei der nichtberuflichen bzw. nichtwettkampfmäßigen Ausübung des Tauchsportes zustoßen können. Dabei sind auch folgende tauchspezifische Ereignisse und deren dauerhafte Folgen eingeschlossen: - Stickstoffintoxikation (Tiefenrausch) - CO2 Intoxikatione (Ensufflement) - Sauerstoffintoxikation - Atemgasembolie (AGE, Barotraumen) - Dekompressionskrankheit Allmähliche Einwirkungen bleiben in jedem Fall ausgeschlossen. Bei Mitversicherung der Unfallkosten werden auch die Kosten der Dekompressionskammer bis zur EUR ,- ersetzt. Voraussetzung für diese Erweiterung ist das Vorhandensein eines aufrechten Tauchscheines Unfallassistance (Klausel 9U1) Prämienfrei mitversichert ist die Organisation bzw. zum Großteil die Kostenübernahme nachstehend angeführter Dienstleistungen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist ein zumindest 24-stündiger Spitalsaufenthalt einer im Versicherungsvertrag versicherten Person aufgrund eines versicherten Unfalles. Seite 15 von 27

16 Die nachfolgenden Leistungen können allerdings bereits ab dem Eintritt der Unfallfolgen in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzung eines mindestens 24-stündigen unfallbedingten Spitalsaufenthaltes mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dienstleistungen im Haushaltsbereich werden ersetzt, soweit diese notwendig sind und nicht von einer anderen im Haushalt des/der Versicherungsnehmers/Versicherungsnehmerin lebenden Person übernommen werden können. Darunter fallen z.b. Haushaltshilfe, Versorgung der verunfallten Person bzw. von Kindern oder anderen pflegebedürftigen Personen im gleichen Haushalt, Versorgung von Haustieren im gleichen Haushalt, Essensversorgung, Wohnungsreinigung und Wohnungssicherung oder unaufschiebbare Behördenwege. - Ersetzt werden die durch den Assisteur organisierten Leistungen durch Professionisten bis zu 100,- am Tag und das für einen Zeitraum von sechs Wochen ab dem Unfalltag. Im Falle der Betreuung von Kindern bis zum 15. Lebensjahr durch Nachbarn, Bekannte oder Verwandte, die nicht im gleichen Haushalt leben, wird (unter Berücksichtigung des Tagesmaximums von 100,--) pro Tag ein Betrag bis zu 50,-- ersetzt. - Nach einem Unfall mit Dauerfolgen werden organisiert (nicht jedoch die weiteren Kosten dafür übernommen): Beratungen für Lebensplanung, Psychologische Beratung, Beratung für Wohnungsumbau, Beratung für Berufsumschulung. - Nach einem Unfall im Ausland werden die innerhalb einer Woche anfallenden notwendigen Kosten eines Dolmetschers bis zu einem Betrag von 1.000,- ersetzt. NEU: Zusätzliche Dienstleistungen, welche vom Assisteur unabhängig von einem Unfall/einer Krankheit organisiert werden: - Sofortige Hilfestellung bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Wertgegenstände (Sperrung von Kreditkarte, Bankomatkarte oder Handy) und Dokumente (reine Organisation, keine Kostenübernahme!) - Geldvorschuss bei nachweislichem Verlust sämtlicher Zahlungsmittel bis max. EUR 1.000,- (Vorschuss wird anschließend zurück verlangt) - Individuelle allgemeine und reisemedizinische Beratung vor und während einer Reise - Einreisebestimmungen, - Devisenbestimmungen, - Zollbestimmungen, - Impfberatung, - Tropenmedizinische Beratung, - Beratung zu Art und Ausbreitung von Krankheiten am Reiseort, - Medizinische Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf Reisen, - Vorschläge zu Zusammenstellung der Reiseapotheke, - Empfehlung identischer oder vergleichbarer Medikamente im Ausland, - Beratung von Risikopatienten, - Benennung von Ärzten und Kliniken im Ausland - Organisation notwendiger Medikamente sowie deren Nachsendung Seite 16 von 27

17 - Weiters gibt der Assisteur Hilfestellung bei sonstigen behördlichen (diplomatischen und konsularischen Vertretungen, Polizei usw.) und administrativen Tätigkeiten rund um einen Unfall und deckt dabei entstehende Kosten bis maximal EUR 5.000,- ab. Weiters werden die Kosten einer einmaligen Rechtsberatung über die rechtlichen Auswirkungen eines versicherten Unfalles übernommen. Nicht nur nach jedem Unfall, sondern auch in Fragen des vorbeugenden Unfallschutzes, insbesondere vor Reisen ins Ausland, steht die Hotline-Telefonnummer (bzw aus dem Inland) für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Seite 17 von 27

18 5. Weitere prämienfreie mitversicherte Zusatzleistungen 5.1. Prämienfreier Einschluss eines Neugeborenen in der Einzel- und Partnerunfallversicherung Wenn uns der Versicherungsnehmer die Geburt seines Kindes meldet, so ist dieses prämienfrei in seinen ersten 6 Lebensmonaten im Rahmen der Versicherungssumme für dauernde Invalidität, max. jedoch mit einer Versicherungssumme von EUR ,- für Invalidität (Leistung ab 1%) mitversichert. Alle anderen eventuell im Vertrag vereinbarten Leistungen gelten nicht für das prämienfrei eingeschlossene Kind Prämienerlass im Krankheitsfall bei Krankheit oder Unfall Der Prämienerlass im Krankheitsfall ist prämienfrei mitversichert. Wird der Versicherungsnehmer, der auch gleichzeitig versicherte Person sein muss, durch Krankheit oder Unfall vollständig und vorübergehend arbeitsunfähig, so werden ab dem 43. Tag dieser Arbeitsunfähigkeit die Bruttoprämien für die weitere Dauer der Arbeitsunfähigkeit erlassen. Der Versicherungsschutz besteht demnach auch nicht für Personen, die arbeits- oder erwerbsunfähig sind, oder sich in Pension befinden. 6. GÜLTIGE KLAUSELN und BEDINGUNGEN 20V 9U1 20X 2U1 2U6 2U8 34B 5U1 5U8 5U9 9U0 9U2 9U3 9U4 LZ1 Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung Unfallvorsorge Premium Unfallassistance Indexklausel Knochenbruch Sofortunterstützung Privatarzthonorare Dauerrabattübernahme Sonderklasse nach einem Unfall Bezugsrecht für Partner- und Familienunfallversicherung Bezugsrecht für Überbringer der Begräbniskosten Life Style Urlaub Life Style Freizeit Gliedertaxe XXL Sparvariante Invalidität Laufzeitnachlass (9- und 10-jährige Laufzeit) Seite 18 von 27

19 7. ZIELGRUPPEN 7.1. Einzel-Unfallversicherung (Kinder/Jugend-UV und Erwachsenen-UV) Versicherungsschutz besteht für die in der Polizze angeführte Person Partner-Unfallversicherung Versichert ist der Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner oder Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles, sofern dieser im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer lebt Alleinerzieher mit Kind(ern) Versichert ist der Versicherungsnehmer sowie dessen leibliche oder adoptierte Kinder, sofern diese im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben und keine wie immer gearteten Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit erzielen. Eine bloße Lehrlingsentschädigung gilt nicht als Einkommen in Sinne dieser Bestimmung, eine geringfügige Beschäftigung, ein Präsenzdienst oder Zivildienst führt nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz für die Kinder gilt auch dann, wenn die Voraussetzung des gemeinsamen Haushaltes aufgrund einer weiterführenden Ausbildung (z.b. Studium) nicht gegeben ist, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und erlischt für diese versicherte Person ohne einer Kündigung. Der Versicherungsschutz für die mitversicherten Kinder erlischt jedenfalls bei Aufnahme einer beruflichen oder anderen entgeltlichen Tätigkeit auch vor Ablauf des 25. Lebensjahres Familien-Unfallversicherung Versichert ist der Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner oder Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren leibliche oder adoptierte Kinder, sofern diese im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben und keine wie immer gearteten Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit erzielen. Eine bloße Lehrlingsentschädigung gilt nicht als Einkommen in Sinne dieser Bestimmung, eine geringfügige Beschäftigung, ein Präsenzdienst oder Zivildienst führt nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz für die Kinder gilt auch dann, wenn die Voraussetzung des gemeinsamen Haushaltes aufgrund einer weiterführenden Ausbildung (z.b. Studium) nicht gegeben ist, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und erlischt für diese versicherte Person ohne einer Kündigung. Der Versicherungsschutz für die mitversicherten Kinder erlischt jedenfalls bei Aufnahme einer beruflichen oder anderen entgeltlichen Tätigkeit auch vor Ablauf des 25. Lebensjahres. 8. PRÄMIENTABELLEN Die beantragten Versicherungssummen gelten für alle versicherten Personen in derselben Höhe, ausgenommen Taggeld. Die Prämien sind Jahresprämien und gelten für mindestens 9- bzw. 10-jährige Vertragslaufzeit, für die Gefahrenklasse 1 und beinhalten die Versicherungssteuer von 4% und den 20%-igen Laufzeitnachlass. Wird ein Versicherungsvertrag vor Ablauf der mindestens 9-jährigen Laufzeit aufgelöst, dann wird der gewährte Laufzeitnachlass zurückgefordert. Seite 19 von 27

20 Prämientabellen: Prämien in EUR und Prämiensätze in 8.1. Unfallschutz für Kinder und Jugendliche (Abschlussalter 0 17) in in Invalidität mit Progression 400% 0,80 Invalidität mit Progression 500% 0,83 Invalidität mit Progression 600% 0,89 Verbesserte Gliedertaxe XXL Prämienzuschlag Inval: 15% Sparvariante Invalidität Prämiennachlass Inval: 15% Invaliditäts-Vollschutz 0,40 Lebenslange Unfallrente ab 35% je 100,- 22,00 ab 50% je 100,- 13,50 Todesfall 0,90 Taggeld 7 Tage Karenz je 10,- 70,00 Spitalgeld je 10,- 6,60 Unfallkosten 1.500,- 36,30 je weitere 100,- 0,66 Privatarzthonorare 25,00 Life Style Urlaub 25,00 Life Style Freizeit Prämienzuschlag: 25% Assistance Fixkosten gratis --- Sofortunterstützung 20,00 Knochenbruch 8,75 Sonderklasse nach Unfällen 112,80 Seite 20 von 27

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