Non-Profit-Dialog September 2012

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2 Non-Profit-Dialog September 2012 Herausforderung für gemeinnützige Stiftungen: Mittelverwendung vs. Kapitalerhaltung Seite 2

3 I. Zivilrechtliche Grundlagen II. Grundlagen der Besteuerung gemeinnütziger Stiftungen III. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung IV. Gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken durch Verluste V. Vermögenscontrolling Seite 3

4 I. Zivilrechtliche Grundlagen Motive für eine Stiftungsgründung Keine Erben Keine geeigneten Erben Versorgung der Familie Absicherung des Vermögens Unsterbliche Spielregeln Steuerliche Anreize Wohltätigkeit Wahrung des Andenkens Marketing Seite 4

5 I. Zivilrechtliche Grundlagen Stiftung Rechtsfähig Nicht rechtsfähig Scheinstiftung Ausländische Stiftung insbesondere Liechtenstein und Österreich Trust Seite 5

6 I. Zivilrechtliche Grundlagen Definition: Verselbständigte Organisation Eigenes Vermögen Zur Verfolgung eines Stiftungszwecks Ohne Mitglieder Rechtsfähig und nicht rechtsfähig Seite 6

7 I. Zivilrechtliche Grundlagen Stiftungsarten: Gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung, gemischte Stiftung Doppel-Stiftung Kommunale und kirchliche Stiftung Unternehmensstiftung Unternehmensträgerstiftung Beteiligungsstiftung (z.b. Stiftung & Co. KG) Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Stiftung Seite 7

8 I. Zivilrechtliche Grundlagen Rechtsfähige Stiftung: Rechtsgrundlage: 80 ff. BGB, landesrechtliches Stiftungsgesetz Entstehung: Stiftungsgeschäft Mindestinhalt: Name, Sitz, Zweck, Vermögen, Organe Formfragen Staatliche Anerkennung Vermögensübertragung Zu Lebzeiten/von Todes wegen Staatliche Kontrolle auch bei der laufenden Verwaltung Seite 8

9 I. Zivilrechtliche Grundlagen Nicht rechtsfähige Stiftung: Keine eigenständige juristische Person Vermögensübertragung auf andere (natürliche/juristische) Personen Vorgabe der Vermögensverwaltung Zu Lebzeiten/von Todes wegen Treuhandvertrag/Schenkung unter Auflagen Häufig Vorstufe zur rechtsfähigen Stiftung Seite 9

10 I. Zivilrechtliche Grundlagen Ablauf der Stiftungsgründung: 1. Die Idee 2. Beratung und Bereitschaft zur Stiftungsgründung 3. Satzungsentwurf - Rohling 4. Detailabstimmung 5. Endgültiger Satzungsentwurf 6. Vorabstimmung mit Behörden 7. Stiftungsgründung 8. Anerkennung 9. Ggf. vorl. Bescheinigung über Gemeinnützigkeit Seite 10

11 II. Grundlagen der Besteuerung gemeinnütziger Stiftungen Grds. unbeschränkte Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht ABER: Befreiung wenn ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienend Beginn Von Todes wegen (rückwirkend) Zu Lebzeiten (mit Anerkennung/Errichtung) Vorstiftung Umsatzbesteuerung richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen Seite 11

12 II. Grundlagen der Besteuerung gemeinnütziger Stiftungen Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Steuerpflichtig ( Besteuerungsgrenze) Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Spenden - Mitgliedsbeiträge - Zinsen - Vermietung Zweckbetrieb AO Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 64 AO KSt GewSt USt nicht steuerbar Steuerfrei 7 % nach 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG (wenn nicht stfrei n. 4 UStG; ggf. 19 %) 19 % USt-Satz (i.d.r) Seite 12

13 III. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung Die Mittel einer steuerbegünstigten Körperschaft sind grundsätzlich ð zeitnah ð für die steuerbegünstigten Ziele einzusetzen ( 55 Abs. 1 Nr. 5 AO). Die Bildung von Rücklagen ist nur unter den Voraussetzungen der 58 Nrn. 6 u. 7 AO möglich Verstöße gegen den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung gefährden die Steuerbegünstigung (Fristsetzung nach 63 Abs. 4 AO) Seite 13

14 III. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung Zulässiges Vermögen Erbschaften Zuwendungen zur Erhöhung des Vermögens Zuwendungen i.r. eines entsprechenden Spendenaufrufs Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören Freie Rücklagen nach 58 Nr. 7a AO Vermögensstamm bei Stiftungen / Kapitalgesellschaften Vorhandene Beiträge/Spenden zum Zeitnah einzusetzende Mittel Spenden Zuschüsse Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Überschüsse aus der Vermögensverwaltung Seite 14

15 III. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung Rücklagen nach 58 Nr. 6 AO Zweckgebundene Rücklage Bestimmtes Vorhaben Investitions- Rücklage Anschaffung bestimmter WG Betriebsmittel- Rücklage Mittelbedarf für laufenden Betrieb Instandhaltungs- Rücklage Instandhaltung ernsthaft geplant und notwendig Wiederbeschaffungs- Rücklage Wiederbeschaffung ernsthaft geplant und notwendig Seite 15

16 III. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung Freie Rücklagen 58 Nr. 7a AO 1 / 3 des Überschusses aus der Vermögensverwaltung 10 v.h. der sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel Gewinne aus Zweckbetrieben Gewinne aus steuerpflichtigen wirtschaftl. Geschäftsbetrieben Bruttoeinnahmen im ideellen Bereich Seite 16

17 III. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung Sonstige Rücklagen: Rücklagen in der Vermögensverwaltung Nur zur Durchführung von Reparatur- und Erhaltungsaufwendungen von Gebäuden Rücklagen im stpfl. wg Betriebswirtschaftliche Rücklagen zulässig Vernünftige kaufmännische Beurteilung Seite 17

18 III. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung Vermögenszuführungen: 58 Nr. 11 AO Zuwendungen von Todes wegen Ausdrücklich zur Erhöhung des Vermögens bestimmt Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören 58 Nr. 12 AO (nur Stiftungen) im Jahr der Errichtung und in den zwei folgenden Jahren Überschüsse aus wg und Vermögensverwaltung Seite 18

19 IV. Gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken durch Verluste Grundsatz der Selbstlosigkeit 55 Abs.1 Nr. 1 AO: Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden! => zum Gewinn verdammt Seite 19

20 IV. Gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken durch Verluste Verluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: Ein Verlust ist unschädlich für die Steuerbegünstigung wenn ein 1. Ausgleich mit Gewinnen anderer stpfl. WG, 2. Ausgleich mit Gewinnen der sechs Vorjahre, 3. Ausgleich im Folgejahr durch Gewinne oder Umlagen der Mitglieder erfolgt. Besonderheiten gelten für Verluste wg. Kapazitätsauslastung Anlaufverluste (drei Jahre) Darlehensaufnahme möglich Seite 20

21 IV. Gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken durch Verluste Verluste in der Vermögensverwaltung: FA: gleiche Grundsätze wie bei steuerpfl. wg Problem: Vermögensanlagen unterliegen starken Schwankungen Seite 21

22 IV. Gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken durch Verluste Konsequenzen der Mittelfehlverwendung: Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den Veranlagungszeitraum der Fehlverwendung in besonders schwerwiegenden Fällen bis zu 10 Jahre rückwirkend Auflage zur Einstellung der schädlichen Tätigkeit Seite 22

23 V. Vermögenscontrolling Spannungsfeld Risiko Ertrag Gefährdung Gemeinnützigkeit zweckgebundene Mittelverwendung Stiftungsaufsicht Erhalt des Stiftungsvermögens Seite 23

24 V. Vermögenscontrolling Fragestellungen: Wie hoch ist das Gesamtvermögen der Stiftung? In welchen Anlageklassen ist es angelegt? Ist das Vermögen optimal angelegt? Wie hoch ist die Gesamtperformance? Sind die Gebühren optimal ausgehandelt? Seite 24

25 V. Vermögenscontrolling Nutzen des Vermögenscontrollings: Herstellung von Transparenz Indikator für erforderlichen Handlungsbedarf Beurteilung der Leistung des Vermögensmanagements Erfüllung externer Berichtspflichten Voraussetzung: Neutralität Seite 25

26 V. Vermögenscontrolling Bsp.: Anlage-Portfolio BW VW Immobilien ,0% ,1% Hypotheken-Pfandbriefe ,0% ,6% Schuldverschreibungen ,0% ,6% Grundbesitzfonds 500 5,0% 550 4,9% Sparkassen-Briefe 400 4,0% 400 3,6% Festgelder 300 3,0% 300 2,7% Aktien 100 1,0% 50 0,5% Finanzanlagevermögen ,0% ,9% Summe ,0% ,0% Seite 26

27 V. Vermögenscontrolling Bsp.: Fristigkeiten < 1 J. 1-5 J J. > 10 J. Immobilien Hypotheken-Pfandbriefe Schuldverschreibungen Grundbesitzfonds Sparkassen-Briefe Festgelder Aktien Finanzanlagevermögen Summe Seite 27

28 V. Vermögenscontrolling Bsp.: Renditen Ziel 4% (2% Inflation + 2% Verw.kosten) Ist Immobilien 6,4% Hypotheken-Pfandbriefe 5,1% Schuldverschreibungen 5,8% Grundbesitzfonds 4,5% Sparkassen-Briefe 4,3% Festgelder 1,7% Aktien 4,5% Finanzanlagevermögen 4,9% Seite 28

29 V. Vermögenscontrolling Bsp.: Renditeberechnung Immobilie Seite 29

30 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 30

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