Betreuungsvertrag. dem Pflegedienst Die mobilen Schwestern Pikowski/Lehnert GbR Döhnerstraße 24. -im folgenden Verpflichteter genannt-
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- Sofia Knopp
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1 Betreuungsvertrag Zwischen: dem Pflegedienst Die mobilen Schwestern Pikowski/Lehnert GbR Döhnerstraße Zwickau vertreten durch: die Geschäftsführerin Frau Pikowski und die Geschäftsführerin Frau Lehnert -im folgenden Verpflichteter genannt- und -im folgenden Berechtigter genannt- Vorbemerkung Der Berechtigte ist Mieter des Mietobjektes Robert-Müller-Straße 2/2a. Im Rahmen des mit dem Pflegedienst Die mobilen Schwerstern abgeschlossenen Betreuungsvertrag bietet der Verpflichtete älteren und behinderten Menschen einen beschützen Wohnraum innerhalb einer Gemeinschaft unter Wahrung der Möglichkeit zur selbständigen Lebens- und Haushaltsführung und eine bedarfsgerechte individuelle Versorgung an. Im Falle einer bestehenden oder zu erwartenden Pflegebedürftigkeit ist durch den Verpflichteten persönliche Betreuung gewährleistet. In dem Falle wird seitens des Verpflichteten die Bereitstellung oder Vermittlung von hauswirtschaftlichen, pflegerischen und sonstigen Hilfen zugesichert. Ist eine ambulante Betreuung und Pflege im Rahmen dieses Betreuungsvertrages nicht länger möglich, wird der Verpflichtete auf Wunsch des Berechtigten zur Aufnahme in ein Pflegeheim behilflich sein. 1 Betreuungsumfang Der Verpflichtete hält für die Bewohner des Mietobjektes Robert-Müller-Straße 2/2a ein Betreuungsangebot vor. Der Betreuungsumfang enthält Grund- und Serviceleistungen. Die Einzelheiten über die Grundleistungen des Verpflichtenden ergeben sich aus dem in 2 enthaltenen Leistungskatalog. Die angebotenen Serviceleistungen sind aus 3 in Verbindung mit dem als Anlage 1 beiliegenden Leistungskatalog ersichtlich.
2 2 Grundleistungen 1. Der Verpflichtete bietet dem Berechtigten ein Paket allgemeiner Betreuungsleistungen und persönlichen Hilfen. 2. Die Grundleistungen umfassen folgende Einzelleistungen: - Vorhaltung eines Beratungs- und Vermittlungsbüros, im Gebäude mit festen Sprechzeiten - Einsatz einer qualifizierten Fachkraft - Zusätzliche Möglichkeit, Termine nach Vereinbarung bei Bedarf auch in der eigenen Wohnung zu verabreden, regelmäßige bzw. wöchentliche Kontaktaufnahme, sofern dies gewünscht ist - Einberufung einer Bewohnerversammlung mindestens einmal im Jahr - Ausgabe schriftlichen Informationsmaterial zu den verschiedensten Lebensthemen Die Fachkraft des Beratungsbüro steht insbesondere für folgende Hilfen zur Verfügung: a) Im Bereich allgemeiner Beratung: - individuelle Beratung und Unterstützung in persönlichen Angelegenheiten - Informationen über altersgerechte Versorgung - Hilfe und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten sowie im Schriftverkehr mit Behörden bzw. vergleichbaren Einrichtungen - Informationen über aktuelle Freizeitangebote b) Im Bereich der Administration: - Bei Bedarf Übernahme der Abrechnung mit anderen Kostenträgern für individuelle Leistungen - Beratung über Möglichkeiten und den Umfang von Kostenerstattungen - Hilfeleistungen bei Kontakten mit Behöreden und Ämtern c) Im Bereich der häuslichen Unterstützung: - Auskunft über Vermittlung der hauswirtschaftlichen Hilfen sowie hausinterne als auch externe Dienste - Abwesenheitsservice- Versorgung der Wohnung bei urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit durch Überwachung der Wohnung, Leeren des Briefkastens, Versorgung der Pflanzen und Haustiere - Entgegennahme von Anmeldungen für die Aufträge an den Hol- und Bringedienst - Beratung und Organisation von Maßnahmen zur Anpassung der Wohnung an besondere Bedürfnisse - Seelsorgevermittlung - Vermittlung an Hospitzdienste
3 d) Im Bereich der pflegerischen und medizinischen Betreuung: - Organisation von Fußpflegeterminen, bei Bedarf auch in der eigenen Wohnung sowie Entgegennahme von Anmeldungen und Vormerkungen - Beratung über technische- und Pflegehilfsmittel, bei Bedarf auch Vermittlung derselben - Auskunft über pflegerische Versorgung in der eigenen Wohnung, ggf. Organisation von Grund- und Behandlungspflege, Tages- und Nachwachen unseres ambulanten Pflegedienstes - Vermittlung von teil- und vollstationären Aufenthalten - Sicherstellung der Versorgung bei Akuterkrankung und nach einem Krankenhausaufenthalt - Betreuung (Grundversorgung) bei vorübergehender Krankheit bis zu 7 Kalendertagen im Jahr - Nutzung des Bereitschaftstelefons des Pflegedienstes e) Im Bereich Freizeit/ Gemeinschaftseinrichtungen: - Förderung des Gemeinschaftslebens der Bewohner des Mietobjektes Robert-Müller-Straße durch ein eigenes Angebot des Verpflichteten, durch Unterstützung bei Eigeninitiative der Berechtigten - Vermittlung von Freizeitangeboten u.a. Tagesfahrten, Seniorenreisen - Regelmäßige Veranstaltungen und Feiern für die Bewohner 3. Zur Erfüllung dieser Grundleistungen werden Sprechzeiten festgelegt und bekannt gegeben. 4. Die Wünsche der Berechtigten nach Grundleistungen können im Betreuungsbüro angemeldet werden. 5. Soweit der Verpflichtete Leistungen nicht selbst erbringt, sondern lediglich vermittelt, übernimmt der Verpflichtete keine Haftung für die Durchführung dieser Leistungen oder hierbei entstandene Schäden. 3 Serviceleistungen 1. Neben den Grundleistungen bietet der Verpflichtete Serviceleistungen an, die in dem als Anlage 2 beigefügten Katalog aufgeführt sind. Auf diesen wird verwiesen. 2. Die Serviceleistungen können im Betreuungsbüro angefordert werden. Eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich. Der Verpflichtete gewährleistet jedoch, dass angeforderte Serviceleistungen kurzfristig abgerufen werden können. 3. Bei Schwerpflegebedürftigen übernimmt der Verpflichtete die Pflege in der Wohnung, solange eine qualitative ausreichende Pflege gewährleistet werden kann und für eine ordnungsgemäße Pflege und Versorgung die notwendige Einrichtung und Ausstattung in der Wohnung vorhanden ist. Die Beurteilung, wann eine qualitative ausreichende Pflege nicht mehr gewährleistet werden kann, obliegt der Einschätzung des Verpflichteten mit Einbeziehung der Angehörigen und des Hausarztes.
4 4. Unabhängig von den durch den Betreuungsträger angebotenen Serviceleistungen steht es jedem Bewohner frei, alle oder einzelne Serviceleistungen (Leistungen, die keine Grundleistung sind) bei anderen Anbietern in Anspruch zu nehmen. 5. Der Verpflichtete übergibt jedem Bewohner des Mietobjektes Robert-Müller- Straße 2/2a eine jeweils zu aktualisierende verbindliche Preisliste über die Vergütung der Serviceleistungen. 4 Vergütung 1. Der Berechtigte schuldet dem Verpflichteten folgende Vergütung: a) Die Grundpauschale beträgt - für einen 1-Personen Haushalt 38,00 monatlich - für einen 2 oder mehr Personen Haushalt 53,00 monatlich Der Berechtigte überweist dem Pflegedienst Die mobilen Schwestern, die Pauschale monatlich im voraus, spätestens am 5. Werktag des Monats auf das Konto Kontonummer: BLZ: Kreditinstitut: Sparkasse Zwickau Die Erhöhung der monatlichen Betreuungspauschale für die Grundleistungen ist nur möglich bei einer Lohnkostensteigerung oder wenn die angemessenen und notwendigen Aufwendungen für die Sachkosten (z.b. Kosten für das Büro, Telefonkosten, Büromaterial und Fahrtkosten soweit es sich um Aufwendungen handelt, die zwingend notwendig für die Betreuung sind) nicht mehr zur Deckung der Gesamtkosten ausreichen. b) Die Kosten der Serviceleistungen werden dem Berechtigten, bei Kostenübernahme durch einen anderen Kostenträger (z.b. Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialhilfeträger) in Rechnung gestellt. 5 Vertragsdauer Weiter endet der Vertrag auf jedem Fall mit Beendigung des Mietvertrages. 6 Kündigung Der Verpflichtete kann den Betreuungsvertrag außerordentlich kündigen, wenn der Berechtigte mit der Zahlung der monatlichen Vergütung nach 4 mit 2 Monaten in Verzug ist. Die Kündigung kann jedoch erst dann durchgesetzt werden, wenn der spätere Verbleib und die notwendige Versorgung des Berechtigten sichergestellt ist.
5 7 Versicherung Der Verpflichtete sichert zu, dass er für sämtliche hier zu erbringende Leistungen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. 8 Schlussbestimmung 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. 2. Soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gleich aus welchem Grund rechtsunwirksam sein sollten, gelten die übrigen Bestimmungen unverändert fort. Die Vertragsparteien vereinbaren jedoch schon jetzt eine unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzten, die dem gewolltem Zweck in gesetzlicher zusätzlicher Weise am nächsten kommt. 3. Sonstiges: Zwickau, den... Zwickau, den Verpflichteter Berechtiger
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