Behandlung suchtkranker Straftäter: Entwöhnungsbehandlung oder Maßregelvollzug nach 64 StGB?
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- Nelly Grosse
- vor 7 Jahren
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1 1 Behandlung suchtkranker Straftäter: Entwöhnungsbehandlung oder Maßregelvollzug nach 64 StGB? Eine retrospektive Studie FVS Kongress Heidelberg 21 Projektgruppe Suchtkatamnese 64 StGB Dr. Hermann Westendarp Chefarzt der Klinik Brilon-Wald
2 2 Die beteiligten Kliniken LWL-Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie Marsberg LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem Fachklinik Im Deerth, Hagen Fachklinik Brilon - Wald, Brilon
3 3 Die Projektgruppe Dr. Dennis E. Brunn, Marsberg Bernd Dimmek, Dortmund Sabrina Meier, Dortmund Markus Stremmel, Hagen Paul Suer, Haldem Anja M. Westendarp, Marsberg Dr. Hermann Westendarp, Brilon-Wald
4 4 Projektfragestellungen Welche Bedeutung haben strafrechtliche und suchtspezifische Merkmale in der Biographie des Patienten für Erfolge oder Misserfolge in der Legalbewährung? Welche biographischen und behandlungsbezogenen Merkmale korrespondieren mit einer erfolgreichen Wiedereingliederung? Finden die klinischen Prognosen eine Entsprechung in der Rückfälligkeit?...und
5 5 Projektfragestellungen Sind die Ergebnisse des Maßregelvollzugs mit denen einer Entwöhnungsbehandlung zu Lasten der Rentenversicherer vergleichbar?
6 6 Datenerhebung: Die Patienten Auswahlkriterien: Entlassungsjahrgänge: 21 bis 23 Katamnesezeitraum: 3 Jahre Entlassung in Freiheit Sample: LWL- MRV-Klinik Haldem LWL-TZ Marsberg Fachklinik Hagen Fachklinik Brilon-Wald 94 Patienten 28 Patienten 14 Patienten 24 Patienten Fälle insgesamt: 16 Patienten
7 7 Datenerhebung: Die Patienten Brilon Wald 21 bis 23: Patienten mit Hafterfahrung: 29 Patienten insgesamt: 129
8 I. Zur Vorgeschichte der Patienten 8
9 9 % 1 Erste Suchtdiagnose (n=16) 1, 85,7 8 74,5 6 6,7 4 39,3 25,5 2 14,3 Hagen Haldem Marsberg Brilon, Alkohol Drogen
10 1 Patienten mit Migrationshintergrund (n=158) % ,8 Brilon MRV Kliniken
11 11 Alter bei Alkohol-Erstkonsum (N=1) ,3 6 55,8 4 35,1 2 9,1 4,3 17,4 bis 1 J J J. MRV Kliniken Brilon
12 12 Alter bei THC-Erstkonsum (N=17) , ,8 18,8 3,1, bis 1 J J J J J. MRV Kliniken Brilon
13 13 1 % Patienten mit Verhaltensauffälligkeiten* (n=11) bis zum 15. Lebensjahr 84,2 8 73, Brilon MRV Kliniken *Verhaltensstörungen: Weglaufen, Schuleschwänzen etc. Und psychische Auffälligkeiten wie ADHS etc.
14 14 Patienten mit Sucht in der Familie (n=17) % ,2 51,8 4 2 Brilon MRV Kliniken
15 15 Alter beim ersten Konsum unterschiedlicher Suchtmittel 8 % 6 58,1 58,2 43,2 43,9 4 26,3 36,4 29,8 25,5 2 6,9 1,1 7,3 12,3,6 1,2 3,6 1,5 5,5 3,5 bis 1 Jahre 11 bis 15 Jahre 16 bis 2 Jahre 21 bis 25 Jahre 26 bis 3 Jahre 31 Jahre und älter Alkohol (n=147) Cannabis (n=88) Opiate (n=55) Kokain (n=57)
16 % Dauer der kriminellen Karriere : Zeitspanne ab erster Straftat* bis zur Entwöhnungsbehandlung oder Unterbringung in der Maßregel nach Suchtdiagnose (n=128) , ,8 11,8 19,6 1,4 1,4 18,2 3, ,8 5,2 15, ,1 3,9 3,9 unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 9 Jahre 9 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 21 Jahre und länger Alkohol Drogen *ab 14 Jahre
17 II. Behandlungsabschluss der Patienten 17
18 18 Behandlungsdauer in Monaten(n=155) Hagen MRV Haldem MRV Marsberg MRV Brilon Mittelwert 39,6 35,5 3,3 1,8 Minimum Maximum
19 19 Suchtmittelrückfälle (N=158) Brilon (N = 2) MRV Alkohol (N = 4) MRV Drogen (N = 19) Gesamt (N=61) In der Klinik 8,3 % 16,9 % 17, % 15,6 % Im Ausgang - 9,8 % 9,4 % 8,1 % Im Urlaub - 35,4 % 21,2 % 25, %
20 % 8, Entlassungsart (n=16) 2 6, 5, 4, 36,3 2, 13,8, Bedingt entlassen Ablauf Höchstfrist Erledigung
21 III. Deliktrückfälle nach Entlassung 21
22 22 % 1 Anteil Pat mit Rückfalldelikten laut BZR gesamt (n = 155) ,6 6,9 4 39,1 42,4 2 kein Rückfalldelikt Rückfalldelikt MRV Brilon
23 Anzahl Rückfalldelikte laut BZR für alle Patienten 23 % ,6 4 39,1 26,5 2 21,7 11,4 17,4 13, 8,7 keine Delikte 1 Delikt 2 Delikte 3 Delikte 4 Delikte 3, 1,5 MRV-Kliniken insgesamt (n=132) Brilon (n=23)
24 % 4 Frist bis zum ersten Rückfalldelikt und Suchtdiagnose (n=7) ,1 3,4 2 12,5 16,7 2,8 2,8 19,6 16,7 Alkohol (n=46) (MW=11,5) Drogen (n=24) (MW=15,2) 1 8,7 8,3 6,5 6,5 2,2 4,2 bis 3 Mon. 3 bis 6 Mon. 6 bis 12 Mon. 12 bis 18 Mon. 18 bis 24 Mon. 24 bis 3 Mon. 3 bis 36 Mon.
25 Erstes Rückfalldelikt und Suchtdiagnose (n=7) % Straftaten gegen das Leben 2,2 Alkohol (n=46) Körperverletzung 6,5 12,5 Drogen (n=24) Straftaten gegen die persönliche Freiheit 4,3 Vermögens- und Eigentumsdelikte 37, 45,8 Raub Brandstifung 2,2 4,2 2,2 Straßenverkehrsdelikt 4,2 21,7 BtmG-Verstöße 2,2 2,8 andere Delikte 12,5 21,7
26 Gewaltdelikte* bei Unterbringungs und Rückfalldelikt (n=6) % ,3 Gewaltdelikt ,7 1 Gewaltdelikt Unterbringsdelikt Rückfalldelikt *Gewaltdelikte = Straftaten gegen das Leben, Körperverletzung, Sexualdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Raub
27 Rückfalldelikt und Art der Strafe (1. Rückfalldelikt) (n=155) , ,8 16,1 Zusammen 1,9% 1 7,7 kein Rückfalldelikt Geldstrafe Freiheitsstrafe mit Bew ährung,6 Unterbringung nach 64 StGB zur Bew ährung Freiheitsstrafe ohne Bew ährung 2,6 Unterbringung nach 64 StGB ohne Bew ährung,6,6 Unterbringung nach 63 StGB ohne Bew ährung keine Strafe oder Maßregel
28 IV.RESUMEE 28
29 Die Behandlung suchtkranker Straftäter ist nur bedingt im Rahmen einer Entwöhnungstherapie möglich Limitierende Faktoren 1 Behandlungszeit Lange kriminelle Karriere Missbrauch einer Entwöhnungsbehandlung, um Haftstrafe zu verkürzen oder zu vermeiden Bei primär geringer intrinsischer Motivation genügt zeitlicher Rahmen nicht, um diese herzustellen 29
30 3 Limitierende Faktoren 2 Eingeschränkte juristische Informationen über Patienten (z.b. über Vorstrafen) Eingeschränkte Kommunikation mit Justizbehörden Keine Sanktionen möglich
31 31 Strafrückfälligkeit nach Entwöhnungstherapie höher als nach Maßregelvollzug Gründe?? formale und zeitliche Rahmenbedingungen Patienten sind weniger sozial integriert nach Entlassung weniger unterstützende Kontakte (keine FNA) seltener berufliche Reintegration möglich
32 32 Konsequenzen in der Klinik Brilon Wald Bei allen Patienten aus Haft wird BZR angefordert Ausführlichere Anamnesen zur kriminellen Vorgeschichte, wenn BZR nicht vorliegt ggf. Vorgespräch
33 33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!
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