HAWK. [k] MASTERTHESIS EXISTENZGRÜNDUNG. FREIBERUFLICHE SELBSTÄNDIGKEIT THEMA:

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1 HAWK HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst MASTERTHESIS Fachhochschule Hildesheim/ Holzminden/ Göttingen Fakultät Erhaltung von Kulturgut Fachbereich Konservierung und Restaurierung Studienrichtung gefasste Holzobjekte und Gemälde [k] THEMA: EXISTENZGRÜNDUNG. FREIBERUFLICHE SELBSTÄNDIGKEIT FÜR RESTAURATOREN. VORGELEGT VON: ROMY KÖNIG-WESKA SCHULWEG 3A GERTERODE TEL.: ERSTPRÜFER: PROF. DR. MICHAEL VON DER GOLTZ (HAWK- HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST, FACHHOCHSCHULE HILDESHEIM) ZWEITPRÜFER: PROF. DR. CHRISTOPH KOLBECK (HAWK- HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST, FACHHOCHSCHULE HILDESHEIM, IIW) DATUM:

2 DIESE ARBEIT SOLL DAZU BEITRAGEN, DEN VERSUCH DER SELBSTÄNDIGKEIT ERFOLGREICH ZU GESTALTEN, DEN IRRTUM WEITESTGEHEND AUSZUSCHLIEßEN UND DAS RISIKO ZU MINIMIEREN. 2

3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ABK AdR AfA AfA AGB ALG ARGE AO AV BFB BG BGB BMWi BU DMI DVS ESF ESt EStG EU EÜR FB FH FG GAV GbR GC GfAW GKV GmbH GPV GuV GWB GWG HAWK Akademie der Bildenden Künste Arbeitsgemeinschaft der Restauratoren Agentur für Arbeit Absetzung für Abnutzung (Steuerrecht) Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitslosengeld Arbeitsgemeinschaft Abgabenordnung Arbeitslosenversicherung Bundesverband der Freien Berufe Berufsgenossenschaft Bürgerliches Gesetzbuch Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsches Mirkofinanz Institut Deutsche Versicherungs-Schutzbund Europäischer Sozialfond Einkommenssteuer Einkommenssteuergesetz Europäische Union Einnahmenüberschussrechnung Fachbereich Fachhochschule Fachgruppe Gesetzliche Arbeitslosenversicherung Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gründer Coaching Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen mbh Gesetzliche Krankenversicherung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetzliche Pflegeversicherung Gewinn- und Verlustrechnung Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung Geringwertige Wirtschaftsgüter Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst HGB Handelsgesetzbuch (Gliederung der EÜR) HI-REG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheimer Region mbh IFB Institut für Freie Berufe IHK Industrie- und Handelskammer IIW Institut für interdisziplinäre Wissenschaft KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KiSt Kirchensteuer KKH Kaufmännische Krankenkasse KMU Kleine und Mittlere Unternehmen KSK Künstlersozialkasse KV Krankenversicherung LV Lebensversicherung PartG Partnerschaftsgesellschaft PartGG Partnerschaftsgesellschaftsgesetz PKV Private Krankenversicherung PV Pflegeversicherung RV Rentenversicherung SGB Sozialgesetzbuch Solz Solidaritätszuschlag TK Techniker Krankenkasse TU Technische Universität UG Unternehmergesellschaft USt Umsatzsteuer UStG Umsatzsteuergesetz UStID Umsatzsteueridentifikationsnummer UV Unfallversicherung VBG Verwaltungs- Berufsgenossenschaft VDR Verband der Restauratoren e.v. VFB Verband der Freien Berufe e.v. VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen VOF Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen VOL Verdingungsordnung für Leistungen ZPO Zivilprozessordnung 3

4 DANKSAGUNG Mein besonderer Dank gilt meinen Eltern Ulrich und Brigitte König, ohne deren Unterstützung mit Kinderbetreuung und Verpflegung diese Arbeit nicht zustande gekommen wäre. Weiterhin möchte ich mich von ganzem Herzen bei allen Personen, die zum Gelingen meiner Masterarbeit beigetragen haben, bedanken. Prof. Dr. Michael von der Goltz Erstprüfer, HAWK, FH Hildesheim, FB Konservierung von Gemälden und gefassten Holzobjekten Prof. Dr. Christoph Kolbeck Zweitprüfer, HAWK, FH Hildesheim, IIW Michael Recker Restaurator, freiberuflich, Mainz Beate Demolt Dipl. Restauratorin, freiberuflich, Sömmerda Desirée Drechshage-Rieke Dipl. Restauratorin (MA), freiberuflich, Bielefeld Kirsten Lauterwald Dipl. Restauratorin (MA), freiberuflich, Leipzig Silvia Hellwig Restauratorin MA, Willingen Für die weitere Unterstützung möchte ich mich herzlich bedanken bei Dana Wedekind, Evelyn Krahl und Frau Ingeborg Leineweber. 4

5 INHALTSVERZEICHNIS Seite EINLEITUNG 8 1. SELBSTÄNDIGKEIT VON RESTAURATOREN DAS BERUFSBILD DES RESTAURATORS FREIBERUFLICHE SELBSTÄNDIGKEIT ENTSCHEIDUNG ZUR SELBSTÄNDIGKEIT GRÜNDUNGSPLANUNG/ BERATUNG BUSINESSPLAN TEXTTEIL I. ZUSAMMENFASSUNG 18 II. UNTERNEHMERPERSON 18 III. GESCHÄFTSIDEE 19 IV. RECHTSFORM 19 V. BRANCHE, MARKT UND WETTBEWERB 19 VI. MARKETING 21 VII. CHANCEN UND RISIKEN ZAHLENTEIL A. ERMITTLUNG DER VERFÜGBAREN ARBEITSZEIT 24 B. LEBENSHALTUNGSKOSTEN 25 C. KAPITALBEDARFSPLAN 26 D. FINANZIERUNGSPLAN 27 RENTABILITÄTSPLAN 27 LIQUIDITÄTSPLAN ANHANG ZUM BUSINESSPLAN GRÜNDUNGSARTEN/ RECHTSFORMEN GRÜNDUNGSARTEN NEUGRÜNDUNG UNTERNEHMENSNACHFOLGE TEAMGRÜNDUNGEN BETRIEBSBETEILIGUNG RECHTSFORMEN EINZELUNTERNEHMEN GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS (GBR) PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT (PARTG) GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBH) UNTERNEHMERGESELLSCHAFT (UG) 37 5

6 6. FÖRDERPROGRAMME UND FINANZIERUNG FACHKUNDIGE STELLUNGNAHME GRÜNDERPERSONEN KLEINGRÜNDUNGEN HAUPTERWERBSGRÜNDUNGEN NEBENERWERBSGRÜNDUNGEN GRÜNDUNG AUS DER ARBEITSLOSIGKEIT GRÜNDUNGSZUSCHUSS EINSTIEGSGELD EXISTENZGRÜNDERPASS GRÜNDERCOACHING DEUTSCHLAND AUS DER ARBEITSLOSIGKEIT GRÜNDERCOACHING DEUTSCHLAND KREDITE UND DARLEHEN STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ANMELDUNG BEIM FINANZAMT KLEINUNTERNEHMERREGELUNG BUCHFÜHRUNG GEWINNERMITTLUNG MIT EINNAHMENÜBERSCHUSSRECHNUNG (EÜR) BETRIEBSEINNAHMEN/ BETRIEBSAUSGABEN ABSCHREIBUNGEN 55 A. LINEARE UND DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG 55 B. ABSCHREIBUNG NACH EINLAGE IN DAS UNTERNEHMEN 56 C. ANSPARABSCHREIBUNGEN/ INVESTITIONSABZUGSBETRAG 57 D. GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER (GWG) 57 E. SONDERREGELUNGEN FÜR BETRIEBSAUSGABEN FAHRZEUGNUTZUNG/ FAHRTENBUCH EINKOMMENSSTEUER LOHNSTEUER/ BESCHÄFTIGUNG VON ARBEITNEHMERN UMSATZSTEUER STEUERBERATER AUFTRÄGE AUFTRAGSVERGABE/ AUSSCHREIBUNGEN AUFTRAGSVERGABEVERORDNUNG DER KOSTENVORANSCHLAG PREISKALKULATION ZEITMANAGEMENT 70 6

7 8.3 AUFTRAGSERTEILUNG UND ARBEITSVERTRÄGE AUFTRAGSERTEILUNG WERKVERTRAG DIENSTVERTRAG FREIE MITARBEITER/ FREELANCER/ SUBUNTERNEHMER ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ZAHLUNG ABSCHLAGSZAHLUNGEN ABNAHME NACH FERTIGSTELLUNG RECHNUNGEN UND ANDERE GESCHÄFTSBRIEFE ZAHLUNGSVERSÄUMNIS DES KUNDEN GESCHÄFTSKONTO UND GELDTRANSFER VERSICHERUNGEN PERSÖNLICHE ABSICHERUNG KRANKENVERSICHERUNG/ PFLEGEVERSICHERUNG 81 A. GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG (GKV) 83 B. PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG (PKV) 85 C. KRANKENTAGEGELD/ BETRIEBSAUSFALL/ BETRIEBSUNTERBRECHUNG RENTENVERSICHERUNG 87 A. GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG 87 B. PRIVATE ALTERSVERSORGE 88 C. BERUFSUNFÄHIGKEIT/ ERWERBSUNFÄHIGKEIT/ ERWERBSMINDERUNG 90 D. SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT KÜNSTLERSOZIALKASSE UNFALLVERSICHERUNG (PRIVAT UND BERUFLICH) ARBEITSLOSENVERSICHERUNG BETRIEBLICHE VERSICHERUNGEN BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG WERKSTATTVERSICHERUNG VERSICHERUNG VON ANGESTELLTEN 99 SCHLUSSBETRACHTUNG 100 LITERATURVERZEICHNIS 101 ADRESSEN 105 ANHANG 106 7

8 EINLEITUNG Das Thema der vorliegenden Masterthesis entstand bei der Planung meiner freiberuflichen Selbständigkeit als Gemälderestauratorin in Thüringen. Die Arbeit soll einen kleinen Leitfaden zur freiberuflichen Selbständigkeit von Restauratoren bieten. Besprochen werden die Gründungplanung, Gründungsarten, Förderprogramme, Finanzierungen, steuerliche Rahmenbedingungen und Versicherungen. Weiterhin wird näher auf die Aufträge, mit Ausschreibungen, dem Kostenvoranschlag, der Preiskalkulation, der Auftragserteilung sowie den Arbeitsverträgen und die Zahlung/ das Zahlungsversäumnis der Kunden eingegangen. In jedem Kapitel werden nur die für freiberuflich selbständige Restauratoren zutreffenden und wichtigen Aspekte behandelt. Dabei sollen hauptsächlich die Gemälderestauratoren betrachtet werden. Es kann nicht auf alle einzelnen Fachrichtungen eingegangen werden und auch nicht auf spezielle Förderprogramme und Vorgaben der einzelnen Bundesländer. Grundsätzlich ist die Herangehensweise jedoch die gleiche. Bei der Existenzgründung sollte für jedes Thema zusätzlich ein Fachberater kontaktiert werden. Das Selbständigmachen ist eine Lebensperspektive mit wirtschaftlichen Risiken, die einer gezielten und intensiven Vorbereitung bedarf. Die Restaurierung von Kunstgegenständen, die zum Kulturgut der Menschheit gehören, ist jedoch ein Berufszweig, der immer Bestand haben wird und sich mit zeitgenössischen Kunstwerken ständig erweitert und vergrößert. Existenzgründungen bedeuten die Freiheit, unternehmerische Ideen in die Tat umzusetzen und Arbeitsplätze zu schaffen. 1 Diese Arbeit soll dazu beitragen, den Versuch der Selbständigkeit erfolgreich zu gestalten, den Irrtum weitestgehend auszuschließen und das Risiko zu minimieren. 2 Das größte Problem bei der Existenzgründung stellt die Startfinanzierung dar. 3 Weiterhin erzielen die Gründer nach Geschäftsaufnahme in den seltensten Fällen sofort Gewinne Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi): Gründerzeiten. Informationen zur Existenzgründung- und Sicherung. Mittelstandspolitik, Existenzgründungen, Dienstleistungen. Nr. 1 Existenzgründung in Deutschland. Berlin Juni 2009, Seite 1. Stark, Reinhard: Tipps für Existenzgründer. Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt. Januar S. 5. BMWi: Gründerzeiten Nr. 1 Existenzgründung in Deutschland. Berlin Juni 2009, S. 4. 8

9 Die Restauratoren zählen zu den traditionellen Gründern der Freien Berufe mit meist begrenzter Wachstumsabsicht, mit überschaubarem Risiko bei geringen Investitionen und wenigen Beschäftigten. 4 Auch Kleingründungen sind zu nennen für Zusatzeinkommen in Familien, meist ohne weitere Arbeitsplätze zu schaffen und ohne Wachstumspotenzial. Um einen Überblick über den Restauratorenmarkt und dessen Unternehmensstruktur in Deutschland zu bekommen, wurde eine anonyme Umfrage zur freiberuflichen Selbständigkeit von Restauratoren, speziell Restauratoren für Gemälde und Skulpturen, durchgeführt. 5 Die Ergebnisse 6 der Umfrage fließen in die gesamte Arbeit ein, verteilt auf die jeweiligen Themenbereiche. Dabei sind immer nur die relevanten Aussagen in die Auswertung eingegangen. Die Ergebnisse können nur Richtwerte darstellen, da die Umfrage zum einen speziell an Restauratoren für Gemälde und Skulpturen gerichtet war und zum anderen nur ein Bruchteil der in Deutschland tätigen Restauratoren teilgenommen hat. Insgesamt war die Beteiligung an der Umfrage relativ gut, so haben 135 Personen den Fragebogen ausgefüllt, davon 78 aus dem Bereich der Gemälde- und Skulpturenrestaurierung. Zur besseren Identifikation der Umfrageergebnisse wurden diese in grauer Schrift hervorgehoben. Die Literatur zum Thema Existenzgründung ist sehr zahlreich, jedoch niemals speziell auf die Anliegen von Restauratoren bezogen. 7 Die folgende Arbeit soll nun auf die Bedürfnisse von Restauratoren eingehen und alle wichtigen Fakten präzise und knapp zusammenstellen. Die in dieser Arbeit angegebenen Daten und Zahlen zeigen den Stand von 2010/ 2011 auf, unterliegen der wirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklung in Deutschland, sind gesetzlichen Änderungen unterworfen und in jedem Fall nachzuprüfen. Um zu jedem Zeitpunkt einen guten Überblick über die verwendete Literatur zu haben, wurde diese in den Fußnoten auf jeder Seite einmal vollständig angegeben und anschließend auf der jeweiligen Seite abgekürzt. Sehr häufig verwendete Literatur, z.b. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), wurde dann immer abgekürzt angegeben BMWi: Gründerzeiten Nr. 1 Existenzgründung in Deutschland. Berlin Juni 2009, S. 4. Anhang: 5. Umfrage zur freiberuflichen Selbständigkeit: Antwortfragebögen. Anhang: 5. Umfrage zur freiberuflichen Selbständigkeit: Auswertung. Böhnert, Charlotte: Hilfreiche Literatur für Selbständige und Existenzgründer. Teil 1: Restauro 7/2010. S und Teil 2: Restauro 8/2010. S Daraus: Hofert, Svenja: Praxisbuch für Freiberufler. Alles, was Sie wissen müssen, um erfolgreich zu sein. 4. Auflage. Frankfurt am Main und Existenzgründung im Team. Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit. Frankfurt am Main

10 1. SELBSTÄNDIGKEIT VON RESTAURATOREN Dieses Kapitel soll zunächst einen kleinen Einblick in das Berufsbild des Restaurators und dessen Aufgaben vermitteln. Anschließend wird der Beruf des Restaurators abgegrenzt zu anderen Tätigkeiten, und Gesetzmäßigkeiten zur freiberuflichen Selbständigkeit sollen näher beleuchtet werden. 1.1 DAS BERUFSBILD DES RESTAURATORS Ein Restaurator ist heute aufgrund des langjährigen Studiums eine hochqualifizierte Person mit konservatorischen, restauratorischen, künstlerischen, kunsthistorischen und naturwissenschaftlichen Fachkenntnissen und hoher Verantwortung gegenüber den Kunstgegenständen, deren Eigentümern und der Öffentlichkeit. Die Aufgabe von Restauratoren ist es, Kunst- und Kulturgüter in ihrer historischen und künstlerischen Bedeutung ganzheitlich zu erfassen, fachgerechte Arbeitsabläufe zur Konservierung und Restaurierung zu planen und auszuführen und weitgehende Substanzerhaltung zu gewährleisten. Zu den Aufgaben gehören weiterhin die präventive Konservierung mit Kontrolle der Umfeldbedingungen, regelmäßiger Wartung und Pflege sowie Ausstellungsauf- und -abbau und Betreuung des Leihverkehrs. Der erste Zusammenschluss von Restauratoren erfolgte bereits 1956 mit der Arbeitsgemeinschaft der Restauratoren (AdR). 8 Im Jahr 2001 schlossen sich alle Restauratorenverbände zum Verband der Restauratoren (VDR) zusammen, um gemeinsam für die Anerkennung des Berufes einzutreten. Für die Anerkennung des Restaurators als eigenständigen Beruf ist eine einheitliche Qualifikation und damit verbundene Qualitätssicherung notwendig. Der erste Studiengang zur Restaurierung von Gemälden und Skulpturen existiert bereits seit , so dass sich der Beruf mittlerweile etabliert hat. 8 9 Kowalski, Christine: Geschlechterwechsel im Berufsfeld der Restaurierung. Untersuchung zur Feminisierung seit den 1970er/1980er Jahren in Deutschland im Spiegel der Mitgliederbewegungen des Verbandes der Restauratoren e. V. und seiner Vorläuferverbände. Masterthesis, Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst, Fachhochschule Hildesheim, Fakultät Erhaltung von Kulturgut, Fachbereich Konservierung und Restaurierung, Studienrichtung Möbel und Holzobjekte. Hildesheim S. 26. Kowalski (2008). S. 21/

11 Das sich der Beruf des Restaurators behauptet hat und eine Qualitätssicherung stattfindet, geht auch aus der Umfrage zur freiberuflichen Selbständigkeit hervor. Sie zeigt, dass von den 78 Befragten aus dem Bereich der Gemälde- und Skulpturenrestaurierung 72 Personen ein Studium abgeschlossen haben. Die Mitgliederzahlen 10 des VDR spiegeln eine Tendenz des Verhältnisses von den gesamten Mitgliedern zu den Selbständigen/ Freiberuflern wider. 11 VDR Mitgliederzahl Männer Frauen FG Gemälde 778 (37% aller Mitglieder) 439 (21,5% aller Mitglieder) Freiberufler Männer Frauen 964 (46% aller Mitglieder) (34,5% aller Mitglieder) Kowalski, Christine: Geschlechterwechsel im Berufsfeld der Restaurierung. Untersuchung zur Feminisierung seit den 1970er/1980er Jahren in Deutschland im Spiegel der Mitgliederbewegungen des Verbandes der Restauratoren e. V. und seiner Vorläuferverbände. Masterthesis, Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst, Fachhochschule Hildesheim, Fakultät Erhaltung von Kulturgut, Fachbereich Konservierung und Restaurierung, Studienrichtung Möbel und Holzobjekte. Hildesheim S und Anhang I Tabelle S.83. Die Zahlen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Angaben der Mitglieder zum Berufsstatus freiwillig sind. 11

12 1.2 FREIBERUFLICHE SELBSTÄNDIGKEIT Im Gegensatz zu den meisten beruflichen Tätigkeiten ist der Beruf des Restaurators kein gesetzlich geschützter Beruf in Deutschland, außer in Mecklenburg-Vorpommern 12 und in Sachsen- Anhat 13, so dass der Handlungsspielraum der Behörden im eigenen Ermessen liegt. Häufig wird der Restaurator mit dem Handwerker in der Denkmalpflege verwechselt. Es handelt sich jedoch um zwei grundsätzlich verschiedene Tätigkeitsbereiche, die sich lediglich gegenseitig ergänzen. Selbständige Restauratoren sind in der Regel freiberuflich tätig. 14 Letztlich ist eine freiberufliche Tätigkeit jedoch nicht eindeutig abgrenzbar. Aus der Anerkennung als Freiberufler ergeben sich standesrechtliche, sozialversicherungsrechtliche sowie steuerliche Besonderheiten 15, auf die später näher eingegangen wird. Ein Restaurator sollte freiberuflich tätig sein, da die gewerbetreibende Tätigkeit die ordentliche Mitgliedschaft im VDR ausschließt. 16 Letztendlich entscheidet das Finanzamt, bei dem der freiberuflich Tätige die Steuernummer beantragt, über die Einstufung. Es kann auch eine gewerbetreibende Tätigkeit als Grundlage festlegen. Dann kann lediglich versucht werden, aufgrund der folgenden Erläuterungen das Finanzamt vom Vorliegen einer freiberuflichen Tätigkeit zu überzeugen. Die folgenden Gesetze, Institutionen und Gutachten zeigen alle auf, dass Restauratoren die Anforderungen für Freiberufler erfüllen und somit eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Wer ist freiberuflich tätig laut Partnerschaftsgesellschaftsgesetz ( 1 Abs. 2 PartGG)? Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikationen oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt Berufsschutzgesetz von Mecklenburg- Vorpommern vom 13. Oktober Aus: Schierding, Patrick; Kügler, Bernd: Existenzgründung. Leitfaden mit Anregungen aus der Praxis. Restauratoren Taschenbuch München S Berufsschutzgesetz von Sachsen- Anhalt vom Pressemitteilung des VDR vom Nicht jeder Freiberufler ist selbständig, wie z.b. Ärzte, Hebammen oder Krankenpfleger. Engel, Stefan; Oberlander, Willi: Freie Berufe oder Gewerbe? Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB). Nürnberg S Abs. 2 Satzung des VDR. 12

13 Wer ist freiberuflich tätig laut Einkommensteuergesetz ( 18 EStG)? Steuerrechtlich gehören zu der freiberuflichen Tätigkeit die selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten sowie die selbständige Berufstätigkeit. 18 Das Einkommenssteuergesetz unterscheidet zwischen verschiedenen freiberuflichen Tätigkeitsgruppen: Katalogberufe, Katalogberufen ähnlich Berufe und Tätigkeitsberufe. Restauratoren sind in keiner dieser Gruppen genannt und müssen sich an ähnliche Berufe anlehnen. Der Europäische Gerichtshof formuliert eine Begriffsbestimmung des Freien Berufs. Demnach haben freiberufliche Tätigkeiten einen ausgesprochen intellektuellen Charakter, eine hohe Qualifikation und unterliegen einer genauen und strengen berufsständischen Regelung. 19 Der Bundesfinanzhof hat 2004 entschieden, dass eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, wenn die auszuführende Tätigkeit eines Restaurators künstlerisch ist, im Zuge von eigenschöpferischen Leistungen, und es sich bei dem Gegenstand selbst um ein Kunstwerk handelt. 20 Der Bundesverband der Freien Berufe (BfB) vertritt folgende Definition des Freien Berufs: Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig- ideelle Leistungen im gemeinsamen Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. 21 Der BfB hat den Restaurator in seine Liste der Freien Berufe aufgenommen. 22 Das Institut für Freie Berufe (IFB) gelangt in seiner Gesamtheit zu dem Schluss, dass Restauratoren die Anforderungen für die Einstufung einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen. 23 Es werden Bezüge zu schriftstellerischen Tätigkeiten (Dokumentationen), mehr noch zu wissenschaftlichen Tätigkeiten (Untersuchungen, Erstellung von Gutachten und Veröffentlichungen) und zu künstlerischen Tätigkeiten (Retusche, Rekonstruktion) deutlich herausgestellt. Auch eine Ähnlichkeit zu anderen Freien Berufen, wie Architekten, Ingenieuren und Bildberichterstattern mit deren einzelnen Komponenten ist festzustellen. Im Berufskatalog vom April Bayrisches Staatsministerium der Finanzen: Steuertipps für Existenzgründer. München S. 14. Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB): Freiberuflichkeit und Auftragsvergabe bei Restauratoren. Gutachten für den Verband der Restauratoren e.v.. Nürnberg S. 27. IFB (2010). S. 31. IFB (2010). S. 25. Schierding, Patrick; Kügler, Bernd: Existenzgründung. Leitfaden mit Anregungen aus der Praxis. Restauratoren Taschenbuch München S IFB (2010). S

14 ist der Gemälderestaurator mit einer künstlerischen Tätigkeit aufgeführt. 24 Die drei Tätigkeitsmerkmale wurden in den einzelnen Fachgebieten im Zuge eines Gutachtens 25 gewichtet, der wissenschaftliche Teil nimmt 5,5 bis 30,4 % ein, der künstlerische Teil 52,4 bis 85,8 % und der handwerkliche Teil liegt bei 6,3 bis 28,3 %. Ein Abgrenzungsmerkmal zur gewerblichen Tätigkeit liegt in der persönlichen Arbeitsleistung des Freiberuflers aufgrund seiner eigenen Fachkenntnisse sowie seiner leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit, bei der er die volle Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag trägt. 26 Allen voran zeigt das Berufsschutzgesetz in Mecklenburg- Vorpommern von 1999, dass Restauratoren freiberuflich tätig sind, da in 1 der Berufsaufgaben des Restaurators steht, dass dieser kein Gewerbe betreibt! Das Restauratorengesetz von Sachsen- Anhalt wurde am verabschiedet. Es legt fest, dass nur noch Restauratoren mit entsprechender Qualifikation diese Berufsbezeichnung führen und an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Das Bayrische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie hat in seinem Heft Freie Berufe in Bayern (Ausgabe Mai 1998) den Restaurator in die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe eingeordnet. 27 Ebenso ist der Restaurator bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in der Liste der Freien Berufe unter den ähnlichen Berufen und Tätigkeitsberufen gelistet. 28 Auch der Verband der Freien Berufe in Berlin e.v. (VFB) erfasst den Restaurator in seiner Liste unter den Freien künstlerischen, publizistischen und pädagogischen Berufen Schierding, Patrick; Kügler, Bernd: Existenzgründung als Freiberufliche(r) RestauratorIn. Leitfaden mit Checklisten und Anregungen aus der Praxis. Bundesverband der staatlich geprüften RestauratorInnen e.v.. Delmenhorst S. 8. Keil, Günter; Wasilewski, Rainer: Der Restaurator- ein freier Beruf? Die Entwicklung eines neuen Berufsbildes in den freien Berufen. Köln S. 24. Engel, Stefan; Oberlander, Willi: Freie Berufe oder Gewerbe? Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB). Nürnberg S. 23. Schierding/ Kügler (2000). S. 8. BMWi: Gründerzeiten Nr. 45 Existenzgründung durch freie Berufe. Berlin November Übersicht 1. Verband der Freien Berufe e.v. (VFB): Hinweise zur Existenzgründung als Freiberufler. Berlin S

15 2. ENTSCHEIDUNG ZUR SELBSTÄNDIGKEIT Restauratoren sollten sich nach Möglichkeit nicht direkt im Anschluss an das Studium selbständig machen, sondern mit erfahrenen Kollegen zusammen arbeiten oder Ateliergemeinschaften mit Restauratoren anderer Fachgebiete bilden. 30 Am Anfang aller Überlegungen bei der Entscheidung zur Selbständigkeit stellt sich jedoch die Frage, ob der gründende Restaurator ein Unternehmertyp/ eine Unternehmerpersönlichkeit ist und die Herausforderungen der Selbständigkeit bewältigen kann. Bei der Unternehmerperson müssen die persönlichen Voraussetzungen stimmen und die Gründungsidee tragfähig sein. Die Stärken und Schwächen sollten genau definiert werden. Sind die fachliche Qualifikation und das kaufmännisches Know-How ausreichend? Hält der Unternehmer den beruflichen Belastungen stand und kann die Familie genügend Unterstützung bieten? Der Gründer sollte eine Vision haben, vollständig davon überzeugt sein, voll dafür eintreten können und Spaß haben an der eigenen Tätigkeit. Wichtige Voraussetzungen für Gründer sind Eigeninitiative und Entscheidungsfreudigkeit. Ein besonderes Problem bei Restauratoren stellen die hohen Maßstäbe an eine Restaurierung dar, die mit den Vorstellungen der Auftraggeber kombiniert werden müssen. Kann die fachlich notwendige Ausführung in der geforderten Zeit erfolgen? Nach der Entscheidung für die Selbständigkeit sind zahlreiche Informationen einzuholen und Fragen zu klären. Eine exakte Planung sichert eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Es ist sinnvoll jetzt ein Existenzgründerseminar zu besuchen um herauszufinden, in welchen Bereichen weitere Fortbildungskurse notwendig sind. Auch Fördermöglichkeiten werden hier aufgezeigt. Die Branchenzuordnung sollte geklärt werden, die Behörden kontaktiert, die Berater ausgewählt sowie der Markt und der Standort analysiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Der nächste Schritt ist die Konzeptentwicklung mit der Formulierung des Businessplans. 31 Dabei erfolgt eine genaue Aufstellung aller Faktoren, wie die Höhe der Ausgaben und die Finanzierung des Vorhabens. Allgemein gilt: Wenn Selbständige Netto über den gleichen Betrag verfügen wollen wie im Angestelltenverhältnis, müssen Brutto ca. 1,5 Mal so viel verdient werden, da deutlich höhere Ausgaben, wie berufliche Versicherungen, anfallen Podiumsdiskussion: Wer braucht welche Restauratoren? Aufträge, Ausschreibungspraktik, Dokumentation, Kooperation mit dem Handwerk. Restauratoren Taschenbuch München S Siehe: 4. Businessplan. 15

16 Für die gesamte gewissenhafte Planung der Selbständigkeit und die Unternehmensgründung sollten mindestens sechs Monate angenommen werden. Im Anschluss geht es an die Realisierung: Unternehmen anmelden, Werkstatt mieten, Kunden ansprechen, Marketingkonzept festlegen, Finanzierung sichern. 3. GRÜNDUNGSPLANUNG/ BERATUNG Nach der Entscheidung für die Selbständigkeit sollte eine ausführliche Beratung erfolgen. Das Angebot an Beratungsleistungen, Hilfestellungen und Seminaren für potentielle Existenzgründer ist vielfältig. Aus den Recherchen während meiner Existenzgründung geht hervor, dass die Industrie- und Handelskammer (IHK) in den größeren Städten eine sehr gute Rundumbetreuung leistet. Sie informiert in jeder Phase der Gründung über die wichtigsten Vorgehensweisen und bietet zahlreiche Seminare an. Zunächst kann eine allgemeine kostenlose Orientierungsberatung für Existenzgründer wahrgenommen werden, je nach Bedarf mit anschließenden Einzelgesprächen. Das nun folgende Existenzgründerseminar vermittelt wichtige Aspekte der Unternehmensgründung. Weitere Ansprechpartner bei einer Unternehmensgründung sind der Steuerberater und der Rechtsanwalt. Die Fachhochschule Hildesheim bietet mit dem Institut für interdisziplinäre Wissenschaft (IIW) eine besonders gute Anlaufstelle für angehende freiberufliche Restauratoren im Raum Niedersachsen. In Deutschland sind insgesamt ca. 50 Professuren für die Betreuung von Existenzgründern auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit eingerichtet. 32 Nach der Beratung sollte die Umsetzung erfolgen, bei der zunächst ein Businessplan 33 zu erstellen ist. Dieser zeigt nicht nur alle Schritte auf dem Weg in die Selbständigkeit auf, sondern ist für die Beantragung von Fördermitteln notwendig. Er vermittelt eine genaue Planung der nächsten Schritte sowie eine Vorstellung über den Kapitalbedarf und die Möglichkeiten der Finanzierung Siehe folgendes Kapitel: 4. Businessplan. 16

17 4. BUSINESSPLAN Eine Erfolg versprechende Geschäftsidee verlangt eine detaillierte Planung und strukturierte Organisation. Der Businessplan ist das zentrale Dokument auf dem Weg in die Selbständigkeit, bei dem man seine Geschäftsidee schriftlich darlegt. Ein aussagekräftiger Businessplan ist zudem Voraussetzung für die Überzeugung von Geldgebern, wie z.b. Förderprogrammen und Banken. 34 Sowohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 35 als auch regionale Stellen, wie z.b. die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheimer Region 36, bieten einen Leitfaden zur Erstellung des Businessplans an. Im Businessplan wird eine genaue Beschreibung der Geschäftsidee vorgenommen, wobei die Unternehmensziele sorgfältig dokumentiert sowie die Chancen und Risiken genau beschrieben werden. Er beinhaltet Angaben zur Geschäftsidee, Informationen zu der Gründerperson, Ihrer Tätigkeit, der gewählten Rechtsform, den Kunden, Konkurrenten, dem Standort, dem Personal, der Preisgestaltung, den Werbemaßnahmen, den Chancen und Risiken sowie dem Kapitalbedarf und der Finanzierung. Der Businessplan repräsentiert die Geschäftsidee und sollte sowohl inhaltlich als auch optisch ansprechend und übersichtlich gestaltet sowie klar und verständlich geschrieben sein. Vorteilhaft sind ein Deckblatt mit Name, Anschrift, Geschäftsidee und Datum sowie ein Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben. Auch eine Kopfzeile, durchgängig mit Name und Geschäftsidee, und eine Fußzeile mit Seitenzahlen sind hilfreich. Für Restauratoren sind 10 bis 15 Seiten ausreichend. 37 Der Businessplan unterteilt sich in einen Textteil, einen Zahlenteil und einen Anhang. 38 Textteil Zahlenteil Anhang I. Zusammenfassung A. Zeitplan Lebenslauf II. Unternehmerperson B. Lebenshaltungskosten Zeugnisse III. Geschäftsidee C. Kapitalbedarfsplan Vertragsentwürfe IV. Organisation und Rechtsform D. Finanzierungsplan Produktinformationen V. Branche, Markt und Wettbewerb Rentabilitätsplan Jahresabschlüsse VI. Marketing VII. Chancen und Risiken Liquiditätsplan Siehe: 6. Förderprogramme und Finanzierung. Das BMWi bietet zahlreiche Informationen zur Existenzgründung an (CD-Rom zur Erstellung eines Businessplanes; Zeitschrift Gründerzeiten Nr. 17 Gründungskonzept/ Businessplan) unter: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheimer Region mbh (HI-REG): Selbständig? Aber Sicher! Schritt für Schritt zu Ihrem Businessplan. Hildesheim Die Arbeit orientiert sich an den Businessplanvorgaben der Hi-REG, ergänzt durch die angegebene Literatur. Anhang: 1. Businessplan am Beispiel der Übernahme meiner Werkstatt. HI-REG (2008). Tabelle S

18 4.1 TEXTTEIL I. ZUSAMMENFASSUNG Die Zusammenfassung erleichtert dem Leser den Einstieg in den Businessplan. Sie kann jedoch erst geschrieben werden, wenn alle Fakten zusammengetragen wurden und der Businessplan bereits fertig gestellt ist. Die Zusammenfassung sollte alle wesentlichen Aussagen des Businessplans in komprimierter Form auf maximal zwei Seiten enthalten und Interesse an dem Projekt wecken. Grundsätzlich ist die Unternehmerperson kurz vorzustellen und die Geschäftsidee knapp und präzise zu beschreiben. Dabei sollten der Name des Gründers, der Name des Unternehmens, das Alleinstellungsmerkmal, die Kunden und der Gründungstermin erfasst sein. Auch die Rechtsform, die angebotene Dienstleistung und der Kapitalbedarf müssen aufgezeigt werden. Die Ergebnisse der Marktanalyse und der Wettbewerbsvorteil können vorgestellt sowie wesentliche Erfolgs- und Risikofaktoren aufgezeigt und die Ziele für die nächsten Jahre genannt werden. II. UNTERNEHMERPERSON In diesem Abschnitt sollte erläutert werden, was das Ziel der Selbständigkeit ist und welche Qualifikationen vorhanden sind. Es muss zwischen fachlicher Qualifikation (Ausbildung und Berufserfahrung) und unternehmerischer Qualifikation (Führungserfahrung, kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse) unterschieden werden. Es ist von Vorteil Besonderheiten herauszustellen, wie spezielle Qualifikationen und Erfahrungen, frühere Selbständigkeit, gute berufliche Kontakte und Referenzen. Weiterhin sind die vorhandenen Defizite klar zu formulieren. Ein übersichtlicher Lebenslauf zur Unternehmerperson ist im Anhang einzufügen. 18

19 III. GESCHÄFTSIDEE Die Geschäftsidee muss formuliert werden, wobei aufgezeigt werden sollte, welche Dienstleistungen angeboten werden. Was ist der Zweck des Unternehmens und welchen besonderen Nutzen hat das Angebot für die Kunden? Worin liegt der Wettbewerbsvorteil, und gibt es ein Alleinstellungsmerkmal? Je umfassender oder je spezieller das Angebot ist, desto besser. Für Restauratoren bedeutet das, sich Klarheit über das Angebot mit eventuellen Spezialisierungen und über die Zielgruppe zu verschaffen. Hier sollte auch der Umfang des benötigten Geräteund Materialbestands zu Beginn der Selbständigkeit aufgezeigt werden. IV. RECHTSFORM Die Rechtsform 39 bestimmt die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des Unternehmens. Es sollte überlegt werden, ob Mitarbeiter eingestellt oder externe Personen, wie Subunternehmer oder Steuerberater, beschäftigt werden. Freiberuflich selbständige Restauratoren unterliegen den Freien Berufen und benötigen keinerlei Genehmigungen und Anmeldungen. Sie brauchen keine Zulassung, lediglich das Finanzamt muss informiert werden und eine Steuernummer erteilen. 40 Dies setzt gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen fest und verpflichtet zur Abführung von Steuern und der Anfertigung einer Einnahmenüberschussrechnung beim Einkommenssteuerjahresausgleich. 41 V. BRANCHE, MARKT UND WETTBEWERB Jeder Unternehmer sollte sich ein Unternehmenskonzept erarbeiten. Dazu ist zunächst eine Marktanalyse des beruflichen Umfeldes zu erstellen und die zukünftigen Auftraggeber sind zu definieren Siehe: 5. Gründungsarten/ Rechtsformen. Siehe: 7.1 Anmeldung beim Finanzamt. Siehe: 7.2 Buchführung, 7.3 Gewinnermittlung mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Verband der Freien Berufe e.v. (VFB): Hinweise zur Existenzgründung als Freiberufler. Berlin S

20 Im weiteren Unternehmensumfeld sollen sowohl positive Aspekte, wie eine zahlungskräftige Zielgruppe und eine starke Nachfrage, betrachtet, als auch negative Aspekte, wie starke Konkurrenz und ein gesättigter Markt, aufgezeigt werden. Welche Einflussfaktoren sind für die Entwicklung der Branche ausschlaggebend? Der Markt, auf dem die Dienstleistungen angeboten werden, ist mit den wichtigsten Zielgruppen und deren Bedarf zu beschreiben sowie die Stärken und Schwächen der Konkurrenten aufzuzeigen. Dazu ist die Zahl der Konkurrenten zu ermitteln. Kooperationen mit Berufskollegen anderer Spezialisierungen verhelfen zur Marktbehauptung und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. 43 Auch die Bedeutung der Standortwahl 44 und des Einzugsgebietes sollten berücksichtigt werden sowie die damit verbundenen Kosten (Miete und Nebenkosten), die Versorgungsstruktur (Telefon, Internet) und die zu erzielenden Einkünfte. Die Werkstattgröße muss ermittelt werden. Wie viel Quadratmeter Arbeitsfläche werden benötigt, um genügend Platz zu haben, und auf wie viele Räume sind diese zu verteilen? Für Restauratoren wichtig sind weiterhin ein angemessenes Klima, genügend Tageslicht und staubfreie Räume. Bei der Nutzung von Privaträumen ist auf eine Feuerschutztür zu achten. 45 Bedeutend sind auch die Verkehrsanbindung und die Kundennähe. Von Vorteil sind Referenzkunden oder Referenzobjekte und Aussicht auf die ersten Umsätze. Die Umfrage zur freiberuflichen Selbständigkeit ergab, dass sich von den 78 Befragten 56 Personen in Westdeutschland niedergelassen haben, 40 im städtischen und 16 im ländlichen Bereich. In Ostdeutschland gründeten lediglich 22 Personen, 21 im städtischen und 4 Personen im ländlichen Bereich. Ähnlich ist die Verteilung der Tätigkeitsbereiche auf Ostdeutschland (25) und Westdeutschland (56) zu sehen. Die meisten Gründungen sind in Baden- Württemberg, Bayern und Sachsen mit jeweils 14 zu verzeichnen. Von den 78 Befragten zahlen 45 Personen Werkstattmiete, wobei die durchschnittliche monatliche Miete bei 403 liegt (bei 36 Personen mit einem Einzelunternehmen) Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB): Freiberuflichkeit und Auftragsvergabe bei Restauratoren. Gutachten für den Verband der Restauratoren e.v..nürnberg S. 50. BMWi: Starthilfe. Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit. Berlin S. 43, 44. Schierding, Patrick; Kügler, Bernd: Existenzgründung als Freiberufliche(r) RestauratorIn. Leitfaden mit Checklisten und Anregungen aus der Praxis. Bundesverband der staatlich geprüften RestauratorInnen e.v.. Delmenhorst S

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Folgende Stichpunkte sollten bei der Erstellung des Konzeptes unbedingt berücksichtigt werden: 4 423 24-02 MMB Ansprechpartner: Antje Freund Telefon: 03681 /362-233 E-Mail: freund@suhl.ihk.de Merkblatt Unternehmenskonzept Stand: 31.03.2010 Seite 1 / 5 Eine genaue Beschreibung des Vorhabens ist sehr

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