Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft

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1 UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU INSTITUT FÜR BILDUNG IM KINDES- UND JUGENDALTER Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft Studieninformation Stand: 2004

2 1. Zu dieser Studieninformation Das Studium der Erziehungswissenschaft ist allgemein in der Studienordnung und in der Diplomprüfungsordnung geregelt. Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft 1 hier zitiert als StO regelt Ziele, Inhalte und Formen des Studiums, einschl. der Studienrichtungen. In der Ordnung für die Diplomprüfung in Erziehungswissenschaft 2 hier zitiert als DPO sind die für die Zulassung zur Diplomprüfung zu erbringenden Studienleistungen sowie die zu erbringenden Prüfungsleistungen aufgeführt. Sowohl die Studien- wie auch die Diplomprüfungsordnung sind in der Studieninformation Diplom Erziehungswissenschaft abgedruckt. Die Studieninformation ist im Studierendensekretariat und bei der Studienberatung der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau erhältlich. Die vorliegende Studieninformation soll Studierenden der Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik helfen, ihr Studium zu organisieren. Sie schließt an die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung an und ist als ein praktischer Orientierungsanhalt für studienrelevante Entscheidungen im Rahmen des Studiums der Interkulturellen Pädagogik gedacht. 2. Ansprechpartner Bei Fragen zur Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik wenden Sie sich in den Sprechstunden an: Prof. Dr. Hans H. Reich Raum 23 Tel / iku@uni-landau.de Dr. Katharina Kuhs Raum 18 Tel / kuhs@uni-landau.de am Institut für Bildung im Kindes- und Jugendalter, Arbeitsbereich Interkulturelle Bildung, Thomas-Nast-Str. 44, Landau. 3. Die Ziele der Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik Berufs- bzw. Tätigkeitsfelder der Interkulturellen Pädagogik können u. A. sein: Tätigkeiten in Einrichtungen der Aufnahme und Integration von Zuwanderern, Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen der allgemeinen und der beruflichen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus zugewanderten Familien und sprachlich-kulturellen Minderheiten, Beratung und Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern, Pädagoginnen und Pädagogen in multikulturellen Arbeitsfeldern, Internationaler Jugendaustausch, Internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen. 1 Studienordnung für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft der Erziehungswissenschaftlichen Hochschule Rheinland-Pfalz vom Ordnung für die Diplomprüfung in Erziehungswissenschaft an der Erziehungswissenschaftlichen Hochschule Rheinland-Pfalz vom

3 Das Studium dient dazu, die hierzu erforderlichen Fähigkeiten zu vermitteln, nämlich: die Erziehungswirklichkeit hier: die Multikulturalität von Bildungseinrichtungen in wissenschaftlich erkennbaren Strukturen und Prozessen wahrzunehmen, zu analysieren und zu interpretieren, pädagogische Handlungskompetenz in multikulturellen Arbeitsfeldern zu erwerben, d.h. pädagogische Handlungssituationen und Interaktionen analysieren sowie pädagogische Entscheidungen zu treffen und zu verantworten, interkulturelle pädagogische Kompetenzen zu erproben. Die Ziele des Studiums sollen in Auseinandersetzung mit spezifischen Themen der Interkulturellen Pädagogik erreicht werden. 4. Rahmenbedingungen und Zeitumfang des Studiums Gemäß 5 der Studienordnung sind die Inhaltsbereiche und die dafür zugrunde gelegten Semesterwochenstunden (SWS) wie folgt aufgeteilt: Bei Wahl einer Studienrichtung ( 5 (2) StO) Bei Wahl einer weiteren Studienrichtung ( 5 (3) StO) Grundstudium SWS Grundstudium SWS Allgemeine Erziehungswissenschaft 20 Allgemeine Erziehungswissenschaft 20 Pädagogische Handlungskompetenz 20 Pädagogische Handlungskompetenz 20 Studienrichtung 12 Studienrichtung 12 Ergänzenden Studien 8 Weitere Studienrichtung 12 Psychologie oder Soziologie 20 Psychologie oder Soziologie 20 zusammen 80 zusammen 84 Hauptstudium SWS Hauptstudium SWS Allgemeine Erziehungswissenschaft 10 Allgemeine Erziehungswissenschaft 10 Studienrichtung 12 Studienrichtung 12 Wahlpflichtfach zur Studienrichtung 8 Weitere Studienrichtung 12 Berufliche Praxis zur Studienrichtung 16 Berufliche Praxis in den beiden Psychologie oder Soziologie 20 Studienrichtungen 16 Philosophie oder Politikwissenschaft 6 Psychologie oder Soziologie 20 Ergänzende Studien 8 Philosophie oder Politikwissenschaft 6 zusammen 80 zusammen 76 Für die Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik bedeutet dies: Studierende belegen im viersemestrigen Grundstudium insgesamt 12 SWS in dieser Studienrichtung und können zusätzlich einen Teil der 20 SWS im Bereich der Pädagogischen Handlungskompetenz im Rahmen des Lehrangebots der Studienrichtung absolvieren. Im Einzelnen stellt sich dies bei einem 4-semstrigen Grundstudium folgendermaßen dar: 3

4 3 Stunden Interkulturelle Pädagogik je Semester. Da Seminare 2-stündig angeboten werden, können sich die SWS des Grundstudiums wie folgt auf die einzelnen Semester verteilen: zwei Semester je zwei Veranstaltungen zu 2 Stunden, zwei Semester je eine Veranstaltung zu 2 Stunden. Ergänzend zu dieser Mindestzahl an Semesterwochenstunden in der Studienrichtung kann das Angebot der Interkulturellen Pädagogik auch zum Absolvieren von Semesterwochenstunden im Bereich der Pädagogischen Handlungskompetenz genutzt werden. Studierende belegen im viersemestrigen Hauptstudium insgesamt 12 Semesterwochenstunden in der Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik. Sie absolvieren weiterhin 16 SWS im Bereich der Beruflichen Praxis in der Studienrichtung. Das heißt: 3 Stunden Interkulturelle Pädagogik je Semester, 4 Stunden je Semester im Bereich Berufliche Praxis. Da Seminare 2-stündig angeboten werden, können sich die SWS des Hauptstudiums wie folgt auf die einzelnen Semester verteilen: zwei Semester je zwei Veranstaltungen zu 2 Stunden Interkulturelle Pädagogik, zwei Semester je eine Veranstaltung zu 2 Stunden Interkulturelle Pädagogik, vier Semester je zwei Veranstaltungen zu 2 Stunden Berufliche Praxis. 5. Inhalte des Lehrangebots In der Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik werden folgende Inhalte durch Lehrveranstaltungen angeboten: Für das Grundstudium: Geschichte und Theorie der Interkulturellen Pädagogik, Entstehung, Merkmale und Perspektiven multikultureller Gesellschaften. Sozialisation und Kultur, Individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit. Für das Hauptstudium: Interkulturelle Kommunikation, Lernen im Kulturkontakt, Sprachliche Bildung in multilingualen Gesellschaften, Geschichte und Entwicklung spezifischer kulturell definierter Gruppen. Das jeweils aktuelle Lehrangebot kann der Homepage des Arbeitsbereichs Interkulturelle Bildung: entnommen oder an den Info-Brettern (Thomas-Nast-Str. 44 und Atrium Campus Landau) abgefragt werden. Besondere Fragen zur Abstimmung studienrichtungsspezifischer Aspekte im Hinblick auf die Inhalte von Lehrveranstaltungen sind mit den o.g. Ansprechpartnern für die Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik zu klären. 4

5 6. Leistungsnachweise In der Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik sind gemäß der Studienordnung ( 30) folgende Leistungen zu erbringen: Bei Wahl einer Studienrichtung ( 5 (2) StO) Grundstudium ein Leistungsnachweis in der Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik ggf. Leistungsnachweise (max. zwei) im Bereich Pädagogische Handlungskompetenz Bei Wahl einer weiteren Studienrichtung ( 5 (3) StO) Grundstudium ein Leistungsnachweis in der Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik ggf. Leistungsnachweise (max. zwei) im Bereich Pädagogische Handlungskompetenz Hauptstudium ein Leistungsnachweis in der Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik zwei Leistungsnachweise im Bereich Berufliche Praxis in der Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik zusätzlich ist ein Leistungsnachweis im Wahlpflichtfach zu erbringen Hauptstudium ein Leistungsnachweis in der Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik ein Leistungsnachweis im Bereich Berufliche Praxis in der Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik zusätzlich ist ein Leistungsnachweis in der weiteren Studienrichtung und ein Leistungsnachweis in der Beruflichen Praxis dieser weiteren Studienrichtung zu erbringen 7. Praktikum Zum Studium der Erziehungswissenschaft gehört ein studienbegleitendes Praktikum von 6 Monaten Dauer, das in ein zweimonatiges Grund- und ein sequenzierbares, insgesamt viermonatiges Hauptpraktikum unterteilt ist ( 29 StO). Das Grundpraktikum ist möglichst zwischen dem 2. und 3. Studiensemester zu absolvieren ( 29 (3) StO). Das Grundpraktikum kann durch die Teilnahme an einem Projekt oder durch eine dem Studium vorausgegangene Tätigkeit ersetzt werden. Das Hauptpraktikum kann abschnittweise gegliedert werden. Die Mindestdauer eines Praktikumsabschnittes beträgt 4 Wochen. Als Hauptpraktikum kann auch die Teilnahme an der Durchführung von größeren Projekten anerkannt werden ( 29 (4) StO). Das erforderliche Verfahren zur Anerkennung von Praktikumsleistungen ist über das Prüfungsamt einzuleiten, d.h. an den Vorsitzenden / die Vorsitzende des Ständigen Prüfungsausschusses für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft ist ein Antrag auf Anrechnung einer beruflichen Tätigkeit als Grund- / Hauptpraktikum zu stellen. Antragsformulare sind im Prüfungsamt erhältlich. Sowohl für die Diplom-Vorprüfung als auch für die Diplom-Hauptprüfung ist der Nachweis über die erfolgreiche Durchführung des Grund- bzw. Hauptpraktikums vorzulegen ( 30 StO). 5

6 Ziel der Praktika ist es, durch Praxiskontakte die Bedingungen sowie die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Arbeitens kennen zu lernen. Dabei sollen u. A.: institutionelle Rahmenbedingungen, persönliche Voraussetzungen sowie soziale Interaktionsformen in der Berufsausübung erfahren und reflektiert werden ( 29 (2) StO). Sofern in der Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik ein Praktikum geplant ist, wird empfohlen: das Informationsblatt zu Praktika in den Studiengängen des IKU zu lesen, welches im Arbeitsbereich Interkulturelle Bildung erhältlich ist, einen Sprechstundentermin bei Frau Dr. Kuhs wahrzunehmen, die als Praktikumsbetreuerin zur Verfügung steht; dort Absprachen zu treffen über den Praktikumsort, den Zeitraum, Inhalte und Bericht des jeweiligen Praktikums. Im Arbeitsbereich Interkulturelle Bildung kann auch eine Sammlung von Informationen über potenzielle Praktikumsstellen eingesehen werden. Rechtzeitige Überlegungen, Recherchen und Absprachen (mindestens 3 Monate vor Praktikumsbeginn) ermöglichen, dass ein angemessener Beratungs- und Betreuungszeitraum sowie ein ausreichender Planungs-, Vorbereitungs- und Dispositionsspielraum besteht. In Anlehnung an die in der Studienordnung bestimmten Ziele eines Praktikums dient das Praktikum in der Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik dazu, sich als Studierende(r) mit Praxisfeldern der Interkulturellen Pädagogik vertraut machen zu können. Praktika im Bereich der Interkulturellen Pädagogik sollen dazu dienen, Erfahrungen zu sammeln und Vorstellungen zu entwickeln, wie sich pädagogisches Handeln in multikulturellen und mehrsprachigen Kontexten konkret darstellt, welche praktischen Probleme dabei auftreten können und welche Gestaltungspotenziale für Verbesserungen existieren. Für die Organisation und das Absolvieren des Praktikums sind die Studierenden weitgehend selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass das Gelingen des Praktikums und die Entwicklungsschritte, die dabei vollzogen werden, in den meisten Punkten vom persönlichen Engagement und von der Bereitschaft zu lernen abhängen. In der Institution sollte ein Ansprechpartner als Mentor zur Verfügung stehen. Für die Anerkennung des Praktikums durch die Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik werden benötigt: eine Praktikumsbestätigung der Institution, in der das Praktikum abgeleistet wurde, ein Praktikumsbericht (15-20 Seiten, Standardschriftgröße und -abstände), 6

7 Der Praktikumsbericht Deckblatt: Thema, Institution, Bezeichnung des Praktikumsprojekts o. Ä. als Überschrift Vor- und Zuname des Praktikanten / der Praktikantin, Adresse, Telefon, Studiensemester, Matrikelnummer Bezeichnung und Anschrift der Praktikumsstelle Praktikum in der Studienrichtung vom bis Die universitäre Betreuung erfolgte durch am Institut Ort und Abgabedatum des Praktikumsberichts Inhalte Zu den Inhalten des Praktikumsberichts werden in Anlehnung an die Ziele des Praktikums in der Studienrichtung Interkulturelle Pädagogik folgende Hinweise gegeben: Einleitung Thematische Einführung Aufgabe oder Problemstellung innerhalb der Interkulturellen Bildung Gliederung kurze Skizze der Struktur und des Inhalts des Praktikumsberichts Analytischer Teil Beschreibung der Institution Aufgaben, Ziele, Unternehmensphilosophie ( Gesinnung ), Geschichte, Finanzierung, rechtliche Situation, Aufbau- und Ablauforganisation, Personalstruktur, Räumlichkeiten, Programm etc. Beschreibung der eigenen Tätigkeiten im Praktikum Benennung der Aktivitäten, der genutzten oder erstellten Medien, Kennzeichnung der Einbindung in die Interaktionen im Aufgabenfeld Problematisierender Teil Darstellung der wesentlichen Erfahrungen bei der Ausübung der Tätigkeit (z.b. Ereignisse und deren Bewertung positiv negativ, Erfolg Misserfolg) Formulierung von erkennbaren Problemstellungen (exemplarisch) Reflektierender Teil Reflexionen über eigene Lernerfahrungen, Eindrücke, neue Einsichten, critical incidents Einschätzung von Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen (im persönlichen, kompetenzmäßigen, institutionellen Bereich) Perspektivischer Teil Aufzeigen, welche Impulse der Praxis aus theoretischer Sicht gegeben werden können und umgekehrt bzw. abschließende Skizze der Schlussfolgerungen hinsichtlich praktisch anzustrebender Verbesserungen. 7

8 Institutsadresse: Institut für Bildung im Kindes- und Jugendalter - Interkulturelle Bildung - Thomas-Nast-Str Landau Tel.: 06341/ Fax: 06341/ iku@uni-landau.de Home-Page: 8

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