Allgemeine Geschäftsbedingungen
|
|
- Lukas Holzmann
- vor 2 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma,. Amtsgericht Ulm, HRB Stand Geltungsbereich (1) Die (nachstehend imos genannt) erbringt ihre Dienste/Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbedingung, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr Bezug auf sie genommen wird. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, imos hat der Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. In der Erbringung von Lieferungen und Leistungen durch imos liegt keine Zustimmung. (3) imos kann diese Bedingungen jederzeit ändern oder ergänzen. Änderungen werden dem Kunden spätestens einen Monat vor Inkrafttreten per oder postalisch mitgeteilt und werden wirksam, wenn sie nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung schriftlich widersprochen werden. 2 Zustandekommen von Verträgen (1) Der Vertrag tritt mit der Annahme des Auftrags durch imos in Kraft. Die Vertragslaufzeit je Leistung hat - falls vertraglich nichts anderes bestimmt ist - eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und beginnt mit dem Datum der Leistungsbereitstellung durch imos. (2) Ein Vertragsverhältnis ist frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss - falls vertraglich nichts anderes bestimmt ist - imos spätestens sechs Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich per Einschreiben zugehen. Sofern vom Kunden keine Kündigung bis spätestens sechs Wochen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit von sechs Monaten. (3) imos ist berechtigt, Preisänderungen bezüglich der vereinbarten Gebühren vorzunehmen. Die von imos vorgenommene Änderung der Preise tritt drei Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in welchem sie dem Kunden mitgeteilt wurde. Das Widerspruchsrecht gemäß 2 Abs. 4 bleibt hiervon unberührt. (4) Im Falle einer Preiserhöhung durch imos ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung der Preiserhöhung zu widersprechen. Erfolgt keine Einigung zwischen den Vertragsparteien, ist jeder der beiden Vertragspartner berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen auf das Ende des Monats vor Inkrafttreten der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Nimmt der Kunde sein Widerspruchsrecht nicht in Anspruch oder erfolgt keine fristgerechte Kündigung, tritt die angekündigte Preiserhöhung in Kraft. (5) Tarifneueinordnungen aufgrund und im Rahmen von vertraglich vereinbarten und fortzuschreibenden Abnahmemengen stellen keine Preiserhöhung dar und berechtigen den Kunden nicht zu einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages. (6) Werden Jahres- oder Zweijahresgebühren, insbesondere bei Domains, Spam- und Virenscanner, im Voraus erhoben, hat der Kunde im Falle einer vorzeitigen Kündigung keinen Anspruch auf Rückerstattung für die Restlaufzeit. (7) Jeder Vertrag steht unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Realisierbarkeit durch imos. Dies gilt insbesondere dann, wenn imos auf Leistungen Dritter und deren Verfügbarkeit angewiesen ist. (8) imos kann die Annahme von Aufträgen des Kunden verweigern. Dies gilt insbesondere dann, wenn begründete Zweifel an der erfolgreichen Realisierung eines Auftrags oder an der Bonität des Kunden bestehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 1 von 8 Bankverbindungen: IBAN: DE BIC: GOPSDE6GXXX (KSK) IBAN: DE BIC: GENODES1VGP (VoBa)
2 3 Leistungsumfang 1) imos ermöglicht den Zugang zum Internet und den damit verbundenen Diensten. Weiterhin bietet imos zu diesen Diensten Beratung, Schulung, Entwicklung, Soft- und Hardware an. 2) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. 3) imos behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. imos ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt 7 entsprechend. 4) Sofern imos kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. 5) imos ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und zur Abwehr drohender Gefahren, Leistungen teilweise zu beschränken oder vorübergehend ganz einzustellen. imos haftet nicht für Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder ähnlich unvorhersehbarer Ereignisse, die sich dem Einfluss der Vertragsparteien entziehen. 4 Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners 1) Der Kunde ist verpflichtet, die angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, (a) die vereinbarten Gebühren entsprechend der gültigen allgemeinen Tarifliste bzw. der vertraglich definierten Leistungsbeschreibung zuzüglich der jeweilig gesetzlichen Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen; (b) für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde imos die entstandenen Kosten zu erstatten; (c) imos unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen; (d) imos die Installation technischer Einrichtung und Software zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der von imos angebotenen Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden; (e) imos mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den angebotenen Diensten verwendet wird; (f) dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden; (g) die Zugriffsmöglichkeit auf die angebotenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; (h) keine unzulässigen Darstellungen, Informationen und Materialien ideologischen, politischen, gewaltverherrlichenden, pornographischen oder sittenwidrigen Inhalts auf den angebotenen Diensten zu verbreiten; (i) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an den Diensten erforderlich sein sollten; (j) imos entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten; (k) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; (l) imos von jeglichen Kosten, die durch den Missbrauch von Zugangsberechtigungen oder aufgrund der Einleitung rechtlicher Schritte, die auf dem Missbrauch von Zugangsberechtigungen beruhen, freizustellen; (m) imos erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung); (n) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen; Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 2 von 8
3 (o) nach Abgabe einer Störungsmeldung die imos durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag; (p) imos innerhalb eines Monats - jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, - bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, - jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen geführt wird anzuzeigen. (2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Punkt (b), (f), (g) oder (h) genannten Pflichten, ist imos sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Abs. 1 Punkt (a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. (3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann imos im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen imos nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 5 Nutzung durch Dritte (1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der von imos angebotenen Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Ein Weiterverkauf von Zugangsberechtigungen und Internet-Diensten ist über einen Reseller-Vertrag zu regeln. (2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. (3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der angebotenen Dienste durch Dritte entstanden sind. 6 Zahlungsbedingungen (1) imos stellt dem Kunden die vereinbarten Gebühren entsprechend der gültigen allgemeinen Tarifliste bzw. der vertraglich definierten Leistungsbeschreibung zuzüglich der jeweilig gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils zum Letzten des Abrechnungsmonats. (2) Monatliche Gebühren sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. (3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Transfervolumen, Verbindungsendgelte), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnungen fällig. (4) Leitungs- und Telekommunikationskosten zwischen Kunden und dem Übergabepunkt von imos sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf imos-seite gesonderte Kosten (z.b. Router, Modem) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. (5) Rechnungsbeträge müssen spätestens zum vereinbarten Zahlungsziel auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Überschreitung dieser Frist ist imos berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. (6) Die Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via an den Kunden zugestellt worden ist. Keine Rechnungen im Sinne des Abs.1 sind unverbindliche Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet sind. (7) Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so muss er dies nachweisen. imos hat lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 3 von 8
4 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütungen (1) Gegen Ansprüche von imos kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. (2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die imos die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationszentren und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom AG oder anderen Leitungsbetreibern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der imos eintreten - hat imos auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen imos, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. (3) Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Minderung liegt vor, wenn (a) der Kunde nicht mehr auf die angebotene Infrastruktur zugreifen und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann, (b) die Nutzung vereinbarter Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der vereinbarten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. (4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von imos liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn imos oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum zusammenhängend über mehr als 1 Werktag erstreckt. (5) Einwendungen gegen von imos gestellte Rechnungen sind innerhalb sechs Wochen schriftlich zu erklären, ansonsten gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Einwendung. 8 Zahlungsverzug (1) Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist imos berechtigt, den Anschluss zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. (2) Bei Zahlungsverzug ist imos berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem zu dem Zeitpunkt gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass imos eine höhere Zinslast nachweist. (3) Kommt der Kunde (a) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder (b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann imos das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt imos vorbehalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 4 von 8
5 9 Verfügbarkeit der Dienste (1) imos bietet seine Dienste 24 Stunden am Tag an 7 Tagen die Woche an. (2) Die durchschnittliche Verfügbarkeit des Backbone beträgt im Jahresdurchschnitt min. 99,86%. Die Verfügbarkeit einzelner Dienste/Leistungen kann sich durch die Verfügbarkeit von Lieferanten (Carriern) von imos, vom Kunden eigens betriebenen Anschlüssen und technischen Einrichtungen verringern. (3) Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt. (4) imos wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. (5) Ist der Kunde auf eine ständige Verfügbarkeit des vollen Leistungsumfangs angewiesen, hat er dies gesondert mit imos zu vereinbaren und die Kosten für die höhere Verfügbarkeit zu tragen. 10 Geheimhaltung, Datenschutz (1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die imos unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. (2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie 4 der Teledienst- Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass imos seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. (3) Soweit sich imos Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist imos berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist. (4) imos steht dafür ein, dass alle Personen, die von imos mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich imos-interner Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten mittels der angebotenen Dienste zu beschaffen. (5) Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services). Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 5 von 8
6 11 Haftungsbeschränkung (1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber imos wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. (2) imos haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. (3) Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom AG oder anderen Leitungsbetreibern eingetreten, gelten die im Verhältnis von der Deutschen Telekom AG oder Dritten und imos anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der imos gegenüber ihren Kunden entsprechend. (4) Stellt imos dem Kunden einen Internetzugang zur Verfügung, so wird keine Haftung für aus der Nutzung des Zugangs entstandene Schäden (z.b. durch Computer-Viren, Spam, Datenverlust, Angriffe aus dem Internet) übernommen. (5) Nutzt der Kunde eine von imos zur Verfügung gestellte Software, haftet imos nicht für Schäden, die durch die Installation der Software beim Kunden entstehen. (6) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die (a) durch die Inanspruchnahme von imos-diensten, (b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, (c) die Verwendung übermittelter Programme und Daten, (d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens imos, (e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch imos nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 2500,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung der imos für die dem Kunden nachweislich entstanden Schäden auf den einfachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes. 12 Haftung des Kunden (1) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die imos und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der imos-dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. 13 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen (1) Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch imos, ist diese gesondert abzugelten. (2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der imos verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der imos unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. (3) Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen für Warenlieferungen 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der imos; die Verpfändung oder Sicherheitsüberstellung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für imos als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der imos durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf imos übergehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 6 von 8
7 (4) imos ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist. (5) Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von imos gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht wurde, ist der Höhe nach auf 2500,00 EUR beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 14 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen (1) Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von imos auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird. (2) Bei Softwarelieferung ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung der imos. (3) Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungsund Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch imos durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. (4) Das Nutzungsrecht an einer von imos entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind. (5) Wird von Abs.4 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen. (6) Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, imos unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von imos keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und imos auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen. (7) Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von imos eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, so hat imos das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen: (a) Den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt, (b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen, (c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist, (d) den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten. (8) Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von der imos gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 7 von 8
8 15 Schlussabstimmungen (1) Erfüllungsort ist Göppingen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz der imos. (2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. (3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der imos-kunden gebunden. (4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. (5) Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 8 von 8
Allgemeine Geschäftsbedingungen filstalnetz.dsl (Privatkunden)
Allgemeine Geschäftsbedingungen filstalnetz.dsl (Privatkunden) Stand 01.01.2014 Ihr schneller DSL/VDSL Internetzugang im Filstal 1 Geltungsbereich 1.1 Die (nachstehend imos genannt) erbringt ihre Dienste/Leistungen
onsite4u Im Lochgarten 83 D-51147 Köln
M A R C U S S C H U L T H E I S S onsite4u Im Lochgarten 83 D-51147 Köln Stand: 3004 Tel 02203 / 800305 Fax 02203 / 800306 E-Mail info@onsite4u.de 0304 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Gegenstand der
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltung der Bedingungen 1. Die, (im folgenden das Unternehmen ) erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hosting Stand 1. Januar 2004
I. Geltung der Bedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Hosting Stand 1. Januar 2004 1) WeirichNET.de (Inh. Christian Weirich) mit Sitz in Hamburg (nachfolgend WeirichNET.de genannt) stellt dem Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingung von 1st Rootserver
Allgemeine Geschäftsbedingung von 1st Rootserver 1 Geltung der Bedingungen (1) Die Firma 1st-Rootserver.de (im folgenden 1st) erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingung.
F4-Web-Hosting. Allgemeine Geschäftsbedingungen der GMDS Germany GmbH für das Geschäftsfeld Web-Hosting
F4-Web-Hosting Allgemeine Geschäftsbedingungen der GMDS Germany GmbH für das Geschäftsfeld Web-Hosting 1 Geltung der Bedingungen (1) Die GMDS Germany GmbH erbringt ihre Dienste ausschließlich auf Grundlage
Allgemeine Geschä.sbedingungen (AGB) der SkySystems IT GmbH
Allgemeine Geschä.sbedingungen (AGB) der SkySystems IT GmbH 1. Geltung der Bedingungen a. Die SkySystems IT GmbH erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschä=sbedingungen, soweit
Allgemeine Geschäftbedingungen für Mietserver
Allgemeine Geschäftbedingungen für Mietserver Stand: 01.02.2014 Systemgemisch UG 1. Geltung der Bedingungen 1. Systemgemisch UG erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen,
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden der rockenstein AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden der rockenstein AG 01. September 2011 1. Geltung der Bedingungen 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. Die rockenstein AG erbringt ihre Dienstleistungen für Privatkunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung der AGB (1) Die Firma 2KO teledv GmbH erbringt ihre Leistungen und Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
Geschäftsbedingungen Web Service QuoTec GmbH
Geschäftsbedingungen Web Service QuoTec GmbH I. Geltung der Geschäftsbedingungen edingungen Web Service QuoTec GmbH (nachfolgend QuoTec und/oder Lizenzgeber genannt) a) Die QuoTec GmbH (Geschäftsführung
Art und Umfang der Leistungen werden jeweils durch gesonderte Verträge vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmenkunden der BKA 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen der BKA - nachfolgend BKA genannt
Vertrags- und Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am KLiNGEL b2b-portal KAPOR
Vertrags- und Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am KLiNGEL b2b-portal KAPOR 13.07.2010 1. GEGENSTAND DER BEDINGUNGEN /GELTUNGSBEREICH... 2 2. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN... 3 3. ZUSTANDEKOMMEN DER TEILNAHMEBERECHTIGUNG...
Provider-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum
Provider-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung
AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet Collaboration Services
Rescol Services e.k. Taubenweg 2 35274 Kirchhain contact@rescol.org www.rescol.org Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet Collaboration Services Donnerstag, 22. Januar 2015 1. Geltung der Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Webhosting, Colocation, Serverhousing
Allgemeine Geschäftsbedingungen Webhosting, Colocation, Serverhousing 1. Geltung der Bedingungen 1. EDV-SERVICE Inh. Karsten Scholz im folgenden EDV-SERVICE genannt erbringt die Leistungen ausschließlich
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Webhosting der Firma neueseiten - Tako Deppe
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Webhosting der Firma neueseiten - Tako Deppe neueseiten - Tako Deppe, Hamburger Str. 35-37, 28205 Bremen / USt.-IdNr. DE223868923 1. Vertragsbedingungen 1.1 Die Firma
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SK Software Consulting GmbH
SKSC AGBs.docx RiR 01.01.2011 S. 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SK Software Consulting GmbH (im Folgenden kurz SKSC genannt) 1. Geltungsbereich Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHFTSBEDINGUNGEN für Webhosting, Colocation, Serverhousing der Firma HypeTec Inhaber: Schröder Günther Oberstrogn11 85461 Bockhorn 1. Vertragsbedingungen 1.1 Die Firma HypeTec für Webhosting,
Allgemeine Geschäftsbedingungen CEDIS Prototyping GmbH
CEDIS Cedis Prototyping GmbH Birkenallee 50 D-73655 Plüderhausen USt-IDNr: DE 185633359 Telefon (07181)9 98 23-0 Telefax (07181)9 98 23-40 E-Mail: info@cedis-proto.de http://www.cedis-proto.de Landesbank
E-Mail-Account-Vertrag
E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung
die ausfallsichere nullpc Cloud Kosten halbiert - Verfügbarkeit verdoppelt Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 15.10.2012
Allgemeine Geschäftsbedingungen die ausfallsichere nullpc Cloud Stand 15.10.2012 1 Geltungsbereich... 1 2 Art und Umfang von Lieferungen und Leistungen, Vertragsschluss... 2 3 Leistungsinhalt und Leistungsgegenstand...
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hugo-Asbach-Str. 14A D-65385 Rüdesheim Telefon: +49 6722 494014 Mobil: +49 172 6845019 Allgemeine Geschäftsbedingungen hs@horst-schackmann.de www.horst-schackmann.de 1 Geltungsbereich und Anwendung Nachfolgende
Allgemeine Geschäftsbedingungen A. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ALLE BESTELLUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen A. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ALLE BESTELLUNGEN 1. Anbieter, Anwendungsbereich 1.1. Anbieter des auf der Website www.event-manager.berlin präsentierten Dienstes ist Sven Golfier
Allgemeine Geschäftsbedingungen index X UG(haftungsbeschränkt) Hochsauerlandstraße 2 34508 Willingen vom: 01.07.2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen index X UG(haftungsbeschränkt) Hochsauerlandstraße 2 34508 Willingen vom: 01.07.2010 1 Geltung der Bedingungen (1) index X UG(haftungsbeschränkt), Hochsauerlandstraße 2,
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VisumCompany (Einzelunternehmer Frank Lehmann)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VisumCompany (Einzelunternehmer Frank Lehmann) Stand: 11.06.2007 1. Geltungsbereich Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der VisumCompany (im folgenden "Auftragnehmer
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014)
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014) Geltungsbereich dieser Bedingungen 1. Diese Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
2 Sonstige Leistungen und Lieferungen
1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende
AGB der Inacu Solutions GmbH
AGB der Inacu Solutions GmbH Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung des BankITX Informationssystems der Inacu Solutions GmbH. 1 Vertragsgegenstand (1) Die Inacu Solutions
2. Für bestimmte Dienste vereinbarte besondere Bedingungen haben im Kollisionsfall Vorrang.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Suchmaschinenoptimierung I. Allgemeines 1. Die RP Digital GmbH bzw. die im Auftrag von RP Digital tätigen Subunternehmer erbringen für den Auftraggeber Dienstleistungen
Nutzungsbedingungen für My FERCHAU Experts
Nutzungsbedingungen für My FERCHAU Experts 1. Allgemeines, Anwendung, Vertragsschluss 1.1 Mit dem ersten Login (vgl. Ziffer 3.1) zu My FERCHAU Experts (im Folgenden Applikation ) durch den Nutzer akzeptiert
Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag
Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag zwischen vertreten durch nachfolgend Sponsor genannt und Wirtschaftsjunioren Kassel e.v., vertreten durch den Vorstand, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel nachfolgend
Webhosting Service-Vertrag
Zwischen MoHost Inh. ClaasAlexander Moderey WeimarerStraße 108 Bei Waterböhr D -21107 Hamburg im Folgenden Anbieter genannt Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Ust.-IDNr.: +49 (0) 4018198254 +49 (0) 4018198254
3. Pflichten des Kunden
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von WAZ New Media GmbH & Co. KG für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und von Telediensten. AGB für Cityweb DSL Anschlüsse 1.
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.
AGB Arena Stadthotels GmbH, Frankfurt/M. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für Hotelaufnahme Verträge
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Webhosting, Serverhosting von Lechner IT Version 1.7.9
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Webhosting, Serverhosting von Version 1.7.9 1. Vertragsbedingungen 1.1 Die Agentur Lechner IT Systemhaus für Webhosting und Serverhosting nachstehend Anbieter genannt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Version 2014-11-29 Hostsharing eg 29. November 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 1 2 Vertragsgegenstand 2 3 Vertragsschluss 3 4 Vertragslaufzeit und -kündigung 4
Allgemeine Geschäftsbedingungen der tlink international GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der tlink international GmbH 1 Geltung der Bedingungen 1.1 Die tlink international GmbH, Hamburg (im folgenden tlink international) erbringt ihre Dienste gegenüber ihren
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma The-BIT Büro für IT Ltd. 1. Allgemeines
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma The-BIT Büro für IT Ltd. 1. Allgemeines 1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von The-BIT Büro für IT
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Computer Preuß e. K.
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Computer Preuß e. K. Vorbemerkung: Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten
Host-Providing-Vertrag
Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Webhosting
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Webhosting Coffi, Manuel Grasse August-Bebel-Straße 48 09366 Stollberg Deutschland Tel.: 03 72 96 / 93 82 84 Fax: 03 72 96 / 93 82 87 www.coffi-hosting.com post@coffi-hosting.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen der experia internet solutions e.k. (Stand 03/2015)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der experia internet solutions e.k. (Stand 03/2015) 1 Allgemeine Bedingungen 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der experia
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teamgeist Mitte GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teamgeist Mitte GmbH 1 - Leistungsverpflichtung Der Umfang der vertraglichen Verpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im verbindlichen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webhosting, Colocation, Serverhousing
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webhosting, Colocation, Serverhousing mallework werbeagentur Rudolf K. Malle Hochpirkachweg 3 9500 Villach Österreich 1. Allgemeines 1.1 Die Firma mallework werbeagentur
Allgemeine Geschäftsbedingungen der. hpunkt kommunikation. Agentur für History Marketing PR Neue Medien
Allgemeine Geschäftsbedingungen der hpunkt kommunikation Agentur für History Marketing PR Neue Medien 1. Gegenstand des Vertrages 1.1. Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Allgemeine Geschäftsbedingungen von SKYFILLERS GmbH für Hosting-Leistungen (nachfolgend
Allgemeine Geschäftsbedingungen von SKYFILLERS GmbH für Hosting-Leistungen (nachfolgend SKYFILLERS genannt) Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden
3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Uedelhoven GmbH & Co. KG 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen 1.1 Alle unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma, Teichstraße 5, (im folgenden genannt) Seite 2/8 1. Geltungsbereich (1) Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Leistungen von. Sie gelten auch für alle künftigen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MARKETINGAGENTUR Nascay GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MARKETINGAGENTUR Nascay GbR 92224 Amberg, Peter-Henlein-Str. 91 Stand: 12.2014 1. Geltungsbereich 1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote
Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Verwender und Anwendungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Verwender und Anwendungsbereich Verwender dieser AGB ist die Firma NEXTFRAME Film + Media GmbH, Hannover, im folgenden Text kurz NEXTFRAME genannt. Diese AGB finden Anwendung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS 1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB ) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen
Vertrag über Nutzung des Zugang zum informel SMS-Gateway
Vertrag über Nutzung des Zugang zum informel SMS-Gateway Zwischen informel gmbh Informations- und Meldesysteme vertr. d.d. GF Helmut Obergfell Maybachstr. 3 76227 Karlsruhe (im Folgenden: informel) und
Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Allgemeines/Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines/Geltungsbereich Die Geschäftsbedingungen gelten für all unsere gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und werden damit Bestandteil jedes Vertrages
Allgemein Geschäftsbedingungen von SEOline
Allgemein Geschäftsbedingungen von SEOline 1 Allgemein Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Seoline GmbH (nachfolgend Seoline genannt). Dienstleistungen
Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit
Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines
Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de
1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben
Lizenzvertrag - VR-NetWorld Software
Ausfertigung Bank / Kunde Lizenzvertrag - VR-NetWorld Software zwischen der Volksbank in Schaumburg eg Marktplatz 1 31675 Bückeburg - nachstehend Bank" genannt - und Name des Kunden Straße und Hausnummer
Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen. der subreport Verlag Schawe GmbH für das Elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS
Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der subreport Verlag Schawe GmbH für das Elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS Stand: Mai 2013 Für das Elektronische Vergabeinformations-System
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Lust Blechwaren GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Lust Blechwaren GmbH Wir liefern ausschließlich an Kunden, die Unternehmer (freie Berufe, Industrie, Handwerk und Handel) sind und die bei Bestellung der Ware
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Bassier, Bergmann & Kindler 1 Allgemeines (1) Die Bassier, Bergmann & Kindler erbringt ihre Leistungen gegenüber ihren Vertragspartnern ausschließlich auf Grundlage dieser
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 40 GmbH Labor für Innovation
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 40 GmbH Labor für Innovation 1 Geltungsbereich Wir, die 40 GmbH Labor für Innovation (nachfolgend auch 40 genannt), erbringen unsere Angebote und Leistungen ausschließlich
Der Vertrag kommt nur dadurch zustande, dass IOK dem Kunden auf dessen Antrag hin den Zugang zum Internet freischaltet.
Besondere Geschäftsbedingungen der IOK GmbH & Co. KG (im Folgenden:»IOK«) für den Zugang zum Internet und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen (IOK.line-Produkte und IOK.dsl-Produkte) I. Geltungsbereich;
Lizenzvertrag VR-NetWorld Software
Lizenzvertrag VR-NetWorld Software interne Vermerke der KD-Bank Ablageschlüssel 101081 Bemerkung SW-Lizenz VRNWS Zwischen (im Folgenden "Kunde" genannt) Kunden-Nr.: und Bank für Kirche und Diakonie eg
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten
E-Learning Vertragsbedingungen
1. Angebot und Vertragsschluss E-Learning Vertragsbedingungen 1.1 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen ( Lizenznehmer") im Sinne des 14 BGB. Verbrauchern ist diese Leistung nicht zugänglich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Prepared by: Brenton Withers, Freiberuflicher Übersetzer 21. Oktober 2014 Word-Transfer 1 Geltungsbereich 1 - Für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen
SONDERBEDINGUNGEN LIZENZIERUNG VR-NETWORLD SOFTWARE
1/5 SONDERBEDINGUNGEN LIZENZIERUNG VR-NETWORLD SOFTWARE 1. VERTRAGSGEGENSTAND Vereinbarungsgegenstand ist die Einräumung des nachstehend unter Ziffer 2 des Vertrages aufgeführten Nutzungsrechtes an der
AGB der Firma Lets Web Multimedia Services. Stand: 01.01.2005. Letsweb Multimedia Services Distelweg 18. 25495 Kummerfeld
AGB der Firma Lets Web Multimedia Services Stand: 01.01.2005 Letsweb Multimedia Services Distelweg 18 25495 Kummerfeld Tel : 04101-836471 Fax : 04101-836472 Mobil : 0178-8088840 E-Mail : office@letsweb.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Solutions S.A. für die Verschaffung von Telekommunikationsdienstleistungen. Solutions S.A. ist eine Aktiengesellschaft
Website-Mietvertrag. zwischen der. und der
Website-Mietvertrag zwischen der Firma SCHOWEB-Design Andrea Bablitschky Kirchenweg 1 91738 Pfofeld Tel: 0 98 34 / 9 68 24 Fax: 0 98 34 / 9 68 25 Email: info@schoweb.de http://www.schoweb.de nachfolgend
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Dr. R. Pfleger GmbH
Stand: Februar 2009 Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Dr. R. Pfleger GmbH 1. Allgemeines Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zu unseren
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeines 1. Geltungsbereich a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Ideas Embedded GmbH (Betreiberin)
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. 01_Geltungsbereich a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Proske GmbH bzw. ihren Tochtergesellschaften (im Folgenden: Proske) und ihren Kunden sowie
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den STILL-Online-Shop
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den STILL-Online-Shop 1 GELTUNG/VERTRAGSABSCHLUSS Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen über den STILL Hubwagen-Online-Shop.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 1. Allgemeines - Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Eigentumsvorbehalt 4. Widerrufs- und Rückgaberecht 5. Vergütung 6. Gefahrübergang 7. Gewährleistung 8.
Allgemeine Hostingbedingungen der expeer GmbH
Allgemeine Hostingbedingungen der expeer GmbH Stand: 04.10.2012 1. Geltung dieser Webhostingbedingungen 1.1 Die expeer GmbH erbringt ihre Webhostingleistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer Allgemeinen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für fixlperinch UG (haftungsbeschränkt).
fixlperinch UG (haftungsbeschränkt) webdesign & medien maximilian fixl ostpreußenstraße 15 27299 langwedel fon: +49 (0)152 27 56 29 30 mail: kontakt@fpi-webdesign.de web: fpi-webdesign.de Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Gewährleistungsbedingungen der COM.POINT ohg Klaus Schönnenbeck, im folgenden COM.POINT genannt.
Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Gewährleistungsbedingungen der COM.POINT ohg Klaus Schönnenbeck, im folgenden COM.POINT genannt. 1. Geltungsbereich Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
1. Bereitstellung von Speicherplatz für die Speicherung von Daten des Kunden im World Wide Web.
Allgemeine Geschäftsbedingungen DXX -, Andreas Wolf Geschw. Scholl Str. 11 07407 Rudolstadt 1 Webhostimg 2 Domain 1. 1 Leistungsbeschreibung 1. Bereitstellung von Speicherplatz für die Speicherung von
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Unsere Leistung wird nur aufgrund der nachfolgenden Bedingungen erbracht. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall nicht gesondert auf die AGB Bezug genommen wird. Sie gelten
Lizenzvertrag. - VR-NetWorld Software -
1/7 Lizenzvertrag - VR-NetWorld Software - zwischen der Raiffeisenbank Weiden eg Johannisstr. 31 92637 Weiden - nachstehend Bank" genannt - und dem Nutzer der VR-NetWorld-Software der durch die Kombination
Lizenzvertrag. - Profi cash -
Lizenzvertrag - Profi cash - zwischen der Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eg Wittenberger Str. 13-14 19348 Perleberg - nachstehend Bank genannt - und - nachstehend Kunde genannt - Seite 1 von 6 1. Vertragsgegenstand
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vorträge und Seminare der Firma Roger Rankel - Marketingexperte - Inhaltsverzeichnis:
Seite 1 von 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vorträge und Seminare der Firma Roger Rankel - Marketingexperte - Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich...1 2. Vertragsschluss...2 3. Vertragsgegenstand;
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen CrediMaxx, Inhaber Mario Sparenberg CrediMaxx, Fritz-Haber-Straße 9, 06217 Merseburg 1 Allgemeines und Geltungsbereich (1) 1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maßnahmen zur Personalentwicklung, einschließlich Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen der Management
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maßnahmen zur Personalentwicklung, einschließlich Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen der Management Consulting Unternehmensberatung Peter Mischke 1 Geltungsbereich
AGB Allgemeine Geschäftsverbindengen Webgraphix - Helmut Eicher
AGB Allgemeine Geschäftsverbindengen Webgraphix - Helmut Eicher Die nachstehenden Klauseln sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Firma Webgraphix - Helmut Eicher [nachfolgend Webgraphix genannt]
AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen attractice
AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen attractice ( im folgenden Auftragnehmer genannt) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage aller Verträge zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer.
Cosmos Consulting Group. Allgemeine Geschäftsbedingungen Software-Entwicklung
Cosmos Consulting Group Allgemeine Geschäftsbedingungen Software-Entwicklung 1. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge über individuelle Softwareentwicklungen,
Ergänzende Geschäftsbedingungen für die Überlassung von VR-Web dsl Anschlüssen
Ergänzende Geschäftsbedingungen für die Überlassung von VR-Web dsl Anschlüssen Wichtiger Hinweis: Diese AGB regeln in Ergänzung bzw. Abänderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen VR-Web die vertraglichen
Anhang: Allgemeine Vertragsbedingungen für Werkverträge des BMWFW
Anhang: Allgemeine Vertragsbedingungen für Werkverträge des BMWFW Anhang: Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Schriftlichkeit Verbindlich für beide Vertragspartner ist nur, was schriftlich vereinbart ist
3. Preise Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung und Fracht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltung der Bedingungen Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich zur Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr bestimmt. Die Lieferungen,
Allgemeine Geschäftsbedingungen der durac GmbH & Co. KG für Verbraucher Stand:27.02.2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen der durac GmbH & Co. KG für Verbraucher Stand:27.02015 I. Geltungsbereich Für alle Vertragsabschlüsse gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Expertise GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Expertise GmbH 1 Geltung Die Rechtsbeziehungen der Immobilien Expertise GmbH zu ihrem Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vereinbarungen: Davon
Allgemeine Geschäftsbedingung - hosting
Allgemeine Geschäftsbedingung - hosting Stand 01. August 2014 1. Geltungsbereich (a) Die nachfolgenden Geschä3sbedingungen sind Bestandteil aller Geschä3e zwischen der ja.do GmbH, Schlosshof 7, 82229 Seefeld
Lizenzvertrag. - VR-NetWorld Software -
1/5 Lizenzvertrag - VR-NetWorld Software - zwischen der Raiffeisenbank Oberaudorf eg Rosenheimer Str. 5 83080 Oberaudorf - nachstehend "Bank" genannt - und Name Straße Ort Kundennummer - nachstehend "Kunde"
Sachverständigenbüro für Baubiologie und Umweltmesstechnik Jörg Vongehr. Im Folgenden: Sachverständigen.
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sachverständigenbüro für Baubiologie und Umweltmesstechnik Jörg Vongehr. Im Folgenden: Sachverständigen. Vertragsgegenstand 1. Gegenstand des Vertrags ist die in