ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zur ANWENDUNG der SOFTWARE APP HELP- IT

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zur ANWENDUNG der SOFTWARE APP HELP- IT"

Transkript

1 TRADUZIONE APP ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zur ANWENDUNG der SOFTWARE APP HELP- IT 1.Allgemeines Die Firma Compagnia della Sicurezza Group S.r.l., mit Sitz in Milano (Mailand), Via Venezia Giulia 13, Steuer-, MWST-, Eintragungsnummer im Firmenregister Mailand (hier CDS bezeichnet) hat die Anwendungssoftware HELP-IT (hier als APP HELP-IT bezeichnet) entwickelt, registriert und in den verschieden käuflichen Informationssystemen für Android und ios Betriebssystemen (beide als Store bezeichnet) veröffentlicht. Dadurch haben Sie als Anwender Zugang zu einem Betreuungs- und Hilfsdienst bei Schwierigkeiten und Notfällen; dazu hilft Ihnen auch die Funktion der Ortbestimmung (der Dienst - wie es im Artikel 3 besser erklärt wird), die von CDS selbst geleistet wird. Die gegenwärtigen allgemeinen Vertragsbedingungen (als Allgemeine Bedingungen bezeichnet) regeln die Geschäftsbedingungen bei denen - CDS dem Anwender die persönliche nicht übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Anwendung des APP HELP-IT gewährt, - CDS dem Anwender den Dienst liefert, - Der Anwender, um den Dienst zu nutzen, aus Store im eigenen Smartphone (Vorrichtung) APP HELP-IT kaufen und herunterladen muss. Wenn diese heruntergeladen und im eigenen Smartphone eingefügt ist, nimmt der Anwender die hier angegebenen Geschäftsbedingungen vollständig an und bestätigt dass er den Vertrag genau kennt. Insbesondere um den Dienst zu nutzen muss der Anwender, wenn er APP HELP-IT in seiner Vorrichtung installiert hat, sich als Anwender registrieren indem er dem geleiteten Verfahren im inneren der APP folgt. Im Laufe der Registrierung muss der Anwender: - Diesen Geschäftsbedingungen zustimmen - Die beigelegte Information betreffs des persönlichen Datenschutzes (Privacy Information) besichtigen und ihr zustimmen. Der Anwender ist sich bewusst dass ohne der Annahme dieser Geschäftsbedingungen und ohne der Zustimmung zur Verarbeitung seiner persönlichen Daten wie bei Privacy Information angegeben, der Vertrag nicht als gültig abgeschlossen geltet und der Anwender die APP HELP-IT nicht verwenden bzw. den Dienst nicht beanspruchen kann. 2. Vorstellung, Dauer und Kosten des Dienstes 2.1 APP HELP-IT ist eine APP für Smartphone gegen Bezahlung. Wenn er sie in der eigenen Vorrichtung installiert und sich selbst als Anwender registriert hat kann der Anwender rasch den von CDS gebotenen Betreuungs- und Hilfsdienst beanspruchen.

2 2.2 APP HELP-IT kostet Euro 24,90 (Inkl. der gesetzlichen Steuer). Dieser Betrag ist vom Anwender beim Ankauf der APP im jeweiligen Store nach der Vorgehensweise desselben zu bezahlen. 2.3 Nachdem APP HELP-IT gekauft und der Vertrag abgeschlossen wurde, sind die Anwendung und der Zugang zum Dienst kostenlos und erfordern keine Zusatzkosten abgesehen von den im Punkt 2.4 angegebenen. Der Dienst wird innerhalb 72 Stunden nach dem Kauf der APP aktiviert und bleibt bis zum Verfallen der Lizenz zur Anwendung gültig, wie es im Artikel 2.5 bestimmt ist. 2.4 Es wird unterstrichen dass die Kosten der Telefon- bzw. Datenverbindung in der Aktivierung von APP HELP-IT nicht eingeschlossen sind und zu Lasten des Anwenders sind und bleiben. Insbesondere gilt dies für die bei der Anwendung des APP und des Dienstes entstehenden Verbindungs- und Telefonverkehrskosten und auch bei eventuellen Roaming- Diensten. Hier wird der Telefon- und/oder Internetdienstbetreiber nach dem für den Anwender vorgesehenen Tarifplan vorgehen. In jedem Fall sind die Verbindungskosten dem jeweiligen Betreiber zu bezahlen ohne dass dabei jegliche Vermittlungs- bzw. Zusatzkosten zugunsten von CDS entstehen. CDS ist keinerlei für die angegebenen Verbindungskosten noch für den Betrieb oder das Funktionieren der Telefon- bzw. Datenverbindung verantwortlich. Die Anwendung der APP HELP-IT darf zu den gesetzlichen Vorschriften betreffs Verkehr und Sicherheit nicht im Gegensatz stehen. 2.5 Die Lizenz zur Anwendung der APP HELP-IT, soweit sie im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen erteilt wurde, gilt vom Kaufdatum derselben ab und verfällt unverzüglich am 30. Dezember eines jeden Kalenderjahres. Keine stillschweigende Erneuerung ist vorgesehen. Ab 1. Januar eines jeden Jahres kann man APP mit demselben Verfahren des ersten Males wieder kaufen. Der Anwender kann den Dienst ab 72 Stunden nach der Installierung der APP und bis zum Ablaufen der diesbezüglichen Lizenz verwenden, 2.6 Unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Anwenders oder des Telefonbetreibers funktioniert APP HELP-IT ausschließlich auf italienischem Gebiet und der Dienst steht nur auf demselben zur Verfügung- 2.7 In Verbindung zum Verwenden der APP HELP-IT und/oder des Dienstes können wir dem Anwender dienstliche Bekanntmachungen, Verwaltungsmitteilungen und andere Informationen senden. 3. Der Dienst 3.1 Mit dem Ankauf und der Installierung der APP HELP-IT in der eigenen Vorrichtung erwirbt der Anwender das Recht den Dienst für die ganze im Artikel 2.5 angegebene Zeitdauer zu benutzen. 3.2 Der Dienst will dem Anwender, der sich in einer Schwierigkeits- oder Notfalllage (Notfall) befindet, die Möglichkeit geben durch eine einfache und leicht benutzbare Schnittstelle sich an einen Betreuungs- und Hilfsdienst zu wenden, der ihm bei der Handhabung seines Notfalls beistehen kann. Zu diesem Zweck hat CDS eine Genehmigung der Präfektur gemäß Artikel 15 des T.U.L.P.S. und hat mit der Gesellschaft Compagnia della Sicurezza Group S.r.l., mit

3 Sitz in Milano (Mailand), Via Venezia Giulia 13, Steuer-, MWST-, Eintragungsnummer im Firmenregister Mailand ein Abkommen getroffen wodurch diese letztere, mit Genehmigung der Präfektur gemäß Artikel 15 des T.U.L.P.S., CDS die erforderlichen Mittel zum Eingriff gibt. Im Einzelnen wird der ganze Betrieb des Notfalls durch die Betriebs- und Überwachungszentrale der Gesellschaft Compagnia della Sicurezza Group S.r.l., mit Sitz in Milano (Mailand), Via Venezia Giulia 13, Steuer-, MWST-, Eintragungsnummer im Firmenregister Mailand (Betriebszentrale) betrieben, wo qualifizierte, spezialisierte und gesetzlich genehmigte Bediener (Bediener) zur Verfügung stehen. Sie leisten dem Anwender den erforderlichen Dienst. 3.3 Der Anwender, der sich in einer Notlage befindet, kann durch das Beanspruchen von APP HELP-IT, sich leicht mit der Betriebszentrale in Verbindung setzen und dies besonders mir einem Bediener, der ihm antworten und mit ihm in jener Sprache reden kann, die er selbst bei der Eintragung unter den verfügbaren gewählt hat. 3.4 Um die Aufgabe des Bedieners zu erleichtern muss der Anwender bei der Inanspruchnahme der APP HELP-IT, durch die Anwenderschnittstelle die Art des Notfalls angeben, im dem er sich befindet. Insbesondere kann er drei Notfallarten angeben. (i) Sanitätsnotfall, damit ist eine Notfalllage gemeint, bei der für den Anwender der Eingriff auf Ort und Stelle des Sanitäts- und Unfalldienstes oder eines anderen ähnlichen Dienstes dringlich erforderlich ist. (ii) Feuerwehrnotfall, damit ist eine Notfalllage gemeint, bei der für den Anwender der Eingriff auf Ort und Stelle der Feuerwehr oder eines anderen ähnlichen Dienstes dringlich erforderlich ist. (iii) Nicht klassifizierbarer Notfall, damit ist eine Notfalllage gemeint, die von den vorigen in (i) und (ii) angegebenen unterschiedlich ist und bei der deshalb der Anwender es notwendig hat sofort mit dem Bediener zu verhandeln um die beste Eingriffsweise festzustellen. 3.5 Nach dem Betätigen der APP HELP-IT kann APP, dank der Vorwahl der Notfallart, den Anruf des Anwenders zur Betriebszentrale weiterleiten und ihn zum bestangebrachten Bediener wenden. Nach der Sprechverbindung mit dem Anwender identifiziert ihn der Bediener und bestimmt dessen Ort durch eine angemessene Verfahrensweise. 3.6 Nachdem er den Anwender identifiziert und dessen Ort bestimmt hat, spricht der Bediener mit ihm um folgendes festzustellen: (i) Die genaue Art des Notfalls; (ii) Die eventuelle Mitwirkung von Dritten im Notfall; (iii) Das eventuelle Bestehen von besonderen Gefahr- und/oder Dringlichkeitsbegebnissen. 3.7 Nach den im Artikel 3.6 vorgesehenen Ermittlungen leistet der Bediener dem Anwender die bestangebrachte Betreuung. Soweit es keine besondere Gefahr bzw. Dringlichkeit gibt, besteht diese Betreuung aus einer Hilfe und Beratung; insbesondere gibt der Bediener dem Anwender die angebrachten Anweisungen um den Notfall am Besten zu betreiben und zu überwinden.

4 Wenn der Bediener durch die Angaben des Anwenders beim Notfall eine besondere Gefahr und/oder Dringlichkeit feststellt geht er den notwendigen Vorgang ein um auf Ort und Stelle den Eingriff von spezialisierten Fachleuten zu erwirken. Zu diesem Zweck kann der Bediener, eventuell als Vermittler, den Eingriff von folgenden Fachleuten beantragen und betreiben: -) Fachleute im Sanitäts- und Unfalldienst oder eines anderen ähnlichen Dienstes, -) Fachleute im Notdienst der Feuerwehr oder eines anderen ähnlichen Dienstes, - ) Polizeibeamte, -) Leute aus bewaffneten Überwachungsdiensten, die zum Eingriff bei Straftaten ermächtigt sind. 3.8 Auch nach dem Beantragen des Eingriffs von Fachleuten bleibt der Bediener mit dem Anwender im Kontakt bis die Notfalllage gelöst ist. 4.Verwendungsweise der APP HELP-IT, vereinbare Vorrichtungen und Vervollständigungen 4.1 Die Verwendung der APP HELP-IT ist nur dann möglich wenn der Anwender die APP selbst installiert, sich durch die Mitteilung des eigenen Telefonanschlusses registriert und den Allgemeinen Vertragsbedingungen zugestimmt hat. Dazu muss er ferner die Datenschutz Information bewilligen. 4.2 Um den Dienst anzuwenden ist eine mit folgenden Betriebssystemen vereinbare Vorrichtung erforderlich: (i) Android (Ausgabe angeben), (ii) ios (Ausgabe angeben) Die Liste der vereinbaren Betriebssysteme kann durch CDS nach eigenem Belieben ergänzt werden. Durch die Installierung der APP HELP-IT bestätigt der Anwender dass er die Liste der vereinbaren Betriebssysteme zur Kenntnis genommen hat und dass er sich genau daran hält. 4.3 CDS übernimmt keinerlei Verantwortung und kann das rechtmäßige Funktionieren der APP bzw. die Ausgabe des Dienstes nicht garantieren falls der Anwender Vorrichtungen benutzt, die mit den oben angegebenen Betriebssystemen nicht vereinbar sind oder falls er diese im Widerspruch zu den Angaben der jeweiligen Hersteller benutzt. 4.4 Es liegt dem Anwender zu die Vervollständigungen und Release zu installieren, die CDS zur Verfügung stellt. CDS übernimmt keinerlei Verantwortung und kann das rechtmäßige Funktionieren der APP bzw. die Ausgabe des Dienstes nicht garantieren falls der Anwender Vervollständigungen und Release, die CDS zur Verfügung stellt, nicht installiert hat. 5. Verantwortung 5.1 CDS behält sich das Recht vor zu jeder Zeit das Ausmaß und die Funktionalität der APP bzw. des Dienstes zu verändern, beschränken oder beenden. 5.2 CDS verpflichtet sich einen technisch einwandfreien Betrieb der APP HELP-IT zu bieten. Trotzdem können die eventuelle Benutzung der APP HELP-IT bzw. des Dienstes zu jeder Zeit unterbrochen werden soweit Wartung oder etwas ähnliches erforderlich ist oder auch falls die Internet- bzw. Telefonverbindung seitens des vom

5 Anwender gewählten Betreibers oder des Providers der das Netz betreibt schlecht funktionieren. Dazu ist CDS nicht verantwortlich wenn die APP schlecht funktioniert oder der von ihr angebotene Dienst beschränkt oder unterbrochen wird soweit die Ursache davon nicht auf sie selbst zurückzuführen ist. CDS ist also nicht verantwortlich beim Ausfallen bzw. schlechtem Betrieb der GPS Satelliten, oder des mobilen Verbindungsnetzes (GSM,GPRS,UMTS, usw.) bzw. des festen Netzes, bei fehlendem Funkbereich, bei Schwierigkeit oder Unmöglichkeit den Ort des Anwenders festzustellen oder falls dessen Gebiet ein Funkloch ist. 5.4 CDS garantiert nicht dass APP HELP-IT ganz fehlerlos ist oder dass es bei der APP keine Unterbrechungen bzw. Datenverluste gibt oder dass der Anschluss bzw. die Sendung der Daten durch Internet immer einwandfrei seien. APP HELP-IT versteht sich wie lieferbar geliefert. 5.5 Es bleibt vereinbart dass APP HELP-IT und der Dienst nicht aus einem direkten Anruf zu den Notdiensten bestehen und einen solche Anruf keineswegs darstellen. APP HELP-IT kann auf keinem Fall den Telefondienst ersetzen. Daher darf der Anwender sich keinen Betrieb erwarten soweit er sich mit der Betriebszentrale nicht in Verbindung setzen kann. 5.6 APP HELP-IT und der Dienst wollen dem Anwender bei den oben bezeichneten Notfalllagen beistehen, ersetzen aber keineswegs die öffentlichen Sanitäts- oder Sicherheitsanstalten. Insbesondere kann CDS keinerlei dem Anwender jene Hilfs- und Notfalldienste bieten, die dem Nationalen Sanitätsdienst, dem Katastrophenschutz, der Feuerwehr und der Polizei zustehen. (Hilfe- und Notfalldienste). Deswegen ist CDS auf keinem Fall zum Anwender oder zu Dritten verantwortlich soweit Vermögens- oder Nichtvermögensschäden entstehen, die auf einem fehlenden, mangelhaften oder zu späten Eingriff der Hilfe- und Notfalldienste zurückzuführen sind, auch wenn diese durch APP HELP-IT oder durch den Dienst beantragt wurden. 5.7 CDS ist auf keinem Fall zum Anwender oder zu Dritten verantwortlich soweit Vermögens- oder Nichtvermögensschäden entstehen die auch nur indirekt auf die Anwendung der APP oder die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sind, soweit diese von keinem Vorsatz oder schwerer Verantwortung derselben CDS entstammen. 6. Anwendung der APP und Beschränkungen beim in Anspruch nehmen des Dienstes. 6.1 Der Anwender bewilligt dass er APP HELP-IT und den Dienst nur zu berechtigten Zwecken und nur zum eigenen Gebrauch anwendet und dabei sich an den Beschränkungen der Allgemeinen Bedingungen hält. Der Anwender nimmt die Verantwortung für sein eigenes Verhalten und dessen Folgen auf sich. 6.2 Der Dienst darf nicht ungemäß verwendet werden, der Anwender darf und kann sich nicht hineinmischen weder ihn zu unerlaubten oder von den vereinbarten verschiedenen Zwecken benutzen.

6 Es ist nur erlaubt dass man den Dienst strengst gesetzmäßig verwendet und jeder Gebrauch der eine geltende und anwendbare Gesetzesvorschrift umgehen und/oder übertreten will ist strengst verboten und strafbar. 6.3 Besonders gibt der Anwender zu dass das Beanspruchen des Dienstes strengst nur bei Notfällen gestattet ist, d.h. wenn der Anwender sich in einer Notfalllage befindet, die anders nicht gelöst werden kann. Es ist daher strengstens verboten den Dienst ungemäß oder gesetzeswidrig zu verwenden, wie zum Beispiel bei einem Umstand der kein wirklicher Notfall ist, oder bei der Verbindung mit dem Bediener den Gegenstand oder den Zusammenhang des angegebenen Notfalls zu verdrehen. 6.4 Es ist ferner hervorzuheben dass bei gewissen Umständen ein ungemäßer bzw. gesetzeswidriger Gebrauch des Dienstes sogar eine Straftat, besonders in Beziehung auf Artikel 658 des Italienischen Codice Penale (Strafgesetzbuch) darstellen kann. In jeden Fall wird CDS bei allen ungemäßen bzw. gesetzeswidrigen Anwendungen des Dienstes nach den am meisten angegebenen Verfahrensweisen vorgehen. 6.5 Der Anwender ist damit einverstanden dass er CDS aus jeder Art der Reklamation, Anspruch, Schaden, Unkosten und Spesen, inklusive der Gerichtskosten frei schaltet, die von der Anwendung der APP und/oder des Dienstes seitens des Anwenders oder Dritter entstammen. 6.6 CDS behält sich das Recht vor zu jeder Zeit und ohne Voranmeldung den Dienst einzustellen soweit dieser ungemäß und/oder gesetzeswidrig benutzt wurde. Es gilt was im Artikel 7.2 vorgesehen ist. 7. Vertragliches Rücktrittsrecht Ausführliche Auflösung des Vertrages Übertragung des Vertrages. 7.1 CDS kann nach eigenem unanfechtbaren Urteil vom Vertrag zurücktreten indem sie den Anwender wenigstens 30 (dreißig) Tage vor dem Datum telematisch benachrichtigt, an dem der Rücktritt stattfindet. Dies geschieht durch das Einsenden einer SMS an die Internet Adresse, die der Anwender bei der Registrierung angab.. In diesem Fall wird der im Artikel 2.2 angegebene Kaufpreis entsprechend erstattet. 7.2 CDS kann den Vertrag ohne Voranmeldung und durch das Einsenden einer SMS an die Internet Adresse, die der Anwender bei der Registrierung angab, auflösen falls der Anwender auch nur eine der Bestimmungen dieses Vertrages übertritt. Besonders kann CDS sofort und ohne Voranmeldung den Vertrag auflösen falls der Anwender den Dienst ungemäß und/oder gesetzeswidrig benutzt, wie genauer im vorigen Artikel 6 angegeben wurde. In diesem Fall steht dem Anwender keinerlei Erstattung zu. 7.3 CDS behält sich das Recht vor alle oder einige der vertraglichen Rechte und Pflichten, die aus diesen allgemeinen Bedingungen entstehen, zu übertragen, verpachten, bzw. verlegen ohne dass dabei die Rechte des Anwenders beeinträchtigt werden. Der Anwender darf auf keine Weise seine Rechten und Pflichten, die aus diesem Vertrag und aus den Allgemeinen Bedingungen entstehen, an andere ohne einer schriftlichen Genehmigung von CDS übertragen oder vergeben. 8. Verlags- und Verwendungsrecht von CDS und Veränderungsverbot

7 8.1 Die Software von APP HELP-IT (Software) gehört ausschließlich CDS. Das Bild- und Wortwarenzeichen HELP-IT (Warenzeichen) ist registriert und eingetragen; das Nutzungs- und Verwendungsrecht gehört nur CDS. Genauer gehören CDS alle diesbezüglichen Rechte auf Warenzeichen und Merkmale, alle Urheberrechte im Bezug auf APP HELP-IT, den Dienst und deren Inhalt, mit Ausnahme vom allgemein Bekannten. 8.2 Die Software und das Warenzeichen sind durch die internationalen Gesetze geschützt, die das Urheber- und Verlagsrecht betreffen. Jede eventuelle Anwendung zu Handelszwecken oder jede nicht genehmigte Verwendung der Software bzw. des Warenzeichens, jede Veränderung, Widergabe, Veröffentlichung und Übergabe zu Dritten und irgendwelche Anwendung des Verlagsrechtes von CDS, inklusive der Widergabe und/oder Verteilung der Software auf Weisen, die diesen Allgemeinen Bedingungen nicht entsprechen, sind streng verboten und werden gerichtlich verfolgt. 8.3 Betreffs APP HELP-IT hat der Anwender nur das Recht sie in der eigenen Vorrichtung zu verwenden; daher darf er diesbezüglich kein Nutzungsrecht weitergeben noch Lizenzen erteilen oder weitergeben. 8.4 Der Anwender nimmt sich Bekenntnis dass folgendes nicht erlaubt ist: (i) Den Ursprungskodex der Software als Unterlizenz weiterzugeben, verkaufen, erteilen, spalten, entziffern und irgendwie zu entdecken versuchen und Rechte betreffs der Software zu vermieten, verpachten, exportieren, importieren, verteilen, übergeben oder an Dritte weitergeben. (ii) Veränderungen, abgeleitete Verbesserungsarbeiten, Reverse Engineering, Abfassungen, Spaltungen, Entzifferungen, Nachahmungen, Hacking, Erforschung des Ursprungskodex bzw. der Protokolle der Software oder irgendeines Teiles bzw. Funktion der APP HELP-IT zu beginnen verursachen oder ihnen zustimmen. (iii) Irgendwelche Copyright oder andere in der Software sich befindende Eigentumsanzeigen zu entfernen, verdunkeln oder entstellen. (iv) Die Software (oder ein Teil davon) im Inneren von Waren bzw. Dienstleistungen zu Dritten anzuwenden oder zulassen dass dasselbe dazu verwendet wird. (v) Die Software nicht mittels des eigenen Anwenderkontos benutzen, abgesehen vom Herunterladen und Installieren. 9. Ursachen aus höherer Gewalt CDS ist nicht verantwortlich und ist von jeder Vertragspflicht des Funktionierens der APP oder der Leistung des Dienstes enthoben und ist zu keinem Schadenersatz verpflichtet bei nicht von ihr verursachten Hindernissen oder bei höherer Gewalt, die das Durchführen ihrer Aufgaben verhindern. Als Beispiel gelten Aufstände, Revolutionen, Gesellschaftliche Unordnungen, Ausfallen des Telefon- oder Internetdienstes bzw. schwere Beschädigung desselben, Streike, bedeutende Schwierigkeiten (auch zeitweise) bei der Zuschaffung der Dienste oder der Rohstoffe. 10. Gesetzgebung - Veränderungen Reklamationen Lösung der Streitfragen 10.1 Bei diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten die Gesetzbestimmungen des D. lsg 6 September 2005 n.206 (besonders die Bestimmungen für Verträge auf

8 Entfernungen vgl. Artikel von 50 bis 61) und des D. lsg 9 April 2003 n. 70 betreffs des elektronischen Handels CDS darf zu jeder Zeit diese Allgemeinen Vertragsbedingungen anpassen, zum Beispiel zur Vereinfachung und, nicht als ausreichend, um Gesetzesverordnungen oder neue Funktionen einzuhalten. Die geltenden Vertragsbedingungen sind auf jedem Fall in der Seite +++ (die Seite) sichtbar. Der Anwender ist verpflichtet zeitweise diese Seite zu besichtigen um eventuelle neue Veränderungen wahrzunehmen. Solche Veränderungen treten sofort nach ihrer Bekanntgabe in der Seite in Kraft. Die Anwendung der APP seitens des Anwenders nach dieser Bekanntmachung bedeutet die Annahme der neuen Bedingungen seinerseits. Sollte der Anwender die so veränderten allgemeinen Bedingungen nicht annehmen darf er die APP nicht mehr benutzen bzw. den Dienst in Anspruch nehmen. Er ist verpflichtet sein Anwenderkonto zu streichen: dazu muss er das in der Seite befindliche Formular benutzen. Es bleibt dabei dass falls das Anwenderkonto nicht gestrichen wird die neuen allgemeinen Bedingungen als akzeptiert gelten Eventuelle Reklamationen sind an folgende Adresse +++ zu senden oder durch an +++. Als Gegenstand ist Reklamation anzugeben. 11. Datenschutz 11.1 Informationen betreffs des Datenschutzes für den Anwender sind in der Datenschutz Information, die man zusammen mit diesen allgemeinen Vertragsbedingungen herunterladen kann und befinden sich jedenfalls in der Seite. Es wird betont dass das Installieren der APP HELP-IT und die darauffolgende Registrierung die automatische Annahme der allgemeinen Vertragsbedingungen, der Dienstbedingungen und die Zustimmung zum Bearbeiten der eigenen Daten bedeuten, wie es in der, Datenschutz Information, angegeben ist.

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Ziel der Anleitung Sie möchten ein modernes Firewallprogramm für Ihren Computer installieren, um gegen

Mehr

Anleitung zum Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft-Betriebssystem

Anleitung zum Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft-Betriebssystem Anleitung zum Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft-Betriebssystem Information Wichtiger Hinweis: Microsoft hat am 8. April 2014 den Support für Windows XP eingestellt. Neue Sicherheitsaktualisierungen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Bluetooth-Kopplung. Benutzerhandbuch

Bluetooth-Kopplung. Benutzerhandbuch Bluetooth-Kopplung Benutzerhandbuch Copyright 2012 Hewlett-Packard Development Company, L.P. Microsoft, Windows und Windows Vista sind eingetragene Marken der Microsoft Corporation in den USA. Bluetooth

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Installation von Malwarebytes

Installation von Malwarebytes Installation von Malwarebytes Ziel der Anleitung Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie das Programm Malwarebytes auf Ihrem Computer installieren können. Das kostenlose Programm Malwarebytes findet und entfernt

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Drägerware.ZMS/FLORIX Hessen

Drägerware.ZMS/FLORIX Hessen Erneuerung des ZMS Nutzungs-Zertifikats Lübeck, 11.03.2010 Zum Ende des Monats März 2010 werden die Zugriffszertifikate von Drägerware.ZMS/FLORIX Hessen ungültig. Damit die Anwendung weiter genutzt werden

Mehr

Anmeldeformular für RailBuyer

Anmeldeformular für RailBuyer Anmeldeformular für RailBuyer Damit Sie den elektronischen Katalog nutzen können, benötigen Sie ein von der SBB vergebenes Passwort. Mittels diesem Formular können Sie das Passwort für die Nutzung des

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Händlerbedingungen für das System GeldKarte

Händlerbedingungen für das System GeldKarte Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

4.1 Download der App über den Play Store

4.1 Download der App über den Play Store 4 4.1 Download der App über den Play Store Die App TopSec Phone kann über den Play Store auf dem Smartphone oder über das Internet an Ihrem Computer heruntergeladen werden. Um Inhalte laden zu können,

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

Werte Kollegin, werter Kollege!

Werte Kollegin, werter Kollege! Werte Kollegin, werter Kollege! Das BM.I hat zur Softwareausstattung einen Vertrag mit Microsoft. Innerhalb dieses Vertrages bietet Microsoft für alle aktiven Bediensteten des BM.I das sogenannte Home

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Installation und Inbetriebnahme von SolidWorks

Installation und Inbetriebnahme von SolidWorks Inhaltsverzeichnis FAKULTÄT FÜR INGENIEURWISSENSCHAFTEN I Prof. Dr.-Ing. Frank Lobeck Installation und Inbetriebnahme von SolidWorks Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... I 1. Einleitung... 1 2. Installation...

Mehr

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger

Mehr

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz

Mehr

Anleitung zum Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft- Betriebssystem

Anleitung zum Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft- Betriebssystem Anleitung zum Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft- Betriebssystem Information Ob in Internet-Auktionshäusern, sozialen Netzwerken oder Online-Geschäften, das Stöbern im Internet zählt für

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Anleitung zum ebanking KOMPLETT - Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft-Betriebssystem

Anleitung zum ebanking KOMPLETT - Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft-Betriebssystem Anleitung zum ebanking KOMPLETT - Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft-Betriebssystem Information Ob in Internet-Auktionshäusern, sozialen Netzwerken oder Online-Geschäften, das Stöbern im

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

Anleitung zum Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft-Betriebssystem

Anleitung zum Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft-Betriebssystem Anleitung zum Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft-Betriebssystem Information Ob in Internet-Auktionshäusern, sozialen Netzwerken oder Online-Geschäften, das Stöbern im Internet zählt für uns

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Telefonieren mit App's"! iphone mit Bria Informationen zur Nutzung von TeScript

Telefonieren mit App's! iphone mit Bria Informationen zur Nutzung von TeScript Telefonieren mit App's"! iphone mit Bria Informationen zur Nutzung von TeScript Der Begriff App ist die Kurzform für Applikation und bedeutet Anwendungssoftware. Mit dem Herunterladen von App s kann man

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Anleitung zur Installation und Nutzung des Sony PRS-T1 ebook Readers

Anleitung zur Installation und Nutzung des Sony PRS-T1 ebook Readers Anleitung zur Installation und Nutzung des Sony PRS-T1 ebook Readers Der neue Sony PRS-T1 ebook-reader ist nicht mehr mit dem Programm Adobe Digital Editions zu bedienen. Es sind daher einige Schritte

Mehr

Anleitung zur Installation und Nutzung des Sony PRS-T1 ebook Readers

Anleitung zur Installation und Nutzung des Sony PRS-T1 ebook Readers Anleitung zur Installation und Nutzung des Sony PRS-T1 ebook Readers Der neue Sony PRS-T1 ebook-reader ist nicht mehr mit dem Programm Adobe Digital Editions zu bedienen. Es sind daher einige Schritte

Mehr

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

ANLEITUNG GERÄTEREGISTRATION AN KRZ.SMK

ANLEITUNG GERÄTEREGISTRATION AN KRZ.SMK ANLEITUNG GERÄTEREGISTRATION AN KRZ.SMK ANDROID Anleitung zur Einrichtung von KRZ.smK (sichere mobile Kommunikation) am Beispiel eines Nexus 7 von Asus Seite 1 von 13 Copyright Copyright 2015 KRZ-SWD.

Mehr

ACCOUNTS. Wer ist marken mehrwert und was passiert mit den Daten? Wozu brauche ich einen Account bei marken mehrwert?

ACCOUNTS. Wer ist marken mehrwert und was passiert mit den Daten? Wozu brauche ich einen Account bei marken mehrwert? ACCOUNTS Wozu brauche ich einen Account bei marken mehrwert? Für die Produktregistrierung und der damit verbundenen Garantieverlängerung von Innotech Solar Modulen benötigen Sie einen Zugang zum marken

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT c 2012 HIPPSOFT Inhaltsverzeichnis Hinweis II 1 Vertragsbedingungen 1 1.1 Gegenstand des Vertrages.............................

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Wenn Sie kein in seinen Rechten verletzter Inhaber von Schutzrechten sind, melden Sie rechteverletzende Artikel bitte unserem Sicherheitsteam:

Wenn Sie kein in seinen Rechten verletzter Inhaber von Schutzrechten sind, melden Sie rechteverletzende Artikel bitte unserem Sicherheitsteam: Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich rechteverletzender Angebote von unserem Marktplatz bemühen. Sollten Sie Inhaber gewerblicher Schutzrechte (z.b. Patente,

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Öffnen Sie den Internet-Browser Ihrer Wahl. Unabhängig von der eingestellten Startseite erscheint die folgende Seite in Ihrem Browserfenster:

Öffnen Sie den Internet-Browser Ihrer Wahl. Unabhängig von der eingestellten Startseite erscheint die folgende Seite in Ihrem Browserfenster: Schritt 1: Verbinden Sie Ihr wireless-fähiges Gerät (Notebook, Smartphone, ipad u. ä.) mit dem Wireless-Netzwerk WiFree_1. Die meisten Geräte zeigen Wireless-Netzwerke, die in Reichweite sind, automatisch

Mehr

Lizenzen auschecken. Was ist zu tun?

Lizenzen auschecken. Was ist zu tun? Use case Lizenzen auschecken Ihr Unternehmen hat eine Netzwerk-Commuterlizenz mit beispielsweise 4 Lizenzen. Am Freitag wollen Sie Ihren Laptop mit nach Hause nehmen, um dort am Wochenende weiter zu arbeiten.

Mehr

Nutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh

Nutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh Nutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh I. ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN Durch seinen Zugriff auf die Seiten und Angebote der Internet-Präsenz (nachfolgend zusammenfassend Website

Mehr

Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird.

Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird. Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird. Geltungsdauer: Punktesammlung: vom 01.04.2015 bis 31.03.2017 Gutscheine anfordern: von 01.04.2015

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

Quid4bid - Registrierung

Quid4bid - Registrierung Quid4bid - Registrierung Die Startseite von quid4bid 6 7 1 4 2 3 5 1 Menüzeile für Informationen und für ein Login (Menüpunkt rechts außen). 2 Login-Schaltfläche - falls man schon registriert ist, kann

Mehr

S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH DUDLE.ELK-WUE.DE T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E

S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH DUDLE.ELK-WUE.DE T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E Herausgeber Referat Informationstechnologie in der Landeskirche und im Oberkirchenrat Evangelischer Oberkirchenrat

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kraftfahrzeug Fahrzeughersteller Amtl. Kennzeichen Typ und Ausführung Fahrzeugbrief-Nr. Der erklärt, daß das Kfz während seiner Zeit als Eigentümer

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf

Mehr

www.01805- telefonkonferenz.de für Endanwender Sofort-Konferenzen ohne Anmeldung Kurzanleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung...2

www.01805- telefonkonferenz.de für Endanwender Sofort-Konferenzen ohne Anmeldung Kurzanleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung...2 www.01805- telefonkonferenz.de für Endanwender Sofort-Konferenzen ohne Anmeldung Kurzanleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung...2 2 Sofort-Konferenz führen...5 3 Konferenz mit Einladung führen...5 4 Impressum...11

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Schnittstelle DIGI-Zeiterfassung

Schnittstelle DIGI-Zeiterfassung P.A.P.A. die kaufmännische Softwarelösung Schnittstelle DIGI-Zeiterfassung Inhalt Einleitung... 2 Eingeben der Daten... 2 Datenabgleich... 3 Zusammenfassung... 5 Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

Steganos Secure E-Mail Schritt für Schritt-Anleitung für den Gastzugang SCHRITT 1: AKTIVIERUNG IHRES GASTZUGANGS

Steganos Secure E-Mail Schritt für Schritt-Anleitung für den Gastzugang SCHRITT 1: AKTIVIERUNG IHRES GASTZUGANGS Steganos Secure E-Mail Schritt für Schritt-Anleitung für den Gastzugang EINLEITUNG Obwohl inzwischen immer mehr PC-Nutzer wissen, dass eine E-Mail so leicht mitzulesen ist wie eine Postkarte, wird die

Mehr

2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation.

2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Laden! Ausgabe 1 2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Nokia tune ist eine Tonmarke der Nokia Corporation.

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

1 Verarbeitung personenbezogener Daten

1 Verarbeitung personenbezogener Daten .WIEN WHOIS-Politik Inhalt 1 Verarbeitung personenbezogener Daten... 1 2 Zur Verwendung gesammelte Informationen... 1 3 WHOIS-Suchfunktion... 2 3.1 Einleitung... 2 3.2 Zweck... 3 3.3 Identifizieren von

Mehr

Nokia Karten für S40 Bedienungsanleitung

Nokia Karten für S40 Bedienungsanleitung Nokia Karten für S40 Bedienungsanleitung Ausgabe 1.0 2 Informationen zu Karten Informationen zu Karten Das Programm Karten zeigt Ihnen die Umgebung und hilft Ihnen bei der Planung Ihrer Route kostenlos.

Mehr

Kurzanleitung OOVS. Reseller Interface. Allgemein

Kurzanleitung OOVS. Reseller Interface. Allgemein Kurzanleitung OOVS Reseller Interface Allgemein Durch die Einführung des neuen Interfaces hat sich für Reseller von Syswebcom etwas geändert. Die Struktur der Kundenverwaltung ist einprägsamer, wenn man

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Für die Nutzung dieser Plattform gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh

Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung

Mehr

crm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe

crm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe crm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe crm-now/ps Webforms: Webdesigner Handbuch Copyright 2006 crm-now Versionsgeschichte Version 01 2006-08-21 Release Version crm-now c/o im-netz Neue

Mehr

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

SCHRITT FÜR SCHRITT ZU IHRER VERSCHLÜSSELTEN E-MAIL

SCHRITT FÜR SCHRITT ZU IHRER VERSCHLÜSSELTEN E-MAIL SCHRITT FÜR SCHRITT ZU IHRER VERSCHLÜSSELTEN E-MAIL www.klinik-schindlbeck.de info@klinik-schindlbeck.de Bitte beachten Sie, dass wir nicht für die Sicherheit auf Ihrem Endgerät verantwortlich sein können.

Mehr

Nie wieder eine Sitzung verpassen unser neuer Service für Sie!

Nie wieder eine Sitzung verpassen unser neuer Service für Sie! Nie wieder eine Sitzung verpassen unser neuer Service für Sie! Bisher war es nicht immer leicht, den Überblick über die Ammersbeker Sitzungstermine zu behalten. Entweder man hat die Bekanntmachung übersehen

Mehr

Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46

Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Herrling & Partner GmbH - immoservice Tel.: 07244-9068 Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Kaufpreis: 99.900,- zzgl. 3,57% Provision inkl. gesetzl. Mwst. Lage: Alte Weingartener

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Wie erreiche ich was?

Wie erreiche ich was? Wie erreiche ich was? Projekt: Bezeichnung: Präsentationen Webinare Version: 2.0 Datum: 20. Februar 2014 Kurzbeschreibung: In der vorliegenden Kurzbeschreibung finden Sie die genaue Anleitung für die Teilnahme

Mehr

GeoPilot (Android) die App

GeoPilot (Android) die App GeoPilot (Android) die App Mit der neuen Rademacher GeoPilot App machen Sie Ihr Android Smartphone zum Sensor und steuern beliebige Szenen über den HomePilot. Die App beinhaltet zwei Funktionen, zum einen

Mehr

FritzCall.CoCPit Schnelleinrichtung

FritzCall.CoCPit Schnelleinrichtung FritzCall.CoCPit Schnelleinrichtung Willkommen bei der Ersteinrichtung von FritzCall.CoCPit Damit Sie unseren FritzCall-Dienst nutzen können, müssen Sie sich die aktuelle Version unserer FritzCall.CoCPit-App

Mehr