ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zur ANWENDUNG der SOFTWARE APP HELP- IT
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- Lennart Busch
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1 TRADUZIONE APP ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zur ANWENDUNG der SOFTWARE APP HELP- IT 1.Allgemeines Die Firma Compagnia della Sicurezza Group S.r.l., mit Sitz in Milano (Mailand), Via Venezia Giulia 13, Steuer-, MWST-, Eintragungsnummer im Firmenregister Mailand (hier CDS bezeichnet) hat die Anwendungssoftware HELP-IT (hier als APP HELP-IT bezeichnet) entwickelt, registriert und in den verschieden käuflichen Informationssystemen für Android und ios Betriebssystemen (beide als Store bezeichnet) veröffentlicht. Dadurch haben Sie als Anwender Zugang zu einem Betreuungs- und Hilfsdienst bei Schwierigkeiten und Notfällen; dazu hilft Ihnen auch die Funktion der Ortbestimmung (der Dienst - wie es im Artikel 3 besser erklärt wird), die von CDS selbst geleistet wird. Die gegenwärtigen allgemeinen Vertragsbedingungen (als Allgemeine Bedingungen bezeichnet) regeln die Geschäftsbedingungen bei denen - CDS dem Anwender die persönliche nicht übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Anwendung des APP HELP-IT gewährt, - CDS dem Anwender den Dienst liefert, - Der Anwender, um den Dienst zu nutzen, aus Store im eigenen Smartphone (Vorrichtung) APP HELP-IT kaufen und herunterladen muss. Wenn diese heruntergeladen und im eigenen Smartphone eingefügt ist, nimmt der Anwender die hier angegebenen Geschäftsbedingungen vollständig an und bestätigt dass er den Vertrag genau kennt. Insbesondere um den Dienst zu nutzen muss der Anwender, wenn er APP HELP-IT in seiner Vorrichtung installiert hat, sich als Anwender registrieren indem er dem geleiteten Verfahren im inneren der APP folgt. Im Laufe der Registrierung muss der Anwender: - Diesen Geschäftsbedingungen zustimmen - Die beigelegte Information betreffs des persönlichen Datenschutzes (Privacy Information) besichtigen und ihr zustimmen. Der Anwender ist sich bewusst dass ohne der Annahme dieser Geschäftsbedingungen und ohne der Zustimmung zur Verarbeitung seiner persönlichen Daten wie bei Privacy Information angegeben, der Vertrag nicht als gültig abgeschlossen geltet und der Anwender die APP HELP-IT nicht verwenden bzw. den Dienst nicht beanspruchen kann. 2. Vorstellung, Dauer und Kosten des Dienstes 2.1 APP HELP-IT ist eine APP für Smartphone gegen Bezahlung. Wenn er sie in der eigenen Vorrichtung installiert und sich selbst als Anwender registriert hat kann der Anwender rasch den von CDS gebotenen Betreuungs- und Hilfsdienst beanspruchen.
2 2.2 APP HELP-IT kostet Euro 24,90 (Inkl. der gesetzlichen Steuer). Dieser Betrag ist vom Anwender beim Ankauf der APP im jeweiligen Store nach der Vorgehensweise desselben zu bezahlen. 2.3 Nachdem APP HELP-IT gekauft und der Vertrag abgeschlossen wurde, sind die Anwendung und der Zugang zum Dienst kostenlos und erfordern keine Zusatzkosten abgesehen von den im Punkt 2.4 angegebenen. Der Dienst wird innerhalb 72 Stunden nach dem Kauf der APP aktiviert und bleibt bis zum Verfallen der Lizenz zur Anwendung gültig, wie es im Artikel 2.5 bestimmt ist. 2.4 Es wird unterstrichen dass die Kosten der Telefon- bzw. Datenverbindung in der Aktivierung von APP HELP-IT nicht eingeschlossen sind und zu Lasten des Anwenders sind und bleiben. Insbesondere gilt dies für die bei der Anwendung des APP und des Dienstes entstehenden Verbindungs- und Telefonverkehrskosten und auch bei eventuellen Roaming- Diensten. Hier wird der Telefon- und/oder Internetdienstbetreiber nach dem für den Anwender vorgesehenen Tarifplan vorgehen. In jedem Fall sind die Verbindungskosten dem jeweiligen Betreiber zu bezahlen ohne dass dabei jegliche Vermittlungs- bzw. Zusatzkosten zugunsten von CDS entstehen. CDS ist keinerlei für die angegebenen Verbindungskosten noch für den Betrieb oder das Funktionieren der Telefon- bzw. Datenverbindung verantwortlich. Die Anwendung der APP HELP-IT darf zu den gesetzlichen Vorschriften betreffs Verkehr und Sicherheit nicht im Gegensatz stehen. 2.5 Die Lizenz zur Anwendung der APP HELP-IT, soweit sie im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen erteilt wurde, gilt vom Kaufdatum derselben ab und verfällt unverzüglich am 30. Dezember eines jeden Kalenderjahres. Keine stillschweigende Erneuerung ist vorgesehen. Ab 1. Januar eines jeden Jahres kann man APP mit demselben Verfahren des ersten Males wieder kaufen. Der Anwender kann den Dienst ab 72 Stunden nach der Installierung der APP und bis zum Ablaufen der diesbezüglichen Lizenz verwenden, 2.6 Unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Anwenders oder des Telefonbetreibers funktioniert APP HELP-IT ausschließlich auf italienischem Gebiet und der Dienst steht nur auf demselben zur Verfügung- 2.7 In Verbindung zum Verwenden der APP HELP-IT und/oder des Dienstes können wir dem Anwender dienstliche Bekanntmachungen, Verwaltungsmitteilungen und andere Informationen senden. 3. Der Dienst 3.1 Mit dem Ankauf und der Installierung der APP HELP-IT in der eigenen Vorrichtung erwirbt der Anwender das Recht den Dienst für die ganze im Artikel 2.5 angegebene Zeitdauer zu benutzen. 3.2 Der Dienst will dem Anwender, der sich in einer Schwierigkeits- oder Notfalllage (Notfall) befindet, die Möglichkeit geben durch eine einfache und leicht benutzbare Schnittstelle sich an einen Betreuungs- und Hilfsdienst zu wenden, der ihm bei der Handhabung seines Notfalls beistehen kann. Zu diesem Zweck hat CDS eine Genehmigung der Präfektur gemäß Artikel 15 des T.U.L.P.S. und hat mit der Gesellschaft Compagnia della Sicurezza Group S.r.l., mit
3 Sitz in Milano (Mailand), Via Venezia Giulia 13, Steuer-, MWST-, Eintragungsnummer im Firmenregister Mailand ein Abkommen getroffen wodurch diese letztere, mit Genehmigung der Präfektur gemäß Artikel 15 des T.U.L.P.S., CDS die erforderlichen Mittel zum Eingriff gibt. Im Einzelnen wird der ganze Betrieb des Notfalls durch die Betriebs- und Überwachungszentrale der Gesellschaft Compagnia della Sicurezza Group S.r.l., mit Sitz in Milano (Mailand), Via Venezia Giulia 13, Steuer-, MWST-, Eintragungsnummer im Firmenregister Mailand (Betriebszentrale) betrieben, wo qualifizierte, spezialisierte und gesetzlich genehmigte Bediener (Bediener) zur Verfügung stehen. Sie leisten dem Anwender den erforderlichen Dienst. 3.3 Der Anwender, der sich in einer Notlage befindet, kann durch das Beanspruchen von APP HELP-IT, sich leicht mit der Betriebszentrale in Verbindung setzen und dies besonders mir einem Bediener, der ihm antworten und mit ihm in jener Sprache reden kann, die er selbst bei der Eintragung unter den verfügbaren gewählt hat. 3.4 Um die Aufgabe des Bedieners zu erleichtern muss der Anwender bei der Inanspruchnahme der APP HELP-IT, durch die Anwenderschnittstelle die Art des Notfalls angeben, im dem er sich befindet. Insbesondere kann er drei Notfallarten angeben. (i) Sanitätsnotfall, damit ist eine Notfalllage gemeint, bei der für den Anwender der Eingriff auf Ort und Stelle des Sanitäts- und Unfalldienstes oder eines anderen ähnlichen Dienstes dringlich erforderlich ist. (ii) Feuerwehrnotfall, damit ist eine Notfalllage gemeint, bei der für den Anwender der Eingriff auf Ort und Stelle der Feuerwehr oder eines anderen ähnlichen Dienstes dringlich erforderlich ist. (iii) Nicht klassifizierbarer Notfall, damit ist eine Notfalllage gemeint, die von den vorigen in (i) und (ii) angegebenen unterschiedlich ist und bei der deshalb der Anwender es notwendig hat sofort mit dem Bediener zu verhandeln um die beste Eingriffsweise festzustellen. 3.5 Nach dem Betätigen der APP HELP-IT kann APP, dank der Vorwahl der Notfallart, den Anruf des Anwenders zur Betriebszentrale weiterleiten und ihn zum bestangebrachten Bediener wenden. Nach der Sprechverbindung mit dem Anwender identifiziert ihn der Bediener und bestimmt dessen Ort durch eine angemessene Verfahrensweise. 3.6 Nachdem er den Anwender identifiziert und dessen Ort bestimmt hat, spricht der Bediener mit ihm um folgendes festzustellen: (i) Die genaue Art des Notfalls; (ii) Die eventuelle Mitwirkung von Dritten im Notfall; (iii) Das eventuelle Bestehen von besonderen Gefahr- und/oder Dringlichkeitsbegebnissen. 3.7 Nach den im Artikel 3.6 vorgesehenen Ermittlungen leistet der Bediener dem Anwender die bestangebrachte Betreuung. Soweit es keine besondere Gefahr bzw. Dringlichkeit gibt, besteht diese Betreuung aus einer Hilfe und Beratung; insbesondere gibt der Bediener dem Anwender die angebrachten Anweisungen um den Notfall am Besten zu betreiben und zu überwinden.
4 Wenn der Bediener durch die Angaben des Anwenders beim Notfall eine besondere Gefahr und/oder Dringlichkeit feststellt geht er den notwendigen Vorgang ein um auf Ort und Stelle den Eingriff von spezialisierten Fachleuten zu erwirken. Zu diesem Zweck kann der Bediener, eventuell als Vermittler, den Eingriff von folgenden Fachleuten beantragen und betreiben: -) Fachleute im Sanitäts- und Unfalldienst oder eines anderen ähnlichen Dienstes, -) Fachleute im Notdienst der Feuerwehr oder eines anderen ähnlichen Dienstes, - ) Polizeibeamte, -) Leute aus bewaffneten Überwachungsdiensten, die zum Eingriff bei Straftaten ermächtigt sind. 3.8 Auch nach dem Beantragen des Eingriffs von Fachleuten bleibt der Bediener mit dem Anwender im Kontakt bis die Notfalllage gelöst ist. 4.Verwendungsweise der APP HELP-IT, vereinbare Vorrichtungen und Vervollständigungen 4.1 Die Verwendung der APP HELP-IT ist nur dann möglich wenn der Anwender die APP selbst installiert, sich durch die Mitteilung des eigenen Telefonanschlusses registriert und den Allgemeinen Vertragsbedingungen zugestimmt hat. Dazu muss er ferner die Datenschutz Information bewilligen. 4.2 Um den Dienst anzuwenden ist eine mit folgenden Betriebssystemen vereinbare Vorrichtung erforderlich: (i) Android (Ausgabe angeben), (ii) ios (Ausgabe angeben) Die Liste der vereinbaren Betriebssysteme kann durch CDS nach eigenem Belieben ergänzt werden. Durch die Installierung der APP HELP-IT bestätigt der Anwender dass er die Liste der vereinbaren Betriebssysteme zur Kenntnis genommen hat und dass er sich genau daran hält. 4.3 CDS übernimmt keinerlei Verantwortung und kann das rechtmäßige Funktionieren der APP bzw. die Ausgabe des Dienstes nicht garantieren falls der Anwender Vorrichtungen benutzt, die mit den oben angegebenen Betriebssystemen nicht vereinbar sind oder falls er diese im Widerspruch zu den Angaben der jeweiligen Hersteller benutzt. 4.4 Es liegt dem Anwender zu die Vervollständigungen und Release zu installieren, die CDS zur Verfügung stellt. CDS übernimmt keinerlei Verantwortung und kann das rechtmäßige Funktionieren der APP bzw. die Ausgabe des Dienstes nicht garantieren falls der Anwender Vervollständigungen und Release, die CDS zur Verfügung stellt, nicht installiert hat. 5. Verantwortung 5.1 CDS behält sich das Recht vor zu jeder Zeit das Ausmaß und die Funktionalität der APP bzw. des Dienstes zu verändern, beschränken oder beenden. 5.2 CDS verpflichtet sich einen technisch einwandfreien Betrieb der APP HELP-IT zu bieten. Trotzdem können die eventuelle Benutzung der APP HELP-IT bzw. des Dienstes zu jeder Zeit unterbrochen werden soweit Wartung oder etwas ähnliches erforderlich ist oder auch falls die Internet- bzw. Telefonverbindung seitens des vom
5 Anwender gewählten Betreibers oder des Providers der das Netz betreibt schlecht funktionieren. Dazu ist CDS nicht verantwortlich wenn die APP schlecht funktioniert oder der von ihr angebotene Dienst beschränkt oder unterbrochen wird soweit die Ursache davon nicht auf sie selbst zurückzuführen ist. CDS ist also nicht verantwortlich beim Ausfallen bzw. schlechtem Betrieb der GPS Satelliten, oder des mobilen Verbindungsnetzes (GSM,GPRS,UMTS, usw.) bzw. des festen Netzes, bei fehlendem Funkbereich, bei Schwierigkeit oder Unmöglichkeit den Ort des Anwenders festzustellen oder falls dessen Gebiet ein Funkloch ist. 5.4 CDS garantiert nicht dass APP HELP-IT ganz fehlerlos ist oder dass es bei der APP keine Unterbrechungen bzw. Datenverluste gibt oder dass der Anschluss bzw. die Sendung der Daten durch Internet immer einwandfrei seien. APP HELP-IT versteht sich wie lieferbar geliefert. 5.5 Es bleibt vereinbart dass APP HELP-IT und der Dienst nicht aus einem direkten Anruf zu den Notdiensten bestehen und einen solche Anruf keineswegs darstellen. APP HELP-IT kann auf keinem Fall den Telefondienst ersetzen. Daher darf der Anwender sich keinen Betrieb erwarten soweit er sich mit der Betriebszentrale nicht in Verbindung setzen kann. 5.6 APP HELP-IT und der Dienst wollen dem Anwender bei den oben bezeichneten Notfalllagen beistehen, ersetzen aber keineswegs die öffentlichen Sanitäts- oder Sicherheitsanstalten. Insbesondere kann CDS keinerlei dem Anwender jene Hilfs- und Notfalldienste bieten, die dem Nationalen Sanitätsdienst, dem Katastrophenschutz, der Feuerwehr und der Polizei zustehen. (Hilfe- und Notfalldienste). Deswegen ist CDS auf keinem Fall zum Anwender oder zu Dritten verantwortlich soweit Vermögens- oder Nichtvermögensschäden entstehen, die auf einem fehlenden, mangelhaften oder zu späten Eingriff der Hilfe- und Notfalldienste zurückzuführen sind, auch wenn diese durch APP HELP-IT oder durch den Dienst beantragt wurden. 5.7 CDS ist auf keinem Fall zum Anwender oder zu Dritten verantwortlich soweit Vermögens- oder Nichtvermögensschäden entstehen die auch nur indirekt auf die Anwendung der APP oder die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sind, soweit diese von keinem Vorsatz oder schwerer Verantwortung derselben CDS entstammen. 6. Anwendung der APP und Beschränkungen beim in Anspruch nehmen des Dienstes. 6.1 Der Anwender bewilligt dass er APP HELP-IT und den Dienst nur zu berechtigten Zwecken und nur zum eigenen Gebrauch anwendet und dabei sich an den Beschränkungen der Allgemeinen Bedingungen hält. Der Anwender nimmt die Verantwortung für sein eigenes Verhalten und dessen Folgen auf sich. 6.2 Der Dienst darf nicht ungemäß verwendet werden, der Anwender darf und kann sich nicht hineinmischen weder ihn zu unerlaubten oder von den vereinbarten verschiedenen Zwecken benutzen.
6 Es ist nur erlaubt dass man den Dienst strengst gesetzmäßig verwendet und jeder Gebrauch der eine geltende und anwendbare Gesetzesvorschrift umgehen und/oder übertreten will ist strengst verboten und strafbar. 6.3 Besonders gibt der Anwender zu dass das Beanspruchen des Dienstes strengst nur bei Notfällen gestattet ist, d.h. wenn der Anwender sich in einer Notfalllage befindet, die anders nicht gelöst werden kann. Es ist daher strengstens verboten den Dienst ungemäß oder gesetzeswidrig zu verwenden, wie zum Beispiel bei einem Umstand der kein wirklicher Notfall ist, oder bei der Verbindung mit dem Bediener den Gegenstand oder den Zusammenhang des angegebenen Notfalls zu verdrehen. 6.4 Es ist ferner hervorzuheben dass bei gewissen Umständen ein ungemäßer bzw. gesetzeswidriger Gebrauch des Dienstes sogar eine Straftat, besonders in Beziehung auf Artikel 658 des Italienischen Codice Penale (Strafgesetzbuch) darstellen kann. In jeden Fall wird CDS bei allen ungemäßen bzw. gesetzeswidrigen Anwendungen des Dienstes nach den am meisten angegebenen Verfahrensweisen vorgehen. 6.5 Der Anwender ist damit einverstanden dass er CDS aus jeder Art der Reklamation, Anspruch, Schaden, Unkosten und Spesen, inklusive der Gerichtskosten frei schaltet, die von der Anwendung der APP und/oder des Dienstes seitens des Anwenders oder Dritter entstammen. 6.6 CDS behält sich das Recht vor zu jeder Zeit und ohne Voranmeldung den Dienst einzustellen soweit dieser ungemäß und/oder gesetzeswidrig benutzt wurde. Es gilt was im Artikel 7.2 vorgesehen ist. 7. Vertragliches Rücktrittsrecht Ausführliche Auflösung des Vertrages Übertragung des Vertrages. 7.1 CDS kann nach eigenem unanfechtbaren Urteil vom Vertrag zurücktreten indem sie den Anwender wenigstens 30 (dreißig) Tage vor dem Datum telematisch benachrichtigt, an dem der Rücktritt stattfindet. Dies geschieht durch das Einsenden einer SMS an die Internet Adresse, die der Anwender bei der Registrierung angab.. In diesem Fall wird der im Artikel 2.2 angegebene Kaufpreis entsprechend erstattet. 7.2 CDS kann den Vertrag ohne Voranmeldung und durch das Einsenden einer SMS an die Internet Adresse, die der Anwender bei der Registrierung angab, auflösen falls der Anwender auch nur eine der Bestimmungen dieses Vertrages übertritt. Besonders kann CDS sofort und ohne Voranmeldung den Vertrag auflösen falls der Anwender den Dienst ungemäß und/oder gesetzeswidrig benutzt, wie genauer im vorigen Artikel 6 angegeben wurde. In diesem Fall steht dem Anwender keinerlei Erstattung zu. 7.3 CDS behält sich das Recht vor alle oder einige der vertraglichen Rechte und Pflichten, die aus diesen allgemeinen Bedingungen entstehen, zu übertragen, verpachten, bzw. verlegen ohne dass dabei die Rechte des Anwenders beeinträchtigt werden. Der Anwender darf auf keine Weise seine Rechten und Pflichten, die aus diesem Vertrag und aus den Allgemeinen Bedingungen entstehen, an andere ohne einer schriftlichen Genehmigung von CDS übertragen oder vergeben. 8. Verlags- und Verwendungsrecht von CDS und Veränderungsverbot
7 8.1 Die Software von APP HELP-IT (Software) gehört ausschließlich CDS. Das Bild- und Wortwarenzeichen HELP-IT (Warenzeichen) ist registriert und eingetragen; das Nutzungs- und Verwendungsrecht gehört nur CDS. Genauer gehören CDS alle diesbezüglichen Rechte auf Warenzeichen und Merkmale, alle Urheberrechte im Bezug auf APP HELP-IT, den Dienst und deren Inhalt, mit Ausnahme vom allgemein Bekannten. 8.2 Die Software und das Warenzeichen sind durch die internationalen Gesetze geschützt, die das Urheber- und Verlagsrecht betreffen. Jede eventuelle Anwendung zu Handelszwecken oder jede nicht genehmigte Verwendung der Software bzw. des Warenzeichens, jede Veränderung, Widergabe, Veröffentlichung und Übergabe zu Dritten und irgendwelche Anwendung des Verlagsrechtes von CDS, inklusive der Widergabe und/oder Verteilung der Software auf Weisen, die diesen Allgemeinen Bedingungen nicht entsprechen, sind streng verboten und werden gerichtlich verfolgt. 8.3 Betreffs APP HELP-IT hat der Anwender nur das Recht sie in der eigenen Vorrichtung zu verwenden; daher darf er diesbezüglich kein Nutzungsrecht weitergeben noch Lizenzen erteilen oder weitergeben. 8.4 Der Anwender nimmt sich Bekenntnis dass folgendes nicht erlaubt ist: (i) Den Ursprungskodex der Software als Unterlizenz weiterzugeben, verkaufen, erteilen, spalten, entziffern und irgendwie zu entdecken versuchen und Rechte betreffs der Software zu vermieten, verpachten, exportieren, importieren, verteilen, übergeben oder an Dritte weitergeben. (ii) Veränderungen, abgeleitete Verbesserungsarbeiten, Reverse Engineering, Abfassungen, Spaltungen, Entzifferungen, Nachahmungen, Hacking, Erforschung des Ursprungskodex bzw. der Protokolle der Software oder irgendeines Teiles bzw. Funktion der APP HELP-IT zu beginnen verursachen oder ihnen zustimmen. (iii) Irgendwelche Copyright oder andere in der Software sich befindende Eigentumsanzeigen zu entfernen, verdunkeln oder entstellen. (iv) Die Software (oder ein Teil davon) im Inneren von Waren bzw. Dienstleistungen zu Dritten anzuwenden oder zulassen dass dasselbe dazu verwendet wird. (v) Die Software nicht mittels des eigenen Anwenderkontos benutzen, abgesehen vom Herunterladen und Installieren. 9. Ursachen aus höherer Gewalt CDS ist nicht verantwortlich und ist von jeder Vertragspflicht des Funktionierens der APP oder der Leistung des Dienstes enthoben und ist zu keinem Schadenersatz verpflichtet bei nicht von ihr verursachten Hindernissen oder bei höherer Gewalt, die das Durchführen ihrer Aufgaben verhindern. Als Beispiel gelten Aufstände, Revolutionen, Gesellschaftliche Unordnungen, Ausfallen des Telefon- oder Internetdienstes bzw. schwere Beschädigung desselben, Streike, bedeutende Schwierigkeiten (auch zeitweise) bei der Zuschaffung der Dienste oder der Rohstoffe. 10. Gesetzgebung - Veränderungen Reklamationen Lösung der Streitfragen 10.1 Bei diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten die Gesetzbestimmungen des D. lsg 6 September 2005 n.206 (besonders die Bestimmungen für Verträge auf
8 Entfernungen vgl. Artikel von 50 bis 61) und des D. lsg 9 April 2003 n. 70 betreffs des elektronischen Handels CDS darf zu jeder Zeit diese Allgemeinen Vertragsbedingungen anpassen, zum Beispiel zur Vereinfachung und, nicht als ausreichend, um Gesetzesverordnungen oder neue Funktionen einzuhalten. Die geltenden Vertragsbedingungen sind auf jedem Fall in der Seite +++ (die Seite) sichtbar. Der Anwender ist verpflichtet zeitweise diese Seite zu besichtigen um eventuelle neue Veränderungen wahrzunehmen. Solche Veränderungen treten sofort nach ihrer Bekanntgabe in der Seite in Kraft. Die Anwendung der APP seitens des Anwenders nach dieser Bekanntmachung bedeutet die Annahme der neuen Bedingungen seinerseits. Sollte der Anwender die so veränderten allgemeinen Bedingungen nicht annehmen darf er die APP nicht mehr benutzen bzw. den Dienst in Anspruch nehmen. Er ist verpflichtet sein Anwenderkonto zu streichen: dazu muss er das in der Seite befindliche Formular benutzen. Es bleibt dabei dass falls das Anwenderkonto nicht gestrichen wird die neuen allgemeinen Bedingungen als akzeptiert gelten Eventuelle Reklamationen sind an folgende Adresse +++ zu senden oder durch an +++. Als Gegenstand ist Reklamation anzugeben. 11. Datenschutz 11.1 Informationen betreffs des Datenschutzes für den Anwender sind in der Datenschutz Information, die man zusammen mit diesen allgemeinen Vertragsbedingungen herunterladen kann und befinden sich jedenfalls in der Seite. Es wird betont dass das Installieren der APP HELP-IT und die darauffolgende Registrierung die automatische Annahme der allgemeinen Vertragsbedingungen, der Dienstbedingungen und die Zustimmung zum Bearbeiten der eigenen Daten bedeuten, wie es in der, Datenschutz Information, angegeben ist.
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