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1 Schweizerisches Bundesblaft. #ST# 49. Jahrgang. IV. Nr September Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz) : 6 Franken, Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Raum 15 Bp. Inserate franko an die Expedition. Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & Oie. in Bern. #ST# Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung eines außerordentlichen Kredites für Erwerbung der Altertümersammlung des Herrn Pfarrer Denier in Attinghausen. (Vom 13. September 1897.) Tit. Die Kommission des schweizerischen Landesmuseums brachte durch Eingabe vom 28. Juni abhin als dringende Angelegenheit die Erwerbung einer bedeutenden Kollektion Antiquitäten vor uns, worüber wir Ihnen folgendes vorzutragen uns beehren. Ein Altertumssammler der Urschweiz, Herr Pfarrer Denier in Attinghausen, brachte durch rastlosen Fleiß im Laufe der letzten zwanzig Jahre eine ansehnliche Sammlung von Antiquitäten, namentlich centralschweizerischen Ursprungs, zusammen, die trotz ihres verhältnismäßig kurzen Bestandes schon einen ßuf erlangt hat, der weit über die Grenzen unseres Landes hinausreicht, und zwar hauptsächlich wegen zwei Gegenständen, auf die wir später noch eingehender zu sprechen kommen werden. Die Sammlung umfaßt 35 Möbel und kleinere Hausgeräte aus Holz, zwei Öfen, nebst über 100 verschiedenen Ofenkacheln, 48 gemalte und geschnitzte Bilder (meist religiöser Natur}, gegen 30 Glasgemälde und Fragmente (vorzüglich Familien- und Wappenscheiben), ungefähr 40 Waffen und Teile von solchen, sodann Silberarbeiten (gegen 70), Zinn- und Textilarbeiten, Kleider (Kostüme, geistliche Ornate und sogenannte Muttergotteskleider), Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. IV. 15

2 194 eine Spitzensammlung, eine Münzsammlung, alte Urkunden, Siegel und viele andere, hier nicht aufgeführte Antiquitäten ; im ganzen, ohne die Spitzen- und Münzsammlung, 345 Nummern, wobei in mancher Nummer eine größere oder kleinere Anzahl von Gegenständen eingeschlossen ist. Unter diesen Altertümern befindet sich eine ganze Reihe höchst bemerkenswerter Objekte, s. u. a. : Ein großes Tafelgemälde von einem Flügelaltar der Kirche in Arth aus dem Ende des XV. Jahrhunderts, die Verkündigung auf der einen, SS. Georg und Margarethe auf der ändern Seite darstellend ; ein Gemälde hinter Glas mit dem Wappen Rahu und dem Bilde des Donators, eine der frühesten bekannten Arbeiten dieser Art vom Jahre 1521, aus dem Kloster Seedorf erworben; ein stattliches, aus Lindenholz geschnitztes Buffett aus dem Hause des Ritters und Landammanns Peter Gisler in Bürglen (geb. 1548, gest. 1616) mit dessen Wappen und denen seiner zwei Frauen Ursula Ebnet und Anna Pfyffer aus Luzern; vier kunstreich eingelegte, dem 15. und.16. Jahrhundert angehörende Truhen von Nußbaumholz aus dem Kanton Uri, wovon eine aus dem Frauenkloster in Altdorf stammt; ein grün lierter Reliefofen von Hafner Bermann aus dem Jahre 1562 mit Darstellungen aus der Passionsgeschichte und 14 farbig lierte, sehr seltene Reliefkacheln des 16. Jahrhunderts aus Altdorf; ein gotisches Altärchen mit drei Figuren der SS. Anna, Johannes Baptista und Eligius aus der Beinhauskapelle in Sisikon, 15. Jahrhundert; die Standesscheiben von Obwalden (1634) und von Luzern (1680) und zwei Allianzwappenscheiben aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts: Balthasar Pfyffer von Luzern und Brückner- Arnold von Spiringen, Uri ; zwei silberne und teilweise vergoldete Kelche aus der Kirche von Düdingen (Freiburg), wovon der eine datiert 1659; eine vollständige Halbrüstung mit Helm aus der zweiton Hälfte des 16. Jahrhunderts, früher im Kloster Seedorf befindlich; ein Gobelinfragment aus dem Anfange des 15. Jahrhunderts, Mann mit Hirsch und Widder auf dunkelblauem Hintergrunde, offenbar eine schweizerische Arbeit, aus der Gottschwylorkapelle in Spiringen, ehemaligen Familienkapelle der Püntiner von Brunsberg, stammend ;

3 195 eia großer romanischer Kerzenstock aus Eisen, mit vergoldetem Kupferblech beschlagen und am Dreifuß mit Tierköpfen verziert, aus der Kirche in Schattdorf. Namentlich sind es aber, wie angedeutet, zwei Stücke, welche, künstlerisch und geschichtlich von gleich hohem Werte und Unika in ihrer Art, schon seit längerer Zeit das Interesse reicher ausländischer Liebhaber erregt haben, nämlich : Das mit romanischen Ornamenten verzierte Minne- oder Brautschmuckkästchen aus der alten Gemeindelade in der Kirche von Attinghausen vom Anfange des 13. Jahrhunderts und der romanische Schild mit Wappen des Ritters Rudolf von Brienz ( ), Stifter des Lazariterhauses in Seedorf. Über diese beiden Gegenstände sind illustrierte Specialpublikationen erschienen, und zwar über das Kästchen im 21. Bande der Mitteilungen der antiquarischen Gesellschaft in Zürich, Heft 5 : Denkmäler aus der Feudalzeit im Lande Uri, Dr. H. Zeller-Wermüller, das Kästchen von Attinghausen a ; über den Schild in der Zeitschrift für christliche Kunst", Jahrgang 1897, Nr. 5 : Der Schild von Seedorf, von Anton Denier 11, und in der Zeitschrift für historische Waffenkunde a, I. Band, Heft 3 : Wendelin Bœheim, der Ritterschild von Seedorf. Herr Pfarrer Denier sieht sich veranlaßt, seine Sammlung zu veräußern, und hat sie in erster Linie dem Landesmuseum angetragen. Für die Eidgenossenschaft ergiebt sich nun die Pflicht, diese bemerkenswerte Kollektion von Altertümern, deren Anlage heute eine Unmöglichkeit wäre, für den öffentlichen Besitz zu sichern und zu verhindern, daß die oben hervorgehobenen Stücke ) O ins Ausland wandern, was sonst sicher der Fall wäre. Die Landesmuseumsdirektion hat von jeher ein wachsames Auge auf diese Sammlung gehabt und es an wiederholten Versuchen, nur die wertvollsten Stücke für unser Land zu erwerben, nicht fehlen lassen. Hierüber spricht sich die Kommission folgendermaßen aus : Infolge der verschiedenen Publikationen über die Sammlung wuchs nicht nur das wissenschaftliche Interesse für dieselbe, sondern es stellten sich auch Kaufsliebhaber für einzelne Gegenstände mit verlockenden Angeboten ein. So wurden u. a. am Schlüsse des vergangenen Jahres auf den Schild von Seedorf, der einem grüßern Publikum zuerst im Jahre 1883 auf der Landesausstellung in Zürich bekannt wurde und schon damals seine Liebhaber gefunden hätte, von einem reichen auswärtigen Waffensammler Fr. 20,000 geboten. Die eidgenössische Kommission war darum schon lange darauf bedacht, sich des Besitzes der hervorragendsten Stücke dieser

4 196 Sammlung, die auf keinen Fall ins Ausland wandern dürfen, /u versichern. Leider scheiterten aber bis jetzt alle darauf zielenden Versuche an der positiven Erklärung des Eigentümers, nur die ganze Sammlung en bloc zu veräußern, was die Möglichkeit eines Ankaufs aus dem beschränkten Jahreskredite des Landesmuseums von vornherein ausschloß. Nach langen Bemühungen kam endlich am 21. April dieses Jahres folgender Kaufvertrag zwischen Herrn Pfarrer Denier als Verkäufer und Direktor H. Angst namens des schweizerischen Landesmuseums in Zürich als Käufer zu stände : 1. Herr Pfarrer Denier tritt dem schweizerischen Landesmuseum zum Preise von Fr. 70,000 seine Sammlung von Altertümern im Pfarrhaus von Attinghausen, wie sie gegenwärtig steht und durch das handschriftliche Inventar des Herrn Pfarrer Denier ausgewiesen ist, ab. 2. Hiervon sind einzig ausgenommen : die Bücher, die religiösen Bilder, welche keinen Wert für das Landesmuseum besitzen, sowie sämtliche Gegenstände nichtschweizerischer Herkunft. 3. Die Übernahme erfolgt nach stattgefundener Ratifikation. 4. Der Vertrag unterliegt der Genehmigung der eidgenössischen Landesmuseurnskommission und des hohen Bundesrates. Bestimmend für dieses Vorgehen war für den Direktor und die Kommission namentlich der Umstand, daß sich das Landesmuseum mit einer Auswahl von höchstens Nummern begnügen könnte, so daß den kantonalen und lokalen Museen eine vortreffliche Gelegenheit geboten würde, aus dem Beste von cirka* 270 Nummern ihre Sammlungen mit echten und interessanten Altertümern zu bereichern, wobei der Bund an deren Einkäufe eine Subvention von 50 /o leisten würde. Für die Finanzierung dieses Kaufes könnte folgender Modus angewendet werden : 1. Der Rest des Merianfonds (zu Ende des Jahres 1896 laut Staatsrechnung noch Fr. 16,187 betragend), rund Fr. 16, Ein Extrakredit, von der Bundesversammlung nachzusuchen 54,000 Fr. 70,000 Wenn die eidgenössische Landesmuseumskommission in ihrer Sitzung vom 3. Juni abhin einstimmig diesen Ankauf guthieß und nun mit der ergebenen Bitte um Genehmigung an den Bundesrat gelangt, so war für sie namentlich auch noch die weitere Thatsache maßgebend, daß es sich hier um eine speciflsch urschweizerische Sammlung echter Altertümer handelt, deren Objekte in kultur-

5 197 geschichtlicher, historischer und künstlerischer Beziehung neben dem allgemeinen Interesse, welches sie bieten, für die Entwicklung dieses Landesteiles von höchster Bedeutung sind, daß aber vor allem die beiden Hauptstücke, der Schild von Seedorf und das Kästchen von Attinghausen, als ohrwürdige Zeugen aus der Zeit der Gründung der alten Eidgenossenschaft den nationalen Reliquien beizählen, deren Erhaltung für das Land zu unsern heiligsten Pflichten gehört." Wie schon gesagt, halten wir es mit der Landesmuseumskommission als eine moralische Pflicht des Bundes, den besten Teil der oben skizzierten Sammlung durch vorläufigen Ankauf des Ganzen vor der Flucht ins Ausland zu sichern. In Bezug auf die Zuwendung des für das Landesmuseum entbehrlichen Teils derselben an die kantonalen und lokalen Museen werden wir nach Übernahme des Ganzen die angemessenen Anordnungen treffen. Für den Augenblick handelt es sich um die Beschaffung der zur Deckung der Ankaufssumme nötigen Mittel. Hierzu gedenken wir nach dem Vorschlage der Museumskommission zunächst das noch verfügbare Kapital des Merianfonds im Betrage von Fr. 16,000 zu verwenden. Für Deckung des Restes von Fr. 54,000 bedürfen wir eines Extrakredites, da unter den gegenwärtigen Umständen an die Herbeiziehung des ordentlichen Budgetkredites für Erwerbung vaterländischer Altertümer nicht zu denken ist. Von der zu bewilligenden Summe wird seiner Zeit bei Abgabe eines Teils der zu erwerbenden Sammlung an die kantonalen und lokalen Museen ein Teil in die eidgenössische Staatskasse zurückfließen. Von der Hoffnung ausgehend, Sie werden unsere Anschauungsweise in der vorliegenden Angelegenheit teilen, bitten wir Sie, nachstehendem Beschlussesentwurf Ihre Genehmigung zu erteilen. Bern, den 13. September Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Deucher. Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Kingier.

6 198 (Entwurf.) Bnndesbeschluss betreffend die Gewährung eines außerordentlichen Kredites für Erwerbung der Altertümersammlung des Herrn Pfarrer Denier in Attinghausen. Die Bundesversammlung der schweizerischen E i dg en o s s en ch af t, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 13. September 1897, beschließt: Art. 1. Für die Erwerbung der Altertümersammlung des Herrn Pfarrer Denier in Attinghausen, zu Händen des schweizerischen Landesmuseums in Zürich, wird ein Kredit von Fr. 54,000 bewilligt. Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft. Der Bundesrat ist mit dessen Ausführung beauftragt.

7 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung eines außerordentlichen Kredites für Erwerbung der Altertümersammlung des Herrn Pfarrer Denier in Attinghausen. (Vom 13. September 1897.) In Dans In Bundesblatt Feuille fédérale Foglio federale Jahr 1897 Année Anno Band 4 Volume Volume Heft 37 Cahier Numero Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum Date Data Seite Page Pagina Ref. No Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert. Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses. Il documento è stato digitalizzato dell'archivio federale svizzero.

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