Kontinuität in der Politik ist wichtig

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1 Kontinuität in der Politik ist wichtig Interview S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein mit Herrn Günther Fritz, Chefredaktor Liechtensteiner Vaterland 29. Dezember 2012 Günther Fritz: Durchlaucht, wie beurteilen Sie das zu Ende gehende Jahr für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein? Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein: 2012 war wieder ein schwieriges Jahr für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein. Es war weiterhin durch die schwierige wirtschaftliche Situation in Europa und den starken Schweizerfranken geprägt. Das haben alle Branchen gespürt, wenn auch die einen mehr und die anderen weniger. Ausserdem war der Finanzplatz durch die laufende Transformation sehr gefordert. Welches waren aus Ihrer Sicht die politischen Meilensteine im letzten Jahr der nun in wenigen Wochen auslaufenden Legislaturperiode? Besondere politische Ereignisse waren sicher die Volksabstimmung über das Sanktionsrecht und die Verabschiedung der Regierungs- und Verwaltungsreform. Dieser Reform sind in den letzten Jahrzehnten ja immer wieder Anläufe zur Neuordnung der Verwaltung vorausgegangen. Hier konnte nun ein wirklich grosser Brocken erledigt werden. Anlässlich des letzten Staatsfeiertags hatten Sie erklärt, dass es sich Liechtenstein in der zweiten Jahreshälfte 2012 nicht leisten könne, wegen des Wahlkampfs hinsichtlich der notwendigen Reformen untätig zu sein. Inwieweit hat es nach Ihrer Einschätzung die Regierung Tschütscher nun noch geschafft, die neue Regierung von Reformmassnahmen zu entlasten? Die Regierung hat die Regierungs- und Verwaltungsreform nun weitestgehend durchgebracht. Das ist sicher eine Entlastung. Zudem ist das ganze Thema Entflechtung von Kirche und Staat jetzt so weit aufgegleist worden, dass sich der neue Landtag zwar noch kurz damit befassen muss, aber die Hauptarbeit ist geleistet. Auch im Bereich der Transformation des Finanzplatzes konnte einige wichtige Schritte gesetzt werden. Hinzu kommen die Anstrengungen der Regierung, noch vor dem Wechsel der Legislaturperiode weitere Massnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes und der staatlichen Pensionskasse zu treffen. Wie fällt insgesamt Ihre Bilanz über die Arbeit der nach den Wahlen 2013 abtretenden Koalitionsregierung aus? Insgesamt kann man sagen, dass die Regierung in einer, sowohl wirtschaftlich als auch politisch, nicht einfachen Zeit einiges erreichen konnte. Etliche Reformen konnten umgesetzt oder zumindest sehr weit vorangetrieben werden. Die Regierung hat anstelle eines Regierungsprogramms einen strategischen Kompass erarbeitet, die Agenda Inwiefern wäre es für Sie wünschenswert, dass auch die neue Regierung die Agenda 2020 wieder auf dem Tisch hätte und ihre künftige Arbeit auf diesen Kompass ausrichten würde?

2 Kontinuität in der Politik ist wichtig und ein Weiterarbeiten an der Agenda 2020 deshalb sinnvoll. Da die Agenda 2020 vieles relativ breit formuliert, sind auch genügend Spielräume vorhanden, um in der genauen Ausgestaltung der Politik eigene Akzente setzen zu können. Wie sehen Sie den derzeitigen Wahlkampf im Vergleich zu früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen vor Landtagswahlen? Ich habe bis jetzt noch keinen Wahlkampf miterlebt, bei dem nicht der eine der beiden Regierungschefkandidaten als amtierender Regierungschef angetreten ist. Diese besondere Konstellation fällt mir im Vergleich zu früheren Wahlkämpfen am meisten auf. Welche Chancen geben Sie der vierten politischen Kraft, der Liste «DU» (Die Unabhängigen), die Sperrklausel von 8 Prozent auf Landesebene zu knacken? Das Knacken der Sperrklausel ist schwierig. Das hat man auch bei der Freien Liste gesehen, die den Sprung in den Landtag erst nach mehreren Anläufen geschafft hat. Wie realistisch ist es nach Ihrer Einschätzung, dass die Freie Liste, die sowohl einen Regierungschefkandidaten als auch einen Regierungsratskandidaten aufgestellt hat, in die Regierung kommt? Auch das wird schwierig sein. Einerseits haben die beiden Grossparteien in ihrer politischen Ausrichtung mehr Gemeinsamkeiten untereinander als mit der Freien Liste. Andererseits wird in der momentan schwierigen Lage der Ruf nach einer möglichst breit getragenen Regierung besonders stark sein. Was erwarten Sie sich im Zuge der noch von dieser Regierung umgesetzten Regierungs- und Verwaltungsreform von den neuen Führungsstrukturen? Den Regierungsmitgliedern der neuen Regierung ist eine geringere Anzahl von Führungskräften direkt unterstellt. Das sollte hoffentlich eine Entlastung bringen. Ich hoffe vor allem auch, dass die neuen Positionen mit ausgezeichneten Führungskräften besetzt werden. Ich denke hier insbesondere an die Generalsekretäre. Hierfür sollte man wirklich die besten Leute gewinnen können und keine parteipolitisch motivierten Fehlentscheide treffen. Die letzten vier Jahre waren immer wieder von Dissonanzen und Kompetenzstreitigkeiten zwischen Regierung und Landtag geprägt. Die zweite Lesung des Geschäftsverkehrsgesetzes war entsprechend mühsam über die Bühne gegangen. Wie sehen Sie da die künftige Zusammenarbeit zwischen Regierung und Landtag? Die meisten Regierungsvorlagen werden durch die Verwaltung ausgearbeitet, wo das nötige Knowhow vorhanden ist. Um dann die Regierungsvorlagen ausreichend beurteilen zu können, bräuchten die Landtagsmitglieder eigentlich eigene Experten, was teuer wäre, oder Zugang zum Know-how der Verwaltung. Im Falle von letzterem ist es nicht immer einfach, die richtige Balance zu finden, wenn es darum geht, einerseits dem Landtag Know-how durch entsprechende Berichte und Auskünfte der Beamten zugänglich zu machen und andererseits damit nicht gleichzeitig den Handlungsspielraum der Regierung zu untergraben. Im Bereich des Geschäftsverkehrsgesetzes wird man in Zukunft wahrscheinlich noch einige Feinabstimmungen vornehmen müssen, damit alles möglichst gut funktioniert. Ein gewisser Konfliktraum dürfte jedoch immer bleiben. Bei der Entflechtung von Staat und Kirche konnten in den letzten paar Monaten riesige Schritte erzielt werden. Der neue Landtag wird nur noch die zweite Abstimmung über die Verfassungsände- 2

3 rung durchführen sowie das Konkordat genehmigen müssen. Inwieweit sind Sie mit der Ausgestaltung des Religionsgemeinschaftengesetzes und des Konkordats zufrieden? Das Ganze ist aus meiner Sicht ein gelungener Kompromiss. Die Interessen von Land, Gemeinden und Religionsgemeinschaften konnten in einer ausgewogenen Weise berücksichtigt werden. Natürlich dürfte es noch den einen oder anderen Punkt geben, den einer der Partner noch gerne anders gelöst hätte. Mir persönlich wäre zum Beispiel eine spendenbasierte Lösung noch lieber gewesen als die Mandatssteuer. Ich musste jedoch feststellen, dass es unrealistisch wäre, eine Mehrheit dafür zu gewinnen. Ich denke, dass es gesamthaft jetzt ein sehr passendes Paket ist. Beim neuen Finanzierungsmodell wird die katholische Kirche rund ein Drittel weniger Geld vom Land und den Gemeinden erhalten. Inwieweit wird die katholische Kirche ihr Dienstleistungsangebot an die knappere öffentliche Zuwendung anpassen müssen? Die Höhe der Zuwendungen an die katholische Kirche wird in Zukunft stark von den schwer vorhersehbaren Zuwendungsentscheiden ihrer Mitglieder abhängen. Es kann schon möglich sein, dass die katholische Kirche ihr Dienstleistungsangebot wird anpassen müssen. Meiner Ansicht nach ist dies aber kein grundsätzliches Problem. Momentan haben wir in Liechtenstein ein Verhältnis von aktiven Priestern im Vergleich zu den aktiven Katholiken, das wohl einmalig ist in Europa, und auch um einiges höher als in der Zeit vor dem Errichten des Erzbistums. Deshalb halte ich nichts vom Schreckensszenario, das bereits an die Wand gemalt wurde, wonach es künftig nur noch einen Priester im Oberland und einen im Unterland geben könnte. Davon sind wir weit entfernt. Es gibt immer wieder kritische Stimmen, die es stört, dass das Konkordat unterzeichnet wurde, bevor die betroffenen Gemeinden, Bürgergenossenschaften und Stiftungen entsprechende rechtskräftige Beschlüsse gefasst haben. Was sagen Sie dazu? Für jene, die die Konkordatsregelungen in den zuletzt umstrittenen Vermögensfragen nicht wünschen, sieht das Religionsgemeinschaftengesetz nun vor, bei der alten Vermögensregelung zu bleiben. Wie hoch schätzen Sie das Risiko ein, dass noch das Referendum gegen die Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Kirche, die auf den drei Säulen Verfassungsänderung, Religionsgemeinschaftengesetz und Konkordat beruht, ergriffen werden könnte? Es ist natürlich ein heiss diskutiertes Thema, sodass man grundsätzlich mit einem Referendum rechnen muss. Eine Frage ist auch, ob der Landtag von sich aus eine Volksabstimmung über die Neuregelung anberaumen möchte. Da zuvor aber bereits alle Gemeinden und relevanten Bürgergenossenschaften mit der Neuregelung befasst werden, muss man sich fragen, ob dies dann noch sinnvoll wäre. Durchlaucht, die schwierige Wirtschaftslage in Europa wird Liechtenstein auch noch in der nächsten Legislaturperiode Sorgen bereiten. Der Landesvoranschlag 2013 mit einem Defizit von mehr als 200 Millionen Franken in der Gesamtrechnung führt uns dramatisch vor Augen, dass weiterhin ausgaben- und einnahmenseitig grosse Anstrengungen unternommen werden müssen, um das Land nicht in die Verschuldung abgleiten zu lassen. Wie realistisch ist es, nach dem im Mai 2012 beschlossenen Massnahmenpaket II mit einem Sparvolumen von 180 Mio. Franken noch weitere Sparmassnahmen umsetzen zu können? 3

4 Theoretisch kann man natürlich noch einiges einsparen. Die Frage ist, was politisch möglich sein wird. Zwar haben sich alle Parteien für weitere Sparmassnahmen ausgesprochen, die Frage ist aber, ob die Parteien auch dann mitziehen, wenn es um konkrete Massnahmen geht. Kann sich ein Staat nicht irgendwann einmal zu Tode sparen? Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang Investitionsprojekte wie zum Beispiel das SZU II oder den Neubau des G-Trakts fürs Gymnasium? Wenn man mit Begriff «zu Tode sparen», der jetzt immer wieder im Rahmen der Eurokrise verwendet wird, meint, dass man mit einem zu harten Sparkurs die Volkswirtschaft abwürgt, dann ist das in einem Kleinstaat unserer Grösse kein Thema. Unsere Volkswirtschaft ist weitestgehend von aussen bestimmt. Längerfristig können wir uns aber schaden, wenn wir bei der Bildung zu sehr sparen. Allerdings finde ich es im Bereich der Bildung weniger tragisch, wenn man über ein paar Jahre hinweg nicht in Schulbauten investiert. Ich konnte am Beispiel meiner eigenen Kinder erleben, wie man einige Jahre ganz gut auch in Container-Gebäuden unterrichten kann. Schlecht wäre es, wenn wir die Hälfte der Lehrer aus Sparüberlegungen entlassen würden und die Kinder nicht mehr einen guten Unterricht erhalten könnten. Das wäre dann ein für die Zukunft gefährliches Sparen. Die Regierung, der neue Stiftungsrat sowie die Spitalleitung wollen zuerst ihre Hausaufgaben im Bereich der strategischen Neuausrichtung des Liechtensteinischen Landesspitals machen, bevor sie einen Neubau planen. Wie beurteilen Sie den gegenwärtigen Spitalprozess? Ich finde es sinnvoll, zuerst einmal die Strategie anzugehen, bevor man wieder einen Neubau plant. Der Strategieprozess ist auch insofern besser aufgegleist, als man nun stärker versucht, Kooperationen einzugehen. Allerdings sollte man noch vermehrt eine Kooperation mit dem Spital Grabs anstreben. Im Moment habe ich eher den Eindruck, dass man eine Strategie verfolgt, die zu einem starken Wettbewerb mit Grabs führen könnte. Dies könnte zu einer teuren Mengenausweitung bei den Gesundheitskosten führen. Meiner Meinung nach wäre es am besten, wenn Grabs und Vaduz versuchen würden, gemeinsam einen Neubau zu realisieren. Im Bildungsbereich kooperieren wir beim NTB und BZB schon seit langem sehr erfolgreich. Dies sollte eigentlich auch im Gesundheitsbereich mit genügend gutem Willen von allen Seiten möglich sein. Was die Staatskasse in naher Zukunft noch in einem erheblichen Ausmass zusätzlich belasten dürfte, ist die Sanierung der staatlichen Pensionskasse. Wie konnte es nach Ihrem Wissen überhaupt zu einer Deckungslücke von rund 330 Mio. Franken kommen? Meines Wissens haben da verschiedene Faktoren zusammengespielt, insbesondere die schlechten Märkte und die Art und Weise, wie diese Pensionskasse aufgesetzt und beaufsichtigt war. Genaueres wird erst der entsprechende Expertenbericht liefern. Wir sollten jedenfalls Massnahmen ergreifen, um ähnliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Dabei ist die Umstellung auf das Beitragsprimat wichtig. Aus meiner Sicht ist aber vor allem auch die Governance-Struktur der betrieblichen Pensionskassen problematisch: viel Verantwortung an Stiftungen mit paritätisch besetzten Stiftungsräten zu übergeben, die häufig kaum über das nötige Expertenwissen verfügen, halte ich für gefährlich. Wir sollten uns daher in der kommenden Legislaturperiode nicht nur mit der ersten, sondern auch der zweiten Säule der Altersvorsorge grundsätzlich auseinander setzen. Ich könnte mir vorstellen, dass es auch noch bei anderen betrieblichen Pensionskassen Probleme geben kann. In der Öffentlichkeit wird derzeit die Frage heiss diskutiert, inwieweit der Steuerzahler denn für das Versagen der verschiedenen Entscheidungsträger bei der staatlichen Pensionsversicherung überhaupt aufkommen muss. Was sagen Sie dazu? 4

5 Ich verstehe, dass die Steuerzahler verärgert sind. Wenn man die staatliche Pensionsversicherung aber mit einer betrieblichen Pensionskasse in einem privaten Unternehmen vergleicht, so werden dort Sanierungen meist auch nicht zur Gänze von den Arbeitnehmern getragen. Wenn das Unternehmen nachfinanzieren muss, leiden darunter die Aktionäre. Diese sind in der Folge zu Recht sauer aufs Management. Im vorliegenden Fall werden die Steuerzahler leiden müssen und diese sind dann wiederum sauer auf die Verantwortlichen. In der Petition von Nikolaus Frick werden ein Moratorium und eine Volksabstimmung über ein neues PVS-Modell verlangt. Inwieweit hat nach Ihrer Beurteilung das 330-Millionen-Loch in der staatlichen Pensionskasse das Vertrauen des Volkes in die Politik erschüttert? Es ist sicher so, dass die Letztverantwortung für das 330-Millionen-Loch bei den Politikern liegt, weil es sich um die staatliche Pensionskasse handelt. Ich vermute aber, dass unklare Verantwortlichkeiten der derzeitigen Governance-Struktur ein wichtiger Grund für Probleme sind. Der Expertenbericht wird uns hoffentlich ein genaueres Bild geben. Im Dezember-Landtag wurde ein drittes Sanierungspaket mit unbestrittenen Steuererhöhungen beschlossen. Wo sehen Sie in der neuen Legislaturperiode denn noch Sparpotenzial? Sparen können wir theoretisch noch an vielen Orten. Mit jeder zusätzlichen Sparrunde wird es jedoch umso schwieriger und schmerzlicher, weil man es viel direkter spürt. Man wird natürlich erneut an die grossen Blöcke gehen müssen. Die Gemeinden, die im internationalen Vergleich immer noch sehr gut ausgestattet sind, könnten auch Sparpakte schnüren. Von umfangreichen Sparprogrammen der Gemeinden habe ich bis heute noch nichts gehört. Ein weiterer grosser Block, bei dem man den Sparhebel ansetzen kann, ist das Staatspersonal. Man könnte für eine gewisse Zeit einen Einstellungsstopp verfügen und durch Abgänge, die nicht mehr ersetzt werden, Kosten sparen. Ausserdem könnte man bei der Staatsverwaltung wahrscheinlich noch einige Einsparungen bewerkstelligen, indem man die grundsätzliche Frage stellt, welche Aufgaben der Staat überhaupt wahrnehmen soll, und dort abbaut, wo Private die Aufgaben genauso gut oder besser erfüllen können. Wir sollten jedenfalls noch weiter sparen, weil zu viele Steuererhöhungen den Wirtschaftsstandort Liechtenstein gefährden könnten. Das würde dann zu noch grösseren Steuerausfällen führen, die wiederum mit noch grösseren Sparmassnahmen kompensiert werden müssten. Die Erhöhung der Mindestertragssteuer von derzeit 1200 auf 1800 Franken scheint derzeit auf Eis gelegt zu sein. In der Budgetdebatte des Landtags wurde angetönt, dass man diese allenfalls auf 1200 Franken belassen könnte, wenn die Marktteilnehmer dafür künftig einen grösseren Anteil an der Finanzierung der FMA leisten würden. Was halten Sie von dieser Idee? Ich halte es für sinnvoll, diese Ideen zu prüfen, zumal meines Wissens in den meisten anderen Staaten die Finanzmarktaufsichten vorwiegend durch Gebühren der Finanzmarktteilnehmer finanziert werden. Der schmerzvolle Transformationsprozess auf dem Finanzplatz Liechtenstein wird noch eine Weile fortdauern. Inwiefern sehen Sie ein Licht am Ende des Tunnels und wie kann die Fahrt ins Licht am besten beschleunigt werden? Die Finanzplatzverbände haben für ihre Bereiche verschiedene Strategiepapiere erarbeitet, welche nun mit den Initiativen auf Landesebene abgeglichen und zu einer integrierten Finanzplatzstrategie zusammengefügt werden sollen. Dies ergibt auch eine gute Gelegenheit, gemeinsam eine Vision zu 5

6 entwickeln. Das finde ich einen ganz wichtigen Schritt für einen zukünftigen Erfolg und stimmt mich zuversichtlich. Von dem her sehe ich auch schon ein gewisses Licht am Ende des Tunnels. Welche Impulse erwarten Sie von dem im Dezember-Landtag verabschiedeten Gesetz für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Gesetz) und was kann der Staat noch tun, um weitere innovative Finanzplatzprodukte zu fördern? Man konnte bereits ein gewisses Interesse für das AIFM-Gesetz feststellen. Wir werden die Herausforderungen des Transformationsprozesses für den Finanzplatz aber nicht durch eine einzige Massnahme lösen können, auch wenn das AIFM-Gesetz ein wichtiger Mosaikstein in diesem Prozess sein kann. Besonders wichtig erscheint es mir, dass man nun alle Massnahmen im Rahmen der integrierten Finanzplatzstrategie sauber aufeinander abstimmt und viele weitere Massnahmen trifft, die vielleicht weniger dahin gehen, dass man durch neue Gesetze neue Produkte schafft, sondern dass man einfach die ganzen Rahmenbedingungen so optimiert, dass es noch wesentlich attraktiver für Kunden wird, nach Liechtenstein zu kommen. Wie wichtig finden Sie es generell bei der Umsetzung der Finanzplatzstrategie, dass die Schweiz und Liechtenstein so weit wie möglich im Gleichschritt marschieren? Oder ist ein Regelungsgefälle im einen oder anderen Bereich sogar ein Vorteil? Die beiden Finanzplätze Schweiz und Liechtenstein haben in der Vergangenheit in einer Art Symbiose immer wieder sehr voneinander profitiert. Dank der Besonderheiten des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts haben Schweizer Finanzintermediäre für ihre Kunden in Liechtenstein Stiftungen und Trusts gegründet. Heutzutage nützen Schweizer Finanzintermediäre den Standort Liechtenstein für den freien Zugang zum EWR-Raum. Gerade auch das neue AIFM-Gesetz bedeutet eine Chance für Schweizer Finanzintermediäre, über Liechtenstein in den europäischen Raum zu gelangen. Dass Liechtenstein und die Schweiz in verschiedenen Bereichen unterschiedliche Regelungen haben, aber gleichzeitig einen gemeinsamen Wirtschaftsraum bilden, wird uns auch in Zukunft Erfolg bringen. Das bedingt, dass man einerseits etwas getrennte Wege geht, aber auf der anderen Seite sich eng aufeinander abstimmt und auch versucht, die Chancen, die sich aufgrund dieser getrennten Wege bieten, zum gemeinsamen Wohl zu nutzen. Wie wichtig ist Ihrer Meinung nach das unter Dach und Fach gebrachte DBA mit Deutschland? Das DBA mit Deutschland hat für uns zweifellos eine grosse Bedeutung. Deutschland ist für uns der grösste Handelspartner. Von dem her ist das DBA vor allem für die Industrie sehr wichtig. Es ist aber für alle Branchen von Vorteil, dass es gelungen ist, nach Grossbritannien mit einem weiteren der grossen G-20-Staaten ein DBA abzuschliessen. Das sollte uns in Zukunft helfen, auch mit anderen Staaten ein DBA zu erreichen, was auch für den Finanzplatz Liechtenstein zunehmend wichtig ist. Wie sehen Sie die Chancen für Liechtenstein, nachdem der deutsche Bundesrat die Abgeltungssteuerlösung mit der Schweiz abgelehnt hat, eine Lösung zur Regelung der Altbestände und zur Herstellung der Steuerkonformität von künftigen Geldern mit Deutschland zu erreichen? Grundsätzlich sollte in Deutschland ein Interesse bestehen, dass man eine Lösung für Altbestände bekommt. Man möchte ja die Steuerbasis erweitern und die unversteuerten Vermögen im Ausland steuerlich zu erfassen. Welche Lösung da in Zukunft nun vorstellbar ist, wird man erst eruieren müssen. 6

7 Einige Treuhänder sehen in der Abkommenspolitik der letzten Jahre den Niedergang der Treuhandbranche. Vor allem habe die Regierung viel zu schnell über 30 Steuerabkommen abgeschlossen, ohne dem Finanzplatz genügend Zeit zu geben, neue Geschäftsfelder entwickeln zu können. Was sagen Sie dazu? Ich glaube, da herrschen manchmal unrealistische Vorstellungen, was möglich ist und was nicht. Auch wird vielfach zu wenig berücksichtigt, dass die internationale Entwicklung in Richtung eines umfangreicheren Informationsaustausches in Steuerfragen ständig weiter geht. Es genügt schon lange nicht mehr, einfach nur 12 Steuerabkommen abzuschliessen, um die schwarzen Liste zu vermeiden. Es ist auch nicht so, dass jeder Staat gleich ein DBA abschliessen will. Wie sehen Sie die Perspektiven für die Treuhandbranche? Die Treuhandbranche wird sicherlich noch durch eine schwierige Zeit gehen. Ich glaube, es wird da und dort noch zu Konsolidierungen kommen, weil es bei den Finanzintermediären in Zukunft wegen der regulatorischen Kosten eine gewisse kritische Grösse braucht. Auf der anderen Seite bin ich jedoch sehr zuversichtlich, dass durch die Implementierung einer integrierten Finanzplatzstrategie jetzt auch Wege gefunden werden, die für die Treuhänder interessant sind. Auch in Zukunft wird es eine Nachfrage für die Vermögensstrukturierungs-Dienstleistungen unserer Treuhänder geben. Daher bin ich mir sicher, dass es auch weiterhin ein Treuhandgeschäft in Liechtenstein geben wird. Wie stehen Sie zu dem von OECD-, G-20- und EU-Staaten immer wieder geforderten automatischen Steuerinformationsaustausch? Der automatische Informationsaustausch wird ein Thema bleiben, das uns weiterhin beschäftigen wird. Das Problem mit dem automatischen Informationsaustausch ist der Schutz der Privatsphäre. Was wir in Zukunft brauchen, sind Formen der Zusammenarbeit beim Informationsaustausch in Steuerfragen, welche dieses Thema für uns nachhaltig lösen, aber gleichzeitig auch die Privatsphäre bestmöglich schützen. Mit der Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) binden die Amerikaner weltweit Finanzinstitute in den Kampf gegen die Steuerhinterziehung ein. Diese müssen Informationen über amerikanische Kunden an die amerikanische Steuerbehörde IRS liefern. Wird Liechtenstein ebenso wie die Schweiz die Fatca-Kröte schlucken und ein entsprechendes Abkommen mit den USA abschliessen müssen? Ja. Da der Grossteil der Kunden unserer Finanzintermediäre weiterhin zu vernünftigen Konditionen in Dollarraum investieren will, werden wir um das FATCA-Abkommen nicht herum kommen. In Ihrer Ansprache anlässlich des letzten Staatsfeiertags haben Sie drei Schwerpunkte für die kommende Legislaturperiode aufgezeigt. Ein Schwerpunkt soll dabei die nachhaltige finanzielle Absicherung der Sozialsysteme sein. Der Landtag hat nun in seiner letzten Sitzung zwar die KVG- Revision verabschiedet, aber ohne den Kern der Vorlage. Die Kostenbeteiligung bleibt bei maximal 800 Franken und wurde nicht, wie von der Regierung vorgeschlagen, auf 2000 Franken erhöht. Damit fallen die von der Regierung im Rahmen der Sanierung des Staatshaushalts geplanten Einsparungen von 23 Mio. Franken weg. Was sagen Sie dazu? Aus wissenschaftlichen Untersuchungen weiss man, dass im Sinne einer nachhaltigeren Ausgestaltung des Gesundheitswesens die Versicherten nur dann stärker auf die Kosten achten, wenn sie diese direkt spüren. Vor diesem Hintergrund wäre die Erhöhung der Kostenbeteiligung sicherlich ein Beitrag für ein nachhaltiges Gesundheitswesen. Daneben wären jedoch weitere Massnahmen 7

8 notwendig. Vor allem sollten wir den Staatsbeitrag an die Krankenkassen abschaffen, denn dieser führt dazu, dass wir für alle auch die Reichen unnatürlich niedrige Krankenkassenprämien haben, was auch ein Vergleich mit dem Prämienniveau der Schweiz zeigt. Statt nach dem Giesskannenprinzip die Prämien für alle künstlich niedrig zu halten, sollten wir staatliche Finanzhilfe direkt an jene ausrichten, die sich die Prämienzahlungen schwer leisten können. Zum zweiten Schwerpunkt haben Sie gesagt, dass Liechtenstein trotz aller Sparmassnahmen gerade im Bildungsbereich in die Zukunft investieren sollte. Dürfte der Staat demnach künftig auch mehr als den bestehenden Beitrag von 10,8 Mio. Franken pro Jahr in die Universität Liechtenstein investieren? Der Bildungsbereich ist wahrscheinlich jener Bereich, beim den staatliche Investitionen langfristig die für die Gesellschaft höchsten Renditen abwerfen. Trotzdem muss auch im Bildungsbereich darüber nachgedacht werden, wo Investitionen der Gesellschaft am meisten bringen und wo durchaus auch gespart werden könnte. Wenn man den jährlichen Beitrag an die Universität erhöhen möchte, sollte man sich meiner Meinung nach auch fragen, ob diese zusätzlichen Investitionen im Vergleich zu anderen Optionen gerechtfertigt sind. Daher würde ich zuerst das neue Strategiekonzept der Universität abwarten, um ein besseres Bild zu haben, wie die Universität in Zukunft ihre Finanzmittel einsetzen möchte und welche Vorteile sich dadurch für Liechtenstein ergeben. Als dritten Schwerpunkt haben Sie in Ihrer Staatsfeiertagsansprache die Frage einer vermehrten Zuwanderung aufgeworfen, damit die Wirtschaft nicht zuletzt im Hinblick auf die Transformation auf dem Finanzplatz ausreichend Experten rekrutieren kann. Ihre diesbezügliche Anregung ist inzwischen zu einem Wahlkampfthema geworden. Was würde für Sie eine von Ihnen zitierte «gut konzipierte und behutsame Öffnung» denn konkret bedeuten, eine Gefährdung der EWR- Sonderlösungs-Quote? Ich habe die Begriffe «behutsam» und «gut konzipiert» bewusst gewählt, weil solche Zuwanderungslösungen einerseits die Akzeptanz in der Bevölkerung haben müssen, andererseits aber auch die Akzeptanz unserer Partnerstaaten, vor allem der EWR-Staaten. Wenn wir Schritte setzen, die unsere Möglichkeit der Beschränkung des Zuzugs aus dem EWR gefährden würden, dann wären sie wahrscheinlich nicht gut konzipiert. Das heisst, wir müssen sehr stark innerhalb der bestehenden Möglichkeiten arbeiten. Dazu sollten die Wirtschaftsverbände festlegen, wofür genau sie mehr Zulassungen benötigen, um dann Gespräche mit der Verwaltung zu führen. Ich höre immer wieder, dass es an und für sich genügend Kontingente gibt, weil Ansuchen für Experten meist problemlos erfüllt werden können. Vielleicht fehlt es auch einfach an einem ausreichenden Informationsfluss. Im Zusammenhang mit einer Lockerung der Zuwanderung haben Sie vorgeschlagen, alteingesessenen Ausländern die Möglichkeit zu bieten, sich künftig leichter einbürgern lassen zu können. Welche konkreten Vorstellungen verbinden Sie damit? Da heute sowieso bereits über 20 Prozent der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, würde ich generell die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben. Dann würden viele Alteingesessene, die schon in zweiter oder dritter Generation in Liechtenstein leben und die wir weitestgehend als Liechtensteiner wahrnehmen, auch Staatsbürger werden. Dies würde nicht zuletzt auch das Rekrutieren für politische Ämter wie Landtag und Gemeinderat erleichtern, was in Vergangenheit oft schwierig war. Eine stärkere Zuwanderung bedeutet zudem, dass allenfalls zusätzliche Integrationsmassnahmen nötig wären. Wie beurteilen Sie allgemein die Einstellung der Liechtensteinerinnen und Liechten- 8

9 steiner gegenüber Fremden und wie hoch schätzen Sie diesbezüglich die Gefahr von entsprechenden gesellschaftspolitischen Konflikten ein? Ich habe in meiner Ansprache zum Staatsfeiertag auch angesprochen, wie wichtig notwendige Begleitmassnahmen sind, damit eine Öffnung der Zuwanderung von der Bevölkerung auch entsprechend verkraftet werden kann. In diesem Zusammenhang wird man sicher im Bereich der Infrastruktur und des Siedlungsraums noch weitere Schritte unternehmen müssen. Genauso aber auch im Bereich der Integration. Da konnten in den letzten Jahren einige Fortschritte erzielt werden. Ich denke aber, dass insbesondere die Unternehmen, die ja eine verstärkte Zuwanderung wollen, noch mehr tun könnten, damit ihre ausländischen Arbeitskräfte und deren Familien möglichst gut integriert werden. Dies macht vor allem deshalb auch Sinn, weil man über den Arbeitsplatz die Ausländer sehr leicht ansprechen kann. Was wünschen Sie sich von der neuen Regierung und dem neuen Landtag im Hinblick auf eine positive Zukunftsgestaltung? Ich wünsche mir, dass wir sowohl eine gut funktionierende Regierung als auch einen gut funktionierenden Landtag haben werden, die auch bereit sind, die schwierigen Aufgaben, vor denen wir stehen, mutig anzugehen. Wir werden weitere Sparmassnahmen durchziehen und unsere Sozialsysteme nachhaltig gestalten müssen. Dafür brauchen wir fähige und mutige Politiker. Sie müssen insbesondere auch in der Lage sein, gut durchdachte Reformpakete zu verabschieden und die Bürgerinnen und Bürger von der Notwendigkeit der Massnahmen zu überzeugen. Durchlaucht, was erhoffen Sie sich vom neuen Jahr für Liechtenstein und seine Bevölkerung? Ich erhoffe mir, dass sich die Wirtschaftslage in Europa mehr zum Positiven entwickelt und dass das neue Jahr uns vorteilhaftere Rahmenbedingungen bringt als die letzten zwei, drei Jahre. Wir würden uns bei den Reformmassnahmen leichter tun, wenn dadurch die eigene Wirtschaft, die ja weitestgehend vom Ausland abhängt, wieder mehr in Gang kommt. 9

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