Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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1 Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 17 Besministerium für Familie, Senioren, Frauen Jugend für das Haushaltsjahr 2014 Inhalt Kapitel Bezeichnung Seite Vorwort zum Einzelplan Überblick zum Einzelplan / Hinweise zum Einzelplan Gesetzliche Leistungen für die Familien Kinder- Jugendpolitik Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- Seniorenpolitik Sonstige Bewilligungen Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen -ausgaben Besministerium Besamt für Familie zivilgesellschaftliche Aufgaben Besprüfstelle für jugendgefährdende Medien Antidiskriminierungsstelle des Bes

2 17 Vorwort zum Einzelplan Wesentliche Politikbereiche Ziele Das Besministerium für Familie, Senioren, Frauen Jugend (BMFSFJ) ist innerhalb der Besregierung für die Politikfelder 1. Familie, 2. ältere Menschen, 3. Gleichstellung, 4. Freiwilligendienste, 5. Kinder Jugend, 6. Engagementpolitik Wohlfahrtspflege verantwortlich, die für wesentliche Aufgaben zur Gestaltung unserer Gesellschaft stehen: Deutschland ist ein familienfreliches Land. In diesem Bereich verfolgt das BMFSFJ das Ziel, bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine Entscheidung für Familie Kinder zu erleichtern. Hierzu gehört eine wirksame Familienförderung mit dem Ziel, für Familien beruflich privat bestmögliche Perspektiven zu schaffen. Deutschland erkennt die Chancen des demographischen Wandels. Ein wichtiges Ziel ist daher, die Rolle der älteren Generation zu stärken deren wertvolles Erfahrungswissen in die Gesellschaft einzubringen. Langfristig soll ihre Rolle innerhalb unserer Gesellschaft - hin zu einem Leitbild des aktiven Alters - neu definiert werden. Das BMFSFJ unterstützt die Gleichstellung von Frauen Männern durch Förderung von Maßnahmen sowohl zur Überwindung tradierter Rollenbilder als auch zur gleichen Teilhabe im Erwerbsleben. Ziel ist ein Umdenken in der Gesellschaft hin zu einem zeitgemäßen Rollenverständnis. Das BMFSFJ verfolgt das Ziel, Kindern Jugendlichen bestmögliche Zukunftsvoraussetzungen zu schaffen ihnen langfristig einen Weg in ein gutes Berufsleben zu ebnen. Hierzu gehört auch ein wirksamer Schutz vor Gewalt Ausbeutung. Ein wichtiges Ziel ist auch die Förderung der demokratischen Kultur, des zivilen Engagements sowie der interkulturellen Kompetenz. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert das BMFSFJ die Freiwilligendienste der Länder bietet die Möglichkeit eines Besfreiwilligendienstes. Beide Dienste wollen das soziale Bewusstsein stärken die jungen Menschen auf ihrem Weg hin zu mündigen verantwortungsbewussten Bürgerinnen Bürgern begleiten. Durch die Entwicklung einer ressortübergreifenden Engagementpolitik im Rahmen der nationale Engagementstrategie einer nachhaltigen Förderung der Wohlfahrtspflege verfolgt BMFSFJ das Ziel, soziales Bewusstsein in allen Politikbereichen zu stärken hierdurch die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in unserer Gesellschaft nachhaltig zu verbessern. Zur Gliederung des Einzelplans Die gesetzlichen Leistungen für Familien sind als finanzwirksamster Schwerpunkt im Kapitel 1701 dargestellt. Es folgen die Programmhaushalte der Politikbereiche Kinder- Jugendpolitik (Kap. 1702) sowie Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- Seniorenpolitik (Kap. 1703). Im Kapitel für Bewilligungen (1710) sind insbesondere Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände sowie Zuweisungen an Fonds zur Unterstützung von Opfern der Heimerziehung sexuellem Missbrauch vorgesehen. Hiernach sind das neue Kapitel zu den zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen -ausgaben (1711) sowie das Kapitel für das Besministerium (1712) seine Behörden im Geschäftsbereich (1713, 1714) die Antidiskriminierungsstelle des Bes (1715) dargestellt.

3 Überblick zum Einzelplan 17 E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m E i n z e l p l a n Abweichung Ist./. Soll Verwaltungseinnahmen , , ,45 Übrige Einnahmen , , ,14 Gesamteinnahmen , , ,59 A u s g a b e n Personalausgaben , , ,59 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,31 Rest aus 2013/übertragbare Mittel (3.458,46) (2.594,03) n ( ,46) ( ,34) ,12 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,29 Rest aus 2013/übertragbare Mittel ( ,62) ( ,37) n ( ,62) ( ,66) ,04 überplanmäßige Ausgaben ,19 Ausgaben für Investitionen , ,84 Rest aus 2013/übertragbare Mittel ( ,30) ( ,49) n ( ,30) ( ,33) ,97 Besondere Finanzierungsausgaben... 0, , ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2013/übertragbare Mittel ( ,58) ( ,46) n ( ,58) ( ,46) , Hauptgruppe , ,32 Hauptgruppe , ,46 Hauptgruppe , ,53 Hauptgruppe , ,73 Hauptgruppe , ,42 zusammen , ,46 Gesamtausgaben , ,03 davon flexibilisiert , ,28 davon nicht flexibilisiert , ,75 Rest aus 2013/übertragbare Mittel ( ,96) ( ,35) n ( ,96) ( ,38) ,42 überplanmäßige Ausgaben ,19 Verpflichtungen (Einzelplan) für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2014 in 2014 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,79 Vermögenszugänge ,24

4 17 Überblick zum Einzelplan Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für den Einzelplan 17 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR Rest aus flexibilisierten Ansätzen aus 2013 freigegebene Reste über- außerplanmäßige Ausgaben verfügbares Soll Differenz (Ist./. Soll) Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Deckung aus anderen HGR Kapiteln für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor Einsparung für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Einsparung für andere HGR Kapitel für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor Übertragbare flexibilisierte Ausgaben nach 2015 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

5 - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 17 mit Ausnahme der Titel dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-Fälle"). 3. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (Anlage 2 zu Kap. 1702) ist einschließlich der Vorbemerkung verbindlich. Allgemeine : / Hinweise zum Einzelplan 17 Flexibilisierung: Die in die Regelung nach 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel einzeln aufgelistet.

6 1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind die wesentlichen gesetzlichen Leistungen, insbesondere der Familienpolitik in einem Umfang von Mio. zusammengefasst. Einen Schwerpunkt bildet das Elterngeld (Titel ) mit einem Volumen von Mio erstmals in den Einzelplan aufgenommen wurde der Ansatz für das Betreuungsgeld (Titel mit Ansätzen 2014: 515 Mio., 2013: 55 Mio. ). Ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt mit insgesamt 514,3 Mio. ist der Bereich Kindergeld Kinderzuschlag nach dem Beskindergeldgesetz nebst Verwaltungskostenerstattung (Tgr. 01). Des Weiteren sind folgende gesetzliche Leistungen etatisiert: 1. Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Titel ) mit 295 Mio., 2. Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Titel ) mit 155 Mio., 3. Einlage in die Stiftung Mutter Kind - Schutz des ungeborenen Lebens (Titel ) mit 92 Mio., 4. Familienpflegezeit (Titel ) mit 1,1 Mio., 5. Gräbergesetz (Titel ) mit 37 Mio.. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Zu den wesentlichen Zielen der Familienpolitik gehört es, Familien Kinder wirksam zu unterstützen zu fördern sowie die Vereinbarkeit von Familie Beruf zu verbessern. Ziel des 2007 eingeführten Elterngeldes ist es, jungen Familien den notwendigen Schonraum zu schaffen, um ohne finanzielle Einbrüche vor allem im Jahr nach der Geburt für ihr Kind da sein zu können. Das Elterngeld fängt in erster Linie den Einkommenswegfall auf, der den Eltern wegen der Betreuung ihres Neugeborenen entsteht. Den einkommensunabhängigen Mindestbetrag von 300 Euro können alle Eltern erhalten. In seiner flexiblen Ausgestaltung passt sich das Elterngeld unterschiedlichen Lebens- Einkommenssituationen an. Unterstützt durch das Elterngeld beteiligen sich zunehmend auch die Väter an den familiären Aufgaben der Kinderbetreuung. Insgesamt trägt das Elterngeld dazu bei, die wirtschaftliche Situation der Familien zu stabilisieren. Das Betreuungsgeld stellt eine neue Unterstützungsleistung für Eltern mit Kleinkindern im zweiten dritten Lebensjahr dar, die ihre vielfältigen Betreuungs- Erziehungsaufgaben in der Familie oder im privaten Umfeld erfüllen. Ziel ist es, den Eltern einen größeren Gestaltungsspielraum für die familiär organisierte Kinderbetreuung zu eröffnen die Vielfalt der Betreuungsmöglichkeiten zu stärken. Um Abhängigkeit von Leistungen nach dem SGB II aufgr von Kindern zu vermeiden, gibt es seit 2005 den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag wird als Leistung für Familien gewährt, die trotz Erwerbstätigkeit wegen ihrer Kinder auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind. Ziel ist es, zusammen mit dem Wohngeld von Leistungen des Arbeitslosengeldes II unabhängig zu werden. Das Kindergeld nach dem Beskindergeldgesetz ist im Verhältnis zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz als Auffangtatbestand anzusehen. Es wird Eltern gezahlt, die in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig, aber in einer Weise mit dem deutschen Arbeits-, Dienst- Sozialrechtssystem verben sind, die eine Kindergeldzahlung angemessen erscheinen lässt. Ziel ist es, dass diese Eltern unter denselben Voraussetzungen in derselben Höhe Kindergeld erhalten wie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Eltern.

7 Gesetzliche Leistungen für die Familien 1701 E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Abweichung Ist./. Soll Verwaltungseinnahmen , , ,46 Übrige Einnahmen , , ,05 Gesamteinnahmen , , ,51 A u s g a b e n Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,51 übertragbare Mittel ( ,27) ( ,78) ,78 überplanmäßige Ausgaben ,19 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2013 ( ,95) ( ,95) , Hauptgruppe ,95 0,00 zusammen ,95 0,00 Erläuterung zur vorstehenden Tabelle: In der ersten Spalte sind in der Zeile "Hauptgruppe 9" diejenigen flexibilisierten Ausgabereste ausgewiesen, die aufgr von Aufgabenverlagerungen oder Organisationsänderungen andere Kapitel oder Einzelpläne verstärken. (vgl. Übersicht "Zusatzangaben zum Kapitel"). Gesamtausgaben , ,51 davon nicht flexibilisiert , ,51 Rest aus 2013/übertragbare Mittel ( ,95) ( ,27) n ( ,95) ( ,78) ,83 überplanmäßige Ausgaben ,19 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 1701 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR über- außerplanmäßige Ausgaben verfügbares Soll Differenz (Ist./. Soll) Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor nach 2015 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben) Zusatzangaben für Kapitel 1701 Z u s a t z a n g a b e n z u m K a p i t e l Abweichung Ist./. Soll Ausgabereste aus flexibilisierten Haushaltsansätzen im Kapitel ,00 0,00 Rest aus 2013 ( ,95) ( ,95) ,95 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2013 aus Kap ,95 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2013 für Kap Tit ,50 für Kap Tit ,45 zusammen ,95

8 1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien Titel Einnahmen Verwaltungseinnahmen Geldstrafen, Geldbußen Gerichtskosten , , , Vermischte Einnahmen , , ,47 Übrige Einnahmen Einnahmen nach 8 Abs. 2 Unterhaltsvorschussgesetz , , ,05 Ausgaben Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg Gewaltherrschaft , , ,27 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,27) ( ,27) nachr.: Rechnungssoll / Rechnungsist / Saldo ( ,00) ( ,00) (0,00) Die Ausgaben sind übertragbar Ausgaben nach 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes , ,64 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,36) Einsparung für Tit ,36 Sollabgang ,36 Die Einnahmen fließen mit Ausnahme der Einnahmen nach 7 UVG den Ausgaben zu Familienpflegezeit , ,00 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,00) Einsparung für Tit ,00 Sollabgang , Erziehungsgeld , ,47 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,47) Einsparung für Tit ,47 Sollabgang ,47 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Einnahmen (Rückzahlungen, Erstattungen) fließen den Ausgaben zu Elterngeld , ,19 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,19) Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Tit ,36 bei Tit ,90 bei Tit ,00 bei Tit ,47 bei Tit ,32 bei Tit ,83 bei Tit ,15 bei Tit ,78 bei Tit ,60 bei Kap Tit ,32 bei Kap Tit ,00 bei Kap Tit ,00 bei Kap Tit ,04 bei Kap Tit ,00 bei Kap Tit ,28 bei Kap Tit ,09 bei Kap Tit ,65 bei Kap Tit ,40 Sollzugang ,19 überplanmäßige Ausgabe ,19 Das BMF hat nach Art. 112 GG in die überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von ,19 Euro eingewilligt. Höheres Elterngeld auf Gr einer höheren Inanspruchnahme des Elterngeldes, insbesondere durch Mehrlingseltern, auf Gr der Umsetzung der Entscheidung des Bessozialgerichtes zu Zwillings- Mehrlingsgeburten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Beselterngeld- Elternzeitgesetz (BEEG).

9 Titel Gesetzliche Leistungen für die Familien 1701 Die haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ,40 Euro erfolgte zu Lasten aller Einzelpläne. 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Einnahmen (Rückzahlungen, Erstattungen) fließen den Ausgaben zu Betreuungsgeld , ,68 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,32) Einsparung für Tit ,32 Sollabgang , Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen , ,40 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,60) Einsparung für Tit ,60 Sollabgang , Einlage in die Stiftung "Mutter Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" , ,00 0,00 Nach 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass ein Bediensteter aus dem Besministerium für Familie, Senioren, Frauen Jugend die Geschäfte der Stiftung unentgeltlich führt. Tgr.01 Titelgruppe 01 Kindergeld Kinderzuschlag nach dem Beskindergeldgesetz 1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: , , Einnahmen (Rückzahlungen, Erstattungen) fließen den Ausgaben zu Erstattung von Verwaltungskosten an die Besagentur für Arbeit für die Durchführung des Beskindergeldgesetzes , ,10 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,90) Einsparung für Tit ,90 Sollabgang , Kindergeld für Anspruchsberechtigte nach 1 BKGG , ,17 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,83) Einsparung für Tit ,83 Sollabgang , Kindergeld Kindergeldzuschlag für Bedienstete Versorgungsempfänger der Körperschaften, Anstalten Stiftungen des öffentlichen Rechts... 0, ,15 0,00 Sollzugang / Sollabgang (9.507,15) Einsparung für Tit ,15 Sollabgang , Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach 6 a Beskindergeldgesetz , ,22 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,78) Einsparung für Tit ,78 Sollabgang ,78

10 1702 Kinder- Jugendpolitik Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Der Bereich der Kinder- Jugendpolitik umfasst ein finanzielles Volumen in Höhe von r 384 Mio.. Besonderes finanzielles Gewicht hat die Anregung Förderung der Kinder- Jugendhilfe auf Besebene auf der Grlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch durch den Kinder- Jugendplan des Bes (KJP, Titel ). Hierfür stehen in 2014 r 147,6 Mio. zur Verfügung. Zweitgrößter finanzieller Schwerpunkt sind die Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive (Titel ), für die mit 126 Mio. r 33 Prozent aller Ausgaben des Kapitels vorgesehen sind. Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz Demokratie (Titel ) stehen im Jahr 2014 r 30,5 Mio. zur Verfügung. Hieraus sollen u. a. das Besprogramm "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" das Besprogramm Initiative Demokratie Stärken gefördert werden. Mit der Besinitiative Frühe Hilfen (Titel ) stärkt die Besregierung durch einen Ansatz von 51 Mio. in 2014 die im Gesetz zur Kooperation Information im Kinderschutz (KKG) gesetzlich verankerten Frühen Hilfen. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Das BMFSFJ soll gem. 83 Abs. 1 SGB VIII (Kinder- Jugendhilfe) als fachlich zuständige oberste Besbehörde die Tätigkeit der Jugendhilfe anregen fördern, soweit sie von überregionaler Bedeutung ist ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann (Anregung Förderung der Kinder Jugendhilfe auf Besebene). Ziel des BMFSFJ ist es, diese Aufgabe auf Besebene insbesondere mit dem Kinder- Jugendplan des Bes (KJP) sowie den hierzu erlassenen Richtlinien umzusetzen. So sollen durch die Förderung die Ziele Aufgaben nach 1 2 SGB VIII erfüllt werden mit dem Ziel, Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Infrastruktur der Kinder Jugendhilfe auf Besebene zu schaffen sichern. Bei den Maßnahmen zur Unterstützung der Qualifizierungsoffensive geht es darum, die Qualität der Betreuung Bildung im frühkindlichen Bereich zu unterstützen. Bausteine dieses Programms sind die Besprogramme Offensive Frühe Chancen, Elternchance ist Kinderchance - Elternbegleitung der Bildungsverläufe der Kinder, das Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung sowie ergänzende Maßnahmen zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Ziel ist es, die Sprach- Integrationsförderung zu verbessern, die elterliche Bildungsbegleitung zu stärken die berufliche Chancengleichheit von Müttern Vätern zu steigern. Dies soll durch konkrete Anreize an Arbeitgeber, sich für ihre Mitarbeiterinnen Mitarbeiter durch Einrichtung betrieblicher Kinderbetreuung zu engagieren, erreicht werden. Die Förderung der Maßnahmen durch den B wird durch ESF-Mittel kofinanziert. Mit der KfW Bankengruppe werden seit dem 1. Februar 2013 zwei neue, zinsgünstige Förderprogramme für den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten durchgeführt. Hierfür stehen von 2013 bis 2015 KfW-Kredite im Umfang von 350 Mio. für Kommunen andere Träger von Tageseinrichtungen Kindertagespflege zur Verfügung. Das Besfamilienministerium unterstützt das Vorhaben mit einer Zinsverbilligung. Die Förderung ist Bestandteil des "10-Punkte-Programms für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung". Die Förderung der Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz Demokratie bei Kindern Jugendlichen hat das Ziel, das demokratische Verhalten zivilgesellschaftliche Engagement zu unterstützen, Toleranz Weltoffenheit zu fördern sowie qualitätsorientierte Beratungsleistungen der landesweiten Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus vor Ort zu unterstützen. Durch die Besinitiative Frühe Hilfen wird auf der Grlage des seit 2012 geltenden Beskinderschutzgesetzes mit der Unterstützung von Ländern, Städten, Gemeinden Landkreisen deutschlandweit ein Angebot von Frühen Hilfen geschaffen. Ziel ist es, dass junge Familien, die sich überfordert fühlen, möglichst frühzeitig Hilfe Unterstützung erhalten. E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Abweichung Ist./. Soll Verwaltungseinnahmen , , ,39 Übrige Einnahmen , , ,49 Gesamteinnahmen , , ,88 A u s g a b e n Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,33 Rest aus 2013/übertragbare Mittel ( ,95) ( ,44) n ( ,95) ( ,77) ,82 Ausgaben für Investitionen , ,63 übertragbare Mittel ( ,37) ( ,00) 0,00 Gesamtausgaben , ,96 davon nicht flexibilisiert , ,96 Rest aus 2013/übertragbare Mittel ( ,95) ( ,81) n ( ,95) ( ,77) ,82

11 Kinder- Jugendpolitik 1702 Verpflichtungen (Kapitel) für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2014 in 2014 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,74 Vermögenszugänge ,72 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 1702 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR aus 2013 freigegebene Reste verfügbares Soll Differenz (Ist./. Soll) Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Einsparung für andere HGR Kapitel für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor nach 2015 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

12 1702 Kinder- Jugendpolitik Titel Einnahmen Verwaltungseinnahmen Gebühren, Entgelte... 0,00 0,00 0, Vermischte Einnahmen , , ,39 Übrige Einnahmen Zinsen aus Darlehen zum Bau zur Einrichtung von zentralen Jugendbildungs- Jugendbegegnungsstätten Jugendherbergen , , , Tilgung von Darlehen zum Bau zur Einrichtung von zentralen Jugendbildungs- Jugendbegegnungsstätten Jugendherbergen , , ,02 vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang ,74 Vermögenszugang , Rückerstattungen von Zuwendungen im Rahmen der Förderung nach den Richtlinien zum "Garantiefonds- Hochschulbereich" , , , Einnahmen aus Abführungen des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau"... 0, , ,50 Ausgaben Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Zuschüsse Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger für Aufgaben der freien Jugendhilfe , , ,24 Sollzugang / Sollabgang ( ,34) (86.200,00) Deckung (für Rest) bei Tit ,24 bei Tit ,77 bei Tit ,76 bei Tit ,00 bei Kap Tit ,82 bei Kap Tit ,67 bei Kap Tit ,23 bei Kap Tit ,55 bei Kap Tit ,29 bei Kap Tit ,87 Verstärkung durch Mehreinnahme bei Kap Tit ,68 Deckung gemäß bei Kap Tit ,46 Sollzugang ,34 Einsparung für Tit ,00 Sollabgang ,00 Einsparung (kassenmäßig) für Tit ,24 nachrichtlich ,24 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,20) ( ,24) ( ,24) nachr.: Rechnungssoll / Rechnungsist / Saldo ( ,20) ( ,34) ( ,14) Die kassenmäßige Einsparung in Höhe von ,87 Euro erfolgte zu Lasten aller Einzelpläne. Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2014 in 2014 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Die Ausgaben zu Nr. 11 der sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Mehrausgaben zu Nr. 12 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap Tit Kap Tit

13 Titel Kinder- Jugendpolitik 1702 Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Die sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Besministeriums der Finanzen. 6. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive , , ,67 Sollzugang / Sollabgang ( ,75) Deckung (für Rest) bei Tit ,67 bei Kap Tit ,08 Sollzugang ,75 Einsparung (kassenmäßig) für Tit ,67 nachrichtlich ,67 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,75) ( ,67) ( ,67) nachr.: Rechnungssoll / Rechnungsist / Saldo ( ,75) ( ,75) (0,00) Die kassenmäßige Einsparung in Höhe von ,08 Euro erfolgte zu Lasten aller Einzelpläne. Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2014 in 2014 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Die Ausgaben zu Nr. 1 der sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Mehrausgaben zu Nr. 2 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap Tit Kap Tit Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. zum Lfd.Nr. Bezeichnung Soll Ist 1. Förderung von Modellprojekten Maßnahmen der Sprach- Integrationsförderung im frühkindlichen Bereich ,00 2. Mittel des Europäischen Sozialfonds ,08 Zu 1: Förderung von Modellprojekten Maßnahmen der Sprach- Integrationsförderung der verbesserten Einbindung von Eltern im frühkindlichen Bereich sowie ergänzende Maßnahmen zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren Besinitiative Frühe Hilfen , , ,77 Einsparung (kassenmäßig) für Tit ,77 nachrichtlich ,77 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,77) ( ,77) nachr.: Rechnungssoll / Rechnungsist / Saldo ( ,00) ( ,00) (0,00)

14 1702 Kinder- Jugendpolitik Titel Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2014 in 2014 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz Demokratie , , ,76 Einsparung (kassenmäßig) für Tit ,76 nachrichtlich ,76 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,76) ( ,76) nachr.: Rechnungssoll / Rechnungsist / Saldo ( ,00) ( ,00) (0,00) Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2014 in 2014 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Die Ausgaben zu Nr. 1 der sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. zum Lfd.Nr. Bezeichnung Soll Ist 1. Zuschuss des Bes ,24 Die Bekämpfung von Extremismus, Fremdenfeindlichkeit Antisemitismus ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Gefördert werden Modellprojekte, Einzelmaßnahmen sowie lokale Aktionspläne. Ziel ist die Stärkung von Demokratie Toleranz insbesondere bei jungen Menschen Zuschüsse für Aufgaben der freien Jugendhilfe an Jugendorganisationen politischer Parteien , , ,00 Sollzugang / Sollabgang (86.200,00) Deckung gemäß bei Tit ,00 Sollzugang ,00 Einsparung (kassenmäßig) für Tit ,00 nachrichtlich ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (78.147,00) (78.147,00) nachr.: Rechnungssoll / Rechnungsist / Saldo ( ,00) ( ,00) ( ,00) 1. Die Ausgaben sind übertragbar.

15 Titel Kinder- Jugendpolitik Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Zuschuss an das Deutsche Jugendinstitut e. V., München , ,68 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,32) Einsparung für Kap Tit ,32 Sollabgang ,32 Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2014 in 2014 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp Beitrag zum Deutsch-Französischen Jugendwerk , ,00 0, Beitrag zum Deutsch-Polnischen Jugendwerk , ,00 0,00 Ausgaben für Investitionen Zuweisungen zum Bau, zum Erwerb, zur Einrichtung zur Bauerhaltung von zentralen oder überregionalen Jugendbildungs- Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen , , ,37 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,37) ( ,37) nachr.: Rechnungssoll / Rechnungsist / Saldo ( ,00) ( ,00) (0,00) Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2014 in 2014 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen In Ausnahmefällen können mit Zustimmung des Besministeriums der Finanzen auch Ausgaben für Bauvorhaben für zentrale Aufgaben von Zuwendungsempfängern geleistet werden Zuweisungen für Investitionen an das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau für die "Kinderbetreuungsfinanzierung "... 0,00 0,00 0,00

16 1790 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) Vorbemerkung Der Ausbau der Infrastruktur für Kleinkinderbetreuung ist eine dringende öffentliche Aufgabe. Das derzeitige Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist im Vergleich zum Bedarf unzureichend. Die gesetzliche Verpflichtung zum Ausbau der Kinderbetreuung sowie die Einführung eines Rechtsanspruches auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 sind im Achten Buch Sozialgesetzbuch geregelt worden. Um den bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur zu erreichen, ist eine gemeinsame auch finanzielle Anstrengung aller staatlichen Ebenen notwendig. Der B hat daher zum Ausbau der Kleinkinderbetreuung ,15 Mrd. Euro bereit gestellt. Damit leistet er seinen Beitrag zum Ausbau auf Kinderbetreuungsplätzen. Näheres regelt die Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013" zwischen dem B den Ländern. Aufgr neuer Bedarfsschätzungen wurde deutlich, dass die Bereitstellung von Plätzen nicht bedarfsdeckend ist. Daher haben B Länder die gemeinsame Finanzierung von zusätzlichen Plätzen vereinbart. Zu den Investitionen trägt der B 580,5 Mio. Euro bei. Das bestehende Sondervermögen wurde im Jahr 2012 erhöht. Näheres regelt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder. Aus dem Sondervermögen sind die vereinbarten Finanzhilfen für Investitionen für die "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013" für die "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 bis 2014" zu gewähren. E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u r A n l a g e Abweichung Ist./. Soll Verwaltungseinnahmen... 0, , ,23 Übrige Einnahmen... 0, , ,06 Gesamteinnahmen... 0, , ,29 A u s g a b e n Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen)... 0, , ,50 Ausgaben für Investitionen... 0, , ,46 Besondere Finanzierungsausgaben... 0, , ,33 Gesamtausgaben... 0, , ,29 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 1790 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Einsparung für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor)

17 Titel Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) 1790 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen... 0, , ,23 Verstärkung für Tit ,13 für Tit ,37 für Tit ,00 für Tit ,73 zusammen ,23 1. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung " sind nach Art. 7 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung " sind nach Art. 7 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung " sind nach 10 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung " sind nach 10 Abs. 2 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: Übrige Einnahmen Entnahme aus Rücklagen... 0, , ,02 Verstärkung für Tit ,15 für Tit ,87 zusammen ,02 Mehreinnahmen sind nach Art. 7 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Entnahme aus Rücklagen "Kinderbetreuungsfinanzierung "... 0, , ,04 Verstärkung für Tit ,31 für Tit ,73 zusammen ,04 Mehreinnahmen sind nach 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Ausgaben Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Abführung an den Beshaushalt... 0, ,13 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,13) Deckung gemäß bei Tit ,13 Sollzugang ,13 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Abführungen an den Beshaushalt "Kinderbetreuungsfinanzierung "... 0, ,37 0,00 Sollzugang / Sollabgang (1.050,37)

18 1790 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) Titel Deckung gemäß bei Tit ,37 Sollzugang ,37 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Ausgaben für Investitionen Zuweisungen an die Länder für Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren... 0, ,15 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,15) Einsparung bei Tit ,15 Sollzugang ,15 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Zuweisungen an die Länder für Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren "Kinderbetreuungsfinanzierung "... 0, ,31 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,31) Einsparung bei Tit ,31 Sollzugang ,31 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Besondere Finanzierungsausgaben Zuführung an Rücklagen... 0, ,87 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,87) Deckung gemäß bei Tit ,00 bei Tit ,87 Sollzugang ,87 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Zuführung an Rücklagen "Kinderbetreuungsfinanzierung "... 0, ,46 0,00 Sollzugang / Sollabgang ( ,46) Deckung gemäß bei Tit ,73 bei Tit ,73 Sollzugang ,46 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden:

19 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- Seniorenpolitik 1703 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind die wesentlichen Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft (Tgr. 01) mit einem Umfang von rd. 276 Mio. sowie der Familien-, Gleichstellungs- Seniorenpolitik (Tgr. 02) mit einem Ansatz von rd. 65 Mio. zusammengefasst. Einen Schwerpunkt bilden die Freiwilligendienste mit insgesamt rd. 271 Mio., die sich in die Freiwilligendienste der Länder (Titel ) mit rd. 93 Mio. den Besfreiwilligendienst (Titel ) mit rd. 178 Mio. gliedern. Weitere rd. 5 Mio. sind zur Schaffung Weiterentwicklung förderlicher Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement (Titel ) eingestellt. In der Titelgruppe 02 mit einem Volumen von rd. 65. Mio. ist die Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen der Familien-, Gleichstellungs- Seniorenpolitik veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Wesentliches Ziel der Familien-, Gleichstellungs- Seniorenpolitik der Besregierung ist es, Gestaltungsmöglichkeiten für ein Leben entsprechend der eigenen Wünsche eines jeden Menschen zu schaffen. Hieraus lässt sich für den Bereich der Seniorenpolitik (Tgr. 02) - ausgehend von dem Leitbild der sorgenden Gemeinschaft - folgende Schwerpunktzielsetzung ableiten: Förderung der Potenziale des Alters Verbesserung von Pflege, Hilfestellung Versorgung im Alter. Für den Aufgabenbereich des bürgerschaftlichen Engagements besteht - ausgehend von der am 6. Oktober 2010 verabschiedeten Nationalen Engagementstrategie - das Ziel, in Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, den Ländern Kommunen förderliche Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Zu den Schwerpunkten der Gleichstellungspolitik der Besregierung gehören insbesondere die Herstellung von fairen Einkommensperspektiven für Frauen Männer, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen der weitere Ausbau der Gleichstellungspolitik für Jungen Männer. Ziel ist es, faire Chancen für Frauen Männer in Beruf Familie zu schaffen. Die Freiwilligendienste leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt vermitteln als Bildungs- Orientierungsdienste vielfältige Kompetenzen. Ziel ist es, die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme innerhalb der Gesellschaft zu fördern die Qualität der Freiwilligendienste zu sichern. E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Abweichung Ist./. Soll Verwaltungseinnahmen , , ,90 Übrige Einnahmen , , ,30 Gesamteinnahmen , , ,60 A u s g a b e n Sächliche Verwaltungsausgaben , , ,52 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,39 Rest aus 2013/übertragbare Mittel ( ,67) ( ,39) n ( ,67) ( ,78) ,11 Ausgaben für Investitionen , ,00 übertragbare Mittel ( ,00) ( ,00) 0,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2013 ( ,63) ( ,63) , Hauptgruppe ,63 0,00 zusammen ,63 0,00 Erläuterung zur vorstehenden Tabelle: In der ersten Spalte sind in der Zeile "Hauptgruppe 9" diejenigen flexibilisierten Ausgabereste ausgewiesen, die aufgr von Aufgabenverlagerungen oder Organisationsänderungen andere Kapitel oder Einzelpläne verstärken. (vgl. Übersicht "Zusatzangaben zum Kapitel"). Gesamtausgaben , ,91 davon nicht flexibilisiert , ,91 Rest aus 2013/übertragbare Mittel ( ,30) ( ,39) n ( ,30) ( ,30) ,00

20 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- Seniorenpolitik Verpflichtungen (Kapitel) für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2014 in 2014 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,20 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 1703 in Beträge in B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR aus 2013 freigegebene Reste verfügbares Soll Differenz (Ist./. Soll) Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Einsparung für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) nach 2015 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben) Zusatzangaben für Kapitel 1703 Z u s a t z a n g a b e n z u m K a p i t e l Abweichung Ist./. Soll Ausgabereste aus flexibilisierten Haushaltsansätzen im Kapitel ,00 0,00 Rest aus 2013 ( ,63) ( ,63) ,63 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2013 aus Kap ,63 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2013 für Kap Tit ,63

21 Titel Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- Seniorenpolitik 1703 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Gebühren, Entgelte , , ,97 Verstärkung für Tit ,52 Mehreinnahmen zu Nr. 2 der dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: zum Lfd.Nr. Bezeichnung Soll Ist 1. Schutzgebühren aus Multiplikatorenmaterial ,00 2. Zuschüsse der Besagentur für Arbeit ,97 Schutzgebühren aus der Abgabe von speziellem Multiplikatorenmaterial Vermischte Einnahmen , , ,93 Übrige Einnahmen Zinsen aus Darlehen zum Bau zur Einrichtung von zentralen Familienferienstätten ,00 0, , Zinsen aus Darlehen zur Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen für die ältere Generation , ,50-156, Tilgung von Darlehen zum Bau zur Einrichtung von zentralen Familienferienstätten ,00 0, , Tilgung von Darlehen zur Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen für die ältere Generation n Darlehen , ,20 602,20 vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang ,20 Ausgaben Tgr.01 Titelgruppe 01 Stärkung der Zivilgesellschaft Freiwilligendienste , , ,67 Sollzugang / Sollabgang ( ,25) Einsparung für Tit ,25 Sollabgang ,25 Einsparung (kassenmäßig) für Kap Tit ,67 nachrichtlich ,67 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,67) ( ,67) nachr.: Rechnungssoll / Rechnungsist / Saldo ( ,00) ( ,75) ( ,25) Verpflichtungen für das Jahr Soll VE Verpflichtungsermächtigung (VE) 2014 in 2014 eingegangene Verpflichtungen aus üpl/apl zu Lasten VE früheren Jahren Veränderungen Gesamtstand Sp zusammen Die Ausgaben zu Nr. 1, 2 3 der sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Einsparungen dienen bis zur Höhe von zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Mehrausgaben zu Nr. 4 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese

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