HORIZONTALE ANWEISUNG 2000

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1 HORIZONTALE ANWEISUNG 2000 Nr. Maßnahmen Titel Bearbeiter Datum DW Up-Date zu HOR 01/00 ÖPUL, AZ, Tierprämien, (Almauftriebsliste) Futterfläche auf Almen - Leitfaden der AMA Ratzinger Winkler Rohrmoser An PRÄKO alle LWK BMLF INVEKOS-Projektleitstelle BMLF Sektion VI TKZ alle TPD Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit übermittelt Ihnen die Marktordnungsstelle Argrarmarkt Austria (AMA) eine Arbeitsanweisung betreffend "Futterfläche auf Almen" - Leitfaden der AMA Die AMA ersucht Sie, die Arbeitsanweisung ehestmöglich an die betrauten Sachbearbeiter weiterzuleiten. Außerdem werden Sie ersucht, die Informationen sowohl an die Förderungswerber als auch an sonstige zuständige Behörden in Ihrem Bundesland weiterzuleiten. Die AMA steht Ihnen selbstverständlich gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand für den GB III Dipl.-Ing. PLANK eh C:\Users\Barbara.Schiessling\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\L0FMQ3M0\Almleitfaden 2000 Basispapier.DOC Seite 1 von 7

2 Futterfläche auf Almen Leitfaden der AMA 1 Definition der Futterfläche a) Rechtlichen Grundlagen: - Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 der Kommission (INVEKOS) - Verordnung (EWG) Nr. 1254/99 des Rates (GMO Rindfleisch) - Arbeitsdokument der Kommission (EWG) Nr. VI/8388/94 b) Kriterien der Futterfläche: - Als Futterfläche für Rinderprämien gilt für die Rinder-, Schaf- und oder Ziegenhaltung zur Verfügung stehende Fläche eines Betriebes. - Reine Pferdeweiden werden nicht als Futterfläche für die Rinderprämien anerkannt. Sie gelten aber als Futterfläche für die Umweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage. - Es können nur mit Gräsern, Kräutern und Leguminosen bewachsene Flächen als Futterflächen anerkannt werden. - Mit Bäumen bestandene Parzellen gelten dann als Futterfläche, wenn die landwirtschaftliche Nutzung (z.b. Beweidung) unter vergleichbaren Bedingungen wie bei nicht baumbestandenen Parzellen möglich ist (siehe Punkt 3 "Bestimmung der Futterflächen bei baumbestandenen Flächen"). 2 Nicht anerkennbare Flächen - unproduktive Flächen (Geröll-, Fels-, Schuttflächen, etc), offene Erosionsstellen (z.b. vermurte Flächen, Anbruchstellen) etc., - Almflächen, die mit Latschen, Erlen, Wacholdern und sonstigen Gewächsen bedeckt sind, die nicht als Futter herangezogen werden können, - Flächen, zu denen die Tiere keinen Zugang haben (z.b. Gräben, Steilflächen, ausgezäunte Flächen usw.), - Waldflächen (siehe Punkt 3), - verbaute Flächen (Gebäude), Straßen, Wege, - Bäche, Teiche, Gewässer, sumpfige Flächen, Naturschutzflächen, die nutzungsfrei gestellt sind (z.b. Moorflächen), - Anger- oder Mahdflächen, die bereits über die Basiserfassung beim Heimbetrieb angerechnet sind. Basispapier.DOC Seite 2 von 7

3 3 Bestimmung der Futterfläche bei baumbestandenen Flächen a) Überschirmung: Bei der Ermittlung der Futterfläche bei baumbestandenen Flächen und zur Abgrenzung zwischen Wald und Grünland wird die Überschirmung als Kriterium herangezogen. Der Begriff "Überschirmung" bezeichnet jenen Prozentsatz der Fläche, der von Baumkronen überdeckt wird (Projektionsfläche der Baumkronen auf den Boden). b) Überschirmungsgrade: Folgende Prozentsätze an Futterfläche können anerkannt werden: Überschirmung % Futterfläche in Prozent Flächen mit einer Überschirmung von mehr als 80 % gelten als Wald und werden nicht als Futterfläche anerkannt. Flächen ohne Grasnarbe sind, unabhängig vom Überschirmungsgrad, keine Futterflächen. c) Waldweide: Eine gesonderte Regelung für Waldweiden ist nicht notwendig, da die Bewertung gemäß Punkt 3.b erfolgt. 4 Praktische Ermittlung der Almfutterfläche a) Grundlage für die Beurteilung Ausgangspunkt sind die Grundstücke lt. Kataster! Diese können in verschiedene Nutzungsarten unterteilt werden, wobei die tatsächliche Nutzung entsprechend der Überschirmung berücksichtigt werden muss. b) Rechnerische Ermittlung Von der Gesamtfläche je Grundstück sind zuerst die nicht anerkennbaren Flächen (siehe Punkt 2) abzuziehen. Die restliche Fläche ist anhand der Überschirmungsgrade (siehe Punkt 3) zu bewerten. Hierzu ist die Bildung von Teilflächen entsprechend den unterschiedlichen Überschirmungsgraden notwendig. Es wird empfohlen, das beigefügte Hilfsformular zu verwenden. Basispapier.DOC Seite 3 von 7

4 c) Dokumentation Die unter Punkt 1 bis 4 beschriebene Vorgangsweise ist als Hilfestellung zur Ermittlung der tatsächlichen Futterflächen gedacht. Bei einer eventuellen Vor-Ort-Kontrolle ist die Nachvollziehbarkeit der Ermittlung der tatsächlichen Futterfläche anhand dieser Unterlagen für den Antragsteller bzw. Prüfer notwendig. d) Kontrollrechnung Zur Überprüfung der ermittelten Futterfläche kann auf Grund unterschiedlichster Gegebenheiten (Lage, Seehöhe, Gebiet usw. ) keine generelle Faustzahl angegeben werden. Für den Landwirt könnte jedoch entsprechend den jeweiligen Voraussetzungen zur Plausibilisierung der ermittelten Flächen ein Wert von 1,0-1,5 ha/aufgetriebener GVE angenommen werden. 5 Organisatorische und technische Hilfsmittel a) Organisatorische Hilfsmittel Üblicherweise liegen auf den Landesregierungen, Agrarbezirksbehörden, Vermessungsämtern digitale Katastermappen und/oder Luftbilder in unterschiedlicher Qualität auf. Luftbilder stehen auch teilweise den Bezirksbauernkammern zur Verfügung. Nach Möglichkeit sollte für jede Alm das bestmögliche zur Verfügung stehende Hilfsmittel für die Ermittlung der Futterfläche verwendet werden. Technische Hilfsmittel Folgende technische Hilfsmittel können verwendet werden: - Digitale Katastermappe (DKM): Dabei handelt es sich um den Kataster in elektronischer Form, idealerweise verschnitten mit Luftbildern (sehr gute Orientierungsmöglichkeit in der Natur) - Luftbilder (Orthofotos in Echtfarben oder Infrarotbilder, Schwarzweissbilder) - Hilfsraster im gleichen Maßstab wie der Kataster auf Transparentfolie: durch Abzählen der Kästchen kann die anteilige Fläche aus dem Kataster ermittelt werden. - GPS (Maschinenringe, private Anbieter), Messrad, Maßband: Dies sind Messinstrumente, die zur Ermittlung der Fläche in der Natur dienen und nur bei kleineren Flächen geeignet erscheinen. Meßband und Meßrad erfordern regelmäßige Flächen. Basispapier.DOC Seite 4 von 7

5 6 Vorortkontrolle Die Kontrolle wird in zwei Schritten durchgeführt. a) Papiermäßige Kontrolle, Luftbilder und Dokumentation Als ersten Schritt wird vom AMA - Kontrollorgan ein Abgleich des MFA - Almflächenbogens mit den Katasterplänen, Grundstücksverzeichnissen und sonstigen Unterlagen des Antragstellers wie z.b. Skizzen, Hilfsformularen (siehe Punkt 4), Luftbildern etc. durchgeführt. Sollten keine zweckmässigen Unterlagen vorhanden sein, wird die Kontrolle bis zu deren Beschaffung unterbrochen. Weiters wird die Almauftriebsliste mit den Aufzeichungen des Antragstellers verglichen. b) Begehung Mit den oben genannten Unterlagen wird im 2. Schritt die tatsächliche Situation der Flächenangaben in der Natur kontrolliert und die tatsächliche, aufgetriebene Anzahl der Tiere ermittelt. Die Ergebnisse werden im Almprüfbericht festgehalten und sind die Grundlage für die Berechnung des Auszahlungsbetrages. Hinweis: Je genauer die Unterlagen (Katasterpläne, Luftbilder, etc. ) sind und je plausibler die Flächenermittlung durch den Antragsteller durchgeführt wurde, um so weniger Probleme und Fragen wird der Prüfer haben und um so kürzer wird die Dauer der Vorort-Kontrolle sein. Zweckmässige Unterlagen: - Katasterplan - Hilfsliste gemäß Punkt 4 - Nach Möglichkeit Luftbilder, Orthofotos... - Grundstücksverzeichnis Basispapier.DOC Seite 5 von 7

6 Formular zur Ermittlung der anerkennbaren Futterfläche auf Almen Alm: Agrargemeinschaft Oberbichlalm Obmann: Adresse, BBK: Grundstücks-Nr. Nutzung lt. Kataster Fläche lt. Teilstück-Nr. Fläche des Kategorie 1 anerkennbare Kataster (ha) Teilstückes (ha) Futterfläche (ha) 398 Alpe 10,00 1 2,00 0 0,00 2 8,00 2 5,60 Wald 35,00 3 5,00 0 0, , , , ,00 Ödland 10, ,00 0 0,00 Summe 55,00 55,00 29, Alpe 93, ,00 0 0, , , , , , ,90 Wald 240, ,00 0 0, , ,00 7 9,00 2 6, , , , , , ,00 Summe 333,00 333,00 199,40 Gesamtsumme bzw. Übertrag 388,00 388,00 229,00 1) Kategorie Erklärung % anerkennbare Futterfläche 0 unproduktive Flächen (Geröll- Schutt- und Felsflächen), Flächen zu denen die Tiere keinen Zugang haben; Überschirmung > 80% 0% 1 Futterflächen mit einer Überschirmung von 0-20% 100% 2 Futterflächen mit einer Überschirmung von 21-50% 70% 3 Futterflächen mit einer Überschirmung von 51-80% 30% Basispapier.DOC Seite 6 von 7

7 Basispapier.DOC Seite 7 von 7

8 Formular zur Ermittlung der anerkennbaren Futterfläche auf Almen Alm: Obmann: Adresse, BBK: Grundstücks-Nr. Nutzung lt. Kataster Fläche lt. Teilstück-Nr. Fläche des Kategorie 1 anerkennbare Kataster (ha) Teilstückes (ha) Futterfläche (ha) Gesamtsumme bzw. Übertrag 1) Kategorie Erklärung % anerkennbare Futterfläche 0 unproduktive Flächen (Geröll- Schutt- und Felsflächen), Flächen zu denen die Tiere keinen Zugang haben; Überschirmung > 80% 0% 1 Futterflächen mit einer Überschirmung von 0-20% 100% 2 Futterflächen mit einer Überschirmung von 21-50% 70% 3 Futterflächen mit einer Überschirmung von 51-80% 30%

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