Betriebsanweisung des Gymnasiums Sanitz zur Unfallverhütung und Sicherheitserziehung

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1 Betriebsanweisung des Gymnasiums Sanitz zur Unfallverhütung und Sicherheitserziehung Die Betriebsanweisung ist Grundlage für Unfallverhütung und Sicherheitserziehung. Daraus leitet sich ab, die Sicherheit am Arbeitsplatz jedes Mitarbeiters gleichermaßen zu gewährleisten, wie auch die Gefährdung der Schüler auszuschließen. Es kommt darauf an, durch entsprechende Maßnahmen die Schüler zu sicherheitsbewusstem Verhalten anzuleiten und zu erziehen. Durch schulinterne organisatorische Maßnahmen ist die Gefährdung der Schüler im Schulbetrieb auszuschließen bzw. zu mindern. Darüber hinaus ist im Unterricht und bei besonderen Anlässen Sorge zu tragen, Themen der Sicherheitserziehung zu besprechen. Die Betriebsanweisung trägt Rahmencharakter und wird durch gezielte Betriebsanweisungen (insbesondere für Lehrer von Fächern mit erhöhter Gefährdung, wie Naturwissenschaften und Sport) ergänzt. Grundlage dieser Betriebsanweisung bildet für alle Bereiche die geltende Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschrift. 1. Anwendungsbereich Der Anwendungsbereich dieser Betriebsanweisung erstreckt sich auf das gesamte Schulgebäude des Gymnasiums Sanitz, die vom Gymnasium genutzte Sporthalle und den Schulweg zur Sporthalle, auf den Sportplatz sowie das gesamte Schulgelände. Diese Betriebsanweisung enthält schulinterne organisatorische Maßnahmen, um Gefährdungen der Schüler auszuschließen und Lehrer in die Lage zu versetzen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Diese Betriebsanweisung ist für alle Kolleginnen und Kollegen verbindlich. 2. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Die Grundlage für Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bilden das Schulgesetz, die Dienstordnung für die Lehrerinnen und Lehrer an den öffentlichen Schulen in M-V, die Fürsorge und Aufsichtspflicht der Lehrer und die Hausordnung vom Die sich daraus ableitenden Handlungsregulierungen tragen für die Schüler wie Lehrkräfte verbindlichen Charakter. Aus diesen Verbindlichkeiten leiten sich folgende konkrete Aufgaben für folgende Anforderungen ab: 2.1 Der Aufsichtsplan für das jeweilige Schulhalbjahr ist verbindliche Grundlage für alle Pädagogen. Er ist als schriftliche Weisung zu betrachten und Veränderungen sind nur nach Rücksprache möglich. 2.2 Das Verhalten während der Pausen ist in der Hausordnung geregelt 2.3 Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände - Die Schule wird vor der ersten Unterrichtsstunde 7.00 Uhr geöffnet. Schüler der Klassenstufen 7 10 halten sich im unteren Flur auf. - Alle Schüler zeigen rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Mitschülern und Lehrern, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden, wobei auch ohne direkte Aufsicht durch die Lehrkräfte ein vernünftiges Schülerverhalten erwartet wird. - Sauberkeit und schonender Umgang mit Lern- und Lehrmitteln sowie Einrichtungsgegenständen erhöhen die Sicherheit. - Die klassen- und fachraumbezogenen Lehrer hängen den Belegungsplan zum jeweils vorgegebenen Termin aus und beachten eigenständig Änderungen.

2 - Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt, Fenster geschlossen, die Jalousien hochgefahren und die Räume in einem ordentlichen und sauberen Zustand verlassen. Die in der letzten Stunde unterrichtende Fachkraft nimmt ihre Kontrollpflicht wahr und verlässt als letzte den Unterrichtsraum. - Entstandene Schäden und auftretende technische Mängel sind dem Hausmeister zu melden. - Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. Während der Pausen halten sich die Schüler der Klassen 7 10 auf dem Schulhof auf. (siehe Hausordnung) - Die Fahrräder sind auf der dafür vorgesehenen Fläche gesichert abzustellen. Im Schadensfall übernimmt die Schule keine Haftung. - Laut Nichtraucherschutz ist das Rauchen im Schulgebäude und -gelände seit dem verboten. - Um die Sauberkeit und Sicherheit im gesamten Schulbereich zu gewährleisten, sind die Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. - Die Schüler können nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern in den Freistunden das Schulgelände verlassen. - Sollte ein Schüler vor dem offiziellen Ende seiner Unterrichtszeit das Schulgelände verlassen, so hat er sich im Sekretariat abzumelden Unterweisungen und Belehrungen der Schüler Die Schüler sind regelmäßigen Abständen über mögliche Gefährdungen innerhalb und außerhalb der Schule zu unterweisen. Dabei geht es um die Verdeutlichung von Verhaltensgrundsätzen, die Gefährdungen vermeiden sollen. Die durchgeführten Unterweisungen erfolgen durch die Klassenleiter, Tutoren und Fachlehrer und sind aktenkundig zu machen. Folgende Inhalte sind Gegenstand der Unterweisungen und Belehrungen: - Vertrautmachen mit der Hausordnung des Gymnasiums Sanitz - Verhalten der Schüler im Unterricht - Verhalten der Schüler im naturwissenschaftlichen Unterricht (besondere Anforderungen der Fächer Chemie, Physik, Biologie, Informatik) - Verhalten der Schüler im Sportunterricht - Umgang mit den Lehr- und Lernmittel Verantwortlich: Klassenlehrer - Verhalten während der Pausen im Schulgebäude und auf dem Schulhof sowie auf dem Schulweg.

3 Der Klassenlehrer und Tutor führt je nach seiner Maßgabe folgende Unterweisungen und Belehrungen durch, die aktenkundig zu machen sind mindestens zweimal im Schuljahr Übersicht der Belehrungen: Nr. Monat Gegenstand der Belehrungen 1 September Hausordnung, Alarmplan, Brand- und Katastrophengefahr, Abmelden vom Unterricht (ab Kl. 10: 56 des Schulgesetzes) 2 Oktober Drachensteigen, elektrische Anlagen, Erste Hilfe 3 November Gefahren an Gleisanlagen, Hygienische Verhaltensweisen, Verhütung von Erkältungskrankheiten 4 Dezember Pyrotechnische Erzeugnisse 5 Januar Gefahren im Winter 6 Februar Naturschutz 7 März Fundmunition 8 April Tollwutgefahr 9 Mai Verhalten beim Baden 10 Juni/ Juli Öffentliche Verkehrsmittel Weitere Belehrungen und Unterweisungen entsprechend der Festsetzungen der Fachkonferenzen erfolgen zeitnah vor Experimenten, praktischen Arbeiten, im Sportunterricht oder vor Exkursionen, Wandertagen und Schulfahrten. Für Ausflüge, Wanderungen, Exkursionen und Fahrten wird eine der Fahrt und dem Alter angemessene Erklärung (siehe chronologische Übersicht) durch die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler unterzeichnet. 2.5.Rechtssichere Organisation der Aufsichtspflicht während der gesamten Unterrichtszeit 1. Jeder Lehrer hat mit dem Betreten des Schulgeländes seiner Aufsichtspflicht nachzukommen Minuten vor Beginn des Unterrichts sind die Klassenräume aufzuschließen und die Schüler zu beaufsichtigen. 3. Jeder Lehrer, der die letzte Unterrichtsstunde in einer Klasse hält, hat diesen Raum ordentlich, sauber zu verlassen. (Stühle hochstellen, Tür abschließen) 4. Aufsichtsführende Lehrer sind durch keine zusätzlichen Aufgaben, die die Aufsichtsführung beeinträchtigen, zu belasten. Verantwortlich: Schulleitung 5. Im Verhinderungsfall ist die Aufsicht von einer Vertretung zu übernehmen. Verantwortlich: Schulleitung bzw. Aufsichtslehrer 6. Bereiche, die nicht unmittelbar eingesehen werden können, sind stichprobenhaft in die Aufsicht einzubeziehen (Mauern, Hecken, Sportplatz)

4 7. Der Schulleiter ist unverzüglich über besondere Auffälligkeiten zu informieren. Verantwortlich: Aufsichtslehrer 8. Ist ein Lehrer aus unaufschiebbaren dienstlichen Gründen gezwungen, die Klasse zu verlassen, ist zu beachten: Örtlichkeit, Zahl, Alter, Disziplin und Reife der Schüler Länge der Abwesenheit Eventuell einen Aufsichtsschüler benennen Auf mögliche Unfallgefahren ist hinzuweisen und vor falschem Verhalten zu warnen Es sind Vorkehrungen zu treffen, die ein Betreten gefährlicher Räume (Chemie, Physik, Informatik, Sport) ausschließen Informationen des Kollegen im benachbarten Unterrichtsraum Beschäftigung der Schüler ist zu sichern Die Schulleitung ist unverzüglich zu informieren Das Hinausweisen eines Schülers aus dem Unterrichtsraum aus disziplinarischen Gründen ist nicht gestattet, außer er liegt eine Gefährdung der Mitschüler vor. 9. Schulgebäude und sonstige zur Schule gehörenden Räumlichkeiten werden am Ende der Unterrichtszeit bzw. nach Veranstaltungen ordnungsgemäß verlassen. Verantwortlich: Hausmeister 3. Verhalten bei Störungen, Unfällen, im Brandfall und Erste Hilfe Bei auftretenden Störungen ist der Schulleiter umgehend zu informieren. Die Weisungen des Schulleiters bei Störungen und im Brandfall tragen unmittelbar verbindlichen Charakter und sind zu befolgen. Beim Auslösen des Alarmsignals (Sirenenton) verlassen die Schüler auf Weisung des unterrichtenden Fachlehrers den Fachunterrichtsraum und sammeln sich auf dem Stellplatz des Schulhofes. (Klassenweise) Das Verhalten im Brandfall Erste Hilfe Lehrer bestimmter Fachrichtungen (Naturwissenschaften und Sport) sind verpflichtet, einen Ersthelferlehrgang zu absolvieren Unfallmeldung: Jeder Lehrer ist verpflichtet, umgehend eine Unfallmeldung an den Schulleiter abzugeben und einen Unfallmeldebogen auszufüllen 3.1 Verhalten bei Störungen und im Brandfall Bei auftretenden Störungen ist der Schulleiter umgehend zu informieren. Die Weisungen des Schulleiters bei Störungen und im Brandfall tragen unmittelbar verbindlichen Charakter und sind zu befolgen.

5 Bei Auslösung des Alarmsignals (Sirenenton = Dauerklingeln) verlassen die Schüler auf Weisung des unterrichtenden Fachlehrers den Unterrichtsraum und sammeln sich auf dem Stellplatz des Schulhofes. Die entsprechenden Fluchtwege sind zu nutzen. Das Verhalten im Brandfall siehe Notfallplan. 4. Verhalten bei Unfällen Erste Hilfe (siehe Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen) Jeder Lehrer ist verpflichtet, einen Ersthelferlehrgang zu absolvieren Fachlehrer Naturwissenschaften und Sport müssen alle zwei Jahre erneuern Die Notrufanlage ist nur im Ernstfall zu bestätigen Wichtige Meldeeinrichtungen, Einrichtungen der Ersten Hilfe und wichtige Rufnummern sind im Sekretariat und beim Hausmeister Das Verbandsbuch befindet sich im Sanitätsraum Unfallmeldung: Jeder Lehrer ist verpflichtet, umgehend eine Unfallmeldung an den Schulleiter abzugeben und einen Unfallmeldebogen auszufüllen 5. Instandhaltung und Entsorgung Die Instandhaltung und Entsorgung liegt in der Verantwortung des Schulleiters. Die Festlegungen des Schulleiters sichern die volle Funktionswirksamkeit der Einrichtungen und Anlagen des Gymnasiums. Bei auftretenden Auffälligkeiten, Schäden und Störungen besteht die Meldepflicht gegenüber dem Schulleiter. 6. Folgen bei Nichtbeachtung Diese Betriebsanweisung ist mit dem Personalrat des Gymnasiums Sanitz abzusprechen. Die Einweisung des Kollegiums erfolgt in einer Dienstberatung im September. Die Kenntnisnahme der Betriebsanweisung wird mit der Unterschrift bestätigt. Bei Nichteinhaltung bzw. bewusster Verletzung der Festlegungen dieser Betriebsanweisung trifft der Schulleiter die entsprechenden Entscheidungen. Dr. A. Schulz Schulleiterin J. Schröter Sicherheitsbeauftragter Sanitz,

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