Alarmplan der GS Jübek 1. Überarbeitung im April 2014

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1 Grundschule Jübek Grundschule Jübek Große Straße Jübek Tel.: 04625/306 Alarmplan der GS Jübek 1. Überarbeitung im April Grundsätze: (1) Im Brandfall ist Alarm auszulösen und die Feuerwehr (Tel.:112) unverzüglich zu verständigen. Bei sonstigen Gefahren (z.b. bei Bombendrohung) ist als erstes die Polizei (Tel.:110) zu benachrichtigen. Im Regelfall ist das Alarmsignal immer das Gleiche (ununterbrochener Dreiklang als Dauerschleife)-egal, ob es sich um Feuer, Bombendrohung oder Probealarm handelt, einzige Ausnahme: Schuss- und Stichwaffengebrauch (s. Punkt 5). (2) Oberstes Gebot ist der Schutz von Leben und Gesundheit der Schüler sowie die Vermeidung von Panik. Bei Gefahr im Verzug muss jeder Lehrer in eigener Verantwortung der Situation entsprechend handeln und gleichzeitig für die Benachrichtigung des Schulleiters (oder seines Vertreters, bzw. des Sekretariats/Hausmeister) sorgen. 2. Alarmübungen (1) Alarmübungen sollten zweimal im Jahr durchgeführt werden. Die erste Übung sollte möglichst innerhalb von acht Wochen nach Beginn eines Schuljahres mit vorheriger Ankündigung und nach einer Unterweisung der Schüler über das Verhalten bei Feueralarm erfolgen. Eine zweite Alarmübung sollte ohne Ankündigung erfolgen. (2) Mit den örtlichen Feuerwehren sind Absprachen über eine Begehung zur örtlichen Orientierung, gegebenenfalls auch über

2 gemeinsame wirklichkeitsnahe Alarmübungen zu treffen. Diese Begehungen und gemeinsamen Übungen sind bei einem Wechsel des leitenden Personals sowie bei baulichen Änderungen zu wiederholen. (3) Im Anschluss an die Alarmübungen sind die Schüler über Zweck und Ziel der Übungen sowie über Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und Verhaltensweisen bei Ausbruch eines Brandes zu belehren. (4) Das Ergebnis der Alarmübungen ist aktenkundig zu machen. Die Verantwortlichen der Einrichtung haben darauf zu achten, dass Defizite aufgezeigt und abgestellt werden. Bei gravierenden Mängeln ist die Alarmübung innerhalb von acht Wochen zu wiederholen. 3. Alarmauslösung und Räumung der Gebäude Bricht ein Brand aus oder ereignet sich eine Explosion, so ist ohne Rücksicht auf den Umfang des Feuers oder der Explosionsfolgen und ohne das der Erfolg eigener Lösch- und Hilfeversuche abgewartet wird, unverzüglich Alarm zu geben und die Feuerwehr (Tel.: 112) zu verständigen. (1) In der Regel wird der Alarm sofort durch die Person, die den Brand entdeckt hat, ausgelöst. Das Alarmsignal ertönt als an- und abschwellender Heulton (7x) mit folgender Durchsage: Achtung, Achtung, aufgrund eines technischen Defekts bitten wir alle Klassen ihre Räume sofort zu verlassen. Geht bitte ruhig und geordnet in Gruppen auf den Sportplatz. Bitte haltet euch an die Anweisungen eurer Lehrerin. (wieder 7x Heulton) (2) Das Gebäude ist klassen- bzw. gruppenweise unter Aufsicht der Lehrer, die das Klassenbuch bei sich führen, zu verlassen. Auf Ruhe und Ordnung ist zu achten. Panik ist zu vermeiden. Behinderte Personen sind gegebenenfalls zu führen oder zu tragen. Die Klassen- bzw. Schülergruppen verlassen in Ruhe und Ordnung auf den für den Raum festgelegten Fluchtwegen die Gebäude. Besondere Gefahrenstellen bei Unordnung und Panik sind Treppen, enge Türen und Verschlüsse der Türen. Klassen, die sich in einem Fachraum befinden, dürfen ihren Klassenraum nicht mehr aufsuchen. (3) Die Lehrkräfte überzeugen sich, dass niemand in den Räumen zurückbleibt (auch in Nebenräumen). Türen und Fenster sind zu schließen, aber nicht abzuschließen. Im

3 Brandfall wird dadurch die Ausbreitung von Rauchgasen verhindert. (4) Ist eine Klasse/Gruppe zum Zeitpunkt des Alarms unbeaufsichtigt, so ist sie von der Lehrkraft der nächstgelegenen Klasse mitzubetreuen. Ist ein Schüler zum Zeitpunkt des Alarms nicht bei der Gruppe (z.b. auf der Toilette), soll er sich direkt auf den Schulhof begeben und sich entweder einer Klasse anschließen oder direkt zum Sammelplatz gehen. Dort hat sich der Schüler bei der Schulleitung/Klassenlehrkraft zu melden. (5) Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, so bleiben die Betroffenen in ihrem Klassen-/Gruppen-/ Fachraum, bis Rettung kommt. Falls geboten, führen die Lehrkräfte die Schüler in einen Raum, der von der größten Gefahr möglichst weit entfernt und für die Rettungsarbeiten zweckmäßig gelegen ist (z.b. Raum mit ebenerdigen Fenstern zur Straßenseite). Die Eingeschlossenen müssen sich den Rettungskräften an den wenn möglich geöffneten Fenstern bemerkbar machen. (6) An der Sammelstelle stellen die Lehrkräfte die Vollzähligkeit der Schüler und Klassen/Gruppen fest. Der Schulleiter oder dessen Beauftragter melden Fehlende unmittelbar an die Einsatzleitung. 4.Sammelstelle Die Sammelstelle ist der Sportplatz hinter den Tennisplätzen. Auf dem Sammelplatz stellen die Lehrkräfte nochmals die Vollzähligkeit der Klassen bzw. Schülergruppen fest. Bei Verletzten ist für Erste Hilfe zu sorgen. Es muss sichergestellt werden, dass kein Schüler zum Unfallort zurückkehrt, die Hilfs- und Rettungsmaßnahmen behindert oder sich und andere in Gefahr bringt. Ist nach Beendigung des Alarms eine Rückkehr in alle Räume oder eine teilweise Rückkehr möglich (Freigabe erteilt die Schulleitung oder ein Vertreter), so ist die abgesperrte Unfallstelle zu meiden. Kein Schüler darf sich dorthin begeben.

4 5. Schuss- und Stichwaffengebrauch Wurde ein Schuss gehört, verbleiben alle im Klassenzimmer, schließen ggf. die Tür ab und suchen Deckung. Verhaltensanweisungen erteilen (autoritär sein!) und aufmerksam Veränderungen der Gefahrenlage beobachten und sicheren Ort suchen bis Entwarnung gegeben wird. Bei Schuss- oder Stichwaffengebrauch erfolgt die Lautsprecherdurchsage: (Signal: pling-pling-pling) An alle Personen im Schulgebäude. Hier spricht die Schulleitung. Wir haben eine ernste Lage im Schulgebäude. Bleiben Sie in den Klassenräumen. Schließen Sie die Türen ab. Meiden Sie danach Fenster und Türen. Die Lage wird geklärt. Verhalten Sie sich ruhig und warten Sie, bis sie neue Anweisungen bekommen. (pling-pling-pling) 6. Vorsorgliche Maßnahmen Auch bei Ereignissen geringeren Umfangs ist immer der Schulleiter (oder sein Vertreter) zu informieren. Wenn innerhalb eines Gebäudes ein Brand mit Eigenmitteln (Feuerlöscher, Wassereimer, Löschdecken, etc.) gelöscht wurde, ist dennoch die Feuerwehr zu verständigen. Nur sie kann entscheiden, ob die Gefahrenquelle wirklich beseitigt ist. Im gesamten Schulgelände hängen Handfeuerlöscher. (Die Lehrkräfte haben sich über deren Standorte zu informieren.) Handfeuerlöscher müssen sich stets in einwandfreiem Zustand befinden. Sie dürfen zu keinem anderen Zweck als zur gebotenen Selbsthilfe verwendet und nicht von ihren Plätzen entfernt werden. Mut- und böswillige Beschädigungen oder grob-fahrlässige Spielereien können im Ernstfall schwere Folgen haben. Die Lehrkräfte haben sich in der Handhabung der Handfeuerlöscher unterweisen zu lassen, desgleichen die schulischen Bediensteten. Die Lehrer haben sich mit dem Inhalt der Verordnung zur Verhütung von Bränden vertraut zu machen und in den Klassen Belehrungen über die Verhütung von Bränden durchzuführen. Den Klassen sind zu Beginn jedes Schuljahres diese Richtlinien

5 über die Sicherheitsvorkehrungen (Fluchtwege der einzelnen Räume, Verhalten usw.) bekanntzugeben. Bitte besprechen Sie mit Ihren Schülerinnen und Schülern den Alarmplan. Begehen Sie die Fluchtwege. Sehen Sie sich die Pläne der Feuerlöscher-Standorte und den Fluchtwegeplan an (s. Anhang). Jübek, den Sicherheitsbeauftragte(r) Schulleitung - Kopien an alle Lehrkräfte, an das Sekretariat und den Hausmeister-

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