Innung für Kälte-Klima-Technik für den Handwerkskammerbezirk Dortmund, Sitz Dortmund
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- Gudrun Mann
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1 Innung für Kälte-Klima-Technik für den Handwerkskammerbezirk Dortmund, Sitz Dortmund BIV-Geschäftsstelle z.hd. Frau Anja Hillmann Bahnhofstraße Siegburg Anmeldung zum Meisterprüfungsvorbereitungskurs 2016 im Kälteanlagenbauerhandwerk Für den Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung im Kälteanlagenbauerhandwerk melde ich mich hiermit verbindlich an. Name: Vorname: Straße: Ort: Geburtsdatum: Tel.:(Privat) Tel.: (Firma) Handy: Unterschrift:
2 A C H T U N G!!!! Wichtige Information zur Zulassung zur Meisterprüfung. Falls Sie nicht über eine Gesellenprüfung im Kälteanlagenbauer-Handwerk verfügen, sondern über eine andere Berufsausbildung mit mehrjähriger Tätigkeit im Kälteanlagenbauer-Handwerk, fordern wir Sie auf, VOR KURSBEGINN bei der Handwerkskammer Dortmund zu prüfen, ob Sie mit diesen Voraussetzungen zur Meisterprüfung zugelassen werden. Hier muss ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Wenden Sie sich bitte an die Meisterprüfungsabteilung unter 0231/ ! Vielen Dank!
3 Neue Form der Vorbereitung auf die Meisterprüfung Im Zuge der schnelllebigen Zeit muss man auf Veränderungen reagieren. Die zukünftigen Meister wollen ihr Ziel immer schneller erreichen. Dabei sollen die Kosten auf ein Minimum gesenkt werden. Bisher haben wir die Vorbereitungskurse nur in Teilzeitform angeboten. Dabei wollen wir auch bleiben. Zur Optimierung wurde die bisherige Kursdauer von 24 Monaten auf 14 Monate reduziert! Wichtige Unterschiede zwischen Teilzeit- und Vollzeitform: Teilzeitform: - der Arbeitsplatz bleibt erhalten - kein Verdienstausfall - nur unwesentlich längere Vorbereitungszeit gegenüber der Vollzeitform - nur die Kosten für den Vorbereitungskurs (4.950 ) zzgl. Prüfung - Wochenendunterricht Vollzeitform: - Aufgabe des Arbeitsplatzes (und das in der heutigen Zeit) - Verdienstausfall für ca. 8 Monate (geschätztes Minimum ca Euro) plus Kosten für den Vorbereitungskurs, bei weiter laufenden Lebenshaltungskosten Der Vorbereitungskurs wird zur Zeit noch durch das Meisterbafög gefördert und finanziert sich dadurch fast selber. Das Bafög kann in kleinen Raten zurückgezahlt werden. Falls Sie eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, gibt es einige Hotels direkt in der Nähe. Günstig übernachten können Sie aber im Jugendgästehaus Adolph Kolping, Silberstraße 24-26, Dortmund Tel.: 0231/140074, Fax: 0231/142654, jgh-dortmund@djh-wl.de, Homepage: Interesse an der Teilzeitform?? Dann sofort anmelden!!!
4 Prüfungsgebühren für die Kälteanlagenbauer-Meisterprüfung: (Handwerkskammer Dortmund) Teil I: Teil II: Teil III: Teil IV: 475,00 Euro 255,00 Euro 255,00 Euro 255,00 Euro Fortbildungsprüfung Fachkaufmann: (anerkannt auf Hauptteil III der Meisterprüfung) Fortbildungsprüfung AdA: (anerkannt auf Hauptteil IV der Meisterprüfung) 230,00 Euro 195,00 Euro *Stand
5 Name des Teilnehmers Anschrift Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung im Kälteanlagenbauer-Handwerk Teile I + II - hier: Zahlungsvereinbarung Die Anzahlung in Höhe von 950,00 EURO ist vor Kursbeginn fällig. Den Restbetrag in Höhe von 4.000,00 EURO werde ich in 4 Raten in Höhe von 1.000,00 EURO Zahlungstermine: 1. Rate am Rate am Rate am Rate am Den Restbetrag in Höhe von 4.000,00 EURO werde ich in 12 Raten in Höhe von 333,33 EURO jeden Monat überweisen. Beginn: Zahlungstermine jeweils am 01. eines Monats Ich habe die AGBs gelesen und erkenne diese an. Ich verpflichte mich, die Raten pünktlich unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei ausbleibenden Zahlungen umgehend vom Lehrgang ausgeschlossen werden kann. Wir regen an, einen Dauerauftrag einzurichten. Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung von uns. Bitte bemühen Sie sich frühzeitig um Ihr Meister-Bafög und nicht erst, wenn Ihnen die erste Mahnung zugeht. Das erspart Ihnen und uns eine Menge Verwaltungsaufwand. Vielen Dank! Ort, Datum Unterschrift
6 Allgemeine Geschäftsbedingungen Innung für Kälte-Klima-Technik f. d. Handwerkskammerbezirk Dortmund Strünkedestraße Dortmund 1 Teilnahmeberechtigung Grundsätzlich stehen die Lehrgänge und Seminare der Innung für Kälte-Klima-Technik f. d. Handwerkskammerbezirk Dortmund - im Folgenden Kurse genannt - jedem offen. Wenn für die Zulassung zur Abschlussprüfung eines Kurses besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einem Lehrgang begründet nicht den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. Die Zulassungsbedingungen sind den jeweiligen Kursangeboten zu entnehmen oder bei der Handwerkskammer Dortmund zu erfragen. Die Prüfungszulassung ist gesondert und rechtzeitig zu beantragen. 2 Anmeldung Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin, am Kurs teilzunehmen und die entsprechenden Gebühren und Kosten für Lernmittel und Materialien fristgerecht zu zahlen. Telefonische Anmeldungen und Reservierungen werden erst durch die schriftliche Anmeldung (auch auf elektronischem Wege) wirksam. Mit der schriftlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese Allgemeine Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil an und versichert, dass eventuelle Zulassungsvoraussetzungen für eine mögliche Prüfung bis zum Abschluss des Kurses erfüllt werden. In bestimmten Fällen wird eine Anmeldegebühr erhoben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sollten spätestens 14 Tage vor Kursbeginn vorliegen. Ein Anspruch auf einen Kursplatz besteht nicht. 3 Gebühren Für die Kursteilnahme werden von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin die Gebühren erhoben, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns gültig sind. 4 Zahlungsbedingungen Die in der Zahlungsvereinbarung genannte Anzahlung ist vor Kursbeginn fällig. Die Teilnahmegebühr kann entweder in einem Betrag oder in Raten (siehe Zahlungsvereinbarung) gezahlt werden. Vor Beginn einer dazugehörigen Prüfung muss die jeweilige Kursgebühr beglichen sein. Eine Rückzahlungspflicht der Innung für Kälte-Klima-Technik f. d. Handwerkskammerbezirk Dortmund für zuvor nicht besuchten Unterricht besteht nicht. Teilnehmer, die die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten haben, können von der Kursteilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall sind die gesamten Kursgebühren sofort fällig. 5 Durchführung des Kurses Die jeweiligen Kursinhalte und die Kursorganisation sind den entsprechenden aktuellen Informationsmedien zu entnehmen. Die Innung für Kälte-Klima-Technik f. d. Handwerkskammerbezirk Dortmund behält sich jedoch vor, Stundenpläne, Lehrpläne, zeitliche Abläufe, Schulungsorte, Gebühren, Kosten oder den Dozenteneinsatz bei Erfordernis zu ändern oder Kurse zeitlich zu verschieben. Dies berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Eventuell ausgefallener Unterricht wird nach Möglichkeit nachgeholt. 6 Rücktritt Bei Verhinderung ist eine umgehende schriftliche Rücktrittserklärung erforderlich. Es gilt das Datum des Poststempels. Sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird, bitten wir um Verständnis für die Erhebung einer Bearbeitungs- und Ausfallgebühr. Diese beträgt für einen Widerruf bis zwei Wochen vor Kursbeginn 150,00. Bereits gezahlte Kursgebühren werden erstattet. Eine gegebenenfalls bereits gezahlte Anmeldegebühr verfällt. Erfolgt der Widerruf innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn, beträgt die Bearbeitungs- und Ausfallgebühr 50 % der Kursgebühren.
7 2 Bei Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung oder bei einem Widerruf nach Kursbeginn ist die gesamte Kursgebühr fällig. Weiter kann der Kurs mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei frist- und ordnungsgemäßer Kündigung ist der Kursgebührenanteil zu entrichten, der auf die Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist entfällt, mindestens jedoch 50 % der Kursgebühren. Ausschlaggebend ist der Posteingang bei der Innung für Kälte-Klima-Technik f. d. Handwerkskammerbezirk Dortmund. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet. 7 Pflichten und Ausschluss Die Teilnehmer/innen verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an den Kursen. Leihweise überlassene Unterrichtsmaterialien und -geräte sind beanstandungsfrei zurückzugeben. Die Nutzer haften für die ordnungsgemäße Rückgabe. Soweit Arbeitsunterlagen urheberrechtlich geschützt sind, ist eine Vervielfältigung ausgeschlossen. Das Kopieren von EDV-Programmen ist unzulässig. Bei nachgewiesenen Verstößen bleiben rechtliche Schritte vorbehalten. Erhebliche Störungen des Unterrichtsbetriebes sowie vorsätzlich oder grob fahrlässige Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und die Teilnehmerverpflichtungen können zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen führen. Ein ggf. zu verantwortender Schaden ist zu ersetzen. Eine Verpflichtungen zur Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren besteht in diesem Fall nicht. Die Innung für Kälte-Klima-Technik f. d. Handwerkskammerbezirk Dortmund kann Teilnehmer/innen, die die jeweilige Kursgebühr oder aber die entsprechende Rate nicht fristgerecht bezahlt haben, von der weiteren Teilnahme ausschließen. In allen Fällen eines Ausschlusses ist die gesamte Kursgebühr sofort fällig. 8 Teilnahmebescheinigung Jeder Teilnehmer erhält auf Wunsch eine Bescheinigung über Art und Umfang seiner Lehrgangsteilnahme. 9 Haftung Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer/innen während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten und auf den Grundstücken der Innung für Kälte-Klima-Technik f. d. Handwerkskammerbezirk Dortmund haftet diese nur bei grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 10 Versicherungsschutz Der Unfallversicherungsschutz richtet sich nach den Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaften, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Für einen weiterreichenden Versicherungsschutz haben die Teilnehmer/innen selbst Sorge zu tragen. 11 Datenschutz Die übermittelten personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert. Die Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen des Datenschutzes. 12 Sonstiges Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. 13 Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Dortmund. Dortmund,
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