EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern

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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Hinweis In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender Informationen zur Anwendung der auf Gemeinschaftsebene erlassenen MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten zusammengestellt, die von den jeweiligen Steuerverwaltungen mitgeteilt worden sind. Die Angaben zu den innerstaatlichen Vorschriften dienen nur der Information. Dieser Leitfaden gibt nicht unbedingt die Auffassung der Kommission wieder und ist auch nicht als Billigung der betreffenden Vorschriften zu verstehen.

2 Rumänien INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE INFORMATIONEN...3 MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER...3 SCHWELLENWERTE...5 BESTELLUNG EINES FISKALVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU ANSÄSSIGE UNTERNEHMER...6 BESTELLUNG EINES FISKALVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU- STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER...6 RECHNUNGEN...7 VORSCHRIFTEN FÜR DIE RECHNUNGSTELLUNG...7 AUSSTELLUNG VON RECHNUNGEN...7 RECHNUNGSINHALT...9 ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG...10 AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN...12 VEREINFACHTE RECHNUNGSTELLUNG...13 PERIODISCHE MWST-ERKLÄRUNGEN...13 ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG...14 ELEKTRONISCHE STEUERANMELDUNGEN...15 VERWALTUNGSPFLICHTEN...16 VORSTEUERABZUG...16 ANHANG 1: SCHWELLENWERTE...17 ANHANG 2: BEZEICHNUNG DER MWST-NUMMER IN DEN LANDESSPRACHEN...17 ANHANG 3: ABKÜRZUNGEN

3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1. WO KANN SICH EIN AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER ÜBER DIE MWST- VORSCHRIFTEN IHRES LANDES INFORMIEREN? (BEHÖRDE, ANSCHRIFT, TELEFON, FAX, ) Finanzministerium, Generaldirektion für indirekte Steuern 17 Apolodor Street, 5. Bezirk, Bukarest, Telefon/Fax: WIE LAUTET DIE ADRESSE DER WEBSITE DER STEUERVERWALTUNG? WELCHE ARTEN VON INFORMATIONEN ÜBER DIE MWST KÖNNEN ÜBER DIESE WEBSITE ABGERUFEN WERDEN (ALLGEMEINE INFORMATIONEN, RECHTSVORSCHRIFTEN, KONTAKTSTELLEN, FORMULARE USW.)? IN WELCHEN SPRACHEN? - allgemeine Informationen, Steuergesetzbuch, Kontaktstellen in Rumänisch und Englisch verfügbar; - Muster, Formulare, für die MwSt-, Einkommenssteuer- und sonstige Steuererklärungen erforderliche Software nur in Rumänisch verfügbar 3. WO SIND DIE RECHTS- UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE MWST NIEDERGELEGT? IN WELCHEN SPRACHEN? Amtsblatt von Rumänien nur in rumänischer Sprache Website des European Institute of Romania - in Englisch MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER 4. IN WELCHEN FÄLLEN IST EINE MWST-REGISTRIERUNG ERFORDERLICH? Ausländische Unternehmer müssen sich für MwSt-Zwecke registrieren lassen, wenn sie in Rumänien Gegenstände und Dienstleistungen liefern, die der rumänischen MwSt unterliegen, sofern der Steuerpflichtige nicht der Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen ist. Auch ausländische Unternehmer, die innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen von Gegenständen in Rumänien tätigen, müssen sich für MwSt-Zwecke in Rumänien registrieren lassen. 3

4 5. IN WELCHEN FÄLLEN ERÜBRIGT SICH EINE MWST-REGISTRIERUNG, WEIL DIE STEUER VOM EMPFÄNGER DER GEGENSTÄNDE ODER DIENSTLEISTUNGEN GESCHULDET WIRD? KANN SICH EIN AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER IN SOLCHEN FÄLLEN FREIWILLIG REGISTRIEREN LASSEN? Keine Registrierung ist erforderlich, weil die Steuer vom Empfänger der Gegenstände und Dienstleistungen geschuldet wird, wenn auf den Steuerpflichtigen Folgendes zutrifft: - der Steuerpflichtige tritt als Person auf, der Dienstleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e der Sechsten MwSt-Richtlinie erbracht werden, sofern die Dienstleistungen von einem nicht in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen erbracht werden, selbst wenn diese Person für MwSt-Zwecke in Rumänien registriert ist; - die für MwSt-Zwecke in Rumänien registrierte Person, die Empfänger der folgenden Arten von Dienstleistungen ist, sofern diese Dienstleistungen von einem nicht in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen erbracht werden, selbst wenn diese Person für MwSt-Zwecke in Rumänien registriert ist: - innergemeinschaftliche Beförderung von Gegenständen; - mit der innergemeinschaftlichen Beförderung von Gegenständen zusammenhängende Tätigkeiten; - von Vermittlern erbrachte Dienstleistungen der vorstehend genannten Tätigkeiten; - Arbeiten an oder Bewertung von beweglichen körperlichen Gegenständen; - sonstige Vermittlungsleistungen. - eine für MwSt-Zwecke in Rumänien registrierte Person, der Gas oder Elektrizität geliefert wird, sofern diese Lieferungen von einem nicht in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen durchgeführt werden, selbst wenn die Person für MwSt-Zwecke in Rumänien registriert ist; - eine in Rumänien für MwSt-Zwecke registrierte Person, die Empfänger einer Nachlieferung im Rahmen eines Dreiecksgeschäfts ist, sofern Vereinfachungsmaßnahmen angewandt werden; - ein in Rumänien oder im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger oder eine nichtsteuerpflichtige juristische Person, die allerdings über einen Fiskalvertreter in Rumänien registriert ist und Empfänger von anderen als den vorstehend genannten Gegenständen oder Dienstleistungen in Rumänien ist, selbst wenn die Lieferung der Gegenstände bzw. Leistungserbringung durch einen nicht in Rumänien ansässigen und nicht in Rumänien registrierten Steuerpflichtigen erfolgt. In diesen Fällen kann sich der ausländische Unternehmer nicht freiwillig für MwSt- Zwecke in Rumänien registrieren lassen. - Personen, die lediglich Einfuhren nach Rumänien durchführen, sind nicht zur Beantragung einer MwSt-Nummer in Rumänien verpflichtet. 4

5 6. WO IST DIE MWST-REGISTRIERUNG ZU BEANTRAGEN? (BEHÖRDE, ANSCHRIFT, TELEFON, FAX, ) Ausländische Unternehmer können sich in Rumänien wie folgt für MwSt-Zwecke registrieren lassen: - direkt (in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft niedergelassene Unternehmer) bei der für die Verwaltung der nicht ansässigen Steuerpflichtigen zuständigen Steuerbehörde; - über einen Fiskalvertreter bei der für die Verwaltung des Fiskalvertreters zuständigen Steuerbehörde. Die Kontaktinformationen der Behörden, Adressen, Telefon- und Faxnummern, - Adressen und sonstige nützliche Informationen sind der Website der nationalen Steuerverwaltung unter zu entnehmen oder von Unterstützungsstellen der zuständigen Steuerbehörden einzuholen. 7. GENAUE BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS FÜR DIE ERTEILUNG EINER MWST- NUMMER (MIT ANGABE DER ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN) UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMER BETREFFENDEN ASPEKTE Steuerpflichtige können sich durch die Einreichung einer Erklärung bei der zuständigen Steuerbehörde der nationalen Steuerverwaltung für MwSt-Zwecke registrieren lassen. Die Steuerbehörde stellt dem Steuerpflichtigen innerhalb von fünfzehn Tagen eine Bestätigung über die Registrierung für MwSt-Zwecke aus, in der die MwSt-Nummer angegeben ist. SCHWELLENWERTE 8. WELCHER SCHWELLENWERT GILT IN BEZUG AUF INNERGEMEINSCHAFTLICHE FERNVERKÄUFE GEMÄSS ARTIKEL 34 DER MWST-RICHTLINIE (RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES)? munity/vat_in_ec_annexi.pdf 9. WELCHER SCHWELLENWERT GILT FÜR ERWERBE DURCH NICHTSTEUERPFLICHTIGE JURISTISCHE PERSONEN UND STEUERBEFREITE PERSONEN GEMÄSS ARTIKEL 3 DER MWST-RICHTLINIE (RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES)? munity/vat_in_ec_annexi.pdf 5

6 BESTELLUNG EINES FISKALVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU ANSÄSSIGE UNTERNEHMER 10. IN WELCHEN FÄLLEN MUSS EIN FISKALVERTRETER BESTELLT WERDEN? Ein nicht in der EU ansässiger Unternehmer muss für MwSt-Zwecke einen Fiskalvertreter in Rumänien bestellen, wenn er in Rumänien Gegenstände liefert oder Dienstleistungen erbringt, die der rumänischen MwSt unterliegen, sofern der Steuerpflichtige nicht der Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen ist. Auch ein nicht in der EU ansässiger Unternehmer ist verpflichtet, einen Fiskalvertreter für MwSt-Zwecke in Rumänien zu bestellen, falls er innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen von Gegenständen in Rumänien tätigt. 11. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE BESTELLUNG EINES FISKALVERTRETERS? Bei dem Fiskalvertreter kann es sich um einen in Rumänien ansässigen und für MwSt- Zwecke registrierten Steuerpflichtigen handeln. 12. WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HAT EIN FISKALVERTRETER? Ein Fiskalvertreter hat dieselben Rechte und Pflichten wie der vertretene Unternehmer. Er erhält von der Steuerbehörde für die Zwecke der Vertretung eine besondere Identifikationsnummer. Er hat die MwSt-Erklärungen einzureichen und ist für die Entrichtung fälliger Steuern verantwortlich. Der Fiskalvertreter muss eine gesonderte Buchführung für jeden Vertretenen unterhalten. 13. WAS GESCHIEHT, WENN EIN AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER ES VERSÄUMT, IN IHREM LAND EINEN FISKALVERTRETER ZU BESTELLEN? Keine Angabe 14. IST EINE BANKBÜRGSCHAFT ERFORDERLICH? BESTELLUNG EINES FISKALVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU-STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER 15. IST DIE BESTELLUNG EINES FISKALVERTRETERS MÖGLICH? Ja. 6

7 16. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE BESTELLUNG EINES FISKALVERTRETERS? Bei dem Fiskalvertreter kann es sich um einen in Rumänien ansässigen und für MwSt- Zwecke registrierten Steuerpflichtigen handeln. 17. WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HAT EIN FISKALVERTRETER? Ein Fiskalvertreter hat dieselben Rechte und Pflichten wie der vertretene Unternehmer. Er erhält von der Steuerbehörde für die Zwecke der Vertretung eine besondere Identifikationsnummer. Er hat die MwSt-Erklärungen einzureichen und ist für die Entrichtung fälliger Steuern verantwortlich. Der Fiskalvertreter muss eine gesonderte Buchführung für jeden Vertretenen unterhalten. 18. IST EINE BANKBÜRGSCHAFT ERFORDERLICH? RECHNUNGEN VORSCHRIFTEN FÜR DIE RECHNUNGSTELLUNG 19. WO SIND DIE EINSCHLÄGIGEN REGELUNGEN (GESETZE, VERORDNUNGEN, ANWEISUNGEN, LEITLINIEN USW.) EINSEHBAR? Titel VI des Steuergesetzbuchs, erlassen durch das Gesetz Nr. 571/2003, geändert und ergänzt, sowie die Methodiknormen für die Anwendung des Titels VI des Steuergesetzbuchs AUSSTELLUNG VON RECHNUNGEN 20. IN WELCHEN FÄLLEN MÜSSEN RECHNUNGEN AUSGESTELLT WERDEN? Jeder Steuerpflichtige hat für die Lieferungen von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen, die nicht steuerbefreit ohne Recht auf Vorsteuerabzug sind, eine Rechnung für den Empfänger auszustellen. Zudem hat jeder Steuerpflichtige jedem Empfänger eine Rechnung für den Betrag einer Vorauszahlung für eine Lieferung oder erbrachte Dienstleistung auszustellen. 7

8 21. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR KORREKTURRECHNUNGEN (GUT- /LASTSCHRIFTEN)? Für die Korrektur von Angaben in Rechnungen oder anderen rechtlich zulässigen Dokumenten als Ersatz für die Rechnung ist Folgendes vorzunehmen: - Ist das Dokument nicht an den Empfänger versendet worden, ist es zu annullieren und ein neues Dokument auszustellen. - Wurde das Dokument an den Empfänger versendet, ist entweder ein neues Dokument auszustellen, das einerseits die Angaben des ursprünglichen Dokuments, die Nummer und das Datum des korrigierten Dokuments, die mit einem Minuszeichen versehenen Beträge sowie andererseits die korrekten Angaben und Beträge enthält oder ein neues Dokument, einschließlich der korrekten Informationen und Beträge und gleichzeitig ein weiteres Dokument mit den mit einem Minuszeichen versehenen Beträgen sowie der Nummer und des Datums des korrigierten Dokuments auszustellen. 22. WELCHE FRISTEN GELTEN FÜR DIE RECHNUNGSTELLUNG? Die Rechnung ist spätestens am 15. Arbeitstag des Folgemonats nach dem Monat, in dem der Steuertatbestand eingetreten ist, auszustellen, sofern nicht bereits eine Rechnung ausgestellt wurde. Die Rechnung ist spätestens am 15. Arbeitstag des Folgemonats nach dem Monat, in dem der Steuerpflichtige eine Vorauszahlung erhielt, auszustellen, sofern nicht bereits eine Rechnung ausgestellt wurde. 23. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE PERIODISCHE RECHNUNGSTELLUNG? Eine periodische Rechnungstellung kann vorgenommen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: - für Lieferungen von Gegenständen und/oder die Erbringung von Dienstleistungen für denselben Empfänger, für die der Steuertatbestand innerhalb eines Zeitraums von höchstens einem Kalendermonat eintritt; - sämtliche zum Zeitpunkt der Lieferung von Gegenständen oder der Leistungserbringung ausgestellten Unterlagen müssen der periodischen Rechnung beigefügt werden. 24. UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN IST DIE SELBSTFAKTURIERUNG ZULÄSSIG? In folgenden Fällen ist die Selbstfakturierung zulässig: - für jede Selbstlieferung und Eigenleistung; - für jede Übertragung zu einem anderen Mitgliedstaat durch den Steuerpflichtigen; - der Steuerpflichtige oder die nichtsteuerpflichtige juristische Person, die für die Entrichtung der Steuer haftbar ist, hat spätestens am 15. Arbeitstag des Folgemonats nach dem Monat, in dem der Steuertatbestand eintrat, eine Selbstfakturierung vorzunehmen, wenn sie noch nicht im Besitz der von dem Lieferer für den Vorgang ausgestellten Rechnung ist. 8

9 25. GELTEN BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ÜBERTRAGUNG DER RECHNUNGSTELLUNG AUF EINE IN EINEM DRITTLAND ANSÄSSIGE PERSON? RECHNUNGSINHALT 26. WANN MUSS AUF DER FÜR STEUERZWECKE AUSGESTELLTEN RECHNUNG DIE MWST-NUMMER DES KUNDEN ANGEGEBEN SEIN? Die MwSt-Nummer des Kunden ist immer anzugeben. 27. GELTEN FÜR DEN RECHNUNGSINHALT WEITERE BESONDERE VORSCHRIFTEN? Eine Rechnung muss die folgenden Angaben enthalten: - laufende Nummer einer oder mehreren Serien, die die Rechnung eindeutig bezeichnet; - Ausstellungsdatum der Rechnung; - Name, Adresse und gegebenenfalls Registrierungsnummer des Steuerpflichtigen, der die Rechnung ausstellt; - sofern der Lieferer nicht in Rumänien ansässig ist und einen Fiskalvertreter bestellt hat, Name, Adresse und MwSt-Nummer des Fiskalvertreters, falls dieser steuerpflichtig ist; - gegebenenfalls Name, Adresse und MwSt-Nummer des Käufers der Gegenstände oder Dienstleistungen; - bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen, die steuerbefreit mit Recht auf Vorsteuerabzug sind, Name, Adresse und MwSt-Nummer des Käufers, falls dieser für MwSt-Zwecke registriert ist, sowie die genaue Anschrift des Orts, an den die Gegenstände verbracht werden; - sofern die Vertragspartei nicht in Rumänien ansässig ist und einen Fiskalvertreter in Rumänien bestellt hat, Name, Adresse und MwSt-Nummer des Fiskalvertreters, falls dieser steuerpflichtig ist; - für die folgenden Leistungen die dem Lieferer vom Kunden mitgeteilte MwSt- Nummer: - innergemeinschaftliche Beförderung von Gegenständen; - mit der innergemeinschaftlichen Beförderung von Gegenständen zusammenhängende Tätigkeiten; - von Vermittlern erbrachte Leistungen der vorstehend genannten Tätigkeiten; - Arbeiten an oder Bewertung von beweglichen körperlichen Gegenständen; - sonstige Vermittlungsleistungen. - für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen, die steuerbefreit mit Recht auf Vorsteuerabzug sind, die MwSt-Nummer, die dem Käufer in dem anderen Mitgliedstaat zugeteilt wurde; - bei innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen, deren Wert über dem Schwellenwert von EUR liegt, die MwSt-Nummer, die den Lieferer in dem anderen Mitgliedstaat kennzeichnet und unter der der innergemeinschaftliche Erwerb in Rumänien vorgenommen wurde, sowie die MwSt-Nummer des Käufers; 9

10 - Bezeichnung und Menge der gelieferten Gegenstände, Bezeichnung der erbrachten Dienstleistungen bei der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge; - vorbehaltlich von Fällen, in denen die Rechnung vor dem Datum der Lieferung, der Leistungserbringung oder Vorauszahlung ausgestellt wird, das Datum der Lieferung der Gegenstände oder der Leistungserbringung bzw. der Einziehung der Vorauszahlung; - Besteuerungsgrundlage nach Steuersatz oder Steuerbefreiung, nicht steuerpflichtiger Umsatz der Gegenstände oder Dienstleistungen, Einheitspreis vor MwSt und Preisnachlässen; - Angabe der erhobenen Steuer nach Steuersatz und Gesamtbetrag der erhobenen Steuer in Landeswährung oder: 1. falls keine Steuer fällig ist, ein Verweis auf die entsprechende Bestimmung des Steuergesetzbuches oder die Sechste MwSt-Richtlinie oder gegebenenfalls einen der folgenden Vermerke: befreit mit Recht auf Vorsteuerabzug, befreit ohne Recht auf Vorsteuerabzug, in Rumänien nicht steuerpflichtig oder nicht in der Besteuerungsgrundlage enthalten ; 2. ist der Empfänger steuerpflichtig, ein Verweis auf die entsprechende Bestimmung den MwSt-Vorschriften oder der Sechsten MwSt-Richtlinie oder der Vermerk Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ; - ein Verweis auf andere Rechnungen oder zuvor ausgestellte Unterlagen, sofern mehrere Unterlagen oder Rechnungen für denselben Umsatz ausgestellt wurden; - etwaige weitere Vermerke, die nach den MwSt-Vorschriften erforderlich sind. In den folgenden Fällen wird der Steuerpflichtige von seiner Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung entbunden, sofern der Empfänger keine Rechnung fordert: - Personenbeförderung per Taxi sowie Personenbeförderung mit Fahrausweisen oder Abonnement; - Lieferung von Gegenständen im Einzelhandel und Erbringung von Dienstleistungen für die allgemeine Bevölkerung nach den Vermerken in Unterlagen ohne Nennung des Käufers; - Lieferungen von Gegenständen und Erbringung von Dienstleistungen, die in Unterlagen mit einem ähnlichen Inhalt wie Rechnungen vermerkt sind. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG 28. IST BEI RECHNUNGEN, DIE MIT EINER SICHEREN ELEKTRONISCHEN SIGNATUR VERSENDET WERDEN, VERBINDLICH VORGESCHRIEBEN, DASS DIE SIGNATUR AUF EINEM QUALIFIZIERTEN ZERTIFIKAT BERUHT UND VON EINER SICHEREN SIGNATURERSTELLUNGSEINHEIT ERSTELLT WERDEN MUSS? WENN JA, GEBEN SIE BITTE EINZELHEITEN AN. Ja, es sind sichere elektronische Signaturen, elektronische Datenaustauschsysteme (EDI) und sonstige durch die IT-Abteilung des Finanzministeriums genehmigte elektronische Systeme erforderlich. 29. IST BEI RECHNUNGEN, DIE IM RAHMEN EINES ELEKTRONISCHEN DATENAUSTAUSCHS VERSENDET WERDEN, ZUSÄTZLICH EIN ZUSAMMENFASSENDES 10

11 DOKUMENT IN PAPIERFORM ERFORDERLICH? WENN JA, GEBEN SIE BITTE EINZELHEITEN ZU INHALT UND VERFAHREN AN. Ja, ein zusammenfassendes Dokument in Papierform mit sämtlichen auf elektronischem Weg ausgestellten Rechnungen in einem Kalendermonat durch einen für MwSt-Zwecke registrierten Steuerpflichtigen bzw. mit allen in einem Kalendermonat von einem Mehrwertsteuerpflichtigen empfangenen Rechnungen ist erforderlich, wenn der Lieferer nicht für MwSt-Zwecke registriert ist. 30. SIND RECHNUNGEN ZULÄSSIG, DIE GEMÄSS ARTIKEL 233 ABSATZ 1 BUCHSTABE B UNTERABSATZ 2 DER MWST-RICHTLINIE (ÜBERMITTLUNG AUF ANDERE ELEKTRONISCHE WEISE) ÜBERMITTELT WERDEN? WENN JA, GEBEN SIE BITTE AN, WELCHE VORAUSSETZUNGEN UND FORMALITÄTEN ZU ERFÜLLEN SIND. Ja. Von einem Steuerpflichtigen auf elektronischem Wege ausgestellte Rechnungen sind nur zulässig, wenn das elektronische System von der IT-Abteilung des Finanzministeriums genehmigt wurde. 31. GIBT ES WEITERE BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG? 11

12 AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN 32. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DEN AUFBEWAHRUNGSORT VON RECHNUNGEN? Der Aufbewahrungsort ist Rumänien, vorbehaltlich der Aufbewahrung von ausgestellten Rechnungen, die an einem beliebigen Ort aufbewahrt werden können, sofern während des Aufbewahrungszeitraums - der Online-Zugriff auf die entsprechenden Daten gewährleistet ist; - die Echtheit des Ursprungs und Richtigkeit des Inhalts der Rechnungen sowie die Lesbarkeit der Rechnungen gewährleistet ist; - auch die Daten, die die Echtheit des Ursprungs und Richtigkeit des Inhalts der Rechnungen gewährleisten, aufbewahrt werden. Die Rechnungen bzw. der Inhalt der ausgestellten Rechnungen, die elektronisch gespeichert werden, müssen den zuständigen Steuerbehörden auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. 33. MUSS IM VORAUS MITGETEILT WERDEN, WENN DIE RECHNUNGEN AUßERHALB DES EIGENEN LANDES AUFBEWAHRT WERDEN? WENN JA, GEBEN SIE BITTE EINZELHEITEN AN. 34. WIE LANGE MÜSSEN DIE RECHNUNGEN AUFBEWAHRT WERDEN? 10 Jahre 35. WELCHE BESONDEREN VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE ART DER AUFBEWAHRUNG UND MÖGLICHE UMSTELLUNGEN? Es bestehen keine besonderen Vorschriften für die Art der Aufbewahrung von Rechnungen. In der Verordnung des Finanzministers Nr. 1850/2004 werden die allgemeinen Bedingungen für die Ausstellung und elektronische Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen festgelegt. 36. GIBT ES WEITERE BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN? 12

13 VEREINFACHTE RECHNUNGSTELLUNG 37. IN WELCHEN FÄLLEN IST EINE VEREINFACHTE RECHNUNGSTELLUNG GEMÄSS ARTIKEL 238 DER MWST-RICHTLINIE (RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES) GESTATTET? GELTEN DAFÜR BESONDERE VORSCHRIFTEN? Steuerpflichtige, die vereinfachte Rechnungen ausstellen möchten, haben einen ordnungsgemäß begründeten Antrag beim Finanzministerium einzureichen. Dieser Antrag wird im MwSt-Ausschuss besprochen. Die Ausstellung von vereinfachten Rechnungen für innergemeinschaftliche Lieferungen von steuerbefreiten Gegenständen mit Recht auf Vorsteuerabzug ist nicht zulässig. PERIODISCHE MWST-ERKLÄRUNGEN 38. WER MUSS MWST-ERKLÄRUNGEN EINREICHEN? Jeder für MwSt-Zwecke registrierte Steuerpflichtige muss MwSt-Erklärungen einreichen. Eine nur für innergemeinschaftliche Erwerbe registrierte Person muss bei der zuständigen Steuerbehörde für folgende Umsätze eine besondere MwSt-Erklärung einreichen: - innergemeinschaftliche Erwerbe, ohne Erwerbe neuer Fahrzeuge oder verbrauchsteuerpflichtiger Gegenstände; - sonstige Umsätze, für die sie steuerpflichtig ist. Ein für MwSt-Zwecke nicht registrierter Steuerpflichtiger hat, ungeachtet, ob er für innergemeinschaftliche Erwerbe registriert ist, bei der zuständigen Steuerbehörde eine besondere MwSt-Erklärung für Umsätze, für die er steuerpflichtig ist, einzureichen. Eine nicht für MwSt-Zwecke registrierte Person hat, ungeachtet, ob sie für innergemeinschaftliche Erwerbe registriert ist, bei der zuständigen Steuerbehörde eine besondere MwSt-Erklärung für die innergemeinschaftlichen Erwerbe neuer Fahrzeuge einzureichen. Ein für MwSt-Zwecke nicht registrierter Steuerpflichtiger und eine nichtsteuerpflichtige juristische Person hat, ungeachtet, ob sie für innergemeinschaftliche Erwerbe registriert ist, bei der zuständigen Steuerbehörde eine besondere MwSt-Erklärung für folgende Umsätze einzureichen: a) innergemeinschaftliche Erwerbe verbrauchsteuerpflichtiger Produkte; b) sonstige Umsätze, für die die Person steuerpflichtig ist. 39. IN WELCHEN ZEITLICHEN ABSTÄNDEN SIND MWST-ERKLÄRUNGEN EINZUREICHEN UND DIE BETREFFENDEN ZAHLUNGEN ZU LEISTEN? Die für MwSt-Zwecke in Rumänien registrierten, regulären Steuerpflichtigen haben wie folgt periodische MwSt-Erklärungen einzureichen: - monatlich; - vierteljährlich, Steuerpflichtige mit einem Umsatz unter EUR pro Jahr. 13

14 Die MwSt-Erklärung muss vor dem 25. des Folgemonats nach dem Monat, in dem der Steuertatbestand auftrat, eingereicht werden. Die besondere MwSt-Erklärung ist nur für die Zeiträume einzureichen, in denen der Steuertatbestand auftrat. Die Zahlung hat bis zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem der Steuerpflichtige die MwSt-Erklärung einzureichen hat. 40. GIBT ES IN BEZUG AUF DIE MWST-ERKLÄRUNG EINE SONDERREGELUNG FÜR KLEINE UNTERNEHMEN UND/ODER BESTIMMTE KATEGORIEN VON UNTERNEHMEN? WENN JA, WELCHE? Steuerpflichtige mit einem Umsatz unter EUR pro Jahr müssen die MwSt- Erklärungen vierteljährlich einreichen. Steuerbefreite Kleinunternehmen mit Recht auf Vorsteuerabzug gemäß dem Schwellenwert des in nationaler Währung ausgedrückten Gegenwerts von EUR/Jahr müssen keine MwSt-Erklärungen einreichen. 41. GIBT ES VEREINFACHTE VERFAHREN ZUR ERMITTLUNG DER STEUERSCHULD? WENN JA, WER KANN DIESE VERFAHREN UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN IN ANSPRUCH NEHMEN UND WORIN BESTEHEN DIE VEREINFACHUNGEN? Für die für Gebrauchtgegenstände, Kunstwerke, Sammlungsstücke und Antiquitäten geltenden Sonderregelungen wird die Steuerschuld nach Steuerzeitraum (nicht für jede steuerpflichtige Lieferung) ermittelt. ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG 42. IN WELCHEN ZEITLICHEN ABSTÄNDEN SIND ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN EINZUREICHEN? Die zusammenfassende Meldung für Lieferungen/Erwerbe von Gegenständen wird vierteljährlich bis zum 25. des Folgemonats nach Ende des Quartals von für MwSt- Zwecke registrierten Steuerpflichtigen und für innergemeinschaftliche Erwerbe registrierten Personen eingereicht, die während des Berichtszeitraums innergemeinschaftliche Lieferungen und/oder Erwerbe von Gegenständen sowie Lieferungen und/oder Erwerbe von Gegenständen im Rahmen von Dreiecksgeschäften bewirkt haben. 43. SIND ÜBER DIE IN TITEL XI KAPITEL 6 (ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN) DER MWST-RICHTLINIE (RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES) GEFORDERTEN ANGABEN HINAUS WEITERE ANGABEN ZU MACHEN? Für innergemeinschaftliche Umsätze ist die zusammenfassende Meldung auszufüllen. Neben innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Steuerpflichtige verpflichtet, innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen und Erwerbe von Gegenständen im Rahmen von Dreiecksgeschäften zu melden. 14

15 44. GIBT ES IN BEZUG AUF DIE ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG VEREINFACHTE VERFAHREN IM SINNE VON ARTIKEL 269 DER MWST-RICHTLINIE (RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES)? WENN JA, WELCHE SCHWELLENWERTE GELTEN DABEI? ELEKTRONISCHE STEUERANMELDUNGEN 45. KÖNNEN MWST-ERKLÄRUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE EINGEREICHT WERDEN? WENN JA, UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN UND UNTER EINSATZ WELCHER TECHNOLOGIE? WO IST EINE ENTSPRECHENDE GENEHMIGUNG ZU BEANTRAGEN? Ja, es sind sichere elektronische Signaturen, elektronische Datenaustauschsysteme (EDI) und sonstige durch die IT-Abteilung des Finanzministeriums genehmigte elektronische Systeme erforderlich. Die MwSt-Erklärungen können entweder elektronisch bei der zuständigen Steuerbehörde bzw. Registrierungsbehörde oder der Post per Einschreiben eingereicht werden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird das elektronische Format an die zuständige Behörde übermittelt und durch das ausgedruckte, unterzeichnete und abgestempelte Formular begleitet. Nach den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1085/2003 mit Durchführungsvorschriften für das Gesetz Nr. 161/2003 hinsichtlich von Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz bei der Ausübung öffentlicher Funktionen und im Geschäftsleben sowie zur Bekämpfung der Korruption in Bezug auf die Implementierung des nationalen elektronischen Systems können Großunternehmen die Erklärungen elektronisch über das nationale elektronische System einreichen. Ab 2007 ist die Einführung des Verfahrens für die elektronische Einreichung von Steuererklärungen als alternative Methode für Steuerpflichtige, die juristische Personen in den Bezirken Bukarest und Ilfov sind, vorgesehen. Dieses Verfahren wird künftig für alle Steuerpflichtigen eingeführt. Die Einreichung von Steuererklärungen auf diesem Wege impliziert die Registrierung der Steuerpflichtigen für den Erhalt eines elektronischen Zertifikats, anhand dessen die Steuererklärungen elektronisch signiert und eingereicht werden. 46. KÖNNEN ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE EINGEREICHT WERDEN? WENN JA, UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN UND UNTER EINSATZ WELCHER TECHNOLOGIE? WO IST EINE ENTSPRECHENDE GENEHMIGUNG ZU BEANTRAGEN? Die zusammenfassende Meldung ist auf dieselbe Weise wie die MwSt-Erklärung einzureichen (siehe Antwort auf Frage Nr. 45). 15

16 VERWALTUNGSPFLICHTEN 47. GIBT ES PAUSCHALREGELUNGEN? WENN JA, WELCHE? 48. GIBT ES ÜBER DIE BEREITS GENANNTEN VERWALTUNGSVEREINFACHUNGEN HINAUS WEITERE VEREINFACHUNGEN? WENN JA, WELCHE? 49. IN WELCHEN SPRACHEN SIND DIE FORMULARE FÜR DIE MWST-ERKLÄRUNG UND DIE ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG VERFÜGBAR? Auf Rumänisch. VORSTEUERABZUG 50. BEI WELCHEN KATEGORIEN VON GEGENSTÄNDEN UND DIENSTLEISTUNGEN KANN KEINE VORSTEUER ABGEZOGEN WERDEN? Kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht für alkoholische Getränke und Tabakwaren, sofern diese Gegenstände nicht für den Wiederverkauf oder die Verwendung für die Leistungserbringung bestimmt sind. 51. BEI WELCHEN KATEGORIEN VON GEGENSTÄNDEN UND DIENSTLEISTUNGEN KANN DIE VORSTEUER TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? WENN JA, IN WELCHER HÖHE? Nicht zutreffend. 16

17 ANHANG 1: SCHWELLENWERTE munity/vat_in_ec_annexi.pdf ANHANG 2: BEZEICHNUNG DER MWST-NUMMER IN DEN LANDESSPRACHEN munity/vat_in_ec_annexii.pdf ANHANG 3: ABKÜRZUNGEN munity/vat_in_ec_annexiii.pdf

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