Steuerpflicht, massgebender Umsatz, Beginn der Steuerpflicht, Anmeldung

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1 1 von :53 Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Mehrwertsteuer MWST, massgebender Umsatz, Beginn der, Anmeldung Dies ist eine Kurzinfo. Detailliertere Angaben finden Sie u.a. in den MWST-Infos oder Steuerobjekt sowie in der MWST-Praxis-Info 4 Präzisierungen zur MWST-Info 02 in Bezug auf die Definition der "unternehmerischen Tätigkeit". Leistungen, die die auslösen Verzicht auf die Befreiung von der (freiwillige ) Option für die Versteuerung von von der Steuer ausgenommenen Leistungen Beginn der Ende der /Wegfall der Bedingung für die Anmerkung zu den beiden Talschaften Samnaun und Sampuoir Anmerkung zum Fürstentum Liechtenstein Sie haben den Sitz Ihrer Unternehmung im Inland: Gehen Sie selbstständig einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nach? Treten Sie unter eigenem Namen auf? Ist Ihr Unternehmen auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen ausgerichtet? Führen Sie einen nicht gewinnstrebigen, ehrenamtlichen Sport- oder Kulturverein und erzielen mindestens 150'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen? Sind Sie eine gemeinnützige Institution und erzielen mindestens 150'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen? Sind Sie eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und erwirtschaften mindestens 25'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen an Nichtgemeinwesen? Erzielen Sie mindestens 100'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen? Organisieren Sie einen einmaligen Sport-, Kultur- oder Festanlass (Seenachtsfest, Dorffest, Jodlerfest, Pferdesporttage usw.) mit budgetierten, steuerbaren Einnahmen von mindestens 100'000 Franken aus gastgewerblichen Leistungen, Verkaufsständen für Lebensmittel, Werbung, Sponsoring usw.? Beziehen Sie für mindestens 10'000 Franken der Bezugsteuer unterliegende Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland? Bei einem Nein zu allen Punkten: Sie sind nicht steuerpflichtig. Sie können sich aber unter gewissen Umständen freiwillig der unterstellen, siehe unter dem Titel "Verzicht auf die Befreiung von der ". Bei einem Ja zu einem oder mehreren Punkten: Sie sind vermutlich steuerpflichtig. Sie können dies über den Fragebogen abklären, siehe Link auf der rechten Seite "Anmeldung". Der Sitz Ihrer Unternehmung ist im Ausland: Erzielen Sie in der Schweiz ausschliesslich der Bezugsteuer unterliegende Umsätze? Erbringen Sie in der Schweiz ausschliesslich Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen oder Lieferungen von Erdgas oder Elektrizität an in der Schweiz steuerpflichtige Abnehmer? Werden all Ihre Leistungen in die Schweiz über den schweizerischen Zoll

2 2 von :53 abgewickelt und von diesem mit der schweizerischen MWST (Einfuhrsteuer) belastet? Bei einem Ja zu einem Punkt: Sie sind in der Schweiz nicht steuerpflichtig. Bei einem Nein zu allen Punkten: Sie sind vermutlich steuerpflichtig. Sie können dies über den Fragebogen abklären, siehe Link auf der rechten Seite "Anmeldung". Betriebsstätten ausländischer Firmen im Inland: Für sie gelten dieselben Bestimmungen wie für ein Unternehmen im Inland. Leistungen, die die auslösen Für die Ermittlung der Umsatzlimite sind die Entgelte zu berücksichtigen, die mit folgenden Leistungen erzielt werden: steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen im Inland von der Steuer befreite Lieferungen und Dienstleistungen im Inland Für die Ermittlung der Umsatzlimite sind folgende Entgelte und Geldflüsse nicht zu berücksichtigen: Entgelte für von der Steuer ausgenommene Leistungen Entgelte für Lieferungen und Dienstleistungen im Ausland Einnahmen, die nicht aufgrund erbrachter Leistungen erzielt werden (sog. Nicht- Entgelte nach Art. 18 Abs. 2 MWSTG wie z.b. Spenden, Subventionen) Verzicht auf die Befreiung von der (freiwillige ) Sie erreichen die Umsatzgrenzen aus steuerbaren Leistungen gemäss Titel "" nicht. Sie können sich trotzdem als steuerpflichtiges Unternehmen eintragen lassen. Voraussetzung dafür: Ihr Unternehmen ist auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen ausgerichtet (kein Hobby oder Liebhaberei). Eine freiwillige ist jeweils auf Beginn einer laufenden Steuerperiode möglich. Option für die Versteuerung von von der Steuer ausgenommenen Leistungen Sie erbringen nebst steuerbaren Leistungen auch welche, die von der Steuer ausgenommen sind und möchten der Einfachheit halber alle Umsätze mit der MWST abrechnen? Sie erbringen ausschliesslich von der Steuer ausgenommene Leistungen. Sie möchten aber trotzdem steuerpflichtig werden? Dies ist bis auf folgende Einschränkungen möglich: Keine Option ist möglich für: Versicherungs-/Rückversicherungsumsätze, einschliesslich der Umsätze als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsmaklerin (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG); diverse Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG); Umsätze bei Wetten, Lotterien und sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz, soweit sie einer Sondersteuer oder sonstigen Abgabe unterliegen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 MWSTG). Werden folgende Leistungen durch den Empfänger der Leistung ausschliesslich für private Zwecke verwendet, ist eine Option nicht möglich: Übertragungen und Bestellungen von dinglichen Rechten an Grundstücken (z.b. Verkauf eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses zu Wohnzwecken) sowie Leistungen von Stockwerkeigentümergemeinschaften (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 20 MWSTG); Überlassung von Grundstücken und Grundstückteilen zum Gebrauch oder Nutzung (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 MWSTG), z.b. die Vermietung einer Wohnung zu

3 3 von :53 Wohnzwecken oder die Vermietung eines Bastelraumes oder Kellers an eine Privatperson. Wie erfolgt eine Option? Sobald Sie in Ihren Rechnungen oder Quittungen die MWST offen ausweisen (z.b. auf dem Billett für den Kinoeintritt wird der Steuersatz von 2.5% aufgeführt), haben Sie für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen optiert. Beginn der Aufnahme der Geschäftstätigkeit / Geschäftsübernahme / Geschäftserweiterung Ihr steuerbarer Umsatz erreicht in den nächsten 12 Monaten nicht die Umsatzgrenzen gemäss Titel ""? Sie sind nicht steuerpflichtig. Sie wissen nicht, wie sich Ihr steuerbarer Umsatz entwickelt? Sie müssen Ihre Umsatzentwicklung nach drei Monaten erneut überprüfen. Ihr steuerbarer Umsatz erreicht oder übersteigt in den nächsten 12 Monaten die Umsatzgrenzen gemäss Titel ""? Sie sind vermutlich steuerpflichtig und müssen sich innert 30 Tagen seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei der ESTV anmelden. Sie können dies über den Fragebogen abklären, siehe Link auf der rechten Seite "Anmeldung". Ihre für einen einmaligen Anlass budgetierten, steuerbaren Einnahmen erreichen 100'000 Franken? Sie haben sich vor Anlassbeginn bei der ESTV anzumelden (siehe Link auf der rechten Seite "Anmeldung"). Die der Bezugsteuer unterliegenden Dienstleistungen überschreiten 10'000 Franken im Kalenderjahr? Sie haben sich innert 60 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres schriftlich bei der ESTV zu melden. Die ESTV wird Ihnen für die bezogenen Dienstleistungen, die der Bezugsteuer unterliegen, eine Rechnung zustellen. Sie wollen auf die Befreiung von der verzichten? Der Verzicht auf die Befreiung von der (freiwillige ) kann frühestens auf den Beginn der laufenden Steuerperiode erklärt werden. Sie wollen für Leistungen, die von der Steuer ausgenommen sind, optieren? Sobald Sie in Ihren Rechnungen oder Quittungen die MWST ausweisen (z.b. auf dem Billett für den Kinoeintritt wird der Steuersatz von 2.5% aufgeführt), haben Sie für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen optiert. Bestehende, bis anhin von der befreite Unternehmen Die Befreiung von der endet nach Ablauf des Geschäftsjahres, in welchem die Umsatzgrenze von 100'000 Franken erreicht worden ist. Ende der /Wegfall der Bedingung für die Sind die Bedingungen für die nicht mehr erfüllt (z.b. Ende der Tätigkeit, Geschäftsübergabe oder Liquidation des Unternehmens) und ist zu erwarten, dass der massgebende Umsatz von 100'000 Franken auch in der folgenden Steuerperiode nicht mehr erreicht wird, so ist die Abmeldung frühestens auf das Ende der Steuerperiode möglich, in der der massgebende Umsatz erstmals nicht mehr erreicht worden ist. Eine Nichtabmeldung gilt als Verzicht auf die Befreiung von der, d.h. es erfolgt somit eine freiwillige für die nachfolgende Steuerperiode. In allen Fällen hat sich die steuerpflichtige Person innert 60 Tagen bei der ESTV schriftlich abzumelden, siehe Link auf der rechten Seite "Abmeldung". Anmerkung zu den beiden Talschaften Samnaun und Sampuoir Die Talschaften Samnaun und Sampuoir sind aus der schweizerischen Zollgebiet ausgeschlossen und gelten im Zusammenhang mit Lieferungen als Ausland. Somit sind Lieferungen nach bzw. in Samnaun und Sampuoir entweder von der Steuer befreit oder gelten als Lieferungen, die im Ausland erbracht werden. In Bezug auf Dienstleistungen gelten sie hingegen als Inland (Art. 4 Abs. 1 MWSTG), d.h. die erbrachten Dienstleistungen nach bzw. in Samnaun und Sampuoir (z.b. Hotel- und Gastgewerbe oder Treuhänder) unterliegen dem Normalsatz. Anmerkung zum Fürstentum Liechtenstein

4 4 von :53 Unternehmen, die im Fürstentum Liechtenstein ihren Sitz haben und steuerpflichtig werden, haben sich an folgende Adresse zu wenden: Liechtensteinische Steuerverwaltung Mehrwertsteuer Heiligkreuz Vaduz Nachricht an Fachkontakt Mehrwertsteuer Zuletzt aktualisiert am: Startseiten Einstiegsseite MWST (1) Startseite ESTV (3) Webbasierte Publikationen MWST MWST-Info 02 (4) MWST-Info 21 Neue ige (5) Dokumentation MWST-Info 21 Neue ige (6) kb PDF Information für neue ige (7) kb PDF Neue ige: Musterabrechnung - effektive Abrechnungsmethode (8) kb PDF Neue ige: Musterabrechnung - Pauschalsteuersätze (PPS) (9) kb PDF Neue ige: Musterabrechnung - Saldosteuersätze (SSS) (10) kb PDF Dienstleistungen Anmeldung bei der MWST (11) Mitteilung einer Adressänderung/Aenderung Rechtsform für juristische Personen (12) Abmeldung als steuerpflichtige Person (Löschung) (13) Externe Links Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) (14) Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) (15) Alle Links dieser Seite(n) download=nhzlpzeg7t,lnp6i0ntu042l2z6ln1acy4zn4z2qzpno2yuq2z6gpjcdext3fgym162epybg2c_jjkbnoksn6a download=nhzlpzeg7t,lnp6i0ntu042l2z6ln1acy4zn4z2qzpno2yuq2z6gpjcdeij3e2ym162epybg2c_jjkbnoksn6a download=nhzlpzeg7t,lnp6i0ntu042l2z6ln1acy4zn4z2qzpno2yuq2z6gpjcdeij3fgym162epybg2c_jjkbnoksn6a download=nhzlpzeg7t,lnp6i0ntu042l2z6ln1acy4zn4z2qzpno2yuq2z6gpjcdeij3fmym162epybg2c_jjkbnoksn6a download=nhzlpzeg7t,lnp6i0ntu042l2z6ln1acy4zn4z2qzpno2yuq2z6gpjcdeij3fwym162epybg2c_jjkbnoksn6a

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