Kommunaler Ökostrombezug Öffentliche Ausschreibung nach der VOL/A - Aufbau und Inhalt einer Ökostromausschreibung
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- Erika Beutel
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1 Kommunaler Ökostrombezug Öffentliche Ausschreibung nach der VOL/A - Aufbau und Inhalt einer Ökostromausschreibung Veranstaltung der Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg e.v. am 22. Februar 2008 in Stuttgart Rechtsanwalt Christian Buchmüller Schnutenhaus & Kollegen Reinhardtstraße 29 B, Berlin Tel.: (030) ; Fax: (030) buchmueller@schnutenhaus-kollegen.de "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 1 Rechtsanwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit derzeit fünf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten spezialisiert im Energie-, Klimaschutz- und Vergaberecht unabhängig von jeglichen Konzerninteressen umfassende Beratung von Anlagenbetreibern, Planern und Projektierern im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung und der Erneuerbaren Energien energierechtliche Beratung der öffentlichen Hand, von Stadtwerken und von Industriekunden Beratung des BMU / UBA im Klimaschutzrecht vergaberechtliche Beratung von Kommunen, Zweckverbänden und Bundesbehörden bei Energielieferung und -dienstleistungen, insbesondere Ausschreibungen von Ökostrom-Lieferungen und Ausschreibungen der strukturierten Strombeschaffung "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 2 1
2 Pflicht des Auftraggebers zur europaweiten Ausschreibung der Stromlieferung im offenen Verfahren maßgeblicher Schwellenwert für Kommunen: ,00 Ermittlung des Auftragswertes: Schätzung der Netto-Gesamtvergütung durch Auftraggeber Aufgrund des niedrigen Schwellenwertes werden die meisten Energielieferungen an Kommunen europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben. "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 3 Ziel des offenen Verfahrens möglichst großer europaweiter Wettbewerb unter den Bietern keine Beschränkung des Bieterkreises Praxiserfahrung: Je nach Anforderungen an die Ökostrom-Qualität bieten durchschnittlich drei bis sechs Stromlieferanten an "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 4 2
3 Wichtigste Verfahrensgrundsätze im offenen Verfahren Pflicht zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb Pflicht zur Gleichbehandlung der Bieter (Diskriminierungsverbot) Transparenzgebot Verhandlungsverbot, insbesondere für Angebotspreise Dokumentationspflicht des Auftraggebers "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 5 Zeitplan einer europaweiten Stromausschreibung (Überblick) Vorbereitung und Konzeption Erstellung der Vergabeunterlagen Angebotsfrist für die Bieter Prüfung und Wertung der Angebote, ggf. Aufklärungsverhandlungen bei Zweifeln über die Angebote Vergabeentscheidung Mitteilung an nicht berücksichtigte Bieter Anmeldung der Stromlieferung durch den neuen Lieferanten für die einzelnen Abnahmestellen beim örtlichen Netzbetreiber Durchführungszeit 30 Tage 30 Tage mindestens 52 Tage 21 Tage 21 Tage mindestens 14 Tage 60 Tage (mindestens 1 Monat) ca. 228 Tage, 7,5 Monate "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 6 3
4 Vergabeunterlagen Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) enthält wesentliche Aspekte zur Konzeption und Durchführung des Vergabeverfahrens Verdingungsunterlagen Leistungsbeschreibung (einschließlich Leistungsverzeichnis) Vertragsbedingungen (Muster-Ökostromliefervertrag) "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 7 Inhalt der Leistungsbeschreibung: Überblick Verzeichnis der Abnahmestellen mit den erforderlichen Daten (Leistungsverzeichnis) technische und sonstige Anforderungen an die Stromlieferung sonstige technische Informationen und Hinweise auf technische Besonderheiten Lieferumfang (ggf. bezogen auf Lose) und Lieferzeitraum Preisblätter für die Strompreisangebote der Bieter Zuschlagskriterien Bietergemeinschaften Unteraufträge "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 8 4
5 Inhalt des Stromliefervertrages (I) unter anderem Regelungen zu: Art und Umfang der Stromlieferung Qualitätsanforderungen an die Ökostromlieferung Nachweispflichten des Auftragnehmers hinsichtlich der Erfüllung der gestellten Anforderungen an die Ökostromlieferung Definition der Anschluss- und Übergabestellen Möglichkeit des Auftraggebers zur Errichtung und zum Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen Regelung über Netzanschluss und Netznutzung "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 9 Inhalt des Stromliefervertrages (II) unter anderem Regelungen zu: Messung an den Abnahmestellen Stromlieferpreise Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten Vertragslaufzeit und Verlängerungsmöglichkeiten Lieferunterbrechung und Haftung ggf. Sonderkündigungsrechte und Vertragsstrafen in Bezug auf die nachweisliche Lieferung von Ökostrom "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 10 5
6 Besonderheiten bei der europaweiten Ausschreibung von Ökostrom Ausgangspunkt: Umweltanforderungen an Beschaffungsgegenstand vergaberechtlich grundsätzlich zulässig Nutzung erneuerbaren Energien dienst Umweltschutz (CO2-Minderung) Ansatzpunkte: Lieferung von Ökostrom als Auftragsgegenstand und/oder Festlegung der Ökostromeigenschaft als Zuschlagskriterium "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 11 Lieferung von Ökostrom als Auftragsgegenstand (I) Ökostromeigenschaft als Mindestqualitätsanforderung an den Auftragsgegenstand Umwelteigenschaft als technische Spezifikation vergaberechtlich zulässig, sofern: direkter Bezug zum Auftragsgegenstand keine Behinderung des Marktzugangs keine Diskriminierung von Bietern transparente Kriterien "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 12 6
7 Lieferung von Ökostrom als Auftragsgegenstand (II) Wichtig: klare, diskriminierungsfreie Definition der Stromlieferung aus erneuerbaren Energien in der Leistungsbeschreibung und im Muster-Ökostromliefervertrag Gestaltungsmöglichkeiten des Auftraggebers: 100 % Ökostromlieferung oder nur Ökostromanteil (z. B. 30 % oder 50 %) (Problem: EEG-Quote) Ökostromlieferung für alle Lose oder nur für einzelne Lose konkrete Vorgaben zur CO2-Minderung (Referenzwert: bundesdeutscher Kraftwerksmix i.h.v. 514 g/kwh im Jahr 2005) Neuanlagenquote ( ) "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 13 Beispiel für Mindestanforderungen an die Ökostromqualität in der Leistungsbeschreibung 100 % aus erneuerbaren Energienquellen 50 % aus Neuanlage, nicht älter als 6 Jahre bilateraler Strombezugsvertrag "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 14 7
8 Problem: Problemkreis Ökostrom-Gütesiegel (I) verschiedene Ökostrom-Gütesiegel mit unterschiedlichen Anforderungen (z. B. ok power, TÜV Süd, TÜV Nord etc.) Auftragsgegenstand muss transparent und diskriminierungsfrei vorgegeben werden (noch) kein einheitlicher Kriterienkatalog für Vergabe von Ökostrom- Gütesiegeln Ökostrom-Gütesiegel sind keine technische Spezifikation i.s.d. Vergaberechts Auftraggeber muss selbst Ökostromeigenschaften genau definieren "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 15 Problemkreis Ökostrom-Gütesiegel (II) Möglichkeit: Ökostrom-Gütesiegel als Nachweis für Erfüllung der Anforderungen zulassen Beachte: evtl. Nachprüfung aufwändig Beschränkung auf einzelnes Ökostrom-Gütesiegel als Nachweis unzulässig nur Ökostrom-Gütesiegel nach Liefer- oder Händlermodell zulässig "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 16 8
9 Problemkreis RECS-Zertifikate Problem: RECS-Zertifikate Trennung von Stromlieferung und Umweltnutzen Bezug der RECS-Zertifikate zum Auftragsgegenstand Ökostromlieferung zweifelhaft "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 17 Funktionsweise: Ökostrom mit Förderbeitrag Mit Strompreis wird Beitrag zu Fonds geleistet, der erneuerbare Energie- Erzeugungsanlagen zumeist in der Region des Stromlieferanten errichtet und betreibt. Problem: als Anforderung an Auftragsgegenstand vergaberechtlich unzulässig keinen Bezug zum Auftragsgegenstand (= Stromlieferung an Auftraggeber) Diskriminierung auswärtiger Ökostromhändler durch Zwang, in regionale Energieprojekte zu investieren und Anlagen zu betreiben "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 18 9
10 Ökostrom als Zuschlagskriterium (I) Ausgangspunkt: wirtschaftlich günstigstes Angebot Vergaberechtliche Anforderungen: Umwelteigenschaft zulässiges Zuschlagskriterium, sofern: Zusammenhang mit Gegenstand des Auftrags keine unbeschränkte Einscheidungsfreiheit des Auftraggebers ausdrückliche Nennung in Leistungsbeschreibung oder Vergabebekanntmachung keine Diskriminierung von Bietern Nachprüfbarkeit der angebotenen Umweltvorteile Bezug zur ausgeschriebenen Liefermenge "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 19 Fazit: Ökostrom als Zuschlagskriterium (II) Ökostromqualität zulässiges Zuschlagskriterium Zusatzpunkte bei Wertung möglich Beispiel: Berücksichtigung einer höheren CO2-Minderung bei der Zuschlagserteilung (vgl. BMU/UBA-Leitfaden) Praxistipp: Festlegung von Mindestanforderungen an die Ökostromqualität beim Auftragsgegenstand (in der Leistungsbeschreibung) "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 20 10
11 Möglichkeiten des Auftraggebers zur Sicherung der Ökostromqualität Sicherung der Ökostromqualität durch Regelungen in der Leistungsbeschreibung und im Stromliefervertrag Beispiele: Verpflichtung des Lieferanten zum Ausschluss einer Doppelvermarktung des Umweltnutzens schon bei Angebotsabgabe Nachweispflichten des Lieferanten während der Lieferung Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers und Vertragsstrafe bei Nichterfüllung der Ökostrom-Qualitätsanforderungen durch den Lieferanten "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 21 Fazit Die Lieferung von Ökostrom lässt sich europaweit ausschreiben. Es gibt mittlerweile einige positive Beispiele, insbesondere in Baden-Württemberg. Der Auftraggeber hat es in der Hand, durch die Festlegung der Anforderungen an die Ökostromqualität einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 22 11
12 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und stehe für Fragen und fachlichen Austausch gerne zur Verfügung! Rechtsanwalt Christian Buchmüller Schnutenhaus & Kollegen Reinhardtstraße 29 B, Berlin Tel.: (030) ; Fax: (030) "Kommunaler Ökostrombezug" am 22. Februar 2008 in Stuttgart 23 12
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