Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)"

Transkript

1 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration ESF So geht das! Praxiswissen erfolgreich anwenden 24. Juni 2015 Haus der Begegnung Königstein Workshop 3 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 1

2 1. Rechtliche Grundlagen und Regelungen 2. Begriffsdefinitionen Diskriminierung Ungleichbehandlung Barrierefreiheit 3. Umsetzung in der Praxis 2

3 1. Rechtliche Grundlagen und Regelungen UN-Behindertenrechtskonvention Konkretisierung bestehender Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen zur Förderung ihrer Chancengleichheit in der Gesellschaft Jeder Mensch kann nach seinen individuellen Möglichkeiten selbstbestimmt leben und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen Inklusion statt Integration 2008 in Kraft getreten Ratifizierung Deutschland

4 1. Rechtliche Grundlagen und Regelungen Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft Seit 2001 Paradigmenwechsel (von Fürsorge zu Teilhabe) Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen und Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung 2004 in Kraft getreten 4

5 1. Rechtliche Grundlagen und Regelungen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) rechtlicher Rahmen für weitgehend einheitlichen Diskriminierungsschutz 2006 in Kraft getreten ist. Hessischer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK Festlegung von Grundsatzzielen Ziele und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung 2012 durch das Kabinett in Kraft gesetzt 5

6 2. Begriffsdefinitionen Diskriminierung Ungleichbehandlung Artikel 2 UN-BRK Diskriminierung aufgrund von Behinderung jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennen, Genießen oder Ausüben aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird. Sie umfasst alle Formen der Diskriminierung, einschließlich der Versagung angemessener Vorkehrungen 6

7 2. Begriffsdefinitionen Diskriminierung Ungleichbehandlung Artikel 5 UN-BRK Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleich Vorteile durch das Gesetz haben. (2) Die Vertragsstaaten verbieten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung 7

8 2. Begriffsdefinitionen Diskriminierung Ungleichbehandlung (3) Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeigneten Schritte, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten. (4) Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens. 8

9 2. Begriffsdefinitionen Diskriminierung Ungleichbehandlung Beispiel: Diskriminierung Ablehnung eines Bewerbers, der die formellen Voraussetzungen erfüllt, aufgrund seiner Sinnesbehinderung, obwohl diese für die Ausübung der Tätigkeit keine Einschränkung bedeutet. Keine Diskriminierung Der Bewerber mit einer motorischen Einschränkung erhält eine längere Zeit zur Verfügung gestellt um seine Arbeit zu schreiben 9

10 2. Begriffsdefinitionen - Barrierefreiheit Artikel 9 Zugänglichkeit Treffen geeigneter Maßnahmen mit dem Ziel für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. 10

11 2. Begriffsdefinitionen Barrierefreiheit Artikel 1 - Begriff der Behinderung nach der UN-BRK Behinderung in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren, die an gleichberechtigter Teilhabe an der Gesellschaft hindern Beispiel: Ein mündlicher Vortrag stellt für einen blinden Menschen in der Regel keine Barriere dar, für einen gehörlosen Menschen ist es dagegen eine Barriere. 11

12 3. Umsetzung in der Praxis - Konzeptionierung Wichtig Nicht überall muss alles Barrierefrei sein, aber bedarfsgerechte Möglichkeiten müssen geschaffen werden Beim kompletten Design und in der Konzeptionierung des Projektes ist alles im Blick zu haben - Wer könnte was im Bedarfsfall benötigen? 12

13 3. Umsetzung in der Praxis Konzeptionierung - Leitfragen Welche Zielgruppe spreche ich an? Wie spreche ich die Zielgruppe an? Können sich darunter Menschen mit Behinderungen befinden? Wenn ja, mit welchen Behinderungsgruppen muss ich rechnen? Wie muss ich mein Konzept gestalten, um diesen Gruppen eine Teilnahme zu ermöglichen? Welche Voraussetzungen brauche ich für die Lernorte? 13

14 3. Umsetzung in der Praxis Konzeptionierung Leitfragen Was muss ich vorher planen? Welche Materialien werden in welcher Form benötigt? Was muss ich vorhalten, was bringt der Projektteilnehmer mit? Welche Unterstützung gibt es? Wo finde ich Unterstützung? 14

15 3. Umsetzung in der Praxis Gestaltung Barrierefreie Ausschreibung Hinweis auf die Möglichkeit von Unterstützungsangeboten Antragsformular barrierefrei ausfüllbar Abfrage von benötigter Unterstützung Keine sprachlichen Diskriminierungen 15

16 3. Umsetzung in der Praxis Sprache schafft Bewusstsein Keine sprachlichen Diskriminierungen statt Behinderte Menschen mit Behinderungen statt der Verwendung komplizierter Fachausdrücke/Fremdworte einfacher Ausdruck/Verwendung des deutschen Ausdrucks statt Mensch mit geistiger Behinderung Mensch mit Lernschwierigkeiten Viele Menschen fühlen sich durch den Begriff mich schlecht gemacht, weil sie sich als dumm und nicht lernfähig betrachtet fühlen. 16

17 3. Umsetzung in der Praxis Sprache schafft Bewusstsein Ein Rollstuhl ist keine Einschränkung, sondern ein Fortbewegungsmittel. Sollten Sie tatsächlich jemanden treffen, der an den Rollstuhl gefesselt ist, binden Sie ihn los! Quelle: 17

18 3. Umsetzung in der Praxis barrierefreie Lernorte Die Erreichbarkeit des Kursortes muss sichergestellt sein, sowohl für mobilitätseingeschränkte Menschen als auch für seheingeschränkte. Die Unterrichtsmaterialien müssen von jedem Kursteilnehmer ohne fremde Hilfe nutzbar sein Die Sanitäranlagen müssen vorhanden, erreichbar und nutzbar sein 18

19 3. Umsetzung in der Praxis barrierefreie Lernorte Beispiele: Die Teilnahme am Kurs ist nicht möglich, weil der Kursraum nicht für den Teilnehmer mit dem Rollstuhl erreichbar ist. Eine Teilnahme ist nicht möglich, weil es im gesamten Haus keine barrierefrei nutzbare Toilette gibt Der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin, die auf einen Screenreader angewiesen ist kann den Text nicht lesen, da er als Bilddatei eingescannt wurde. 19

20 3. Umsetzung in der Praxis barrierefreie Lernmaterialien Verwendung einer Texterkennungssoftware im Kopierer Verwendung der Prüffunktionen in Word von Texten auf Barrierefreiheit Benutzung der Formatierungsmöglichkeiten in Word Vorteile: Sreenreaderlesbar Gliederungen/Inhaltsverzeichnisse können problemlos erstellt werden Steuerbar über Tastaturbefehle 20

21 3. Umsetzung in der Praxis barrierefreie Lernorte / Lernmaterialien Berücksichtigung der Geld- und Zeitstruktur Unterstützung durch einen Gebärdensprachdolmetscher für einen gehörlosen Teilnehmer/in Übersetzung einer Information in Leichte Sprache Bereitstellung/Organisation einer Rampe Ausleihen einer Verstärkeranlage für Menschen mit einer Hörbehinderung 21

22 3. Umsetzung in der Praxis barrierefreie Lernorte / Lernmaterialien Unterstützungsmöglichkeiten Broschüren Der Barrierechecker, 10 Knigge-Tipps, Zusammen arbeiten Internetseiten Finanzielle Unterstützung durch Rehaträger, Krankenkassen, Integrationsamt 22

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 23

Juristische Fakultät. Nationale Universität Irlands, Galway. Juristische Fakultät

Juristische Fakultät. Nationale Universität Irlands, Galway. Juristische Fakultät Konzepte zur Barrierefreiheit und zu Zugangsbedingungen für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des UN-Übereinkommens: Zielsetzung, Barrierefreiheit, angemessene Vorkehrungen Shivaun Quinlivan Direktorin

Mehr

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht ÖAR Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht Workshop Wohnbau barrierefrei 10. Oktober 2013, Wien Volker Frey,

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom ) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)

Mehr

Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung

Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung Stephanie Aeffner, Fachtag Inklusive Erwachsenenbildung, 22.02.2017 Was bedeutet der Auftrag der UN- Behindertenrechtskonvention

Mehr

Die Zukunft ist inklusiv:

Die Zukunft ist inklusiv: Die Zukunft ist inklusiv: die Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für Bibliotheken Anne Sieberns Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin Übereinkommen über die Rechte von

Mehr

Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine

Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft Politische, pädagogische (didaktische Ebene) Anerkennung, Gleichstellung, Chancengleichheit Differenzlinien

Mehr

BRK. Von der Europäischen Union am ratifiziert. (Stand: November 2013)

BRK. Von der Europäischen Union am ratifiziert. (Stand: November 2013) Einführung in das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Entwicklung und Zweck der BRK, allgemeine Grundsätze und Verpflichtungen für die Vertragsstaaten Shivaun Quinlivan Direktorin

Mehr

Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF

Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF Dr. Birgit Drolshagen & Dipl-Inform. Ralph Klein DoProfiL wird im Rahmen der gemeinsamen Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern

Mehr

Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen?

Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Konsequenzen der Behindertenrechtskonvention für die Hochschule Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut

Mehr

Die UNO-BRK im Bereich der Dienstleitung Privater The UN CRPD and Private Parties Prof. Lisa Waddington, European Disability Forum Chair in European

Die UNO-BRK im Bereich der Dienstleitung Privater The UN CRPD and Private Parties Prof. Lisa Waddington, European Disability Forum Chair in European Die UNO-BRK im Bereich der Dienstleitung Privater The UN CRPD and Private Parties Prof. Lisa Waddington, European Disability Forum Chair in European Disability Law, Universität Maastricht (NL) Überblick

Mehr

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN Angebot der Fortbildung: Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN FÜR INTERESSIERTE GEMEINDERÄTE/INNEN

Mehr

INKLUSION UND BARRIEREFREIHEIT. PIRATEN und Inklusion Schlauer werden mit Ulrike Pohl

INKLUSION UND BARRIEREFREIHEIT. PIRATEN und Inklusion Schlauer werden mit Ulrike Pohl INKLUSION UND BARRIEREFREIHEIT PIRATEN und Inklusion Schlauer werden mit Ulrike Pohl Ulrike Pohl, Listenkandidatin Berlin 07.07.2013 1 VOM MUSTERKRÜPPELCHEN ZUR INKLUSION 1961 BRD: Einführung der Eingliederungshilfe,

Mehr

Vielfalt gehört dazu Demografische Entwicklung, Inklusion und Diversität: Herausforderungen für die Selbsthilfe

Vielfalt gehört dazu Demografische Entwicklung, Inklusion und Diversität: Herausforderungen für die Selbsthilfe Vielfalt gehört dazu Demografische Entwicklung, Inklusion und Diversität: Herausforderungen für die Selbsthilfe 34. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.v. in Goslar vom

Mehr

Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen?

Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Es gibt viele Verträge über die Menschenrechte. Aber Menschen mit Behinderungen werden in diesen

Mehr

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Der Lüner Dialog Auf dem Weg zur Inklusion in - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Thema Inklusion im heutigen Kontext Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zentrales Thema gleichberechtigte

Mehr

Inklusion und Kindertagesstätten

Inklusion und Kindertagesstätten Inklusion und Kindertagesstätten Eine kritische Diskussion Verbandstag Landesverband Lebenshilfe Niedersachsen am 17.03.2012 in Hannover 1 Inklusion / Integration Begriffe, die es in sich haben. Auf die

Mehr

Diskriminierung aufgrund von Behinderung

Diskriminierung aufgrund von Behinderung Diskriminierung aufgrund von Behinderung Dr. Shivaun Quinlivan Direktorin des LL.M.-Programms Internationales und vergleichendes Behindertenrecht und Behindertenpolitik Vortrag Der Begriff Behinderung

Mehr

Die UN- Behindertenrechtskonvention

Die UN- Behindertenrechtskonvention Die UN- Behindertenrechtskonvention Selbstbestimmung Freiheit von Diskriminierung Gleichberechtigte Teilhabe Behindertenbeirat im Landkreis Gifhorn e.v. 03.06.2010 1 Behindertenrechtskonvention (BRK) BRK

Mehr

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg 26. November 2012 Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Fachgebiet Behinderung und Inklusion Entstehungskontexte von Inklusion Internationale Bildungspolitik:

Mehr

Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation

Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation 1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention

Mehr

Behindertengleichstellungsgesetz Bund (BGG) Probleme des Gesetzes

Behindertengleichstellungsgesetz Bund (BGG) Probleme des Gesetzes Besser ist nicht gut genug! Neufassung des BGG des Bundes Was wir in Bremen vielleicht besser machen können Selbstbestimmt Leben Bremen e.v. 27. Mai 2016 Horst Frehe Staatsrat für Soziales, Kinder, Jugend

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Paulo dos Santos UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Wenn Eltern nach der Schule fragen... / 08. Juni 2016 Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter der Stadt Köln Allgemeine Erklärung

Mehr

Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg. Vorbemerkung

Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg. Vorbemerkung Arbeitsgruppe Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Vorbemerkung Um Fragen der Zugänglichkeit zur Gewährleistung einer unabhängigen Lebensführung

Mehr

Die UN-Behindertenrechtskonvention. Relevant für die Wohnunglosenhilfe?

Die UN-Behindertenrechtskonvention. Relevant für die Wohnunglosenhilfe? Die UN-Behindertenrechtskonvention Relevant für die Wohnunglosenhilfe? Motto Nichts über uns ohne uns Wir sind nicht behindert, wir werden behindert 1 Historische Rahmenbedingungen Satt und Sauber Paradigma

Mehr

Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft

Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft Ulrich Hase 14. September 2015 Was erwartet Sie? Grundsätzliches Paradigmenwechsel Regelungsbereiche und Umsetzungsprinzipien

Mehr

Inklusionsorientierte Kommunalverwaltung

Inklusionsorientierte Kommunalverwaltung Inklusionsorientierte Kommunalverwaltung Die Aufgaben der kommunalen Verwaltung im übergreifenden Sinne umfassen neben der Umsetzung von staatlichen Vorhaben insbesondere die Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge

Mehr

UN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern

UN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern UN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern Dr. Rolf Marschner 2. BayBGT Bamberg 6. 10. 2011 These 1 Die Entwicklung der Gesetzgebung der Bundesländer zur Unterbringung psychisch kranker Menschen zeigt,

Mehr

Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen

Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen Grundlagen und Herausforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Zur Lebenssituation

Mehr

Das Problem. Kommunale Teilhabe. Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Sozialraum. Politische Partizipation

Das Problem. Kommunale Teilhabe. Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Sozialraum. Politische Partizipation Das Problem Kommunale Teilhabe Partizipation von Menschen mit am Sozialraum Die Überwindung der Einschließung in Institutionen hebt die gesellschaftliche Ausschließung noch nicht auf. Prof. Dr. Albrecht

Mehr

Mehr als Eingliederungshilfe Inklusion als Herausforderung für eine örtliche Politik der Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen

Mehr als Eingliederungshilfe Inklusion als Herausforderung für eine örtliche Politik der Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen Mehr als Eingliederungshilfe Inklusion als Herausforderung für eine örtliche Politik der Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen Johannes Schädler Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer

Mehr

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter Begrifflichkeiten, Definitionen 1. Verschiedene Begrifflichkeiten 2. Der Begriff der Barrierefreiheit 3. Rechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit 4. Problematik rollstuhlgerecht schwellenlos

Mehr

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15

Mehr

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe 15 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe Im Jahr 2001 wurde im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) der Begriff Teilhabe eingeführt. Wie in Gesetzen üblich, wurde der neue Begriff Teilhabe nicht

Mehr

D E R R E T Z H O F. Bildungshaus Schloss Retzhof umfassend barrierefrei!

D E R R E T Z H O F. Bildungshaus Schloss Retzhof umfassend barrierefrei! Bildungshaus Schloss Retzhof umfassend barrierefrei! Barrierefreiheit/Accessibility Der englische Ausdruck accessibility meint Zugänglichkeit & Nutzbarkeit gleichermaßen. keine Barrieren aufweisend und

Mehr

Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation Impulse und Perspektiven, Berlin,

Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation Impulse und Perspektiven, Berlin, 1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung Abbau von Barrieren im Arbeitsleben Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation

Mehr

SOZIALRAUMORIENTIERTE INKLUSION. Projekt Inklusion konkret Ein Projekt des VskA e. V. www. inklusionkonkret.info

SOZIALRAUMORIENTIERTE INKLUSION. Projekt Inklusion konkret Ein Projekt des VskA e. V. www. inklusionkonkret.info SOZIALRAUMORIENTIERTE INKLUSION Projekt Inklusion konkret Ein Projekt des VskA e. V. www. inklusionkonkret.info INKLUSION IN FAZ ZUR TV-SENDUNG JAUCH Nicht jedes Kind kann auf eine normale Schule gehen.

Mehr

Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung?

Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung? Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung? Arbeitsschutz aktuell Hamburg 11.10.2016 Inklusion Was sagt der DUDEN? In klu si on 1. (Mathematik) (besonders in der Mengenlehre)

Mehr

STELLUNGNAHME 16/3173 A01, A04

STELLUNGNAHME 16/3173 A01, A04 Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Sekretariat 16 STELLUNGNAHME 16/3173 30.10.2015 Stellungnahme A01, A04 Zum Entwurf eines Ersten allgemeinen Gesetzes

Mehr

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen

Mehr

Neuaufstellung ÖPNV-Plan /30 Erster Querschnittsworkshop (Q1) Barrierefreiheit

Neuaufstellung ÖPNV-Plan /30 Erster Querschnittsworkshop (Q1) Barrierefreiheit Neuaufstellung ÖPNV-Plan 2015 2020/30 Erster Querschnittsworkshop (Q1) Barrierefreiheit Udo Rheinländer Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit Folie 1 UN Behindertenkonvention (UN BRK) Artikel 9 Zugänglichkeit

Mehr

UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Marianne Schulze * Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat den Zweck, die volle und gleichberechtigte Ausübung aller

Mehr

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------

Mehr

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein

Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Stein-Berufskolleg und berufliches Gymnasium des Erzbistums Paderborn 2012 Quelle: Gemeinsam leben,

Mehr

Einführung in das UN- Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dessen Mehrwert. ERA Februar 2014

Einführung in das UN- Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dessen Mehrwert. ERA Februar 2014 Einführung in das UN- Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dessen Mehrwert Prof. Dr. Jenny E. Goldschmidt (Niederländisches Institut für Menschenrechte, Universität Utrecht)

Mehr

Der 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Der 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Mehr

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention Die UN-Behindertenrechtskonvention Das Recht auf inklusive Bildung Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut für Menschenrechte 08.03.2010 VdS-Hessen

Mehr

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit)

Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) 3.9..2015 in Eutin Prozess zur Erarbeitung eines Aktionsplans Inklusion

Mehr

Braunschweig inklusiv. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Braunschweig inklusiv. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Braunschweig inklusiv Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Braunschweig inklusiv Gliederung 1. Die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten

Mehr

In Vielfalt gemeinsam von Anfang an

In Vielfalt gemeinsam von Anfang an In Vielfalt gemeinsam von Anfang an INKLUSION ZWISCHEN WUNSCH, WIRKLICHKEIT UND VISION Fachtagung in Schwabach 11.01.2017 Jacqueline Erk Menschenrechte und Inklusion Die UN-Behindertenrechtskonvention

Mehr

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014 en der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014 1. Wie sieht Ihre Vision eines inklusiven, nachhaltigen und demokratischen Europas

Mehr

Assistierte Freiheit. Gleiche Würde und gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung? Sigrid Graumann

Assistierte Freiheit. Gleiche Würde und gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung? Sigrid Graumann Assistierte Freiheit Gleiche Würde und gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung? Sigrid Graumann Vorgehen 1. Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik: Von einer Behindertenpolitik der Wohltätigkeit

Mehr

Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK

Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK ERA, 19. September 2017 Dick Houtzager, Niederländisches Institut für Menschenrechte Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms

Mehr

DJR-Konferenz

DJR-Konferenz DJR-Konferenz 19.09.2013 1. Von der Integration zur Inklusion Salamanca Erklärung Integration Inklusion 2. UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen Zweck der UN-Konvention Ratifizierung

Mehr

Menschenrechtliche Perspektive auf die Diversity-Dimension Behinderung

Menschenrechtliche Perspektive auf die Diversity-Dimension Behinderung Menschenrechtliche Perspektive auf die Diversity-Dimension Behinderung Präsentation im Rahmen der Diversity-Werkstatt von IDM -Internationale Gesellschaft für Diversity Management am 14.02.2017- Judy Gummich

Mehr

Forderungen von (mehrfachbehinderten) gehörlosen Menschen und deren Angehörigen auf der Grundlage der UN-Konvention

Forderungen von (mehrfachbehinderten) gehörlosen Menschen und deren Angehörigen auf der Grundlage der UN-Konvention Ulrich Hase Forderungen von (mehrfachbehinderten) gehörlosen Menschen und deren Angehörigen auf der Grundlage der UN-Konvention Fachtagung Ge-HÖR-ige Herausforderung der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie

Mehr

Partizipation als Querschnittsanliegen der UN-BRK

Partizipation als Querschnittsanliegen der UN-BRK Partizipation als Querschnittsanliegen der UN-BRK Konsequenzen für die Landespolitik Inklusion Praktisch Veranstaltung des Landesbehindertenbeauftragten und des Landesbehindertenrat Hannover 21.08.2013

Mehr

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung Inklusion und Integration Ein Beitrag zur Begriffsklärung Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Gliederung 1. Der Impuls der UN-Konvention

Mehr

Behinderung neu denken!

Behinderung neu denken! Behinderung neu denken! Zur Bedeutung der Behindertenrechtskonvention (Foto: Rosemarie König) Impulsreferat auf der 2. Fachtagung Gemeinsam zu einem Bayerischen Aktionsplan München, 21. Mai 2012 von Dr.

Mehr

P r o f. D r. F e l i x W e l t i N o v e m b e r , B e r l i n

P r o f. D r. F e l i x W e l t i N o v e m b e r , B e r l i n als Messlatte der UN- Behindertenrechtskonvention für das politische Handeln in Deutschland P r o f. D r. F e l i x W e l t i 3 0. N o v e m b e r 2 0 1 7, B e r l i n Gliederung I. UN-Behindertenrechtskonvention

Mehr

Gliederung. UN-Behindertenrechtskonvention. Begründung von Rechtsansprüchen durch die BRK? Allgemeines zur Behindertenrechtskonvention

Gliederung. UN-Behindertenrechtskonvention. Begründung von Rechtsansprüchen durch die BRK? Allgemeines zur Behindertenrechtskonvention Gliederung UN-Behindertenrechtskonvention Allgemeines zur Behindertenrechtskonvention Sozialleistungen des SGB zur Unterstützung der Kommunikation Vorschriften der Behindertenrechtskonvention mit Bezug

Mehr

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel FB Humanwissenschaften Institut für Sozialwesen Fachgebiet Behinderung und Inklusion Prof. Dr. Gudrun Wansing

Mehr

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung

Mehr

Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Aktionsplan der Bundesregierung-

Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Aktionsplan der Bundesregierung- Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Aktionsplan der Bundesregierung- Gliederung Einleitung und Hintergrund zur UN-Konvention Aufbau des Nationalen Aktionsplans

Mehr

Die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik

Die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik Dr. Joachim Steinbrück Die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (Behindertenrechtskonvention

Mehr

INKLUSION und Elementarpädagogik

INKLUSION und Elementarpädagogik INKLUSION und Elementarpädagogik Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. Albert Schweitzer Inklusion Lebenshilfe in Niedersachsen Die Lebenshilfe Niedersachsen ist ein großer Eltern- und Betroffenenverband.

Mehr

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn Arbeitskreis barrierefreies Ottobrunn Herzlich Willkommen zur Fortbildung Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn Referenten: StR (RS) Heidi Lungmus Dipl. Ing. Christian Zechmeister

Mehr

Inklusion oder Exklusion welchen Weg verfolgt das aktuelle Sozialrecht

Inklusion oder Exklusion welchen Weg verfolgt das aktuelle Sozialrecht Inklusion oder Exklusion welchen Weg verfolgt das aktuelle Sozialrecht Fachtagung Lebenshilfe Trier Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin Paradigmenwechsel in der

Mehr

Die UN-BRK und Betreuungsrecht

Die UN-BRK und Betreuungsrecht Die UN-BRK und Betreuungsrecht Abgrenzung von unterstützter Entscheidungsfindung und Unterstützung bei der Ausübung der Rechts-und Handlungsfähigkeit Prof. Dr. jur. Dagmar Brosey Seite: 1 Die UN-BRK (CRPD)

Mehr

Das neue Behindertengleichstellungsgesetz

Das neue Behindertengleichstellungsgesetz Das neue Behindertengleichstellungsgesetz Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Neben dem Schutz vor Benachteiligung sind die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft

Mehr

Mobilität als Menschenrecht. Umfassende Barrierefreiheit als Grundlage lebenswerter Städte. Forschungsforum Mobilität für Alle Wien, 6.

Mobilität als Menschenrecht. Umfassende Barrierefreiheit als Grundlage lebenswerter Städte. Forschungsforum Mobilität für Alle Wien, 6. Mobilität als Menschenrecht Umfassende Barrierefreiheit als Grundlage lebenswerter Städte Forschungsforum Mobilität für Alle Wien, 6. Dezember 2018 DDr.in Ursula Naue Universität Wien, Institut für Politikwissenschaft

Mehr

Wege zu einem inklusiven Gemeinwesen. Dr. Johannes Schädler Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen (D)

Wege zu einem inklusiven Gemeinwesen. Dr. Johannes Schädler Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen (D) Wege zu einem inklusiven Gemeinwesen Dr. Johannes Schädler Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen (D) Inklusion und Lebenslauf Als gesellschaftliche Wesen leben

Mehr

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses, beschlossen am ; NÖ Bautechnikverordnung 2014 (1. Novelle)

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses, beschlossen am ; NÖ Bautechnikverordnung 2014 (1. Novelle) Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses, beschlossen am 16.11.2015; NÖ Bautechnikverordnung 2014 (1. Novelle) Der NÖ Monitoringausschuss gibt gem. 4 Abs.1 Zif.2 NÖ Monitoringgesetz, LGBl 9291 folgende

Mehr

Enthinderung mit LINKS

Enthinderung mit LINKS Enthinderung mit LINKS Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag in leicht verständlicher Sprache istockphoto.com/baranozdemir Liebe Leserinnen, liebe Leser Eine gute Politik für Menschen mit Behinderungen ist

Mehr

Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK

Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK ERA, 29. Mai 2018 Dick Houtzager, Niederländisches Institut für Menschenrechte Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms Rechte,

Mehr

- 1 - Rede von Volker Meier Leiter des Referats Va1 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

- 1 - Rede von Volker Meier Leiter des Referats Va1 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 1 - Rede von Volker Meier Leiter des Referats Va1 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Stand der Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Fachtagung des Deutschen Vereins für öffentliche

Mehr

Wider den Etikettenschwindel!

Wider den Etikettenschwindel! Wider den Etikettenschwindel! Bewusstseinsbildung (Art. 8 BRK) als zentrales Element zur Umsetzung der UN-Konvention Referat auf der Festtagung ISL: 20 Jahre für Selbstbestimmung und Menschenrechte Berlin,

Mehr

Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans

Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans der DGUV BAR-Seminar UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis am 18.05.2011 in Frankfurt am Dr. Andreas Kranig, DGUV

Mehr

UN Konventionen. (1) Selbstständigkeit in allen Bereichen (Vortrag vom )

UN Konventionen. (1) Selbstständigkeit in allen Bereichen (Vortrag vom ) UN Konventionen (1) Selbstständigkeit in allen Bereichen (Vortrag vom 09.07.2010) Herr Prof. Dr. Dieter Lotz, ein erfahrener Diplom-Heilpädagoge und praktizierender Jugendlichen-Psychotherapeut, hat uns

Mehr

Bundesrat Drucksache 742/16 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 742/16 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates Bundesrat Drucksache 742/16 (Beschluss) 10.02.17 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen -

Mehr

Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK) Vortrag auf der 3. Behindertenpolitischen

Mehr

DIE UN- BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION UND INKLUSION. Katja Lüke Referentin für Inklusion im und durch Sport

DIE UN- BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION UND INKLUSION. Katja Lüke Referentin für Inklusion im und durch Sport DIE UN- BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION UND INKLUSION Katja Lüke Referentin für Inklusion im und durch Sport Strategiekonzept Integrale Bestandteile: DOSB-Positionspapier Inklusion leben gemeinsam und gleichberechtigt

Mehr

Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz

Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz aus Sicht eines überörtlichen Sozialhilfeträgers? Referat bei der 5. Bethel-Fachtagung

Mehr

Gesundheitsbezogene Assistenzleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung oder chronischer seelischer Erkrankung im Lichte von ICF und UN-BRK

Gesundheitsbezogene Assistenzleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung oder chronischer seelischer Erkrankung im Lichte von ICF und UN-BRK Gesundheitsbezogene Assistenzleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung oder chronischer seelischer Erkrankung im Lichte von ICF und UN-BRK Michael Seidel Bielefeld Fachtagung Gesundheitsbezogene

Mehr

Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre.

Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre. Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre. 21. Mai 2015 Stadt Bad Segeberg Ute Heldt Barrierefreiheit ist kein neues Thema bereits 2002 trat

Mehr

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Barrierefrei im öffentlichen Raum Mobilität für Alle/ Barrierefreies Bauen / Design for All / Universal Design In Zusammenarbeit mit der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung Um wen geht es? 8,4 % schwer behinderte Personen (ca. 6,9

Mehr

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV)

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV) Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV) Der NÖ Monitoringausschuss gibt gem. 4 Abs.1 Zif.2 NÖ Monitoringgesetz, LGBl. 9291 folgende Stellungnahme

Mehr

Grundlagen, Begriffe und Konzepte

Grundlagen, Begriffe und Konzepte Grundlagen, Begriffe und Konzepte Inklusion: wir arbeiten daran Vernetzung zu Inklusionsthemen seit Anfang 2017: Büro OB, Amt f. soziale Leistungen, Gleichstellungsstelle, Volkshochschule Ideen und Planungen

Mehr

Inklusion. Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen. Forum Jugendhilfe-Schule. 31. Januar 2012

Inklusion. Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen. Forum Jugendhilfe-Schule. 31. Januar 2012 Inklusion Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen für Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe-Schule 31. Januar 2012 Behindertenrechtskonvention Paradigmenwechsel oder verwirrung? Disability Mainstreaming

Mehr

Macht Eingliederungshilfe süchtig?

Macht Eingliederungshilfe süchtig? Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis

Mehr

Leichte Sprache. Janna Hinrichs/ Laura Hübner/ Thomas Widmeyer Lebenshilfe Braunschweig

Leichte Sprache. Janna Hinrichs/ Laura Hübner/ Thomas Widmeyer Lebenshilfe Braunschweig Leichte Sprache Janna Hinrichs/ Laura Hübner/ Thomas Widmeyer Lebenshilfe Braunschweig Das Braunschweiger Büro für Leichte Sprache Janna Hinrichs Thomas Widmeyer Laura Hübner Das Braunschweiger Büro für

Mehr

Es reicht noch lange nicht! Rechte und Forderungen von Frauen mit Behinderungen Teresa Lugstein

Es reicht noch lange nicht! Rechte und Forderungen von Frauen mit Behinderungen Teresa Lugstein Es reicht noch lange nicht! Rechte und Forderungen von Frauen mit Behinderungen Teresa Lugstein Allgemein Zahlen und Fakten Rund 20,5 aller Befragten gaben eine dauerhafte Beeinträchtigung an, das sind

Mehr

Inklusion Selbstbestimmung Bedingungslose Teilhabe

Inklusion Selbstbestimmung Bedingungslose Teilhabe Inklusion Selbstbestimmung Bedingungslose Teilhabe Arbeitsbereiche: Teilhabe durch ambulante Unterstützungsangebote INVEMA e.v.: ca. 270 Mitarbeiter ca. 370 Kunden Bereich Wohnen Ambulant Unterstütztes

Mehr

Aktionsplan Mariaberg. Unsere Vision von Inklusion in einfacher Sprache

Aktionsplan Mariaberg. Unsere Vision von Inklusion in einfacher Sprache Aktionsplan Mariaberg Unsere Vision von Inklusion in einfacher Sprache Den Aktionsplan Mariaberg gibt es als Heft in schwerer Sprache und als Heft in einfacher Sprache. Schwere Worte in diesem Heft sind

Mehr

Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle

Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Gestaltung des Prozesses der Planung und Umsetzung Inklusionskommission 3.12.2014 Dr. Stefan Doose 1 Inklusion Gleiche Rechte für Menschen, die verschieden

Mehr

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet

Mehr

Betreuer als CaseManager für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung der Betreuten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention

Betreuer als CaseManager für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung der Betreuten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Betreuer als CaseManager für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung der Betreuten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Rechtsanwältin Anja Walecki, Fachbereichsleitung Hilfswerk Bremen e.v. Inhalt Die

Mehr

Durchsetzung des BGG Effektivität seiner Instrumente

Durchsetzung des BGG Effektivität seiner Instrumente Durchsetzung des BGG Effektivität seiner Instrumente Tagung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge 11. und 12. Februar 2013, Berlin Prof. Dr. iur. Felix Welti Universität Kassel, FB

Mehr

Fachgespräch Menschengerechtes Bauen - Barrierefreiheit, Inklusion, Neue Wohnformen Bauzentrum München

Fachgespräch Menschengerechtes Bauen - Barrierefreiheit, Inklusion, Neue Wohnformen Bauzentrum München Fachgespräch Menschengerechtes - Barrierefreiheit, Inklusion, Neue Wohnformen 09.04.2014 Bauzentrum München Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Michael Klingseisen, Architekt,ö.b.u.v. Sachverständiger

Mehr

Grundgesetz. Grundgesetz

Grundgesetz. Grundgesetz Grundgesetz Grundgesetz Grundgesetz Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, benachteiligt

Mehr