Das nationale Asylrecht im europäischen Kontext 10. November 2015
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1 Das nationale Asylrecht im europäischen Kontext 10. November 2015 Vorlesung: Einführung in das deutsche und europäische Asylsystem Dozenten: RA'in Pauline Endres de Oliveira / Dr. Johannes Eichenhofer 1
2 Überblick I. Rechtsquellen im Asylrecht - Überblick II. III. Internationales Recht: GFK und EMRK Europäisches Recht: Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) IV. Nationales Recht: Das deutsche Asylsystem (Überblick) V. Fazit und Ausblick 2
3 I. Rechtsquellen im Asylrecht - Überblick 3
4 Völkerrecht insb. Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) / Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Europarecht z.b. Dublin- III- Verordnung, Qualifikationsrichtlinie Nationales Recht insb. Artikel 16a Grundgesetz (Verfassungsrecht) + AsylG, AsylbLG, AufenthG (einfaches Recht) 4
5 II. Internationales Recht: GFK und EMRK 5
6 1. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) UNHCR Unterzeichnung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von
7 Die Genfer Flüchtlingskonvention Grundstein des Flüchtlingsrechts Unterzeichnet 1951 nach dem 2. Weltkrieg Was regelt die Konvention? Heute: 148 Unterzeichnerstaaten Ø Definition der Flüchtlingseigenschaft (deklaratorisch) Ø Rechte und Pflichten von Flüchtlingen Ø Non refoulement Was ist das Zusatzprotokoll von 1967? Ø Erweitert zeitlichen und geographischen Anwendungsbereich der GFK UNHCR: Hüter der GFK GFK ist Basis des europäischen Asylsystems
8 Flüchtling ist gemäß Art. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) eine Person, die...aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb eines Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes sie nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen sie nicht in Anspruch nehmen will. DieFlüchtlingseigenschaft wird im Rahmen eines Asylantrags geprüft. Bezeichnung vor Zuerkennung des Flüchtlingsstatus: Asylsuchende / Schutzsuchende / AsylbewerberInnen / AsylantragstellerInnen 8
9 2. Die Europäische Menschenrechtskonvention 9
10 Die Europäische Menschenrechtskonvention Unterzeichnet 1950 gilt in allen 47 Mitgliedsstaaten des Europarats Enthält u.a. Verbot der Folter und grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung (Art. 3) sowie Recht auf Familien- und Privatleben (Art. 8) Über die Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 10
11 III. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem 11
12 1. Die Entstehung des europäischen Asylsystems 12
13 Die Entstehung des europäischen Asylsystems Migrationskontrolle = Ausdruck staatlicher Souveränität Territorialitätsprinzip im Flüchtlingsrecht Entstehung eines europäischen Asylsystems = direkte Folge des Zusammenwachsens der EG/EU Gemeinsamer Wirtschaftsmarkt führt zur Öffnung der Binnengrenzen (Schengener Abkommen von 1985) Innereuropäische Freizügigkeit machte gemeinsame Außengrenzkontrolle sowie Regelungen zur Migrationskontrolle erforderlich!
14 Die Entstehung des europäischen Asylsystems Globale Krisen in den 80er und 90er Jahren führten zu verstärkten Fluchtbewegungen nach Westeuropa Schengener Durchführungsübereinkommen (1990): Einige Staaten verständigen sich auf gemeinsame Visaregelungen + Regelungen zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit (heute: Schengener Grenzkodex VO (EG) Nr. 562 / 2006 v ) Das zwischenstaatliche Dubliner Übereinkommen (1990) zur Regelung der Zuständigkeit für Asylverfahren (heute: Dublin- III- Verordnung) verfolgte vor allem zwei Ziele: Ø one state only (kein forum shopping ) Ø no refugees in orbit Ø Verursacherprinzip
15 Die Entstehung des europäischen Asylsystems 1992 (Vertrag von Maastricht): Drei- Säulen- Struktur: Dritte Säule = Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI) betrifft Asyl- und Migrationspolitik 1997 (Vertrag von Amsterdam): Vergemeinschaftung der dritten Säule à EG ist für Asyl- und Migrationspolitik zuständig und darf erstmals Mindestnormen erlassen (vgl. Art. 63 EGV a.f.) 2009 (Vertrag von Lissabon): Abschaffung der Drei- Säulen- Struktur à statt EUV und EGV nunmehr: EUV und AEUV; à Grundrechtecharta tritt in Kraft Rechtsquellen: Ø Europäisches Primärrecht (AEUV, EUV, GRCh) Ø Europäisches Sekundärrecht (RL en, VO en), u.a. 15
16 Die Entstehung des europäischen Asylsystems Nachdem die vertraglichen Grundlagen auf europäischer Ebene geschaffen worden waren, wurden nach und nach Kompetenzen im Asyl- und Migrationsrecht auf die EG/EU übertragen 3 Phasen der (sicherheitspolitisch geprägten) Harmonisierung: Ø : Programm von Tampere Ø : Haager Programm Ø : Stockholmer Programm Schaffung und Überarbeitung von Richtlinien + Verordnungen zu Mindeststandards für Aufnahme, Verfahren und Anerkennung
17 2. Das Gemeinsame Europäischen Asylsystem (GEAS) 17
18 Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) Institutionen: 1.Europäisches Asylunterstützungsbüro (EASO) und 2.EU Grenzschutzagentur (FRONTEX) Richtlinien (müssen von den MS umgesetzt werden): 1.Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95/EU) 2.Asylverfahrensrichtlinie (RL 2013/32/EU) 3.Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) 4.Massenzustromsrichtlinie 5.Ru ckfuḧrungsrichtlinie Verordnungen (gelten direkt in den MS): 1.EURODAC- Verordnung 2.Dublin III- Verordnung (EU- VO Nr. 604/2013; davor: Dubliner ÜK 1990, Dublin- II- VO 2003) Über die Einhaltung des EU-Rechts wacht der Europäische Gerichtshof (EuGH)
19 Die Qualifikationsrichtlinie 1. Regelungen für die Anerkennung der jeweiligen Schutzformen à Asylantrag in der EU = Antrag auf internationalen Schutz à Internationaler Schutz = Flüchtlingsschutz nach GFK (Artikel 9 f.) + subsidiärer Schutz (Artikel 15 f.) à Subsidiärer Schutz: erweitert Schutz nach der GFK, da drohende Menschenrechtsverletzung nicht an ein bestimmtes persönliches Merkmal anknüpfen muss 2. Regelungen zu Rechten nach Zuerkennung von Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz, z.b.: à Aufenthaltstitel (Artikel 24) à Recht auf Zugang zu Bildung (Artikel 27) / zum Arbeitsmarkt (Artikel 26) 19
20 Die Asylverfahrensrichtlinie Regelung einheitlicher Mindeststandards für den Ablauf des Asylverfahrens in den Mitgliedstaaten (MS), z.b.: à à à Anwendbar auf alle Anträge auf internationalen Schutz, die im Hoheitsgebiet einschließlich der Grenze, den Hoheitsgewässern oder den Transitzonen der MS gestellt werden (Artikel 3 Absatz 1) Regelungen zur perso nliche Anho rung (Artikel 14 f.) Recht auf Rechtsschutz ( Artikel 19 f.) à Garantien für Minderjährige (Artikel 25) 20
21 Die Aufnahmerichtlinie Regelung einheitliche Mindeststandards für die Aufnahme von Asylsuchenden, z.b.: à Garantien für in Haft befindliche Asylsuchende (Artikel 9 f.) à Recht auf Zugang zu Bildung (Artikel 14) à Beschäftigung (Artikel 15) à Medizinische Versorgung (Artikel 19) 21
22 Die Dublin III- VO: Regelung der Zuständigkeit für Anträge auf internationalen Schutz 1. Minderjährige: Art. 8 Dublin III- VO 2. Familienangehörige (Kernfamilie): Art. 9 bis 11 Dublin III- VO 3. Aufenthaltstitel / Visum: Art. 12 Dublin III- VO 4. Einreise und / oder Aufenthalt: Art. 13 Dublin III- VO 5. Visafreie Einreise: Art. 14 Dublin III- VO 6. Antrag im internationalen Transitbereich eines Flughafens: Art. 15 Dublin III- VO 22
23 Befindet sich eine Person nicht in dem für sie zuständigen Staat, kann sie grundsätzlich dorthin überstellt werden! Ausnahmen: systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen Ø EGMR und EuGH 2011 Ø Seit 2011: Keine Überstellungen nach Griechenland Ø Früher Selbsteintritt, seit Dublin- III: Fortsetzung der Zuständigkeitsprüfung, Artikel 3 (2) Dublin- III- VO Keine Überstellung besonders Schutzbedürftiger nach Malta Umstritten zwischen den Gerichten: u. a. Italien, Bulgarien, Ungarn 23
24 Probleme des Dublin- Systems da kaum legale Zugangswege: Regelzuständigkeit der Mittelmeeranrainer, Bulgarien und Ungarn, über die irreguläre Einreisen erfolgen Europäische Asylverfahrens- und Aufnahmerichtlinie legen zwar einheitliche Mindeststandards fest, aber in der Realität schwanken die Standards und Lebensbedingungen sehr stark: Teilweise keine menschenwürdigen Aufnahmebedingungen / keine fairen Asylverfahren ( systemische Mängel u.a.) Keine einheitliche Anerkennungspraxis Keine Freizügigkeit nach Anerkennung 24
25 Zugang zu Schutz in der EU? Territorialprinzip im Flüchtlingsrecht à Keine int. Rechtsnorm regelt effektiv die Frage des Zugangs zum Schutz für Asylsuchende im Sinne eines Rechts auf Einreise Das Asylparadox in der EU: Internationaler Schutz Verfahrensrechte Qualität des Asylverfahrens Stärkung der Rechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen Frontex Visa Blacklist Carrier Sanctions
26 Aktuelle Herausforderungen der europäischen Asylpolitik Zugang zu Schutz Ø Einhaltung von Menschenrechtsstandards beim Grenzschutz Ø Fehlende legale Zugangswege Ø Lösung: hum. Visa? Resettlement? Aufnahmeprogramme? Familiennachzug? Verteilung Ø Dublin gescheitert Ø Aufgrund fehlender legaler Zugangswege: Regelzuständigkeit der Mittelmeeranrainer, Bulgarien und Ungarn, über die irreguläre Einreisen erfolgen) Ø Keine Freizügigkeit nach Anerkennung Ø Lösung: Free Choice? Relocation? Verteilungsquote? (Mindest- )Standards Ø Asylverfahrens- und Aufnahmerichtlinie legen einheitliche Mindeststandards fest, aber Ø teilweise keine menschenwürdigen Aufnahmebedingungen / fairen Asylverfahren ( systemische Mängel u.a.) + keine einheitliche Anerkennungspraxis Ø Lösung?
27 III. Das deutsche Asylsystem (Überblick) 27
28 Das Asylrecht im deutschen Grundgesetz Asylrecht seit 1949 im Grundgesetz verankert Beschränkungen durch den sog. Asylkompromiss 1992/93 Ø Aus Artikel 16 GG wird Art. 16 a GG Ø Art. 16a Absatz 2: Auf das Asylrecht kann sich nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist = MS der EU, Norwegen und Schweiz Ø Konzept der sicheren Herkunftsstaaten wird eingeführt Ø Flughafenverfahren wird eingeführt (= Schnellverfahren im Transitbereich eines Flughafens) Ø Asylbewerberleistungsgesetz wird geschaffen 28
29 Überblick der Rechtsquellen in Deutschland: Grundgesetz (Art. 16a GG) Einfache Gesetze, v.a. Ø AufenthG regelt Aufenthalt von Asylantragstellern, Schutzberechtigten und sonstigen Drittstaatsangehörigen (zuständig: Ausländerbehörde) Ø AsylG regelt Asylverfahren (zuständig: BAMF) Ø AsylbLG regelt Sozialleistungen für Asylsuchende (zuständig: Sozialamt) Rechtsverordnungen Ø AufenthV Ø BeschV Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV) Ø Zum AufenthG Ø Zum AsylVfG 29
30 Möglich an der Grenze / bei Polizei / ABH... Wenn Einreise erlaubt wurde, haben Behörden Pflicht zur Weiterleitung an Erstaufnahmeeinrichtung zur weiteren Verteilung Asylgesuch (BÜMA) Verteilung Asylantrag (Aufenthaltsgestattung) Zuständig: BAMF Deutschland ist zuständig: Anhörung zu den Fluchtgründen Bei Hinweisen auf Zuständigkeit eines anderen Staates: Dublin- Verfahren! Flüchtlingseigenschaft (GFK) Inhaltliche Prüfung des Asylantrags Asyl nach Art. 16a GG Subsidiärer Schutz (QRL) Nationale Abschiebungsverbote Deutschland ist nicht zuständig: Asylantrag wird als unzulässig abgelehnt + Überstellung in zuständigen Staat wird angeordnet (aber: Rechtsschutz möglich!) Bei positiver Entscheidung: Aufenthaltstitel wird von ABH erteilt Bei Ablehnung: Androhung der Abschiebung in das Herkunftsland (aber: Rechtsschutz möglich!)
31 V. Fazit und Ausblick
32 Wichtigste Lerninhalte: Grundstein des internationalen Flüchtlingsrechts = GFK von 1951 als direkte Folge der Schrecken des 2. Weltkrieges Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) Ø Entstehung aufgrund des (wirtschaftlichen) Zusammenwachsens der EU / der innereuropäischen Freizügigkeit Ø GEAS geregelt durch Richtlinien und Verordnungen Ø Asylantrag im europäischen Kontext: Antrag auf internationalen Schutz Ø Größte Herausforderungen in der EU: Zugang, Verteilung und einheitliche (Mindest- )Standards Deutschland: Ø AsylR im GG Ø Rechtsquellen Ø Überblick über Ablauf des Asylverfahrens und Schutzformen
33 Zur Vertiefung: Agentur der Europäischen Union fu r Grundrechte, Handbuch zu den europarechtlichen Grundlagen im Bereich Asyl, Grenzen und Migration, 2014 (online abrufbar unter Heinhold, Hubert: Recht fu r Flu chtlinge, von Loeper Literaturverlag 2015 Schott- Mehrings, Tillmann: Asylverfahren und Dublin III fu r die Grenzpolizei, Lu becker Medien Verlag 2015 Zur Vorbereitung auf die nächste Stunde: Ø Lesen: Basisinformationen Nr. 1: Das Asylverfahren, Informationsverbund Asyl und Migration (online verfügbar unter: en/basisinf1.pdf) 33
34 Vielen Dank!
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