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1 Business to Business Mainfranken Messe Vorträge Foren am 25./26. Juni 2013 Energie- und Ressourceneffizienz für Unternehmen, Kommunen, Wohnungswirtschaft und Vereine

2 Business to Business Messe für Energieeffizienz und Ressourceneffizienz in Unternehmen, Kommunen und Gemeinwesen Landkreise, Städte und Gemeinden, aber auch immer mehr Unternehmen egal ob Industrie- oder Handwerksbetrieb, Wohnungswirtschaft oder Dienstleistungssektor müssen jetzt die Weichen stellen, um langfristig nicht von den steigenden Energiekosten erdrückt zu werden. Das Zurückschrecken vor notwendigen Investitionen aufgrund kurzfristiger Kostenbelastung könnte teuer zu stehen kommen. Aber auch in anderen Gestaltungsfeldern macht sich Umweltschutz bezahlt! Auf der Stadt-Land-Umwelt Mainfranken treffen Unternehmen, Kommunen, Wohnungswirtschaft und Vereine auf Anbieter innovativer Umwelt- und Energietechnik. Die Stadt-Land-Umwelt ist die neue Leistungsschau in der Region Mainfranken, die Sie mit Entscheidern und Auftraggebern zusammenführt. Messebereich, Fachvorträge und Expertenbühne ermöglichen Ihnen die Darstellung von Produkten, Dienstleistungen, best practice - Beispielen u.v.m.. Realisieren Sie wertvolle Kontakte zu interessanten Besucherzielgruppen. Besucherzielgruppen Regionale Entscheidungsträger nachfolgender Bereiche treffen Sie auf der Stadt-Land-Umwelt Mainfranken im Vogel Convention Center Würzburg. Business (Gewerbe- und Handwerksbetriebe, Dienstleistungen, Wohnungswirtschaft, Architekten und Ingenieure) Public (Gemeinden und Kreise, Märkte, Städte, Verwaltungsgemeinschaften, kommunal beherrschte juristische Personen) Local-Communities (zentralörtliche Einrichtungen, Vereine, Wohlfahrtswesen) Science (universitäre, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) 2

3 Statements aus Mainfranken Die Stadt-Land-Umwelt Mainfranken ist ein zentraler Baustein, um Energie neu zu denken. Als regionale Leistungsschau bietet sie ein einmaliges Forum zur Präsentation innovativer Produkte und Dienstleistungen für mehr Energieund Ressourceneffizienz in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Sie bringt die für eine erfolgreiche Energiewende relevanten Akteure zusammen und gibt über ein attraktives Kongressprogramm Impulse für neue Energie- und Mobilitätsprojekte. Georg Rosenthal, Oberbürgermeister Stadt Würzburg und Vorsitzender Region Mainfranken GmbH Die kommunale Ebene nimmt eine Schlüsselrolle beim Umbau unserer Energieversorgung ein. Dezentrale Lösungen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass sich jede einzelne Gemeinde als energieautarke Insel begreift. Um die vorhandenen Energiepotenziale effizient nutzen zu können, sind vielmehr die Bündelung von Know-how, Wissenstransfer und vielfältige Kooperationen gefragt. Hierfür ist die Stadt-Land-Umwelt Mainfranken mit ihren Ausstellern und Vorträgen die optimale Plattform. Dr. Paul Beinhofer, Regierungspräsident von Unterfranken Wie selten zuvor stehen energiepolitische Themen im Fokus der Öffentlichkeit. Auch in Mainfranken ist die nachhaltige Energieversorgung eine der größten Herausforderungen für die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts. Daher unterstützt das Fachforum Erneuerbare Energien die Stadt-Land-Umwelt Mainfranken. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende nach dem Motto Energieverbrauch senken, Effizienz steigern und erneuerbare Energien ausbauen. Tamara Bischof, Landrätin Landkreis Kitzingen und Politische Sprecherin des Fachforums Erneuerbare Energien Steigende Energie- und Rohstoffpreise stellen für die mainfränkische Wirtschaft eine zunehmende Kostenbelastung dar. Eng damit verknüpft ist die vieldiskutierte Frage nach einer besseren Ausschöpfung vorhandener Einsparpotenziale und der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in Betriebsabläufen und Gebäudetechnik. Die Stadt-Land-Umwelt Mainfranken bewegt sich mit ihren Themen daher am Puls der Zeit und ist ein Pflichttermin für die mainfränkische Unternehmerschaft. Dieter Pfister, Präsident der IHK Würzburg-Schweinfurt Als offizieller Ausrüster der Energiewende ist das Handwerk zentraler Erfolgsfaktor einer zukunftsorientierten Energieversorgung unserer Region. Und das nicht nur für den privaten Endkunden. Auch im gewerblichen und kommunalen Bereich sind die Themen Gebäudeeffizienz und erneuerbare Energien aktueller denn je. Die Stadt-Land-Umwelt Mainfranken ist Kontaktbörse, Informationsplattform und Leistungsschau in einem und daher wegweisend für die Energiezukunft Mainfrankens. Hugo Neugebauer, Präsident der Handwerkskammer für Unterfranken Als lokaler anwendungsnah orientierter Partner für Forschung und Entwicklung sehen wir ein großes Potenzial für die regionalen Unternehmen in der Nutzung des breiten wissenschaftlichen Netzwerkes bei der Umsetzung von energiesparenden, umweltfreundlichen und ressourceneffizienten Verfahren in der Produktion. Ich wünsche allen Teilnehmern und Netzwerkpartnern viel Erfolg bei dieser erstmals und sicherlich nicht letztmals hier stattfindenden Fachmesse mit den Schwerpunkten Energie- und Ressourceneffizienz. Prof. Dr. Gerhard Sextl, Fraunhofer-Institut für Silicatforschung ISC 3

4 Von Anfang an mit einem starken regionalen Netzwerk Region Mainfranken erfolgreich arbeiten, entspannt leben! 4

5 kostenfrei parken entspannt begegnen erfolgreich tagen In den ehemaligen Produktionshallen der Vogel Medien Gruppe finden Tagungen und Seminare auf m 2 einen inspirierenden Rahmen. Zwei weiträumige Hallen und sechs Tagungsräume bieten 10 bis Personen Platz für Begegnung und Austausch. Modernste Veranstaltungs- und Klimatechnik, flexible Catering- Möglichkeiten und 250 kostenlose Parkplätze direkt am Haus garantieren ein stressfreies, komfortables Umfeld für angenehmes und erfolgreiches Arbeiten. großzügig repräsentativ professionell Kommunikation braucht Raum, für weitere Informationen sind wir für Sie erreichbar unter Telefon +49 (0) vcc@vogel.de und Vogel Immobilien & Marketing GmbH Horst Vollhardt Max-Planck-Str. 7/ Würzburg

6 Themenbereiche Erneuerbare Energien Solar- und Geothermie Biomasseheizung Photovoltaikanlagen auf gewerblichen und kommunalen Dächern Eigenstromnutzung und -speicherung Windenergie Energiespeicher Mobilität Sauberes und sparsames Fuhrparkmanagement Elektromobilität Energieeffizienz und Energieeinsparung Energieeffiziente Gebäude und Sanierung BHKW/Kraft-Wärme-Kopplung Energieeffiziente Beleuchtung, Beeindrucken mit Licht Geschäftsraumbeleuchtung, Gebäudebeleuchtung Gebäudetechnik Gebäude- und Energiemanagement Niedrigenergiebau und Sanierung für öffentliche Gebäude Energieeffiziente Fachwerksanierung Energieeffiziente Produktion Green-IT Energiespeicher Ressourceneffizienz Wärmekonzepte Flächenrecycling, Konversionsflächen Recycling und Abfallwirtschaft Ver- und Entsorgung (Abfall, Wasser, etc.) Beratung, Förderung, Finanzierung Energieeffizienzpotentiale für kleine und mittlere Unternehmen, Vor-Ort-Energieberatung Contracting, Leasing und Fördermittel Neue Finanzierungsinstrumente 6

7 Ihre Präsentationsmöglichkeiten auf der Stadt-Land-Umwelt Mainfranken 2013 Standflächen mit Onlinebuchung Die Onlinebuchung unter ermöglicht Ihnen die Belegung von Standflächen an exponierten Lagen und hoch frequentierten Punkten. Im Onlinebuchungsplan sehen Sie tagesaktuell freie und belegte Standflächen sowie bereits gebuchte Aussteller. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich Ihren Wunschstand online zu reservieren. Expertenbühne Die Expertenbühne bietet Ihnen eine weitere interessante Präsentationsplattform. Hier können Sie sich mit themenspezifische Aktionen in Szene setzen: Expertenrunden zu regionalen Themen Diskussionen best practice -Beispiele aus der Region Produktvorstellungen mit und ohne Moderation Interviews Aktuelle Inhalte der Foren und Expertenbühne erhalte Sie in Kürze online über: www. 7

8 Ihre Präsentationsmöglichkeiten auf der Stadt-Land-Umwelt Mainfranken 2013 Fachliche Foren und Vortragsthemen Forum KWK BHKW Forum Erneuerbare Energien Forum Mobilität Forum Energieeffizienz und Energieeinsparung für Wirtschaft und Kommunen Themenblock Beratung, Förderung, Finanzierung Allgemeine Fachvorträge In zwei Vortragsräumen und bis zu 25 Fachvorträgen präsentieren produktneutrale Referenten und Aussteller neueste Trends, Marktdaten und Produkte. Die Vortragsdauer ist mit Minuten auf diese Vortragsinhalte abgestimmt. Die Vortragsräume sind mit professioneller Technik ausgestattet. Nutzen Sie die Möglichkeit, ergänzend zu einer Standflächenpräsentation mit einem Vortrag auf sich aufmerksam zu machen und Ihre Fachkompetenz unter Beweis zu stellen. Als Referent bringen Sie lediglich Ihren eigenen Laptop für die Präsentation mit, für alles Weitere sorgen wir. Melden Sie bitte Ihr Interesse an einem Vortrag bei der Standflächenbuchung mit an! 8

9 Veranstaltungsort Vogel Convention Center Würzburg Max-Planck-Straße 7/9 D Würzburg Aussteller- und Besucherparkplätze Direkt vor bzw. in unmittelbarer Nähe des Messegeländes befinden sich ausreichend Parkplätze. Es werden keine gesonderte Ausstellerparkplätze ausgewiesen. Eintritt 15,00 Euro Aufbauzeiten Montag 24. Juni bis Uhr Öffnungszeiten für Besucher Dienstag 25. Juni bis Uhr Mittwoch 26. Juni bis Uhr Abbauzeiten Mittwoch 26. Juni bis Uhr Donnerstag 27. Juni bis Uhr Standausstattung Die von Ihnen gebuchte Messefläche hat weder Rück- noch Seitenwände noch Teppichboden. Das Aufstellen von Rückund Seitenwänden ist Pflicht! Es darf nur schwer entflammbares Standmaterial aufgebaut werden (B1-klassifiziert)! Diese Leistungen können optional gebucht werden und sind kostenpflichtig. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Ihr Ansprechpartner der Service-Agentur zur Verfügung! Dieser wird sich rechtzeitig vor der Messe mit Ihnen in Verbindung setzen. Strompreise 230 V 3 kw 89,00 Euro (zzgl. MwSt.) 400 V 10 kw 159,00 Euro (zzgl. MwSt.) 400 V 20 kw 225,00 Euro (zzgl. MwSt.) Achtung Bitte beachten Sie, dass Bestellungen zur Standausstattung bis 14 Tage vor der Messe bei uns eingegangen sein müssen. Spätere Bestellungen sowie Bestellungen vor Ort (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) werden mit einer Servicepauschale von 50,00 belegt. Ansprechpartner Projektleiter Josef Greiter Telefon: Mobil: greiter.josef@messe.ag Veranstalter Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG Pappenheimerstraße Bad Grönenbach Telefon: Telefax: zentrale@messe.ag Buchhaltung: buchhaltung@messe.ag Bildquellen: Fraunhofer ISC (ein Foto), Andreas Hub Region Mainfranken GmbH (acht Fotos) 9

10 Die aktuelle Standbelegung finden Sie unter messe.ag Boden Halle Shedhalle: Estrich (max. Belastbarkeit: 250 kg/m 2 ) Halle Rotationshalle: Estrich (max. Belastbarkeit: 250 kg/m 2 ) Foyer: Fliesen (max. Belastbarkeit: 250 kg/m 2 ) Freigelände: Pflaster (max. Belastbarkeit: keine Einschränkung) Preise pro m 2 Standort Standart Preis pro m 2 Halle/Foyer Reihenstand: 110,00 Halle/Foyer Eckstand: 115,00 Halle/Foyer Kopfstand: 120,00 Freigelände: 55,00 (Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.) Raucher - Ecke Foyer West Eingang zum VCC Messeinfo Kasse Feuerwehrzufahrt Rollstuhlrampe Eingang zur Messe Gastronomie Catering Garderobe 2 Lkw- Rampen Rotationshalle WC-Damen Messebüro (Siebold III) Vortragsraum I (Siebold I) WC-Herren Vortragsraum II (Röntgen) (Siebold II) Expertenforum (Max-Planck) 200 Anlieferung Rolltor-Ebenerdig P Zufahrt zum Parkplatz des VCC über die Max-Planck-Straße und die Ludwig-Weis-Straße 10

11 Preisübersicht der Standflächen Stand-Nr. Standmaße Standtyp Nettopreis Bruttopreis 36 4m x 3m Reihenstand 1.320, , m x 2m Eckstand 1.380, , m x 2m Reihenstand 1.100, , m x 2m Reihenstand 1.320, , m x 2m Reihenstand 1.100, , m x 2m Reihenstand 880, , m x 2m Eckstand 1.150, , m x 3m Kopfstand 1.440, , m x 2m Eckstand 920, , m x 2m Reihenstand 660,00 785, m x 2m Reihenstand 1.320, , m x 2m Reihenstand 1.320, , m x 2m Reihenstand 880, , m x 2m Reihenstand 1.320, , m x 4m Kopfstand 1.920, , m x 2m Reihenstand 660,00 785, m x 2m Reihenstand 1.760, , m x 2m Reihenstand 1.760, , m x 2m Kopfstand 960, , m x 3m Eckstand 1.725, , m x 2m Eckstand 1.610, , m x 2m Reihenstand 1.760, , m x 2m Reihenstand 1.540, , m x 2m Reihenstand 1.320, , m x 3m Eckstand 1.725, , m x 3m Reihenstand 1.980, , m x 3m Reihenstand 2.310, , m x 3m Reihenstand 990, , m x 3m Reihenstand 1.650, , m x 3m Eckstand 2.415, ,85 Stand-Nr. Standmaße Standtyp Nettopreis Bruttopreis 98 5m x 3m Reihenstand 1.650, , m x 3m Eckstand 1.725, , m x 4m Kopfstand 1.920, , m x 2m Reihenstand 1.100, , m x 2m Reihenstand 1.540, , m x 2m Reihenstand 1.320, , m x 2m Reihenstand 1.320, , m x 4m Kopfstand 2.400, , m x 2m Reihenstand 1.320, , m x 2m Reihenstand 1.320, , m x 2m Reihenstand 440,00 523, m x 2m Reihenstand 1.100, , m x 2m Reihenstand 1.100, , m x 2m Eckstand 1.150, , m x 2m Reihenstand 880, , m x 2m Reihenstand 440,00 523, m x 2m Reihenstand 1.540, , m x 2m Reihenstand 660,00 785, m x 2m Eckstand 1.380, , m x 2m Kopfstand 960, , m x 3m Eckstand 990, , m x 3m Eckstand 990, , m x 2m Eckstand 660,00 785, m x 2m Eckstand 660,00 785, m x 3m Eckstand 825,00 981, m x 3m Reihenstand 990, , m x 3m Eckstand 990, , m x 3m Kopfstand 825,00 981, m x 3m Blockstand 990, ,

12 Faxantwort 25. und 26. Juni 2013 Faxnummer Firma Straße PLZ/Ort Ansprechpartner (Vor- und Zuname) Telefon Internet Fax Unteraussteller (es wird eine Mitausstellergebühr von 150,00 zuzgl. MwSt erhoben): Kundenberater: Standtyp: Stand-Nr.: Standmaße: Preis: Mit der Zusendung der ersten Abschlagsrechnung (bei Buchung) stellt die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG oder der Franchisepartner (bei Franchiseprojekten) 25% der Standmiete in Rechnung. Weitere 25% sind sieben Monate vor Messebeginn zur Zahlung fällig. Die restlichen 50% werden drei Monate vor Messebeginn in Rechnung gestellt. Bei Zulassungen von Anmeldungen, die innerhalb sieben Monate vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung von 50% der Standmiete in Rechnung gestellt. Bei einer Anmeldung drei Monate vor Messeaufbau, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig. Diese Rechnungen sind innerhalb zehn Tagen zur Zahlung fällig. Was wird ausgestellt?/worüber informieren Sie? Firma Straße PLZ/Ort Rechnungsstellung an (bitte nur angeben, falls abweichend von Empfängeranschrift): Einzugsermächtigung (Dafür erhalten Sie 3% Skonto!) Ich bezahle per Rechnung Ich bezahle per Bankeinzug (3% Skonto!) Falls am Stand Geräte in Betrieb vorgeführt werden sollen, bitte die Geräte genau beschreiben. Die Zulassung der Vorführung bleibt vorbehalten. Wenn der Platz nicht ausreicht, bitte gesondertes Blatt beifügen! Strom / Messebau Die von Ihnen gebuchte Messefläche hat weder Rück- noch Seitenwände noch Teppichboden. Das Aufstellen von Rückund Seitenwänden ist Pflicht! Es darf nur schwer entflammbares Standmaterial aufgebaut werden (B1-klassifiziert)! Diese Leistungen können optional gebucht werden und sind kostenpflichtig. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Ihr Ansprechpartner der Service-Agentur zur Verfügung! Dieser wird sich rechtzeitig vor der Messe mit Ihnen in Verbindung setzen. Strompreise: 230 V 3 kw 89,00 Euro (zzgl. MwSt.) 400 V 10 kw 159,00 Euro (zzgl. MwSt.) 400 V 20 kw 225,00 Euro (zzgl. MwSt.) Konto-Nummer BLZ Name und Ort des Kreditinstituts Unterschrift Achtung: Bitte beachten Sie, dass Bestellungen zur Standausstattung bis 14 Tage vor der Messe bei uns eingegangen sein müssen. Spätere Bestellungen sowie Bestellungen vor Ort (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) werden mit einer Servicepauschale von 50,00 belegt. Die vorliegende Anmeldung gilt laut Ausstellungsbedingungen nicht als Zulassung. Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters. Die vorliegende An mel dung und die Teilnahmerichtlinien (siehe werden anerkannt: Ort/Datum Unterschrift Firmenstempel 12

13 Vortragsprogramm/Expertenbühne/Eigenes Forum Faxantwort Faxnummer Themenblock Angemeldete Firma/Institut* Forum KWK BHKW Forum Erneuerbare Energien Forum Mobilität Forum Energieeffizienz und Energieeinsparung für Wirtschaft und Kommunen Themenblock Beratung, Förderung, Finanzierung Allgemeine Fachvorträge Firma* Straße* PLZ/Ort* Telefon* * Vortragstitel Wunschtag Wunschtag Dauer (max. 45 Minuten) Zielgruppe Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, für eine Teilnahme am: Referent/in* Name* Vorname* Vortragsprogramm Expertenbühne Eigenes Fourm Gerne erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot. Technische Ausstattung im Vortragsraum/Eigenes Forum: Ela-Anlage (Lautsprecheranlage) mit Mikrofon, Beamer (Laptop bitte selbst mitbringen) Technische Ausstattung auf der Expertenbühne: Beamer-Anlage (Lautsprecheranlage) mit Mikrofon oder Head-set, Spotbeleuchtung. Die genauen Zeitfenster für Ihren Vortrag oder die Aktionszeit auf der Expertenbühne teilen wir Ihnen rechzeitig im Vorfeld der Veranstaltung mit. Ist es dem Referenten oder Akteur nicht möglich am geplanten Programm teilzunehmen hat er selbständig für Ersatz zu sorgen und dies uns möglichst frühzeitig mitzuteilen. * Pflichtfelder bitte ausfüllen. 13

14 Teilnahmerichtlinien 1. Anmeldung / Anerkennung 1.1. Die Anmeldung zur Beteiligung kann nur durch Einsendung der ausgefüllten, rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldung an den Veranstalter oder mündlich erfolgen, womit der Anmelder die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG (Veranstalter) oder Franchisepartner (bei Franchiseprojekten) als seinen Vertragspartner anerkennt. Im Falle der elektronischen (Internet-Anmeldeformular) oder mündlichen Übermittlung der Anmeldung ist die Anmeldung auch ohne Unterschrift gültig Die Anmeldung ist erst mit Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG oder durch den Franchisepartner (bei Franchiseprojekten) bindend Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Teilnahmerichtlinien der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG oder des Franchisepartners (bei Franchiseprojekten) und die Hausordnung des Veranstaltungsplatzes an. 2. Wirtschaftlicher Träger, Organisation und Veranstalter Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG Pappenheimerstraße Bad Grönenbach oder Franchisepartner (bei Franchiseprojekten) 3. Zulassung 3.1. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung (Zulassung) seitens der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG oder des Franchisepartners (bei Franchiseprojekten) zustande. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht Die Ausstellung nicht gemeldeter oder nicht zugelassener Waren ist unzulässig Die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG oder der Franchisepartner (bei Franchiseprojekten) kann vom Ausstellungsvertrag einseitig zurücktreten, wenn die Angaben des Ausstellers falsch waren oder Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr bestehen. 4. Namensveröffentlichungen 4.1. Durch die mündliche oder schriftliche Zusage zur Teilnahme an der Messe erteilt der Aussteller dem Veranstalter die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens des Anmelders, sowie gegebenenfalls weiterer Daten und Speicherung auf einem magnetischen und/oder optischen Medium Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages unterliegen der Schriftform. Diese wird auch durch Faxschreiben oder gewahrt. 5. Standaufbau 5.1. Der Aussteller bucht mit der Anmeldung eine in den Ausschreibungsunterlagen definierte Ausstellungsfläche Aus organisatorischen Gründen können Stände von der Ausstellungsleitung auf einen anderen Platz verlegt werden. Hindernisse, bedingt durch die Beschaffenheit der Halle oder des Geländes, berechtigen nicht zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag Mit dem Aufbau muss bis spätestens sechs Stunden vor Beginn der Ausstellung begonnen werden, andernfalls steht der Stand zur freien Verfügung der Ausstellungsleitung. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Standmiete bleibt bestehen Im Interesse aller teilnehmenden Aussteller und Besucher ist es untersagt, den Abbau (Abtransport von Messegut und Abbau von Ständen) vor Beendigung der Messe vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen wird dem jeweiligen Aussteller ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 zzgl. MwSt. auferlegt Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand mit Rück- und Seitenwänden auszustatten. Es darf nur schwer entflammbares Standmaterial aufgebaut werden (B1-klassifiziert)! Das Ausstellen von Ausstellungsgütern über die normale Standhöhe (2,50 m) hinaus muss der Ausstellungsleitung vor dem Aufbau bekannt gemacht werden und von ihr genehmigt werden Jede Ausgabe von Kostproben bedarf der Genehmigung der Ausstellungsleitung. Alle brennbaren Dekorationsstoffe und Ausstellungsstücke müssen feuerhemmend imprägniert sein. Der Nachweis hierfür muss vom Aussteller geführt werden. 6. Zahlungsbedingungen 6.1. Mit der Zusendung der ersten Abschlagsrechnung (bei Buchung) stellt die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG oder der Franchisepartner (bei Franchiseprojekten) 25% der Standmiete in Rechnung. Weitere 25% sind sieben Monate vor Messebeginn zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % werden drei Monate vor Messebeginn in Rechnung gestellt. Bei Zulassungen von Anmeldungen, die innerhalb sieben Monate vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung von 50% der Standmiete in Rechnung gestellt. Bei einer Anmeldung drei Monate vor Messeaufbau, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig. Diese Rechnungen sind innerhalb zehn Tagen zur Zahlung fällig. 6.2 Zahlungsbedingungen von Service-Agentur-Leistungen: Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach der Bestellung und ist innerhalb von zehn Tagen zur Zahlung fällig. Bestellungen müssen spätestens 14 Tage vor Messebeginn der Service-Agentur vorliegen. Diese Zahlungen sind spätestens zwei Tage vor Messeaufbau fällig. Spätere Bestellungen, sowie Bestellungen vor Ort werden mit einer Servicepauschale von 50,00 Euro belegt. Bestellungen vor Ort können nur je nach Verfügbarkeit und gegen Barzahlung angenommen werden Mit der Überweisung der anfallenden Zahlungen werden die Teilnahmerichtlinien in vollem Umfang akzeptiert Reklamationen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwände können nicht anerkannt werden Werden Rechnungen auf Wunsch des Ausstellers an einen Dritten ausgestellt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die vorstehenden Zahlungsziele um mehr als drei Tage überschritten werden Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. 7. Rücktritt, Nichtteilnahme, fehlender Zahlungseingang 7.1. Nach Erteilung der Zulassung hat der Aussteller die volle Miete auch dann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. Die Kosten für bereits bestellte Standausstattung sind im Falle eines Rücktritts durch den Aussteller in voller Höhe zu entrichten Die in Rechnung gestellte Standgebühr muss vollständig am Tage des Messeaufbaus auf dem Konto der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG oder des Franchisepartners (bei Franchiseprojekten) gutgeschrieben sein. Es erfolgt ansonsten keine Zulassung zum Messeaufbau. Bei kurzfristiger Anmeldung zur Messe (weniger als vier Wochen vor der Messe) muss der Aussteller den Nachweis der Banküberweisung bei Messeaufbau führen oder alternativ bar bezahlen. 8. Mitaussteller und Gemeinschaftsstände Der Aussteller benötigt bei Überlassung des Standes an Dritte die Zustimmung der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG oder des Franchisepartners (bei Franchiseprojekten). Mitaussteller sind in der Anmeldung anzugeben. Der Mitaussteller hat keinen Anspruch auf Nennung in der veröffentlichten Ausstellerliste. Es wird eine Mitausstellergebühr von 150 (zzgl. gesetzl. MwSt.) erhoben. 9. Bewachung 9.1. Der Veranstalter empfiehlt, wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Leistungen zur Obhut, Verwahrung oder sonstigen Wahrnehmungen von Interessen der Aussteller werden nicht erbracht Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes während der Messezeiten und beim Auf- und Abbau ist der Aussteller selbst verantwortlich. 10. Technische Leistungen Der Aussteller erhält ca. vier Wochen vor Messebeginn die technischen Informationen zugeschickt Aufträge bezüglich Standausstattung werden, wenn sie beim Veranstalter bestellt sind, direkt mit der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG oder dem Franchisepartner (bei Franchiseprojekten) geschlossen. 11. Versicherung und Haftung Die Versicherung aller Ausstellungsgüter sowie aller sonstigen Geräte und Einrichtungen, alle Risiken des Transports vor, während und nach der Fachveranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl usw. ist Angelegenheit des Ausstellers bzw. dessen Beauftragten Der Aussteller bzw. dessen Beauftragter haftet für alle Schäden, die durch dessen Teilnahme gegenüber Dritten verursacht werden, einschl. der Schäden, die an Gebäuden auf dem Veranstaltungsgelände sowie an diesen und dessen Einrichtungen entstehen Der Veranstalter haftet in keinem Falle für Personen- und Sachschäden Er haftet insbesondere auch dann nicht für Beschädigungen von Geräten und Einrichtungen des Ausstellers und dessen Beauftragten, wenn auch im Einzelfall die Standmontage bzw. Standdekoration vom Veranstalter übernommen wurde. Auch beim Versagen der Leitungen bzw. Störungen in der Zufuhr von Strom oder Wasser haftet der Veranstalter nicht für die den Ausstellern entstehenden Schäden Der Aussteller stellt dem Veranstalter darüber hinaus mit seiner Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen eventuellen eigenen Regressansprüchen und Regressansprüchen Dritter frei Die Baurichtlinien des Veranstalters sind unbedingt einzuhalten. Die Veranstalter können von einem Teilneh-mer nicht haftbar gemacht werden, falls diesem durch diese Baurichtlinien und der damit verbundenen Vorschriften Nachteile entstehen Sollte die Messe infolge höherer Gewalt ausfallen oder abgebrochen werden, so ist die Verantwortung des Veranstalters aufgehoben. Er ist in diesem Falle zu keiner Entschädigung gegenüber dem Aussteller verpflichtet. Die eingenommenen Gelder gelten als erworben Falls die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen terminlich oder örtlich verlegt, ganz abgesagt wird, oder die angemeldete Thematik in eine andere stattfindende Thematik eingegliedert wird, können gegenüber dem Veranstalter keinerlei Regressansprüche gestellt werden. Diese Haftungsbegrenzung bzw. dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. 12. Öffentlich-rechtliche Bestimmungen Der Aussteller verpflichtet sich, alle orts-, bauund gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen genauestens zu beachten. 13. Verjährung Erfüllungsort Gerichtsstand Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter verjähren in vier Wochen nach Ende der Veranstaltung, soweit nicht Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten des Veranstalters betroffen sind. Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, unterliegen der gesetzlichen Verjährung Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, bzw. des Franchisepartners (siehe hierzu den Punkt Ansprechpartner Veranstalter der jeweiligen Messe unter www. messe.ag) Für die Rechtsbeziehungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 14. Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmerichtlinien und Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt. Bad Grönenbach, im August 2012 Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG 14

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