Überblick. Straßenverkehrsordnung. Fahren im Verband Sonderrechte. Rechtsgrundlagen. Geltungsbereich Grundsätze

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2 Überblick Straßenverkehrsordnung Geltungsbereich Grundsätze Fahren im Verband Sonderrechte

3 Wie muss ich mich als Maschinist allgemein verhalten?

4 Eine kleine Geschichte I Maschinist Sebastian Schnell bekommt von seinem Löschgruppenführer den Auftrag mit dem LF 10/6 den auflaufgebremsten 8t-Anhänger eines örtlichen Landwirts zu holen. Dabei wird er von der Polizei innerhalb geschlossener Ortschaft mit 60 km/h gemessen. Frage: Was hätte er beachten müssen?

5 Rechtliche Rahmenbedingungen Straßenverkehrsgesetz (StVG) Promillegrenzen, Bußgeldvorschriften Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) Zulassung von Kfz, HU, AU, (Früher auch Fahrerlaubniseinteilung) Straßenverkehrsordnung (StVO) Verhalten im Straßenverkehr Fahrerlaubnisverordnung (FO) Erteilung und Einteilung der Fahrerlaubnisklassen nach EU- Recht

6 Geltungsbereiche Diese Gesetze und Verordnungen gelten grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer also auch für die Feuerwehr- Ausnahmen erfordern besondere Umstände!

7 Was ist bei Kolonnenfahrten zu beachten?

8 Geschlossene Verbände Merkmale nach 27 StVO Geordnete, einheitlich geführte Fahrzeugmehrheit ( 27 StVO) Mindestens drei Fahrzeuge Gilt grundsätzlich als ein Verkehrsteilnehmer Kein Vorfahrtrecht Geschlossene Verbände bedürfen nach 29 StVO einer Erlaubnis* *Geschlossene Verbände gelten immer als übermäßige Straßennutzung im Sinne des 29 StVO

9 Geschlossener Verband Kennzeichnung Kennzeichnung des Verbandes ist nicht exakt vorgeschrieben. Jedes einzelne Fahrzeug muss, als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein ( 27 StVO) Keine zu großen Abstände zwischen den Fahrzeugen Übliche Kennzeichnung: Beflaggung Alle Fahrzeuge Schlussfahrzeug Eingeschaltetes Blaulicht Blau Grün Eingeschaltetes Abblendlicht

10 Was ist als Maschinist auf der Einsatzfahrt zu beachten?

11 Sonderrechte 35 StVO Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. [...] (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

12 Geltungsbereich des 35 StVO Straßenverkehrsgesetz (STVG) Promillegrenze, Bußgeldvorschriften Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) Zulassung von Kfz, HU, AU, (Früher Fahrerlaubniseinteilung) Straßenverkehrsordnung (StVO) Verhalten im Straßenverkehr Fahrerlaubnisverordnung (FO) Erteilung und Einteilung der Fahrerlaubnisklassen nach EU- Recht

13 Sonderrechte I.d.R. erlaubt: Rote Ampel mit gebotener Vorsicht passieren. Geschwindigkeitsbeschränkungen maßvoll überschreiten. Nutzung gesperrter Straßen (auch Einbahnstraßen). Halte- und Parkverbote missachten (taktische Fahrzeugaufstellung!). Solange kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. ( 1 (2), StVO)

14 Sonderrechte - Grundsätze Die Verkehrssicherheit hat Vorrang gegenüber dem Interesse am raschen Vorwärtskommen Je größer die Abweichung von den allgemeinen Verkehrsvorschriften ist, umso größer ist die Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht deswegen konkret gefährdet werden, weil anderen Menschen geholfen werden soll. Gerade bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten darf nicht auf gut Glück gefahren werden Je bedeutsamer und dringlicher der Einsatz ist, desto eher ist eine Herabsetzung der sonst im Verkehr erforderlichen Sorgfalt vertretbar.

15 Eine kleine Geschichte II Maschinist Volker Vorsichtig befindet sich Samstag nachts um 4:00 Uhr auf der Anfahrt zu einem Wohnungsbrand. Um unbeteiligte Personen in Ihrer Nachtruhe nicht zu stören, fährt er nur mit Blaulicht ohne Einsatzhorn. Als er an einer Kreuzung eine rote Ampel passiert fährt ihm ein PKW in das LF 20/16. Es werden insgesamt 9 Personen z.t. schwer verletzt Frage: Was hätte er beachten müssen?

16 Blaues Blinklicht Rechtsgrundlage 38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, [...],oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: Alle Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von damit ausgerüsteten Fahrzeugen, und nur zur Warnung an Unfall-, oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

17 Das kann passieren: Feuerwehrwagen kam in Rheinbach von der Fahrbahn ab , 07:08 von (ab) Am , gegen Uhr, ereignete sich auf der L 492 zwischen Todenfeld und Rheinbach ein folgenschwerer Verkehrsunfall: Nach den bisherigen Ermittlungen war ein Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Queckenberg zur Unfallzeit auf der Landstraße von Todenfeld kommend in Richtung Rheinbach zu einem in der Nähe gemeldeten Brand einer kleineren Waldkapelle unterwegs. Das mit 9 Einsatzkräften besetzte Löschfahrzeug kam nach dem aktuellen Sachstand im Verlauf einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab, geriet in eine Schleuderbewegung und fuhr in einen Böschungsbereich. Eine 23-jährige Feuerwehrfrau zog sich hierbei schwerste Verletzungen zu und verstarb noch am Unfallort. Fünf Wehrmänner zogen sich schwere Verletzungen zu und wurden nach erfolgter Erstversorgung vor Ort mit Rettungstransportwagen in umliegende Krankenhäuser eingeliefert. Quelle: Rhein Sieg News

18 Das kann auch in Minden ca. 18:30 Uhr passieren: Einsatzart: Brandeinsatz Einsatzort:Schwabenring / Piwittskamp, Mindener Str., Teichstr. Eingeleitete Maßnahmen/Einsatzverlauf: Das brennende Stroh am Schwabenring wurde durch die Berufsfeuerwehr mit einem C-Rohr gelöscht. Das einsatzmäßig auf der Anfahrt zum Schwabenring befindliche Löschfahrzeug der mitalarmierten Löschgruppe Bölhorst der Freiwilligen Feuerwehr Minden, kollidierte auf der Mindener Strasse in Höhe der Hausnummer 117 mit einem entgegenkommenden Linienbus. Durch den Unfall wurden mehrere Businsassen und Feuerwehrleute verletzt. Insgesamt mussten 11 Personen mit Rettungsmitteln in das Klinikum Minden gebracht werden. Fahrzeuge unter Sondersignal haben ein achtfach höheres Unfallrisiko!! Quelle: Feuerwehr Minden, Einsatzberichte unter

19 Die 7 Todsünden 1. Nie alkoholisiert im Einsatz ein Fahrzeug bewegen 2. Nie ein Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis bewegen 3. Nie Fahrzeug außerhalb des persönlichen Grenzbereichs bewegen. 4. Nie die Vorfahrt erzwingen. 5. Nie rote Ampeln ohne Überblick der Verkehrslage passieren. 6. Nie ohne Einsatzhorn auf Sonderrechten bestehen. 7. Nie zu viele FM (SB) mitfahren lassen

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21 Quellenverzeichnis Straßenverkehrsgesetz (StVG) Straßenverkehrsordnung (StVO) Feuerwehr im Straßenverkehr E.Schneiders, Feuerwehr Bergisch Gladbach, 2002

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