Sitzung PBA des PB 5 Beleuchtungskörper. 1. ) Begrüßung JU

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1 ÄNDERUNG ANSCHRIFT: Sitzung PBA des PB 5 Beleuchtungskörper 26.Februar 2013 Zeit: 10:30 bis ca. 15:30 Uhr Ort: MEGAMAN Showroom; Hasselbachstraße 2; D Langenselbold Telefon: +49 (0) 6184 / ) Begrüßung JU Protokollführung 2.) Informationen zu anstehenden Wahlen Kuratorium Vorschlag von Philips Herr Roger Karner GF Lighting PBA Aufstockung: Andreas Adam, Christoph Seidel. 3. ) Regelsetzung zum Thema Lampe/Leuchte alle Hier der Schriftverkehr: Liebe Mitstreiter Hier eine Mitteilung der ear zum Thema Lampe/Leuchte und Übergangsfrist: Bitte informiert die betroffenen Stellen Mitteilungen Was ist zu tun, wenn Ihre Produkte nach der neuen Abgrenzung zwischen Lampen und Leuchten ab 1. Februar 2013 nunmehr in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen? Am 1. Februar 2013 haben wir unsere Verwaltungspraxis zur Abgrenzung von Lampen und Leuchten geändert. Fallen Ihre Produkte aufgrund dieser Änderung in den Anwendungsbereich des ElektroG, so heißt dies für Sie Folgendes: Bitte stellen Sie umgehend einen Registrierungsantrag bei der stiftung ear, sofern Sie nicht bereits mit der entsprechenden Geräteart registriert sind.

2 Ab dem 1. September 2013 gilt die neue Praxis bei der Abgrenzung dann verbindlich. D.h., Sie dürfen keine Geräte mehr in den Verkehr bringen, die nach der neuen Praxis nunmehr in den Anwendungsbereich fallen und für die Sie keine korrekte Registrierung besitzen. Diese Übergangsfrist soll die Folgen des veränderten Verständnisses für Sie abmildern und Ihnen die Möglichkeit geben, die erforderlichen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit für Registrierungsanträge. Diese kann, je nach Fallgestaltung, einige Wochen betragen. Zur neuesten Pressemitteilung des elektro altgeräte registers (ear) Mit der Pressemitteilung der Stiftung ear vom (PR 02/2013) sind die Tatsachen auf den Kopf gestellt, wenn ear dort mit Bezug auf die "europäischen Ökodesign Vorschriften" behauptet:: "Diese enthalten sehr genaue und umfassende Begriffsbestimmungen für die verschiedenen Arten von Lampen und Leuchten." Da es ja nun hinreichend bekannt ist und des öfteren von uns kritisiert wurde, dass die Definitionen in den EU Regulierungen z. T. Mängel aufweisen, bin ich der Meinung, dass hier wider besseren Wissens falsche Behauptungen aufgestellt werden. Weiter heißt es: Im Interesse einer einheitlichen europäischen Praxis werden diese Definitionen künftig auch der Abgrenzung von Lampen und Leuchten im Rahmen des ElektroG zugrunde gelegt. Das kann man ja gerne machen, jedoch wird die Basis damit nicht klarer, und schon gar nicht "einheitlich". Gerade bei den Basisdefinitionen in den EU Verordnungen zu "Lampe" und "Leuchte" ist es z. B. absolut NICHT klar, wo die Lampe aufhört und wo die Leuchte anfängt! Weiterhin lassen die Verordnungen bei den Definitionen von LED Lampe und LED Modul ebenfalls offen, wo die Grenze zwischen den beiden Produktarten liegen: Wo hört das Modul auf und wo fängt die Lampe an? Eine LED Lampe "kann" einen Sockel haben. Es gibt also nach der Vorstellung der EU Kommission auch LED "Lampen" ohne Sockel. Dann ist also ein LED Modul als Lichtquelle auch eine "Lampe"? Diese Praxis steht im Gegensatz zu den Definitionen, wie Sie allgemein in der Normung und in der Lichtbranche verwendet werden. Aber ich wiederhole mich. Im Übrigen sind die Hersteller von LED Produkten keineswegs "unsicher", wie von der Stiftung ear weiterhin behauptet wird. Richtig ist: Es gab für die gesamte Lichtwelt zu Beginn der Einführung von LED Produkten (LED Package, Modulen, Lampen, Leuchten u. a. m). natürlich Diskussions und Handlungsbedarf, um z. B. die Definitionen in den Produkt Normen für die neuen LED Systeme zu ergänzen und anzupassen. Die letzten Anpassungen für die internationale Norm, IEC 62504: General lighting Light emitting diode (LED) products and related equipment Terms and definitions laufen zur Zeit, jedoch ist

3 schon seit längerem (vor Veröffentlichung der neuen EU VO) aufgrund genauer Festlegungen jedem in der Industrie die Trennung zwischen LED Modulen, Lampen und Leuchten klar. Dafür braucht die Industrie nicht die Hilfestellung des ear. Der Grund, weshalb in die neuen EU Verordnungen z. T. die alten, mangelhaften Definitionen wieder aufgenommen wurden, ist einzig und allein der folgende: Wenn sie auch nicht gut sind, so sind sie wenigstens einheitlich mangelhaft, über alle Verordnungen hinweg. Dass dieses jedoch gerade jetzt, mit der Einführung von Anforderungen an LED Produkte zum Problem wird, nimmt man bewusst in Kauf. Nun kämpfen wir also mit Interpretationen dieser Definitionen auch in der Recycling Welt. Das habe ich kommen sehen und in Brüssel bei den Beratungen auch adressiert; entsprechende Korrekturvorschläge der Industrie wurden jedoch abgelehnt. Wir hätten es in der praktischen Umsetzung der Anforderungen in der Hand, die Mängel in den Basisdefinitionen durch gute Interpretationen, die sich an der realen Welt der Produkte orientieren, zu korrigieren. Leider kommen nun zu mangelhaften Definitionen in den EU VO noch schlechte Interpretationen des ear hinzu. In der Mathematik gilt: "minus mal minus" = plus. Das gilt hier leider nicht. Wie ear das nun in der Praxis handhaben will, wenn man so genannte "Lampen" (Leuchten) zusammen mit Entladungslampen in die Gitterboxen werfen soll, ist mir nicht klar. Ich schlage vor, nur noch geschlossene Metallboxen in Containergröße zu verwenden und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen an den Sammelstellen zu ergreifen, um das von den zerberstenden Entladungslampen austretende Quecksilber vom Personal und Altlampen/ leuchten Lieferanten vor Ort fernzuhalten (Absaugung?). Das Recycling sollte auf dieser Basis neu kalkuliert werden. Die Sammelbehälter und der Transport sind entsprechend teurer. Der Sortieraufwand wird höher, die Metalle und andere Fraktionen der Leuchten sind zudem mit Quecksilber kontaminiert. Ich wünsche allen Betroffenen viel Spaß beim Recycling! So müssen Z.B. aus unserer Sicht muss eine neue Geräteart angelegt werden. Ebenso eine neue Garantieeingruppierung vorgenommen werden. In der Presseerklärung wird mit Verweis auf Herrn Goldberg weiter ausgeführt: "Eine einheitliche Beurteilung auf der Grundlage derselben Begriffsbestimmungen leiste damit auch einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit in der umweltpolitischen Praxis."

4 Was das ear mit "einheitliche Beurteilung" meint, ist mir unklar. Ist damit gemeint, dass die Begriffs Interpretationen des ear in ganz Europa einheitlich sind? Wenn ja, woher nimmt das ear die Gewissheit? Werden die "Beurteilungen", was eine Lampe oder Leuchte ist bzw. was eine LED Lampe oder ein LED Modul ist, nun europäisch einheitlich festgelegt auf Basis der Interpretationen des ear? Ich hoffe sehr, das es nicht so weit kommt. Nebenbei ein Hinweis zur künftigen Überwachung der Einhaltung der Ecodesign Anforderungen: Ein LED Modul ist in der Realität keine LED Lampe, gemäß der Interpretation der EU Kommission aber doch (wenn LED Lampen in der VO bei den Anforderungen angesprochen werden, sind auch LED Module gemeint; der Zusammenhang ist aber nur hinein interpretiert). LED Module und LED Lampen werden nach unterschiedlichen Normen getestet. Welche Norm soll nun erfüllt werden? Bestimmt das die Überwachungsbehörde? Ich warte nur noch auf den ersten Gerichtsprozess, wo ein betroffener Hersteller aufgrund der unklaren Definitionen und damit unklarer Betroffenheit bezüglich der Ecodesign Anforderungen Recht bekommt, wenn er mit seinen Modulen die Anforderungen nicht einhält. Ich würde diesen Weg als betroffener Lieferant gehen. Wir wollen die Hoffnung nicht aufgeben, dass wir die Begriffsbestimmungen am Ende vielleicht doch noch zu aller Zufriedenheit gestaltet bekommen, jedoch bin ich zur Zeit etwas ratlos, wie wir das erreichen können. Wir würden es begrüßen mit dem UBA/BMU/ear das ganze Dilemma zu besprechen. Wir stehen gerne kurzfristig mit einer Arbeitsgruppe für ein Gespräch bereit. Neue Geräteart Garantiestellung Sammelgruppe 4. ) ear Informationen ear angefragt Aus PBÜ Sitzung der PBÜ.pdf 5.) Recast WEEE alle Unterlage Hr. Frey. Deutsche Industrie_WEEE recast _konsol clean.pdf

5 o Auswirkungen o Künftige Kategorien o Position Handel o Lighting Europe (ELC/CELMA) 6. ) Gäste: Kurze Vorstellung Entsorgungssystem und Aktivitäten, Anforderungen aus Recast und Hauptthema künftige Regelsetzung zur Definition Lampe/Leuchte (Probleme, Behälter, ) Interseroh Lightcycle Take@way ab ca.13:00 Uhr 6. ) Sonstiges und neuer Termin alle Jürgen Uhr PBA5 Vorsitzender

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