Umsetzung der Beschlüsse des FA Steine und Erden und des AGS durch die neue Gefahrstoffverordnung

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1 Umsetzung der Beschlüsse des FA Steine und Erden und des AGS durch die neue Gefahrstoffverordnung H. Reimann FA StE 0

2 Inhalt Grenzwerte: Allgemeiner Staubgrenzwert, Quarz, Mineralische Stäube BG-Regel Umgang mit mineralischem Staub (BGR 217) Beschlüsse des AGS zum Thema Quarz Das erweiterte Quarz-Präventionskonzept des Fachausschusses Steine und Erden Die neue Gefahrstoffverordnung 1 Anhang III Nr. 2 Partikelförmige Gefahrstoffe

3 Grenzwerte: Allgemeiner Staubgrenzwert Quarz Mineralische Stäube 2

4 Grenzwerte in Deutschland: Allgemeiner Staubgrenzwert Allgemeiner Staubgrenzwert: 3 mg/m 3 Alveolengängige (A-) Fraktion (6 mg/m 3 (A-Fraktion für Ausnahmebereiche und -tätigkeiten) entfällt zukünftig) 10 mg/m 3 Einatembare (E-) Fraktion Festgelegt als Schichtmittelwert Spitzenbegrenzung (A/E): 4 3

5 Grenzwerte in Deutschland: Quarz, mineralische Stäube Quarz: 0,15 mg/m 3 A-Fraktion, Jahresmittelwert MAK (entfällt zukünftig? neuer AGW?) Portlandzement: 5 mg/m 3 Einatembare (E-) Fraktion Calciumoxid, -hydroxid: 5 mg/m 3 E-Fraktion Calciumsulfat (Gips): 6 mg/m 3 A-Fraktion 4

6 BG-Regel Umgang mit mineralischem Staub (BGR 217) 5

7 Historie Erste Unfallverhütungsvorschrift zum Thema Staub: UVV Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub (VBG 119) vom 01. Oktober 1979 Zurückgezogen zum 01. April 1999 im Zuge der Inkraftsetzung der UVV Umgang mit Gefahrstoffen (BGV B1) (mittlerweile ebenfalls zurückgezogen) 6

8 Seit : BG-Regel Umgang mit mineralischem Staub (BGR 217) 7

9 Inhalt der BGR 217 Vorbemerkungen 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren beim Umgang mit mineralischem Staub 4 Zeitpunkt der Anwendung Anhang 1: Anhang 2: Anhang 3: Auswahl der Atemschutzgeräte Musterbetriebsanweisung Beispiel einer Unterweisung für einen Natursteinbetrieb 8

10 Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren beim Umgang mit mineralischem Staub Ermittlung und Beurteilung der Staubverhältnisse Staubschutzmaßnahmen Überwachung der Einhaltung der Luftgrenzwerte Atemschutz Betriebsanweisung und Unterweisung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Beschäftigungsbeschränkungen 9

11 Ermittlung und Beurteilung der Staubverhältnisse Ermittlung Art und Umfang der Exposition Staubungsverhalten von Materialien Ersatzstoffe Herstellungs- und Verwendungsverfahren Gefährdungsbeurteilung Durchführung der Messungen Gefahrstoffverzeichnis 10

12 Staubschutzmaßnahmen Allgemeine Anforderungen Arbeitsräume Arbeitsverfahren Maschinen und Geräte Lufttechnische Maßnahmen Stauberfassung und Arbeitsplatzlüftung Reinluftrückführung Instandhaltung und Prüfung Reinigung der Betriebseinrichtungen Reinigung und Aufbewahrung der Arbeitskleidung Staubintensive Arbeiten 11

13 Einige Eckdaten der BGR 217 (I) 1 Anwendbar bei Tätigkeiten mit Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, wenn hierbei mineralischer Staub auftreten kann. 2 Die BG-Regel erläutert und konkretisiert die Regelungen des 5. Abschnitts der alten, bis aktuellen Gefahrstoffverordnung für den Umgang mit Staub. 12

14 Einige Eckdaten der BGR 217 (II) 3 Diese BG-Regel findet keine Anwendung auf den Umgang mit Asbest oder anderen mineralischen Faserstäuben, auf den Umgang mit Stäuben, die ionisierende Strahlung freisetzen können, auf Betriebe des untertägigen Bergwesens, soweit sie dem Bergrecht unterliegen. 4 BGR 217 gilt auch für Quarz und quarzhaltige Stäube, denn dabei handelt es sich auch um mineralische Stäube. 5 Die Regelungen gelten weiterhin, soweit sie nicht im Widerspruch zur neuen Gefahrstoffverordnung stehen. 13

15 Beschlüsse des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) zum Thema Quarz 14

16 Beschlüsse des AGS zum Thema Quarz I Beschluss II. 32/3b1: Der AGS beschließt ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung, dass kristallines Siliziumoxid in Form von Quarz und Cristobalit (alveolengängiger Staubanteil) krebserzeugende Wirkung am Menschen hat, dass weiterer Forschungsbedarf bezüglich der Speziation und der Wirkung in Nieder-Dosis Bereich besteht, dass diese Informationen weiter gegeben werden sollen, z.b. über das Sicherheitsdatenblatt und das Begründungspapier. 15

17 Beschlüsse des AGS zum Thema Quarz II Beschluss III. 32/3b2: Der AGS lehnt bei 2 Pro-Stimmen und 8 Enthaltungen eine Aufnahme und Bewertung von SiO 2 -Feinstaub in der TRGS 905 ab. 16

18 Beschlüsse des AGS zum Thema Quarz III Beschluss II. 32/3b2: Der AGS bittet ohne Gegenstimme und Enthaltung den BMA, die krebserzeugende Wirkung am Menschen von kristallinem Siliziumdioxid in Form von Quarz und Cristo-balit (alveolengängiger Staubanteil) und die Weitergabe dieser Information über das Sicherheitsdatenblatt in ge-eigneter Weise in der Gefahrstoffverordnung aufzuneh-men, so dass erforderliche Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern getroffen und nicht beab-sichtigte Folgerungen wie z. B. uneingeschränkte Substi-tutionspflicht vermieden werden. Zur weiteren Beratung wird Unterstützung durch Experten aus dem AGS angeboten. 17

19 Beschlüsse des AGS zum Thema Quarz IV Beschluss III. 32/3b3: Der AGS beschließt ohne Gegenstimme und bei einer Enthaltung, das vorgetragene Präventionskonzept der BGen zur Verringerung der Exposition gegenüber alveolengängigem Quarzstaub am Arbeitsplatz nach Weiterentwicklung in Abstimmung mit dem AGS auf Übernahme als Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) im Rahmen des Kooperationsmodells zu überprüfen. 18

20 Das erweiterte Quarz-Präventionskonzept des Fachausschusses Steine und Erden 19

21 Das Präventionskonzept des Fachausschusses Steine und Erden Überarbeitung der BG-Regel Umgang mit mineralischem Staub (BGR 217) Erarbeitung branchenspezifischer Umsetzungen der BGR 217 Expositionsbereichs-Konzept (Schutzstufen-Konzept) Vorschläge zur Ergänzung der neuen GefStoffV 20

22 Das Expositionsbereichs-Konzept (Schutzstufen-Konzept) Einheitlicher Rahmen und Maßstab Praxisorientiert Berücksichtigung der Besonderheiten von stationären und instationären Arbeitsplätzen Branchenspezifische Konkretisierung Erläuterung und Ergänzung staatlicher Vorgaben 21

23 Erweiterter Ansatz (Eckpunktepapier) I Identifizierung staubintensiver Arbeitsverfahren Einführung, Entwicklung oder Adaption von Entstaubungsmaßnahmen, soweit erforderlich, innerhalb eines Investitions-zyklus Herstellung staubarmer Anwendungs-formen von Produkten, aus denen alveolengängiger Quarzstaub freigesetzt werden kann 22

24 Erweiterter Ansatz (Eckpunktepapier) II Überprüfung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten mit Grenzwertüberschreitung Verpflichtung zu organisatorischen Maßnahmen oder zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung Untersuchungsprogramme zum Stand der Technik und zur Wirkung von quarzhaltigen Stäuben Einrichtung eines Gesprächskreises Quarz 23

25 Erweiterte Schutzmaßnahmen für Quarz I Lagerung und Transport stark staubender Rohstoffe, Produkte und Abfälle in geschlossenen Systemen Änderung von Herstellungs- und Verwendungs-verfahren stark staubender Produkte Nachweis der Wirksamkeit von Entstaubungsanlagen bei der erstmaligen Inbetriebnahme Reinluftrückführung nur unter definierten Bedingungen Maschinelle Trockenschneid- und Schleifarbeiten nur mit abgesaugten Geräten oder unter Anwendung gleichwertiger Entstaubungsmaßnahmen 24

26 Erweiterte Schutzmaßnahmen für Quarz II Erhöhte Anforderungen bei staubbeseitigenden Maschinen (z. B. Staubsauger) hinsichtlich eines ausreichenden Abscheidegrades Verbot des Trockenkehrens mit dem Besen Verbot des Abblasens von Staub mit Druckluft Nachweis organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen, wenn der Luftgrenzwert technisch nicht eingehalten werden kann Bereitstellung und Benutzung von Atemschutz mindestens der Kategorie P2 25

27 Erweiterte Schutzmaßnahmen für Quarz III Regelmäßige Wartung und Pflege sowie Instandhaltung der Atemschutzgeräte Bereitstellung von Atemschutz und Benutzung im Fall einer Betriebsstörung bei Ab- /Umfüllarbeiten stark staubender Produkte 26

28 Was ist ein Expositionsbereichs-Konzept (Schutzstufen- Konzept)? 1 Definition von Expositionsbereichen (Risikoklassen) 2 Den Expositionsbereichen werden konkrete Präventionsmaßnahmen (Schutzstufen) zugeordnet 3 Einzelne Tätigkeiten oder Arbeitsbereiche werden aufgrund von systematischen Ermittlungen, auf der Basis vorliegender Messdaten oder im Einzelfall einem Expositionsbereich und damit einer Schutzstufe zugeordnet 4 Die Präventionsmaßnahmen sind dann direkt ablesbar 5 Wird ohne Ermittlung gearbeitet, ist vom höchsten Expositionsbereich auszugehen 27

29 Entwicklung des Expositionsbereichs-Konzepts Definition der Expositionsbereiche (Risikoklassen) Maßnahme Exp. B E 1 Exp. B E 2 Exp. B E 3 Zuordnung von Präventionsmaßnahmen (Schutzstufen) Tätigkeiten / Arbeitsbereiche dem entsprechenden Bereich zuordnen Maßnahme Expos.Bereich E 1 Expos.Bereich E 2 Expos.Bereich E A Q A Q A Q Ermittlung von Art und Umfang der Exposition X X X X X X Ersatzstoffprüfung X X Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren, Maschinen und Geräte X X X X Gefährdungsbeurteilung X X X X X X Gefahrstoffverzeichnis X X Staubschutzmaßnahmen, allg. Anforderungen X X X X Gestaltung der Arbeitsräume 4 X X X X Stauberfassung und Arbeitsplatzlüftung X X X X Reinluftrückführung X X X Instandhaltung und Prüfung X X X X X X Reinigung der Betriebseinrichtungen X 1 X 1 X X X X Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung, Reinigung der Arbeitskleidung X 1 X 3 X Staubschutz bei staubintensiven Arbeiten X X Atemschutz X 1 X X Betriebsanweisung X X 1 X Unterweisung X X X X X X Arbeitsmedizinische Vorsorge (G 1.1) X Arbeitsmedizinische Vorsorge (G 26) X 1 X X Beschäftigungsbeschränkungen X 2 Granitbearbeitung trocken: E 3 Granitbearbeitung nass: E

30 Beispiel für ein Expositionsbereichs-Konzept Maßnahmen Expositionsbereich E 1 Expositionsbereich E 2 Expositionsbereich E 3 A Q A Q A Q Ermittlung von Art und Umfang der Exposition X X X X X X Ersatzstoffprüfung X X Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren, Maschinen und Geräte X X X X Gefährdungsbeurteilung X X X X X X Gefahrstoffverzeichnis X X Staubschutzmaßnahmen, allg. Anforderungen X X X X Gestaltung der Arbeitsräume 4 X X X X Stauberfassung und Arbeitsplatzlüftung X X X X Reinluftrückführung X X X X Instandhaltung und Prüfung X X X X X X Reinigung der Betriebseinrichtungen X 1 X 1 X X X X Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung, Reinigung der Arbeitskleidung X 1 X 3 X Staubschutz bei staubintensiven Arbeiten X X Atemschutz X 1 X X Betriebsanweisung X X 1 X Unterweisung X X X X X X Arbeitsmedizinische Vorsorge (G 1.1) X Arbeitsmedizinische Vorsorge (G 26) X 1 X X Beschäftigungsbeschränkungen X 2 29

31 Beispiel für Expositionsbereiche für Quarzstaub Expositionsbereich 1: Ubiquitäre Belastung Expositionsbereich 2a: Die Quarzstaubexposition am Arbeitsplatz liegt unterhalb ½ Grenzwert Expositionsbereich 2b: Die Quarzstaubexposition am Arbeitsplatz liegt zwischen ½ Grenzwert und Grenzwert Expositionsbereich 3: Die Quarzstaubexposition am Arbeitsplatz liegt oberhalb Grenzwert 30

32 Beispiel für Expositionsbereiche und Schutzmaßnahmen für alveolengängigen Quarzstaub Nr. Maßnahme Expositionsbereich E 1 Expositionsbereich E 2 a Expositionsbereich E 2 b Expositionsbereich E

33 Die neue Gefahrstoffverordnung 32

34 Die neue Gefahrstoffverordnung Quelle: => Service => Gesetze => Gesetze zum Arbeitsschutz => Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 33

35 Die neue GefStoffV: Wesentliche Änderungen Schutzstufenkonzept Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) statt MAK und TRK Anhänge mit Vorgaben u.a. zu - Partikelförmigen Gefahrstoffen (Stäuben) 34

36 Die neue GefStoffV: Schutzstufenkonzept I Schutzstufe 1: Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen; Tätigkeiten mit geringer Gefährdung Schutzstufe 2: Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten 35

37 Die neue GefStoffV: Schutzstufenkonzept II Schutzstufe 3: Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung Schutzstufe 4: Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen 36

38 Die neue GefStoffV: Schutzstufenkonzept III 10 (Schutzstufe 3): (...) geschlossenes System (...) Exposition nach dem Stand der Technik verringert (...) 11 (Schutzstufe 4): (...) Einhaltung AGW (...) oder (...) verfahrens- und stoffspezifischen Kriterium (...) (VSK oder spezielle, genannte Maßnahmen) 37

39 Die neue GefStoffV: Arbeitsplatzgrenzwerte I Definition Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): Der Arbeitsplatzgrenzwert ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind 38

40 Die neue GefStoffV: Arbeitsplatzgrenzwerte II Definition Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) ( alte GefStoffV): Maximale Arbeitsplatzkonzentration ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird 39

41 Die neue GefStoffV: Arbeitsplatzgrenzwerte III Definition Technische Richtkonzentration (TRK) ( alte GefStoffV): Technische Richtkonzentration ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann 40

42 Die neue Gefahrstoffverordnung: Anhang III Nr. 2 Partikelförmige Gefahrstoffe 41

43 Neue Gefahrstoffverordnung, Anhang III Nr Anwendungsbereich 2.2 Begriffsbestimmungen 2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben 2.4 (...) Asbest 42

44 Anhang III Nr. 2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen... I Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung des Staubungsverhaltens (BGR 217) Einhaltung Grenzwert A- und E-Staub (NEU) Staubabsaugung obligatorisch, besonders für schnelllaufende Geräte (BGR, Präventions-konzept PK) Verhinderung der Staubausbreitung auf unbelastete Arbeitsbereiche (NEU) Stauberfassung an Entstehungsstelle (BGR) 43

45 Anhang III Nr. 2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen... II Definierte Luftführung (BGR) Reinluftrückführung nur nach ausreichender Reinigung (BGR) Nasse oder saugende Abreinigung von Ablagerungen (BGR) Verbot des Abblasens mit Druckluft (BGR, PK) Verbot des Kehrens mit dem Besen (BGR, PK) 44

46 Anhang III Nr. 2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen... III Mindestanforderungen an Abscheider (BGR, PK) Nachweis der Wirksamkeit von Abscheidern bei Inbetriebnahme (PK) Jährliche, dokumentierte Überprüfung, Wartung und Reparatur von Abscheidern (BGR) 45

47 Anhang III Nr. 2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen... IV Expositionszeitbegrenzung bei staubintensiven Tätigkeiten (BGR) Bereitstellung und Benutzung von PSA bei Nicht- Einhaltung der Grenzwerte (BGR) Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Arbeitsund Straßenkleidung bei staubintensiven Tätigkeiten (BGR) Waschmöglichkeiten bei staubintensiven Tätigkeiten (NEU) 46

48 Ausblick Technische Richtkonzentrationen (TRK) werden zurückgezogen BGR 217 Mineralischer Staub muss an GefStoffV angepasst werden / wird TRGS MAK für Quarz wird zurückgezogen (?) AGW für Quarz wird aufgestellt (?) 47

49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fachausschuss Steine und Erden 48 H. Reimann

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