Ergebnisse der Elternbefragung zum schul- bzw. familienergänzenden Betreuungsbedarf in Bubikon in den Schuljahren 2015/16 bis 2017/18

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1 Ergebnisse der Elternbefragung zum schul- bzw. familienergänzenden Betreuungsbedarf in Bubikon in den Schuljahren 2015/16 bis 2017/18 Konzept und Durchführung: Agi Bolli Eva Brombacher Lisa Messenzehl Maren Michael Kontakt: Bubikon, 17. Juni 2015 Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 1 von 16

2 Zusammenfassung Der vorliegende Bericht präsentiert das Vorgehen sowie die Ergebnisse der Elternbefragung zum familienergänzenden Betreuungsbedarf in den Schuljahren 2015/16 bis 2017/18. Wir bedanken uns herzlich für die überaus grosse Teilnahme (fast 80% Rücklauf). Die Bedarfserhebung soll eine Planungsgrundlage zur Anpassung des familienergänzenden Betreuungsangebotes bieten. Die Einwohnerzahl in Bubikon hat sich seit 2009 um mehr als 500 erhöht (Quelle: Statistiken der Gemeinde Bubikon). Aktuell besuchen 306 Kinder die Primarschule Bubikon. Für das Schuljahr 2015/16 geht die Schulverwaltung von einer Schülerzahl von 317 Kindern aus (Schulspur Mai 2015) und für das Schuljahr 2016/17 werden rund 340 Schüler/innen prognostiziert (Schulspur März 2015). Die wachsenden Schülerzahlen lassen vermuten, dass auch der Bedarf an familienergänzenden Betreuungsangeboten steigen wird. Um den aktuellen sowie zukünftigen Bedarf zu erheben, initiierten Mitglieder der Elternmitwirkung der Primarschule Bubikon eine Elternbefragung. Die letzte Bedarfserhebung wurde im Jahr 2011 durchgeführt. Die Elternbefragung konzentrierte sich auf die Nutzung des Familienergänzenden Betreuungsangebots (FeBa) der Gemeinde Bubikon (ohne FeBa Wolfhausen). Laut Schulspur Mai 2015 ist das Angebot des Mittagstisches limitiert, neu soll eine Mittagstischvermittlung durch die Elternmitwirkung organisiert werden. Gemäss den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ( 27 Volksschulgesetz (VSG) / 27 Volksschulverordnung (VSV)) stellt die Gemeinde in der Schulzeit zwischen 7.30 Uhr und 18 Uhr dem tatsächlichen Bedarf entsprechende weitergehende Tagesstrukturen zur Verfügung (siehe Rechtsgrundlagen Anhang 1). Der tatsächliche Bedarf geht aber über diese Zeiten hinaus. Die wichtigsten Ergebnisse aus der Erhebung sind hier kurz zusammengefasst: Es besteht Bedarf an Familienergänzendem Betreuungsangebot (FeBa), wobei die diesbezügliche Nachfrage für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18 noch um ca. 10% zunehmen wird. Es besteht Bedarf an einem Mittagstisch am Mittwoch für 38 Kinder und an Betreuung am Mittwochnachmittag für 18 Kinder (Schuljahr 2015/2016). Es besteht Bedarf an zusätzlichem Betreuungsangebot am Morgen vor Schulbeginn bei 50 Kindern und am Abend nach 18 Uhr bei 27 Kindern. Es besteht Bedarf an zusätzlichem Betreuungsangebot während der unterrichtsfreien Tage (Lehrerfortbildung) bei 98 Kindern. Es besteht Bedarf an zusätzlichem Betreuungsangebot während der Ferien. Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 2 von 16

3 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung Teilnehmende der Befragung und deren Bedarf nach familienergänzender Betreuung Allgemeiner Bedarf für familienergänzendes Angebot (FeBa) Bedarf an erweitertem FeBa-Angebot 2015/ Betreuungsbedarf während der Schulferien... 7 Anhang 1: Rechtsgrundlagen... 9 Anhang 2: Erhebungsdesign und Aufbau des Fragebogens...11 Anhang 3: Abschliessende Kommentare der Teilnehmenden zum Fragebogen...12 Anhang 4: In die Auswertung einbezogene Fragebögen...13 Anhang 5: Fragebogen...14 Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 3 von 16

4 Anzahl Kinder 1. Teilnehmende der Befragung und deren Bedarf nach familienergänzender Betreuung Insgesamt haben 176 Familien an der Befragung teilgenommen. 248 Kinder dieser Familien besuchen im Schuljahr 2015/16 die Primarschule Bubikon. Gemessen an der prognostizierten Schülerzahl von 317 im Schuljahr 2015/16 (Schulspur Mai 2015) entspricht dies einem Rücklauf von 78%. Gemäss der Handreichung Tagesstrukturen der kantonalen Bildungsdirektion können Rücklaufquoten von über 60% als sehr gut bezeichnet werden. Entsprechend aussagekräftig sind die vorliegenden Ergebnisse. Diese erlauben fundierte Aussagen zum Bedarf an ausserfamiliären Betreuungsangeboten in der Gemeinde Bubikon. 300 Erfasste Anzahl Kinder und deren Betreuungssituation Kinder in der Primarschule Mit Fremdbetreuung Ohne Fremdbetreuung / / /2018 Figur 1: Durch die Befragung erfasste Anzahl Kinder und deren aktuelle Betreuungssituation (z.b. durch Grosseltern, Nanny, FeBa, Tagesfamilie, Krippe, Anderes) 73% der 176 erfassten Familien nehmen familienergänzende Betreuungsformen in Anspruch. Bezogen auf die Anzahl Kinder zeigt Figur 1, dass mehr als die Hälfte der ca. 300 Primarschüler in Bubikon in irgendeiner Form fremdbetreut werden (durch FeBa, aber auch z.b. Grosseltern, Tagesfamilie, Nanny). Das FeBa deckt einen Teil dieses Bedarfs ab. Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 4 von 16

5 Anzahl Kinder pro Tag Anzahl Kinder Anzahl Kinder 2. Allgemeiner Bedarf für familienergänzendes Angebot (FeBa) Von den 248 Kindern, welche durch den Fragebogen für das Schuljahr 2015/16 erfasst wurden, werden laut Bedarfserhebung 152 Kinder mindestens einmal pro Woche ein FeBa- Angebot nutzen. Unter der Annahme, dass alle Eltern, welche das Betreuungsangebot benutzen, den Fragebogen ausgefüllt haben, bedeutet dies, dass 50% aller Schüler mindestens einmal pro Woche ein FeBa-Angebot nutzen. FeBa-Nutzung Mittagstisch FeBa-Nutzung Nachmittag Mo Di Do Fr Mo Di Do Fr Aktuell 2015/2016 Aktuell 2015/2016 Figur 2: Anzahl Kinder und deren Nutzung des FeBas an den verschiedenen Wochentagen aktuell und voraussichtlich im Schuljahr 2015/2016 Die Befragung zeigt vor allem am Donnerstag einen Trend zur stärkeren Auslastung im Schuljahr 2015/16 mit bis zu 60 Kindern pro Tag beim Mittagstisch (siehe Figur 2). Der durchschnittliche FeBa-Bedarf wird in den darauf folgenden Jahren um weitere 10% ansteigen (siehe Figur 3). Der neu bewilligte Kinderhort an der Rutschbergstrasse wird 15 Betreuungsplätze für Kinder bis zur 3. Klasse bieten. Der tatsächliche Bedarf für das FeBa in den kommenden Jahren kann deshalb etwas tiefer ausfallen als in den Figuren 2 und 3 dargestellt. 60 Durchschnittlicher FeBa-Bedarf in den kommenden Jahren Mittagstisch Nachmittag 10 0 Schulljahr 2015/2016 Schulljahr 2016/2017 Schulljahr 2017/2018 Figur 3: Durchschnittlicher FeBa-Bedarf in den kommenden Jahren. Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 5 von 16

6 Anzahl Kinder Anzahl Kinder 3. Bedarf an erweitertem FeBa-Angebot 2015/2016 Betreuungsbedarf am Mittwoch Mittagstisch Nachmittag / / /2018 Figur 4: Bedarf am Mittwoch für eine Mittagstisch- und für eine Nachmittagsbetreuung. Es besteht ein Betreuungsbedarf am Mittwoch. Figur 4 zeigt, dass für das kommende Schuljahr für 38 Kinder das Bedürfnis nach einem Mittagstisch und für 18 Kinder nach Nachmittagsbetreuung besteht (Tendenz steigend) Zusätzlich erwünschte Betreuung durch das FeBa Morgens vor 7:30 Uhr Morgens von 7:30 bis Schulbeginn Nach 18:00 Uhr, 1-2 mal pro Woche Nach 18:00 Uhr, 3-5 mal pro Woche Figur 5: Durchschnittlicher FeBa-Bedarf morgens und abends in den kommenden Jahren. Für ca. 50 Kinder besteht ein Bedarf an Betreuung vor der Schule (siehe Figur 5). 27 Kinder benötigen Betreuung auch nach 18:00 an ein bis zwei Tagen pro Woche. Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 6 von 16

7 Bedarf an vereinzelten unterrichtsfreien Tagen 98 Kinder 80 Kinder Nein Ja Figur 6: Bedarf an vereinzelten unterrichtsfreien Tagen (z.b. bei Lehrerfortbildung), an denen bisher das FeBa geschlossen bleibt (Schuljahr 2015/2016) Ein deutlicher Betreuungsbedarf besteht an den vereinzelten unterrichtsfreien Tagen. Familien von 98 Kindern haben laut Figur 6 entsprechenden Betreuungsbedarf angemeldet. Der tatsächliche Bedarf wird vom Wochentag abhängen, an dem der Unterricht ausfällt. 4. Betreuungsbedarf während der Schulferien Betreuungsbedarf während der Schulferien Nein Ja, 2 bis 4 Wochen pro Jahr Ja, 5 bis 7 Wochen pro Jahr Ja, 8 bis 10 Wochen pro Jahr Figur 7: Anzahl Kinder mit Betreuungsbedarf während der Schulferien. Für 91 Kinder besteht laut Figur 7 Betreuungsbedarf während mindestens 2 bis 4 Wochen pro Jahr. Berechnet man die durchschnittliche Anzahl Kinder pro Tag aufgrund der gemachten Angaben des wöchentlichen Bedarfs, ergeben sich im Durchschnitt mindestens 30 Kinder pro Tag. Auch bei einem Ferienangebot von 5 bis 7 Wochen pro Jahr wäre noch mit durchschnittlich 15 Kindern täglich zu rechnen, die das Angebot nutzen würden. Aus den Bemerkungen in den Kommentarfeldern lässt sich schliessen, dass Ferienabdeckung eine echte Sorge von berufstätigen Eltern ist. (vgl. Anhang 3). Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 7 von 16

8 Bereitschaft ein Angebot ausserhalb Bubikon zu nutzen Nein, das ist uns zu teuer 16 Nein, weil unser Kind das Umfeld wie Betreuungspersonen, Räumlichkeiten und andere Kinder nicht kennt 24 Nein, das ist zu weit weg um das Kind zu bringen und abzuholen 30 Ja, aber nur in Wolfhausen 26 Ja Anzahl Familien Figur 8: Bereitschaft, auch Ferienbetreuungsangebote ausserhalb von Bubikon zu nutzen Nur etwa ein Drittel der Familien, die Ferienbetreuung wünschen, wären auch bereit, ein Angebot ausserhalb von Bubikon zu nutzen. Vor allem Gründe wie ein bekanntes Umfeld für die Kinder und ein kurzer Transportweg sprechen für ein Angebot im Dorf (siehe Figur 8). Inwiefern der Preis des Ferienangebotes den Betreuungsbedarf während der Ferien beeinflusst, ist schwer abzuschätzen. Nur ein Drittel der Familien mit Bedarf wären bereit, CHF 90. oder mehr zu bezahlen. Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 8 von 16

9 Anhang 1: Rechtsgrundlagen Siehe auch Schulrecht auf der Homepage des Volksschulamtes (VSA) Kanton Zürich. Volksschulgesetz (VSG): 27. Unterrichtszeit 1 Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Die Verordnung kann besondere Schulanlässe an Samstagen vorsehen. 2 Der Stundenplan berücksichtigt in erster Linie die Interessen der Schülerinnen und Schüler und gewährleistet einen ununterbrochenen Unterricht oder eine anderweitige unentgeltliche Betreuung während des ganzen Vormittags. Die Verordnung bestimmt den Umfang des Halbklassenunterrichts. 3 Die Gemeinden bieten bei Bedarf weiter gehende Tagesstrukturen an. Volksschulverordnung (VSV): 27. Tagesstrukturen 1 Die Gemeinden erheben den Bedarf an Tagesstrukturen über Befragungen oder über die allgemeine Elternmitwirkung. 2 Sie stellen in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und Uhr dem tatsächlichen Bedarf entsprechende weiter gehende Tagesstrukturen zur Verfügung. 3 Besteht für gewisse Zeiten bei weniger als zehn Schülerinnen oder Schülern pro Schule Bedarf an weiter gehenden Tagesstrukturen, sind Lösungen im Einzelfall zulässig. 4 Elternbeiträge gemäss 11 Abs. 4 VSG dürfen höchstens kostendeckend sein. Erläuterungen zum neuen Volksschulgesetz und zur neuen Volksschulverordnung: VSG 27 / VSV 27: Tagesstrukturen Die Bildungsdirektion stellt den Gemeinden zur Erhebung des Bedarfs betreffend Tagesstrukturen Instrumente zur Verfügung. Bei nur geringem Bedarf nach familienergänzender Betreuung sieht VSV 27 Abs. 3 Einzelfalllösungen vor. Damit ist gemeint, dass die Schulpflege kein strukturiertes Angebot machen muss. Als Ersatz vermittelt die Schulpflege beispielsweise Familien, bei denen einzelne Kinder essen, die Hausaufgaben erledigen oder einzelne Randstunden verbringen können. Die Verpflichtung, für ein individuelles Angebot zu sorgen, liegt aber auch in diesen Fällen bei der Schulpflege. Im Gegensatz zu den Blockzeitenangeboten können für die weiter gehenden Tagesstrukturen Elternbeiträge erhoben werden. Diese dürfen höchstens kostendeckend sein, wobei zu den Kosten auch das Personal, die Organisation und allfällige Mieten gehören. Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 9 von 16

10 Handreichung Tagesstrukturen der kantonalen Bildungsdirektion: Auszüge Seite 7/Trägerschaft: Die Gemeinde kann ihr Angebot an schulergänzender Betreuung als öffentlich-rechtliche Körperschaft selber zur Verfügung stellen oder diese Aufgabe ganz oder teilweise an eine privatrechtlich organisierte Trägerschaft (z.b. Verein oder Stiftung) delegieren. Seite 11/Kosten: In vielen Gemeinden wird die Ausgestaltung und Nutzung der Tagesstrukturen massgeblich von den Kosten abhängen. Gemäss 27 Abs. 4 der Volksschulverordnung dürfen die Elternbeiträge höchstens kostendeckend sein. Im Prinzip können die vollen Kosten auf die Eltern überwälzt werden. Oft werden die Gemeinden dennoch einen Teil der Kosten übernehmen, z.b. indem sie Räume kostenlos zur Verfügung stellen, Tarife subventionieren oder Defizitgarantien abgeben. Zum Zeitpunkt der Volksabstimmung zum neuen Volksschulgesetz wurden auch entsprechende Gelder eingerechnet als Kosten für die Gemeinden. Es liegt nun an den Gemeinden über den Umfang eines finanziellen Engagements zu beschliessen. Erfahrungsgemäss beteiligen sich die Gemeinden auf verschiedene Art und Weise an den Kosten. Die Kosten für die schulergänzende Betreuung sind trotz gesetzlicher Grundlage sogenannte «nicht gebundene Kosten». Wenn die Kosten die Finanzkompetenz der Behörde überschreiten, ist das Projekt der Gemeindeversammlung zu unterbreiten (ähnlich wie beim Bau eines Schulhauses). Der Souverän kann das Projekt begründet ablehnen und eine Überarbeitung verlangen. Das gilt sowohl für die einmaligen Infrastrukturkosten als auch für die wiederkehrenden Betriebskosten. Der Souverän kann das Angebot von Tagesstrukturen aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung aber nicht grundsätzlich ablehnen. Bei mehrmaliger Ablehnung eines Projekts hat grundsätzlich die Bildungsdirektion die Verantwortung für das weitere Vorgehen zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass dem Gesetz Folge geleistet wird. Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 10 von 16

11 Anhang 2: Erhebungsdesign und Aufbau des Fragebogens Der Fragebogen wurde auf der Plattform SurveyMonkey konzipiert und konnte im Zeitraum vom 22. April 2015 bis 31. Mai 2015 ausschliesslich online ausgefüllt werden. Der Link zum Online-Fragebogen wurde am 22/23. April 2015 an die Elterndelegierten der Kindergartenund Klassen der Primarschule Bubikon versandt. Die Elterndelegierten waren bereits vorab über die bevorstehende Befragung informiert worden und wurden darum gebeten, die Information an ihre jeweiligen Klasseneltern weiterzuleiten. Die Gemeinde Bubikon stellte der Elternmitwirkung zum Zweck der Befragung die Adressen zukünftiger Kindergarten- und Schulkinder, geboren im Zeitraum vom 16. Mai 2010 bis 30. Juni 2013, zur Verfügung. Die Eltern dieser Kinder wurden per Briefpost über die Online- Befragung informiert (Ausnahme 1: Ältere Geschwister besuchen aktuell die Primarschule. Diese Familien erhielten die Information zur Befragung bereits über die Elterndelegierten. Ausnahme 2: Familien mit Kindern in der Kinderkrippe Storchennest wurden von der Krippenleitung per über die Befragung informiert). Insgesamt 58 Familien erhielten die Information zur Elternbefragung per Briefpost. An diese Familien wurde kein Erinnerungsschreiben versandt. Im Unterschied dazu wurde am 18. Mai 2015 über den Weg der Elterndelegierten ein Reminder per verschickt, um einen möglichst guten Rücklauf zu erhalten. Der Fragebogen enthielt Fragen zu folgenden Themen: Seite 1 2 Anzahl der Kinder in der Primarschule Bubikon in den Schuljahren 2015/16 bis 2017/18 Nutzung schulergänzender Betreuung allgemein Nutzung des FeBas der Gemeinde Bubikon Nutzung anderer Betreuungsformen 3 Nutzung des FeBas bei entsprechendem Zusatzangebot 4 Betreuung während der Schulferien 5 Kommentare Die Beantwortung der Fragen u.a. auf Seite 1 war notwendig, um mit der Befragung fortzufahren. Um die Erhebung für die Eltern zeitsparend zu gestalten wurde eine Filterführung eingesetzt: Beantworteten die Befragten die Frage auf Seite 1 nach der Nutzung schulergänzender Betreuungsformen mit Nein, wurden sie direkt auf Seite 5 der Befragung weitergeleitet. Die Antwortmöglichkeiten waren mit Dropdown, Multiple Choice sowie Kommentarfeldern gestaltet. Je nach Frage waren Einfach- oder Mehrfachnennungen möglich. Ein Beispiel des Fragebogens befindet sich im Anhang 5. Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 11 von 16

12 Anhang 3: Abschliessende Kommentare der Teilnehmenden zum Fragebogen Kinder, die in FEBA für längere Arbeitszeiten bleiben, müssen Aktivität außerhalb haben, mit Superrevision von FEBA Personal. Ich finde es toll, dass eine Aufnahme der notwenigen Ressourcen gemacht wird und hoffe, dass wir so bei Schuleintritt ein gutes Angebot der Schule vorfinden werden. Besten Dank für das Engagement Ein Betreuungsangebot während der Ferienzeit wäre für uns als berufstätige Eltern in Zürich sehr willkommen! Liebe Elternmitwirkung Danke für diese Umfrage. Ich denke, der Bedarf wächst und wenn man auch "nur" in Teilzeit arbeitet - während der Ferien ist es oftmals extrem schwierig bei 13 Wochen Schulferien und nur vier beruflichen Ferienwochen die Lücken zu schliessen. Insbesondere wenn man im eigenen Umfeld nur auf wenig Hilfe zählen kann. Bestimmt wäre das Verlängern der Öffnungszeiten am Abend für alle Mütter, welche im Verkauf tätig sind extrem willkommen ;-) Merci für Euren Einsatz! Hat keine Kreuzchen gesetzt. 3 kinder für die nächsten drei Jahre. Keine schulergänzende Betreuung. Wir sind in der glücklichen Lage, auf grosse Unterstützung und wöchtenliche Betreuung der Grosseltern zählen zu dürfen! Hätten wir das nicht, wären wir auch auf ein gutes Angebot des Feba angewiesen! Ich finde es zwingend nötig, die Angebote zu erhalten und auszubauen! Es ist dringend nötig, dass Bubikon eine Ferienbetreuung einführt. Wir haben schon mit Sorge der Einschulung unserer Söhne entgegengeblickt - wir wüssten beim besten Willen nicht, wie wir 13 Wochen Ferien ohne Ferienhort überbrücken sollen. Auch am Mittwoch braucht es eine familienergänzende Betreuung! Nun hoffen wir sehr, dass sich diesbezüglich etwas ändert. Vielen Dank für Euer Engagement in dieser Sache! Ich bin mit dem FEBA 100% zufrieden. Tolle Betreuung und vorallem 100% zuverlässig. Sie melden sich immer wenn das Kind nicht gekommen ist oder es kränkelt. Wenn mein Kind mich anrufen möchte darf es immer telefonieren. Grosses Kompliment Die Schule Bubikon hat ja von der kantonale Schuldirektion-wie jede andere Gemeind auch- den Auftrag das ausserschulische Betreuungsangebot zu gewährleisten. Das soll sie bitte auch tun und nicht das ganze der Elternmitwirkung abschieben. Hut ab von Ihrem Engagement - und vielen Dank! Wir empfinden das Angebot in Bubikon betr. der schulergänzenden Betreuung (inkl Ferien) als sehr rückständig. Wir wären froh, wenn die Gemeinde auch einmal aufzeigen würde, wieviel Steuereinnahmen dank der "arbeitenden Mütter" gemacht werden, statt immer nur auf die Kostenseite zu verweisen. Mittagstisch ist für uns vor allem wegen weitem Schulweg (+30 Min.) erwünscht. Vielen Dank für das kommende Angebot Da ich momentan noch nicht arbeite, ist die Umfrage schwierig auszufüllen. In Zukunft kann ich mir aber eine Kinderbetreuung durch die FEBA vorstellen. Besten Dank für Ihre Bemühnung und ihren Einsatz für die Elternentwicklung in Bubikon! Feba muss ein gutes, umfangreiches und altersgerechtes Angebot bieten. Dies muss mehr als nur eine reine Aufsicht beinhalten, zb Aufgabenbetreuung, geführte Aktivitäten etc. Super, dass Ihr die Umfrage macht - vielen Dank! Herzlichen Dank für diese Umfrage! Ich hoffe, das Ergebnis wird die Bedürfnisse von (teilweise) berufstätigen Eltern klar aufzeigen. Danke für die Umfrage! Ich würde eine Betreuung ab 7 Uhr morgens SEHR begrüssen und an einer Betreuung in den Ferien wäre ich auf jeden Fall auch interessiert. Vielen Dank für diese Umfrage - es gibt uns das Gefühl das bezüglich diesem Thema etwas im Gange ist! Vor allem die Ferienbetreuung wäre für uns persönlich sehr wertvoll Wir hoffen auf gutes Gelingen :-) Herzlichen Dank für Ihre Initiative. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Es braucht dringend eine bessere schulergänzende Betreuung in Bubikon, angesichts der heutzutage vielen berufstätigen Eltern (beide) die ja schliesslich auch gute Steuerzahler sind. Bubikon hat sich in den letzten Jahren sehr entwickelt, es war höchste Zeit eine neue Umfrage zu machen. Danke! Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 12 von 16

13 Anhang 4: In die Auswertung einbezogene Fragebögen Unter den 185 eingegangenen Fragebögen waren 11 mit dem Status unvollständig gekennzeichnet. Ein Fragebogen auf der Plattform SurveyMonkey gilt dann als unvollständig, wenn der Befragte mindestens eine Antwort eingegeben und auf mindestens einer Umfrageseite auf weiter geklickt hat, jedoch auf der letzten Seite der Umfrage nicht auf Fertig geklickt hat. Später abgeschlossene Fragebögen von der gleichen IP-Adresse aus werden mit dem Status vollständig gekennzeichnet. 9 der unvollständig eingegangenen Fragenbögen sind mit nicht verwertbaren Antworten ausgefüllt worden (z.b. Anzahl der Kinder in der Primarschule Bubikon jeweils 0). Zwei der unvollständig eingegangenen Fragebögen wurden dennoch berücksichtigt, da diese logisch und komplett beantwortet wurden und deshalb davon ausgegangen werden kann, dass der Befragte/die Befragten lediglich vergessen haben auf fertig zu klicken. Für die Auswertung wurden daher die Antworten von 176 Fragebögen berücksichtigt. Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 13 von 16

14 Anhang 5: Fragebogen Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 14 von 16

15 Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 15 von 16

16 Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf in Bubikon, Seite 16 von 16

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