[1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1. Werkvertrag: Abgrenzung zum Dienstvertrag?
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- Julia Schubert
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1 Test Werkvertrag
2 [1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1 Werkvertrag: Abgrenzung zum Dienstvertrag?
3 [1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1 Werkvertrag I. Einleitung 1. Abgrenzung zum Dienstvertrag: Ein Dienstvertrag richtet sich auf eine Tätigkeit, d.h. auf ein Bemühen. Ein Werkvertrag richtet sich auf die Herbeiführung eines Erfolges, nämlich des vereinbarten Arbeitsergebnisses.
4 [2] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1/2 Rechtsnatur eines Anwaltsvertrags?
5 [2] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1/2 Bsp 1: Ein Beförderungs- oder Transportvertrag richtet sich nicht nur auf ein Bemühen, sondern auf einen durch Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg. Nach 631 II a.e. handelt es sich mithin um einen Werkvertrag. Bsp 2: Anwaltsvertrag Erhält ein Anwalt ein Prozessmandat, liegt ein Dienstvertrag vor. Wird ein Anwalt beauftragt, einen Gesellschaftsvertrag od. AGB zu entwerfen, handelt es sich um einen Werkvertrag.
6 [3] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 2 Sonderheiten des Werklieferungsvertrags?
7 [3] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I Abgrenzung zum Kaufvertrag, 651 Ist Vertragsgegenstand die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen, gilt Kaufrecht, 651 S. 1. Sonderheiten des Werklieferungsvertrags : a) Ist der Mangel auf den vom Besteller gelieferten Stoff zurückzuführen, sind Mängelrechte ausgeschlossen, 651 S. 2, 442 I 1. b) Bei nicht vertretbaren Sachen treten 642, 643, 645, 649, 650 neben die Vorschriften des Kaufrechts.
8 [4] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 3 Was verbleibt für das Werkvertragsrecht?
9 [4] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I Für das Werkvertragsrecht verbleiben: - die Errichtung von Bauwerken und die Arbeit an Bauwerken; - die Erstellung unkörperlicher Werke (Baupläne, Konstruktionspläne, Gutachten, Gesellschaftsverträge, AGB s); - Reparaturen.
10 [5] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung ass I. 4 Rechtsnatur der VOB?
11 [5] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung ass I Häufig wird in Bauverträgen die Geltung der VOB vereinbart (Verdingungsordnung für Bauleistungen) Rechtsnatur der VOB: Typenvertrag / AGB. Vertragsbestandteil werden sie nur durch Vereinbarung, 305 II, BGHZ 109, 192; BGH NJW 94, Relevant für private Bauherren sind einzig Teile B und C. Teil B regelt den Ausgleich der Interessen der Beteiligten, Teil C die Standards.
12 [6] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 5 Was ist ein Generalunternehmer und was tut er?
13 [6] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I Generalunternehmer Er allein ist Vertragspartner des Bestellers. Er vergibt die erforderlichen Werkleistungen an Subunternehmer, indem er mit diesen Werkverträge abschließt, und zwar im eigenen Namen.
14 [7] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 6 RF der Schwarzarbeit?
15 [7] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I Schwarzarbeit BGH NJW 2013, 3167: 1. 1 II Nr. 2 SchwarzArbG enthält das Verbot zum Abschluss eines Werkvertrags, wenn dieser Regelungen enthält, die dazu dienen, dass eine Vertragspartei ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. 2. Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags gem. 134 BGB, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt.
16 [8] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 6/2 Hat der Besteller bei Schwarzarbeit Mängelrechte?
17 [8] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 6/2 P: Mängelrechte? Mängelansprüche des Bestellers bestehen in diesem Fall grundsätzlich nicht; BGH NJW 2013, 3167 m. Anm. Lorenz NJW 2013, 3132.
18 [9] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 7 Kauf vom Bauträger: Sachmängelhaftung?
19 [9] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I Kauf vom Bauträger Bislang: - Rechte wegen Sachmängeln des Grundstücks nach Kaufrecht; - Rechte wegen Sachmängeln des Bauwerks nach Werkvertragsrecht. Gründe: - Unzureichende Verjährungsregelung; - Fehlen eines Mangelbeseitigungsanspruchs. Diese Gründe tragen nicht mehr recht.
20 Dr. Jacoby Ende der Antworten Lassen Sie sich nicht dadurch entmutigen, dass Ihr Test vielleicht beim ersten Mal nicht ganz wunschgemäß geklappt hat! Bei der Wiederholung werden Sie schnell einen Fortschritt feststellen! Je öfter Sie die Fragen wiederholen und mit den Antworten abgleichen, desto sicherer werden Sie!
21 Dr. Jacoby Ende der Antworten Die weiteren Testfragen finden Sie auf unseren Karteikarten beantwortet. Viel Erfolg!
22 [10] Dr. Jacoby Werkvertrag Pflichten II. 1 Vertragspflichten des Unternehmers und des Bestellers?
23 [11] Dr. Jacoby Werkvertrag Pflichten II. 2 Was ist ein Einheitspreis?
24 [12] Dr. Jacoby Werkvertrag Pflichten II. 2/2 Was ist ein Pauschalpreis?
25 [13] Dr. Jacoby Werkvertrag Pflichten II. 2/3 RF eines Kalkulationsirrtums?
26 [14] Dr. Jacoby Werkvertrag Pflichten ass II. 2/4 Beweislast, wenn eine Vergütung vereinbart, aber deren Höhe nicht bestimmt ist?
27 [15f] Dr. Jacoby Werkvertrag Sachmängel III. Rechte wegen Sachmängeln?
28 [17] Dr. Jacoby Werkvertrag Sachmängel III. 1 Hemmt die Geltendmachung des Nacherfüllungsanspruchs die Verjährung der Mängelrechte?
29 [18] Dr. Jacoby Werkvertrag Sachmängel ass III. 1/2 Def. Sowieso-Kosten?
30 [19] Dr. Jacoby Werkvertrag Sachmängel ass III. 1/3 Tenor im Urteil?
31 [20] Dr. Jacoby Werkvertrag Sachmängel III. 2 Voraussetzungen des Vorschussund Aufwendungsersatzanspruchs für eine Selbstvornahme?
32 [21] Dr. Jacoby Werkvertrag Sachmängel III. 3 Wann ist der Rücktritt möglich?
33 [22] Dr. Jacoby Werkvertrag Sachmängel III. 4 Was ist Kleiner SE, was ist Großer SE?
34 [23f] Dr. Jacoby Werkvertrag Sachmängel III. 6 Verjährung der Mängelrechte?
35 [25] Dr. Jacoby Werkvertrag Abnahme IV. 1 Wirkungen der Abnahme?
36 [26] Dr. Jacoby Werkvertrag Abnahme IV. 2 Def. Abnahme?
37 [27] Dr. Jacoby Werkvertrag Gefahr V. Gefahrtragung?
38 [28] Dr. Jacoby Werkvertrag PfandR VI. 1, 2 Umfang eines Unternehmerpfandrechts?
39 [29] Dr. Jacoby Werkvertrag PfandR VI. 3 Kann der Werkunternehmer ein Pfandrecht auch an Sachen erwerben, die Dritten gehören?
40 [30] Dr. Jacoby Werkvertrag PfandR VI. 3/2 Gilt dies auch dann, wenn der Eigentümer dem Reparaturauftrag zustimmt?
41 [31] Dr. Jacoby Werkvertrag SicherungsHyp VII. Sicherungshypothek des Unternehmers: Entsteht sie kraft Gesetzes?
42 [32] Dr. Jacoby Werkvertrag Sicherheit VIII. Zweck des 648a?
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