Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft und freien Berufe in Hessen. Informationen für Unternehmen und Selbstständige

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1 Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft und freien Berufe in Hessen Informationen für Unternehmen und Selbstständige Stand Juni 2012

2 2 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlkampfveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Herausgeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Telefon: 0611/ Redaktion: Referat II 3 - Förderung der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Finanzierungshilfen, Bürgschaften Wiesbaden, im Juni 2012 Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit Quellenangabe gestattet. Belegexemplare erbeten

3 3 Vorwort von Minister Florian Rentsch In Hessen finden Unternehmerinnen und Unternehmer beste Voraussetzungen, um wirtschaftlich erfolgreich arbeiten zu können und im Wettbewerb zu bestehen. Für hessische Betriebe stehen Beratungsangebote und Förderprogramme in den verschiedensten Bereichen zur Verfügung. Im Bereich der monetären Wirtschaftsförderung bietet das Land Hessen Zuschüsse, zinsgünstige Kredite, Beteiligungskapital und die Übernahme von Bürgschaften an. Diese Broschüre nennt Ihnen die wichtigsten Hilfen für Unternehmen und Selbstständige in unserem Bundesland. Nutzen Sie für weitere Informationen auch die angegebenen Adressen und Websites. Mit den besten Wünschen für Ihre Unternehmertätigkeit Florian Rentsch Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Inhalt: 1. Beratungshilfen 2. Investitions- und Projektförderung 2.1 Existenzgründung 2.2 Mittelstandsförderung 2.3 Regionalförderung 2.4 Umweltschutz und Energie 2.5 Technologieförderung 3. Ausbildungsplatzförderung, Qualifizierungsmaßnahmen, Eingliederungshilfen 4. Außenwirtschaftsförderung 5. Anschriften

4 4 1. Beratungshilfen 1.1 Förderberatung Hessen Die Förderberatung Hessen, angesiedelt bei der Wirtschaftsund Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank), dient als Scout für alle Fragen der Wirtschaftsförderung. Sie ist auf die Förderangebote des Landes und des Bundes spezialisiert. Hier berät sie auch zu den individuell geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten und hilft dabei, neue Finanzierungsstrategien unter Einbindung der Instrumente Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen zu entwickeln. Darüber hinaus informiert die Förderberatung Hessen über die nicht-monetären Fördermöglichkeiten. Vermittelt werden alle Leistungen, die eigene und externe Einrichtungen anbieten. Die Förderberatung unterhält dafür ein Netzwerk zu der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank), der Bürgschaftsbank Hessen, der KfW-Mittelstandsbank, den Wirtschaftsförderungen des Landes, der Regionen und der Kommunen, dem RKW, dem Wirtschaftsministerium, den Kammern, zu den Business-Angel-Netzwerken, Transferstellen und Existenzgründungshilfevereinen. Die Adressaten sind vor allem Unternehmen und Existenzgründer, aber auch Kommunen und Kreditinstitute. Als unabhängiger Informationsgeber, der seine Leistungen kostenlos anbietet, ist die Förderberatung an den Standorten Offenbach, Wetzlar und Kassel vertreten (Anschriften im Anhang). Ansprechpartner in Offenbach: Herr Lohrmann, 069/ Ansprechpartner in Wetzlar: Herr Peter, 06441/ , Ansprechpartner in Kassel: Herr Bong, 0561/ Existenzgründungs- und Existenzaufbauberatungen Zur Förderung der Gründung und in der Aufbauphase junger Unternehmen unterstützen die Bundesregierung und das Land Hessen Existenzgründerinnen und -gründer durch spezielle Beratungsangebote. Bezuschusst werden Existenzgründungsberatungen und Existenzaufbauberatungen. Auskünfte erteilen: RKW Hessen GmbH (RKW) Düsseldorfer Str. 40, Eschborn 06196/ Büro Kassel: Ludwig-Erhard-Str. 8, Kassel 0561/ Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Str , Eschborn/Ts., 06196/908-0 UHD-Unternehmensberatung Hessen für Handel und Dienstleistung GmbH (vormals Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle des Hessischen Einzelhandels) Westendstr. 70, Frankfurt am Main 069/ Institut für Freie Berufe Marienstr. 2, Nürnberg 0911/ sowie alle Kammern. Existenzgründerinnen und -gründer, die sich im Bereich des Handwerks bzw. handwerksähnlichen Gewerbes selbstständig machen wollen, können kostenlos die organisationseigenen Betriebsberatungsstellen des Handwerks (bei den Handwerkskammern und verschiedenen handwerklichen Fachverbänden) in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung enthalten die websites und Betriebsberatung Neben den Existenzgründungs- und Existenzaufbauberatungen werden auch allgemeine Betriebsberatungen, Kurzberatungen, Umsetzungsberatungen, Check-Ups, Beratungen zu Unternehmensübergaben und sonstige betriebswirtschaftliche Beratungen sowie Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen bezuschusst. Auskünfte zur Betriebs- und Unternehmensberatung erteilen insbesondere die RKW Hessen GmbH sowie die unter 1.2 aufgeführten Beratungsstellen. 1.4 Designberatung Zur Komplementierung guten Designs und damit zur Verbesserung der Wettbewerbschancen von Gütern und Dienstleistungen fördert das HMWVL Designberatungen. Ansprechpartner ist der Hessen-Design e. V., Eugen-Bracht-Weg 6, Darmstadt 06151/ Kooperationsvermittlung Kooperationen zwischen Unternehmen vermittelt weltweit die HA Hessen Agentur GmbH (Anschrift im Anhang). Ebenfalls sind die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern, Börsenplatz 4, Frankfurt am Main, die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, Bierstadter Straße 45, Wiesbaden, und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.v., Emilvon-Behring-Str. 4, Frankfurt am Main, auf diesem Gebiet tätig. Der Innovationslotse der HA Hessen Agentur GmbH ist behilflich bei der Suche nach Kooperationspartnern in Hessen. Ansprechpartner ist Frau Dr. Claudia Männicke, 0611/ Markt- und technologieorientierte Kooperationsvermittlung auf europäischer Ebene bietet das Enterprise Europe Network Hessen ( bei der Hessen Agentur GmbH (Anschrift im Anhang) an. Ansprechpartner ist Herr Dr. Snouber, 0611/

5 5 1.6 Standortberatung / Investorenbetreuung Die Standortberatung der HA Hessen Agentur GmbH bietet in- und ausländischen Unternehmen, die sich in Hessen ansiedeln, ihren Betrieb verlagern oder erweitern wollen, Unterstützung bei der Standortsuche. Über verfügbare Gewerbeflächen und immobilien bis zum detaillierten Standortprofil werden individuelle Projektlösungen angeboten. Ansprechpartner ist Herr Dr. Detlef Terzenbach, 0611/ Weitere Informationen zum Standort Hessen enthalten die folgenden Internetseiten: Mehrsprachige Website, die den Wirtschaftsstandort Hessen ausführlich vorstellt, inklusive Downloads verschiedener Infopakete. Zweisprachige Vermarktungsplattform für verfügbare Gewerbeflächen und immobilien in Hessen, inklusive kartographischer Darstellung. Ansprechpartner bei der HA Hessen Agentur GmbH ist Herr Oliver Beil, 0611/ Informationsvermittlung Beratungszentren Elektronischer Geschäftsverkehr Das Beratungs- und Informationszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr (BIEG-Hessen), eine Einrichtung der Industrie- und Handelskammern Frankfurt am Main, Fulda, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Offenbach am Main. Es wird gefördert durch das BMWi und bietet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen kostenfreie und neutrale Beratung zu den Themen Internet und E-Business, mit Schwerpunkt Online-Marketing an. Unterstützt wird das Beratungsangebot durch Seminare und Workshops sowie durch Leitfäden und Newsletter. Kontakt: BIEG Hessen GbR, Börsenplatz 4, Frankfurt, , info@bieg-hessen.de Das Angebot des EC-M - Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr Mittelhessen - umfasst kostenlose Erstberatung und Hilfestellungen in Fragen der kommerziellen Internetnutzung. Gefördert durch das BMWi arbeitet das EC- M seit 1998 erfolgreich daran, die Entwicklung des Elektronischen Geschäftsverkehrs von Unternehmen in Mittelhessen zu fördern. Kleine und mittlere Unternehmen unterstützt das EC-M gezielt bei der Einführung wirtschaftlicher und innovativer Informations- und Kommunikationstechniken. Eine besonders aktive Form der Förderung ist die Durchführung von hersteller- und anbieterneutralen Informationsveranstaltungen. Kontakt: EC-M - Gutfleischstraße Gießen, , info@ec-m.de, Kleine und mittlere Unternehmen können außerdem bei der Informationsvermittlungsstelle der HA Hessen Agentur GmbH (Anschrift im Anhang) den Zugang zu internationalen elektronischen Datenbanken nutzen. 1.8 EU-Beratung Die Hessen Agentur GmbH (Anschrift im Anhang) bietet mit dem Enterprise Europe Network Hessen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen hessenweit eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen, die die Europäische Union betreffen. Rund 500 wirtschaftsnahe Einrichtungen in den EU-Mitgliedsstaaten und weiteren Partnerländern sind in dem von der Europäischen Kommission errichteten europäischen Netzwerk Enterprise Europe Network miteinander verbunden. Das Enterprise Europe Network Hessen beantwortet Fragen zu EU-Förderprogrammen, rechtlichen Bestimmungen der EU sowie öffentlichen Aufträgen und leistet Hilfestellung bei der Erschließung ausländischer Märkte. Unternehmen bietet es kompetente Unterstützung beim Aufbau und der Ausweitung von geschäftlichen Kooperationen ins Ausland seien es markt- oder technologieorientierte Kooperationen. Es informiert und berät weiterhin zu allen Forschungs- und Technologieförderprogrammen der EU und prüft dahingehende Projektanträge. Ergänzend wird eine Projektpartnersuche angeboten.. Das Netzwerk in Hessen ist zudem Nationale Kontaktstelle des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für das EU- Programm Forschung für KMU und Forschung für Verbände von KMU, das kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zur EU-Forschungsförderung erleichtern soll. Ansprechpartner im Enterprise Europe Network Hessen ( sind: Herr Dr. Snouber 0611/ (Koordination) Frau Heidenreiter-Gelov 0611/ (EU- Binnenmarkt) Frau Schmidt 0611/ (Technologietransfer) Frau Gibbert 0611/ (EU- Forschungsförderung) In Fragen des Europäischen Binnenmarktes beraten auch die Kammern und Verbände. 1.9 Technologie- und Innovationsberatung Im vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung aufgelegten Betriebsberatungsprogramm werden Beratungen zur Lösung technischer Probleme bei der Anwendung neuer grundlegender Erkenntnisse auf Verfahren und Produkte durch Zuschüsse gefördert. Gemäß der Fördergrundsätze Umwelttechnik und Wirtschaft werden Beratungen bei Betrieben der Umwelttechnologiebranche (bspw. Wasser-/Abwasser-, Energie-, Abfalltechnologie) zu spezifischen technologischen und wirtschaftlichen Fragestellungen gefördert. Auskünfte erteilt die RKW Hessen GmbH (Anschrift siehe 1.2). Darüber hinaus führen mehrere Fachverbände und -vereine der Wirtschaft technologiebezogene Beratungen durch. Im Bereich des Handwerks haben auch die Handwerkskammern Kassel und Wiesbaden Technologieberatungsstellen eingerichtet. Beratungen und der Wissenstransfer auf dem Gebiet des Umweltschutzes werden auch von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert. Auskünfte erteilt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, An der Bornau 2, Osnabrück, 0541/ Die IHK-Innovationsberatung Hessen unterstützt Unternehmen bei ihren Innovationsanstrengungen durch ein breites Serviceangebot. Dazu gehören neben der individuellen

6 6 Beratung bei Produkt- und Verfahrensinnovationen auch die Information durch Veranstaltungen, Seminare und Arbeitskreise. Das Serviceangebot der Beratungsstelle wird durch zusätzliche regionale Beratungsstellen für Technologietransfer ergänzt. (Siehe 1.10) Die IHK-Innovationsberatung Hessen hat neben ihrem Sitz in Frankfurt zwei Geschäftsstellen in Kassel und Wetzlar. Kontakt: IHK-Innovationsberatung Hessen, Börsenplatz 4, Frankfurt, ; Kurfürstenstr. 9, Kassel, ; Friedensstr. 2, Wetzlar, Technologietransfer Die an allen hessischen Hochschulen bestehenden Technologietransferstellen stehen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen als Anlaufstelle zur Verfügung, helfen bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern für die Unternehmen in den Hochschulen und wickeln Forschungsprojekte ab. Beim Enterprise Europe Network Hessen in der HA Hessen Agentur GmbH (Anschrift im Anhang) erhalten Unternehmen praktische Hilfestellung bei der Anbahnung grenzüberschreitender Unternehmenskooperationen, der Erschließung ausländischer Märkte und der Suche nach Geschäftskontakten. Es ist Teil eines europaweiten Netzwerks der EU- Kommission, zu dessen Aufgaben es gehört, die Vermarktung von Technologien zwischen Unternehmen zu fördern und die wirtschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen zu unterstützen. Das Enterprise Europe Network Hessen vermittelt Geschäftskontakte für verschiedenste Formen unternehmerischer Zusammenarbeit in Europa: Herstellungs-, Marketing-, Lizenzabkommen, technische Zusammenarbeit sowie Joint Ventures. Ansprechpartnerin ist Frau Schmidt, 0611/ Auftragsberatung Über öffentliche Aufträge berät die Auftragsberatungsstelle Hessen, Bierstadter Str. 9, Wiesbaden, 0611/ Möglich sind auch tagesaktuelle Recherchen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank HAD, dem Hessischen Präqualifizierungsregister HPQR und der EU-Datenbank TED. Im TechnologieTransferNetzwerk Hessen (TTN-Hessen) haben sich die hessischen Hochschulen und die führenden Wirtschaftsverbände zusammengeschlossen, um ihre Angebote zum Wissens- und Technologietransfer zu bündeln (siehe Das in Hessen vorhandene Technologieangebot wird übersichtlich gestaltet und vorhandene Aktivitäten zum Technologietransfer werden optimiert. Die Geschäftsstelle des TTN-Hessen ist bei der Hessen Agentur GmbH angesiedelt. Ansprechpartner beim TTN- Hessen ist Frau Dr. Männicke, 0611/ Die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern unterstützt den Wissens- und Technologietransfer durch zusätzliche regionale Beratungsstellen für Technologietransfer, deren Sitz in den IHKs Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg und Kassel ist. Die Kernaufgabe der hessenweit fünf Regionalberater die im Technologie- TransferNetzwerk Hessen organisiert sind - ist es, Unternehmen systematisch bei der Suche nach Partnern aus Wissenschaft und Forschung zu unterstützen. Kontakt: Regionale Beratungsstellen für Technologietransfer: c/o IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, Darmstadt, 06151/ ; c/o IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, Frankfurt, 069/ ; c/o IHK Fulda, Heinrichstraße 8, Fulda, 0661/284-47; c/o IHK Gießen-Friedberg, Goetheplatz 3, Friedberg, 06031/ ; c/o IHK Kassel, Kurfürstenstraße 9, Kassel, 0561/ Die HA Hessen Agentur GmbH fördert darüber hinaus verschiedene Projekte des Wissens- und Technologietransfers. Auskünfte erteilt die HA Hessen Agentur GmbH, Abraham- Lincoln-Str , Wiesbaden.

7 7 2. Investitions- und Projektförderung 2.1 Existenzgründung Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen) Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) bietet das Kreditprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen) im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) und der KfW Mittelstandsbank an. Für die Gründung oder Festigung einer selbstständigen Existenz innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit können im Rahmen des Förderfensters GuW Hessen Gründung zinsvergünstigte Darlehen in Höhe von max. 2 Mio. gewährt werden. Auskünfte erteilen die Wirtschaftsund Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Offenbach ( 069/ ) sowie jedes Kreditinstitut ERP-Kapital für Gründung Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe können neben den Existenzgründungskrediten Unternehmerkapital als zinsgünstiges und anfänglich tilgungsfreies Darlehen mit Eigenkapitalcharakter erhalten. Nähere Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW Bankengruppe ( ) und jedes Kreditinstitut ERP-Gründerkredit - StartGeld Existenzgründer mit einem Finanzierungsbedarf von max. 100 T können im Rahmen des Programms zinsgünstige Kredite mit 80%iger Haftungsfreistellung mit maximal 10jähriger Laufzeit erhalten. Startgeld können auch Existenzgründer erhalten, die zunächst nur im Nebenerwerb tätig werden und die üblicherweise erforderlichen Sicherheiten nicht erbringen können. Nähere Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW Bankengruppe ( ) und jedes Kreditinstitut Bürgschaft ohne Bank (BoB) Existenzgründer, Jungunternehmer (max. 3 Jahre bestehende Unternehmen) und angehende Selbstständige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen nach positiver kreditwirtschaftlicher Prüfung ihres Antrages ein Prüfzertifikat, welches die Gewährung einer bis zu 80%igen Ausfallbürgschaft auf eine Gesamtkreditsumme von mindestens 50 T und höchstens 300 T vorab in Aussicht stellt. Sofern ein bestehendes Unternehmen erworben wird (Nachfolgeregelung), kann der verbürgungsfähige Fremdfinanzierungsbedarf bis zu 500 T betragen. Diese Zusage soll dem Existenzgründer die Suche nach einem finanzierenden Kreditinstitut erleichtern. Das Angebot BoB steht bis Ende 2012 auch bestehenden Unternehmen und Selbstständigen zur Verfügung. Nähere Auskünfte erteilt die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (s Bürgschaften) Gründungszuschuss für Arbeitslose, die selbstständige Existenzen gründen wollen Seit dem 1. August 2006 ersetzt der Gründungszuschuss den Existenzgründungszuschuss ( Ich AG ) und das Überbrückungsgeld. Das neue Förderinstrument richtet sich an alle Existenzgründer, die Arbeitslosengeld beziehen und sich beruflich selbstständig machen wollen. Empfänger von Arbeitslosengeld II können die Förderung nicht in Anspruch nehmen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die örtlich zuständige Agentur für Arbeit. Wer Arbeitslosengeld II bezieht und sich selbstständig machen möchte, kann bei der für ihn zuständigen Arbeitsgemeinschaft oder Optionskommune ein Einstiegsgeld beantragen. 2.2 Mittelstandsförderung Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW-Hessen) Kleine und mittlere Unternehmen in ganz Hessen können zinsgünstige Darlehen bis max. 2 Mio. im Rahmen des Förderfensters GuW Hessen Wachstum erhalten. Zinsverbilligungen des Landes Hessen können für Investitionen und Betriebsmittel von Unternehmen gewährt werden, die die KMU-Definition der EU erfüllen. Hinweis: Mit GuW kann auch die Errichtung und Ausstattung von Ärztehäusern bzw. sozialen Einrichtungen gefördert werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Hausbank darf mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Auskünfte erteilen die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Offenbach ( 069/ ) sowie jedes Kreditinstitut KfW-Unternehmerkredit - Fremdkapital Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige, deren Umsatz im Regelfall 500 Mio. nicht überschreiten darf, können zinsgünstige Kredite (besonders zusätzlich vergünstigter Zinssatz für kleine und mittlere Unternehmen) zur Finanzierung von Investitionen im Inund Ausland, insbesondere in den anderen EU-Ländern, die der Errichtung, Sicherung oder Erweiterung des Unternehmens dienen, in Anspruch nehmen (zum Teil mit 50%iger Haftungsfreistellung). Im Rahmen des Programms können auch Betriebsmittel finanziert werden. Nähere Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW Bankengruppe ( ) und jedes Kreditinstitut.

8 KfW-Unternehmerkredit - Nachrangkapital Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige können Nachrangdarlehen mit Eigenkapitalcharakter zur Investitionsfinanzierung im In- und Ausland erhalten. Nähere Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW Bankengruppe ( ) und jedes Kreditinstitut Bürgschaften Ausfallbürgschaften bis zu 1 Mio. für Bankkredite zur Finanzierung betrieblicher Investitionen, zur Betriebsmittelfinanzierung, für Kredite im Zusammenhang mit Existenzgründungen oder der Übernahme von Betrieben und für Avalkredite übernimmt die Bürgschaftsbank. Nähere Auskünfte erteilen die Bürgschaftsbank Hessen GmbH Abraham-Lincoln-Str , Wiesbaden, 0611/ sowie alle Kreditinstitute. Bürgschaften können auch für Garantien im Zusammenhang mit Exporten übernommen werden. Zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten kann bei Projekten, die von der Bürgschaftsbank nicht abgedeckt werden, auch das Land Hessen Ausfallbürgschaften übernehmen. Nähere Auskünfte erteilen die Kreditinstitute und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Wiesbaden (Anschrift im Anhang). Hinweis: Mit Bürgschaften kann auch die Errichtung und Ausstattung von Ärztehäusern bzw. sozialen Einrichtungen gefördert werden Kapital für Kleinunternehmen Kleinunternehmen und freiberuflich Tätige können im Rahmen des Programms Nachrangdarlehen zwischen mit einer Laufzeit von 7 Jahren erhalten. Diese Finanzierungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation bei den Unternehmen und Freiberuflern dienen und ihnen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen. Ein weiteres Darlehen der Hausbank in Höhe von mindestens 50% des Darlehensbetrages ist erforderlich. Auskünfte erteilen die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Offenbach (069/ ) und jedes Kreditinstitut Kapital für Kleinunternehmen Innovation Plus Kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige können im Rahmen des Programms Nachrangdarlehen zwischen mit einer Laufzeit von 7 Jahren erhalten. Ein weiteres Darlehen der Hausbank in Höhe von mindestens 50% des Darlehensbetrages ist erforderlich. Die Finanzierungsmittel stehen für innovative Vorhaben im Zusammenhang mit der Erweiterung des Unternehmens zur Verfügung. Für Vorhaben in den hessischen EFRE-Vorranggebieten wird eine Zinsvergünstigung von 0,20 %-Punkten gewährt. Zu den hessischen EFRE-Vorranggebieten zählen die Regierungsbezirke Kassel und Gießen sowie der Odenwaldkreis und Teile der Landkreise Bergstraße und Darmstadt-Dieburg. Auskünfte erteilen die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Offenbach (069/ ) und jedes Kreditinstitut Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an Messen und Ausstellungen Kleine und mittlere Unternehmen können zur Förderung der Markterschließung durch gemeinschaftliche Beteiligung an Messen und Ausstellungen Zuschüsse erhalten. Diese sind bei den zuständigen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Landesfachverbänden der gewerblichen Wirtschaft zu beantragen. Nähere Auskünfte erteilt im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Herr Blumenstiel, 0611/ Förderprogramm für regionale Innovationszentren Für den Aufbau von regionalen Innovationszentren durch mindestens drei Unternehmen alleine oder gemeinsam mit Körperschaften des öffentlichen Rechts können in den ersten drei Jahren Zuschüsse gewährt werden. Nähere Auskünfte erteilt beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Herr Dr. Cuny, 0611/ Programm zur Förderung der Humankapitalbildung durch Innovationsassistenten/-innen In den strukturschwachen Landesteilen (Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie Vorranggebiete nach RWB-EFRE (s ) des Europäischen Strukturfonds werden Zuschüsse für die Beschäftigung von Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten gewährt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die die Fördervoraussetzungen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erfüllen. Gefördert wird die Neueinstellung und Beschäftigung von Absolventen einer Fachhochschule oder einer Hochschule, die einen Studiengang im wirtschaftswissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Bereich abgeschlossen haben. Nach dem Studienabschluss oder nach einer wissenschaftlichen Tätigkeit in einer öffentlich-rechtlichen Forschungseinrichtung dürfen die Innovationsassistenten noch nicht länger als 12 Monate berufstätig gewesen sein. Der Arbeitsvertrag muss für mindestens 12 Monate abgeschlossen werden. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von 50% des Bruttogehalts der eingestellten Person, höchstens jedoch im ersten Jahr, und 40% des lohnsteuerpflichtigen Bruttogehalts der eingestellten Person, höchstens jedoch , im zweiten Jahr. Es werden nur zwei Beschäftigungsverhältnisse pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren gefördert. Nähere Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Kassel, Wilhelmsstraße 2, Kassel, 0561/

9 Programm zur Förderung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagement Durch die Förderung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagement soll die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen zielgerichtet unterstützt werden. Ziele sind insbesondere - der Anstoß von gemeinsamen Initiativen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Einrichtungen und regionalen Akteuren, - der Aufbau von Informationsnetzwerken zwischen Unternehmen, - der Ausbau des Technologietransfers zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen, - die Einbindung externen Wissens in den Innovationsprozess der Unternehmen, - die Erleichterung des Zugangs zum Know-how anderer Unternehmen und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen. Maßnahmen werden vorrangig in den regionalen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Fördergebiete s. unter 2.3.1) und in den EFRE-Vorranggebieten (s. unter 2.3.3) unterstützt. Als Träger und damit Antragsteller kommen Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens drei Partnern, davon mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sowie z.b. wirtschaftsnahe Einrichtungen und sonstige regionale Akteure in Betracht. Nur die beim Träger anfallenden Ausgaben zum Aufbau überbetrieblicher Strukturen und zur Durchführung des Netzwerk-Managements (Personal- und Sachkosten) sind förderfähig. Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank in Kassel, Wilhelmsstraße 2, Kassel, Tel.: 0561 / Regionalförderung Betriebliche Investitionsförderung im Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe " Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Die Förderung nach dem Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erstreckt sich auf die Landkreise Fulda, Gießen, Hersfeld-Rothenburg, Schwalm-Eder, Vogelsberg, Waldeck- Frankenberg, Werra-Meißner sowie die Stadt und den Landkreis Kassel. Im Werra-Meißner-Kreis können Investitionszuschüsse für die Errichtung gewerblicher Produktionsbetriebe bei kleinen Unternehmen bis zu 35% bei mittleren Unternehmen bis zu 25% und bei Großunternehmen bis zu 15% gefördert werden. In den anderen genannten Gebieten ist nur die Förderung kleiner Unternehmen mit 20% und mittlerer Unternehmen mit 10% möglich. Nach der Definition der Europäischen Union sind kleine Unternehmen solche mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10. Mio. Umsatz oder Bilanzsumme. Mittlere Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. Umsatz oder 43 Mio. Bilanzsumme. Antragsberechtigt sind Betriebe, deren Güter oder Leistungen überregional abgesetzt werden. Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Kassel, Wilhelmsstr. 2, Kassel, 0561/ ERP-Regionalförderprogramm Sofern die in aufgeführten KMU-Kriterien erfüllt werden, können Existenzgründer sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige in den dort genannten strukturschwachen Landesteilen, die nicht die Antragsvoraussetzungen für Zuschüsse aus der Gemeinschaftsaufgabe erfüllen, für die Errichtung, Erweiterung, Umstellung und grundlegende Rationalisierung von Betrieben zinsgünstige Kredite erhalten (Förderfenster mit zusätzlich vergünstigtem Zinssatz für kleine Unternehmen). Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW-Bankengruppe ( ) und jedes Kreditinstitut Betriebliche Investitionsförderung in strukturschwachen Landesteilen In strukturschwachen Landesteilen, soweit diese nicht bereits zum Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gehören, gewährt das Land Hessen - in den Vorranggebieten nach RWB-EFRE des Europäischen Strukturfonds auch mit Beteiligung der EU - für gewerbliche Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen Zuschüsse bis zu 10% bzw. 20%. Zu den EFRE- Vorrangebieten in Hessen zählen neben den Regierungspräsidien Kassel und Gießen der Odenwaldkreis sowie Teile der Landkreise Bergstraße und Darmstadt-Dieburg. Zur Größeneinstufung der Unternehmen siehe Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Kassel, Wilhelmsstr. 2, Kassel 0561/ Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen Im Rahmen der Programme zur Dorferneuerung, zur Regionalentwicklung sowie zum Landtourismus zahlt das Land Hessen auch für betriebliche Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse. Anträge sind bei den zuständigen Landräten Abt. Dorf- und Regionalentwicklung zu stellen. 2.4 Umweltschutz und Energie KfW-Umweltprogramm Freiberufler und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können für Investitionen in Deutschland, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern, zinsgünstige Kredite erhalten. Dazu gehören Erhöhung der Ressourceneffizienz/ Materialeinsparung, Investitionen zur Vermeidung und Reduzierung von Emissionen, zur Abwasserreinigung und

10 10 verminderung, oder zur Altlasten-/Flächensanierung sowie Investitionen im Bereich Abfallwirtschaft. Auskünfte erteilt das Infocenter der KfW-Bankengruppe, KfW-Energieeffizienzprogramm Freiberufler und betreffende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Energieleistungen erbringen, erhalten im Rahmen der Initiative Energieeffizienz im Mittelstand eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie der KfW zinsgünstige Kredite für Investitionen in Deutschland, die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen, z. B. im Bereich Haus- und Energietechnik, Gebäudehülle, Maschinenpark, Energierückgewinnung, Abwärmenutzung, etc. Auskünfte erteilt das Infocenter der KfW-Bankengruppe, KfW-Programm Erneuerbare Energien Das KfW-Programm Erneuerbare Energien richtet sich mit der Vergabe zinsgünstiger Kredite u.a. an Freiberufler und gewerbliche Unternehmen für Investitionen in den beiden Programmteilen - Standard : Förderung zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfüllen, z.b. Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen an Land (on-shore) und repowering-maßnahmen, Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas, Investitionen in objektnahe Nieder- und Mittelspannungsnetze, KWK-Anlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden und die Anforderungen im Programmteil Premium nicht erfüllen. - Premium : Förderung von Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse, der Tiefengeothermie, von Wärmenetzen, großen Solarkollektoranlagen, großen Wärmespeichern und pumpen sowie Biogasaufbereitungsanlagen. Nicht förderfähig ist der Erwerb gebrauchter Anlagen sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben. Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW-Bankengruppe, Die Europäische Union fördert im Rahmen des 7. Rahmenprogramms im Bereich Umwelt innovative Forschungsprojekte zur nachhaltigen Entwicklung. Das Programm LIFE+ unterstützt finanziell Umweltprojekte in den Bereichen Naturschutz, Umwelttechnologie und Kommunikation in Umweltfragen. Ansprechpartnerin bei der HA Hessen Agentur ist Frau Gibbert, 0611/ Maßnahmen zur rationellen und umweltverträglichen Energienutzung Nach dem hessischen Energiegesetz können Vorhaben zur Nutzung innovativer Energieeffizienztechnologien und Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktvorbereitungsförderung), Entwicklungsvorhaben, Vorhaben zur sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktanreizförderung) sowie Projekte zur Qualifikations- und Informationsvermittlung und - verbreitung der Energieeffizienztechnologien und der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden. Eine besondere Zielgruppe sind die kleinen und mittleren Unternehmen, denen im Rahmen von Energieeffizienztischen in Süd-, Mittel- und Nordhessen praktische Beispiele sowie Methoden der Planung und Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt werden. In Süd- und Mittelhessen moderieren und organisieren jeweils die Industrie- und Handelskammern die Projekte, in Nordhessen ist es der Verein Kompetenznetzwerk Dezentrale Energietechnologien (deenet). Ansprechpartner: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 0611/ Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert im Rahmen des Marktanreizporgramms die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen, von Biomasseheizkesseln, effizienter Wärmepumpen, Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie, Nahwärmenetze, die mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden sowie besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kältenutzung aus erneuerbaren Energien mit Zuschüssen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, natürliche Personen, kommunale Gebietskörperschaften und eingetragene Vereine. Nähere Auskunft erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), Eschborn, Tel / oder das Infocenter der KfW- Bankengruppe, Bei allgemeinen Fragen zur Förderung erneuerbarer Energien erhalten Sie Auskunft beim BINE Informationsdienst des Fachinformationszentrums Karlsruhe, Büro Bonn, Tel. 0228/ , Die Europäische Union fördert Forschung im Energiesektor als Teil des 7. Rahmenprogramms, um das existierende Energiesystem nachhaltig, konkurrenzfähig und sicher zu gestalten. Das Programm Intelligente Energie-Europa im Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördert sowohl verstärkte Nutzung von neuen und erneuerbaren Energiequellen als auch die Steigerung der Energieeffizienz. Ansprechpartnerin ist Frau Gibbert 0611/ Förderung der Umweltforschung Im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden Demonstrationsvorhaben im Umweltbereich sowie großtechnische Erstanwendungen mit Zuschüssen gefördert. Auskünfte erteilt das Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, Energieberatung Mittelstand Im Rahmen der Energieeffizienzberatung werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe durch Zuschüsse gefördert. Ziel der Beratung soll das Aufzeigen von Schwachstellen einer effizienten Energieverwendung und eine vertiefende Analyse sein, um einen Maßnahmenplan für energie- und kostensparende Verbesserungen zu erarbeiten.

11 11 Das Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler. Weitere Auskünfte erteilen die Regionalpartner vor Ort. Dies sind die IHK, HWK sowie die RKW Hessen GmbH, Tel / sowie das Infocenter der KfW-Bankengruppe, Maßnahmen zum wirtschaftlichen Ressourceneinsatz Zur effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser, Luft, sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bietet die RKW Hessen GmbH im Rahmen des Programms Produktintergrierter Umweltschutz (PIUS) geförderte Beratungen an. Diese richten sich neben der Verbesserung von Produktionsprozessen auch auf die effiziente Ausrichtung von Dienstleistungs- und Handelsunternehmen. Ansprechpartner bei der RKW-Hessen GmbH sind Herr Bolduan und Herr Müller, 06196/ ; Technologieförderung Förderung von F&E-Modell- und Pilotprojekten Im Rahmen der Innovationsförderung entsprechend der Innovationsrichtlinie des Landes Hessen werden über das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie über das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst besonders innovative F&E-Verbundprojekte hessischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen als Modellund Pilotprojekte aus Mitteln des hessischen Landeshaushalts und der Europäischen Union (EFRE) gefördert. Mit der Projektdurchführung bzw. Projektträgerschaft wurde die HA Hessen Agentur GmbH beauftragt und steht für alle Anfragen im Antrags- und Abrechnungsverfahren zur Verfügung. Ansprechpartner ist Frau Dr. Männicke, 0611/ Weitere Informationen unter Beteiligungskapital Bereitstellung von Beteiligungs-/ Risikokapital für innovationsorientierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Existenzgründungen durch zurzeit folgende Beteiligungsgesellschaften: - MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbh - Hessen Kapital GmbH - Mittelhessenfonds GmbH - RegioMit Regionalfonds Mittelhessen GmbH (für innovative Gründungsvorhaben in der Region Gießen/Wetzlar) Auskünfte erteilt die mit der Geschäftsbesorgung beauftragte Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbh (BMH), Schumannstraße 4-6, Frankfurt am Main 069/ HA Hessen Agentur GmbH Die HA Hessen Agentur GmbH unterstützt die Innovationsfähigkeit der hessischen Wirtschaft und verstärkt die Verzahnung von Wirtschaft und Wissenschaft. Aufgabenschwerpunkte sind der Technologietransfer (1.10), die Beratung, Information und Unterstützung des Technologiedialogs sowie die Förderung von Zukunftstechnologien. Sie ist Projektträgerin der Aktionslinien Hessen-Biotech, Hessen-IT, Hessen- Umwelttech und Hessen-Nanotech des Hessischen Wirtschaftsministeriums. Mit dem Enterprise Europe Network Hessen bietet die Hessen Agentur GmbH insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen hessenweit eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen, die die Europäische Union betreffen. Es bietet praktische Hilfestellung bei der Anbahnung grenzüberschreitender Unternehmenskooperationen, der Suche nach Geschäftskontakten und der Erschließung ausländischer Märkte. Auch Unternehmen, die an europäischen Förderprogrammen teilnehmen oder sich an europaweit ausgeschriebenen öffentlichen Aufträgen beteiligen wollen, erhalten Unterstützung. Im Rahmen der Innovationsförderung (gemäß Innovationsrichtlinie des Landes Hessen) werden über das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie über das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst besonders innovative F&E-Verbundprojekte hessischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen als Modell-und Pilotprojekte aus Mitteln des hessischen Landeshaushalts und der Europäischen Union (EU-EFRE) gefördert. Mit der Projektdurchführung bzw. Projektträgerschaft wurde die HA Hessen Agentur GmbH beauftragt und steht für alle Anfragen im Antrags- sowie im Abrechnungsverfahren zur Verfügung ERP-Startfonds - Beteiligungen an kleinen Technologieunternehmen Beteiligungskapital für junge, innovative Technologieunternehmen mobilisiert die KfW Mittelstandsbank mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit dem ERP-Startfonds. Die KfW geht hierbei Beteiligungen ein, ohne sich im Regelfall an der Geschäftsführung des Unternehmens zu beteiligen. Auskünfte erteilen das Infocenter der KfW-Bankengruppe ( ) und jedes Kreditinstitut. 255 Projektförderung aus Fachprogrammen der EU Zahlreiche EU-Programme mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten eröffnen ein breites Spektrum von Fördermöglichkeiten. Des Enterprise Europe Network Hessen, angesiedelt bei der Hessen Agentur GmbH, informiert und berät Unternehmen zu den europäischen Förderprogrammen sowie zu allen Forschungs- und Technologieförderprogrammen der Europäischen Union. Es prüft Projektanträge des 7. Forschungsrahmenprogramms und des Programms Forschung für KMU. Auskünfte erteilt das Enterprise Europe Network der HA Hessen Agentur GmbH, Herr Dr. Snouber, 0611/ (Anschrift im Anhang) und Frau Gibbert 0611/

12 Förderung der Biotechnologie Mit den Rahmenprogrammen Bioökonomie und Gesundheitsforschung sollen die Spitzenforschung gesichert und gleichzeitig Innovation und Technologietransfer gefördert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die bisher schon auf dem biotechnischen Gebiet tätig sind oder über die Grundvoraussetzungen (qualifiziertes Personal, apparative Ausstattung) verfügen. Auskünfte erteilt der Projektträger Jülich, Bereich Biologie in der Forschungszentrum Jülich GmbH, Jülich (Postanschrift). Ansprechpartner ist Herr Dr. Biehl ( 02461/ ). Mit dem Gründerwettbewerb Science4Life, gefördert vom Land Hessen und dem Pharmaunternehmen sanofi-aventis, werden Gründer aus den Bereichen Life Sciences und Chemie bei der Entwicklung ihrer Businesspläne unterstützt. Weitere Informationen: Science4Life e. V., Tel.: 0700/ oder KMU-Forschungsförderung Kleine und mittlere Wirtschaftsunternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können im Rahmen des "Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand" für internationale oder nationale Forschungs- und Technologievorhaben in Kooperation mit anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen sowie für eine einzelbetriebliche Förderung als Einstieg in eine Forschung und Entwicklung Zuschüsse beantragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Zuschüsse für bestätigte ZIM- Projekte Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen, die im Auftrag des Unternehmens durchgeführt werden, zu beantragen. Nähere Auskünfte erteilt die AiF Projekt GmbH, Tschaikowskistraße 49, Berlin (030/ ) und die EuroNorm GmbH, Stralauer Platz 34, Berlin (030/ sowie VDI/VDE-IT, Steinplatz 1, Berlin (030/ ). Unter können Sie sich über das Förderprogramm ZIM informieren. Das Enterprise Europe Network Hessen ist Nationale Kontaktstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für das EU- Programm Forschung für KMU bzw. Forschung für Verbände von KMU. Es berät und prüft Projektanträge. Ansprechpartnerin bei der Hessen Agentur GmbH ist Frau Gibbert, 0611/ KMU-Patentprogramm Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe mit Geschäftssitz bzw. Produktionsstätte in Deutschland und mit bis zu 250 Beschäftigten, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben, können bei der Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung mit einem Zuschuss von 50% der Kosten (bis zu einer Gesamthöhe von 8.000,- ) unterstützt werden. Die KMU-Patentaktion wendet sich ausdrücklich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Sie ist in fünf Teilpakete untergliedert von der Recherche zum Stand der Technik über die Kosten-Nutzen-Analyse bis hin zur Schutzrechtsanmeldung für Deutschland, der anschließenden Vorbereitung für die Verwertung der Erfindung und eventuellen Auslandsanmeldungen. Nähere Auskünfte erteilt die HA Hessen Agentur GmbH. Ansprechpartner ist Herr Schilling 0611/ Kinodigitalisierung Für die Digitalisierung von hessischen Kinos, insbesondere kleinen, z.b. Dorf- und Programmkinos, können Zuschüsse gewährt werden. Förderfähig ist die erstmalige technische Umrüstung auf digitale Projektionstechnik. Anträge können bis zum gestellt werden. Voraussetzung für eine Förderung durch das Land Hessen ist eine Förderung des Bundes durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Auskünfte über das hessische Förderprogramm erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) in Kassel, Wilhelmstr. 2, Kassel, 0561/ und über die Förderung des Bundes die FFA Filmförderungsanstalt, Große Präsidentenstraße 9, Berlin, 030/ Ausbildungsplatzförderung, Qualifizierungsmaßnahmen, Eingliederungshilfen 3.1 Förderung von Ausbildungsverhältnissen Betriebe, die einen Jugendlichen, der seinen Ausbildungsplatz durch Insolvenz oder Stilllegung verloren hat, aufnehmen und die begonnene Ausbildung fortsetzen, können Zuschüsse zu der tariflich zu leistenden monatlichen Ausbildungsvergütung ab Beginn der Anschlussausbildung für die Dauer von höchstens 6 Monaten erhalten. Gefördert wird auch die Anschlussausbildung im Falle eines vorangegangenen Ausbildungsabbruchs, sofern die Ausbildung in dem vorangegangenen Betrieb nach Ablauf der Probezeit abgebrochen wurde, der Abbruch nicht länger als ein Jahr zurückliegt und die begonnene Ausbildung in einem neuem Ausbildungsbetrieb fortgesetzt wird. Bei Existenzgründungen kann der Zuschuss für die Dauer von höchstens sieben Monaten gewährt werden. Nähere Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium in Kassel, Frau Fischer, 0561/ oder Frau Jung, 0561/ Betriebe, die Altbewerberinnen oder Altbewerber, die sich bereits im Vorjahr oder früher vergeblich bei der Arbeitsverwaltung um einen Ausbildungsplatz bemüht haben, einstellen, können Zuschüsse erhalten, sofern die Altbewerberin oder der Altbewerber höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügt. Der Zuschuss beträgt im ersten Ausbildungsjahr 65% und im zweiten Ausbildungsjahr 35% der Ausbildungsvergütung. Bei Existenzgründungen wird ein Zuschlag von 10% auf den Förderbetrag gewährt. Nähere Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium in Kassel, Frau Schrammel, 0561/ oder Frau Jung, 0561/ Betriebe, die eine Jugendlichen oder einen Jugendlichen direkt im Anschluss an die Schulentlassung einstellen, die oder der die Jahrgangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss verlassen werden und bei der Arbeitsverwaltung als Bewerber/in für einen Ausbildungsplatz gemeldet sind, können Zuschüsse erhalten. Der Zuschuss beträgt im ersten Ausbil-

13 13 dungsjahr 50% und im zweiten Ausbildungsjahr 25% der Ausbildungsvergütung. Bei Existenzgründungen wird ein Zuschlag von 10% auf den Förderbetrag gewährt. Nähere Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium in Kassel, Frau Keitel, 0561/ oder Frau Schrammel, 0561/ Förderung von Ausbildungsverhältnissen in der Zuständigkeit des Sozialministeriums: Wer lern- und leistungsbeeinträchtigten Jugendlichen unter Aufrechterhaltung des durchschnittlichen Ausbildungsplatzbestandes einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellt, kann einen Zuschuss von pro Ausbildungsjahr erhalten. Nähere Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium in Kassel, Herr Marschall, 0561/ Ziel des Ausbildungsbudgets ist, benachteiligte junge Menschen in Ausbildung und möglichst zu einem Ausbildungsabschluss zu bringen. Zielgruppen sind u.a. schulmüde oder schulverweigernde Schulpflichtige im 10. Pflichtschuljahr und benachteiligte junge Menschen mit multiplen Problemlagen. Nähere Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank), Frau Mootz, 0611/ Überbetriebliche Einrichtungen der beruflichen Bildung Für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung können die Betriebe die vom Land Hessen geförderten überbetrieblichen Einrichtungen der Kammern und Verbände nutzen. Da daneben auch die überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge und Weiterbildungslehrgänge für neue Techniken bei den Lehrgangsträgern unterstützt werden, verbilligt sich die Teilnehmergebühr für die entsendenden mittelständischen Betriebe erheblich. 3.3 Qualifizierungsoffensive der hessischen Landesregierung im Bereich Weiterbildung Es wird ein flächendeckendes Netz von Qualifizierungsbeauftragten in Hessen angestrebt. Pro Landkreis bzw. kreisfreie Stadt soll mindestens ein/e Qualifizierungsbeauftragte/r etabliert werden. c. Qualifizierungsberatungsstellen Qualifizierungsberatungsstellen haben die Aufgaben, Transparenz über Qualifizierungsangebote durch Information und Beratung sicherzustellen. Ihre Angebote richten sich an die Beschäftigten hessischer KMU. Außerdem fungieren sie als hessenweite Leitstellen für die Beratung in ihren jeweiligen Themenschwerpunkten. Die Beratungsstellen wirken auch bei der Beratung für Qualifizierungsschecks mit: Sie helfen den Beschäftigten bei der Suche nach ihren Bedürfnissen angepassten Weiterbildungslehrgängen. 3.4 Förderung von beruflichen Fortbildungsmaßnahmen (Meister-BAföG) Um die Eigeninitiative junger Menschen auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen, werden Darlehen und Zuschüsse für die Teilnahme an Meisterkursen und anderen Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft gewährt. Anträge können bei den Studentenwerken der hessischen Universitäten gestellt werden. 3.5 Eingliederungszuschüsse / Lohnkostenzuschüsse Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Diese erteilt nähere Informationen hierzu. a. Qualifizierungsschecks Qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Voraussetzung für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit eines jeden Unternehmens. Für den Wirtschaftsstandort Hessen bedeuten qualifizierte und flexible Arbeitskräfte einen entscheidenden Standortvorteil im globalen Wettbewerb. Deshalb unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind oder in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten oder Ausbilderinnen und Ausbilder sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern. Nähere Informationen erhalten Sie von den Beratungsstellen, die Sie im Internet unter finden. b. Qualifizierungsbeauftragte Das Land fördert regionale Qualifizierungsbeauftragte. Ihre Aufgabe ist es, kleine und mittlere Betriebe (KMU) für den Nutzen und die Möglichkeiten kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung zu sensibilisieren. Auch sollen sie passgenaue Weiterbildungsseminare für die Region und ihre Betriebe initiieren. Hierzu sollen sie mit den vorhandenen Bildungsanbietern kooperieren. Um Betriebsinhabern oder Personalverantwortlichen sowie Beschäftigten von KMU einen Einblick in Seminarinhalte und formen zu geben, sollen u. a. Informationsveranstaltungen durchgeführt werden.

14 14 4. Außenwirtschaftsförderung 4.1 Außenwirtschaftsberatungsprogramm Kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Handels, des Dienstleistungsbereich sowie aus dem Bereich der freien Berufe können Förderungen von Außenwirtschaftsberatungen z.b. zum Aufbau von Kooperationen mit ausländischen Partnern erhalten. Ebenso können Markteinführungsberatungen zur Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen in Ländern der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone gefördert werden. Nähere Auskünfte erteilt im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Herr Kistner, 0611/ Ausfuhrgewährleistungen (Hermes-Deckungen) Zur Unterstützung der Ausfuhren in risikoreiche Märkte (insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer, mittel- und osteuropäische Länder) können Ausfuhrgewährleistungen durch den Bund übernommen werden. Nähere Auskünfte erteilt die für Hessen zuständige Euler Hermes Deutschland AG Niederlassung Mitte -, Große Gallusstr. 1-7, Frankfurt am Main, 069/1348-0, FAX 069/

15 15 5. Und hier noch einmal die Anschriften: des zuständigen Ministeriums: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden 0611/ oder FAX: 0611/ Internet: der Wirtschaftsförderungsgesellschaften des Landes: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Postanschrift: Helaba Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Frankfurt am Main Internet: Hauptstandort Offenbach am Main Strahlenbergerstraße Offenbach 069/ FAX: 069/ Standort Kassel Wilhelmsstraße Kassel 0561/ FAX: 0561/ Bürgschaftsbank Hessen GmbH Abraham-Lincoln-Str , Wiesbaden, 0611/ FAX: 0611/ info@bb-h.de Internet: HA Hessen Agentur GmbH Abraham-Lincoln-Str Wiesbaden 0611/ FAX 0611/ info@hessen-agentur.de Internet: der Förderbank des Bundes: Kreditanstalt für Wiederaufbau Palmengartenstraße Frankfurt am Main 069/ FAX: 069/ info@kfw.de Internet: des RKW Hessen: RKW Hessen GmbH Düsseldorfer Straße Eschborn 06196/ FAX: 06196/ eschborn@rkw-hessen.de Internet: Standort Wetzlar Schanzenfeldstr Wetzlar 06441/ FAX: 06441/ Standort Wiesbaden Abraham-Lincoln-Straße Wiesbaden 0611/ oder FAX: 0611/

16 16 des Handwerks: der Industrie- und Handelskammern Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks e. V. Ludwig-Erhard-Str Oberursel 06171/56001 FAX: 06171/ Internet: Handwerkskammer Wiesbaden Bierstadter Str Wiesbaden 0611/136-0 FAX: 0611/ Internet: Handwerkskammer Kassel Scheidemannplatz Kassel 0561/78880 FAX: 0561/ handwerkskammer@hwk-kassel.de Internet: Handwerkskammer Rhein-Main Hauptverwaltung Darmstadt Hindenburgstr Darmstadt 06151/ FAX: 06151/ info@hwk-rhein-main.de Internet: Handwerkskammer Rhein-Main Hauptverwaltung Frankfurt am Main Bockenheimer Landstr Frankfurt am Main 069/ FAX: 069/ info@hwk-rhein-main.de Internet: IHK Darmstadt Rheinstraße Darmstadt 06151/871-0 FAX: 06151/ info@darmstadt.ihk.de Internet: IHK Lahn-Dill Am Nebelsberg Dillenburg 02771/842-0 FAX: 02771/ info@lahndill.ihk.de Internet: IHK Frankfurt am Main Börsenplatz Frankfurt am Main 069/ FAX: 069/ info@frankfurt-main.ihk.de Internet: IHK Gießen-Friedberg Goetheplatz Friedberg 06031/609-0 FAX: 06031/ Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit: 06031/ FAX: 06031/ zentrale@giessen-friedberg.ihk.de Internet: IHK Fulda Heinrichstr Fulda 0661/2840 FAX: 0661/ info@fulda.ihk.de Internet:

17 17 IHK Hanau-Gelnhausen- Schlüchtern Am Pedro-Jung-Park Hanau 06181/92900 FAX: 06181/ Internet: IHK Kassel Kurfürstenstr Kassel 0561/ FAX: 0561/ info@kassel.ihk.de Internet: IHK Limburg Walderdorffstr Limburg an der Lahn 06431/2100 FAX: 06431/ info@limburg.ihk.de Internet: IHK Offenbach am Main Frankfurter Str Offenbach am Main 069/ FAX: 069/ service@offenbach.ihk.de Internet: IHK Wetzlar Friedenstr Wetzlar 06441/94480 FAX: 06441/ info@wetzlar.ihk.de Internet: IHK Wiesbaden Wilhelmstr Wiesbaden 0611/ FAX: 0611/ info@wiesbaden.ihk.de Internet:

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