Beilage zum Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Stand: 25. November 2010) Name der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung:

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1 Beilage zum Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Stand: 25. November 2010) Jugendschutz Rauchen Informationen zur Hygiene Sicherheit Name der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung: Ort der Veranstaltung: Dauer der Veranstaltung (Zeit): Eintrittsalter zu Ihrer Veranstaltung: Verantwortliche Person: Name: Adresse: Telefon: Natel: Datum: Unterschrift:

2 Jugendschutzkonzept Dieses Konzept müssen Sie nur ausfüllen, wenn Sie Alkohol ausschenken Füllen Sie bitte die beigelegte Preisliste für Getränke aus oder legen Sie Ihre eigene Preisliste bei. Ja Nein Mindestens 3 alkoholfreie Getränke sind billiger als das billigste alkoholhaltige Getränk in gleicher Menge Die Preisliste ist klar und übersichtlich gestaltet (Preise/Menge/Sachbezeichnung) Die Vol. % sind bei Spirituosen auf der Preisliste angegeben Sie wissen, dass Happy Hour und andere Vergünstigungen (Würfelspiele usw.) verboten sind Sie stellen sicher, dass keine alkoholischen Getränke an Betrunkene verkauft werden Die Jugendschutzplakate sind gut sichtbar aufgehängt Sie halten sich bei der Getränkeabgabe an die Jugendschutzbestimmungen Die restlichen Fragen auf dieser Seite müssen nur beantwortet werden, wenn das Zutrittsalter unter 18 Jahren ist. Wie unterscheiden Sie die 16 bis 18-Jährigen von den über 18-Jährigen Besuchern? Ja Nein Die beiden Altersgruppen können vom Personal gut unterschieden werden (Lichtverhältnisse, Erkennungsmerkmale usw.) Das Personal ist über den Jugendschutz instruiert Das Personal weiss, dass gebrannte alkoholische Getränke (Longdrinks, Alcopops, Kaffee fertig usw.) nur an Gäste über 18 Jahren verkauft werden dürfen Alkoholhaltige und alkoholfreie Getränke sind unterscheidbar (sichtbare Trennung von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken)

3 Rauchen Ja Nein Ihnen ist bekannt, dass das Rauchen in allen öffentlichen Räumen (auch in Festzelten!) verboten ist Sie stellen sicher, dass die Innenräume (ausgenommen Fumoir) rauchfrei sind Sie machen mit gut sichtbaren Verbotstafeln auf das Rauchverbot aufmerksam Ihnen ist bekannt, dass der Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige verboten ist Informationen zur Hygiene Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Kantonale Lebensmittelinspektorat an Ihrem Anlass unangemeldet eine Kontrolle durchführen kann. Bitte beachten Sie, dass für Ihren Anlass unbedingt eine dem Anlass und Angebot angepasste Selbstkontrolle vorhanden sein muss. Diese Selbstkontrolle beinhaltet schriftliche Unterlagen betreffend Gefahrenanalyse, Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungen. Weitere Informationen und eine Vorlage für die Selbstkontrolle finden Sie unter: Downloads und Publikationen Informationsdokumente Anleitung zur Selbstkontrolle für Festwirtschaften Abfälle Ja Nein Ein zentraler Abfallsammelplatz ist vorgesehen Die Abfallkörbe werden regelmässig geleert. Der Abfall wird in abschliessbaren Behältern entsorgt Für den Abfall besteht ein Trennsystem Die Entsorgung nach dem Anlass ist organisiert Das Festgelände und die nähere Umgebung werden unmittelbar nach dem Fest gereinigt Sicherheitskonzept Grundsätzliches Der Veranstalter hat durch geeignete Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Sicherheit sowie Ruhe und Ordnung in und um die Räume bzw. auf dem ganzen Areal (inkl. Parkplätze) gewährleistet sind. Sicherheitsdienst Der Sicherheitsdienst an unserem Anlass wird geleistet durch Dafür werden (Anzahl) Leute eingesetzt Verantwortliche Person vom Sicherheitsdienst Natel

4 Vor dem Anlass Ja Nein Die Risiken und Gefahren sind hinterfragt und erkannt worden Ein Sicherheitskonzept ist erstellt Ein Parkplatzkonzept ist erstellt Die Sicherheitsleute sind instruiert Die verantwortlichen Personen sind bekannt Während dem Anlass Die Sicherheitsleute patrouillieren im Innern des Gebäudes Die Sicherheitsleute überwachen in periodischen Abständen das Festgelände Die Sicherheitsleute kontrollieren die Notausgänge Die Sicherheitsleute sorgen wenn nötig für Ruhe und Ordnung, unter anderem auch bei den Rauchern im Freien Die Verantwortlichen sind dafür besorgt, das Ende der Veranstaltung gemäss der Festwirtschaftbewilligung durchzusetzen Unmittelbar nach dem Anlass und später Die unmittelbare Umgebung des Festgeländes ist so beleuchtet, dass sich Besucherinnen und Besucher gefahrlos auf den Heimweg begeben können Die Sicherheitsleute helfen mit, das Festgelände am Ende der Veranstaltung zu räumen Die Sicherheitsleute sorgen auf dem Festgelände und in der näheren Umgebung für Ruhe und Ordnung Die Sicherheitsleute verlassen das Gelände erst, wenn in der ganzen Umgebung Ruhe und Ordnung herrscht Die Verantwortlichen sind besorgt, dass die erforderlichen Protokolle (Lärmaufzeichnung) ohne Aufforderung an der Öffentliche Sicherheit eingereicht werden Lärmimmissionen Wer Veranstaltungen durchführt, muss gemäss Art. 5 der Eidg. Schall- und Laserverordnung (SR ) die Schallimmissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den Schallpegel von 93 db (A) während der gesamten Veranstaltungsdauer nicht übersteigen. Veranstaltungen mit höheren Immissionen sind zulässig, wenn die Anforderungen nach Art. 6 oder 7 des obgenannten Gesetzes erfüllt sind und das Regierungsstatthalteramt Emmental via Standortgemeinde mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich darüber informiert wurde. Meldeformulare können bei der Öffentlichen Sicherheit bezogen werden. Die Verantwortlichen überwachen, dass die Lautstärke die Ja Nein bewilligte Höhe nicht übersteigt

5 Sky-Beamer und andere Lichteffekte Der Einsatz von Sky-Beamern ist verboten. Allfällige andere Lichteffekte sind so zu betreiben, dass sie beim Publikum keine schädlichen Immissionen erzeugen. Der Veranstalter muss das Regierungsstatthalteramt via die Standortgemeinde über die Durchführung von Veranstaltungen mit Laseranlagen der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B und mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich informieren. Meldeformulare können bei der Öffentlichen Sicherheit bezogen werden. Zusatz Sollten Fragen mit nein beantwortet werden, haben Sie Gelegenheit dies in offener Form im unteren Teil dieser Seite darzulegen. Wir danken Ihnen für das seriöse Ausfüllen und wünschen Ihnen eine reibungslose und geglückte Veranstaltung! Bemerkungen zu den mit nein beantworteten Fragen

6 Getränkekarte Welche alkoholischen und alkoholfreien Getränke werden an Ihrem Anlass angeboten? Alkoholische Getränke (inkl. Vol. %) Alkoholfreie Getränke oder Kopie der Getränkekarte beilegen!

7 Speisekarte Welche Speisen werden an Ihrem Anlass angeboten? oder Kopie der Speisekarte beilegen! S:\OS\INSPEKT\Festwirtschaften und Gastgewerbe\DOKU Festwirtschaft\Beilage zum Gesuch für eine Einzelbewilligung - November 2010.docx

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