Jugendschutz in Gaststätten

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1 - 1 - Jugendschutz in Gaststätten Veranstaltung für Gewerbetreibende Programmübersicht Grundsätzliches/Bergiffsbestimmungen Alterseinteilungen Aufenthalt in Gaststätten Konsum alkoholischer Getränke Rauchen in der Öffentlichkeit Tanzveranstaltungen/Besuch von Diskotheken Glücksspiel/Spielgeräte Praktische Umsetzung des Jugendschutzgesetzes Begrifflichkeiten Kind ist jede Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Jugendlicher ist jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und die noch keine 18 Jahre alt ist. Als Stichtag gilt der Geburtstag um 0.00 Uhr.

2 - 2 - Erwachsener sind alle Personen über 18 Jahre. Personensorgeberechtige können nur Eltern oder Elternteile sein oder ein gerichtlich bestellter Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede Person sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, die im Auftrag der/des Sorgeberechtigten den Erzeihungsauftrag wahrnimmt im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe die Person betreut und muss geeignet ist, die Person zu betreuen. Aufenthalt in Gaststätten Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich kein Aufenthaltsrecht in Gaststätten aber sie dürfen sich dort aufhalten, wenn..

3 - 3 - sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sind, sie in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind, zur Aufnahme eines Getränkes und/oder einer Mahlzeit für Jugendliche unter 16 Jahren von bis Uhr jährige Jugendliche dürfen sich in der Zeit von Uhr bis Uhr, ohne Einschränkungen, in der Gaststätte aufhalten Kinder/Jugendliche befinden sich auf Reisen Konsum alkoholischer Getränke Kinder dürfen keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen Jugendliche ab vollendetem 16. Lebensjahr dürfen Bier, Wein, Sekt, Most konsumieren jedoch keine branntweinhaltigen Getränke. ab dem 18. Lebensjahr ist der Konsum von branntweinhaltigen Getränken erlaubt jährige Jugendliche dürfen in Begleitung und mit Zustimmung des Personensorgeberechtigten konsumieren. Rauchen in der Öffentlichkeit Das Rauchen in der Öffentlichkeit und die Abgabe von Tabakwaren jeglicher Art an Personen unter 18 Jahren ist verboten.

4 - 4 - Tanzveranstaltungen / Besuch von Diskotheken Kein Aufenthalt unter 18 Jahren aber.. Zutritt unter 18 Jahren erlaubt, wenn in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person der Jugendliche ist 16 Jahre und älter und es ist vor Uhr Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe Erlaubnis für Kinder bis Uhr und Jugendliche bis Uhr, die Veranstaltung dient zur Brauchtumspflege oder künstlerischer Betätigung, durch das Landratsamt Rottweil wurde eine Ausnahme erteilt. Glücksspiele / Spielgeräte / Spielhallen keine Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren in Spielhallen keine Teilnahme von unter 18-jährigen Personen an Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten außer.. auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen und nur wenn ein geringer Warenwert als Gewinn erzielt werden kann.

5 - 5 - Praktische Umsetzung des Jugendschutzes 1. Werbung und Bekanntmachung Bekanntgabe von Beginn und Ende der Veranstaltung Altersgrenzen für den Einlass bekannt geben 2. Einlasskontrollen Schleuse am Eingang Bekanntgabe der Altersbeschränkung auf einem auffälligen Schild im Eingangsbereich Aushang des Jugendschutzgesetzes an mehreren Orten Erfahrenes, reiferes Kontrollpersonal einsetzen (Autorität) Jede Person altermäßig taxieren Im Zweifelsfall Altersnachweis fordern Ohne Altersnachweis keinen Einlass Alterseinschätzungen und Kasse sollten nicht durch gleiche Personen besetzt werden Eingangskontrolle auch bei Andrang nicht vernachlässigen Keine Überfüllung der Veranstaltungsräume Erziehungsbeauftragte haben die Berechtigung nachzuweisen Bei Jugendlichen sind deren Ausweise an der Kasse zu hinterlegen Einlasskontrolle bis zum Ende der Veranstaltung durchführen erkennbar Betrunkenen keine Zutritt gewähren bzw. des Orts verweisen

6 Ausschank 1 alkoholfreies Getränk im Liter Vergleich billiger anbieten, als das billigste alkoholische Getränk bei Barbetrieb streng auf die Altersbeschränkungen achten in der Bar mindesten ein attraktives alkoholfreies Getränk anbieten kein Ausschank an erkennbar Betrunkene (Garantenpflicht) jedoch die Hilflosigkeit eines Betrunkenen beachten 4. Anwesenheit von Jugendlichen nach Uhr Kurz vor der Zeit eine deutliche Durchsage unter der Nennung der Altersgruppe, Aufforderung den Veranstaltungsort zu verlassung und Ankündigung von Kontrollen durch den Veranstalter Musikprogramm unterbrechen und Pause von ca. 10 Minuten einlegen Beleuchtung auf normale Helligkeit Ordner haben hier die Möglichkeit durch die Reihen zu gehen und nötigenfalls noch anwesende Jugendliche des Raumes zu verweisen Alternativ kann das jeweilige Ende der Veranstaltung so gelegt werden, dass die Altersbeschränkung nicht greift.

7 Innen- / Außenschutz durch Ordner Ordner in entsprechender Zahl innerhalb und außerhalb der Gaststätte zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Verhinderung von Beschädigungen einsetzen. 6. Internetplattformen mit Informationen (mit Jugendschutztrainer) Die Polizei wünscht Ihnen bei Ihren Veranstaltungen immer einen großen Erfolg, keinen Ärger und einen geselligen Verlauf. Werner Kaufmann Jugendsachbearbeiter Polizeirevier Schramberg Tel.:

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