Gesundheitsförderung und Prävention in Baden-Württemberg Standpunkte der Techniker Krankenkasse (TK)

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2 Gesundheitsförderung und Prävention in Baden-Württemberg Standpunkte der Techniker Krankenkasse (TK) (1) Gesunde Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Baden-Württemberg Nirgendwo sonst in Deutschland sind die Lebens- und Arbeitsverhältnisse so günstig wie in Baden-Württemberg: Die Bevölkerung in Baden-Württemberg hat seit Beginn der 70er-Jahre im bundesweiten Vergleich regelmäßig die höchste Lebenserwartung. Ein neugeborener Junge kann heute im Südwesten auf eine durchschnittliche Lebenserwartung von 79,2 Jahren hoffen, ein neugeborenes Mädchen sogar auf 83,6 Jahre (Bund: Mädchen 82,7 Jahren bzw. Jungen 77,7 Jahre) 1. In Baden-Württemberg lag die Arbeitslosenquote im Jahr 2013 bei 4,1 Prozent. Damit weist Baden-Württemberg neben Bayern die höchste Beschäftigungsquote in Deutschland auf. Zudem ist in Baden-Württemberg jeder Beschäftigte im vergangenen Jahr durchschnittlich nur 2,9 Mal zum Arzt gegangen und wurde insgesamt für 11,6 Tage krankgeschrieben. Damit liegen die Baden-Württemberger sowohl bei den Arztbesuchen als auch bei den Fehlzeiten deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (3,1 Arztbesuche bzw. 14,2 Fehltage) 2. Baden-Württemberg ist auch das Land mit den wenigsten pflegebedürftigen Menschen 3. Bei den 75- bis 85-Jährigen müssen im Südwesten 12,2 Prozent der Menschen gepflegt werden (Bund: 14,2 Prozent). In der Altersgruppe 85 bis 90 Jahre liegt die Pflegequote in Baden-Württemberg bei 34 Prozent, in ganz Deutschland bei 38 Prozent. Und während von den hochbetagten Menschen über 90 Jahren im Südwesten nur etwas mehr als die Hälfte gepflegt werden muss (51,2 Prozent), sind es deutschlandweit 57,8 Prozent. Durch eine konsequente Ausrichtung des Gesundheitswesens auf die Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention kann Baden-Württemberg seine gute Ausgangslage weiter ausbauen. Um größtmögliche Effizienz zu erreichen, sollten dabei Interventionsansätze, die auf Lebenswelten ausgerichtet sind, intelligent mit individuellen Angeboten für eine gesunde Lebensführung miteinander verknüpft werden. 1 Newsletter , Statistisches Landesamt 2 TK-Gesundheitsreport Baden-Württemberg: 2,58 Prozent der Bevölkerung gegenüber Bund 3,06 Prozent der Bevölkerung, Quelle: Statistisches Bundesamt

3 (2) Faire Kooperation zwischen Land, Kommunen und GKV Gesundheitsförderung und Prävention können ihre Ziele nur dann erreichen, wenn sie in den Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger fest verankert werden. Zu diesen Lebenswelten zählen beispielsweise die Bereiche "Kommune" sowie "Schule/Kindergarten". Krankenkassen sind gesetzlich zur Prävention und Gesundheitsförderung verpflichtet. Für diese Leistung ist ein Richtwert von 3,09 Euro je Versicherten 4 vorgesehen. Die Bundesregierung beabsichtigt, einen deutlich erhöhten Mindestwert einzuführen. Die TK unterstützt dies, denn tatsächlich gibt die TK schon heute mehr aus, als gesetzlich vorgesehen 5. Würden sich das Land und die Kommunen ähnliche Vorgaben auferlegen, könnten nachhaltiger als bisher Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten "Kommune" und "Schule/Kindergarten" etabliert werden. Einen gesetzlich vorgegebenen Transfer von Beitragsmitteln der Krankenkassen an Behörden oder staatliche Organisationen lehnt die TK ab. Sie ist aber bereit, sich an gemeinsam vom Land bzw. Kommunen initiierten Setting-Projekten freiwillig zu beteiligen, wenn vier zentrale Voraussetzungen erfüllt sind: Das Land und die Kommunen in Baden-Württemberg müssen sich in gleicher Höhe wie die GKV an den aufzubringenden Mitteln beteiligen; Den beteiligten Kassen muss eine gleichberechtigte Mitbestimmung bei der Verteilung und Verwendung dieser Mittel eingeräumt werden; Für solche gemeinsam getragenen Projekte müssen die gleichen Qualitätskriterien wie für die GKV gelten; Die dort eingesetzten Beitragsgelder der TK müssen unmittelbar den von den Settings Betroffenen zugutekommen. Eine Mittelverwendung für Personal statt Projekte lehnen wir ab. Die TK schlägt vor: Wenn das Land Baden-Württemberg im Landesgesundheitsgesetz einen "Landesausschusses für Prävention und Gesundheitsförderung" einrichten sollte, dann könnten dort gemeinsame Projekte von Land, Kommunen und Krankenkassen auf der Grundlage der genannten vier Voraussetzungen entwickelt werden. Die TK ist zur aktiven Mitarbeit bereit. (3) Kommunale Gesundheitskonferenzen präventiv ausrichten Das "Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg" der Landesregierung ist eine solide Orientierungsgrundlage für politische Entscheidungsträger im Gesundheitswesen. Mit der Einrichtung von Kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK) in den Stadt- und Landkreisen hat die Landesregierung zudem ein wichtiges Instrument geschaffen, um vor Ort passgenaue Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention absprechen und anstoßen zu können. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben zudem gezeigt, dass sich die KGK für die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung auf der kommunalen Ebene bewährt haben. Für eine Weiterentwicklung der Gesundheitskonferenzen bedarf es künftig klarer Regelungen über ihre Aufgabenstellung. Die TK schlägt vor: Die Aufgaben der Kommunalen Gesundheitskonferenzen werden durch entsprechende Regelungen im Landesgesundheitsgesetz klar auf Themen der Gesundheits- 4 Wert für Quelle: Präventionsbericht 2013 (MDS- GKV Spitzenverband), Die Kassen haben in 2012 statt der vorgesehenen 2,94 Euro im Schnitt 3,41 Euro je Versicherte ausgegeben.

4 förderung und Prävention in der Lebenswelt "Kommune" ausgerichtet. Ihnen werden dafür arbeitsfähige Strukturen garantiert. (4) Gremium "Gesundheitsdialog für Kindheit und Jugend" etablieren Baden-Württemberg hat mit seinem Kinderschutzgesetz der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit von Kindern einen hohen Stellenwert eingeräumt. Ebenso ist das Land lange Zeit das einzige Bundesland gewesen, dass gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen die Rahmenvereinbarung zur Steigerung der Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen abgeschlossen hat. Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wird in besonderem Maße beeinflusst durch psychosoziale Faktoren oder Entwicklungen im Bereich "Medien und Unterhaltung". Da sich die Lebenswelt "Schule" ständig verändert, ist eine kontinuierliche Anpassung der Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention notwendig. Die TK schlägt vor: Für Baden-Württemberg wird ein landesweites Gremium "Gesundheitsdialog Kindheit und Jugend" eingerichtet. Dieses Gremium hat auch die Aufgabe, Maßnahmen aus der medizinischen Versorgung, der Frühförderung und der gesundheitlichen Bildung der Kinder in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen besser als bisher zu verzahnen. Der "Gesundheitsdialog Kindheit und Jugend" wird im Landesgesundheitsgesetz als fester Unterausschuss eines "Landesausschusses für Prävention und Gesundheitsförderung" verankert und mit der Definition von konkreten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder und Jugendliche in ihren Lebenswelten beauftragt. (5) Betriebliche Gesundheitsförderung stärker in den Blick nehmen Baden-Württemberg ist eine wirtschaftlich hoch attraktive Region. Insgesamt 5,5 Millionen Menschen stehen hier in Lohn und Arbeit. Viele Firmen vertrauen zu Recht auf die Arbeitsleistung der Fachkräfte im Land. Umso mehr gilt es, die Gesundheit der Menschen und damit die Arbeitskraft als Standortfaktor zu erhalten. Immer mehr Unternehmen führen in Zusammenarbeit mit der GKV Instrumente der betrieblichen Gesundheitsförderung ein. Diese Zusammenarbeit hat sich auch für die baden-württembergischen Unternehmen mit Blick auf längere Beschäftigungszeiten sowie den zunehmenden Fachkräftemangel bewährt. Die regelmäßige Verleihung des "Demografie Exzellenz Awards" unter der Schirmherrschaft des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU e.v.) an Firmen, die sich mit besonderem Engagement durch Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz zum Erhalt der Arbeitskräfte ihrer Mitarbeiter einsetzen, gibt es in dieser Form bislang nur in Baden- Württemberg und zeigt den Erfolg der jahrelangen Partnerschaft. Die TK schlägt vor: Die betriebliche Gesundheitsförderung gehört in die Hände der bewährten Kooperationspartner - Unternehmen, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Im Zuge der anstehenden Beratungen eines Präventionsgesetzes sollte sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass es dabei bleibt und keine bürokratischen Doppelstrukturen aufgebaut werden, die nur zusätzliche Kosten erzeugen.

5 (6) Neue Angebote für ältere Menschen auf den Weg bringen Bewegungsmangel, einseitige Ernährung sowie abnehmende Sozialkontakte können die Gesundheit älterer Menschen gefährden. Schon beim Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand fehlen für viele Bürgerinnen und Bürger dem Lebensabschnitt angepasste Maßnahmen. Hier benötigen wir die Entwicklung von bedarfsorientierten Strategien im Wohnumfeld bzw. in der Kommune. Kommunale Gesundheitsförderung sollte mit einer starken Bürgerbeteiligung einhergehen und die Sicht der Älteren in den Mittelpunkt stellen. Ziel muss die gemeinsame Erarbeitung alltagsnaher Lösungen für ältere Mitbürger sein, um ein selbstbestimmtes Leben im Alter bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Die TK schlägt vor: Die Abstimmung von Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention von älteren Menschen in der Lebenswelt Kommune wird als verpflichtendes Thema für die Kommunalen Gesundheitskonferenzen im Landesgesundheitsgesetz verankert. (7) Neue Medien zur Gesundheitsförderung nutzen - Medienkompetenz fördern In einer Gesellschaft mit sich ändernden Familienbildern, Arbeitsstrukturen und Informationsmedien müssen zielgruppenorientiert neue Zugangswege zu den Angeboten erprobt werden. Immer mehr Menschen werden von den klassischen Angeboten der Gesundheitsförderung und Prävention in Form von individuellen Kursen, Wandertagen und Lauftreffs nicht mehr erreicht. Ein besonderer Schwerpunkt der landesweiten Gesundheitspolitik in Baden-Württemberg sollte daher auf moderne Zugangswege, insbesondere unter Nutzung digitaler Medien, gesetzt werden. Internet, Smartphone und Social Media werden immer stärker selbst zu einer Lebenswelt. Dies geht mit vielen Chancen, aber auch gesundheitlichen Risiken einher, etwa der Gefahr spezifischer Formen von Suchterkrankungen, Bewegungsmangel oder psychosozialem Stress. Baden-Württemberg kann hier zum Innovationsstandort für moderne Konzepte der Gesundheitsförderung in der digitalen Welt werden. Die TK schlägt vor: Die Förderung von Medienkompetenz sollte inhaltlich in das "Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg" aufgenommen werden. Über die "Stiftung für gesundheitliche Prävention" könnte ein landesweiter Ideenwettbewerb für benutzerfreundliche online- Konzepte in der Gesundheitsförderung und Prävention angestoßen werden. (8) Gesetze und Verordnungen an Gesundheitsleitbild anpassen Damit Gesundheitsförderung und Prävention in allen Politikbereichen nachhaltig berücksichtigt werden, muss das "Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg" bei allen relevanten Entscheidungen als Bewertungsgrundlage herangezogen werden. Die TK schlägt vor: Das Land nimmt bei neuen Gesetzes- bzw. Verordnungsentwürfen in der Begründung ein neues Kriterium "Übereinstimmung mit dem Gesundheitsleitbild Baden- Württemberg" auf. Eine entsprechende Regelung im Landesgesundheitsgesetz sollte das Nähere festlegen.

6 (9) Prävention braucht Qualität - Evaluationsforschung ausbauen Die Vielfalt der Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention ist eine wichtige Voraussetzung für Innovation. Die TK unterstützt einen geordneten Wettbewerb um die besten Ideen zur Stärkung der Gesundheit der Menschen in Baden-Württemberg. Viele Aktivitäten bringen Erfolge. Gleichzeitig sind auch Maßnahmen der Früherkennung, Gesundheitsförderung sowie der Prävention öffentlicher und wissenschaftlicher Kritik über ihre Wirkung und Effektivität ausgesetzt. In Baden-Württemberg steht - insbesondere an Hochschulen und Universitäten - umfassende Kompetenz zur Evaluation der Maßnahmen bereit. Die TK schlägt vor: In einem Landes-Aktionsprogramm "Prävention braucht Qualität" sollte das Wissen über die Wirkungsmechanismen der Prävention und über besonders wirksame und effiziente Maßnahmen systematisch erweitert werden. Die so ermittelten Ergebnisse sollten allen Beteiligten zugänglich sein und die Grundlage für eine Fortentwicklung der Aktivitäten bilden. Stuttgart, im Dezember 2014 Impressum Herausgeber: Techniker Krankenkasse, Landesvertretung Baden-Württemberg Presselstraße 10, Stuttgart Verantwortlich: Andreas Vogt Telefon: Telefax: lv-baden-wuerttemberg@tk.de Twitter: Internet:

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