Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) - Entgelt Februar 2007 in Dortmund
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- Simon Bernhard Frank
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1 Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder () Februar 2007 in Dortmund Martin Boegl dbb tarifunion Stand: Februar
2 Verbesserungen Chancen Neue Bezahlungsstruktur im Rahmen der Kostenneutralität: Einheitliche tabelle (Tarifersetzung zum 1. November 2006) Neues Grundbezahlungssystem Zusätzlich leistungsbezogene Bezahlung Neu geregelte Jahressonderzahlung gesonderte Regelungen für Pflegepersonal und Ärzte tabelle erstmals zum 31. Dezember 2008 kündbar Stand: Februar
3 (West - bis ) Neues Grundbezahlungssystem EG Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren jeweils 4 Jahre Stand: Februar
4 Tabelle Lehrkräfte EG Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 für 1 Jahr für 2 Jahre für 3 Jahre für 4 Jahre für 5 Jahre individuell 15Ü * ** * In 15Ü beträgt die Laufzeit in den Stufen 1 bis 4 jeweils 5 Jahre ** In EG 9 besondere Laufzeiten für Erfüller in Vb und Nichterfüller in Vb nach Aufstieg aus Vc oder aus VIb: Stufe 3 nach 5 Jahren Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren Stufe 3, keine Stufe 5 Stand: Februar
5 Neue Tabellenstruktur: 15 EG (zusätzlich drei EG nur für Übergeleitete (EG 2Ü, EG 13Ü und EG 15Ü)) regelmäßig 6 Stufen: 2 Stufen Grundentgelt Stufe 1 = 90 % von Stufe 2, Stufe 2 = nach 1 Jahr in Stufe 1 4 Entwicklungsstufen mit Stufenlaufzeiten von 2 bis 5 Jahren EG 1 mit Tabellenentgelt von Euro bis Euro (West), ergibt Stundenentgelte von 7,68 Euro bis 8,60 Euro (West) 4 Qualifikationsebenen (Einteilung der gruppen in tätigkeitsbezogene Qualifikationsstufen) EG 1: Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten Ab EG 5: Beschäftigte mit Tätigkeiten, die grundsätzlich eine dreijährige Ausbildung erfordern Ab EG 9: Beschäftigte mit Tätigkeiten, die einen Fachhochschulabschluss / Bachelor erfordern Stand: Februar tabelle Struktur ab EG 13 Beschäftigte mit Tätigkeiten die einen Universitätsabschluss / Masterabschluss erfordern
6 tabelle Struktur Tabellenentgelt: Höhe ergibt sich aus EG, in die eingruppiert wird und der geltenden Stufe (Sonderregelung für von Privatisierung und Outsourcing bedrohte Bereiche: Abweichungen durch Tarifvertrag für EG 1 bis EG 4 bis zur Untergrenze von Euro (un- bzw. angelernte Tätigkeiten) Stand: Februar
7 tabelle Struktur EG: (geplant im Rahmen der Eingruppierung) Um einem transparenten, tätigkeitsbezogenen System gerecht zu werden, ist für alle Qualifikationsstufen komplette Durchlässigkeit vorgesehen. Beschäftigte, die über jeweils geforderte Ausbildung nicht verfügen, aber aufgrund entsprechender Fähigkeiten gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben ( Sonstige ), sind denjenigen mit jeweiligen Ausbildung leichgestellt. Der Sonstige muss nicht wie bisher über gesamte Breite an Verwendungsfähigkeit verfügen wie Beschäftigte mit formalem Abschluss. Vielmehr müssen sich in zukünftigen ordnung Fähigkeiten des Sonstigen nur auf den Teil beziehen, der für konkrete Tätigkeit erforderlich ist. Stand: Februar
8 tabelle Struktur Stufen: Einstellung grundsätzlich in Stufe 1 Ausnahme: einschlägige Berufserfahrung von mind. 1 Jahr zu selbem AG (Land): Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten einschlägiger Beruferfahrung zu anderem AG: in Stufe 2 Unabhängig hiervon KANN AG zur Deckung Personalbedarf Zeiten ganz oder teilweise berücksichtigen, wenn diese für die Tätigkeit förderlich sind Ab Februar 2010: Neueinstellung ab Stufe 3 (Berufserfahrung von mind. 3 Jahren) Stand: Februar
9 tabelle Struktur Erreichen der nächsten Stufe: Ununterbrochne Tätigkeit innerhalb selben EG bei AG Zeiten ununterbrochener Tätigkeit stehen gleich (z. B.): Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz Zeiten Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen Zeiten bezahlten Urlaubs Unschädliche Unterbrechungszeiten: Unterbrechungszeiten bis jeweils 3 Jahre Elternzeit Saisonbeschäftigte Bei Unterbrechungen von mehr als 3 Jahren Rückstufung auf Stufe, die der vor Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht, jedoch nicht niedriger als Neueinstellungen Stand: Februar
10 : 15 gruppen: Neues Grundbezahlungssystem Einheitliche tabelle enthält: Lebenserwerbseinkommen nach alten Tabellen für Angestellte und Arbeiter (Vergütungstabelle Bund/Länder, VKA und Kr sowie Monatslohntabelle) Ausgabevolumen für bisherige Aufstiege von Angestellten und Arbeitern Ausgabevolumen für den Ehegattenbestandteil im BAT-Ortszuschlag Ausgabevolumen für die allgemeine Zulage nach BAT Darüber hinaus wird erreicht: Neuzuschnitt der tabelle nach Maßgabe der Wippe : bessere Bezahlung von Berufseinsteigern in den ersten Jahren, Kostenneutralität gewahrt durch geringere Endbeträge leistungsbezogener Stufenaufstieg (individuelle Stufenlaufzeiten), 17 Stand: Februar
11 Neues Grundbezahlungssystem : Mehr für Jüngere: Höheres für Jüngere korrespondiert mit einem leicht abgeflachten anstieg der hinteren Stufenbeträge Wippe Logarithmisch (TVöD EG 6 neu) Logarithmisch (BAT VIb ledig) Stand: Februar
12 Höhergruppierung / Herabgruppierung Höhergruppierung: Stufenzuordnung in die Stufen der höheren EG, in der mindestens bisheriges Tabellenentgelt erhalten ist, mindestens Stufe 2 Bei Höhergruppierung um mehr als eine EG Stufenzuordnung so, als als ob faktisch Eingruppierung in jede einzelne EG stattgefunden hätte. Wenn Unterschiedsbetrag zwischen derzeitigen Tabellenentgelt und und neuen Tabellenentgelt weniger als 25 Euro in den EG 1-8 bzw. 50 Euro in den EG 9-15, dann dieser Betrag als Garantiebetrag. Garantiebeträge nehmen an den allg. anpassungen teil. Herabgruppierung: Zuordnung in die bereits erreichte Stufe Stand: Februar
13 Höhergruppierung (West - bis ) EG Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren jeweils 4 Jahre Stand: Februar
14 Einkommensrunde 2006 I. Regelungen der Einkommensrunde 2006: Einmalzahlung Einmalzahlung (West/Ost) Jul 2006 Jan 2007 Sep 2007 gesamt EG 1-8 EG 9-12 EG BAT X - Vc, Kr. I - Va, LGr 1-8a BAT Vb - III, BAT IIb, BAT IIa / III, Kr. VI - XIII, LGr 9 BAT IIa / III, BAT Ib - I 150 Euro 310 Euro 450 Euro 910 Euro 100 Euro 210 Euro 300 Euro 610 Euro 50 Euro 60 Euro 100 Euro 210 Euro Stand: Februar
15 Einkommensrunde 2006 erhöhung Regelungen der Einkommensrunde 2006: allgemeine erhöhung um 2,9 Prozent in 2008 West ab 1. Januar 08 Ost ab 1. Mai 08 Erhöht wird das Tabellenentgelt nach (Aufrundung auf volle 5 Euro) das Vergleichsentgelt (Aufrundung auf volle 5 Euro) in Monatsbeträgen zu zahlende Zulagen und Zuschläge Stand: Februar
16 Neues Grundbezahlungssystem 17 Abs. 2 : leistungsbezogener Stufenaufstieg: In Entwicklungsstufe 4 bis 6 kann Stufenlaufzeit verkürzt oder verlängert werden, in Abhängigkeit zu individueller Leistung, nicht Senioritätsprinzip Verkürzung der Stufenlaufzeit bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung Verlängerung bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung Leistungsminderung auf Grund von Arbeitsunfall / Berufskrankheit ist angemessen zu berücksichtigen Verlängerung wird jährlich überprüft, Mitwirkung betrieblicher Kommission leistungsbezogene Stufenaufstiege dienen der Personalentwicklung, sind daher unabhängig vom Leistungsentgelt Stand: Februar
17 Neues Grundbezahlungssystem : Ergänzende Bestandteile: Führungspositionen (Tätigkeiten ab EG 10 mit Weisungsbefugnis) können befristet übertragen werden... bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren: Führung auf Probe aus höherer EG, nach Fristablauf und Bewährung: Übertragung auf Dauer bis zur Gesamtdauer von 8 Jahren (EG 10 bis 12) bzw 12 Jahren (ab EG 13): Führung auf Zeit gemäß übertragener EG + Zuschlag (Zuschlag: 75 % zwischen übertragener EG und nächst höherer EG), nach Fristablauf: Tätigkeit entsprechend bisheriger Eingruppierung Stand: Februar
18 Jahressonderzahlung Jahressonderzahlung: West Ost gruppe 1-8 BAT X - Vc, LGr 1-8a 95 % 71,5 % gruppe 9-11 BAT Vb - III (ohne Aufstieg IIa), IIb, LGr 9 80 % 60 % gruppe BAT III (mit Aufstieg IIa) und BAT IIa (ohne Aufstieg Ib) 50 % 45 % gruppe BAT IIa (mit Aufstieg Ib) - I 35 % 30 % des in den Monaten Juli bis September durchschnittlich gezahlten monatlichen s ohne Überstunden, Leistungszulagen oder Leistungsund Erfolgsprämien (Auszahlung November 2006) Regelung zur Jahressonderzahlung durch einzelnes TdL-Land zum Ablauf eines jeden Jahres kündbar (frühestens nach voller Angleichung der Neufälle an Altfälle ) Stand: Februar
19 Jahressonderzahlung 2006/2007 Jahressonderzahlung: Unterscheidung in Altfälle : Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits am 30. Juni 2003 bestanden hat und die hinsichtlich der Zuwendung der Nachwirkung der gekündigten Tarifverträge unterliegen bereits ab 2006 neue Jahressonderzahlung 20 gestaffelt nach gruppen einmalig mit Bezügen für Juli 2006 wurde ausgezahlt: bisheriges Urlaubsgeld Neufälle : Arbeitnehmer, mit denen arbeitsvertraglich abweichende Vereinbarungen zur Zuwendung getroffen worden sind (Neueinstellungen nach 30. Juni 2003 und Tätigkeitswechsel / Höhergruppierungen) Angleichung an Altfälle in bis zu zwei Schritten in 2008 volle Angleichung an Altfälle Stand: Februar
20 Stundenentgelt Stundenentgelt = Stufenbetrag durchschn. wöchentl. Arbeitszeit * 4,348 (Faktor) Stundenentgelte nach Stufenbetrag geteilt durch Baden-Württemberg 39 Std 30 min 39,50 mal 4,348 Faktor 171,75 Bayern 40 Std 6 min 40,10 mal 4,348 Faktor 174,35 Bremen 39 Std 24 min 39,40 mal 4,348 Faktor 171,31 Hamburg 39 Std 39,00 mal 4,348 Faktor 169,57 Niedersachsen 39 Std 48 min 39,80 mal 4,348 Faktor 173,05 Nordrhein-Westfalen 39 Std 50 min 39,85 mal 4,348 Faktor 173,27 Rheinland-Pfalz 39 Std 39,00 mal 4,348 Faktor 169,57 Saarland 39 Std 30 min 39,50 mal 4,348 Faktor 171,75 Schleswig-Holstein 38 Std 43 min 38,72 mal 4,348 Faktor 168,35 Tarifgebiet Ost 40 Std 40,00 mal 4,348 Faktor 173,92 Stand: Februar
21 Zuschläge Zeitzuschläge werden wie folgt berechnet: Zeitzuschlag = Stundenentgelt der Stufe 3 (fest) der EG mal Faktor 0,30 für eine Überstunde in EG 1-9 0,15 für eine Überstunde in EG ,20 für eine Stunde Nachtarbeit bzw für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr (außerhalb Wechsel- / Schichtarbeit) 0,25 für eine Stunde Sonntagsarbeit 0,35 für eine Stunde Feiertagsarbeit (mit FZA) bzw für Arbeit am bzw ab 6 Uhr Überstundenentgelt = Stundenentgelt aus der jeweiligen Stufe der EG (höchstens aber aus der Stufe 4) + Überstundenzuschlag Stand: Februar
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