Geschäftsbedingungen für mywirecard 2go Visa der Wirecard Bank AG

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1 I. Allgemeines Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) getroffenen Regelungen gelten für die von der Wirecard Bank AG, Einsteinring 35, Aschheim ( Wirecard ) herausgegebene mywirecard 2Go Visa Prepaid Karte ( Wallet-Card bzw. Wallet ). Die Wirecard ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes und beaufsichtigtes Einlagenkreditinstitut. Die Eröffnung, Nutzung und Schließung des Wallets sowie die Modalitäten des Rücktausches des darin gehaltenen E-Geldes unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche den Vertrag zwischen Wirecard und dem Inhaber des Wallets ( Kunden ) darstellen. Vertragssprache ist Deutsch. Mit dem Kauf der Wallet-Card und der Registrierung für das Wallet erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Die AGB werden auf der aktuellen Webseite von Wirecard ( Wirecard Webseite ) unter dem Link AGB zur Verfügung gestellt. Das sich in dem Wallet befindliche E-Geld gehört ausschließlich jener Person, die registriert ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Wallet auf einen Dritten zu übertragen. Das Wallet dient primär zur Durchführung und zum Erhalt von E-Geld Zahlungen. Es handelt sich nicht um ein Bankkonto. Die Wallet-Card ist keine Kreditkarte und ermöglicht keine Überziehungen oder sonstige Kreditierung von Zahlungsvorgängen. Der Kunde erhält für im Wallet in Form von E-Geld gespeicherte Guthaben keine Zinsen. Weitere Informationen über das Wallet sowie Antworten auf die häufig gestellten Fragen erhält der Kunde auf der Wirecard Webseite. In diesen AGB beziehen sich die Begriffe Sie oder Ihr(e) auf den benannten Inhaber des Wallets als berechtigten Nutzer. Wir, uns oder unser bedeutet die Wirecard, einschließlich deren Konzerngesellschaften und Erfüllungsgehilfen. II. Ihr Wirecard Wallet Ihr Wallet wird von uns unter der Visa Europe Services Incorporated und Visa International Service Association Lizenz als vorausbezahltes Zahlungsinstrument ( elektronisches Geld ) herausgegeben. Das Guthaben auf dem Wallet ist als elektronisches Geld für Sie im Rahmen dieser AGB in den zugelassenen Verfahrenswegen und bei den zugelassenen Akzeptanten einsetzbar. Akzeptanzstellen und Akzeptanzterminals, Ladestellen und Ladeterminals, auf die in diesen AGBs Bezug genommen wird, sind an den Akzeptanzsymbolen, wie wir sie Ihnen mitteilen oder wie sie auf der Wallet- Card aufgeprägt sind, zu erkennen. Zu unserer Leistungspflicht gehört nicht, dass jede Akzeptanzstelle die Wallet-Card akzeptiert. Bevor Sie das Wallet nutzen, vergewissern Sie sich bitte, dass dieses mit einem ausreichenden Guthaben aufgeladen ist. Bitte beachten Sie, dass jeder Akzeptant eigene Zahlungsbedingungen haben kann. Nach Überschreitung des Gültigkeitsdatums können Sie Ihre Wallet-Card nicht mehr nutzen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Wallet- Card nicht bei solchen Akzeptanten benutzt werden kann, bei denen die Berechtigung ( Autorisierung ) für eine Transaktion nicht elektronisch abgefragt wird. III. Registrierung und Aktivierung des Wallets 1.1. Aktivierung und Registrierung Zur Erstnutzung des Wallets ist eine Aktivierung notwendig. Diese kann entweder per SMS übers Handy erfolgen oder online über die Wirecard Webseite. Die erlaubten Maximalbeträge sind Ziffer IV.10.3 zu entnehmen. Zur darüber hinausgehenden Nutzung des Wallets ist eine online Registrierung auf der Wirecard Webseite notwendig. Dabei haben Sie die erforderlichen Daten wahrheitsgemäß einzutragen. Wir sind berechtigt, Nachweise über Ihre Identität und Ihren Wohnsitz sowie weitere die zur Registrierung erforderlichen Angaben bestätigende Unterlagen zu verlangen. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir abhängig von der Registrierungsstufe verpflichtet, die Angaben zur Identität unserer Kunden über geeignete Verfahren (z.b. das Post-Ident Verfahren der Deutschen Post) zu verifizieren. Das genaue Verfahren zum Identifizierungsvorgang wird Ihnen im Rahmen des jeweiligen Registrierungsprozesses erläutert. Die Wallet-Card ist von Ihnen auf dem dafür vorgesehenen Unterschriftenfeld auf der Rückseite der Karte zu unterschreiben Identifikationsmittel Wir stellen Ihnen verschiedene Identifikationsmittel (z.b. Identifikationsnummer, Login und Passwort für Internetzugang) zur Verfügung, die zur Inanspruchnahme verschiedener Servicefunktionen erforderlich sind. Über die Verwendung der Identifikationsmittel werden wir Sie gesondert informieren. Sie haben sicherzustellen, dass keine andere Person Kenntnis Ihrer Identifikationsmittel erlangt. Insbesondere dürfen die Identifikationsmittel keinesfalls Dritten mitgeteilt, auf der Wallet-Card vermerkt oder zusammen mit der Wallet-Card verwahrt werden. Jede Person, die Kenntnis der Identifikationsmittel erlangt, kann diese zu missbräuchlichen Zwecken einsetzen Verbot der Doppelregistrierung Ihnen ist es ausdrücklich untersagt, ein zweites Wirecard Wallet zu erwerben oder eine andere Person, die für Ihre Rechnung handelt, als vorgeschobenen registrierten Kunden des Wallets einzusetzen. IV. Nutzungsmöglichkeiten / Ausführen von Zahlungen / Entgelte 1. Nutzung des Wallets 1.1. Nutzung des Wallets im Rahmen des aufgeladenen Guthabens Die Bezahlung der mit dem Wallet getätigten Umsätze erfolgt ausschließlich aus dem geladenen Guthaben. Sie dürfen das Wallet nur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der durch die Verwendung des Wallets getätigten Umsätze aus dem geladenen Guthaben gewährleistet ist. Sie sind stets verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Sie mit dem Wallet keine Zahlungstransaktionen eingehen, die höhere Beträge als das auf dem Wallet geladene Guthaben zur Zahlung auslösen sollen. Das Wallet ist daher für die Verwendung in bestimmten Branchen bzw. Nutzungsarten ausgeschlossen. Insbesondere sind Sie als Kunde nicht berechtigt, das Wallet für Blanko-Zahlungstransaktionen einzusetzen, bei denen im Zeitpunkt der Autorisierung der endgültige Betrag zur Belastung des Wallets noch nicht feststeht. Dies gilt bspw. insbesondere bei der Reservierung oder Abholung von Mietwagen, der Reservierung von Hotelzimmern, der automatisierten Bezahlung von Treibstoff an einer Tankstelle vor Abschluss der Befüllung, zur Bezahlung wiederkehrender Leistungen wie Mitgliedschaften oder Abonnements, insbesondere auch betragsmäßig nicht feststehende Telekommunikationsdienstleistungen, Anzahlungen für zukünftige Warenlieferungen/ Dienstleistungen, Hinterlegung von Kautionen oder sonstigen Sicherheiten sowie Bezahlungen von Transaktionen, die gegen jeweils anwendbare gesetzliche Vorschriften, z.b. verbotenes Glücksspiel oder Lotterie, Transaktionen unter Verstoß gegen Jugendschutz etc. stattfinden Nutzungslimits Transaktionen können Sie gemäß den jeweils geltenden Limits nach dem Preis- und Limitverzeichnis pro Einzeltransaktion nur Telefon +49 (0) 89 / Fax +49 (0) 89 / service@wirecardbank.com Seite 1 von 6

2 bis zu einem maximalen Transaktionslimit durchführen. Das aktuelle Preis- und Limitverzeichnis der Wirecard ist im Internet unter der Wirecard Webseite, abruf- und einsehbar Sonstige Zahlungen Eine Banküberweisung auf ein anderes Bankkonto mit Verwendung von Bankleitzahl, Kontonummer, IBAN oder BIC ist ebenso wie die Erteilung von Lastschriften zu Lasten des Wallets oder die Einräumung von Daueraufträgen mit dem Wallet ausgeschlossen Änderungen von Produktmerkmalen und Verfahrensabläufen Wir sind unabhängig von dem Änderungsvorbehalt nach Ziff. IV.14 berechtigt, die in dieser Ziff. IV.1. beschriebenen Produktmerkmale oder Verfahrensabläufe mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung/ Bekanntgabe an Sie als Kunden zu ändern oder zu ergänzen, wenn wir diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken für notwendig erachten dürfen oder diese Änderungen aufgrund von Vorgaben der Kartenorganisationen erforderlich werden oder wir aus sonstigen Gründen nach billigem Ermessen ( 315 BGB) die Produktmerkmale oder die Verfahrensabläufe bei Verwendung des Wallets ändern möchten. 2. Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten des Kunden 2.1. Sichere Verwahrung des Nutzermediums (Identifikationsmittel und Wallet-Card) Sie haben Ihre Identifikationsmittel (Ziff. III.1.2.) sowie die Wallet-Card (beide zusammen im Folgenden auch das Nutzermedium ) ab Erhalt mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen, und dabei alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Wallet-Card und die Identifikationsmittel vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Jede Person, die in den Besitz des Nutzermediums gelangt, hat die Möglichkeit, das Nutzermedium zu Bezahlzwecken zu verwenden. Insbesondere dürfen Sie das Nutzermedium nicht Dritten überlassen oder Dritten die Nutzung des Nutzermediums oder die Kenntnisnahme von den Identifikationsmitteln ermöglichen. Insbesondere dürfen die Identifikationsmittel keinesfalls Dritten mitgeteilt oder zusammen mit der Wallet-Card aufbewahrt oder auf dieser vermerkt werden und hat die Eingabe/Verwendung der Identifikationsmittel durch den Kunden so zu erfolgen, dass es Dritten nicht ermöglicht wird, die Identifikationsmittel auszuspähen Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhafter Transaktionen; Pflichten bei Verlust und missbräuchlicher Verwendung Erlangen Sie vom Verlust oder vom Diebstahl Ihres Nutzermediums, von einer missbräuchlichen oder einer sonstigen nicht autorisierten Verwendung Ihres Nutzermediums Kenntnis, haben Sie uns unverzüglich unter folgenden Kontaktdaten Wirecard Bank AG, Einsteinring 35, Aschheim, Telefonnummer: zu informieren ( Sperranzeige ). Stellen Sie eine fehlerhafte Transaktion fest, so haben Sie uns hierüber ebenfalls unverzüglich zu informieren. Nach Benachrichtigung durch Sie über einen Verlust, Diebstahl oder Missbrauch bzw. eine sonstige nicht autorisierte Verwendung werden wir das Nutzermedium sperren. Im Falle des Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung des Nutzermediums haben Sie darüber hinaus unverzüglich Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten Mitteilung der Änderung der persönlichen Daten Sie haben uns jede Änderung Ihrer persönlichen Daten sowie Ihrer Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer Verletzung dieser Pflicht haben Sie uns hierdurch entstehende Mehraufwendungen und/oder hierdurch entstehenden sonstigen Schaden zu ersetzen. 3. Entgelte und Limite 3.1. Erhebung und Höhe der Entgelte Wir sind berechtigt, von Ihnen für die von uns Ihnen gegenüber nach diesem Vertrag ( Wallet-Vertrag ) erbrachten Leistungen Entgelte zu berechnen. Wir werden keine Entgelte für Leistungen berechnen, wenn und soweit wir kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht zur kostenlosen Erbringung dieser Leistungen verpflichtet sind oder diese allein im eigenen Interesse vornehmen. Insbesondere werden wir für die Erfüllung gesetzlicher Nebenpflichten im Zusammenhang mit der Erbringung von Zahlungsdiensten nach den 675f ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs ( BGB ) nur dann ein angemessenes und an unseren tatsächlichen Kosten orientiertes Entgelt berechnen, wenn und soweit dies gesetzlich zugelassen ist. Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem jeweils zugrundeliegenden Preis- und Limitverzeichnis des Wirecard-Wallets (vgl. Anlage zu diesem Wallet-Vertrag sowie Ziffer IV.1.2.). Wir erheben insbesondere nach Maßgabe des Preis- und Limitverzeichnisses Entgelte für die Aufladung und für die Sperre des Wallets, Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Wallets mit Aussendung einer neuen Wallet-Card und Auszahlungen von Guthaben aus dem Wallet bei Vertragsbeendigung. Ferner sind wir berechtigt, ein Entgelt gemäß dem Preis- und Limitverzeichnis für die Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung einer Transaktion sowie für Wiederbeschaffungen von Transaktionsbeträgen, die infolge einer fehlerhaften Angabe einer Kundenkennung durch den Kunden fehlgeleitet wurden (vgl. Ziffer IV.13.2 (4), zu erheben Änderung von Entgelten Wir können die in vorstehender Ziffer IV.3.1. in Bezug genommenen bzw. die im Preis- und Limitverzeichnis aufgeführten Entgelte oder Limite gebunden an den Umfang des Anstiegs oder der Verringerung Ihrer eigenen Kosten nach billigem Ermessen ( 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) ändern oder neu festsetzen. Im Übrigen gilt Ziffer Vorausbezahltes Guthaben, Zahlungen/Übertragungen, Ausführungsfristen 4.1. Zahlungsinstrument Das vorausbezahlte Guthaben in dem Wallet dient als elektronisches Geld ausschließlich als Zahlungsinstrument des Kunden und führt nicht zu einer Giro-Kontoverbindung des Kunden mit Wirecard und wird insbesondere ohne Verzinsung geführt. Verfügungen, die das Guthaben erzeugen, erhöhen oder reduzieren, wie Lade- und Entladevorgänge, Zahlungen sowie Belastungen mit Entgelten und Gebühren werden sofort bei jedem Vorgang in laufender Rechnung (Staffelkontokorrent in dem Wallet) miteinander verbucht, so dass das für den Kunden einsetzbare Guthaben in dem Wallet stets nur der jeweilige Saldo aus den Buchungen ist Abtretungsverbot Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen Wirecard, insbesondere seinen Anspruch aus dem vorausbezahlten Guthaben, an Dritte ohne Zustimmung der Wirecard abzutreten oder zu verpfänden Währung des Wallets Lade- oder Entladevorgänge sowie Zahlungseinsätze des Guthabens erfolgen grundsätzlich in EUR. Telefon +49 (0) 89 / Fax +49 (0) 89 / service@wirecardbank.com Seite 2 von 6

3 4.4. Online Zahlung mit dem Wallet Mit Eingabe der Identifikationsmittel bei der Akzeptanzstelle ist die Zahlungstransaktion für den Nutzer wirksam und ein Widerruf oder eine Stornierung der autorisierten Zahlungstransaktion ist uns gegenüber ausgeschlossen Autorisierung während des Bezahlvorgangs an einer Akzeptanzstelle Beim Einsatz der Wallet Card an einer Akzeptanzstelle autorisieren Sie die Zahlungstransaktion durch Unterzeichnung des schriftlichen Leistungsbelegs. Mit Unterzeichnung des Leistungsbelegs ist die Zahlungstransaktion wirksam und eine Stornierung oder ein Widerruf dieser Transaktion gegenüber uns ausgeschlossen. Mit Unterzeichnung des Leistungsbelegs weisen Sie uns unwiderruflich an, an die Akzeptanzstelle den autorisierten Betrag zu zahlen Ausführungsfristen Wir, die Wirecard, sind jeweils nach Zugang eines Auftrags zur Zahlung (vgl. Ziffern IV.4.4 und 4.5) verpflichtet, sicherzustellen, dass der Transaktionsbetrag wie folgt gezahlt, erstattet oder übertragen wird: Sofern der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wird, sind wir verpflichtet, sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag nach Zugang des Zahlungsauftrags bei der Bank wie folgt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers (Akzeptanzstelle) eingeht: für Zahlungsaufträge in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die vom Kunden beauftragt werden, gelten die gesetzlichen Ausführungsfristen Fehlbeträge Sollten Sie als Kunde unter Verstoß gegen Ihre Pflichten zur Nutzung des Wallets im Rahmen des aufgeladenen Guthabens nach Ziff. IV.1.1. eine Zahlungstransaktion mit einem höheren Betrag als dem auf dem Wallet geladenen Guthaben zur Zahlung auslösen und sollte dies nicht im Rahmen der Transaktionsabwicklung technisch blockiert werden, so entsteht in Höhe des ungedeckten, mit der Zahlungstransaktion ausgelösten Betrages ein Fehlbetrag zu Ihren Lasten. Sie sind verpflichtet, diesen Fehlbetrag gegenüber uns unverzüglich auszugleichen. Sie beauftragen uns bereits hiermit für den Fall des Entstehens eines Fehlbetrages diesen Fehlbetrag mit dem bei der Registrierung durch Sie angegebenen Lademechanismus einzuziehen/auszugleichen Rückvergütungen Rückvergütungen aus Geschäften, die unter Verwendung des Wallets geschlossen wurden, dürfen Sie nicht durch bare oder unbare Zahlungen, sondern nur in Form eines von der Akzeptanzstelle unterzeichneten Gutschriftbelegs entgegennehmen. Sofern innerhalb von acht Wochen keine Gutschrift in dem Wallet erfolgt ist, haben Sie uns hierüber unter Vorlage einer Kopie des Gutschriftbeleges zu informieren. 5. Eigentum und Gültigkeit des Nutzer mediums 5.1. Eigentum Die Wallet-Card bleibt im Eigentum von Wirecard. Sie ist nicht übertragbar und darf nur von Ihnen als Kunden persönlich eingesetzt werden Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer des Nutzermediums wird Ihnen bei Ausgabe mitgeteilt und beträgt ab Erstausgabe 1 Jahr. Nach Ablauf von 1 Jahr wird die Laufzeit Ihrer Wallet-Card automatisch um weitere 4 Jahre verlängert, sofern Ihre Wallet-Card zur Wiederaufladung freigeschaltet war, es sei denn Sie widersprechen einer solchen Verlängerung oder kündigen den Vertrag anderweitig. Mit Ausgabe eines neuen Nutzermediums, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit des Nutzermediums, sind Sie verpflichtet, das alte Nutzermedium unverzüglich zu zerstören oder an uns zurückzugeben. Das zum Zeitpunkt der Rückgabe des Nutzermediums in dem Wallet geladene Guthaben wird auf das neue Nutzermedium übertragen. 6. Kündigungsrecht des Nutzers Sie können den Wallet-Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. 7. Kündigungsrecht von Wirecard 7.1. Kündigung mit Kündigungsfrist Wirecard kann den Wallet-Vertrag mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten ordentlich kündigen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist Wirecard kann den Wallet-Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: der Kunde seinen Zahlungspflichten aus diesem Vertrag innerhalb einer von Wirecard gesetzten angemessenen Frist in einem nicht nur unerheblichen Maße nicht nachkommt, der Kunde das Nutzermedium zu Betrugszwecken manipuliert, der Kunde bei Anmeldung seiner Nutzer-Berechtigung falsche Angaben, insbesondere zu seinen persönlichen Daten, gemacht hat, der Kunde entgegen seiner Zusicherung bei Beantragung des Wallets mehr als ein Wallet unterhält oder eine andere Person als Kunde eines weiteren Wallets für Rechnung des Kunden halten lässt, der Kunde das Nutzermedium vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt oder zerstört, oder der Kunde schwerwiegende Verstöße gegen sonstige Pflichten aus dem Wallet-Vertrag begeht. 8. Folgen der Beendigung des Wallet-Vertrags 8.1. Erlöschen der Verwendungsberechtigung und Rückgabe des Nutzermediums Mit Wirksamwerden einer Kündigung oder im Falle der Beendigung des Wallet-Vertrags aus sonstigen Gründen ( Beendigung des Wallet-Vertrags ) sind Sie nicht mehr zur Verwendung des Nutzermediums berechtigt. Sie haben Ihre Wallet-Card in diesem Falle unverzüglich und unaufgefordert an uns zurückzugeben Erstattung von nicht verbrauchtem Guthaben Ein zum Zeitpunkt der Rückgabe des Nutzermediums und/oder Kündigung des Wallets noch auf dem Wallet geladenes Guthaben wird Ihnen auf ein Ihnen angegebenes Konto abzüglich etwaiger Forderungen von uns, insbesondere aus etwa nicht erfüllten Ladevorgängen oder aus Gebühren- oder Entgeltansprüchen, erstattet. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Punkt IV Sofortige Fälligkeit der Ansprüche von Wirecard Mit Beendigung des Wallet-Vertrags werden sämtliche Ansprüche von Wirecard gegen den Kunden aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. 9. Sperre und Einziehung des Nutzermediums, Folgen der Einziehung 9.1. Sperre und Einziehung Wir dürfen das Nutzermedium insgesamt oder für einzelne der in Ziffer IV.1. beschriebenen Nutzungsmöglichkeiten sperren und/ oder die Einziehung des Nutzermediums veranlassen, wenn Telefon +49 (0) 89 / Fax +49 (0) 89 / service@wirecardbank.com Seite 3 von 6

4 wir berechtigt sind, den Wallet-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesen Sperrfällen sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, berechtigt, der Schufa Informationen aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens zu übermitteln. Wir sind zur Sperre und/oder Einziehung des Nutzermediums auch dann berechtigt, wenn die Nutzungsberechtigung des Nutzermediums durch Beendigung des Wallet-Vertrags oder durch Gültigkeitsablauf des Nutzermediums endet oder wenn unregelmäßige oder auffällige Transaktionen den Verdacht eines Missbrauchs des Nutzermediums nahelegen. Darüber hinaus sind wir jederzeit bei Vorliegen von Sicherheitsbedenken, aufgrund von gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Bedenken berechtigt, das Nutzermedium zu sperren. Wenn dies geschieht, werden wir Sie darüber informieren, sobald wir dazu in der Lage oder berechtigt sind. Gesperrte Nutzermedien können insbesondere auch durch angeschlossene Akzeptanzstellen für die Wirecard eingezogen werden Folgen bei Einziehung aufgrund Ablauf der Nutzungsmöglichkeit Ihrem Nutzermedium wird ein Gültigkeitsdatum zugewiesen, das sich auf der Wallet-Card befindet. Dieses muss nicht mit der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit der Wallet-Card zusammen fallen. Das tatsächliche Nutzungsdatum Ihrer Wallet-Card berechnet sich nach der Aktivierung der Wallet-Card und beträgt bei Erstaktivierung zunächst 1 Jahr. Dies können Sie jederzeit im Web-user Interface abrufen. Wird das Nutzermedium infolge Ablaufs eingezogen, gilt hinsichtlich des zum Zeitpunkt der Einziehung geladenen Guthabens die in Ziffer IV.8.2. und IV.12 Satz 3 angeordnete Rechtsfolge entsprechend. Wird Ihnen aufgrund Ablaufs der Nutzungsmöglichkeit eine neue Wallet-Card zugesendet, so gilt das unter IV.5.2. Beschriebene Folgen bei Einziehung in sonstigen Fällen In den sonstigen Fällen der Einziehung nach Ziffer 9.1. gilt hinsichtlich des zum Zeitpunkt der Einziehung auf das Wallet geladenen Guthabens die in Ziffer 8.2. angeordneten Rechtsfolgen entsprechend. 10. Aufladen des Nutzermediums, maximaler Aufladebetrag, Verfügungsrahmen pro Kalenderjahr Aufladen mit Bargeld und bargeldloses Aufladen Sie können das Guthaben des Wallets an den Ladestellen und Ladeterminals gegen Bargeld oder bargeldlos im Internet unter Verwendung von den mit uns im Einzelfall vereinbarten Auflademechanismen, insbesondere mittels Überweisung von einem anderen Bankkonto je nach Vereinbarung aufladen, wobei Sie bei einem Nachladevorgang zunächst vergangene Transaktionen nach IV.11 zu prüfen bzw. zu bestätigen haben Ladevorgänge Sie sind ausschließlich berechtigt, das Guthaben auf dem Wallet über Zahlungstechniken zu laden, die eine Bankverbindung ansprechen, die auf Ihren Namen lautet. Insbesondere sind Sie nur berechtigt, von einem auf Ihren Namen lautenden Referenzkonto eine Überweisung zugunsten des Wallets auszulösen, wenn das mit der Überweisung angesprochene Referenzkonto auf Ihren Namen lautet. Eine Aufladung mit Zahlungseingängen, die von Dritten stammen, also Überweisungen von Konten Dritter, ist ausgeschlossen, es sei denn Sie haben die Registrierungsstufe legitimiert. Bei gleichwohl erfolgenden Zahlungseingängen, die von Dritten stammen, besteht Ihrerseits kein Anspruch auf Auszahlung, auf Gutschrift auf einem Konto oder auf eine sonstige Verfügungsberechtigung, es sei denn Sie haben die Registrierungsstufe legitimiert Maximaler Aufladebetrag Registrierungsstufe Basic Erstaufladung Das Guthaben des Wallets kann bei Aktivierung zunächst bis zu einem Betrag in Höhe von maximal 100 Euro im Rahmen des Erstaufladebetrages verwendet werden. Wünschen Sie den Einsatz höherer Aufladungsbeträge, ist dies nach gesonderter Vereinbarung und Durchführung zusätzlicher Legitimationsprüfung möglich (siehe auch Ziffer IV und ) Registrierungsstufe Registriert Das Guthaben des Wallets kann in dieser Registrierungsstufe bis zu einem Betrag von maximal 100 EUR im Monat aufgeladen werden und eine Erstattung im Rahmen eines Rücktausches kann ohne vollständige Identifizierung Ihrer Person nur bis zu einem maximalen Betrag von unter EUR erfolgen Registrierungsstufe legitimiert In dieser Stufe haben Sie sich vorab per Post-Ident-Verfahren voll zu identifizieren und können Ihr Wallet unbegrenzt im Rahmen der festgelegten Parameter nutzen. 11. Abrechnung Transaktionsabrechnung Sie können den aktuell gültigen Betrag Ihres verfügbaren Guthabens in dem Wallet sowie die in der Vergangenheit getätigten Transaktionen online mit dem von uns zur Verfügung gestellten Zugangscode für Ihr Wallet einsehen ( Online-Verwaltung bzw. Online-Abrechnung ). Sie sind verpflichtet, die online einsehbaren Transaktionen und Abrechnungen laufend mindestens aber einmal wöchentlich zu überwachen und Widersprüche gegen einzelne Transaktionen unverzüglich, spätestens aber sechs Wochen nach Einstellung der Information durch uns in die Online-Verwaltung des Wallets zu erheben. Abweichend von Art , 7, 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ( EGBGB ) unterrichten wir Sie über die in Art , 8 EGBGB genannten Informationen einmal monatlich jeweils zum 15. des Folgemonats für den abgelaufenen Monat so, dass Sie die Informationen unverändert aufbewahren und wiedergeben können ( monatliche Unterrichtung ). Die Entscheidung über die konkrete Form der monatlichen Unterrichtung trifft die Wirecard nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsarten (vgl. Ziffer IV.11.2.) Mitteilungen an den Kunden, Kommunikation Benachrichtigungen, Mitteilungen und Erklärungen in Bezug auf diesen Vertrag können per , Telefon, Fax, Post oder über die Online-Verwaltung erfolgen. Die Kündigung dieses Vertrags bedarf der Schriftform. 12. Rückerstattungsrecht Sie können jederzeit eine Erstattung Ihres auf dem Wallet geladenen Guthabens anfordern. Hierzu senden Sie uns einen Erstattungsantrag in Form eines unterschriebenen Briefes (per Post/ Telefax/ ) oder per vom selben Konto, das Sie uns bei Beantragung des Wallets bekannt gegeben haben ( Erstattungsantrag ). Für die Bearbeitung Ihres Erstattungsantrages berechnen wir Ihnen in folgenden Fällen eine Erstattungsgebühr (siehe Gebühren ). Sie beantragen die Erstattung vor Ablauf des Vertrages zwischen Ihnen und uns. Sie kündigen den Vertrag vor dem Tag seines Ablaufs. Sie ersuchen mehr als 1 Jahr nach dem Tag des Ablaufs des Vertrags um Erstattung. Das aufgeladene Guthaben wird auf das von Ihnen auf Ihren Namen lautende angegebene Referenzkonto innerhalb der EU erstattet. Zwecks Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind wir jedoch berechtigt, bestimmte Auskünfte von Ihnen zu verlangen, bevor wir Ihren Erstattungsantrag bearbeiten. Telefon +49 (0) 89 / Fax +49 (0) 89 / service@wirecardbank.com Seite 4 von 6

5 Wir können uns vorbehalten, das auf dem Wallet verfügbare Guthaben 15 Bankgeschäftstage lang einzubehalten, um etwaige, noch nicht beglichene Zahlungstransaktionen oder Entgeltforderungen auszugleichen. Mit erfolgter Gesamteinlösung des Guthabens in dem Wallet behalten wir uns das Recht vor, das Wallet und das ausgegebene Nutzermedium zu sperren. 13. Haftung 13.1 Erstattung der Transaktionsbeträge bei nicht autorisierten Transaktionen Im Falle einer nicht autorisierten Transaktion haben wir gegen Sie keinen Anspruch auf Erstattung Ihrer Aufwendungen. Wir sind vielmehr verpflichtet, Ihnen den Transaktionsbetrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Transaktionsbetrag Ihrem Wallet belastet, bringen wir das Guthaben auf dem Wallet wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Transaktion befunden hätte. Beruhen nicht autorisierte Transaktionen entweder auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Nutzermediums oder aber auf einer sonstigen missbräuchlichen Verwendung des Nutzermediums und haben Sie die Identifikationsmittel nicht sicher aufbewahrt, so gilt Ziffer IV Erstattung der Transaktionsbeträge bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Transaktion (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Transaktion können Sie von uns die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Transaktionsbetrages insoweit verlangen, als die Transaktion nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag Ihrem Wallet belastet, bringen wir dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Transaktion befunden hätte. Weisen wir nach, dass der Transaktionsbetrag rechtzeitig und vollständig beim Zahlungsdienstleister des Empfängers eingegangen ist, entfällt die Haftung nach diesem Absatz. (2) Sie können über den vorstehenden Absatz 2 hinaus von uns die Erstattung der Entgelte und etwaiger Zinsen insoweit verlangen, als Ihnen diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der autorisierten Transaktion in Rechnung gestellt oder Ihrem Wallet belastet wurden. (3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Transaktionsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der jeweils geltenden Ausführungsfrist eingeht (Verspätung), sind Ihre Ansprüche nach vorstehendem Absatz 1 und 2 ausgeschlossen. Ist Ihnen durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haften wir nach Ziffer IV (4) Ihre Ansprüche gegen uns nach den vorgenannten Absätzen (1) bis (3) bestehen nicht, soweit der Auftrag für die Transaktionen in Übereinstimmung mit einer von Ihnen angegebenen fehlerhaften Kundenkennung ausgeführt wurde. In diesem Fall werden wir uns jedoch auf Ihr Verlangen im Rahmen unserer Möglichkeiten darum bemühen, gegen das im Preis- und Limitverzeichnis ausgewiesene Entgelt den Transaktionsbetrag wiederzuerlangen. (5) Für Schäden, die aus einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Transaktion resultieren und die nicht bereits von den vorstehenden Absätzen (1) bis (4) dieser Ziffer 13.2 erfasst sind, ist unsere Haftung auf ,00 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Wirecard, für Gefahren, die Wirecard besonders übernommen hat sowie für den dem Kunden etwaig entstandenen Zinsschaden Haftung der Wirecard im Übrigen Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht abweichend geregelt, haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist unsere Haftung der Bank in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) begrenzt und hierbei die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Eine Kardinalspflicht von uns ist insbesondere die Pflicht zur auftragsgemäßen Ausführung von Transaktionen, die Sie über das Wallet bzw. durch Einsatz der Wallet Card an uns beauftragt haben Haftung des Kunden für nicht autorisierte Transaktionen Haftung des Kunden bis zur Sperranzeige (1) Für Schäden, die durch missbräuchliche Verfügungen bzw. nicht autorisierte Transaktionen mittels eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Nutzermediums vor Eingang einer Sperranzeige entstehen, ist Ihre Haftung auf einen Höchstbetrag von 150 Euro beschränkt, es sei denn, Sie haben in betrügerischer Absicht gehandelt oder durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zum Missbrauch des Nutzermediums beigetragen. Dies gilt auch, wenn der Schaden infolge einer sonstigen missbräuchlichen Verwendung des Nutzermediums entstanden ist und Sie die Identifikationsmittel nicht sicher aufbewahrt haben (vgl. Ziffer IV.2.1). Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens haften Sie betragsmäßig unbeschränkt. Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn Sie eine Sperranzeige gem. Ziffer IV.2.2 nicht unverzüglich abgeben oder das Nutzermedium bzw. die Identifikationsmittel nicht sorgfältig aufbewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. (2) Erfolgt der Einsatz des Wallets bzw. der Wallet-Card in einem Land außerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ( Drittstaat ) oder in der Währung eines Staates, außerhalb des EWR ( Drittstaatenwährungszahlung ), tragen Sie den aufgrund nicht autorisierter Transaktionen entstehenden Schaden nach Absatz 1 auch über einen Betrag von maximal 150 Euro hinaus, wenn Sie die Ihnen nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten fahrlässig verletzt haben. Haben wir durch eine Verletzung unserer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haften wir für den entstandenen Schaden im Umfang des von uns zu vertretenden Mitverschuldens. (3) Sie sind nicht zum Ersatz des Schadens nach Abs. 1 und 2 verpflichtet, wenn Sie die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil wir nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatten und der Schaden dadurch eingetreten ist. Dies gilt nicht, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt haben Haftung des Kontoinhabers/Kunden ab Sperranzeige (1) Sobald Sie uns eine Sperranzeige nach Ziff. IV.2.2. übermittelt haben, haben Sie für missbräuchliche Verfügungen, die mit dem Nutzermedium nach diesem Zeitpunkt getätigt werden, nicht mehr einzustehen. Dies gilt nicht, wenn Sie in betrügerischer Absicht handeln bzw. gehandelt haben. (2) Wir tragen dafür Sorge, dass Sie durch geeignete Mittel jederzeit die Möglichkeit haben, eine Sperranzeige gem. Ziffer IV.2.2 vorzunehmen Haftungs- und Einwendungsausschluss (1) Ihre Ansprüche gegen uns wegen nicht autorisierter oder fehlerhafter Transaktionen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung des 676b Abs. 2 BGB ausgeschlossen, Telefon +49 (0) 89 / Fax +49 (0) 89 / service@wirecardbank.com Seite 5 von 6

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