Fragen und Antworten: Bildungspaket und Neubemessung der Basisleistungen im Sozialgesetzbuch II

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1 Fragen und Antworten: Bildungspaket und Neubemessung der Basisleistungen im Sozialgesetzbuch II Warum muss der Gesetzgeber Änderungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) vornehmen? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom die Ermittlung der Regelleistungen im SGB II beanstandet und dem Gesetzgeber den klaren Auftrag erteilt, die nachfolgenden Änderungen bis umzusetzen: Kinder und Jugendliche haben je nach Alter und Entwicklungsstufe besondere Bedürfnisse, die bei der Förderung im SGB II in Zukunft berücksichtigt werden müssen. Das Gericht hat entschieden, dass der Bund eine Fürsorgepflicht für die Kinder von Langzeitarbeitslosen hat, die er ab diesem Stichtag zwingend erfüllen muss. Die Berechnung der Regelsätze d.h. des Basisgeldes für Erwachsene und Kinder muss zukünftig transparent sein. Es muss besser als bisher nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage der Bedarf bestimmt wird. Die Höhe der Leistungen im SGB II muss regelmäßig aktualisiert und überprüft werden. Dafür sollen Preissteigerungen und Lohnentwicklung maßgebend sein und nicht mehr wie bisher der aktuelle Rentenwert. Was ändert sich konkret zum ? Es wird ein transparent ermitteltes Basisgeld für Erwachsene geben. Die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen werden berücksichtigt. Es wird ein eigenständiges Basisgeld für Kinder und Jugendliche geben. Kinder und Jugendliche haben ab dem zusätzlich einen Rechtsanspruch auf gezielte Förderung in den Bereichen Bildung und gesellschaftliche Teilhabe Diese Leistungen sollen in einem eigenständigen Bildungspaket erbracht werden Das Basisgeld d.h. die Regelsätze für Kinder und Jugendliche (differenziert nach Altersgruppe) und für Erwachsene werden jeweils eigenständig nach einem transparenten Verfahren berechnet. Basis dieser Berechnung sind die Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) Stand:

2 Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS)? Alle fünf Jahre werden private Haushalte in Deutschland im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zu ihren Einnahmen und Ausgaben, zur Vermögensbildung, zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern und zur Wohnsituation befragt Haushalte aus ganz Deutschland dokumentieren dafür 3 Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben. Infolge des großen Erhebungsumfangs von rund Haushalten bildet die EVS sehr genau die Einkommenssituation, den Lebensstandard und die Verbrauchsverhältnisse der Gesamtbevölkerung und der verschiedenen sozialen Gruppen ab. Wie wird die Höhe der Leistungen berechnet? Das Basisgeld im SGB II werden auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt. Die EVS bildet auf Basis der Einnahmen und Ausgaben den Lebensstandard der Bevölkerung realitätsnah ab. Für die Bemessung des Basisgeldes werden die Ausgaben von Empfängern von Sozialhilfe und Leistungen nach SGB II herausgerechnet. Diese Berechnungsmethode hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich zulässig und realitätsnah anerkannt. Für ein menschenwürdiges Existenzminimum sind jedoch nicht alle bei der EVS abgefragten Ausgabeposten zwingend notwendig. Diese Positionen zum Beispiel Ausgaben für Glückspiel, ein Auto oder eine Haushaltshilfe werden daher bei der Regelsatzbemessung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Ausgaben, die neben dem Basisgeld zusätzlich gesichert sind wie etwa die angemessenen Kosten für Wohnung und Heizung (KdU). Wie wird beim Basisbedarf zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden? Die Höhe der Leistungen für Erwachsene einerseits und für Kinder und Jugendliche andererseits werden zukünftig unabhängig voneinander berechnet: Um das Basisgeld für Erwachsene zu berechnen, werden wie bisher die Ausgaben von Einpersonenhaushalten herangezogen. Das Basisgeld für Kinder wird gesondert auf der Basis von Verbrauchsausgaben von Paaren mit einem Kind bemessen. Dabei wird auch das Alter der Kinder Stand:

3 berücksichtigt. Das Basisgeld für Kinder wird künftig in Absolutbeträgen und nicht mehr in Prozentsätzen angegeben. Wie werden die Verbrauchsausgaben für Kinder festgestellt? Für die Neuberechnung des eigenständigen Basisgeldes für Kinder und Jugendliche werden spezielle Verteilungsschlüssel genutzt, die Wissenschaftler auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998 entwickelt haben. Sie wurden in der Studie Kosten eines Kindes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht. Da die Verbrauchsausgaben in der EVS nur auf Haushaltsebene ausgewiesen werden und sich viele Posten nicht eindeutig den Erwachsenen oder den Kindern zuweisen lassen, wurde die Aufteilung normativ festgelegt. Vorangegangen waren umfassende und methodisch aufwändige Berechnungen, zum Beispiel für die Ausgabepositionen Ernährung, Verkehr und Wohnen. Was ist das Bildungspaket? Im bisherigen Regelsatz wurden Bildungsausgaben für Kindern und Jugendlichen durch einen systematischen Fehler nicht berücksichtigt. Ab dem haben diese Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket zusätzlich zum Basisgeld. Das Bildungspaket ermöglicht, dass Kinder, deren Existenzminimum vom Staat gesichert wird, gezielt gefördert werden. Es sorgt für mehr soziale Integration und eröffnet den Kindern ein Mehr an Lebens- und Bildungschancen. Stand:

4 Warum wird das Bildungspaket eingeführt? Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Bund insbesondere auch Bildungs- und Teilhabebedarfe von bedürftigen Kindern (SGB II und SGB XII) im Rahmen der Fürsorge zwingend abdecken. Das Bildungspaket bestehend aus Sachund Geldleistungen stellt sicher, dass diese Leistungen im Sinne einer individuellen Förderung die hilfebedürftige Kindern und Jugendlichen erreichen. Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket? Das Bildungspaket setzt sich aus vier Komponenten zusammen: Lernförderung für Kinder, bei denen nachweislich Bedarf besteht. Kultur, Sport und Mitmachen mit einem soziokulturellen Teilhabebudget kann jedes Kind bestehende Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote vor Ort nutzen. Zuschuss zum warmen Mittagessen, wenn Schule and Kita dies anbieten. Das Schulbasispaket umfasst einen Betrag für Schulmaterial wie beispielsweise Ranzen, Taschenrechner oder Hefte und die Kosten für eintägige Klassenausflüge. Warum wurden gerade diese vier Komponenten in das Bildungspaket aufgenommen? Um zu ermitteln, wie bedürftige Kinder am besten gefördert werden können, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gespräche mit Praktikern (Lehrerinnen und Lehrer, Pädagogen, Mitarbeitern von Jobcentern und der Kinder- und Jugendhilfe), Wissenschaftlern und Vertretern der Sozial- und Wohlfahrtsverbände geführt. Gemeinsam mit ihnen wurden die Inhalte des Bildungspakets Lernförderung, Schulbasispaket d.h. Schulmaterial und eintägige Ausflüge, Zuschüsse zu Mittagessen sowie die Förderung der Teilnahme an Vereins-, Kultur und Ferienangeboten identifiziert. Warum werden z.b. Beträge für Lernförderung nicht einfach in das Basisgeld integriert? Im Rahmen des Bildungspakets werden nur die Kinder gefördert, die diese Förderung tatsächlich benötigen. Bei der Lernförderung bedeutet dies zum Beispiel: die Anzahl der Stunden richtet sich nach dem individuellem wirklichen Bedarf, der gemeinsam mit dem Lehrer bzw. der Schule unter Beteiligung der Eltern festgelegt Stand:

5 wird. Würde man jedem bedürftigen Kind unabhängig davon, ob es Lernförderung braucht oder nicht gemeinsam mit dem Basisgeld einen statistisch ermittelten Geldbetrag für Nachhilfe auszahlen, könnten Eltern der Kinder, die wirklich Unterstützung brauchen, von dem vergleichweise geringen Durchschnittsbetrag die Förderstunden gar nicht bezahlen. Die Lernförderung steht für eine gezielte individuelle Förderung im Bereich Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Wie können Familien ab dem Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche erhalten? Im Jobcenter können Eltern im SGB II-Bezug ab dem die Leistungen des Bildungspakets beantragen. In einer Übergangsphase werden nach den Bedingungen vor Ort unterschiedliche Verrechnungssysteme zur Anwendung kommen. In einem zweiten Schritt ist geplant, eine Bildungskarte einzuführen. Die Bildungskarte wird je nach Bedarf des Kindes mit einem persönlichen Bildungsguthaben aufgeladen z.b. mit Nachhilfestunden oder dem Zuschuss für ein warmes Mittagessen in der Schule. Es gibt bereits eine Reihe von Kommunen, die erfolgreich mit solch einem Modell arbeiten und gute Erfahrungen damit gemacht haben. Wie läuft das im Einzelnen? Die Schule weiß, wer Lernförderung braucht. Lehrerinnen und Lehrer kennen die schulischen Leistungen der Kinder am besten. Bereits heute besprechen sie mit Eltern und Schülerinnen und Schülern Defizite. Lernförderung erhält ein Kind auf Antrag der Eltern nach Bestätigung durch die Schule und Bewilligung durch das Jobcenter. Die Lernförderung soll um Schule herum organisiert werden. Ziel sind Bündnisse, die an bestehende Netzwerke vor Ort anknüpfen oder (wo bisher nichts existiert) aufgebaut werden. Dazu werden zur Zeit Gespräche mit den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder geführt. Kultur, Sport und Mitmachen wird allen bedürftigen Kindern ermöglicht. Dies gilt auch für noch nicht schulpflichtige Kinder. In der Kommune bieten Vereine, Initiativen oder Verbände Aktivitäten an. Die Information und Vernetzung der örtlichen Aktivitäten kann über das Jobcenter, in dem die Kommune jetzt überall verfassungsfest beteiligt ist, erfolgen. Oder das Bündnis vor Ort vernetzt. Eltern Stand:

6 und ihre Kinder können aus den bestehenden Angeboten vor Ort auswählen. Zugang und Abrechnung erfolgen unbürokratisch über die Bildungskarte. Das Schulbasispaket wird als Geldleistung ausgezahlt. Praktiker aus Schulen haben damit gute Erfahrungen gemacht und berichten, dass das Paket dazu beiträgt, dass hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahrs angemessen ausgestattet sind. Es ist geplant 70 Prozent der Leistungen zu Beginn des Schuljahres und 30 Prozent zum zweiten Halbjahr auszuzahlen. Zudem sind künftig Beträge für eintägige Schulausflüge enthalten. Das Mittagessen in Schule oder Kita wird vom Jobcenter bezuschusst. Wer sind die wichtigsten Akteure? Nichts geht ohne die Eltern. Sie entscheiden, wenn es um die Erziehung und individuelle Förderung ihrer Kinder geht. Das Jobcenter informiert die Eltern über die regionalen Angebote für Kinder und Jugendliche, ermöglicht den Zugang und bewilligt die Leistungen aus dem Bildungspaket. Das Jobcenter kennt das kommunale Angebot und kooperiert mit Vereinen und Trägern aus Sport, Kultur, Bildung und Lernförderung sowie den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Vor Ort d.h. innerhalb der bestehenden kommunalen Strukturen wird ermittelt, wer die Angebote aus dem Bildungspaket qualifiziert erbringen kann. Es geht darum, bestehende Angebote und Vielfalt zu nutzen und den Kindern zugänglich zu machen, die bisher am Rand standen. Die Schule arbeitet unter enger Einbindung und mit dem Einverständnis der Eltern aktiv mit dem Jobcenter zusammen. Sie bestätigt den von den Eltern angemeldeten Bedarf bei der Lernförderung. Was ist die Bildungskarte? Die Bildungskarte ist eine elektronische Wertkarte, die individuell und zweckgebunden mit Guthaben und konkreten Leistungen z.b. 5 Stunden Mathematik-Förderung aufgeladen wird. Das heißt: Das Guthaben kann jeweils nur von dem hilfebedürftigen Kind in Anspruch genommen werden, Leistungen für Lernförderung etwa können auch nur für Nachhilfe eingesetzt werden. Jede Bildungskarte für jedes Kind enthält die Möglichkeit, mit Gleichaltrigen die Freizeit zu verbringen. Aus allen lokalen Sport- oder Kulturangebote, die ihre Türen aufmachen Stand:

7 wollen, kann ausgewählt werden. Etliche Kommunen in Deutschland haben bereits mit solchen Systemen gute Erfahrungen gemacht. Die Bildungskarte ist nicht die Leistung, sondern nur eine unkomplizierte Art zu bezahlen. In Stuttgart nutzen seit bald 10 Jahren Kinder wie selbstverständlich eine solche Karte. Wichtig ist dabei, dass Eltern und Kindern aus guten Angeboten vor Ort auswählen können. Der Staat übernimmt nur im Hintergrund Koordination und Organisation. Die Bildungskarte soll keine bestehenden Strukturen vor Ort ersetzen, sondern setzt diese voraus und dockt daran an. Ab Mitte 2011 werden Modellprojekte in interessierten Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden die Bildungskarte erproben. Warum sollen die Leistungen im Bildungspaket als Sach- und Dienstleistungen erbracht werden? Der Weg entscheidet mit darüber, ob die Leistung wirkt. Beispiel Nachhilfe: Nach dem Gesetz könnte der Staat für Lernförderung einen niedrigen Durchschnittsbetrag von wenigen Euro auf das Basisgeld jedes Kindes aufschlagen. Das wäre für Kinder, die extra Mathestunden brauchen, viel zu wenig. Viele andere Kinder, die in der Schule gut zurecht kommen, hätten ein paar Euro übrig. Der Effekt für bessere Bildungschancen wäre gleich null. Über die Karte, die nur bei denen für den Bereich Lernförderung aufgeladen wird, die sie auch brauchen, kann der Sozialstaat wirksam und gezielt die fördern, die die Hilfe tatsächlich benötigen. Die Bildungskarte ist nur ein Zahlungsmittel und Verrechnungssystem. Nach wie vor werden Eltern entscheiden, ob ihre Kinder zum Fußball oder zum Trompetenunterricht gehen. Vor Ort gibt es schon heute eine große Vielfalt von Angeboten. Was davon in Frage kommt, wissen die Verantwortlichen in den Rathäusern und Schulen am besten. Dieses Wissen müssen die Eltern nicht mühsam selbst zusammentragen. Künftig hilft ihnen das Jobcenter, das diese Informationen im Hintergrund über den kommunalen Strang vorher bei kompetenten Stellen vor Ort gesammelt hat. Die Leistungen sind zusätzlich und gehen über das Basisgeld für Kinder und Jugendliche hinaus. Das Bildungspaket ist auch eine Abkehr vom Prinzip Gießkanne. Statt für Bildung und Teilhabe ein paar Euro auf das Basisgeld draufzulegen, hilft der Staat gezielt dort, wo konkret Hilfe benötigt wird. Stand:

8 Dasselbe Prinzip gilt, wenn der Staat aus gutem Grund für seine Bürger Schule organisiert oder die Krankenversicherung die Kosten für eine komplette Behandlung übernimmt und im Krankenhaus die einzelnen Behandlungsschritte aus einer Hand als Sachleistung organisiert werden., anstatt dem Patienten Geld für eine Therapie in eigener Regie auszuzahlen. Was ändert sich in den Jobcentern? Nach außen ändert sich nicht viel. Die Jobcenter kümmern sich derzeit um 6,7 Millionen Menschen, von denen rund 2 Millionen Kinder und Jugendliche sind. In sehr vielen Fällen haben sie heute schon die familienspezifischen Lebensverhältnisse zu berücksichtigen. Wenn Eltern nicht arbeiten können, weil ihre Kinder keinen Betreuungsplatz haben oder fürchten, dass die Kinder in der Schule nicht mitkommen, wenn sie die Hausaufgaben am Nachmittag nicht betreuen. Das sind Hindernisse bei der Jobsuche, die heute schon tagtäglich von den Jobcentern im Blick gehalten werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat zurecht darauf hingewiesen, dass Langzeitarbeitslosigkeit nicht nur ein Problem der Eltern ist, sondern auch die Kinder die Auswirkungen spüren. Deswegen müssen die Mitarbeiter künftig auch die Frage nach den Kindern stellen. Sie haben die Informationen über die guten Vereine am Ort, wissen, welche Schulen oder Kitas Mittagessen anbieten und können unkompliziert, wenn die Kinder Probleme im Unterricht haben, in enger Abstimmung mit den Eltern und der Schule Förderunterricht organisieren. Dabei profitieren die Jobcenter davon, dass ab dem 1. Januar 2011 in jedem Jobcenter auch die Kommune vertreten ist. Das ermöglicht einen kurzen Draht zu allen kommunalen Angeboten, wie der Jugendhilfe oder den Schulträgern und sichert die notwendige kommunale Koordination innerhalb der vorhandenen Strukturen. Woher wissen die Eltern, wo sie die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten? Dafür gibt es verschiedene Orte: die Schule, die Kindertagestätten, die Rathäuser oder das Jobcenter. Ob ein Kind Förderbedarf hat, erfahren Eltern auch heute meist im Gespräch mit den Lehrern der Schule. Dieser kann künftig ebenso auf die Fördermöglichkeiten durch das Jobcenter hinweisen, wie auf andere Komponenten des Bildungspakets. Eltern, die lange arbeitslos sind, kommen zuverlässig und in Stand:

9 regelmäßigen Abständen in das Jobcenter. Der Fallmanager oder der Sachbearbeiter soll den Eltern bei diesen regelmäßigen Besuchen auch eine Auswahl der Angebote für ihre Kinder präsentieren und aktiv die Frage nach Förderbedarf in der Schule stellen. Das Jobcenter in dem nach der Jobcenterreform die Kommunen stets vertreten sind muss künftig einen Überblick haben, an welcher Schule Lernförderung angeboten wird und welche Vereine und Musikschulen vor Ort aktiv sind. Das Jobcenter knüpft mit dem kommunalen Strang dafür Kontakte zu den vielerorts bereits bestehenden lokalen Netzwerken und kompetenten Einrichtungen rund um das Thema Kinder und Familien. Dazu gehören Vereine, Kultureinrichtungen, Schulen und oder auch die Angebote der örtlichen Jugendhilfe. Was ist mit Kindern aus Familien, die nur knapp über der Bedürftigkeitsschwelle sind? Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund ausschließlich den Auftrag erteilt, Teilhabe und Bildungszugang für alle Kinder von Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern zu gewährleisten. Nur sie haben ab Januar im Rahmen der Sicherstellung des Existenzminimums einen individuellen Rechtsanspruch gegen den Bund. Auch wenn hier die Zuständigkeit des Bundes endet, soll das System, dass der Bund jetzt infolge des Richterspruchs schaffen muss, erweiterungsfähig sein für Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen. Denn auch der Sohn eines Maurers mit drei Kindern braucht manchmal Nachhilfe, die sein Vater nicht bezahlen kann. Es gibt heute schon eine Fülle guter Initiativen und Programme in den Ländern und Kommunen, an die der Bund mit seiner Initiative und seiner finanziellen Verantwortung für Kinder von Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern andocken möchte. Aber auch die Einsatzbereitschaft der Zivilgesellschaft kann Angebote ermöglichen. Bürgerinitiativen, Stiftungen, die private Wirtschaft aber auch vermögende Menschen in diesem Land können gemeinsam dazu beitragen, dass Bildungsförderung und Mitmachenkönnen bei Sport, Kultur und Musik für alle Kinder, die Hilfe brauchen, selbstverständlich wird. Gefragt sind aber auch Länder und Kommunen, die heute schon an vielen Orten hervorragende Angebote für Kinder bereitstellen und denen durch das Engagement des Bundes für die Gruppe der bedürftigen Kinder ab Januar neue Möglichkeiten und finanzielle Spielräume entstehen. Stand:

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