Haftung von IT-Unternehmen. versus. Deckung von IT-Haftpflichtpolicen
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- Gotthilf Morgenstern
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1 Haftung von IT-Unternehmen versus Deckung von IT-Haftpflichtpolicen 4. November
2 Haftung des IT-Unternehmens Grundwerte der IT-Sicherheit Vertraulichkeit: Schutz vertraulicher Informationen vor unbefugter Preisgabe Verfügbarkeit: Funktionen des IT-Systems oder Daten stehen zum vom Kunden/Nutzer geforderten Zeitpunkt zur Verfügung Integrität: Die Daten bzw. Informationen sind vollständig und unverändert 12. Oktober
3 Haftung des IT-Unternehmens für Produkte und Dienstleistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmung Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel ( 434, 435, 633 BGB) Schadenersatzpflicht ( 823 BGB) Produkthaftungsgesetz aufgrund vertraglicher Regelung 12. Oktober
4 Haftung des IT-Unternehmens Unternehmens - Websites Risiken bei der Domainregistrierung allgemeine Haftung von Providern zu Web-Inhalten Haftungsrisiken beim Linking Spezielle Risiken für Online Shops 12. Oktober
5 Haftung des IT-Unternehmens fehlerhafte oder falsch installierte IT - Produkte gesetzliche Produkthaftpflicht deliktische Produzentenhaftung vertragliche Haftung 12. Oktober
6 Haftung des IT-Unternehmens Möglichkeit der Haftungsbegrenzung: Nutzung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Erfolgt eine Prüfung der AGB's Ihres Vertragspartners durch einen spezialisierten Anwalt? Einzelvertragliche Regelungen Problem: BGB-Regelungen zu AGB lassen Haftungsbegrenzungen nur in eingegrenztem Umfang zu 12. Oktober
7 Risikomanagement: Festlegen des Maßnahmen-Mixes Risikoverminderung > Investitionen Gesamtrisiko ohne Risikosteuerung Risikovermeidung Risikoverminderung < Investitionen Aufgabe / Verlagerung / Anpassung von Aktivitäten Prävention Realisierung oder Streuung von Aktivitäten: Personell Technisch Organisatorisch Versicherung, SLA Risikoverminderung Risikoüberwälzung Risikoakzeptanz Reaktion Restrisiko 12. Oktober
8 Risikocheck: Geschäftsprozessrisiken 1. Welche Schadenszenarien sind trotz getroffener personeller, technischer und organisatorischer Maßnahmen denkbar und welche Auswirkungen können diese haben? sind alle Geschäftsprozessrisiken zu identifizieren? sind alle Geschäftsprozessrisiken zu bewerten? 12. Oktober
9 Risikocheck: max. Schadenhöhe 2. Welcher maximale Schaden kann eintreten und sind Verkettungen möglich? Personenschäden Sachschäden Betriebsunterbrechungsschäden Schadenersatzforderungen vom Vertragspartner von fremden Dritten 12. Oktober
10 Haftpflichtversicherung: Funktionen 1. Prüfung der Haftpflichtfrage Ist der Schaden durch die Versicherungsbedingungen gedeckt? 2. Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Achtung: für nicht versicherte Tatbestände wird vom Versicherer auch keine Abwehrfunktion geleistet 3. Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen Befriedigung berechtigter Ansprüche 12. Oktober
11 Haftpflichtversicherung: Aufbau Vertragsteile: Die überwiegende Anzahl der angebotenen IT- Haftpflichtversicherungen in Deutschland basiert auf: AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen) Betriebshaftpflicht Produkthaftpflicht Vermögensschadenhaftpflicht Umwelthaftpflicht (Umweltschadenhaftpflicht) ggf. weitere vertragliche Regelungen 12. Oktober
12 Haftpflichtversicherung: Aufbau AHB Ausschluss Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen Einschluss weltweiter Versicherungsschutz Betriebshaftpflicht (gilt für Dienstreisen, Kongresse, Teilnahme an Messen usw.) Produkthaftpflicht (gilt für Erzeugnisse, die Sie dorthin geliefert haben oder dorthin haben liefern lassen) Vermögensschadenhaftpflicht (gilt für Schutzrechtsverletzungen ) 12. Oktober
13 Haftpflichtversicherung versichertes Risiko Umfasst das im Versicherungsschein aufgeführte versicherte Risiko Ihre sämtlichen aktuellen (und geplanten) Unternehmensaktivitäten? Die Risikobeschreibung sollte möglichst kurz und allgemein gehalten sein (offene Deckung). Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit einem Unternehmen im Bereich der Informationstechnologie. 12. Oktober
14 Haftpflichtversicherung nicht akzeptieren Zeitliche Beschränkungen des Versicherungsschutzes einige Versicherer schließen die Haftung für vor Versicherungsbeginn ausgelieferte Produkte aus Erfüllungsfolgeschäden Ausschluss wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges Ausschluss Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; 12. Oktober
15 Haftpflichtversicherung nicht akzeptieren Ausschluss auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung Experimentierschadenklausel... Erzeugnisse oder IT-Leistungen, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht [...] ausreichend erprobt waren. Viren Schadensersatzansprüche wegen Übermittlung von Schadprogrammen sind in der Regel mitversichert. Je nach Formulierung variiert jedoch die Beweislast für den Nachweis der aktuellen Virenschutzprogramme. 12. Oktober
16 Haftpflichtversicherung: nicht akzeptieren e-commerce-ausschluss Ausschluss von Schäden im Bereich des Zahlungs- oder Abrechnungsverkehrs (z. B. e-banking). 12. Oktober
17 Haftpflichtversicherung mit erweiterter Rechtsschutzfunktion Zusätzlich zur Abwehr unberechtigter Forderungen sollten folgende Rechtsschutzfunktionen mitversichert sein: Schiedsgerichtsverfahren Unterlassungsklagen und einstweilige Verfügungen Strafrechtsschutz 12. Oktober
18 Haftpflichtversicherung Selbstbehalte Selbstbehalte sollten für alle Risiken gleich sein und möglichst fest definiert bzw. maximiert sein: Fester SB 1.000,-, ,- SB 10% mind. 1000,-, max Achtung: Ein Selbstbehalt der den Ausschluss von Ansprüche bei Betriebsunterbrechung bei Dritten für die ersten 24 Stunden beinhaltet, sollte auf Grund der unklaren Schadenhöhe für das Unternehmen nicht akzeptiert werden 12. Oktober
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