WWA. Die neuen Grenzwerte. Stellungnahme der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.v. zu der Einleiterlaubnis vom Az. 31.1/Hef 79 f /001

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1 WWA Die neuen Grenzwerte Stellungnahme der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.v. zu der Einleiterlaubnis vom Az. 31.1/Hef 79 f / Dezember 2012 Für den Vorstand: Dr. W. Hölzel

2 2 WWA

3 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.v. WWA Stellungnahme zur Einleiterlaubnis vom 30. November 2012 z 06. Dezember 2012 Zusammenfassung Der K+S Kali GmbH ist am eine neue wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von salzhaltigen Abwässern in die Werra erteilt worden. Die Einleitung wird hinsichtlich des Gesamtvolumens und hinsichtlich der Konzentration am Magnesium-, Kalium- und Chlorid-Ionen im Flusswasser am Pegel Gerstungen begrenzt. Die in der Erlaubnis definierten Ziele sollen stufenweise bis zum Auslaufen der Genehmigung am erreicht werden. Die von der K+S Kali GmbH in Aussicht gestellte emissionsseitige Verbesserung (Halbierung der Salzwassermenge bis 2015, Senkung des Grenzwerts für Chlorid auf mg/l ab 2015) werden nicht fristgerecht verlangt. Das eingeleitete Gesamtvolumen der Salzabwässer darf ab dem ein Volumen von 8 Mio. cbm/a nicht überschreiten. Dieser Wert liegt um 3.3 Mio. cbm/a oder 70% über dem Durchschnittswert der in den Jahren 1995 bis 2008 in die Werra eingeleiteten Abwassermengen. Selbst der Höchstwert aus diesem Zeitraum (6,8 Mio. cbm im Jahre 2007) darf 2020 noch um 1,2 Mio. cbm/a oder 17% überschritten werden. Das genehmigte Gesamtvolumen könnte auch bei einer Produktionssteigerung nicht ausgenutzt werden, ohne die sonstigen Grenzwerte am Pegel Gerstungen zu überschreiten. Der Grenzwert für die Wasserhärte bleibt bis zum auf dem jetzigen Niveau von 90 dh, danach wird er ersetzt durch einen Grenzwert für Magnesiumionen. Ab dem darf der Magnesiumgehalt im Flusswasser am Pegel Gerstungen den Wert von 230 mg Mg/l nicht überschreiten. Daraus errechnet sich eine Wasserhärte von 60 dh. Dieser Wert liegt höher als der kriegsbedingte Grenzwert aus dem Jahre 1942 (55 dh). Der Grenzwert für Chlorid bleibt bis zum unverändert bei mg Chlorid/l. Erst an dem soll er auf mg Chlorid/l gesenkt werden. Im Genehmigungszeitraum soll die Laugenverpressung fortgeführt werden. Es ist deshalb in hohem Maße unwahrscheinlich, dass die erlaubten Grenzwerte für Chlorid und Kalium eingehalten werden können. Es ist davon auszugehen, dass diese Erlaubnis bereits jetzt darauf abzielt, dass es rechtzeitig möglich sein wird, einen Teil der Abwässer über eine Pipeline an die Oberweser zu führen und dort einzuleiten. 3

4 WWA Die bisherige Entsorgungspraxis (Laugenversenkung in den Untergrund und die Einleitung in die Vorfluter) darf dann in unvermindertem Ausmaß fortgesetzt werden, lediglich der Einleitungsmodus ändert sich. Davon sind die Unterlieger ab der Diemelmündung besonders betroffen. Die Erlaubnis vom soll offenbar gegenüber der EU-Kommission den Eindruck erwecken, man habe hier bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie das Mögliche getan; tatsächlich wird aber der Abstoß von Salzen nicht gemindert. Mit den jetzt erlaubten Grenzwerten ist das Erreichen der Qualitätsziele der EG-WRRL bis zum Jahre 2020 selbst im Unterlauf der Werra unmöglich. Gesamtvolumen der einzuleitenden Abwässer jährliche Einleitmenge Mio. cbm/a 6 4 Jahreswerte Durchschnittswert Jahr Abb. 1 Jährliche Einleitmenge, nach: K+S Kali GmbH, Integriertes Maßnahmenkonzept für das hessisch-thüringische Kalirevier, ohne Autoren- und Datumsangabe, S. 53, per Hand entnommen Hierin sind enthalten die Abwässer aus den Werken Hattorf und Wintershall, ab 2007 auch die Abwässer aus Neuhof-Ellers. Die Abwässer aus dem Werk Unterbreizbach sind nicht berücksichtigt, da sie in die Versenkung gehen. Für die Jahre 2009 bis 2012 liegen uns keine Werte vor. 4

5 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.v. WWA Stellungnahme zur Einleiterlaubnis vom 30. November 2012 z 06. Dezember 2012 Das Gesamtvolumen wird schrittweise reduziert von 10 Mio. cbm/a im Jahre 2013 auf 8 Mio. cbm/a ab dem Jahr Tatsache ist aber, dass in den letzten 20 Jahren durchschnittlich weniger als 4,7 Mio. cbm/a in die Werra eingeleitet worden sind. Die Schwankungsbreite liegt zwischen 3,0 und 6,8 Mio. cbm/a. Der K+S Kali GmbH wird noch im Jahre 2020 noch eine höhere Einleitmenge gestattet, als das Unternehmen benötigt. Die genehmigte Einleitmenge könnte auch nicht bei einer Produktionssteigerung ausgeschöpft werden, ohne den Grenzwert für Chlorid am Pegel Gerstungen zu überschreiten. Grenzwert für die Wasserhärte bzw. für Magnesium genehmigte Grenzwerte für die Wasserhärte in dh dh Jahr Grenzwerte ab 2013 Grenzwert von 1942 Abb. 2 Grenzwerte für die Wasserhärte Ab 2016 sind die Werte aus dem Magnesiumgrenzwert errechnet Der Grenzwert für die Wasserhärte bleibt bis zum Jahre 2015 auf der bisherigen Höhe von 90 dh, danach wird er durch den Grenzwert für Magnesium ersetzt. Bis zum Jahre 2019 soll dieser schrittweise auf 230 mg Magnesium/l gesenkt werden. Daraus errechnet sich eine Wasserhärte von 60 dh; dieser Wert liegt höher als der kriegsbedingte Grenzwert von 1942, der mit 55 dh festgelegt war. 5

6 WWA Die Werra ist dann immer noch nicht zu vergleichen mit natürlichen Gewässern, die in sehr seltenen Fällen ähnliche Härtewerte zeigen. Die Wasserhärte in der Werra wird fast ausschließlich durch Magnesiumionen bewirkt, das wird unter natürlichen Bedingungen nicht beobachtet. Die hohen Magnesium- und Kaliumgehalte sind die wichtigsten Faktoren für den schlechten ökologischen Zustand in Werra und Weser. Zum Erreichen des guten ökologischen Zustands gemäß EG-WRRL muss ein Wert von 30 mg Magesium/l unterschritten werden. Grenzwert für Chlorid Der Grenzwert für Chlorid soll ab dem Jahre 2020 von jetzt mg Chlorid/l auf mg Chlorid/l abgesenkt werden. Dieser Grenzwert entspricht dem Ziel, das die K+S Kali GmbH schon im Jahre 2015 erreichen wollte. Zum Erreichen des guten ökologischen Zustands gemäß EG-WRRL muss ein Wert von 300 mg Chlorid/l unterschritten werden. der Grenzwert gem. Trinkwasserverordnung liegt bei 250 mg Chlorid/l. Grenzwert für Kalium Der Grenzwert für Kalium wird neu festgelegt. Er soll von 200 mg Kalium/l im Jahre 2013 auf 150 mg Kalium/l im Jahre 2020 gesenkt werden Zum Erreichen des guten ökologischen Zustands gemäß EG-WRRL muss ein Wert von 20 mg Kalium/l unterschritten werden. Die Einhaltung der Grenzwerte Es muss aus zwei Gründen bezweifelt werden, dass die Grenzwerte für Kalium, Magnesium (bzw. Wasserhärte) und Chlorid unter den gegenwärtigen und im Integrierten Maßnahmenkonzept der K+S Kali GmbH beschriebenen Bedingungen erreicht werden können: 6

7 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.v. WWA Stellungnahme zur Einleiterlaubnis vom 30. November 2012 z 06. Dezember Das Maßnahmenprogramm der K+S Kali GmbH aus dem Jahre 2009 sieht vor, dass Salzabwässer so behandelt werden (teilweises Eindampfen, Tiefkühlen), dass vermehrt feste Reststoffe anfallen, die auf den Salzhalden abgelagert werden sollen. Denselben Zweck hat der Ersatz von nassen Aufbereitungsverfahren durch das trockene ESTA-Verfahren in einem der Betriebe. Eine damit zu erreichende Senkung der Chloridfracht ist aber nur vorübergehend. Die zusätzlichen festen Reststoffe werden vom Regen gelöst und gelangen mit den Haldenlaugen in die Vorfluter. Die Gesamtbelastung der Flüsse wird also nicht gesenkt, sondern nur zeitlich gestreckt. Da die Haldenerweiterung auf das doppelte Volumen bereits genehmigt ist, wird sich auch den Anfall an Haldenlaugen nahezu verdoppeln. Dies bestätigt auch die Gesamtstrategie zur Verminderung von Umweltbelastungen gemäß 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Land Hessen, dem Freistaat Thüringen und der K+S Kali GmbH (von K+S im Herbst 2009 veröffentlicht). Aus den Tabellen 10.1 und 10.2 (S ) lässt sich folgende Entwicklung der Frachten berechnen: Menge und Frachten der Haldenlaugen von den Rückstandshalden Hattorf, Wintershall und Neuhof-Ellers Parameter Einheit Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2008 Zu erwartender Durchschnitt in der Nachbergbauphase Kalium to/a Magnesium to/a Natrium to/a Chlorid to/a Sulfat to/a Volumen Mio. cbm/a 1,87 3,32 7

8 WWA 2. Die K+S Kali GmbH will die Laugenversenkung im Werrarevier fortsetzen; der Antrag für eine Verlängerung der Erlaubnis über das Jahr 2015 hinaus ist bereits gestellt. In einer Pressemitteilung vom hat das Unternehmen darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Abwässer ohne Fortsetzung der Laugenverpressung nicht möglich sei. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) hat im Jahre 2007 darauf hingewiesen, dass der Speicherraum Plattendolomit nicht, wie in den Genehmigungen angenommen, nach oben und unten dicht ist. Die versenkten Abwässer gelangen in die darüber liegenden Grundwasserstockwerke und in die Werra. (Fritzsche, Vortrag auf der 1. Anrainerkonferenz, ) Im Jahre 2007 hat dies zur Einstellung der Laugenverpressung im Fuldarevier geführt. Das HLUG geht davon aus, dass ca. ein Drittel der jährlich versenkten Abwassermenge über die diffusen Einträge wieder in die Werra gelangt. Der Chlorideintrag aus dieser Quelle ist so hoch, dass bei Niedrigwasser der jetzige Grenzwert für Chlorid von mg Chlorid/l überschritten wird. Die K+S Kali GmbH gibt an, die Laugenverpressung künftig nach einem anderen Verfahren durchführen zu wollen (NIS = Neue Integrierte Salzwassersteuerung ). Danach ist vorgesehen, magnesiumreiche (harte) Abwässer zu verpressen und zur Entlastung weniger harte Formationswässer (mit immer noch dh, vom Unternehmen irreführend als weich bezeichnet) aus dem Untergrund abzupumpen und in die Werra zu leiten. Von diesem Verfahren (von dem Unternehmen auch als Ionenaustausch bezeichnet) verspricht sich die K+S Kali GmbH eine Entlastung der Werra. Das HLUG schreibt dazu (a.a.o., S. 6) Es ist nicht gesichert, dass dieser Ionenaustausch tatsächlich funktioniert. Die Grundwasserbeschaffenheit im Plattendolomit wird durch die harten Abwässer weiter verschlechtert. Es könnte härteres Wasser als bisher in den Buntsandstein übertreten, diesen verschmutzen und letztlich auch als diffuser Eintrag in die Werra gelangen. Der prognostizierte Effekt der NIS ist also nicht nachgewiesen. Das Verfahren ist in Thüringen (Gerstunger Mulde) als Bergversuch gescheitert. Die Laugenverpressung ist dort im Jahre 207 nicht weiter gestattet worden. 8

9 Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.v. WWA Stellungnahme zur Einleiterlaubnis vom 30. November 2012 z 06. Dezember 2012 Auch die Genehmigungsbehörde sieht das hier angesprochene Problem, dass nämlich die jetzt festgelegten Grenzwerte auch nach Umsetzung des Maßnahmenprogramms nicht eingehalten werden können (S. 38 der Genehmigung). Als Entsorgungsalternative zieht sie die Fernentsorgung der Abwässer über eine Pipeline an die Oberweser in Betracht: Die schrittweise Reduzierung der Grenzwerte führt abhängig von den Abflussverhältnissen der Werra zu einer schrittweisen Reduzierung der Einleitkapazitäten. ( ) Die Behörde erachtet es als möglich, dass bereits 2017 und damit vor Beginn der Grenzwertreduzierung auf mg/l Chlorid, 170 mg/l Kalium und 270 mg/l Magnesium eine Entsorgungsalternative durch Einleitung der Abwässer über eine Rohrleitung in die Oberweser besteht, so dass eine Reduzierung der Einleitkapazität um mehr als 0,3 Mio. m³/a nicht zum Tragen kommen müsste. Einleitung von Abwässern in die Oberweser Es entsteht zwingend der Eindruck, dass die in der Erlaubnis vom festgeschriebenen Grenzwerte für Chlorid, Kalium und Magnesium nur eingehalten werden können, wenn gleichzeitig die von K+S geplante Fernentsorgung von Abwässern über eine Pipeline an die Oberweser gestattet wird. Diese Entsorgungsvariante ist in der Empfehlung des Runden Tisches vom Februar 2010 beschrieben. Zur Entlastung der Werra soll etwa die Hälfte der im Werra- und Fuldarevier anfallenden Salzabwässer in die Oberweser eingeleitet werden. Die künftige Einleitstelle liegt kurz hinter der Diemelmündung und kurz vor der niedersächsischen Grenze auf hessischem Gebiet. Die Einleitung ist ohne Verletzung des Verschlechterungsverbots der EG-WRRL nur bei Hochwasser möglich, deshalb werden Stapelbecken mit einer Gesamtfläche von 80 ha benötigt. Ein Raumordnungsverfahren für den Bau einer Pipeline ist eingeleitet, der RP Kassel hat eine Einleitgenehmigung in die Oberweser bereits in Aussicht gestellt. 9

10 WWA Ziele und Fristen der EG-WRRL Im Jahre 2009 hat das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie zu der von der K+S Kali GmbH vorgelegte Gesamtstrategie Stellung genommen. (HLUG-Stellungnahme vom Juli 2009, Az.: /09 Kr). Im Hinblick auf die ziel- und fristgerechte Umsetzung der EG-WRRL urteilt die Behörde (S. 2+3): Der Gesamtstrategie fehlt eine übersichtliche Darstellung des zeitlichen Ablaufs der einzelnen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Oberflächen- und Grundwässer. Die K+S Kali GmbH sollte ein begleitendes Projektmanagement Maßnahmenumsetzung aufbauen, mit deren Hilfe Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen zur Verminderung von Umweltauswirkungen in einen zeitlichen Rahmen gestellt, übersichtlich dokumentiert und ständig aktualisiert werden können. ( ) Es ist nicht zu erkennen, dass das Ziel der gute ökologische Zustand bis spätestens 2027 erreicht werden wird (also 90-Perzentilwerte CL < 300 mg/l, K < 20 mg/l, Mg < 30 mg/l). Das hier Gesagte gilt in vollem Umgang auch für die jetzt erteilte Erlaubnis für die Einleitung von Salzabwässern in die Werra. 10

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