Die Unterstützte Kommunikation. und Beratung nach dem Bundesteilhabegesetz

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1 Die Unterstützte Kommunikation und Beratung nach dem DVfR-Symposium Unterstützte Kommunikation am in Frankfurt a.m. Janina Bessenich, stellv. Geschäftsführerin Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. Freiburg i. Br.

2 Gliederung 1. Themenkomplex Beratung im Beteiligungsverfahren zum 2. Vorschläge zum zur Gestaltung der Beratungsstruktur 3. Auswirkungen auf die UK in der Beratung und UK- Beratungsstellen

3 Themenkomplex Beratung im Beteiligungsverfahren zum Reformziele des es Weiterentwicklung des Rechts im Lichte der UN-BRK Selbstbestimmung und individuelle Lebensplanung der Menschen mit Behinderung Modernes Teilhaberecht Prüfung der Möglichkeiten unabhängiger Beratung S. 12/17 Abschlussbericht des BMAS vom

4 Thema Beratung in der AG Ziel: Durch Neuausrichtung der EGH hohe Anforderungen an die Beratung Grundlage für die selbstbestimmte Teilhabe Handlungsbedarf: bestehende Angebote optimieren mit Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung flankieren neue unabhängige Fachberatung S. 12/17 Abschlussbericht des BMAS vom

5 Beratungen im Rahmen der AG Ergebnis: Erhöhter Bedarf an Beratung Notwendigkeit von Qualitätsstandards für Beratungsleistungen Auch Peer Counseling zu berücksichtigen Doppelstrukturen vermeiden Neue Schnittstellen in der Beratungslandschaft vermeiden Keine einheitliche Position hinsichtlich der konkreten Gestaltung Leistungsträger sind wegen der hohen Kosten besorgt Beratungen im Rahmen der AG (Leistungserbringungsrecht) Beratung stärkt die Position des Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck S. 17/25 Abschlussbericht des BMAS vom

6 Auswirkungen auf die Leistungserbringer Unabhängige Beratung Werkstattgespräch Erhöhter Bedarf an Beratung und Notwendigkeit von Qualitätsstandards Werkstattgespräch bundesweites Förderprogramm zum Aufbau von flächendeckenden Beratungsstrukturen

7 Workshop des BMAS am : Unabhängige Beratung Ziel: Stärkung der Position des Leistungsberechtigten Handlungsbedarf: Kompetente und umfassende Beratung erforderlich Durch Neuausrichtung der EGH hohe Anforderungen an die Beratung Klärung des Begriffes unabhängige Beratung Handlungsoptionen: Einführung eines individuellen Rechtsanspruchs auf Beratung Förderung von Beratungsstellen für unabhängige Beratung durch ein Bundesprogramm

8 Workshop des BMAS am : Unabhängige Beratung Ergebnis: Förderung von Beratungsstellen für unabhängige Beratung durch ein Bundesprogramm Konzeptionelle Anlehnung an die Förderung von Beratungsstellen gegen Diskriminierung Kostenlose Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderung Anlehnung an Förderprogramme auf Landesebene Schaffung von niedrigschwelligen Angeboten ( Angebotsmodell )

9 Workshop des BMAS am : Unabhängige Beratung Bundesprogramm: Förderung von unabhängigen Beratungsstellen Förderung auf Antrag Förderung von nichtöffentlichen Stellen, die berechtigt sind außergerichtliche Beratung zu leisten mit Nachweis der Eignung und Neutralität Zugelassene und förderfähige Stellen nach 8 Abs. 1 Nr. 5 RDG: Verbände der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Verbände zur Förderung der Belange behinderter Menschen nach 13 Abs. 3 BGG Konzept für Inhalte und Methoden der unabhängigen Beratung (z.b. Peer counseling ) Förderrichtlinien des Bundes als Rahmen für förderfähige Beratungskonzepte

10 Workshop des BMAS am : Unabhängige Beratung Bundesprogramm: Förderung von unabhängigen Beratungsstellen Förderentscheidung: BMAS bzw. beauftragter Dritter Förderrichtlinien und Förderumfang: Bausteine wie Einzelberatung, überregionale Vernetzung und Austausch zwischen Beratungsstellen, Informationsveranstaltungen für Menschen mit Behinderung, Dokumentation Finanzierung aus dem Bundeshaushalt - Mitberücksichtigung der Förderprogramme der Länder - Einbringung von Eigen- bzw. Drittmitteln Evaluation und Ideentransfer - wissenschaftliche Begleitung - Prüfung der Möglichkeit der dauerhaften Implementierung

11 Auswirkungen auf die UK in der Beratung Aufnahme der UK in Förderrichtlinien (als Baustein) erforderlich Das Konzept der UK als Teil des Konzeptes der gesamten Beratung von Menschen mit Behinderung Finanzierung der UK-Beratung als Teil der Gesamtberatung aus dem Bundeshaushalt

12 Auswirkungen auf die UK-Beratungsstellen Teilnahme am Bundesprogramm zur Förderung von unabhängigen Beratungsstellen Nachweis der Eignung und Unabhängigkeit der UK-Beratungsstellen Nachweis der Voraussetzungen (Förderrichtlinien): Festlegung des Beratungsumfangs, Einzelberatung, überregionale Vernetzung und Austausch zwischen Beratungsstellen, Informationsveranstaltungen für Menschen mit Behinderung, Dokumentation Finanzierung aus dem Bundeshaushalt - Klärung der Finanzierungsanteile der EGH und der anderen Reha-Träger - Einbringung von Eigen- bzw. Drittmitteln

13 Manche Menschen sehen die Dinge wie sie sind und fragen: Warum? Ich träume von Dingen, die es nie gegeben hat und frage: Warum nicht? (Georg Bernhard Shaw) Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Janina Bessenich, stellv. Geschäftsführerin Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. Karlstr. 40, Freiburg, Karlstr. 40, Freiburg Tel: 0761 / Fax: 0761 / janina.bessenich@caritas.de

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