A N T R A G. des Landtagsklubs FRITZ Bürgerforum Tirol bzw. der Abgeordneten KO Dr. Andrea Haselwanter-Schneider und Dr.

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1 Landtagsklub FRITZ Bürgerforum Tirol im Tiroler Landtag 343/2015 A N T R A G des Landtagsklubs FRITZ Bürgerforum Tirol bzw. der Abgeordneten KO Dr. Andrea Haselwanter-Schneider und Dr. Andreas Brugger betreffend: Tirol sozialer machen: Unabhängige Beratung für Eltern behinderter Kinder ermöglichen! Die unterfertigten Abgeordneten stellen den A N T R A G: Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, den Rechtsanspruch auf Beratung in einer unabhängigen Beratungsstelle für Eltern behinderter Kinder im Nachfolgegesetz des Tiroler Rehabilitationsgesetzes zu verankern. Weiters wird beantragt, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit zuzuweisen. B E G R Ü N D U N G: Eltern von Kindern mit Behinderung sind auf verschiedenen Gebieten mehr belastet, als viele andere Eltern. Zu den vielen Arzt- und Begutachtungsterminen kommen zahlreiche Behördengänge dazu, die immer mit einem erhöhten Erklärungsbedarf und einer vermittelnden Rolle zusammenhängen. Neben dem ohnehin oft nicht leichten Alltag für die Betroffenen führt dies zu einer weiteren Frustration. Aus diesem Zusammenhang ergibt sich, dass Eltern behinderter Kinder in einer professionellen, unabhängigen (im Sinne von unabhängig von einer bestehenden Einrichtung) Beratungsstelle die notwendigen Hilfestellungen erhalten. Beratung ist aktuell keine eigene Leistung, die im Rahmen des Tiroler Rehabilitationsgesetzes erbracht wird. Die Leistungsbeschreibungen, die im Rahmen des Transparenzprozesses erarbeitet wurden, sind auf der Website des Landes Tirol, Abteilung Behindertenhilfe unter veröffentlicht.

2 Im Rahmen des Transparenzprozesses wurde eine Befragung von NutzerInnen zu Leistungen der Tiroler Behindertenhilfe durchgeführt, die als ein zentrales Ergebnis den Bedarf an besserer und v.a. nicht an Träger gebundener Beratung ergeben hat (vgl. Beilage 1). In Tirol befindet sich die Familienberatungsstelle von Integration Tirol in Wattens. Sie ist eine vom Ministerium anerkannte Beratungsstelle. Dort erhalten alle betroffenen TirolerInnen die notwendige Unterstützung nach dem Familienberatungsförderungsgesetz. Die Beratungen sind kostenlos und anonym. Seit der Neugründung von Integration Tirol im Jahr 2007 haben sich die Beratungszahlen fast verzehnfacht. Wurden 2008 noch 305 Beratungen durchgeführt, stieg das Beratungsaufkommen auf Beratungen im Jahr 2014 (vgl. ua. Jahres- und Tätigkeitsbericht Integration Tirol, 2014). Laut Vorgaben des Familienministeriums sollten die Beratungen das Tiroler Unterinntal abdecken. Mittlerweile liegt der Schwerpunkt der Beratungen allerdings mit rund 48% bei Innsbrucker Familien und rund 15% bei Familien im Bezirk Innsbruck Land. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Beratung liegen auf den Themen Kindergarten, Schule, finanzielle Unterstützungen, Arbeit, Beruf, Wohnen, Sachwalterschaft, psychosoziale Begleitung (vgl. ua. Jahres- und Tätigkeitsbericht Integration Tirol, 2014).

3 Von Seiten des Landes wird den Betroffenen gegenüber argumentiert, dass in den Bezirkshauptmannschaften Beratungsstellen angesiedelt sind, die aber erfahrungsgemäß keine unabhängige Beratung anbieten! Das heißt, dass an den sogenannten ausgelagerten Rehastellen die bestehenden Rehabilitationsgesetze umgesetzt werden und die Beratungen in Richtung der bestehenden Rehabilitationseinrichtungen erfolgen. Die Verantwortlichen dieser Stellen verfügen über ein geringes Know How in Richtung Inklusion. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass eine Verwaltungseinrichtung des Landes niemals eine unabhängige Beratungsstelle sein kann. In vielen Fällen erhalten Betroffene Informationen von den Einrichtungen und geben dann bei der Bezirkshauptmannschaft nur mehr den Antrag ab. Es gibt also zu wenig Beratung pro Integration bzw. Inklusion. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die von Österreich bereits im Jahr 2008 ratifiziert wurde, steht für Integration und Teilhabe. Eine zentrale Forderung richtet sich auch in Richtung unabhängige Beratung. Gerade deshalb müssen Beratungsstellen gestärkt werden, die im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention für Integration und Teilhabe arbeiten. Integration Tirol, Wibs und Menschen mit Psychiatrieerfahrung fordern schon lange unabhängige Beratung in dem Sinne, dass sie unabhängig von Einrichtungen agieren können. Die UN- Behindertenrechtskonvention sieht auch vor, dass Peer Beratung (Betroffene beraten Betroffene) ein fixes Element in der Beratungslandschaft ist (siehe Beilage 2). Unabhängige Beratung kann nur von einer Beratungsstelle angeboten werden, die von Betroffenen (Eltern mit Kindern mit Behinderung bzw. Menschen mit Behinderung) getragen wird und selber keine Einrichtung führt. Nur unabhängige Beratungsstellen können der Forderung nach gleichberechtigter Teilnahme in allen Bereichen des täglichen Lebens gerecht werden. Beratungsstellen die an Großeinrichtungen wie der Lebenshilfe angegliedert sind arbeiten für "ihre Einrichtungen". Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben, sich unabhängig von ihren Einrichtungen, in denen sie wohnen, arbeiten oder ihre Freizeit verbringen beraten zu lassen. Auch Institutionen, Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Arbeitgeber, Vermieter etc. benötigen Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung der UN-Konvention. Innsbruck, am 01. Oktober 2015

4 4. Zusammenfassung Im Rahmen des Auftrages Partizipation von Nutzerinnen und Nutzern bei der Entwicklung des Leistungskatalogs wurden insgesamt 115 Nutzerinnen und Nutzer fast aller Leistungen der Behindertenhilfe in Tirol im Rahmen von 8 Fokusgruppen, 8 Gruppenbefragungen und 5 Einzelbefragungen einbezogen und befragt. Die Gruppenbefragungen wurden durch 5 verschiedene geschulte Peer- EvaluatorInnen (Menschen mit Behinderung bzw. NutzerInnen von Leistungen) durchgeführt. Aus den Rückmeldungen der NutzerInnen-Befragung lässt sich ein Handlungsbedarf in den folgenden Themenbereichen zusammenfassen: Zugang zu Informationen über Leistungen: Informationen und Leistungen müssen vorhanden und ohne lange Wartezeiten zugänglich sein derzeitiger Zustand wird von NutzerInnen als Betteln und Kämpfen anstelle von Recht erlebt. Dazu braucht es unabhängige, regionale Beratungsstellen mit transparenten Informationen, manche fordern Beratung durch ausgebildete Peers ein. Darüber hinaus brauchen die Betroffenen bei Problemen eine neutrale Anlaufstelle. Zugänglichkeit: alle Leistungen müssen schnell, flexibel und ohne bürokratische Hürden zugänglich sein viele sind es schon, einige noch nicht bzw. regional noch nicht. Selbstbestimmung und Mitsprache: Nutzerinnen und Nutzer fordern ihr Recht auf Selbstbestimmung und Mitsprache ein und zwar nicht nur ja, beim Kochen (was gekocht wird), sie wollen, dass man ihnen etwas zutraut, sie fordern Betroffenengruppen ein und haben die Möglichkeit der Mitsprache in diesem Prozess positiv erlebt. Auswahlmöglichkeit: Nutzerinnen und Nutzer von Arbeitsangeboten fordern mehr Praktika in Betrieben, die Möglichkeit des Wechsels in den Arbeitsmarkt (mit Rückkehrmöglichkeit), eine gerechte Bezahlung und Selbstvertretung an der Arbeitsstelle. Nutzerinnen und Nutzer von Wohnangeboten fordern eine Wahlmöglichkeit der Wohnform und die Möglichkeit des Wechsels von einer Form in eine andere. Persönliche Bedürfnisse: Nutzerinnen und Nutzer der Leistungen Frühförderung, Therapien, Seh-und Hörbehinderungen sowie Assistenzen fordern Leistungen im Bereich System Familie und Familienentlastung und individuelle Lösung für individuelle Bedürfnisse. Brigitte Carraro, Johannes Ungar, Innsbruck, 14. Juni 2013 Seite 29 von 40

5 Warum ist unabhängige Peer-Beratung wichtig? Mein Name ist Reinhard Köbler und ich arbeite seit 10 Jahren im Projekt WIBS in Innsbruck. Ich bin ein Mensch mit Lernschwierigkeiten. Ich arbeite als Peer-Berater. Peer-Beratung ist ein englisches Wort. Peer-Beratung heißt: Gleiche beraten Gleiche. Menschen mit Lernschwierigkeiten beraten also andere Menschen mit Lernschwierigkeiten. Ich habe eine Ausbildung als Peer-Berater gemacht. Bei meiner Arbeit habe ich die Erfahrung gemacht, dass es wichtig ist nichts weiter zu erzählen. Denn Menschen mit Lernschwierigkeiten erzählen bei der Beratung oft persönliche Sachen. Zum Beispiel über Gewalt und sexuellen Missbrauch. Menschen mit Lernschwierigkeiten wollen oft nicht, dass andere etwas davon erfahren. Menschen mit Lernschwierigkeiten werden mit ihren Problemen und Sorgen oft nicht ernst genommen. Wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten von anderen Menschen mit Lernschwierigkeiten beraten werden, fühlen sie sich ernst genommen. Was ist unabhängige Peer-Beratung? Viele Menschen mit Lernschwierigkeiten leben in Einrichtungen. Dort arbeiten und wohnen sie. In den Einrichtungen gibt es Angebote und viele Regeln. Für die Menschen mit Lernschwierigkeiten ist es oft schwierig zu sagen, ob sie ein Angebot gut finden oder nicht. Oder ob sie ein Angebot wollen oder nicht. Für die Menschen mit Lernschwierigkeiten ist es oft schwierig zu sagen, ob sie eine Regel gut finden oder nicht. Sie trauen sich nicht sagen, ob ihnen die Regel oder das Angebot passen. Denn sie sind von der Einrichtung abhängig. Deshalb brauchen sie Peer-Beratung, die von der Einrichtung unabhängig ist. Gute Peer-Beratung muss von außen kommen. Nur so können Menschen mit Lernschwierigkeiten herausfinden, was sie wirklich wollen.

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