Welchen Beitrag leistet die Stadt Gütersloh in der Mobilfunkdiskussion? Möglichkeiten und Grenzen in 7 Thesen
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- Teresa Adenauer
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1 1 Mobilfunk in Gütersloh Welchen Beitrag leistet die Stadt Gütersloh in der Mobilfunkdiskussion? Möglichkeiten und Grenzen in 7 Thesen Christine Lang, Beigeordnete und Umweltdezernentin 1. Die Stadt sieht sich in der wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Verantwortung, die Schaffung der notwendigen Mobilfunkinfrastruktur zu unterstützen. Das Benutzen von Mobiltelefonen ist inzwischen im privaten und geschäftlichen Bereich selbstverständlich geworden. Die Zahl der Mobilfunksendeanlagen ist in den letzten Jahren ständig angestiegen und wird auch zukünftig noch weiter zunehmen, weil für immer mehr Teilnehmer eine bedarfsgerechte Funkversorgung mit steigenden Ansprüchen an die Leistungsfähigkeit zu gewährleisten ist. Dies ist eine weltweite Entwicklung. Die Mobilfunktelefonie gehört mit zu den größten Wachstumsmärkten. Mit der Vergabe der UMTS-Lizenzen (Universal Mobile Telecommunications System) stehen für den Nutzer multimediale Anwendungsmöglichkeiten zur Verfügung, die sich in einem steilen Aufwärtstrend bewegen und in ein paar Jahren für breite Bevölkerungsteile zum Alltag dazu gehören werden. Bürger und Wirtschaft fragen diese Dienste so stark nach, dass sich dem niemand entziehen kann. Die Stadt Gütersloh sieht sich deshalb in der Verantwortung dieser Entwicklung zu unterstützen, damit auch die Gütersloher Wirtschaft und Bürgerschaft von dieser Technologie profitieren kann. 2. Aus Gründen der Vorsorge ist auch die Stadt Gütersloh daran interessiert, Strahlungsimmissionen zu minimieren, ohne die Funktionsfähigkeit des Mobilfunks in Frage zu stellen. Hinsichtlich der gesundheitlichen und biologischen Wirkungen von Hochfrequenzstrahlung wird zwischen thermischen Auswirkungen (Erwärmungseffekte) und nicht thermischen bzw. athermischen Auswirkungen (Effekte, die nicht auf eine Erwärmung zurückzuführen sind) unterschieden. Die thermischen Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder auf den menschlichen Körper sind sehr gut erforscht, seit langem bekannt, weitgehend unstrittig und durch die 26. BImSchV entsprechend geregelt. Kontrovers diskutiert werden dagegen die möglichen nicht thermischen Auswirkungen der Hochfrequenzstrahlung auf die Gesundheit von Menschen. So wird über spezielle Auswirkungen berichtet, die sich nicht durch den thermischen Effekt erklärt werden können. Die Datenlage in diesem Bereich ist noch unklar, sodass athermische Effekte bei der Festsetzung der deutschen Grenzwerte (26. BImSchV) bisher nicht berücksichtigt worden sind, was zum Teil auf energische Kritik stößt. Noch nicht erforscht sind insbesondere die Langzeitwirkungen, weil
2 2 sich Mobilfunknetze noch nicht lange genug im Einsatz befinden. Daher können noch keine belastbaren Aussagen über solche Wirkungen auf den Menschen getroffen werden, weil diese sich ggf. erst nach längerer Zeit zeigen. Die Stadt ist deshalb der Meinung, dass unabhängig von den Grenzwerten der 26. BImSchV dem Vorsorgeaspekt bei der Mobilfunknutzung, aber auch bei anderen Quellen von Elektrosmog eine besondere Bedeutung zukommen muss. 3. Die Stadt hat aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes keine Möglichkeiten Mobilfunkanlagen mit Mitteln des Baurechts zu verhindern. Die Frage, nach welchen Vorschriften die baurechtliche Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen zu beurteilen ist, hängt von vielerlei Faktoren ab. Handelt es sich um eine selbständige Anlage oder um einen Aufsatz auf ein bereits vorhandenes Gebäude, liegt der Standort im Außenbereich, im unbeplanten Innenbereich oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und wie ist der Gebietscharakter zu qualifizieren. Je nach Beantwortung dieser Vorfragen kommen unterschiedliche rechtliche Bestimmungen zur Anwendung. Aus Zeitgründen kann ich hier keine detaillierten Ausführungen dazu machen. Sie dürfte dazu im wesentlichen auch nur eine Frage interessieren, nämlich kann die Stadt die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Mobilfunkanlage davon abhängig machen, dass der Betreiber besondere, unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegende Vorsorgewerte einhält, damit dem vorsorgenden Gesundheitsschutz besser Rechnung getragen werden kann. Die Antwort dazu lautet: Nein, das geht nicht. Diese Frage hat der Bundesgesetzgeber abschließend in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, der Verordnung über elektromagnetische Felder, geregelt. Dort sind Grenzwerte für Hochfrequenzanlagen festgelegt. Durch die Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post wird für jede einzelne Anlage bescheinigt, dass diese Grenzwerte eingehalten werden. Der Kommune ist es verwehrt, weitergehende Anforderungen zu stellen. Nach unserer Rechtsordnung hat jeder Bauherr und jeder gewerbliche Betreiber von Anlagen einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn sein Vorhaben die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Es ist deshalb jeder Kommune verwehrt und im Falle der Zuwiderhandlung macht sie sich schadensersatzpflichtig, wenn an sich genehmigungsfähige Vorhaben aus weitergehenden Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes versagt werden. So gesehen ist für die Gemeinde eine Mobilfunkanlage eine bauliche Anlage wie jede andere auch. Natürlich sind die allgemeinen Fragen des Abstandsrechts, der Standsicherheit, des Brandschutzes ggfs. des Denkmalschutzrechts und andere typische baurechtliche Fragen zu beurteilen. Aber die die Bevölkerung besonders interessierenden Gesundheitsfragen, werden von einer anderen Behörde beurteilt und verbindlich entschieden. 4. Direkten Einfluss auf Standortentscheidungen hat die Stadt nur bei eigenen Grundstücken und Gebäuden. Diese Lenkungsmöglichkeit soll durch Standortvorschläge aktiv genutzt werden.
3 3 Ein genereller Ausschluss von Mobilfunksendeanlagen auf städtischen Grundstücken und Gebäuden führt dazu, dass die Stadt keinerlei Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb von Sendeanlagen besitzt. Die Betreiberfirmen werden dann auf Ersatzstandorte in der unmittelbaren Nachbarschaft ausweichen. Hierdurch können empfindliche Standorte, wie z. B. ein Kindergarten oder eine Schule, möglicherweise sogar stärkeren Immissionen ausgesetzt werden. Soweit Mobilfunksendeanlagen auf städtischen Grundstücken und Gebäuden errichtet werden, wird in den Verträgen ein Kündigungsvorbehalt für grundlegende neue Erkenntnisse bezüglich einer Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk sowie für eine sofortige Anpassungspflicht der Mobilfunksendeanlagen an neue Grenzwerte festgelegt. Zudem werden die Betreiber über die Verträge dazu verpflichtet, bei grundlegend neuen Gesundheitserkenntnissen die Anlage gegebenenfalls auch wieder abzubauen. Ziel dieser Vorgehensweise ist einzig und allein die Minimierung der Strahlenbelastung an sensiblen Standorten im Rahmen der städtischen Möglichkeiten und nicht etwa die Einkommenserzielung durch Mieterträge von Mobilfunkstandorten für den städtischen Haushalt (die möglichen Erträge können keinen nennenswerten Beitrag für den städtischen Haushalt erwirtschaften). 5. Anlagen auf städtischen Liegenschaften werden nicht an Standorten mit empfindlichen Nutzungen errichtet und so positioniert, dass solche Standorte möglichst geringen Feldstärken ausgesetzt werden. Als Standorte mit empfindlichen Nutzungen werden Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime betrachtet. In einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe der Verwaltung, bestehend aus den Fachbereichen Immobilienwirtschaft, Umweltschutz, Stadtplanung, Bauordnung und Sport (wegen der eventuellen Bereitstellung von Sportanlagen), wurden aus Gründen der Akzeptanz und insbesondere aus Vorsorgegründen die genannten Nutzungen als sensible Bereiche festgelegt. Die Einflüsse elektromagnetischer Strahlung im Bereich dieser Nutzungen sollen weitgehend minimiert und Mobilfunksendeanlagen nach Möglichkeit nicht in unmittelbarer Nähe errichtet werden. Gerade diese sensiblen Standorte bieten immer wieder Anlass für Diskussionen in der Öffentlichkeit. Mobilfunksendeanlagen auf städtischen Grundstücken und Gebäuden sollen natürlich grundsätzlich so positioniert und ausgerichtet werden, dass Standorte mit empfindlichen Nutzungen im Strahlungskegel sowie auch unter Berücksichtigung von Reflexionen und Beugungserscheinungen möglichst geringe Feldstärken aufweisen. 6. Die Stadt als Moderatorin bei Standortabstimmungen. Auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen über den Informationsaustausch werden die Kommunen über bestehende und zukünftige Mobilfunknetze durch die Netzbetreiber informiert: a) Die Stadt erhält Informationen über bestehende und geplante Mobilfunkanlagen; sie stellt keine technischen Überprüfungen der Ausbaupläne an. Sie kann aber innerhalb von 8 Wochen Stellung zu neuen Standortvorschlä
4 4 gen nehmen und Alternativstandorte innerhalb der Suchkreise vorschlagen. In Gesprächen der Stadt mit den Mobilfunkbetreibern auf der Basis der bundesund landesweiten Mobilfunkvereinbarungen wurde abgestimmt, dass die einzelnen Betreiberfirmen die Stadt Gütersloh über das bestehende Mobilfunknetz und über neue geplante Mobilfunksendeanlagen informieren. Es erfolgen allerdings von städtischer Seite keine technischen Überprüfungen der Ausbaupläne der unterschiedlichen Betreiberfirmen. b) Die Stadt stellt den Betreibern Informationen über Standorte mit empfindlichen Nutzungen zur Verfügung mit der Bitte um angemessene Berücksichtigung. Die Ausweisung schematischer Schutzzonen erscheint funktechnisch nicht sinnvoll. Generell ausgewiesene Sicherheitsabstände zu sensiblen Standorten oder Schutzzonen um diese Nutzungen erscheinen zwar wegen unterschiedlichster Effekte und Einflussfaktoren nicht sinnvoll zu sein und halten möglicherweise einer genauen Überprüfung oder einem Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht stand. Dennoch ist den Betreibern eine Karte der sensiblen Bereiche mit Grundschulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen und Spielplätzen in Gütersloh zur Verfügung gestellt worden. Die Betreiber wurden gebeten, diese Bereiche bei Standortplanungen aus Gründen der Akzeptanz, besonders aber auch aus Vorsorgeaspekten so zu berücksichtigen, dass dort die Einflüsse elektromagnetischer Strahlung minimiert und Mobilfunksendeanlagen nicht in unmittelbarer Nähe errichtet werden. c) Kommunen und Öffentlichkeit werden über Messergebnisse informiert. Bei bisherigen Immissionsmessungen wurden die gesetzlichen Grenzwerte weit unterschritten. Im Jahre 2003 sind Immissionsmessungen an drei Gütersloher Mobilfunkstandorten durchgeführt worden. Im August wurde die Stadt bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten zur messtechnischen Überprüfung beteiligt. Der Standort Stohlmannplatz 3 wurde daraufhin bei der landesweiten Messreihe berücksichtigt, die der TÜV Nord im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk e. V. durchführte. Im November 2003 fanden zwei weitere Messungen von Feldstärken im Bereich von Mobilfunkbasisstationen des Anbieters T-Mobile (Standorte: Am Anger 16 und Weserstraße 21) unter Beobachtung des Fachbereiches 31 sowie eines Mitarbeiters aus dem Landesumweltamt NRW statt. Im Ergebnis wurden die gesetzlichen Grenzwerte an den betrachteten Einwirkungsorten jeweils deutlich unterschritten. 7. Die Stadt informiert die Bevölkerung über Presse und Internet zum Mobilfunknetz in Gütersloh. Die zuständigen Ratsausschüsse werden im Einzelfall vorrangig bei städtischen Liegenschaften beteiligt. Im städtischen Umweltkalender 2003 ist beispielsweise das Thema Mobilfunk und Elektrosmog als Monatsthema aufgegriffen worden. Das Thema Mobilfunk wurde bereits im Umweltausschuss behandelt. In der umfangreichen Verwaltungsvorlage wurden auch verschiedene Minderungsmöglich
5 5 keiten der alltäglichen Strahlungsbelastungen dargestellt. Zu einzelnen Standorten und hinsichtlich der grundsätzlichen Vorgehensweise bei für Mobilfunksendeanlagen geeigneten städtischen Flächen entscheidet der Grundstücksausschuss in öffentlicher Sitzung. Die von den Mobilfunkbetreibern an die Stadt gemeldeten Standorte werden in ein Mobilfunkkataster aufgenommen, das beim städtischen Fachbereich Umweltschutz geführt und allen interessierten und betroffenen Personen über die städtischen Internetseiten zur Verfügung steht. An dieser Stelle sind zudem verschiedene Links zu den Themen Mobilfunk und Elektrosmog aufgeführt. Die Stadtverwaltung will hierdurch zur Transparenz der Diskussion um den Mobilfunk beitragen. Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass ich auch mit diesem Kurzreferat zur Transparenz beitragen konnte, und Sie jetzt besser verstehen, welche begrenzten Einflussmöglichkeiten eine Kommune bei diesem Thema nur hat.
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