Teilnehmerrekord beim. 4. Brandenburger Krebskongress. Aussicht auf den 118. Deutschen Ärztetag. Seite 6. Arzt und Recht: Neues Mindestlohngesetz

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1 Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg 25. Jahrgang April Teilnehmerrekord beim 4. Brandenburger Krebskongress Foto: Anja Zimmermann M.A. Aussicht auf den 118. Deutschen Ärztetag Seite 6 Arzt und Recht: Neues Mindestlohngesetz Seite 10 Krebsregister Brandenburg-Berlin: Vereinbahrung unterzeichnet Seite 9 4. Brandenburger Krebskongress Seite 19

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3 INHALT Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg 25. Jahrgang April KAMMERINFORMATIONEN / GESUNDHEITSPOLITIK MHB Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte... 5 Interview: Ausblick auf den 118. Deutschen Ärztetag... 6 Terminhinweis Neufassung der Krankenhausbehandlungsrichtlinien... 8 Schlichtungsstelle Ärztliche Mitglieder gesucht... 9 Krebsregister Brandenburg-Berlin: Vertragsvereinbarung unterzeichnet... 9 Seite 9 Seite 19 ARZT UND RECHT Neues Mindestlohngesetz Die wichtigsten Eckpunkte Erneute Änderung bei der Verschreibung von Medizinprodukten FORTBILDUNG Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA Zertifizierte Kasuistik Folge AKTUELL MASERN RKI-Ratgeber für Ärzte Brandenburger Krebskongress Erste Neuropsychologische Ambulanz in Nordbrandenburg Krebs in Brandenburg Landesbericht des GKR erschienen Fachtagung 11. Perinatalkonferenz des Landes Brandenburg Volkskrankheit Adipositas Ganzheitliche Behandlung Forschungsprojekte für Innovation und Behandlungs exzellenz an Klinikum Frankfurt (Oder) vergeben Gütesiegel für Spitzenqualität in der medizinischen Versorgung apobank Bundesweiter Ideenwettbewerb ausgerufen REZENSIERT Die Anti-Stress-Ernährung Finde zu Dir selbst zurück wirksame Wege aus dem Burnout Seite 24 PERSONALIA Geburtstage im April KULTURECKE Der weiße Schal Scheuerecker-Ausstellung in Potsdam WEITERE RUBRIKEN Editorial... 4 Kurse und Fortbildungsangebote KVBB informiert LUGV, Abteilung Gesundheit Brandenburgisches Ärzteblatt

4 EDITORIAL Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dipl.-Med. Sigrid Schwark Foto: Thomas Kläber Unser Gesundheitsminister Gröhe hat wie kaum ein anderer Minister zuvor in so kurzer Amtszeit so viele Gesetze angepackt. Mehr als ein halbes Dutzend sind im Entwurfsstadium oder darüber hinaus. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht in irgendeiner Ärztezeitung Neuigkeiten verbreitet werden. Wer sich nebenbei auch noch um Patienten kümmert schafft es kaum, sie alle zu lesen und zu verstehen. So sollen die ambulante Versorgung gestärkt und die Pflege verbessert werden, Korruption wird bestraft, die Prävention soll ebenfalls verbessert werden, ein Palliativgesetz wird vorbereitet, das E-Health-Gesetz ist in Arbeit und vieles andere mehr. Der Gesetzentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetzt ist zustimmungspflichtig, die Länderkammern erhoffen sich ein Mitwirkungsrecht. Zentraler Streitpunkt ist unverändert die Umsetzung der Regelung zu den Terminservicestellen. Von Kammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Berufsverbänden wurde und wird darüber heftig diskutiert. Wie ist die Sinnhaftigkeit von Terminservicestellen zu bewerten? Auch der Punkt des Aufkaufens von Praxissitzen in, laut Bedarfsplanung, überversorgten Gebieten, bietet viel Sprengstoff. Die ambulante Grundversorgung zu stärken ist eine der Hauptaufgaben, die sich die große Koalition gestellt hat. Wie steht es um die Förderung der Allgemeinmedizin und auch der fachärztlichen Grundversorgung? Um eine flächendeckende, ambulante, stabile Grundversorgung der Patienten zu gewährleisten, ist wohl beides wichtig. Die demographische Entwicklung zeigt, der Anteil älterer pflegebedürftiger und kranker Menschen steigt stetig an. Was zurzeit weniger heftig diskutiert wird und auch lange nicht im Vordergrund in den Medien verbreitet wurde, ist der vierte Anlauf zum Präventionsgesetz. Erst in letzter Zeit, seit dem rasanten Anstieg von Masernerkrankungen, ist besonders die Diskussion um eine Impfpflicht entbrannt. Unser Gesundheitsminister sprach sich dafür aus, unsere Brandenburger Ministerin dagegen. Sie setzt auf Beratung Beratungspflicht? 2016 soll das Präventionsgesetz in Kraft treten, nachdem ja bekanntlich 2013 ein solches im Bundesrat gescheitert ist. Die Forderung der Länder, alle Sozialversicherungsträger bei diesem Thema mit einzubinden bleibt ungehört. Insbesondere soll die Bundesagentur für Arbeit stärker in Präventionskonzepte eingebunden werden. Der Blick des Arztes soll stärker auf gesundheitliche Belastungen und Risikofaktoren des Versicherten gelenkt werden. Wie bekannt ist, bietet der jetzige Check-up (Bogen) nicht mal ein Mindestmaß an möglichen Informationen und Gesundheitsdaten, wie wir es eigentlich bräuchten, so zum Beispiel EKG, Ergometrie, Sonographie, Lufumindestens bei den Rauchern usw. Prävention soll als gesellschaftliche Aufgabe verankert werden und alle Menschen in ihrem täglichen Lebensumfeld erreichen. 500 Millionen Euro sollen pro Jahr dafür zur Verfügung gestellt werden. Woher nehmen? Können die Krankenkassen diese Last stemmen, nachdem in diesem Jahr die Beiträge gesenkt wurden? Wie gestalten sich die geplanten Zusatzbeiträge? Für jeden Versicherten sollen für die Prävention sieben Euro eingeplant werden, zwei Euro davon für eine betriebliche Gesundheitsförderung. Die Ärzte sollen dabei eine wichtige Position einnehmen. Sie sollen eine primärpräventiv orientierte Beratung und Begleitung leisten. Sie sollen Präventionsempfehlungen in Form von ärztlichen Bescheinigungen erstellen! Das klingt nach sehr viel Bürokratie. Der Gesetzgeber ist bisher der Meinung, dass den Ärzten kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Wie schon so oft, ist denen wahrscheinlich nicht klar, was überhaupt zurzeit in den Praxen getan wird. Lobenswert ist, dass die Koalition die Gesundheitsuntersuchung Check-up umgestalten will. Die Altersgrenze von 35 Jahren und der Untersuchungs-Intervall von zwei Jahren sollen wegfallen. Risikofaktoren wie Rauchen, Alkohol, Adipositas, Stress u.a. könnten so schon viel früher durch primärpräventive Maßnahmen reduziert werden. Inhalte und Intervalle könnten nach Alter und Zielgruppen definiert werden. Zusätzliche U- und J-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre für alle Krankenkassen sind im Gespräch. Was gänzlich fehlt, ist die besondere Berücksichtigung der Lebenswelten unserer ganz Kleinen in den Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen. Für erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber sollen Bonusleistungen für den Arbeitgeber und den Versicherten möglich sein. Positiv zu erwähnen ist, dass dieses Gesetz vorsieht, vor einer geplanten Kitaaufnahme eine Impfberatung der Eltern zur Pflicht zu machen. Einzelheiten sollen auf jeweiliger Landesebene bestimmt werden. Das Ziel ist, die Durchimpfungsrate zu erhöhen, möglichst auf 95 Prozent. Ein sehr ehrgeiziges Ziel, aber wichtig. Eine Impfpflicht durchzusetzen wäre aus meiner Sicht noch sinnvoller. Leider sieht dieser Gesetzentwurf bisher keine Verpflichtung zum Impfschutz für Erwachsene vor. Da hofft der Gesetzgeber auf eigenverantwortliches Handeln der Bürger. Ich denke, wir sollten verstärkt bei jedem Arztbesuch, nicht nur zu den Vorsorgeuntersuchungen, unsere Patienten auf erforderliche Schutzimpfungen hinweisen und den Impfausweis kontrollieren. Und liebe Kolleginnen und Kollegen, wie sieht es bei uns selbst aus? Gerade bei den jährlichen Grippeschutzimpfungen geht das medizinische Personal nicht gerade mit gutem Beispiel voran. Und die diesjährige Grippewelle war besonders heftig. Gut geimpft ist auch im Alter wichtig. Mit steigendem Alter sinkt leider die Durchimpfungsrate bei den Auffrischungsimpfungen, besonders in den Alten- und Pflegeheimen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt spannend, Bürokratieabbau bleibt wohl ein Wunsch. Dipl. med. Sigrid Schwark 4 Brandenburgisches Ärzteblatt

5 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK MEDIZINISCHE HOCHSCHULE BRANDENBURG Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte Die Medizinische Hochschule Brandenburg (MHB) und die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) laden zu einer Informations veranstaltung nach Potsdam ein. Noch immer gibt es unter den Ärztinnen und Ärzten in unserem Bundesland Fragen zum neu gestarteten Brandenburger Medizinhochschulbetrieb. Aus diesem Grund laden die MHB und die LÄKB zu einer Informationsveranstaltung rund um das Thema Medizin studieren und lehren an der MHB ein. Als Referenten stehen der Dekan der MHB, Prof. Dieter Nürnberg, die Prodekane Prof. Wilfried Pommerien und Prof. René Mantke, der Leiter des Departments Psychologie Prof. Ludger van Gisteren sowie Prof. Ulrich Schwantes, Koordinator Lehrpraxen, zur Verfügung. Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Medizinerinnen und Mediziner aus dem Land Brandenburg und findet am 17. Juni 2015 in der Potsdamer Geschäftsstelle im Reiterweg 3 statt. Beginn ist Uhr. Anmeldungen bis zum 31. Mai 2015 per an: presse@laekb.de oder per Anmeldeformular über den Postweg an: Landesärztekammer Brandenburg, z. Hd. Anja Zimmermann, Reiterweg 3, Potsdam oder per Fax an Anja Zimmermann M.A. Anmeldeformular Informationsveranstaltung MHB am 17. Juni 2015 Name Vorname Anschrift Telefonnummer Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2015 Hilfsprogramm für Kammerangehörige mit einem Suchtmi elproblem Vertrauenspersonen der Landesärztekammer Brandenburg Gisela Damaschke, Lübben, Tel.: , mail@nervenarzt luebben.de Dr. med. Jürgen Hein, Prenzlau, Tel.: , jue.hein@web.de PD Dr. rer. nat. Dipl. Psych. Johannes Lindenmeyer, Lindow, Tel.: , lindenmeyer@salus lindow.de MR Dr. med. Wolfgang Loesch, Potsdam, Tel.: , loesch.dr.wolfgang@gmx.de PD Dr. med. Gudrun Richter, Schwedt, Tel.: , gu.richter@gmx.de weitere Informa onen und Merkbla auf Dipl. Med. Manfred Schimann, Co bus, Tel.: , mschimann@web.de Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes, Kremmen, Tel.: , ulrich.schwantes@praxis schwante.de Brandenburgisches Ärzteblatt

6 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK INTERVIEW Ausblick auf den 118. Deutschen Ärztetag Dr. Renate Schuster Foto: Thomas Kläber Dr. Jürgen Fischer Foto: Thomas Kläber Stephan Grundmann Fotos: Thomas Kläber Der diesjährige Deutsche Ärztetag findet vom 12. bis 15. Mai in Frankfurt am Main statt. Sieben Brandenburger Ärzte sind Delegierte, mit einigen sprachen wir über gesundheitspolitischen Handlungsbedarf und ihre Erwartungen an den Ärztetag. 1. Wo besteht, sowohl bundesweit als auch in Brandenburg, Ihrer Meinung nach dringender gesundheitspolitischer Handlungsbedarf? Dr. Renate Schuster (Marburger Bund): Mit den Eckpunkten zur Krankenhausreform haben Bund und Länder einen Strukturwandel im stationären Sektor eingeläutet. Ihr Ziel: Krankenhausbetten abbauen, die Qualität der Leistungen erhöhen, die Mengenausweitung stoppen. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dafür bis Ende 2016 erste Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität entwickeln, die geeignet sein sollen, rechtssichere Kriterien und Grundlagen für Planungsentscheidungen der Länder zu sein. Das halte ich für ausgesprochen schwammig. Abschläge für schlechte und Belohnung für gute Qualität heißt doch wieder nur, die Patientenbehandlung mit ökonomischen Kalkülen zu verknüpfen oder gar Patientenselektion zu fördern. Dabei gilt es doch, den Fehlanreizen des DRG- Systems entgegenzusteuern. Ein wirtschaftlich arbeitendes Krankenhaus spart. Woran? Am Personal. Jeder Hygieneskandal, in dem die Medien so gern auf die Missstände in den Krankenhäusern hinweisen, deckt letztlich einen Personalmangel auf. Zur Einhaltung selbst der grundlegendsten Hygieneanforderungen fehlt es an Zeit, an Personal. Qualitätssicherungsverfahren für Krankenhaushygiene sind m. E. ungeeignet, wenn vor Ort die strukturellen Voraussetzungen nicht vorhanden sind. Ein Arzt kann noch so gut operieren, wenn die Pflege danach nicht abgesichert ist, wird immer der Patient der Leidtragende sein. Bundesweit sollten dringend Personalanhaltszahlen geschaffen werden. Auch der Rückzug der Länder aus der Investitionsförderung verschärft die Situation an unseren Kliniken. Die Länder verpflichten sich gerade einmal, den Durchschnitt ihrer Krankenhausausgaben in den Jahren 2012 bis 2014 beizubehalten. Viele Krankenhäuser werden sich auch weiterhin gezwungen sehen, Investitionen aus den Fallpauschalen zu tätigen, also aus Geldern, die für die Patientenversorgung da sind. Ich finde es auch bedenklich, wenn die Beteiligung der Krankenkassen an der Krankenhausinvestition eingeklagt werden kann. Wenn die Krankenkassen auch über Investitionen entscheiden dürfen und die Länder sich aus ihrer Verpflichtung heraushalten dürfen, ist das das Aus für die wohnortnahe Versorgung unserer Patienten. Dr. Jürgen Fischer (Marburger Bund): Der dringendste gesundheitspolitische Handlungsbedarf besteht für mich nach wie vor im Kampf gegen das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur sogenannten Tarifeinheit. Obwohl das Gesetz nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird, besteht die Sorge, dass das Streikrecht des Marburger Bundes als Ärztevertretung verhindert werden soll. Stephan Grundmann (Bündnis Brandenburg/Freier Arztberuf): Kosten trägerpingpong im Zuständigkeitsbereich verschiedener Sozialgesetzbücher: Langzeiterkrankte gerade im psychischen Bereich werden zwischen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, bzw. Jobcenter hin- und hergeschoben, sodass Therapie gelegentlich zur sozialmedizinischen Existenzsicherung wird, da Kostenträger vorrangig das Ziel haben, der jeweils andere solle zahlen. Eine Vermittlungsstelle, bzw. bessere Verknüpfung der Bereiche wäre geboten. Privaten Krankenversicherern sollte verboten sein, als Aktiengesellschaft geführt zu werden. Die Krankenbehandlung unterscheidet sich wesentlich vom Versicherungsgeschäft, z. B. der KFZ-Branche. Es ist ein Unding, wenn private Versicherer daran gewinnen, indem sie einen Schadensfall wie eine Krankenhauseinweisung ( nur bei medizinischer Notwendigkeit zulässig genau dann verordnet sie ein Arzt!) abwenden, bzw. erst nach gründlicher Prüfung mit gehörigem Aufschub zulassen, zu Lasten des Patienten, der Allgemeinheit (Produktionsausfall und Verschleppung der Gesundung, Kosten des verlängerten Ausfalls bei Lehrern und Beamten zahlt der Staat) und des Arbeitgebers; nicht zuletzt auch der Arzt Patienten Beziehung. Ich fordere eine Beweislastumkehr, dass die PKV bei der Ablehnung einer Kostenübernahme ein häufiges Thema in der Psychiatrie und Psychotherapie bei Privatversicherten diese gerichtsfest und ohne Aufwand für den Arzt oder Therapeuten und letztendlich auch kostenneutral für die Versicherten begründen muss. Es ist für mich viel unbezahlte Zeit und Mühe vonnöten, wenn ich mich im Dienste des Patienten gegenüber der Versicherung behaupten muss, angestrebte stationäre Behandlungen durchzufechten und es wird immer schlimmer, da die börsennotierten Unternehmen davon ausgehen, wir ließen die Patienten schon nicht hängen, selbst wenn wir für ein Gutachten nur die Kosten einer Auskunft erstattet bekommen. Dr. Steffen König (Marburger Bund): Ich würde mir mehr Ehrlichkeit in der gesundheitspolitischen Auseinandersetzung wünschen, insbesondere gegenüber den Patienten. Wer eine Priorisierung verteufelt, aber über die Speerspitze GBA die Rationierung vorantreibt, ist unglaubwürdig. Die Politik betreibt seit Jahren unbeirrbar und unbelehrbar eine symptomatische Therapie und scheut sich, die Ursachen an der Wurzel zu packen. Ein besonders krasses Beispiel ist die 6 Brandenburgisches Ärzteblatt

7 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK geplante Terminvereinbarung beim Facharzt. Jeder weiß, wo die Ursachen liegen und dass das Problem zumindest teilweise aufgebauscht wird. Statt die Ursachen anzugehen, sollen sich die Patienten am Ende auch im Krankenhaus ambulant behandeln lassen können. Wer soll das bitte realisieren? Wichtig wäre mir nicht nur über die Durchlässigkeit der Sektorengrenzen zu philosophieren, sondern das Problem auch anzupacken. Dazu gehört aber zwingend eine Harmonisierung der Entgeltkataloge und nicht die ausschließliche Konstruktion von Verschiebbahnhöfen ohne sachgerechte Finanzierung. Als Krankenhausarzt halte ich eine Überarbeitung des DRG-Leistungskataloges für essentiell. Insbesondere ist mir die Differenzierung zwischen medizinischen Leistungen, wie Operationen und Hotelleistungen wichtig. In den letzten Jahren haben wir zunehmend mit Kürzungen zu kämpfen, die über eine Verkürzung der Verweildauer eine systembedingte Unterfinanzierung der medizinischen Leistungen bedingen. Die Abschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer sind nicht sachgerecht kalkuliert. Dr. Jürn v. Stünzner Bündnis Brandenburg/Freier Arztberuf: Als Hausarzt auf dem Brandenburger Land sehe ich die hausärztliche Versorgung mehr und mehr schwinden. Die letzten Hausärzte in einigen peripheren Regionen können sich schon heute vor Arbeit nicht retten. In den letzten Jahren ist zweifelsohne viel passiert (Förderung allgemeinmedizinischer Weiterbildung etc.), doch werden wohl alle diese Maßnahmen nicht ausreichen. Dieses Thema muss weiter im Bewusstsein der Politik verankert werden. 2. Welchen Themen sehen Sie mit besonderer Spannung entgegen? Dr. Renate Schuster: Da ist natürlich die Änderung der Musterberufsordnung zu nennen. Wir befinden uns auf der zweiten Stufe des Konvergenzverfahrens und haben auf der Kammerversammlung im November 2014 über die Änderung der Paragrafen 10, 15, 18 und 20 diskutiert und ein Votum abgegeben. Der Ärztetag wird nun über den Antrag des Vorstandes der BÄK entscheiden. Diesem Tagesordnungspunkt sehe ich mit besonderem Interesse entgegen. Dr. Jürgen Fischer: Mit besonderer Spannung sehe ich den Diskussionen zu den Themen Kommunikative Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten und Medizin und Ökonomie des 118. Deutschen Ärztetages entgegen. Stephan Grundmann: Zum Zeitpunkt des Interviews steht die genaue Tagesordnung noch nicht fest. Sicherlich wird die Sterbehilfedebatte bestimmendes Thema sein. Die Neuordnung der GOÄ ist überfällig. Spannend wird für mich, ob endlich auch von Seiten des Bundes die Sparblockade bei der Beihilfe aufgegeben wird. Für die Sätze des Basistarifs lässt sich Psychotherapie nicht wirtschaftlich erbringen. Am Ende sollten wir über Versorgung und Kostenträger, dann über Geld reden und nicht andersherum. Dr. Steffen König: Ich finde es erfreulich, dass Brandenburg sich mit zwei Grundsatzreferaten in die Plenarsitzung einbringt. Als Weiterbilder interessieren mich natürlich die geplanten Änderungen der Musterweiterbildungsordnung. Ebenso sehe ich den Debatten zur kommunikativen Kompetenz und zur Auswirkung und zum Umgang mit globalen Epidemien mit Spannung entgegen. Dr. Jürn v. Stünzner: Nicht nur in der Bundespolitik sehen wir zurzeit eine höchstkontrovers geführte Debatte zur Sterbehilfe. Die Verabschiedung des Sterbehilfegesetzes ist geplant bis spätestens Mitte Wird man im Gesetz auch die Handschrift der Ärzteschaft erkennen können? Ich bin gespannt auf die sicherlich ähnlich kontroverse Diskussion im Kollegenkreis. Zu hoffen ist, dass vom Ärztetag ein klares Signal an die Politik ausgeht. 3. Welche Erwartungen haben Sie an den diesjährigen Ärztetag? Dr. Renate Schuster: Noch stehen die Themen des Deutschen Ärztetages im Einzelnen nicht fest. Ich hoffe, dass die elektronische Gesundheitskarte wieder ein Thema wird, mit dem sich der Ärztetag beschäftigt. Mit dem E-Health-Gesetz, das 2016 in Kraft treten soll, werden der Selbstverwaltung strikte Zeitvorgaben gesetzt: 2016 sollen die Arztpraxen mit den Kassen vernetzt sein, es soll Medikamentenpläne geben und 2018 soll die Gesundheitskarte auch Notfalldatensätze enthalten. Die kontroversen Diskussionen um Für oder Wider der e-card wurden auf mehreren Ärztetagen ausgetragen. Selbst bin ich überzeugt von der Notwendigkeit des Aufbaus einer modernen Telematikinfrastruktur, musste aber immer wieder die ablehnende Haltung vieler Ärztetagsdelegierten erleben. Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und Sorgen um die finanziellen Belastungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte waren die Hauptgründe. Ob der Gesetzesentwurf die Bedenken ausräumt? In der elektronischen Gesundheitskarte sehe ich ein sinnvolles Instrument für die Sektor übergreifende Qualitätssicherung, für die Patientensicherheit und ein Ankommen unseres Gesundheitswesens im 21. Jahrhundert. Dr. Jürgen Fischer: Ich wünsche mir eine angeregte, ergebnisorientierte Diskussion zu allen Themen und auch eine möglichst einheitliche Meinung der Ärzteschaft. Stephan Grundmann: Als Neuling möchte ich erst einmal Atmosphäre und Kollegen kennenlernen. Wie ich bisher von außen beobachten konnte, dauert es oft sehr lange, bis die von der Ärzteschaft angeschlagenen Themen wirklich bei der Politik landen oder gar in unserem Sinne umgesetzt werden. Ich erhoffe mir eine gute Presse für den Ärztetag und letztlich auch die öffentliche Bereitschaft, unsere Expertise bei allem, was Gesundheit betrifft, anzuerkennen und nicht als Lobbyismus abzutun. Hier habe ich arge Zerrbilder der Kassen Stichwort Priorisierung feststellen müssen. Als ärztlicher Psychotherapeut erwarte ich Geschlossenheit und gegenseitige Wertschätzung der Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen. Dr. Steffen König Foto: privat Dr. Jürn v. Stünzner Foto: privat Brandenburgisches Ärzteblatt

8 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Dr. Steffen König: Ich nehme zum dritten Mal hintereinander am DÄT teil. Deshalb sind mir einige grundlegende Probleme bewusst. Ich würde mir wünschen, dass es der Ärzteschaft gelingt, gemeinsam im Interesse aller Kollegen aufzutreten und nicht über Partikularinteressen zu streiten. Das wird sich sowohl in der Debatte, als auch in der Vorstandswahl zeigen. Außerdem wünsche ich mir sachliche Vorschläge zur Lösung der Finanzprobleme der BÄK. Es macht keinen Sinn, wenn einzelne LÄK den Haushalt ablehnen und nicht bereit sind, umfassend an der Ausgabenreduzierung mitzuwirken. Im Interesse der Handlungsfähigkeit der BÄK sollte jede Ausgabe auf den Prüfstand gestellt werden. Dr. Jürn v. Stünzner: Ich bin das erste Mal auf dem Ärztetag und bin sehr gespannt auf die Diskussionen im Kollegenkreis. Zu hoffen ist auf Geschlossenheit in der Außenwirkung, um politisches Gewicht zu haben. Das Interview führte Anja Zimmermann M.A. Terminhinweis Am 25. April findet in Dahlewitz die erste Kammerversammlung 2015 statt. Kammermitglieder haben die Möglichkeit, als Gäste an den Tagungen teilzunehmen. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Gästeplätzen zur Verfügung. Der Vorstand der LÄKB trifft sich am 24. April zur Sitzung, ebenfalls in Dahlewitz. Interessierte haben auch hier die Möglichkeit, teilzunehmen und ihr Anliegen vorzutragen. Für beide Veranstaltungen melden Sie sich bei der Büroleiterin des Präsidenten, Frau Jahn, unter Telefon an. Anja Zimmermann M.A. GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS Neufassung der Krankenhausbehandlungsrichtlinien Die Krankenhausbehandlungsrichtlinien regeln die Voraussetzungen, unter denen ambulant tätige Kollegen ihre Patienten in eine stationäre Einrichtung einweisen können, bzw. dürfen. Da die Regel gilt: ambulant vor stationär, muss jeder Vertragsarzt schon jetzt genau prüfen, ob eine stationäre Behandlung notwendig ist oder nicht doch eine Möglichkeit existiert, ambulant weiter zu behandeln. Und genau dort hat der G-BA nun erhebliche Erweiterungen beschlossen, die der einweisende Arzt abzuklären hat, bevor er eine stationäre Weiterbehandlung bevorzugt. Waren es bislang vier Punkte, die die Entscheidung beeinflussten, hat der G-BA die Liste auf zwölf Positionen erweitert, die eine ambulante Weiterbehandlung der betroffenen Patienten möglich erscheinen lassen. Diese zusätzlichen Punkte hat nun der Arzt vor einer Einweisung zu überprüfen und erst bei Nichteignung dieser Behandlungsoptionen einzuweisen. Er muss unter anderem Kollegen kennen, welche in einem Krankenhaus eine Ermächtigung zur ambulanten Versorgung besitzen, er muss wissen, wo eine spezialärztliche Behandlung angeboten wird, ob z. B. Hochschulambulanzen geeignet sind, Einweisungen zu vermeiden usw. Der ambulant arbeitende Kollege wird nun nach Gesetzestext nahezu sämtliche nur irgendwie denkbare ambulante Behandlungsoptionen kennen müssen und der stationären Behandlung vorziehen. Die Entscheidung zur Krankenhauseinweisung ist für jeden Patienten schwerwiegend und kein Mediziner geht damit leichtfertig um. Dass jeder Arzt eigentlich nur seinen Patienten verpflichtet sein sollte, die real existierende Vertragswelt aber schon seit langem einen Spagat zwischen den ärztlichen Erfordernissen und den gesetzlichen Vorgaben verlangt, sehen wir nun an dieser Maßnahmenerweiterung, ein Symptom der zunehmenden Misstrauenskultur, die davon ausgeht, dass Ärzte immer mehr Regeln benötigen, um nach dem Empfinden des Gesetzgebers und nicht in erster Linie nach Richtwerten zum Wohle der Patienten tätig zu werden. Wenn diese Punkte exekutiert werden, drohen der ambulant tätigen Ärzteschaft noch mehr Rechtfertigungsanfragen und im schlimmsten Fall Regressansprüche der Krankenkassen. Die Ressource Arzt wird mit diesem Vorhaben wiederum extrem belastet, denn es führt zu enormem Bürokratieaufwand. Bei rund 16 Millionen Behandlungen, bzw. Patientenkontakten allein in Brandenburg pro Jahr und der besonderen Situation einer Einweisungsindikation in der ärztlichen Sprechstunde, zeugt diese Veränderung, bzw. Verschärfung der Krankenhauseinweisungsrichtlinie von Unkenntnis der praktischen Abläufe in der tagtäglichen ambulanten Medizin und konterkariert eklatant die Bemühungen vieler Organisationen, die Attraktivität besonders der hausärztlichen, aber auch der anderen ambulanten fachärztlichen Richtungen zu verbessern. Die Chance auf Bürokratieabbau und reduzierten Regelungsbedarf wurde hier wieder einmal verpasst und ist wohl auch eigentlich nicht gewollt. Und so kommen wir dem System Staatsmedizin immer näher und dies kann auch auf Grund historischer Erfahrungen nicht im Sinne unserer Patienten sein. Dr. Hanjo Pohle, Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Ausschusses ambulante Medizin der LÄK Brandenburg 8 Brandenburgisches Ärzteblatt

9 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK SCHLICHTUNGSSTELLE FÜR ARZTHAFTPFLICHTFRAGEN DER NORDDEUTSCHEN ÄRZTEKAMMERN INFORMIERT Ärztliche Mitglieder gesucht Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern sucht neue Ärztliche Mitglieder und bittet um Vorschläge. Benötigt werden Ärztliche Mitglieder aus folgenden Fachgebieten: - Allgemeinmedizin - Allgemeinchirurgie - Frauenheilkunde - Neurochirurgie - Plastische Chirurgie - Radiologie - Unfallchirurgie/Orthopädie (hier insbesondere: Wirbelsäulenchirurgie, Schulterchirurgie, TEP) Die Schlichtungsstelle bittet um Vorschläge aus der Ärzteschaft, insofern geeignet erscheinende Ärzte bekannt sind bzw. werden. Diese sollten nach Möglichkeit mit dem Schlichtungsverfahren vertraut sein und bereits Gutachten für die Schlichtungsstelle erstellt haben. Da die Gutachten einer internen Benotung durch unsere Ärztlichen Mitglieder zugeführt werden, hat sich eine vorherige Rücksprache zwischen den Vorschlagenden und der Schlichtungsstelle als stets hilfreich erwiesen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Büro des Geschäftsführers der LÄKB, Ansprechpartnerin ist Frau Heike Beger: Anja Zimmermann M.A., LÄKB; Kerstin Kols, Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern KREBSREGISTER BRANDENBURG-BERLIN Vereinbarung zwischen den Ländern unterzeichnet Das gemeinsame Krebsregister Brandenburg-Berlin rückt näher. Am 5. März unterzeichneten Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze (auf den Fotos li.) und Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja (auf den Fotos re.) eine Verwaltungsvereinbarung über die vorbereitende Zusammenarbeit und Finanzierung. Träger des Krebsregisters soll eine Tochtergesellschaft der Landesärztekammer Brandenburg werden. Mit dem 2013 beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregistrierung (KFRG) sind alle Bundesländer verpflichtet, flächendeckende, klinische Krebsregister einzurichten. Das Krebsregister für Brandenburg und Berlin soll zum 1. Januar 2016 seine Arbeit aufnehmen, die Vorbereitungen laufen bereits. Gesundheitsministerin Golze betonte bei der Unterzeichnung den hohen Stellenwert der Einrichtung des Krebsregisters: Es liefert den Ärztinnen und Ärzten, aber auch der Forschung wertvolle Erkenntnisse zu Diagnose, Behandlung, Heilungsprozessen oder zu Rückfällen und macht damit die erfolgversprechendste Krebsbehandlung für alle sichtbar. Berlins Gesundheitsminister Czaja unterstrich die positiven Synergieeffekte: Mit dem gemeinsamen klinischen Krebsregister werden wir die Behandlung der Krebspatientinnen und -patienten in unserer gemeinsamen Region noch weiter verbessern. Dass wir hier auf das bereits funktionierende Krebsregister in Brandenburg zurückgreifen können, ist dabei ein sinnvoller und richtungsweisender Schritt, der uns den schnellen Neuaufbau von Strukturen in Berlin erleichtert. In Brandenburg besteht bereits seit 1995 ein flächendeckendes klinisches Krebsregister. Erfasst werden alle Daten zu Diagnose, Therapie und Nachsorge von Krebserkrankungen. Berlin hatte bisher kein eigenes klinisches Krebsregister. Bis Ende des laufenden Jahres sollen zur Realisierung des gemeinsamen Projektes ein Staatsvertrag sowie weitere notwendige Landesgesetze vorbereitet werden. Anja Zimmermann M.A. Fotos: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin Brandenburgisches Ärzteblatt

10 ARZT & RECHT NEUES MINDESTLOHNGESETZ Die wichtigsten Eckpunkte zeitnahe Klärung durch Inanspruchnahme der rechtsberatenden Berufe. Aufzeichnungspflichten Dr. jur. Daniel Sobotta Foto: Thomas Kläber Bereits am 16. August 2014 trat das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) in Kraft, wonach ab dem 1. Januar 2015 einem jeden Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto zu zahlen ist ( 1 Abs. 2 S. 1 MiLoG). Nachfolgend werden die wichtigsten Eckpunkte dargestellt. Anwendungsbereich Die Zahlung des Mindestlohns gilt als Pflicht für sämtliche Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland hinsichtlich ihrer im Inland beschäftigten Arbeitnehmer ( 20 MiLoG). Ausgenommen sind ausdrücklich die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sowie ehrenamtlich Tätige. Praktikanten gelten in der Regel als Arbeitnehmer, wobei Ausnahmen, etwa für ein Orientierungspraktikum hinsichtlich eines in Erwägung gezogenen Berufes oder Studiums, gelten. Eine Ausnahme besteht auch für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Beschäftigungsmonaten. Wenn Unsicherheiten im Einzelfall bestehen, ob die Betroffenen als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes anzusehen sind, empfiehlt sich angesichts der einschneidenden Rechtsfolgen dieses Gesetzes eine Das Mindestlohngesetz auferlegt den Arbeitgebern Aufzeichnungspflichten einerseits für bestimmte Berufsgruppen (den Bereich ärztlicher Tätigkeit nicht betreffend), aber andererseits auch für den gesamten Sektor geringfügig Beschäftigter. Gem. 17 Abs. 2 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre, beginnend ab dem für die Aufzeichung maßgeblichen Zeitpunkt, aufzubewahren. Zudem muss der Arbeitgeber nach 17 Abs. 2 MiLoG hinsichtlich aller seiner Arbeitnehmer grundsätzlich die entsprechenden Unterlagen, die die Zahlung eines Lohnes mindestens in Höhe des Mindestlohns dokumentieren, in deutscher Sprache für die gesamte Dauer der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers, maximal jedoch zwei Jahre, für behördliche Kontrollen bereithalten. Allerdings ist die letztere Pflicht durch die sog. Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung vom wieder eingeschränkt worden und gilt unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr für solche Arbeitnehmer, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt Euro brutto überschreitet. Die einzelnen Regelungen sind dabei auch hinsichtlich ihrer Ausnahmen unübersichtlich. Auch insofern empfiehlt sich im Zweifelsfall die Hinzuziehung der (steuer-) rechtsberatenden Berufe. Besonderheit: Generalunternehmerhaftung Wenig bekannt ist die mit dem Mindestlohngesetz mit geregelte Haftung des Generalunternehmers. Dies bedeutet, dass ein Unternehmer, der vertraglich übernommene Leistungen durch ChaotiC PhotographY fotolia.com andere Unternehmen erbringen lässt, dafür haftet, dass bei diesen nachbeauftragten Unternehmen ebenfalls der Mindestlohn gezahlt wird. Ist dies nämlich nicht der Fall, können die Arbeitnehmer der Nachunternehmen den Generalunternehmer auf Zahlung des ausstehenden Mindestlohnes in Anspruch nehmen. Im ärztlichen Bereich dürfte diese Fallgruppe eine eher untergeordnete Rolle spielen, da ärztliche Leistungen in der Regel ohnehin persönlich zu erbringen und damit Nachbeauftragungen regelmäßig unzulässig sind. Relevant kann dies aber z. B. im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten des Arztes werden, die er getrennt von seiner ärztlichen Tätigkeit ausübt. Wichtige Neuerung bei geringfügig Beschäftigten Neben den besonderen Aufzeichnungspflichten, die für geringfügig Beschäftigte gelten (s. o.) hat die Einführung des Mindestlohns für diese Beschäftigungsgruppe die besondere Konsequenz, dass die Anzahl der maximal möglichen Arbeitsstunden deutlich begrenzt wird. Aus dem für geringfügig Beschäftigte maximal möglichen Lohn in Höhe von 450,00 Euro 10 Brandenburgisches Ärzteblatt

11 ARZT & RECHT ergeben sich somit knapp 53 Arbeitsstunden/Monat. Dies sollte bei der Entscheidung, Arbeitnehmer geringfügig zu beschäftigen, unmittelbar mit bedacht werden. Gesetz enthält auch Fälligkeitsregelung Das Gesetz enthält erstaunlicherweise auch eine eigene Fälligkeitsregelung (Zahlung spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den zu vergütenden Monat folgt, 2 Abs. 2 MiLoG), die allerdings nur eingreift, wenn die Fälligkeit durch die Arbeitsvertragsparteien nicht bereits zu einem früheren als den genannten Zeitpunkt geregelt ist. Die Einhaltung der Fälligkeitsvorschrift des Mindestlohngesetzes ist durch einen Ordnungswidrigkeitstatbestand flankiert. Höhe des Mindestlohns ist veränderlich Die im Gesetz festgelegte Höhe des Mindestlohns von 8,50 Euro brutto, welche dem Vorbild in einigen bereits bestehenden Gesetzen folgt (s. etwa in Brandenburg das Landesvergabegesetz), ist nicht dauerhaft feststehend. Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Höhe auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden kann. Es ist demnach in der Zukunft eine Anpassung (wohl nur nach oben ) zu erwarten. Hinzu kommt, dass die Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns durch einen Ordnungswidrigkeitstatbestand abgesichert ist, welcher eine Geldbuße von bis zu ,00 Euro vorsieht. Die sog. Finanzkontrolle Schwarzarbeit, eine Einrichtung der Zollbehörden, überwacht die Einhaltung der Pflicht und hat in diesem Zusammenhang z. B. Betretungs- und sonstige Kontrollrechte. Vorsicht ist auch bei der Anrechnung sonstiger Vergütungen zur Erreichung des Mindestlohnniveaus geboten. Nach derzeitigem Stand können z. B. jährliche Sonderzahlungen, wie etwa Urlaubsgeld, nicht angerechnet werden. Befristeter Tarifvorbehalt gilt Von dem allgemeinen Mindestlohn kann gem. 24 Abs. 1 MiLoG bis zum durch Tarifvertrag nach unten abgewichen werden, wenn diese tariflichen Regelungen für alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitgeber sowie deren Arbeitnehmer verbindlich gemacht worden sind. Übergangsregelungen bestehen zudem für den Bereich des Zeitungsvertriebes. Dr. jur. Daniel Sobotta, LÄKB Partnerschaftsgesellschaft SPEZIALISTEN FÜR HEILBERUFE * Schumannstraße Berlin Telefon Fax Anwaltstradition seit 1906 Dr. Reiner Schäfer-Gölz Wolf Constantin Bartha Torsten von der Embse Fachanwälte für Medizinrecht Dr. Christopher Liebscher, LL.M. Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Fabian Dülk Jörg Robbers Rechtsanwälte * Ärztliche Kooperationen * Vertragsarztrecht * Krankenhausrecht * Ärztliches Haftungsrecht * Ärztliches Wettbewerbsrecht * Praxismietvertrag * Arbeitsrecht in der Medizin Anzeige WICHTIGE INFORMATION Erneute Änderung bei der Verschreibung von Medizinprodukten Im Brandenburgischen Ärzteblatt 11/2014 (S. 9) wurde über aktuelle Änderungen der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) berichtet, insbesondere darüber, dass Medizinprodukte, die nicht zur Anwendung durch Laien bestimmt sind, durch die Apotheke nicht mehr an diese abgegeben werden dürfen. Diese nicht praxisgerechte ausschließliche Abgabe an Fachkreise ist nun gelockert worden. Das Bundesgesundheitsministerium teilt mit, dass die bislang bewährte Praxis durch die dargestellte Neuregelung nicht unterbunden werden sollte, sodass sich etwa eine Patientin, welcher ein Intrauterinpessar verschrieben wurde, dieses selbst in der Apotheke abholen und sodann vom Arzt einsetzen lassen könne. Dies findet in der neuesten Fassung der MPAV ihren Niederschlag. Bei verschriebenen Medi-zinprodukten bleibt danach weiterhin die Selbstabholung möglich. Trotz Verbändekritik erhalten geblieben ist demgegenüber jedoch das Erfordernis, auf dem Rezept obligatorisch eine -Adresse anzugeben. Für Rückfragen steht Ihnen die Rechtsabteilung der Landesärztekammer (Tel ) zur Verfügung. Dr. jur. Daniel Sobotta, LÄKB Brandenburgisches Ärzteblatt

12 FORTBILDUNG AKADEMIE FÜR ÄRZTLICHE FORTBILDUNG Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA Fortbildung für Ärzte Weiterbildungstage Allgemeinmedizin Modul 2: 29./30. Mai P Teilnehmergebühr: 150 Modul 3: 19. bis 21. Nov P Teilnehmergebühr: 250 Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Grundkurs Palliativmedizin (40 Stunden) 40 P 15. bis 19. Juni 2015 Ort: Potsdam Kursleitung: PD Dr. med. M. P. Deckert, Brandenburg/Havel; Dipl.-Med. K. Wendt, Beeskow Teilnehmergebühr: 560 Kurse im Strahlenschutz gemäß Röntgenverordnung Einführungskurs zur Unterweisung nach RöV 8 P 4. Sept Nov Teilnehmergebühr: je 60 Grundkurs im Strahlenschutz 25 P 7./8. Okt /26. Nov Teilnehmergebühr: je 300 Spezialkurs im Strahlenschutz 21 P 9./10. Okt /28. Nov Teilnehmergebühr: je 280 Ort: Cottbus Kursleiter: Prof. Dr. med. habil. C.-P. Muth, Cottbus Impfaufbau-/Refresherkurs 5 P (fachübergreifend für Ärzte und Praxismitarbeiter) 9. Sept. 2015, 14:00 bis 18:00 Uhr Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 55 Suchtmedizinische Grundversorgung 50 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB Motivational Interviewing (Trainer MI: Dr.phil. Dipl.-Psych. C. Veltrup, Lübeck) 11./12. Sept Alkohol, Nikotin und Versorgungssystem 9./10. Okt Drogen- und Medikamentenabhängigkeit, Substitutionstherapie, Notfälle, Toxikologie, Gesetzliche Grundlagen 20./ Ort: Potsdam Kursleiter: Dr. med. J. Hein, Prenzlau; Frau G. Damaschke, Lübben Teilnehmergebühr: 220 /Block Refresher-Kurs zur fakultativen Vorbereitung auf die Wissenskontrolle zum Nachweis der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung ( 7 Abs.3 GenDG) 6 P 16. Sept. 2015, 15:00 bis 20:00 Uhr Ort: Potsdam Kursleiter: Herr Dr. L. Pfeiffer, Berlin Teilnehmergebühr: 80 (anschließende Wissenskontrolle möglich Gebühr 30 ) Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) 80 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB 19./20. Sept /18. Okt /8. Nov /29. Nov /28. Febr Ort: Potsdam Gruppenleitung: R. Suske, Werneuchen Teilnehmergebühr: Intensivvorbereitung auf die Facharztprüfung Allgemeinmedizin 10 P 19. Sept Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 100 Kompetenzssicherung Geriatrie 6 P 23. Sept Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 80 Strukturierte curriculare Fortbildung Medizinische Begutachtung (64 Std., Modul I-III) Modul I (40 Std.): Allgemeine Grundlagen, Zustandsbegutachtung, Kausalitätsbezogene Begutachtung 40 P Termine: 26. Sept. 2015, 7. Nov. 2015, 12. Dez. 2015, 9. Jan Ort: Potsdam Kursleiter: Dr. med. J.-M. Engel, Bad Liebenwerda; Prof. Dr. med. E. Frantz, Potsdam Teilnehmergebühr: 560 Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal 8 P 10. Okt in Neuruppin Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 80 für Ärzte, 45 für Praxispersonal Sonographie-Kurse Abdomen und Retroperitoneum Grundkurs: 20. bis 22. Nov Ort: St. Josefs-Krankenhaus Potsdam Kursleiter: Dr. med. B. Kissig, Potsdam Teilnehmergebühr: Brandenburgisches Ärzteblatt

13 FORTBILDUNG Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (8 Stunden) für Ärzte 9 P gemäß Röntgenverordnung 21. Nov Ort: Blankenfelde/Mahlow Kursleiter: Prof. Dr. med. habil. C.-P. Muth, Cottbus Teilnehmergebühr: 120 Seminar Leitender Notarzt 40 P gemäß Richtlinie der LÄKB zur Qualifikation des Leitenden Notarztes 30. Nov. bis 4. Dez Ort: Cottbus Kursleiter: T. Reinhold, Oranienburg; Dr. med. F. Mieck, Königs Wusterhausen Teilnehmergebühr: 700 Leuchten für Praxis, Büro, Wohnräume. Cottbus An der Oberkirche Sandowerstr Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die LÄKB, Referat Fortbildung, Postfach , Cottbus, Fax: , akademie@laekb.de, Internet: Fortbildung für MFA Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung Modul 5 Betriebswirtschaftliche Praxisführung (1-4): 24./25. April und 8./9. Mai 2015 Modul 2 Patientenbetreuung und Teamführung (1-4): 12. Juni, 3. Juli, 11. Sept. 9. Okt Modul 3 Qualitätsmanagement (1-4): 13. Juni, 4. Juli, 12. Sept., 10. Okt Modul 7 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (1-4): 13./14. Nov. und 4./12. Dez Ort: Potsdam Teilnehmergebühr: 360 /Modul (40 Stunden) Nichtärztliche Praxisassistentin (Terminänderungen möglich) 23. bis 25. April bis 30. Mai bis 13. Juni bis 11. Juli bis 5. Sept bis 26. Sept Okt /5. Nov Ort: Potsdam 16. bis 18. April bis 9. Mai bis 6. Juni bis 4. Juli bis 12. Sept bis 10. Okt Nov /11. Dez Ort. Cottbus Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für MTRA (8 Stunden) gemäß Röntgenverordnung 18. April 2015 in Cottbus Kursleiter: Prof. Dr. med. habil. C.-P. Muth, Cottbus Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal 10. Okt in Neuruppin Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 45 Zentrale Weiterbildung für Medizinische Fachangestellte Nord/West Brandenburg Aus der Praxis für die Praxis 6. Mai Okt Ort: Neuruppin Leitung: Dr. med. H. Wiegank Teilnehmergebühr: je 30 Impfaufbau-/Refresherkurs (fachübergreifend für Ärzte und Praxismitarbeiter) 9. Sept. 2015, 14:00 bis 18:00 Uhr Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 55 Anzeige Es gelten die Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landesärztekammer Brandenburg. Diese sind unter (Arzt/Fortbildung/ Bestimmungen) einsehbar oder telefonisch unter anzufordern. Anzeige Brandenburgisches Ärzteblatt

14 FORTBILDUNG ZERTIFIZIERTE KASUISTIK FOLGE 44 Komplikation nach Venenverweilkanüle Abbildung: Transösophageale Echokardiographie. Foto: Uniklinik Aachen Ausführliche Informationen zur Differenzialdiagnostik werden im Internet im Anschluss an den Artikel veröffentlicht. Anamnese Ein 49-jähriger Patient stellt sich in der Klinik mit Fieber, allgemeinem Schwächegefühl, leichten Rückenschmerzen und geringer Dyspnoe vor. 14 Tage zuvor war der Patient nach einer elektiven laparoskopischen Sigmaresektion bei rezidivierender Divertikulitis aus dem Krankenhaus entlassen worden. Während des stationären Aufenthaltes wurde eine offensichtlich infizierte periphere Venenverweilkanüle entfernt. Bei begleitendem Fieber wurden Blutkulturen abgenommen. In einer von vier Blutkulturen konnte Staphylococcus aureus nachgewiesen werden. Der Patient erhielt daraufhin für drei Tage Ampicillin/Sulbactam intravenös und anschließend aufgrund schlechter Venenverhältnisse erhielt er diese Kombination für vier weitere Tage oral, bevor er nach Hause entlassen wurde. Körperlicher Untersuchungsbefund bei Wiederaufnahme Körpertemperatur 38,6 Grad C, Blut druck 100/60 mmhg, Herzfrequenz 92/min, Atemfrequenz 26/min, pulsoxi metrisch gemessene periphere Sauerstoffsättigung 95 Prozent, Abdomen weich, nicht druckschmerzhaft. Die postoperativen Wundverhältnisse und die übrigen körperlichen Untersuchungsbefunde waren unauffällig. Röntgenthorax Altersentsprechend, rechts basal kleines Infiltrat, keine pulmonalvenösen Stauungszeichen. Relevante Laborergebnisse Hb 12,2 g/dl, Thrombozyten 160/nl, Leukozyten 13,0/nl, CRP 120 mg/dl (Referenzbereich <5,0 mg/dl), Kreatinin 1,3 mg/dl (Referenzbereich 0,7-1,2 mg/dl), Procalcitonin 2,6 ng/ml (Referenzbereich <0,5 ng/ml) Dr. Karl Lewalter und Dr. René Fussen sind ärztliche Mitarbeiter des Zentralbereichs für Krankenhaushygiene und Infektiologie der Uniklinik Aachen. Professor Dr. Sebastian W. Lemmen ist der Leiter dieses Zentralbereichs. Professor Dr. Malte Ludwig, Chefarzt der Abteilung Angiologie und Phlebologie Gefäßzentrum Starnberger See sowie der Abteilung Innere Medizin am Benedictus Krankenhaus Tutzing, koordiniert und begleitet die Reihe inhaltlich. 14 Brandenburgisches Ärzteblatt

15 FORTBILDUNG ZERTIFIZIERTE KASUISTIK FOLGE 44 Fragenkatalog zur Zertifizierten Kasuistik 1. Wie lautet Ihre Verdachtsdiagnose? a) Bakterielle Pneumonie b) Grippaler Infekt c) Endokarditis d) Anastomoseninsuffizienz nach Sigmaresektion e) Pyelonephritis 2. Welche Befunde sprechen für die Verdachtsdiagnose? a) Anamnese b) Kreatininwert c) Fieber d) Transösophageale Echokardiographie (Abbildung) e) a, c und d sind richtig 3. Welche Zusatzdiagnostik würden Sie zwingend veranlassen? a) Entnahme von Blutkulturen b) CT-Abdomen c) Bronchoalveoläre Lavage mit respiratorisches Virenscreening bei Verdacht auf virale Pneumonie d) Explorative Laparotomie e) Sonographie des Abdomens 4. Welche Therapie ist sofort einzuleiten? a) Operative Sanierung bei hochgradigem Verdacht auf eine Anastomoseninsuffizienz nach Sigmaresektion. b) Antibiotikagabe bei hochgradigem Verdacht auf eine Staphylococcus aureus bedingte Endokarditis. c) Antibiotikagabe bei hochgradigem Verdacht auf eine Pneumonie. d) Antivirale Therapie bei Verdacht auf eine Pneumonie. e) Eine sofortige Therapie ist nicht einzuleiten, weitere Diagnostik ist zunächst notwendig. 5. Welche Aussage trifft nicht zu? a) Bei Nachweis von Staphylococcus aureus im Blut sollten innerhalb von 48 bis 72 Stunden nach Therapieeinleitung Kontrollblutkulturen abgenommen werden. b) Die durchschnittliche Therapiedauer der Endokarditis beträgt zwei Wochen. c) Die Behandlung der unkomplizierten Staphylococcus aureus Bakteriämie beträgt zwei Wochen mit einem intravenös zu verabreichendem Antibiotikum. d) Die komplizierte Staphylococcus aureus Bakteriämie bedarf einer intravenösen antibiotischen Therapie von sechs Wochen, auch wenn keine Endokarditis vorliegt. e) Eine transösophageale Echokardiographie ist bei einer Bakteriämie mit Staphylococcus aureus indiziert. 6. Was ist eine typische Komplikation einer Staphylococcus aureus Bakteriämie? a) Glomerulenephritis b) Eitrige Pharyngitis c) Endokarditis d) Spondylodiszitis e) c und d sind richtig 7. Welches Antibiotikum ist am besten geeignet zur Therapie einer Bakteriämie mit methicillinsensiblen Staphylococcus aureus (MSSA)? a) Ceftriaxon b) Ciprofloxacin c) Flucloxacillin d) Cotrimoxazol e) Penicillin V 8. Welche Aussage ist richtig? a) Durch adäquate Hautdesinfektion vor intravenösen Injektionen lassen sich zuverlässig Staphylococcus aureus Bakteriämien verhindern. b) Die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion erhöht sich nicht mit zunehmender Liegedauer der Venenverweilkanüle. c) Eine E. coli Bakteriämie wird in der Regel länger antibiotisch behandelt als eine Staphylococcus aureus Bakteriämie. d) Enterokokkeninfektionen verlaufen in der Regel fulminanter als Infektionen durch Staphylococcus aureus. e) Bei Staphylococcus aureus Bakteriämien sollten intravasale Fremdkörper soweit möglich umgehend entfernt werden. 9. Welche Aussage trifft nicht zu? a) Eine durch MRSA hervorgerufene Endokarditis ist in der Regel schwerwiegender als eine durch MSSA bedingte Endokarditis. b) Die MRSA bedingte Bakteriämie muss in der Regel genauso lange behandelt werden wie die MSSA bedingte Bakteriämie. c) Eine Verlängerung der perioperativen Antibiotikaprophylaxe reduziert nicht das Risiko für eine Staphylococcus aureus Bakteriämie. d) Die Kombination von Vancomycin und Rifampicin kann eine sinnvolle Kombination bei MRSA bedingter Sepsis sein. e) Eine Monotherapie mit Fosfomycin ist keine sinnvolle Antibiotikatherapie bei MSSA Bakteriämien. 10.Welche Aussage ist richtig? a) Staphylococcus epidermis ist kein typischer Erreger von Thrombophlebitiden. b) Die tägliche Inspektion der Einstichstelle eines intravasalen Katheters kann nicht zur Reduktion der Staphylococcen bedingten Sepsis beitragen. c) Die Indikation für intravasale Katheter muss nicht täglich kritisch hinterfragt werden. d) Strikte Einhaltung der Händehygiene kann zur Verhinderung katheter-assoziierter Blutstrominfektionen beitragen. e) Das Abdecken der Punktionsstelle eines zentralvenösen Katheters mit einem Chlorhexidin-Pflaster kann nicht zur Reduktion von katheter-assoziierten Infektionen beitragen. Einsendeschluss: Die Lernerfolgskontrolle muss spätestens bis Donnerstag, 28. Mai 2015 per Fax oder per Post eingegangen sein (Poststempel). Fax: , Postanschrift: Akademie für ärztliche Fortbildung, Dreifertstr. 12, Cottbus. Auflösung: im Brandenburgischen Ärzteblatt 6/2015 oder im Rheinischen Ärzteblatt 6/2015 in der Rubrik Magazin. via Die Zertifizierte Kasuistik findet sich auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter Brandenburgisches Ärzteblatt

16 FORTBILDUNG LERNERFOLGSKONTROLLE UND BESCHEINIGUNG DER ZERTIFIZIERTEN KASUISTIK * * Titel, Vorname, Name (Bitte Druckbuchstaben) Straße, Hausnummer Durch Aufkleben Ihres Barcodes erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Fortbildungspunkte über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) Ihrem Punktekonto gutgeschrieben werden. Hier Teilnehmer EFN-Code aufkleben (Eine Weitergabe der erworbenen Punkte ist nur bei aufgeklebtem Barcode möglich.) PLZ, Ort Fax-Nr. für Rückantwort Bitte füllen Sie die Lernerfolgskontrolle aus und unterzeichnen Sie die Erklärung. Einsendeschluss: Donnerstag, 28. Mai 2015 per Fax oder Post (Poststempel) Faxnummer: Postadresse: Akademie für ärztliche Fortbildung, Dreifertstr. 12, Cottbus Lernerfolgskontrolle Zertifizierte Kasuistik Zertifizierte Kasuistik Komplikation nach Venenverweilkanüle (Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2015) Bitte nur eine Antwort pro Frage ankreuzen Frage Antworten a) b) c) d) e) Erklärung: Ich versichere, dass ich die Fragen selbst und ohne fremde Hilfe beantwortet habe. Ort, Datum, Unterschrift Bescheinigung (wird von der Ärztekammer Brandenburg ausgefüllt) Hiermit wird bescheinigt, dass bei der Lernerfolgskontrolle mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet wurden. Für die Zertifizierte Kasuistik werden 2 Fortbildungspunkte angerechnet. Die Fortbildungspunkte können nicht zuerkannt werden, da weniger als 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet wurden. Auflösung im Brandenburgischen Ärzteblatt Juni Cottbus, den (Datum, Stempel, Unterschrift) Diese Bescheinigung ist nur mit Stempel gültig. 16 Brandenburgisches Ärzteblatt

17 AKTUELL MASERN RKI-Ratgeber für Ärzte Aufgrund des jüngsten Ausbruchs von Masern sowie der aktuellen Impfdebatte finden Ärztinnen und Ärzte im Internet Informationen, bzw. Merkblätter zum Umgang mit Patienten, bei denen Masern diagnostiziert wurden. allgemeine Informationsübersicht im Zusammenhang mit Masern: Masern.html Die nachfolgenden Texte sind dem RKI-Ratgeber entnommen Anhang Impfempfehlungen der STIKO: Die Standardimpfung für Kinder beinhaltet zwei Impfstoffdosen. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollte die Erstimpfung im Alter von Monaten erfolgen. Die erste MMR-Impfung kann jedoch unter Berücksichtigung der gegebenen epidemiologischen Situation bereits ab einem Alter von 9 Monaten verabreicht werden, wenn das Kind in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden soll. Die empfohlene Zweitimpfung (die keine Auffrischimpfung ist!) soll den Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen nach der Erstimpfung keine Immunität entwickelt haben, eine zweite Gelegenheit zur Entwicklung eines ausreichenden Schutzes geben. Dies sichert erfahrungsgemäß ein Maximum an Schutz in den zu impfenden Jahrgängen. Die zweite Masernimpfung kann 4 Wochen nach der ersten Masernimpfung erfolgen und soll im Alter von Monaten verabreicht werden. Eine einmalige MMR-Standardimpfung für Erwachsene sollte weiterhin bei allen nach 1970 geborenen ungeimpften bzw. in der Kindheit nur einmal geimpften Personen 18 Jahre oder nach 1970 geborenen Personen 18 Jahre mit unklarem Impfstaus nachgeholt werden. Im Rahmen dieser Empfehlung der STIKO zur Impfung von Erwachsenen werden spezifische Zielgruppen noch einmal explizit in den Empfehlungen aufgeführt. So sollten im Rahmen eines Ausbruchs nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit sowie alle Beschäftigten, die im Gesundheitswesen und bei der Betreuung von Immundefizienten sowie in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, einmalig vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff geimpft werden. Ferner empfiehlt die STIKO die folgende Vorgehensweise zur Postexpositionsprophylaxe: Ungeimpfte ab dem Alter von 9 Monaten bzw. in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus mit Kontakt zu Masernkranken sollten mit einer Impfstoffdosis gegen Masern geimpft werden; möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Exposition. Die Impfung soll vorzugsweise mit MMR-Kombinationsimpfstoff erfolgen. Die aktuellen STIKO-Empfehlungen und weitere hilfreiche Informationen zum Impfen können unter folgendem Link aufgerufen werden: Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html Die Immunitätsfeststellung nach Masernimpfung soll auf Basis einer Impfbuchkontrolle erfolgen. Sind zwei MMR- oder Masernimpfungen dokumentiert, kann von einer ausreichenden Immunität ausgegangen werden. Eine Titerkontrolle wird von der STIKO nicht empfohlen, da die Wahrscheinlichkeit für eine ausreichende individuelle Immunität nach dokumentierter zweimaliger MMR-Impfung sehr hoch ist. Labordiagnostik Eine Übersicht über die Labordiagnostik der Masern gibt die Tabelle 1. (unten) Untersuchungsverfahren Untersuchungsmaterial Zeitpunkt Anmerkungen Nachweis virusspezifischer Serum, Plasma, ggf. Liquor Krankheits beginn, bei 30% der Patienten IgM bis zu 3 Antikörper (IgM, IgG) ggf. Rekonvaleszenz Tage nach Exanthem negativ bei negativen Befunden im Erstserum Abnahme 2. Probe empfohlen, nach Ausschluss einer akuten Masernerkrankung Differenzialdiagnostik empfohlen Zeitbedarf: 1/2 Tag Virusnachweis: PCR-Nachweis der viralen RNA Genotypisierung Virusanzucht Virusdirektnachweis (fluoreszenz-mikroskopisch) Oral fluid (Zahntaschenflüssigkeit per Schwämmchen Abstriche/Spülungen des Nasen-Rachen-Raumes und der Konjunktivae Bronchialsekret, Urin, Liquor Krankheits beginn bzw. sofort nach Auftreten der Symptomatik Absprache mit Speziallabor Zeitbedarf: PCR: 1 Tag Genotypisierung: 2 Wochen Anzucht: 2-3 Wochen Immunfluoreszenz: 1 Tag Brandenburgisches Ärzteblatt

18 AKTUELL Für die Labordiagnostik steht ein breites Spektrum von Methoden zur Verfügung, die den Nachweis spezifischer Antikörper und den Virusnachweis umfassen. Der Nachweis der virusspezifischen IgM-Antikörper im Serum als Marker eines aktuellen Krankheitsgeschehens stellt derzeit die schnellste und sicherste Methode dar, die in der Regel mit dem Ausbruch des Exanthems positiv ausfällt, jedoch bei bis zu 30 % der an Masern Erkrankten am Tag nach Auftreten des Exanthems noch negativ sein kann. IgM-Antikörper sind meist bis zu 6 Wochen nachweisbar, können aber in Einzelfällen auch länger persistieren. Bei Geimpften werden Maserninfektionen (sog. Durchbruchserkrankungen) nur selten beobachtet. Da die Betroffenen häufig keine deutliche IgM-Antwort zeigen, bedeutet ein negativer IgM- Befund keinen sicheren Ausschluss der Diagnose "Masern". In diesen Fällen sollte möglichst ein weiteres Serum im Abstand von Tagen untersucht werden. Im Serumpaar kann dann ggf. mittels des ELISA (IgG) ein signifikanter Antikörperanstieg nachgewiesen werden. Darüber hinaus sollte möglichst bei allen Fällen der Virusgenomnachweis per Polymerasekettenreaktion (PCR) erfolgen. Diese nicht-invasive Methode bietet eine hohe diagnostische Sicherheit. Dafür werden vor allem Urin und oral fluid (Zahntaschenabstrich, mit entsprechendem Schwämmchen gewonnen) oder Rachenabstrich verwendet, die bis zu einer Woche nach Exanthembeginn entnommen werden sollten. Ein Virusgenomnachweis per PCR aus Serum wird nicht empfohlen. Der positive Nachweis der Masernvirus-RNA mittels der RT-PCRPolymerase Chain Reaction in Patientenproben, die kurz nach dem Exanthembeginn entnommen wurden wie auch der IgM-Nachweis bestätigen die akute Erkrankung. Ein negatives Ergebnis des RNA- Nachweises muss nicht in jedem Fall einen absolut sicheren Ausschluss der Erkrankung bedeuten. Im Fall eines positiven RNA-Nachweises kann die Masernvirus-Genotypisierung zur molekularen Surveillance und Nachverfolgung von Infektionsketten erfolgen. Meldepflicht Dem Gesundheitsamt ist gemäß 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe h IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Masern, sowie gemäß 7 Abs. 1 Nr. 31 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Masernvirus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich zu melden. Für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen besteht gemäß 34 Abs. 6 IfSG die Pflicht, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über das zur Kenntnis gelangte Auftreten von Masern (Verdacht auf oder Erkrankung an) zu benachrichtigen und dazu krankheitsbezogene Angaben zu machen. 18 Brandenburgisches Ärzteblatt

19 AKTUELL 4. BRANDENBURGER KREBSKONGRESS Kommunikation steht im Mittelpunkt Ende Februar fand der 4. Brandenburger Krebskongress der LAGO (Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg e. V.) und des TZBB (Tumorzentrum Land Brandenburg) in Potsdam statt. 350 Teilnehmer aus 12 Bundesländern nahmen teil, über 60 Teilnehmer mehr als im Vorjahr. Fazit: die Kommunikation zwischen Medizinern und Patienten sowie zwischen Medizinern selbst ist ausschlaggebend für eine erfolgreiche Krebsbehandlung. Foto Titelseite: v.l.n.r. Dr. André Buchali, Prof. Giovanni Maio und Dr. Udo Wolter Fotos: Anja Zimmermann M.A. Dr. Amin Balloúz und Dr. Udo Wolter Vorträge aus verschiedenen Fachrichtungen veranschaulichten die spezifischen Problemfelder innerhalb der Krebsbehandlung. Burn-Out-Prophylaxe, Sozialmedizin, Pflege in der Onkologie, Palliativmedizin, Hämatologie sowie auch Sterben und Trauer waren einige Themen der vielfältigen Referate und Symposien. Zum Teil kontrovers diskutiert wurden verschiedene Behandlungsmöglichkeiten an Beispielen unterschiedlicher Krebsarten. Zum ersten Mal richtete sich der Brandenburger Krebskongress gezielt auch an Hausärzte. An beiden Tagen wurden spezielle Themen angeboten, die für Hausärzte in ihrer täglichen Arbeit mit Krebspatienten von Bedeutung sind. Was tun bei Anämie, Management tumorbedingter Nebenwirkungen sowie palliativmedizinische Behandlungsangebote in der Hausarztpraxis gehörten dazu. Die Kommunikation zwischen Klinikern und niedergelassenen Ärzten war am Samstag das tragende Thema eines Symposiums. Nach einer regen Diskussion stand fest, dass es hier auch weiterhin viel Redebedarf gibt, um einen reibungsloseren Ablauf besonders bei der Behandlung von Krebspatienten nach operativen Eingriffen zu gewährleisten. Als Highlight kündigte der Präsident des diesjährigen Brandenburger Krebskongresses, Dr. André Buchali, den Gastvortrag von Prof. Dr. med. Giovanni Maio aus Freiburg mit dem Titel Onkologie strikt nach Leitlinie und Ökonomie? Warum die Medizin auch heute noch eine ärztliche Kunst braucht an. Kommunikation zwischen Arzt und Patient, den Menschen im Patienten zu sehen, sich Zeit für Gespräche zu nehmen war hier inhaltlicher Schwerpunkt. Zahlreiche Zuhörer diskutierten noch im Anschluss an den Vortrag, welcher zahlreiche gute Kritiken erhielt, die Thesen Maios. Sowohl Dr. André Buchali als auch der Vorsitzende der LAGO, Dr. Udo Wolter, zeigten sich zufrieden mit dem diesjährigen Krebskongress und luden bereits zum 5. Brandenburger Krebskongress 2017 ein. Anja Zimmermann M.A. In diesem Jahr gab es spezielle Themenangebote für Hausärzte. Dr. Udo Wolter, Ministerin Diana Golze, Dr. André Buchali Dr. Udo Wolter, LAGO; Uta Büchner, Frauenselbsthilfe nach Krebs Landesverband Berlin/Brandenburg e. V.; Christine Konrad, Frauenselbsthilfe nach Krebs Landesverband Berlin/Brandenburg e. V.; Dr. Winfried Knolle; PD Dr. Alex Alferi Brandenburgisches Ärzteblatt

20 AKTUELL ERSTE NEUROPSYCHOLOGISCHE AMBULANZ IN NORDBRANDENBURG Hilfe für Patienten mit Hirnschädigungen Die psychischen Folgen eines Schlaganfalls, Schädelhirntraumas oder anderer Erkrankungen und Verletzungen des Gehirns stellen die Betroffenen im Alltag vor viele Herausforderungen. So können unter anderem Aufmerksamkeitsund Konzentrationsschwierigkeiten, Gedächtnisstörungen, Reizbarkeit und Stimmungsschwankungen bestehen. für die Erledigung von komplexen Aufgaben benötigt, dem fällt der Wiedereinstieg in den Beruf unerhört schwer. Auch die Beziehungen zu Familienangehörigen und Freunden werden auf die Probe gestellt, wenn es am nötigen Antrieb fehlt, der Patient sich unüberlegt oder sprunghaft verhält oder sich dauerhaft niedergeschlagen fühlt. Nicht immer sind die Veränderungen für den Betroffenen selbst deutlich freshidea, fotolia.com Diplom-Psychologe Stefan Fischer führt seit Jahresbeginn die Neuropsychologische Ambulanz an der GLG-Fachklinik Wolletzsee die erste im Nordosten Brandenburgs und erweitert damit die Behandlungsmöglichkeiten für die Patienten. Foto: GLG /R. Mundzeck Die GLG Fachklinik Wolletzsee bietet diesen Patienten seit Anfang des Jahres eine ambulante neuropsychologische Therapie an. Bisher war dies nur im Rahmen eines stationären Aufenthaltes möglich. Die psychischen Veränderungen nach einer neurologischen Erkrankung können vielfältig sein, sagt der Leiter der Neuropsychologischen Ambulanz, Diplom-Psychologe Stefan Fischer. Ob nachlassende geistige Leistungsfähigkeit oder Veränderungen, die das persönliche Verhalten oder die Emotionen betreffen, sie alle beeinflussen den Alltag und das Berufsleben der Betroffenen sehr. Wer Schwierigkeiten hat, sich über längere Zeit zu konzentrieren, schnell abgelenkt ist, mehr Zeit zu spüren. Hilflosigkeit und Ratlosigkeit sind die Folge, wenn die Rehabilitation offiziell abgeschlossen ist und eine ambulante neuropsychologische Anschlussbehandlung nicht gegeben ist. An dieser Stelle will nun Stefan Fischer eingreifen. Denn: Je länger die Betroffenen leiden und nichts dagegen unternehmen, umso größer ist die Gefahr, dass die Beschwerden chronisch werden, sagt er. So sehr eine Behandlung immer individuell abhängig ist, unter anderem von der Erkrankung und dem Alter des Betroffenen, so breitgefächert sind die Behandlungsmöglichkeiten. Ziel ist es, die geistige Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, die Selbstständigkeit und Teilhabe im Alltag und im Beruf wieder zu ermöglichen oder auch Strategien zu erlernen, die die Beeinträchtigungen ausgleichen. Dazu werden die Betroffenen zunächst einem umfangreichen diagnostischen Verfahren unterzogen. Anschließend wird gemeinsam ein Therapieplan erarbeitet, der die Bedürfnisse und Ziele der Patienten berücksichtigt. In ein bis zwei Therapiesitzungen in der Woche wird am Erreichen dieser Ziele gearbeitet. Einbezogen sind dabei nicht nur die Angehörigen, auch das Wohnumfeld und der Arbeitsplatz können bei Bedarf als Therapieraum dienen. Für Stefan Fischer, der seit Jahren für die Einrichtung einer neuropsychologischen Ambulanz gearbeitet hat, ist der Anfang des Jahres erfolgte Startschuss eine wichtige Erweiterung der Therapiemöglichkeiten in der GLG Fachklinik Wolletzsee und auch in der Region. Die neuropsychologische Ambulanz ist die erste Einrichtung im Norden Brandenburgs, die von der Kassenärztlichen Vereinigung für die vertragspsychotherapeutische Versorgung im Schwerpunkt Neuropsychologie ermächtigt wurde. Damit wird eine noch umfassendere und nachhaltige Rehabilitation der Patienten möglich, sagt der Verwaltungsdirektor der Fachklinik, Günter Janz. Andreas Gericke, GLG 20 Brandenburgisches Ärzteblatt

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