ZKI Zentrum für Kommunikationstechnik und Informationsverarbeitung. ZKI Infoveranstaltung Wintersemester 2013/14
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- Gerburg Fried
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 ZKI Zentrum für Kommunikationstechnik und Informationsverarbeitung
2 Rainer Ryll Softwareberatung Projektbetreuung Virenbekämpfung
3 Andreas Funk Netzdienste Infrastruktur Active Directory
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5 Dienst- und Serviceangebot des ZKI Identity Management IT Basisdienste IT Projektbetreuung Rechentechnische Kabinette Komplettservice für PC-Arbeitsplätze Zentrales Softwaremanagement Public-Relations-Dienst Videokonferenzdienst
6 So finden sie uns: ZKI R 219
7 Datennetz der WHZ Schneeberg Scheffelstraße WLAN 2 x 200 Mbit/s Wohnheim Makarenkostraße 1 Gbit/s 2 x 10 Gbit/s Reichenbach 1 Gbit/s ZWICKAU 1 Gbit/s Wohnheim Schneeberger Str. Zentraler Serverraum 2 x 1 Gbit/s X-WIN Internet DSL 6000 Markneukirchen Datenendpunkte WHZ - zusätzlich 1500 Datenendpunkte in Wohnheimen - 54 Datenverteiler- und Serverräume mit Netzwerkswitche und Router - ca. 100 Server erbringen 120 Dienste
8 Raum-Nr. : R 236 Ausstattung: 20 PCs System: Windows 7, Linux Raum-Nr. : R 239 Ausstattung: 16 PCs System: Windows XP, Linux Raum-Nr. : R 240 Ausstattung: 16 PCs System: Windows 7 Raum-Nr. : R 242 Ausstattung: 30 PCs System: Windows 7, Linux Raum-Nr. : R 325 Ausstattung: 15 PCs System: Windows 7, Linux Lernraum für Studenten Raum-Nr. : R 241 Ausstattung: 4 ZeroClients Raum-Nr. : R 327 Ausstattung: 30 CAD PCs System: Windows 7
9 Raum-Nr.: LG 106 Ausstattung: CAD PCs System: Windows XP Raum-Nr. : LG 109 Ausstattung: PCs System: Windows XP, Linux Raum-Nr. : LG 110 Ausstattung: CAD PCs System: Windows 7 Raum-Nr. : LG 206 Ausstattung: PCs System: Windows XP, Linux Raum-Nr. : LG 209 Ausstattung: ZeroClients System: Windows 7 Raum-Nr. : LG 210 Ausstattung: PCs System: Windows XP Lernraum für Studenten Raum-Nr.: LG 201 Ausstattung: Notebook AP Raum-Nr. : LG 303 Ausstattung: PCs System: Windows XP
10 Raum-Nr. : 111 Ausstattung: 5 Mac System: MacOS, Windows 7 ArchiCad, VektorWorks Rhino 4 Raum-Nr. : 216 Ausstattung: 15 PC System: Windows XP, ArchiCad VektorWorks Raum-Nr. : 112 Ausstattung: 20 Mac System: MacOS, Windows 7 ArchiCad, Rhino 4 VektorWorks Raum-Nr. : 209 Ausstattung: 10 PC System: Windows 7, Grafis, CorelDraw, Rond Succes, AutoCAD
11 Raum-Nr. : 127 Ausstattung: 6 PC System: Windows 7 Cinema 4D, Corel ACAD, Adobe Prof. Raum-Nr. : 128 Ausstattung: 16 PC System: Windows 7 Cinema 4D, CS4 Raum-Nr. : 211 Ausstattung: 16 PC System: Windows 7 LECTRA
12 Netzzugang für Studenten Wohnheim 1 Innere Schneeberger Str. 23 Wohnheim 2 Innere Schneeberger Str. 23 Wohnheim Makarenkostrasse 12 Wohnheim Makarenkostrasse 13
13 Rechentechnische Kabinette des ZKI
14 Software für Studenten Microsoft DreamSpark Premium (ehem. MSDN AA) Entwicklersoftware, Betriebssysteme und Serverbetriebssysteme von Microsoft für Lehr- und Forschungszwecke. Teilnahmeberechtigte Fakultäten / Studiengänge: KFZ-Technik Maschinenbau Physikalische Technik/Informatik Elektrotechnik Wirtschaftswissenschaften Language and Business Administration Formular unter: Unterschrieben in Briefkasten ZKI Microsoft DreamSpark Alle Studenten der Westsächsischen Hochschule.
15 Software für Studenten Sophos Antivirensoftware Download unter y:\software\sophos\download Updateserver: (Benutzername/Kennwort = Ihr Account, Groß-/Kleischreibung beachten) Mathcad Hinweise zur Nutzung unter: Nutzerinformationen Rainer.Ryll@fh-zwickau.de Tel: 1233 Dirk.Boehme@fh-zwickau.de Tel: 1207
16 Software für Studenten Studentenversionen anderer Hersteller Eine Reihe von Softwareherstellern bietet Studenten die Möglichkeit, spezielle Studentenversionen kostenfrei oder gegen geringe Gebühr zu beziehen. Diese Studentenversionen unterscheiden sich in ihrem Funktionsumfang meist kaum von den Vollversionen, Einschränkungen sind in der Regel Wasserzeichen, welche die Studentenversion als solche kennzeichnen oder eine eingeschränkte Laufzeit. Das ZKI ist auch bei der Beschaffung und Bereitstellung von Softwarelizenzen für Diplomarbeiten behilflich, einige Lizenzen können über VPN-Verbindung auch außerhalb der Hochschule genutzt werden, andere besitzen eine Ausborgfunktion um die Lizenz temporär abzugeben. Weitere Hinweise auf den Webseiten des ZKI unter:
17 RRZN IT Handbücher Die Handbücher des Regionalen Rechenzentrums für Niedersachsen (RRZN) werden zum Selbstkostenpreis (ca. 4 10, je nach Titel) an Studenten und Mitarbeiter zu deren eigenem Gebrauch abgegeben und sind über das ZKI erhältlich. Themen sind u.a. Office 2010 Programmiersprachen AutoCad CATIA Windows Linux Datenbanken SAP usw. Weitere Informationen auf den Webseiten des ZKI.
18 Ihr Account im ZKI
19 zusätzlich auszufüllen von Mietern der Wohnheime, wenn Netzzugang erwünscht:
20 Multifunktionale Chipkarte Studenten Mitarbeiter Gäste Repräsentativer Studentenausweis SB-Terminal: Aktualisierung des TRW-Streifens Gebäudezutritt Mensanutzung Zutritt zu den PC-Kabinetten von Uhr VMS-Ticket Bibliotheksausweis Druck-/Kopierkarte
21 Elektronisches Studentenkonto - esko Freischaltung im Nutzerbüro ZKI (R 219) Aufladen des Studentenausweises am Aufwerter Umbuchen des Guthabens auf esko -Terminal Standort Dr.-Friedrichs-Ring: RII Standort Scheffelstraße: Mensa/Hörsaalgebäude Sportkursbezahlung über SAM (zu erfragen im Hochschulsportzentrum) Url: sam.fh-zwickau.de
22 WHZ WebApp Zugriff über: Nähere Informationen auf unserer Homepage unter Organisation / ZKI / Aktuelles. (Link)
23 Auszug aus der Nutzerordnung des ZKI 9 (2) M E R K B L A T T Nr. 1/94 für Studenten Bei Benutzung der Magnetkarten zur Türöffnung ist folgendes zu beachten: 1. Die Chipkarte personengebunden ist und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. 2. Der Zutritt zum Kabinett ist außerhalb der Lehrveranstaltungen ausschließlich dem Karteninhaber gestattet! Es ist nicht erlaubt, erlaubt, anderen anderen bzw. unbefugten bzw. unbefugten Personen den Zutritt Personen zu ermöglichen. den Zutritt Das gilt zu auch, ermöglichen! wenn geklopft wird! 3. Die Türen müssen nach dem Öffnen sofort geschlossen werden, auch wenn das Kabinett nur kurzzeitig verlassen wird. 4. Die Karte ist ist verlustsicher aufzubewahren. aufzubewahren! Bei Verlust der Karte ist diese zur eigenen Sicherheit Der Verlust der zu Karte sperren ist unverzüglich unter dem Direktor ZKI (Raum R 214 Tel. 1200) zu melden. 5. Die Karte berechtigt Sie, die Rechnerkabinette in einer festgelegten Zeit zu nutzen. Die Zeiten sind abhängig von der Öffnungszeit des Gebäudes und hängen in jedem Rechnerkabinett für diesen Raum aus. Im Kabinett müssen im Regelfall mindestens 2 Personen (Karteninhaber) anwesend sein, um die Gefahren eines Ein-Mann-Arbeitsplatzes zu vermeiden. Sollte im Ausnahmefall nur 1 Nutzer im Kabinett arbeiten, muß sich dieser unverzüglich telefonisch beim diensthabenden Operator melden. Tel.: 1215 Dieser Ausnahmefall ist aber nur montags - freitags von möglich! 6. Die Mitarbeiter des ZKI sind berechtigt, die Nutzer in den Rechnerkabinetten zu kontrollieren. Die Nutzer müssen sich mit sich der mit Magnetkarte der Karte legitimieren. legitimieren! Können sie das nicht, ist das Kabinett sofort zu verlassen! 7. Sollten Störungen bei der Benutzung Ihrer Magnetkarte auftreten bzw. wurde verloren, so melden Sie dies bitte umgehend dem diensthabenden Mitarbeiter des ZKI. R. Müller Direktor ZKI
24 Anmeldung:
25 Verzeichnis Y:\Lehre
26 Webspace freischalten
27 Passwort ändern:
28 Passwort ändern:
29 Mail an der WHZ In allen Pools: Mail-Icon auf Desktop Aus dem Internet:
30 Mail an der WHZ
31 Mail an der WHZ
32 Mail an der WHZ mueller
33 Mail an der WHZ
34 Mail an der WHZ
35 VPN an der WHZ
36 VPN an der WHZ
37 VPN an der WHZ
38 VPN an der WHZ
39 VPN an der WHZ
40 VPN an der WHZ
41 VPN an der WHZ
42 WLAN an der WHZ
43 WLAN an der WHZ
44 WLAN an der WHZ Standorte Ein Kartenaufladegerät sowie ein TRW-Drucker/SB-Terminal befinden sich jeweils auch an den Hochschulstandorten Schneeberg und Reichenbach.
45 WLAN an der WHZ - Hinweise
46 Serviceportal der WHZ
47 Serviceportal der WHZ
48 Wichtige Telefonnummern: Direktor ZKI/Sekretariat 1200 Softwareberatung 1233 Poolbetreuung/Nutzerservice 1215 (Reichenbach) 03765/ Softwarebeschaffung (Software für Studenten) 1207 Internet:
49 1 Geltungsbereich (1) Die Nutzerordnung gilt für alle an das Kommunikationsnetz der WHZ angeschlossenen Kommunikationssysteme. Sie gilt unabhängig vom mitgliedschaftlichen Status an der WHZ für alle Nutzer, Systembetreiber und Dienstanbieter. (2) Die Nutzerordnung regelt: 1. den Zugang für Nutzer zu den im Kommunikationsnetz der WHZ angebotenen Informations-, Kommunikations- und Datenverarbeitungsdiensten; 2. die Rechte und Pflichten der Nutzer; 3. die Aufgaben, Rechte und Pflichten des ZKI als Systembetreiber und Dienstanbieter gegenüber den Nutzern.
50 Systembetreiber sind: 2 Systembetreiber 1. das Zentrum für Kommunikationstechnik und Informationsverarbeitung (ZKI) für alle zentralen Computersysteme, für alle rechentechnischen Kabinette und für das Kommunikationsnetz der WHZ; 2. die jeweils zuständige Struktureinheit für sonstige dezentrale Computersysteme (z. B. TK-Anlagen, Computerlabore, computergestützte Messplätze usw.).
51 3 Dienstanbieter Dienstanbieter sind: 1. das ZKI für alle grundständigen Dienste der IT-Versorgung. Dazu gehören: zentrale Nutzerverwaltung einschließlich E Mail-Adressverwaltung, Bereitstellen von zentralen Speicherressourcen, Sicherung von Datenbeständen, Softwarebereitstellung, Betreiben von verschiedenen zentralen Servern; 2. die Hochschulbibliothek mit den verschiedenen Informationsangeboten in elektronischer Form; 3. das Rektorat und die Zentrale Verwaltung mit verschiedenen Informationsangeboten in elektronischer Form; 4. alle Fachbereiche und zentrale Einrichtungen, die Informationen oder Dienste in elektronischer Form bereitstellen oder anbieten; 5. Studentenvertretungen, Institutionen außerhalb der WHZ und fördernde Einrichtungen und Vereine nach erfolgtem Antragsverfahren gemäß 5 durch das ZKI. Dienstanbieter nach 3 Abs. 2 bis 5 sind Anbieter, unabhängig davon, wo sich der dazugehörige Server befindet. Befindet sich dieser Server im ZKI, so wird er auch durch das ZKI administriert. Befindet sich der Server beim Dienstanbieter, so ist dies dem ZKI vorher schriftlich anzuzeigen. Das ZKI als Betreiber des Kommunikationsnetzes der WHZ hat Einspruchsrecht und technisches Weisungsrecht. Für den Inhalt der Dienste ist der jeweilige Dienstanbieter juristisch verantwortlich.
52 4 Nutzerkreis (1) Zur Nutzung der Datenverarbeitungsanlagen sind berechtigt: 1. Studierende der WHZ im Rahmen ihres Studiums, 2. Professoren, Mitarbeiter der WHZ zur Erfüllung ihrer Dienstaufgaben sowie Angehörige der WHZ, 3. Studierende, Professoren und Mitarbeiter anderer Hochschulen des Freistaates Sachsen oder Hochschulen außerhalb des Freistaates Sachsen auf grund von Vereinbarungen, 4. sonstige natürliche und juristische Personen auf der Basis von Vereinbarungen, wenn dabei die Belange der in den Abs. 1 bis 3 genannten Nutzer nicht beeinträchtigt werden. (2) Berechtigungsnachweis für Studenten ist der Studentenausweis in Verbindung mit dem Magnetkontrollstreifen, die auf Verlangen dem Direktor des ZKI bzw. den von ihm eingesetzten Personen vorzuzeigen sind.
53 8 Pflichten der Nutzer (1) Der Nutzer ist verpflichtet, die vorhandenen Einrichtungen, Ressourcen und Verbrauchsmaterialien verantwortungsvoll und ökonomisch zu nutzen. Der Nutzer ist außerdem verpflichtet, Beeinträchtigungen des Betriebes, soweit sie vorhersehbar sind, zu unterlassen und alles zu vermeiden, was Schaden am DV-System oder bei anderen Nutzern verursachen kann. (2) Der Nutzer hat jegliche Art der missbräuchlichen Nutzung der DV-Systeme zu unterlassen. Er ist insbesondere dazu verpflichtet, aktiv an der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Kommunikationsnetz mitzuarbeiten. Dazu gehören insbesondere: - den Zugang zu den DV-Ressourcen durch geeignete Verfahren und Maßnahmen zu schützen; - Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Dritten der Zugang zu den Ressourcen verwehrt wird; - ihm bekannt gewordene Sicherheitsrisiken und -lücken unverzüglich dem ZKI zu melden. (3) Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für seine Datenbestände und für alle Aktionen, die unter seiner Nutzerkennung vorgenommen werden, und zwar auch dann, wenn diese durch einen Dritten geschieht, dem der Nutzer schuldhaft unter Verlet-zung der Pflichten aus dieser Ordnung den Zugang ermöglicht hat. Er haftet für alle grob fahrlässig verursachten Schäden, die der Hochschule hieraus erwachsen und stellt die Hochschule von hieraus entstehenden Schadenersatzforderungen Dritter frei.
54 (4) Der Nutzer ist des weiteren verpflichtet: - bei der Nutzung der Ressourcen die gesetzlichen Regelungen einzuhalten; - sich über die Bedingungen der Nutzung der Ressourcen zu informieren und diese Bedingungen zu beachten. Bereitgestellte Software darf, soweit nicht ausdrücklich erlaubt, weder kopiert noch weitergegeben werden; - die Benutzungsordnung des DFN Vereins über das Zusammenwirken der Anwender der DFN-Kommunikationsdienste vom (Anlage 2) einzuhalten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Zugang zum Wissenschaftsnetz und somit zum Internet nur zu Zwecken genutzt werden darf, die im Einklang mit den Aufgaben einer staatlichen Hochschule stehen und keinen kommerziellen Charakter verfolgen. - Aktionen im Netz zu unterlassen, die politischen Charakter tragen; - Aktionen zu unterlassen, die andere Nutzer bei der Ausübung ihrer dienstlichen und studentischen Aufgaben beeinträchtigen. (5) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere folgende Verhaltensweisen nach dem Gesetz unter Strafe gestellt sind: - Ausforschen fremder Passwörter, Ausspähen von Daten, - Unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen von Daten, - Computersabotage und Computerbetrug, - die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen oder von rassistischem Gedankengut, - die Verbreitung von Pornographie im Netz, - Beleidigung und Verleumdung.
55 (6) Der Nutzer ist verpflichtet, Persönlichkeits- und Urheberrechte Dritter zu wahren. (7) Der Nutzer hat alle Aktionen zu unterlassen, die dem Ansehen der Hochschule intern oder extern schädigen können. (8) Beabsichtigt ein Nutzer oder ein Systembetreiber nach 2 Abs. 2 Dienste anzubieten, ist er einem Dienstanbieter nach 3 gleichgestellt. Die durch ihn angebotenen Dienste sind zuvor dem ZKI schriftlich anzuzeigen. Das ZKI als Betreiber des Kommunikationsnetzes der WHZ hat Einspruchsrecht und technisches Weisungsrecht. (9) Bei Inanspruchnahme von Online-Diensten, die kommerzielle Handlungen im Rahmen der anerkannten Dienstaufgaben bewirken, hat der Nutzer den zuständigen Fachbereich bzw. die Hochschulverwaltung vor Registrierung zu informieren, um die Zuordnung der entstehenden Kosten zur Kostenstelle zu sichern.
56 ZKI ZKI ZKI - gegen deutsches Recht verstoßen und/oder - dazu angetan sind, dem Ansehen der Hochschule zu schaden und/oder - in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem zu absolvierenden Studium stehen
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63 Wenn Mißbräuche sich häufen sollten, wird der Zugang zu den Netzen zukünftig nicht mehr so freizügig wie heute möglich sein, sondern mit formalen Hürden (z.b. Zweck- oder Befähigungsnachweisen) verbunden sein; außerdem ist ein Verlust von allgemein zugänglichen Diensten zu befürchten.
64 Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite:
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