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- Reinhold Becke
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1 Interessenbekundungsverfahren Breiter Weg 44 Auswahlverfahren 1. Auswahlkriterien Nähe zum Grundstück bei gewerblichen Unternehmen (Gaststätten) Soziale Kompetenz, Standort in Burg, längerfristige Bindung bei sozialen Trägern Stadt Burg - In der Alten Kaserne Burg Fachbereich: Bau und Technische Dienste Sachgebiet: Tief- und Hochbau Auskunft erteilt: s.u. Telefon-Durchwahl: (03921) burg@stadt-burg.de Zimmer: Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom (Bei Antwort und Zahlung bitte angeben) Mein Zeichen Datum 7. Juli 2011 Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Betreuung Grundstück Burg, Breiter Weg 44 öffentlich zugängliche Grünfläche mit Minigolfelementen Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt Burg in Anlehnung an die Bundeshaushaltsordnung 7 Abs. 2, nicht um eine Vorabinformation im Sinne des Vergaberechtes. Die Stadt Burg beabsichtigt das ihr gehörende Grundstück Breiter Weg 44 mit einer Größe von ca qm als öffentlich zugängliche Grünfläche zu gestalten. Das Grundstück befindet sich in der Altstadt von Burg, in unmittelbarer Nähe des historischen Rathauses und der Fußgängerzone. Das Grundstück wird von zwei Ihlearmen eingefasst und eingezäunt. Zur Erhöhung der Attraktivität der Altstadt wird für Freizeitaktivitäten auf diesem Grundstück eine Minigolfanlage mit 14 Betonelementen installiert. Auf der Grundlage eines abzuschließenden unbefristeten Nutzungsvertrages Vertragsbeginn wird ein Betreiber/ Betreuer gesucht, der über einzunehmende Nutzungsentgelte seine Unterhaltungskosten wie: Reinigung und Pflege der Minigolfelemente, Wege, Bänke, Papierkörbe
2 deckt. Pflege einschließlich Gießen der Anpflanzungen und ggf. des Rasens Regelmäßiges Mähen des Rasens Sicherung der Verschlusssicherheit außerhalb der Nutzungszeit Entsorgung von Restmüll und Rasenschnittgut Durchführung von Kontrollen zur Sicherung von Ordnung und Sauberkeit und finanzielle Aufwendungen für die Bereitstellung einer entsprechenden Ausstattung mit Schlägern und Bällen ggf. erforderliche Versicherungen In Abhängigkeit von Witterung, Temperatur und Lichtverhältnissen soll eine Mindestöffnungszeit an 6 Wochentagen von bis Uhr gesichert werden. Gastronomische Einrichtungen und Anlagen werden von Seiten der Stadt auf dem Grundstück nicht vorgehalten. Das Aufstellen und Betreiben eines mobilen Verkaufswagens ist unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Eingangsbereich möglich. Die Investitionen für die Herrichtung der Fläche werden durch die Stadt getragen. Ein finanzieller Zuschuss durch die Stadt für die Betreibung und Bewirtschaftung ist ausgeschlossen. Mit der Bewerbung sind das Betreibungskonzept, sowie eine Kalkulation der genannten Aufwendungen für die Grundstücksunterhaltung und der Entgelte für das Ausleihen von Schlägern und Bällen vorzulegen. Das Konzept darf auf Grund der Förderbedingungen für die Investition nicht auf Gewinnerwirtschaftung ausgelegt sein. Rückstellungen für Ersatzbeschaffung von Schlägern und Bällen sowie Pflegeaufwendungen in Schlechtwetterperioden des Folgejahres sind jedoch möglich. Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen dieses Verfahrens maßgeblich sein können, mit einzureichen. Ihre Interessenbekundung schicken Sie bitte bis zum 27. Juli Uhr an: Stadt Burg Fachbereichsleiter Bau und Technische Dienste Herr Schmidt In der Alten Kaserne Burg Die Interessenten werden nach Wertung Ihrer Unterlagen ggf. zu Gesprächen eingeladen. Zu Rücksprachen stehen Ihnen Herr May Tel und Herr Roeder Tel zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Schmidt Anlagen: - Entwurf Nutzungsvereinbarung - Planungsentwurf
3 Nutzungsvereinbarung Zwischen der Stadt Burg vertreten durch den Bürgermeister Herrn Jörg Rehbaum In der Alten Kaserne Burg - nachstehend Nutzungsgeberin" genannt und (dem) xxxx.. vertreten durch,. (39288 Burg) - nachstehend Nutzer genannt - wird nachstehende Nutzungsvereinbarung geschlossen Die Nutzungsgeberin hat auf ihre Kosten das Grundstück Burg, Breiter Weg 44 als Grünfläche gestaltet und eine Minigolfanlage für Freizeitaktivitäten und zur Erhöhung der Attraktivität der Altstadt errichtet. 1 Nutzung (1) Die Nutzungsgeberin überlässt dem Nutzer die sich in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke in der Flur 23 Flurstücke 1038/237 und 237/108 (siehe Lageplan) zur Nutzung als öffentlich zugängliche Grünfläche. (2) Die Nutzungsüberlassung erfolgt unentgeltlich. (3) Der Nutzer wird während der Nutzungszeit den Gebrauch des Nutzungsgegenstandes als Grünfläche mit Minigolfanlage sichern. (4) Mit der Übergabe der Grundstücke verpflichtet sich der Nutzer zur Übernahme der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, der ordnungsgemäßen Pflege sowie Bewirtschaftung und Unterhaltung. Insbesondere sind folgende Arbeiten auszuführen: Reinigung und Pflege der Minigolfelemente, Wege, Bänke, Papierkörbe Pflege einschließlich Gießen der Anpflanzungen und ggf. des Rasens Regelmäßiges Mähen des Rasens (mit eigenem Rasenmäher) Sicherung der Verschlusssicherheit außerhalb der Nutzungszeit Entsorgung von Restmüll und Rasenschnittgut Durchführen von Kontrollen zur Sicherung von Ordnung und Sauberkeit während der Öffnungszeiten Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten trägt der Nutzer. Die Finanzierung hat durch vereinnahmte Entgelte zu erfolgen. Erforderliche Versicherungen hat der Nutzer selbst und auf eigene Rechnung abzuschließen. -2-
4 (5) Es wird eine Mindestöffnungszeit von bis Uhr an mindestens 6 Wochentagen vereinbart, soweit es die Witterung und die Lichtverhältnisse zulassen. Während der Öffnungszeiten ist das Betreten des Grundstückes durch jedermann möglich. (6) Der Nutzer ist für die ausreichende Bereitstellung von Schlägern, Bällen und Zubehör verantwortlich. (7) Die Stadt übernimmt Stromkosten und Unterhaltskosten der Straßenbeleuchtung (durch Nutzungsgeberin errichtet). 2 Nutzungszeitraum und Aufsicht Das Nutzungsverhältnis beginnt am XX.XX.2012 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Nutzer hat für das Grundstück die Platzaufsicht. 3 Kündigung Diese Nutzungsvereinbarung kann von den Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten, erstmalig zum gekündigt werden. Die Nutzungsgeberin kann das Nutzungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Nutzer gegen die Vereinbarungen dieses Vertrages verstößt. 4 Haftung (1) Dem Nutzer haftet für alle Schäden, die durch ihn, von ihm Beauftragte oder im Zusammenhang mit der Benutzung durch Dritte von diesen verursacht wurden und hat sie auf seine Kosten zu beseitigen. (2) Des Weiteren übernimmt die Nutzungsgeberin keine Haftung, keine Erhaltungs- und Instandsetzungskosten für die baulichen Anlagen, die auf dem Grundstück errichtet wurden. 5 Bauliche Veränderungen Der Nutzer darf keine Veränderungen ohne Zustimmung der Nutzungsgeberin vornehmen. 6 Behördliche Vorschriften Die Nutzungsgeberin hat das Grundstück unter Beachtung öffentlich rechtlicher Vorschriften gestaltet, diese sind weiterhin einzuhalten. 7 Betretungsrecht Die Nutzungsgeberin oder ihre Beauftragte, sowie der LHW als Unterhaltungspflichtiger für die Ihle sind jederzeit berechtigt, die Grundstücke zu betreten
5 8 Gebrauchsüberlassung an Dritte Eine Weitergabe des Nutzungsrechts - auch zeitlich begrenzt - wird nicht vereinbart. 9 Entgelte Entgelte für das Ausleihen von Schlägern und Bällen werden auf der Grundlage der mit der Bewerbung vorgelegten Kalkulation durch den Nutzer erhoben. Die kalkulierten Entgelte sind nicht auf Gewinnerwirtschaftung ausgelegt. Rückstellungen für Ersatzbeschaffung von Schlägern und Bällen sowie Pflegeaufwendungen in Schlechtwetterperioden des Folgejahres sind jedoch möglich. Ein Zuschuss für die Betreibung und Unterhaltung durch die Stadt ist ausgeschlossen 10 Schriftform/Nebenabreden Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Der Vertrag existiert in zweifacher Ausfertigung und ist von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Burg (Ort, Datum) (Ort, Datum) Nutzungsgeberin -Siegel - Nutzer
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