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1 Erörtern Sie die Notwendigkeiten und Möglichkeiten zur betrieblichen Dezentralisierung von Flächentarifverträgen (FTV) in D! 1.4 (1) (1) Begriffliche Klärung: Flächentarifverträge betriebliche Dezentralisierung von FTV (2) Vorteile/Nachteile von FTV Vorteile:(2.1.1) geringere Transaktionskosten versus Vielzahl betrieblicher Vereinbarungen (2.1.2) Kalkulationssicherheit bzgl. Lohnkosten während Laufzeit des FTV (2.1.3) Friedensfunktion von FTV während der Laufzeit (2.1.4) relativ angepasste Arbeits- (Lohn-) bedingungen für die Unternehmen einer Branche

2 Erörtern Sie die Notwendigkeiten und Möglichkeiten zur betrieblichen Dezentralisierung von Flächentarifverträgen (FTV) in D! 1.4 (1a) Nachteile: (2.2.1) mangelnde Differenzierung nach wirtschaftlicher Situation der einzelnen Betriebe (2.2.2) FTV bilden Widerspruch zu Wettbewerbssystem am Arbeitsmarkt (2.2.3) Gleitzugverfahren der TV zwischen und innerhalb der Branchen (2.2.4) Löhne nach wirtschaftlicher Lage des Branchendurchschnitts bedeuten Gefährdungen für einzelne Unternehmen. Folgerung: Notwendigkeit betrieblicher Dezentralisierung (3) Möglichkeiten/ Formen der Dezentralisierung (3.1) organisierte Dezentralisierung (3.2) Betriebliche Bündnisse zur Beschäftigungs- und Standortsicherung (BBBS) (3.3) gesetzliche Dezentralisierung

3 Wie beurteilen Betriebsräte eine Dezentralisierung und Verbetrieblichung der Tarifpolitik? WSI-Betriebsräteumfrage, D, (2) Eine Verbetrieblichung der Tarifpolitik trägt untersch. betriebl. Situationen besser Rechnung 44 gibt Betriebsrat größere Gestaltungsmöglichkeiten 42,9 führt zu untersch. Bedingungen innerhalb des Tarifbereichs 81,1 gibt AG eher Möglichkeit, Interessen durchzusetzen 87,3 lässt wirkungsvolle Einflussnahme des BR kaum zu 56,9 überfordert den Betriebsrat 54,

4 Organisierte Dezentralisierung von Flächentarifverträgen (FTV) Begriff der organisierten Dezentralisierung (Traxler) tarifvertragliche Öffnungsklauseln 1.4(3) Härteklausel Öffnungsklausel mit Zustimmungsvorbehalt Öffnungsklausel ohne Zustimmungsvorbehalt Kleinbetriebsklausel z. B. D-Ost, Metallindustrie z. B. Chemieindustrie, betr. betriebliche Absenkung von Tarifentgelten häufig in MantelTV zu betrieblichen Arbeitszeiten; zu Entgelten z. B. erfolgsabhängige Sonderzahlungen Chemie-Industrie, Bankgewerbe z. B. Handel, D-Ost

5 1.4 (3a) Nutzung tarifvertraglicher Öffnungsklauseln in Betrieben mit Betriebsräten, D, 2004 (Quelle: WSI-Betriebsräteumfrage 2004) variable Arbeitszeiten 52,7 Arbeitszeitverlängerung 27,5 Einstiegstarife Kürzung/Aussetzung Jahressonderzahlung befristete Arbeitszeitverkürzung Aussetzen von Tariferhöhungen 16,6 15,5 14,5 12,1 allgemeine Härtefallklausel Kürzung/Aussetzung Urlaubsgeld Absenkungen tariflicher Grundvergütungen sonstige Öffnungsklauseln 7,9 6,3 4,9 3, gültige Prozente

6 1.4(4) Betriebliche Vereinbarungen zur Beschäftigungs- und Standortsicherung ( Betriebliche Bündnisse für Arbeit ) Betriebsvereinbarungen mit wechselseitigen Zusagen Beschäftigungsrelevante Zusagen des AG-Unternehmens - befristete Zusagen zu Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen, Beschäftigungssicherung - Zusagen zu Investitionen und Produktzusagen am Standort der Betriebe - Zusagen zur Übernahme von Azubis - Beschäftigungsförderung von Mitarbeitern Konzessionen der Betriebsräte bzw. der betrieblichen Mitarbeiter -Betriebliche Arbeitszeit-Regelungen, AZ-Verlängerungen und AZ-Flexibilisierung - Maßnahmen zur Reduktion von Arbeitskosten, entgeltbezogenen Vereinbarungen - arbeitsorganisatorische Restrukturierung, produktivitätssteigernde Maßnahmen

7 Gesetzliche De-Regulierung und Dezentralisierung 1.4 (5) Begriff: z. B. gesetzliche Verpflichtung zu Öffnungsklauseln, gesetzliche Klarstellung zur Anwendung des Günstigkeitsprinzips ( 4, Abs. 3 TVG) Vorschläge des SVR - Interpretation des Günstigkeitsprinzips - Einschränkung des Tarifvorrangs/der Sperrwirkung des 77 BetrVG - Einschränkungen der Nachwirkung des TV bei Verbandsaustritten - restriktive Regelung von staatlichen Allgemeinverbindlicherklärungen vgl. Arbeitsmaterialien, Nr. 1

8 1.4(6) Lohnhöhe Opportunitätslinie Betrieb A Risikopräferenz Typ I Risikopräferenz Typ II Opportunitätslinie Betrieb B Beschäftigungssicherheit

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